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Bußgeldbescheid aus Italien

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Italien allgemein
183 Beiträge 62 Kommentatoren 239.2k Aufrufe
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  • Holledauer-OhaH Offline
    Holledauer-OhaH Offline
    Holledauer-Oha
    schrieb am zuletzt editiert von
    #101

    Das ist sicher wahr, wenn man permanent zu schnell fährt gibts mehrere Knöllchen. Die Blitzer stehen aber nicht im Abstand von 100m und blitzen in Serie !
    Im Übrigen ist es erkennbar daß man zu schnell dran ist. Hat man in Italien die Grenze der Zone erreicht und
    bemerkt das Schild ist es schon zu spät, man wird sofort erfasst und anschließend im Minutentakt an nahezu jeder dritten vierten Kreuzung. So geschehen letztes Jahr im Sommer in Turin,
    im Verkehrsfluß haben wir das Schild übersehen, am Verkehrsaufkommen war die Zone nicht erkennbar,
    sofort wurden wir registriert und dann im 1 - 2 Minutenabstand. Das macht bei sofortiger Bezahlung 103.-€
    pro Erfassung versteht sich. Bei uns war das 412.-€ für einmal durch Turin fahren. Man ist den Behörden Hilf- und Rechtlos ausgeliefert, es gibt die Möglichkeit des Einspruchs bei einem Präfekten bzw. einem Friedensrichter , in italienisch und mit Rückschein, wenn der aber ablehnt was sehr wahrscheinlich ist
    verdoppelt sich der Betrag auf ca. 840.-€
    Bestrafung für Vergehen ist einsehbar und auch richtig wenn es im Rahmen und der Verfehlung angemessen ist, aber in Serie für eine versehentliche Geringfügigkeit ???
    Sowas kann aber auch leicht in die Tausende gehen, da muß ich passen: Hier gibts nur EINS:
     NIE WIEDER TURIN, NIE WIEDER PIEMONT, NIE WIEDER ITALIEN !!!
    Es gibt noch viele andere schöne Länder in Europa ( wir sind viel unterwegs und haben noch nie ein Ticket in Östereich; Slovenien; Kroatien oder Frankreich kassiert )
    und im Zweifelsfall kann man auch in Deutschland bleiben.

    1 Antwort Letzte Antwort
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    • fraenniF Offline
      fraenniF Offline
      fraenni
      schrieb am zuletzt editiert von
      #102

      @Dandy,

      "Deine Zitate" aus 2016 waren auch schon 2014 gültig ❗
      Ein amtlichen Bußgeldbescheid konnte damals auch nur über das "Bundesamt für Justiz in Bonn" erfolgen.
      Die "freiwillige" Zahlungsaufforderung der Inkassounternehmen war und ist kein vollstreckbarer Titel.
      Die Problematik Kfz.-Halter (Italien) und Fahrer (DE) war auch damals schon Fakt und ein Foto vom Auto m. Kennzeichen reicht als Beweis.
      Natürlich kann man die Zahlungsaufforderung ignorieren, das ändert aber nichts an dem Verkehrsverstoß.
      Deshalb sollte man sich innerhalb der Verjährungsfrist (5 Jahre) besser ein anderes Urlaubsland (per Auto) auswählen.
      Dies sind keine Zitate, sondern eigene Erfahrungen in Verbindung/Hilfe mit meiner Rechtsschutzversicherung. 😉

      "Indem man über andere schlecht redet, macht man sich selber nicht besser." (Chin. Sprichwort)

      Dandy77D 1 Antwort Letzte Antwort
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      • fraenniF fraenni

        @Dandy,

        "Deine Zitate" aus 2016 waren auch schon 2014 gültig ❗
        Ein amtlichen Bußgeldbescheid konnte damals auch nur über das "Bundesamt für Justiz in Bonn" erfolgen.
        Die "freiwillige" Zahlungsaufforderung der Inkassounternehmen war und ist kein vollstreckbarer Titel.
        Die Problematik Kfz.-Halter (Italien) und Fahrer (DE) war auch damals schon Fakt und ein Foto vom Auto m. Kennzeichen reicht als Beweis.
        Natürlich kann man die Zahlungsaufforderung ignorieren, das ändert aber nichts an dem Verkehrsverstoß.
        Deshalb sollte man sich innerhalb der Verjährungsfrist (5 Jahre) besser ein anderes Urlaubsland (per Auto) auswählen.
        Dies sind keine Zitate, sondern eigene Erfahrungen in Verbindung/Hilfe mit meiner Rechtsschutzversicherung. 😉

        Dandy77D Offline
        Dandy77D Offline
        Dandy77
        schrieb am zuletzt editiert von
        #103

        @fraenni: Was soll das Ganze? V.S hat angemerkt, dass das mit der Vollstreckung klar ist, dem habe ich widersprochen und dafür Argumente genannt. Deinen Verweis auf Seite 1 trägt da nicht zu einer Klärung bei, weil die Gesetzeslage anders war.

