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MeinKapitän / Glückskäfer Reisen

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Reiseveranstalter
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  • HABERLINGH 1
    HABERLINGH 1
    HABERLING
    schrieb am zuletzt editiert von HABERLING
    #881

    ich gebs auf, sie brauchen keinen Sicherungsschein, der Veranstalter ist Versichert und das hat die R+V bestätigt.
    vonschmeling war schneller sorry

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

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    • ZabriskiepointZ Offline
      ZabriskiepointZ Offline
      Zabriskiepoint
      schrieb am zuletzt editiert von
      #882

      Der Insolvenzverwalter ist erst zwei Tage im Amt. Fakt ist, dass Kunden keinen Sicherungsschein erhalten haben. Gegen MK wird wegen Betrugs ermittelt, und auf der Webseite Touristik-aktuell wird angedeutet, dass MK möglicherweise nicht existierende Reisen verkauft hat. Nicht existierende Reisen: Da gibt es denklogisch keinen Sicherungsschein und auch keine R+V-Versicherung, die Entschädigungen leistet.

      Zabriskiepoint

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      • ArminA Offline
        ArminA Offline
        Armin
        schrieb am zuletzt editiert von
        #883

        Perfekt auf den Punkt gebracht..genau das meinte ich😏

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • ZabriskiepointZ Offline
          ZabriskiepointZ Offline
          Zabriskiepoint
          schrieb am zuletzt editiert von
          #884

          Es gibt ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (kann man fix im Internet recherchieren), wonach die Kunden auch geschützt sind, wenn sich der Reiseveranstalter als Betrüger entpuppt. Wenn der Reiseveranstalter bei der R+V versichert ist, erhalten die Kunden nach diesem höchstrichterlichen  Urteil ihr Geld zurück und zwar auch dann, wenn der Reiseveranstalter gar nicht die Absicht hatte, Reisen durchzuführen. Auch in diesem Fall sind die Kunden geschützt. Ich habe aber auch gelesen, dass die Kunden in diesem Fall unbedingt im Besitz eines gültigen Sicherungsscheines sein müssen, um Rechtsansprüche durchzusetzten.😳

          Zabriskiepoint

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • ToxxinT Offline
            ToxxinT Offline
            Toxxin
            schrieb am zuletzt editiert von
            #885

            Hallo an alle!
            Ich gehöre auch zu den Geschädigten, zusammen mit meiner Frau und einem befreundeten Ehepaar.
            Was ich hier lese hat zum einen teils geholfen (danke dafür!), aber es war auch viel viel Schwammiges dabei.
            Fakt ist, dass die R+V alle Anträge von Geschädigten bearbeitet. Ich habe zB nur die AGBs übermittelt bekommen, darin steht aber dass
            GKR bei R+V versichert ist und dieser auch Veranstalter ist. Am Telefon wurde mir auch bestätigt, dass ich meine Ansprüche OHNE den berühmten Sicherungsschein einreichen kann.
            Bezüglich der im Raum stehenden Behauptungen zu angeblichem Betrug, würde ich mal abwarten. Da scheinen zwar ein paar Verfahren/Anzeigen zu laufen, aber das ist ja eine Minderzahl zu denen die aufgrund der Insolvenz nun zittern müssen.
            Bei uns ist die Anzahlung jetzt erst mal futsch, aber ich bin guter Hoffnung diese über die R+V zurück zu erhalten, da die Reisen (unsere
            existiert ja, leider wurde das Geld nicht an NCL überwiesen) laut dem Insolvenzverwalter (Pressemitteilung auf klick mich) alle nicht durchgeführt werden können.
            Ergo habe ich an diesen die Anfrage zur Bestätigung gerichtet und meine Anzahlung formlos zurückgefordert. Wahrscheinlich wird das
            aber über die R+V laufen.
            Sehr erfreulich ist aber, dass die NCL ihrerseits den Kunden sofort weiter hilft und ein faires Angebot macht. Darüber erhalten wir nun auch
            anständige Flüge, was ja mit GKR wohl nicht der Fall gewesen wäre.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • editheE Offline
              editheE Offline
              edithe
              Admin Türkei Experte Türkische Riviera
              schrieb am zuletzt editiert von edithe
              #886

