Wie Freude in Ärger verwandelt wird: Jochen Schweizer Erlebnisbox
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Ich habe meiner Frau einen Gutschein "Idyllische Unterkünfte" geschenkt. Der Gutschein verfällt nach 3 Jahren vollständig. Da die Auswahl an Hotels sehr beschränkt ist, hatten wir schlicht und einfach in dieser Zeit keine Gelegenheit.
Ich kann nur dringend vor solchen vollkommen sinnlosen Gutscheinen abraten. Preisvorteile gibt es meinem Eindruck nach nicht. Man zahlt für das Buch und trägt das hohe Risiko, dass der Gutschein vollständig verfällt.
Finger weg von solchen "Erlebnis-Guscheinen", es sei den, Ihr möchtet das Risiko eines Negativ-Erlebnisses eingehen.
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Ich habe meiner Frau einen Gutschein "Idyllische Unterkünfte" geschenkt. Der Gutschein verfällt nach 3 Jahren vollständig. Da die Auswahl an Hotels sehr beschränkt ist, hatten wir schlicht und einfach in dieser Zeit keine Gelegenheit.
Ich kann nur dringend vor solchen vollkommen sinnlosen Gutscheinen abraten. Preisvorteile gibt es meinem Eindruck nach nicht. Man zahlt für das Buch und trägt das hohe Risiko, dass der Gutschein vollständig verfällt.
Finger weg von solchen "Erlebnis-Guscheinen", es sei den, Ihr möchtet das Risiko eines Negativ-Erlebnisses eingehen.
@ex-schweizer-kunde sagte:
Ich habe meiner Frau einen Gutschein "Idyllische Unterkünfte" geschenkt. Der Gutschein verfällt nach 3 Jahren vollständig.
Nun ist eine Gültigkeit, die sich an den Bedingungen des BGB orientiert , wahrlich nichts aussergewöhnliches , insbesondere negatives ?
Da die Auswahl an Hotels sehr beschränkt ist,
Nun ist die Auswahl einerseits beschränkt, andererseits betrifft sie aber immerhin eine große Anzahl vonüber 60 Hotels. Auch ist diese Anzahl vor dem Kauf bekannt oder besteht zumindest die Möglichkeit, sich vor dem Kauf mit einem Klick darüber zu informieren.
hatten wir schlicht und einfach in dieser Zeit keine Gelegenheit.
eine Gelegenheit, in drei Jahren einen Gutschein einzulösen oder nicht liegt nun wahrlich nicht im Einflussbereich des Anbieters und ist sicher auch im Vorfeld zu erroieren. Zumindest wenn es meine Frau (und mich selbst) betrifft, wüsste ich jedenfalls, ob ich innerhalb von drei Jahren zwei Tage Zeit habe.
Ich kann nur dringend vor solchen vollkommen sinnlosen Gutscheinen abraten. Preisvorteile gibt es meinem Eindruck nach nicht.
Nein, wieso auch ? Niemand hat einen Solchen kommuniziert. Es ist eben eine Ware die einen Preis hat.Man zahlt für das Buch und trägt das hohe Risiko, dass der Gutschein vollständig verfällt.
Wie bereits erwähnt, das Risiko eines JEDEN Gutscheines...
Finger weg von solchen "Erlebnis-Guscheinen", es sei den, Ihr möchtet das Risiko eines Negativ-Erlebnisses eingehen.
Was allerdings nur passiert, wenn man von falschen Erwartungen ausgeht.
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Die Freude war groß als mich mein Betrieb anlässlich meinerVerabschiedung mit einer Kurzreise für Zwei in einem Wellnesshotel überraschte.Das Geschenk war geschmackvoll in eine „Erlebnisbox“ eingebunden; der beiliegende Katalog pries zwei Übernachtungen inklusive zwei Dinner und Frühstück in „mehr als 160 Wohlfühlhotels“. Die Box wäre „der Schlüssel zu einer ganzen Welt einmaliger Erlebnisse und unvergesslicher Momente“ (Originaltext Katalog).