        @fraenni sagte:

        @Dandy,

        "Deine Zitate" aus 2016 waren auch schon 2014 gültig ❗
        Ein amtlichen Bußgeldbescheid konnte damals auch nur über das "Bundesamt für Justiz in Bonn" erfolgen.
        Die "freiwillige" Zahlungsaufforderung der Inkassounternehmen war und ist kein vollstreckbarer Titel.

        Der gravierende Unterschied besteht darin, wenn du vor Mai 2016 eine "freiwillige Zahlungsaufforderung" ignoriert hast, ist dir in D nichts passiert. Wenn du das jetzt machst, flattert dir evtl. eine "Zahlungsaufforderung" vom BAJ ins Haus, die in D vollstreckbar ist. Das war vorher nicht möglich. Bußgeldbescheide können jetzt also nicht nur in Italien sondern auch in D vollstreckt werden.

        Die Problematik Kfz.-Halter (Italien) und Fahrer (DE) war auch damals schon Fakt und ein Foto vom Auto m. Kennzeichen reicht als Beweis.

        Sorry, aber auch dass hast du nicht verstanden! Ein Beweis wo und wofür?

        Den italienischen Behörden reich das Autokennzeichen für einen Bußgeldbescheid der dann auch in Italien gegen den Halter vollstreckbar ist.

        In D ist so ein Bußgeldbescheid nur gegen den Verursacher, also Fahrer, vollstreckbar. Und spätestens da ist Schluss mit der "Klarheit".

        Natürlich kann man die Zahlungsaufforderung ignorieren, das ändert aber nichts an dem Verkehrsverstoß.

        habe ich nicht behauptet

        Deshalb sollte man sich innerhalb der Verjährungsfrist (5 Jahre) besser ein anderes Urlaubsland (per Auto) auswählen.

        Falsch. Das konnte man bis Mai 2016. Normal sollte man der freiwilligen Zahlungsaufforderung nachkommen, weil "der Preis" sonst steigt und einem die Zwangsvollstreckung droht. Deine Empfehlung macht nur Sinn, wenn man nachweisen kann, dass man nicht gefahren ist, z.B. die Tochter mit dem Auto der Eltern in Italien geblitzt wurde. Ferner beispielsweise, wenn man aus Unwissenheit drei mal nacheinander bei der Parkplatzsuche in eine verkehrsberuhigte Zone gefahren ist. In Italien = drei, dort auch vollstreckbare, Bußgeldbescheide. In D könnte nur einer vollstreckt werden.

        Wenn man Zweifel an der Echtheit eines Bußgeldbescheides hat, sollte man diesen überprüfen lassen um ggf. einen Verkehrsanwalt einschalten. Dabei den "Kosten-Nutzen-Effekt" aber nicht aus dem Auge verlieren

        Dies sind keine Zitate, sondern eigene Erfahrungen in Verbindung/Hilfe mit meiner Rechtsschutzversicherung. 😉

        Subjektive Erfahrungen entstehen unter bestimmten Voraussetzungen. Die müssen für andere aber nicht gelten. Ich orientiere mich da lieber an Experten-Texten aus denen ich ggf. auch zitiere. Das heißt nicht, dass ich keine subjektiven Erfahrungen habe.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • Kristijan88K Offline
          Kristijan88K Offline
          Kristijan88
          schrieb am zuletzt editiert von
          #104

          Hallo alle

          Wir haben auch so einen Brief erhalten (Als Einschreiben) und nicht beachtet. Jetzt nach fast zwei Jahren erhalten wir erneut eine Zahlungsaufforderung mit Androhung für ein Betreibungsbegehren.

          Gründe warum ich das Schreiben nicht beachtet habe sind folgende:

          • die domain policedata.it ist mit keiner ofiziellen (amtlichen) Adresse registriert
          • Poststempel stammt aus den Niederlande (Post NL, Schiedam, Post Box 7005 3109AA)
          • neu ist der Stempel zwei mal aufgetragen für die schlechte Lesbarkeit

          Wie ist der Absender bei euch? Wo kann mann die Richtigkeit der Forderung prüfen?