              Glückskäfer-Insolvenz: MSC richtet Hotline ein

              Kunden, die über den mittlerweile insolventen Veranstalter Glückskäfer Reisen eine Kreuzfahrt mit MSC gebucht haben, sollten sich telefonisch mit der Reederei in Verbindung setzen, um alternative Anreisemöglichkeiten zu prüfen. Dies teilt MSC Kreuzfahrten in einer aktuellen Stellungnahme mit. Eine Hotline mit der Rufnummer 08 00 / 8 23 99 60 ist von montags bis freitags in der Zeit von 9 und 18 Uhr verfügbar. Zudem ist das MSC Contact Center unter 0 89 / 2 03 04 38 01 zu erreichen.
              Quelle >klick

              Info für alle User: Mir wurden von den Admins ab dem 07.07.2020 die Moderatorenrechte im Unterforum Türkei eingeräumt. Dies dient auch der Entlastung des Admin-Teams.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • vonschmelingV Offline
                vonschmelingV Offline
                vonschmeling
                Moderator
                schrieb am zuletzt editiert von
                #887

                @Zabriskiepoint
                gem. §651k BGB ist der Veranstalter verpflichtet, vor der Annahme von Zahlungen eine Kundengeldversicherung abzuschließen. Das übliche Dokument zur Bestätigung dieser Versicherung ist der Sicherungsschein. Ohne diese Absicherung kommt kein gültiger Reisevertrag zustande, somit kann der Reisende vor der Bezahlung eine kurze Frist setzen und im Falle eines Ausbleibens des Dokuments zurücktreten. Der Veranstalter hat dann keinen Anspruch auf eine Kompensation in Form von Stornierungsgebühren, da seine vertraglichen Pflichten nicht erfüllt wurden.
                Im Prinzip ist jener Schein der einzige Nachweis, der dem Kunden zunächst eine Absicherung bestätigt, daher sollte er vor einer Zahlung unbedingt gefordert werden.
                Geht nun dieses Dokument verloren oder wurde deshalb nicht ausgehändigt, weil der Veranstalter gar nicht beabsichtigte die Reise tatsächlich durchzuführen, sind die Kundengelder dennoch abgesichert und bekommen ihre nachweislichen Verauslagungen erstattet.
                @Armin
                Es ist imho unnütz Konstellationen zu mutmaßen, in welchen Betroffene leer ausgehen könnten ... 😕

                Zu den strafrechtlichen Folgen im Falle einer Konkursverschleppung oder Veruntreuung von Kundengeldern:
                Es reicht eine einzige Anzeige aus, die nach Ermittlungen einen Anfangsverdacht ergibt, allerdings wirkt sich das eben leider nicht (oder jetzt nicht mehr) direkt auf die Erstattung von Geldern an die Kunden seitens des Unternehmers aus.
                In den fraglichen Situationen (gerade beim Käferkapitän deutet vieles darauf hin!) steht die Masse in keinem Verhältnis zu den Verbindlichkeiten. Es ist beredt, dass Dr. Thiemann nach nur 2 Tagen der Bevollmächtigung bereits alle Reisen absagt und einer Weiterführung des Unternehmens keine Aussichten beigemessen hat. Wie schon Wülfi sehr treffend schrieb dient eine strafrechtliche Verfolgung nunmehr lediglich der Satisfaktion.
                Wo nix ist geht auch eine Verurteilung zur Rückzahlung + Kompensation ins Leere, das ist zwar beklemmend aber ein Charakteristikum unsauberer Pleiten.

                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                "Im Herzen barfuß!"