Dass die Erlebnisse einmalig sind, wurde mir bereits bei der Hotelsuche bewusst. Die 160 Hotels verteilen sich auf 13 Länder, erklärlich,dass bestimmte Zonen besonders ausgedünnt sind. Das nimmt man aber bei Zentren des Tourismus nicht an. Mein Heimatland, Mecklenburg-Vorpommern, gehört zu Deutschlands beliebtesten Urlaubszielen und ist das einzige Bundesland Deutschlands, das im Tourismusseit der Jahrtausendwende zweistellige Wachstumsraten verbuchen konnte. Das scheint sich bis zu Herrn Schweizer nicht herumgesprochen zu haben, denn alsRostocker kann ich im Umkreis von 100 km kein Hotel in seiner „Erlebnisbox“finden.
Damit wir nun wegen zwei Übernachtungen keine Weltreise unternehmen müssen, habe ich das „Wohlfühlerlebnis“ in eine geplante Reise nach Österreich (konkret Tirol/Salzburger Land) einbinden wollen. Damit hatte ich die ungünstigsten Voraussetzungen, um die Geister aus der Box entsteigen zu lassen,denn ich hatte eingeschränkte Vorstellungen von der Gegend und vor allem einen konkreten Termin. Hier nun meine Odyssee:
Das erste Hotel aus dem Katalog (Seetal,Kaltenbach) teilte mir mit, man habe die „ Zusammenarbeit mit Jochen Schweizer von sich aus beendet“.Das nächste Hotel (Alpina, Zillertal) forderte extremhohe Zusatzkosten (zu den bereits mit der Erlebnisbox bezahlten 289 €),weswegen wir verzichteten.
Das „Lifestyle Hotel“ in Landshut hatte am Sonntag (unserem erstenAnreisetag) das Restaurant geschlossen, fiel folglich auch aus.
Das „Wittelsbach“ in Berchtesgaden hatte zu unserem Wunschtermin kein Zimmer frei, ebenso das „Kärnten“ in Bad Hofgastein.Interessanterweise waren online (direkt beim Hotel bzw. über booking.com)Zimmer zu bekommen. Ich muss davon ausgehen, dass zu unserem Termin die mit Jochen Schweizer vertraglich gebundene Besenkammer besetzt war.
Das „Alpenschlössel“ in Söll stand zwar noch im Katalog, aber nicht mehr auf der aktualisierten Liste.
Das „Schloss Münichau“ bei Kitzbühel wurde von Holidaycheck nur zu 73% weiterempfohlen und mit 4,6 von 6 unbefriedigend bewertet, also verzichten.
Zwischenzeitlich wollte ich genervt auf die „Städtebox“ wechseln,was bei einem kleinen Obolus von 15 € möglich ist. München lag „an der Strecke“,aber es wird nur ein Hotel mit zweifelhafter Bewertung angeboten. Letztlich hatten wir Glück beim „Residenz“ in Bad Griesbach. Das erreichen wir zwar auch nur mit einem langen Umweg, aber wir haben die inzwischen zur Belastung gewordene Erlebnisbox eingelöst und damit eine Last vom Hals.
Und die Quintessenz von der Geschichte: Freut euch nicht zufrüh und lobt die Weitsicht von Herrn Schweizer, denn mit einer Gültigkeitsdauer von drei Jahren hat er viel Zeit zur Suche eingeplant. Ansonsten soll er meinetwegen weiterhin Leute am Gummi springen lassen, aber seine Hotelabteilung schließen, denn sie ist den Aufgaben nicht gewachsen.
„Genug geträumt..“ – wie es auf der Katalog-Titelseite heißt
XXXXXXXXEllenlanges Zitat entfernt, was soll das denn? Bitte Forenregeln lesenXXX
Habe ein ähnliches Problem,
Gutschein von Kollegen geschenkt bekommen der aber nur in Dresden eingelöst werden kann.
Umtausch kostet 15€
Für was wird so viel Gebühr verlangt?.. -
Ich habe meiner Frau einen Gutschein "Idyllische Unterkünfte" geschenkt. Der Gutschein verfällt nach 3 Jahren vollständig. Da die Auswahl an Hotels sehr beschränkt ist, hatten wir schlicht und einfach in dieser Zeit keine Gelegenheit.