          Lg

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • acheeseburgerA Offline
            acheeseburgerA Offline
            acheeseburger
            schrieb am zuletzt editiert von
            #105

            Ok, dann schreibe ich dies in diesen Thread:

            Hallo zusammen!

            Es gibt zwar Threads über dieses Thema; da aber jedes individuell ist, eröffne ich eine Neues.

            Und zwar habe ich ein Bußgeldbescheid aus Italien erhalten (wegen Geschwindigkeitsübertretung).

            Dort steht:
            Datum der Übertretung: 11.05.17

            Das Schreiben kommt direkt von der ital. Polizei, welche auch das Geld einfordert.
            Ist aber nicht das Bundesamt für Justiz für die Einforderung zuständig?

            Ein Beweisfoto ist nicht vorhanden.
            Jedoch findet sich im Schreiben der Hinweis, dass das Foto auf einer ital. Website angesehen werden kann, es steht auch ein Passwort dabei.
            Wenn ich diese Seite jedoch aufrufe, komme ich nicht weiter (alles auf italienisch).

            Außerdem ist ein Formular dabei, das meine Personalien anfordert und sogar eine Kopie des Führerscheins?!
            Alles in sehr schlechtem Deutsch..
            Und mir wird mit mind. 286€ + irgendwelche anderen Kosten gedroht, falls ich dieses Formular nicht ausgefüllt an die ital. Polizei zusende.

            Was mache ich jetzt? Habe keine Rechtsschutzversicherung. Das Bußgeld beträgt 185€.
            Einfach zahlen + Personalformular ausgefüllt zuschicken, Anwalt einschalten (denke das rentiert sich nicht!) oder ignorieren?

            Vielen Dank schon einmal und einen schönen Abend!

            altlöwin63A 1 Antwort Letzte Antwort
            Antworten Zitieren
            • acheeseburgerA acheeseburger

              Ok, dann schreibe ich dies in diesen Thread:

              Hallo zusammen!

              Es gibt zwar Threads über dieses Thema; da aber jedes individuell ist, eröffne ich eine Neues.

              Und zwar habe ich ein Bußgeldbescheid aus Italien erhalten (wegen Geschwindigkeitsübertretung).

              Dort steht:
              Datum der Übertretung: 11.05.17

              Das Schreiben kommt direkt von der ital. Polizei, welche auch das Geld einfordert.
              Ist aber nicht das Bundesamt für Justiz für die Einforderung zuständig?

              Ein Beweisfoto ist nicht vorhanden.
              Jedoch findet sich im Schreiben der Hinweis, dass das Foto auf einer ital. Website angesehen werden kann, es steht auch ein Passwort dabei.
              Wenn ich diese Seite jedoch aufrufe, komme ich nicht weiter (alles auf italienisch).

              Außerdem ist ein Formular dabei, das meine Personalien anfordert und sogar eine Kopie des Führerscheins?!
              Alles in sehr schlechtem Deutsch..
              Und mir wird mit mind. 286€ + irgendwelche anderen Kosten gedroht, falls ich dieses Formular nicht ausgefüllt an die ital. Polizei zusende.

              Was mache ich jetzt? Habe keine Rechtsschutzversicherung. Das Bußgeld beträgt 185€.
              Einfach zahlen + Personalformular ausgefüllt zuschicken, Anwalt einschalten (denke das rentiert sich nicht!) oder ignorieren?

              Vielen Dank schon einmal und einen schönen Abend!

              altlöwin63A Offline
              altlöwin63A Offline
              altlöwin63
              schrieb am zuletzt editiert von
              #106

              Zahlen und das andere ausfüllen und senden.
              Und einfach nimmer hinfahren zu denen.

              "BAYERN ist die Vorstufe zum Paradies" !
              (Zitat Horst Seehofer-2015)

              NeckarSchwabeN 1 Antwort Letzte Antwort
              Antworten Zitieren
              • altlöwin63A altlöwin63

                Zahlen und das andere ausfüllen und senden.
                Und einfach nimmer hinfahren zu denen.

                NeckarSchwabeN Offline
                NeckarSchwabeN Offline
                NeckarSchwabe
                schrieb am zuletzt editiert von
                #107

                Alternativ hülfe es natürlich sich einfach an die Verkehrsregeln zu halten? War dagegen verstößt muss halt blechen, ist überall auf dieser Welt so. In der Schweiz z.B. sogar exorbitant teuer, Italien ist da ja noch regelrecht gemäßigt. Und den Hinweis "einfach nimmer hinfahren" unterstütze ich sofort - wenn ein paar Ignoranten weniger im Belpaese unterwegs sind kann das nur von Vorteil sein!