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                • vonschmelingV Offline
                  vonschmelingV Offline
                  vonschmeling
                  Moderator
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #888

                  @ginus
                  Nochmal zu deiner Frage:
                  Du kennst den Käfer demnach schon viel länger als ich, die sich erst im Zuge wiederholter Unregelmäßigkeiten mit seinem Tun befasste, nie jedoch auf der Interessensebene des Verbrauchers ... 😏
                  Die Richtlinien zur Absicherung von vorausbezahlten Reiseleistungen werden schon deshalb immer mehr geschärft, da sie quasi ein Alleinstellungsmerkmal haben: die Abweichung vom Prinzip Zahlung nach Leistung.
                  Inzwischen (und dazu gibt es tatsächlich eine Entscheidung des X. Zivilsenats des BGH) kann eine mangelnde Absicherung auch in den Verantwortungsbereich des Vermittlers (Reisebüros) zurückgereicht werden, wenn er seine Pflichten verletzt hat indem er die Absicherung des Veranstalters nicht ausreichend prüfte.
                  Nun wäre in der von dir angedachten Konstellation der Kapitänskäfer Vermittler und der Kreuzfahrtanbieter Veranstalter?
                  Falls das gemeint war würde diese Entscheidung auf deine Frage zutreffen: Oberlandesgericht Dresden (Az.: 8 U 1974/13).

                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                  "Im Herzen barfuß!"

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                  • MelissaWielandM MelissaWieland

                    Vielleicht haben manche kein Internet oder kennen sich damit nicht aus

                    vonschmelingV Offline
                    vonschmelingV Offline
                    vonschmeling
                    Moderator
                    schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                    #889

                    @melissawieland sagte:

                    Vielleicht haben manche kein Internet oder kennen sich damit nicht aus ...

                    Es gibt ja alternative Informationsbeschaffungsmöglichkeiten.

                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                    "Im Herzen barfuß!"

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                    • inbtf_neuI Offline
                      inbtf_neuI Offline
                      inbtf_neu
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #890

                      Bekommen die Geprellten nun Ihr Geld und Ihre sonstigen Auslagen zurück?

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • vonschmelingV Offline
                        vonschmelingV Offline
                        vonschmeling
                        Moderator
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #891

                        Sie müssen ihre Forderungen bei der Versicherung geltend machen.
                        Tipp: Lies einfach mal die letzten 5 Seiten dieses Thread ... 😉

                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                        "Im Herzen barfuß!"

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • Conny 11C Offline
                          Conny 11C Offline
                          Conny 11
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #892

                          Hallo und guten Tag. Ich habe bereits die Erstattung meiner Anzahlung erhalten. Superschnelle Bearbeitung der R+V. Die Unterlagen habe ich per E-Mail geschickt . Herzlichen Dank an die R+V.

                          D&BD olli304O 2 Antworten Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • Ahotep2A Offline
                            Ahotep2A Offline
                            Ahotep2
                            Moderator Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #893

                            Wow, das nenne ich mal Bearbeitung in Rekordzeit👍
                            Hat noch jemand eine Erstattung erhalten?

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • olli304O Offline
                              olli304O Offline
                              olli304
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #894

                              Wir haben unsere Unterlagen am Mittwoch eingereicht... Bisher noch nichts erhalten... Wäre aber auch superschnell..

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • Conny 11C Conny 11

                                Hallo und guten Tag. Ich habe bereits die Erstattung meiner Anzahlung erhalten. Superschnelle Bearbeitung der R+V. Die Unterlagen habe ich per E-Mail geschickt . Herzlichen Dank an die R+V.

                                D&BD Offline
                                D&BD Offline
                                D&B
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #895

                                Wir sind auch Kunden, eine Frage hatten Sie einen Sicherheitsschein 🙈wir haben nämlich ni eins bekommen. Freuen uns das Sie Ihre Kosten wieder so schnell zurück bekommen.👍Grüße aus Worms

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • Conny 11C Offline
                                  Conny 11C Offline
                                  Conny 11
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #896

                                  Hallo, wir haben einen Sicherungsschein eingereicht. Es geht vermutlich auch ohne. Es wird wohl keine Schadensumme von 110 Millionen Euro zusammenkommen. In dieser Höhe haftet die R+V. Viel Erfolg. Wir sind zufrieden mit der schnellen Regulierung. Tolle Leistung des R+V Teams. Man kann auch mal loben ...