Ich kann nur dringend vor solchen vollkommen sinnlosen Gutscheinen abraten. Preisvorteile gibt es meinem Eindruck nach nicht. Man zahlt für das Buch und trägt das hohe Risiko, dass der Gutschein vollständig verfällt.
Finger weg von solchen "Erlebnis-Guscheinen", es sei den, Ihr möchtet das Risiko eines Negativ-Erlebnisses eingehen.
Ich kann mich der Bewertung vollkommen anschließen und ebenfalls von diesen Gutscheinen abraten. Absolut enttäuschend!
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Hallo Sandra,
beim nächsten Login wirst Du aufgefordert, eine neuen Nick zu wählen. Die Mailadresse geht leider gar nicht!
Dein Spamordner wird es Dir danken. -
Vorsicht Betrug!!! Ich kann nur abraten Gutscheine von jochen-schweizer.de bzw. deren verbundenen Unternehmen zu kaufen bzw. zu verschenken. Nach Ablauf der Gültigkeit wird die Leistung verwehrt und Geld gibt es auch keines zurück. Selbst wenn gewünschte Aktivitäten an möglichen Terminen immer ausgebucht waren.
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Huch, dann gehört die Deutsche Bahn auch dazu, wenn ich mit abgelaufener Fahrkarte den Zug nutze und nochmal voll bezahlen muss?? Die wollen dann sogar eine Strafgebühr.. (Hoffentlich liest Jochen Schweizer das nicht mit, eröffnet vielleicht neue Geschäftsfelder
)Aber wenn er das mitliest, hat "Christian Deubel" sicherlich einen interessanten Anwaltsbrief in der Zustellung.
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Vorsicht Betrug!!! Ich kann nur abraten Gutscheine von jochen-schweizer.de bzw. deren verbundenen Unternehmen zu kaufen bzw. zu verschenken. Nach Ablauf der Gültigkeit wird die Leistung verwehrt und Geld gibt es auch keines zurück. Selbst wenn gewünschte Aktivitäten an möglichen Terminen immer ausgebucht waren.
@christian-deubel sagte:
Nach Ablauf der Gültigkeit wird die Leistung verwehrt und Geld gibt es auch keines zurück.
Drei Jahre sollten doch letztendlich ausreichen ?
Und im Übrigen ist es auch nichts negatives - und erst recht nicht „Betrug“ - wenn sich jemand an gesetzliche Regelungen hält ?! -
Vorsicht mit solchen Unterstellungen, @Christian Deubel.
Es ist vom Gesetzgeber so vorgesehen, dass Gutscheine eine begrenzte Gültigkeit haben dürfen.
Wenn du nicht in der Lage bist, deinen innerhalb der Frist von immerhin 36 Monaten einzulösen so war es lediglich ein Fehlkauf aber ganz sicher kein "Betrug" . -
NIE WIEDER!!! Kundenunfreundliche *******!!!
Habe eine Erlebnisbox zu Weihnachten verschenkt und wollte sie fristgerecht gegen Kaufpreiserstattung zurückgeben. Diese Firma macht einen Riesentanz, schickt einen durch die Gegend, zeigt null Entgegenkommen und nimmt die Erlebnisbox ums Verrecken nicht zurück. Das überall übliche Rückgaberecht wird von Jochen Schweizer nicht gewährt. Ein Umtausch in eine andere Box würde 15! Euro kosten. Das ist *******. Kundenorientierung sieht anders aus!!! Ich sowie mein gesamter Freundes- und Bekanntenkreis werden sicher NIE WIEDER etwas bei Jochen Schweizer kaufen! -
Na ja ... ich schenke der Angebetenen einen roten Pulli zu Weihnachten, diese bekommt jedoch einen Schreikrampf weil der ja nun "überhaupt nicht" zur aktuellen Haarfarbe passt und blau sein müsste - der Händler weigert sich zu Recht (wieso sollte er das auch tun?) den fehlerfreien roten Pulli zurückzunehmen, bietet mir jedoch an, gegen eine geringe Umtauschgebühr einen blauen zu liefern.