                Zum Topic: Bußgelder sind inzwischen EU-weit beitreibbar, und das ist auch gut und richtig so. Wenn der Tatbestand angezweifelt wird hilft eine Rechtsschutzversicherung, z.B. vom ADAC, die recht preisgünstig zu haben sind und die grundsätzlich jede/r der oder die sich in den Verkehrsdschungel stürzt haben sollte. Ansonsten halt eigenes Risiko - so what.

                acheeseburgerA 1 Antwort Letzte Antwort
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                • altlöwin63A Offline
                  altlöwin63A Offline
                  altlöwin63
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #108

                  Hätten wir jetzt alles so nicht gewusst @NeckarSchwabe.
                  Und wie hilft jetzt dein Beitrag dem User @acheeseburger ?

                  "BAYERN ist die Vorstufe zum Paradies" !
                  (Zitat Horst Seehofer-2015)

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • NeckarSchwabeN NeckarSchwabe

                    Alternativ hülfe es natürlich sich einfach an die Verkehrsregeln zu halten? War dagegen verstößt muss halt blechen, ist überall auf dieser Welt so. In der Schweiz z.B. sogar exorbitant teuer, Italien ist da ja noch regelrecht gemäßigt. Und den Hinweis "einfach nimmer hinfahren" unterstütze ich sofort - wenn ein paar Ignoranten weniger im Belpaese unterwegs sind kann das nur von Vorteil sein!

                    Zum Topic: Bußgelder sind inzwischen EU-weit beitreibbar, und das ist auch gut und richtig so. Wenn der Tatbestand angezweifelt wird hilft eine Rechtsschutzversicherung, z.B. vom ADAC, die recht preisgünstig zu haben sind und die grundsätzlich jede/r der oder die sich in den Verkehrsdschungel stürzt haben sollte. Ansonsten halt eigenes Risiko - so what.

                    acheeseburgerA Offline
                    acheeseburgerA Offline
                    acheeseburger
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #109

                    @neckarschwabe sagte:

                    Alternativ hülfe es natürlich sich einfach an die Verkehrsregeln zu halten? War dagegen verstößt muss halt blechen, ist überall auf dieser Welt so. In der Schweiz z.B. sogar exorbitant teuer, Italien ist da ja noch regelrecht gemäßigt. Und den Hinweis "einfach nimmer hinfahren" unterstütze ich sofort - wenn ein paar Ignoranten weniger im Belpaese unterwegs sind kann das nur von Vorteil sein!

                    Zum Topic: Bußgelder sind inzwischen EU-weit beitreibbar, und das ist auch gut und richtig so. Wenn der Tatbestand angezweifelt wird hilft eine Rechtsschutzversicherung, z.B. vom ADAC, die recht preisgünstig zu haben sind und die grundsätzlich jede/r der oder die sich in den Verkehrsdschungel stürzt haben sollte. Ansonsten halt eigenes Risiko - so what.

                    Ne echt? Super Beitrag.
                    Wenn man nichts dazu beitragen kann, einfach mal die F usw. 😉

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • jlechtenboehmerJ Offline
                      jlechtenboehmerJ Offline
                      jlechtenboehmer
                      schrieb am zuletzt editiert von jlechtenboehmer
                      #110

                      @acheeseburger
                      Was erwartest du denn für eine Hilfe ?
                      Du hast eine Ordnungswidrigkeit begangen, dafür gibt es offensichtlich Belege. Datum, Uhrzeit, Foto ...
                      Du bekommst für diese offensichtliche Ordnungswidrigkeit einen Bussgeldbescheid von offizieller Stelle.
                      Da gibt es doch nur zwei Möglichkeiten : Zahlen und die Sache ist erledigt - oder nicht zahlen und die Beitreibungskosten kommen noch oben drauf und dann wird trotzdem bezahlt. Die Alternativen sind doch wohl nur 185 € oder 296 €. Und da sollte für jeden die Entscheidung einfach und schnell zu treffen sein - auch ohne den Rat anderer. Was soll das einschalten von Rechtsschutzversicherung und Anwälten an einer offensichtlichen Sachlage ändern ? Oder vermutest du Verfahrensfehler weil italienische Behörden dir in schlechtem Deutsch schreiben oder eventuell weil eine Italienische Internetseite für einen nicht der italienischen Sprache mächtigen deutschen Bürger nicht verständlich ist ?
                      Jeder macht Fehler, das ist durchaus verständlich . Aber nicht jeder gesteht sie (auch sich selbst nicht ) ein. Und das ist zumindest mir nicht verständlich.