                                  jlechtenboehmerJ 1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • Conny 11C Conny 11

                                    Hallo und guten Tag. Ich habe bereits die Erstattung meiner Anzahlung erhalten. Superschnelle Bearbeitung der R+V. Die Unterlagen habe ich per E-Mail geschickt . Herzlichen Dank an die R+V.

                                    olli304O Offline
                                    olli304O Offline
                                    olli304
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #897


                                    Conny 11

                                    geschrieben heute um 10:52
                                    Hallo und guten Tag. Ich habe bereits die Erstattung meiner Anzahlung erhalten. Superschnelle Bearbeitung der R+V. Die Unterlagen habe ich per E-Mail geschickt . Herzlichen Dank an die R+V.

                                    Könnten Sie mir mal sagen wann Sie die Unterlagen eingereicht haben?

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • Conny 11C Conny 11

                                      Hallo, wir haben einen Sicherungsschein eingereicht. Es geht vermutlich auch ohne. Es wird wohl keine Schadensumme von 110 Millionen Euro zusammenkommen. In dieser Höhe haftet die R+V. Viel Erfolg. Wir sind zufrieden mit der schnellen Regulierung. Tolle Leistung des R+V Teams. Man kann auch mal loben ...

                                      jlechtenboehmerJ Offline
                                      jlechtenboehmerJ Offline
                                      jlechtenboehmer
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #898

                                      @conny-11 sagte:

                                      Es wird wohl keine Schadensumme von 110 Millionen Euro zusammenkommen. In dieser Höhe haftet die R+V.

                                      Aber für ALLE Versicherungsfälle innerhalb eines Wirtschaftsjahres , die der Versicherung angetragen werden - nicht etwa nur für Käpt’n Käfer.....

                                      Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)

                                      ZabriskiepointZ 1 Antwort Letzte Antwort
                                      Antworten Zitieren
                                      • jlechtenboehmerJ jlechtenboehmer

                                        @conny-11 sagte:

                                        Es wird wohl keine Schadensumme von 110 Millionen Euro zusammenkommen. In dieser Höhe haftet die R+V.

                                        Aber für ALLE Versicherungsfälle innerhalb eines Wirtschaftsjahres , die der Versicherung angetragen werden - nicht etwa nur für Käpt’n Käfer.....

                                        ZabriskiepointZ Offline
                                        ZabriskiepointZ Offline
                                        Zabriskiepoint
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #899

                                        @jlechtenboehmer sagte:

                                        Aber für ALLE Versicherungsfälle innerhalb eines Wirtschaftsjahres , die der Versicherung angetragen werden - nicht etwa nur für Käpt’n Käfer.....

                                        Aber wie kann das dann sein, dass die Versicherung jetzt schon Zahlungen leistet? Das Jahr 2018 ist noch jung. Die Versicherung müsste doch mit Zahlungen bis 2019 warten, bis feststeht, ob die Grenze von 110 Mio erreicht wurde oder nicht. Wenn die Grenze nämlich erreicht wird, kriegen die Geschädigten auch nur anteilsmäßig eine Erstattung. Das kann man nachlesen im Wikipedia-Artikel über den Sicherungsschein.

                                        Zabriskiepoint

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                                          #900

                                          @Zabriskiepoint
                                          Gerade bei der R&V habe ich so kulante Regulierungen schon häufiger erlebt.
                                          Höchst wahrscheinlich haben die schlicht eine sehr scharfgestellte Risikoeinschätzung, und zum guten Glück ist das durch den toten Käfer verursachte Schadensvolumen im Vergleich ein sehr überschaubares.
                                          Zuweilen ist es ganz angenehm, über Wiki hinaus auf tatsächliche Erfahrung setzen zu können ... 😉

                                          WICHTIGE WIEDERHOLUNG
                                          zur Frage des Sicherungsscheins:
                                          Die Geltendmachung der Erstattung bei der Versicherung ist auch ohne dieses Dokument möglich; das haben sowohl die R&V als auch Dr. Thiemann in seiner Funktion als Insolvenzverwalter bestätigt.

                                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                          "Im Herzen barfuß!"

                                          altlöwin63A Wülfi71W 2 Antworten Letzte Antwort
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