Die Angebetene ist dann zufrieden und der anbetende auch. So.
Nix anders bei der besagten Firma J. Schweizer. Fehlerfreie Ware muss nicht zurückgenommen werden, die Gebühr eines Umtausches in eine andere fehlerfreie Ware wurde von Anfang an kommuniziert - das übliche Geschrei nach "A*b*z*o*c*k*e" erschließt sich da schlichtweg nicht, was sich erschließt ist die absolute Unkenntnis ökonomischer Notwendigkeiten und rechtlicher Gegebenheiten.
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Hallo,
was bedeutet denn fristgerecht zurückgeben?
Bei Onlinekauf hast du selbstverständlich ein 14 tägiges Widerrufsrecht , wie du auch auf der Homepage von Jochen Schweizer nachlesen kannst.
Nach den 14 Tagen kostet der Umtausch halt 15 Euro.
Oder hast du die Box evtl im Laden gekauft?
Bevor du hier schimpfst, prüf doch erstmal genau, ob JS sich nicht vielleicht doch regelkonform verhalten hat.Gruß
MrStorm -
@Carpe_Diem_A
Es ist richtig, dass dieses Forum auch für die Wiedergabe negativer Erfahrungen und kritischer Anmerkungen vorgesehen ist.
Maßgeblich ist dabei jedoch die Substanz der Kritik.
In deinem Fall ergibt sich für den Leser folgendes Fazit:
Da hat einer was gekauft ohne die Kaufbedingungen zu lesen und heult dann hinterher rum von Abzoxxe und Boykott ...
...gääääähn! -
Die Freude war groß als mich mein Betrieb anlässlich meinerVerabschiedung mit einer Kurzreise für Zwei in einem Wellnesshotel überraschte.Das Geschenk war geschmackvoll in eine „Erlebnisbox“ eingebunden; der beiliegende Katalog pries zwei Übernachtungen inklusive zwei Dinner und Frühstück in „mehr als 160 Wohlfühlhotels“. Die Box wäre „der Schlüssel zu einer ganzen Welt einmaliger Erlebnisse und unvergesslicher Momente“ (Originaltext Katalog).
Dass die Erlebnisse einmalig sind, wurde mir bereits bei der Hotelsuche bewusst. Die 160 Hotels verteilen sich auf 13 Länder, erklärlich,dass bestimmte Zonen besonders ausgedünnt sind. Das nimmt man aber bei Zentren des Tourismus nicht an. Mein Heimatland, Mecklenburg-Vorpommern, gehört zu Deutschlands beliebtesten Urlaubszielen und ist das einzige Bundesland Deutschlands, das im Tourismusseit der Jahrtausendwende zweistellige Wachstumsraten verbuchen konnte. Das scheint sich bis zu Herrn Schweizer nicht herumgesprochen zu haben, denn alsRostocker kann ich im Umkreis von 100 km kein Hotel in seiner „Erlebnisbox“finden.
Damit wir nun wegen zwei Übernachtungen keine Weltreise unternehmen müssen, habe ich das „Wohlfühlerlebnis“ in eine geplante Reise nach Österreich (konkret Tirol/Salzburger Land) einbinden wollen. Damit hatte ich die ungünstigsten Voraussetzungen, um die Geister aus der Box entsteigen zu lassen,denn ich hatte eingeschränkte Vorstellungen von der Gegend und vor allem einen konkreten Termin. Hier nun meine Odyssee:
Das erste Hotel aus dem Katalog (Seetal,Kaltenbach) teilte mir mit, man habe die „ Zusammenarbeit mit Jochen Schweizer von sich aus beendet“.Das nächste Hotel (Alpina, Zillertal) forderte extremhohe Zusatzkosten (zu den bereits mit der Erlebnisbox bezahlten 289 €),weswegen wir verzichteten.
Das „Lifestyle Hotel“ in Landshut hatte am Sonntag (unserem erstenAnreisetag) das Restaurant geschlossen, fiel folglich auch aus.