                      Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • NeckarSchwabeN Offline
                        NeckarSchwabeN Offline
                        NeckarSchwabe
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #111

                        Das hilft dem freundlichen Herrn Cheeseburger mit dem noch freundlicheren Duktus natürlich nichts, da er wohl gehofft hat um die Zahlung herumzukommen. Der Bußgeldbescheid muss in der Landessprache desjenigen der ihn bekommt ausgestellt sein. Das ist er wohl, ob das Deutsch jetzt gut oder holprig ist dürfte unerheblich sein. Der Verweis auf eine italienische Seite mit den Beweismaterialien ist ebenso zulässig - wenn ich schon selber nicht rudimentär italienisch kann findet sich bestimmt irgendjemand im Umfeld der das kann. Um die Zahlung kommt man nur herum, wenn der Betrag entweder weniger als 70 Euro ist (dann wird nicht vollstreckt) oder das Beweismaterial nicht ausreicht, also z.B. bei Geschwindigkeitsübertretungen der Fahrer nicht zu sehen ist. Das dürfte aber auszuschließen sein.

                        Das Bundesamt für Justiz ist nur dann für die Beitreibung zuständig, wenn nicht gezahlt wird und die ausländische Behörde die Vollstreckung beantragt. Ob das in jedem Fall automatisiert geschieht weiß ich nicht. Aber selbst wenn nicht: Bei der Wiedereinreise nach Italien, sofern eine solche geplant ist, werden die Italiener von sich aus tätig werden, und dann kanns richtig teuer werden. Wichtig hierbei zu wissen, dass zumindest auf den Autobahnen die Kennzeichen automatisch registriert werden und mit den Strafdatenbanken vermutlich abgeglichen.

                        Das sind die Fakten (die im Übrigen für das gesamte EU-Ausland sowie Schweiz und Norwegen gültig sind), was Kollege Cheeseburger daraus nun für seinen speziellen Fall rauszieht ist seine Sache.

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • gnarzeG Offline
                          gnarzeG Offline
                          gnarze
                          Verwarnt
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #112

                          Bei all den schlauen Kommentaren und Klugschieterei kommt wohl doch zu kurz, dass die Intention des User acheeseburger wohl eher ist, dass er gerne einen Hinweis darauf hätte, ob der Strafzettel überhaupt von einer Behörde kommt, oder ein Betrüger versucht, ihn abzuziehen.😳

                          Dies sollte uns aber nicht vergessen lassen, dass Al Bundy 1966 4 Touchdowns in einem Spiel gemacht hat und den Polk High School Panthers damit zur Stadtmeisterschaft verholfen hat.

                          NeckarSchwabeN 1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • gnarzeG gnarze

                            Bei all den schlauen Kommentaren und Klugschieterei kommt wohl doch zu kurz, dass die Intention des User acheeseburger wohl eher ist, dass er gerne einen Hinweis darauf hätte, ob der Strafzettel überhaupt von einer Behörde kommt, oder ein Betrüger versucht, ihn abzuziehen.😳

                            NeckarSchwabeN Offline
                            NeckarSchwabeN Offline
                            NeckarSchwabe
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #113

                            Das kann man ja wohl nur beurteilen wenn man ihn sieht, am besten mit Umschlag ... spätestens wenn man sich das Impressum der angegebenen Internetseite anschaut merkt mans. Bei Zweifeln würde ich z.B. den ADAC oder einen anderen Verkehrsclub um Rat fragen, die kennen sich mit sowas aus.

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • gnarzeG Offline
                              gnarzeG Offline
                              gnarze
                              Verwarnt
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #114

                              Ungewöhnlich ist ja auf jeden Fall, dass man noch weitere persönliche Daten angeben soll, die die italienischen Behörden im Rahmen des Datenaustausches mit dem deutschen Straßenverkehrsamt ohne Probleme bekommen könnte, zumal sie anscheinend ja auch die deutsche Adresse ermitteln konnten.
                              Mein letzter Strafzettel aus den Niederlanden war eine reine Zahlungsaufforderung - überweisen und gut war.