Das „Wittelsbach“ in Berchtesgaden hatte zu unserem Wunschtermin kein Zimmer frei, ebenso das „Kärnten“ in Bad Hofgastein.Interessanterweise waren online (direkt beim Hotel bzw. über booking.com)Zimmer zu bekommen. Ich muss davon ausgehen, dass zu unserem Termin die mit Jochen Schweizer vertraglich gebundene Besenkammer besetzt war.
Das „Alpenschlössel“ in Söll stand zwar noch im Katalog, aber nicht mehr auf der aktualisierten Liste.
Das „Schloss Münichau“ bei Kitzbühel wurde von Holidaycheck nur zu 73% weiterempfohlen und mit 4,6 von 6 unbefriedigend bewertet, also verzichten.
Zwischenzeitlich wollte ich genervt auf die „Städtebox“ wechseln,was bei einem kleinen Obolus von 15 € möglich ist. München lag „an der Strecke“,aber es wird nur ein Hotel mit zweifelhafter Bewertung angeboten. Letztlich hatten wir Glück beim „Residenz“ in Bad Griesbach. Das erreichen wir zwar auch nur mit einem langen Umweg, aber wir haben die inzwischen zur Belastung gewordene Erlebnisbox eingelöst und damit eine Last vom Hals.
Und die Quintessenz von der Geschichte: Freut euch nicht zufrüh und lobt die Weitsicht von Herrn Schweizer, denn mit einer Gültigkeitsdauer von drei Jahren hat er viel Zeit zur Suche eingeplant. Ansonsten soll er meinetwegen weiterhin Leute am Gummi springen lassen, aber seine Hotelabteilung schließen, denn sie ist den Aufgaben nicht gewachsen.
„Genug geträumt..“ – wie es auf der Katalog-Titelseite heißt
Ich habe das gleiche Problem.
Bekam Weihnachten eine Jochen Schweizer Box geschenkt.
Habe seit Weihnachten schon Stunden damit zugebracht Hotels zu finden, die einigermaßen in der Nähe liegen.
Habe bis jetzt 13 Absagen erhalten. "Kontingent aufgebraucht".
Zumindest für Jochen Schweizer.
Direkt oder über Booking ist buchen möglich.
Tolles Geschenk.


*
Schade um das Geld.
Ich empfinde das als Betrug!!! -
Ich habe in der Vergangenheit drei Mal Gutscheine von JS an meine Eltern verschenkt, jedes Mal die "Kurzurlaub"-Box. Dabei gibt es drei Übernachtungen für 2 Personen - also wirklich ein Kurzurlaub und nicht nur eine Nacht.
Erfahrungen meiner Eltern:
- Box in 2015 oder 2016 eingelöst. Hotels im kleinen Katalog angeschaut, sich für einen Ort in Thüringen entschieden, angerufen, problemlos für den gewünschten Termin in den Sommerferien gebucht.
- Box 2018 eingelöst. Dieses Mal sollte es an die Mosel gehen und ein befreundetes Paar ist mitgefahren. Buchung innerhalb der Sommerferien zum gewünschten Termin möglich.
- Box 2019 eingelöst. Es sollte ins gleiche Hotel an der Mosel gehen, dieses Mal alleine mit Hund. Buchung in den Ferien nicht möglich. Das Hotel sagte ganz klar, dass die JS-Gutscheine eigentlich nur für absolute Nebensaison-Termine genutzt werden können, da sie das Hotel im Sommer auch so voll kriegen. An den JS-Gästen verdient das Hotel außer dem Verzehr nichts. In 2018 konnten meine Eltern problemlos buchen, weil sie voll zahlende Gäste "mitbrachten". Es wurden noch mehrere Hotels angefragt, die im Grunde alle dasselbe sagten - nur zur Nebensaison. Beim 4. Hotel war die Buchung dann aber in den Ferien möglich, mit Hund. Das Hotel war wirklich schön, aber der Ort selbst bietet nichts außer Lage am Rhein.
Ich wundere mich ehrlich gesagt sehr über die Leute, die meckern, weil der Gutschein "nur" drei Jahre gültig ist. Das ist eigentlich Zeit genug, um frühzeitig etwas zu buchen und z. B. so ein "Erlebnis" einzulösen. Wenn man den Gutschein "verlegt" und erst 1 Woche vor Fristablauf wiederfindet, ist das eben persönliches Pech und da kann erstmal JS gar nichts für.
Genausowenig verstehe ich nicht, wie man sich ärgern kann, dass man im Hotel Frühstück und Abendessen buchen muss. Das steht in den Boxen genau erklärt, wie viel Geld für Verzehr dazu kommt, denn wie gesagt: an der Übernachtung verdient das Hotel nichts. Die holen sich über den Verzehr wenigstens noch etwas Geld in die Kasse und hoffen ansonsten, dass der Kunde so einen guten Aufenthalt hat, dass er wiederkommt und/oder das Haus weiter empfiehlt.Meine Eltern hatten jedes Mal ein ganz normales, sauberes, schönes Zimmer, beim letzten Mal sogar mit Balkon mit Blick auf den Rhein. Dass man dort wie Kunden 3. Klasse behandelt wird, können sie nicht bestätigen. Auch das Personal war jedes Mal freundlich.
Was man jedoch nicht abstreiten kann, ist das offensichtliche Problem der Zeiten, zu denen man überhaupt buchen kann. Das ist ärgerlich, aber angesichts der Umstände, unter denen die Hotels die Zimmer anbieten, auch irgendwie verständlich aus Sicht des Hotels.
Mein Vater sagte, nachdem er die Info vom Hotel hatte, warum nur noch Nebensaison geht, hat er sich schon gewundert - er dachte, dass zumindest ein gewisser Prozentsatz fürs Hotel übrigbleibt. Vielleicht ist das auch so, es wiegt dann aber ggf. den Aufwand fürs Hotel einfach nicht auf.Bedenken muss man bei diesen Boxen natürlich als Schenkender auch immer, wem man sowas schenkt und was man schenkt. Zumindest bei uns im Laden, wo es diese Boxen gibt/gab, konnte man immer in den Katalog schauen. Ansonsten stehen die Orte ja auch im Internet. Da kann man ja schon im Vorhinein genau schauen, wo bestimmte Erlebnisse angeboten werden - und wenn man dann dafür erstmal durch die halbe Republik gurken muss, stellt sich die Frage, ob das dann ein so tolles Geschenk ist. Oder ob "1 Nacht Hotel & Candlelight Dinner" Sinn macht, wenn das nächste Hotel im Angebot 4 Stunden Fahrt bedeutet.
Deshalb habe ich damals die Kurzurlaubs-Box genommen, da sie immerhin 3 Nächte beinhaltet und sich so eine längere Fahrt wenigstens lohnt.Der Unmut über die schwierige Terminfindung ist absolut gerechtfertigt. Sich darüber aufzuregen, dass der Gutschein nicht ewig gilt oder nicht verlängert wird, wenn man sich nach Fristablauf meldet... da kann ich nur mit dem Kopf schütteln. Ruft ihr auch wütend bei Amazon an, wenn ihr verpeilt habt, da einen Gutschein einzulösen?
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Vielen Dank für deinen Beitrag, Saja22 - da reisst du äußerst wichtige Aspekte an!
- überlegen, wem man was schenkt (eine notorische couchpatatoe m/w/d wird sicher nicht glücklich mit einer Zwangsbeurlaubung!)
- Bedingungen genauestens durchlesen und zusätzlich berücksichtigen bei der Überlegung "Geschenk" oder "Heimsuchung"
- sich bewusst machen, wie das Geschäftsmodell funktioniert und wer alles davon profitieren muss
Die Gültigkeitsdauer ist tadellos, ebenso die Leistungsbeschreibung.
Last not least vermisse ich die Kritik an den beteiligten Hotels.
Es ist zwar durchaus verständlich, dass sie ihre Interessen bei dem Geschäft berücksichtigen, aber nur in der Gurkenzeit Kontingente freizugeben ist ja irgendwie auch nicht so ganz fein?!
JS bietet ihnen tools zur besseren Auslastung gerade in Gurkenzeiten (dessen muss man eingedenks sein!), ich verabscheue deshalb diese herablassende Art, mit der dann Gutscheinkunden über ihre Position auf der Resterampe hingewiesen werden.
Vielleicht sollte man sich mal die Mühe machen, JS auf so ein Verhalten (der Hotels) hinzuweisen? -
Achtung Vorsicht, ich kann aus meiner Erfahrung nur davor warnen, bei Jochen Schweizer ein Erlebnis zu kaufen, woran man eigentlich nur Freude haben möchte und sollte.
Ich habe einen Gutschein für eine Quad-Tour geschenkt bekommen.
Dazu habe ich einen weiteren Gutschein für meinen Partner gekauft, den ich ihm schenken wollte, um das Event gemeinsam zu erleben.
Im Anschluss habe ich sofort den Anbieter kontaktiert, um einen Termin zu vereinbaren für die Einlösung der beiden Gutscheine.
Von diesem erfuhr ich dann telefonisch, dass gar keine Termine mehr möglich sind und der Vertrag mit Jochen Schweizer bereits gekündigt wurde. Dies ist dem Unternehmen Jochen Schweizer seit Wochen bekannt. Trotzdem werden diese Touren weiter angeboten und verkauft, nach dem Motto Hauptsache der Kunde kauft erstmal, er kann ja dann umbuchen.Mein Vertrauen in dieses Unternehmen ist zerstört, denn hier wurde mit Vorsatz gehandelt.
Auf meine Bitte zur Stornierung und Erstattung des Kaufpreises habe ich keine Antwort erhalten, nicht einmal eine Eingangsbestätigung. Auf mehrmalige Nachfragen per Mail und telefonisch habe ich weiterhin keine Reaktion erhalten.
Ich kann also nur davor warnen, hier zu kaufen.
Gestern habe ich noch die schriftliche Mitteilung des Veranstalters erhalten:
29.07.2020 16:02 Uhr
Hallo,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Leider sind wir bereits bis Saisonende ausgebucht und haben zudem unseren Vertrag mit Jochen Schweizer zum 31.12. gekündigt. Dies ist Jochen Schweizer schon seit einigen Wochen bekannt, weshalb unser Angebot auch schon längst von der Webseite genommen werden sollte. Warum dies immer noch online ist, wissen wir aber leider auch nicht. Wir bitten dies zu entschuldigen.
Mit freundlichen Grüßen
XXXXXXXEditiert -
Fraglos eine Sauerei ... allerdings sind m.E. die Vertragspartner von J.Schweitzer nicht so ganz die Unschuldslämmer als die sie sich darstellen wollen.
Immerhin haben sie die (vermutlich unlukrativen) Verträge geschlossen und weigern sich dann die Leistung vertragsgemäß zu erbringen.
Kann man ebenfalls als ziemlich unseriös betrachten, da zumeist Vakanzen verfügbar sind, nur eben nicht zu den JS Konditionen.
Der Fisch stinkt vom Kopf und von der Schwanzflosse - so jedenfalls meine Ansicht! -
Fraglos eine Sauerei ... allerdings sind m.E. die Vertragspartner von J.Schweitzer nicht so ganz die Unschuldslämmer als die sie sich darstellen wollen.
Immerhin haben sie die (vermutlich unlukrativen) Verträge geschlossen und weigern sich dann die Leistung vertragsgemäß zu erbringen.
Kann man ebenfalls als ziemlich unseriös betrachten, da zumeist Vakanzen verfügbar sind, nur eben nicht zu den JS Konditionen.
Der Fisch stinkt vom Kopf und von der Schwanzflosse - so jedenfalls meine Ansicht!Sehe ich ähnlich, vs! Außerdem haben sie geschrieben, dass der Vertrag zum 31.12. gekündigt wurde - d.h. bis zu diesem Zeitpunkt hätten sie den noch zu erfüllen.
LG
Sokrates
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... sind aber angeblich bis dahin "ausgebucht" - wie alle anderen offenbar auch.
Ich wünschte, das würden die JS Kunden den Leistungserbringern mal hinhauen und darüber Aufschluss verlangen!