                              Dies sollte uns aber nicht vergessen lassen, dass Al Bundy 1966 4 Touchdowns in einem Spiel gemacht hat und den Polk High School Panthers damit zur Stadtmeisterschaft verholfen hat.

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • gnarzeG Offline
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                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #115

                                Zu guter Letzt noch - acheeseburger erwähnte, dass der Verstoß am 11.5. 2017 erfolgte, aber nicht, wann er das Schreiben erhalten hat.

                                Denn es gilt eine Zustellungsfrist von 360 Tagen für ausländische Sünder, ansonsten ist der Rechtsanspruch verwirkt.
                                "Ist bei Zustellung des förmlichen Bußgeldbescheids die Zustellungsfrist bereits abgelaufen,
                                empfiehlt sich die Einlegung eines Einspruchs (mit der Einrede der Verjährung als
                                Begründung). Der Einspruch ist (mittels Einschreiben und Rückschein!) innerhalb von
                                60 Tagen ab Datum der Zustellung beim zuständigen Präfekten oder Friedensrichter
                                (Giudice di Pace) einzulegen."

                                Kwelle ADAC.de

                                Dies sollte uns aber nicht vergessen lassen, dass Al Bundy 1966 4 Touchdowns in einem Spiel gemacht hat und den Polk High School Panthers damit zur Stadtmeisterschaft verholfen hat.

                                PeterschineggP 1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • gnarzeG gnarze

                                  Zu guter Letzt noch - acheeseburger erwähnte, dass der Verstoß am 11.5. 2017 erfolgte, aber nicht, wann er das Schreiben erhalten hat.

                                  Denn es gilt eine Zustellungsfrist von 360 Tagen für ausländische Sünder, ansonsten ist der Rechtsanspruch verwirkt.
                                  "Ist bei Zustellung des förmlichen Bußgeldbescheids die Zustellungsfrist bereits abgelaufen,
                                  empfiehlt sich die Einlegung eines Einspruchs (mit der Einrede der Verjährung als
                                  Begründung). Der Einspruch ist (mittels Einschreiben und Rückschein!) innerhalb von
                                  60 Tagen ab Datum der Zustellung beim zuständigen Präfekten oder Friedensrichter
                                  (Giudice di Pace) einzulegen."

                                  Kwelle ADAC.de

                                  PeterschineggP Offline
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                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #116

                                  Ich hätte dazu noch eine ergänzende Frage. Wir haben 2015 eine Zahlungsaufforderung für einen Geschwindigkeitsübertretung auf der Brücke/Straße nach Venedig erhalten. Diese sah damals so aus, wie die die "fraenni" (also emo.nivi.it) gepostet hat. Das Datum des Tatbestands war der 08.09.2014 und die wollten € 115,-- für weniger als 10 km/h Überscheitung. Leider find ich es nicht mehr, da ich davon ausgegangen bin dass das Ganze erledigt ist. So weit so nachvollziehbar.

                                  Ich habe die Strafe damals nicht bezahlt und einfach ignoriert, weil es sich 1.) um ein Firmenfahrzeug handelt und keinen entsprechende Lenkererhebung stattgefunden hat und 2.) die erstmalige Zahlungsaufforderung weit über 1 Jahr später zugestellt wurde.

                                  Jetzt hab ich wieder mal ein Schreiben, diesmal von einem Inkossobüro in Klagenfurt erhalten, die mich wiederum zur Zahlung von mittlerweile € 182,-- auffordern. Gut, dass sich die brausen können ist mir klar.

                                  Jetzt würden mich aber dennoch 2 Fragen interessieren:

                                  1. Frage: Das "Nivi" Schreiben stellt ja (wie auch auf den Fotos von fraenni zu sehen) keine amtliche Zustellung dar ... demnach brauch ich dagegen auch keinen Einspruch erheben. Logisch wäre, dass wenn ich die Zahlung nicht leiste, dann den entsprechenden Protokollbescheid bekomm, gegen den ich dann Einspruch erhoben hätte. Irgendwas Anderes ist in der Zwischenzeit auch nicht gekommen.

                                  2. Frage (und das ist das was mich eigentlich interessiert): Die Zahlungsaufforderung kam ja an das Unternehmen (als Zulassungsbesitzer), ebenso kam die jetzige Mahnung an die Geschäftsleitung des Unternehmens. Wie wir ja alle wissen besteht das einzige Risiko darin, dass man beim nächsten Italien Besuch die Strafe zahlen muß, so man aufgehalten wird. Nachdem ich in der Zwischenzeit schon öfters in Italien war, aber nie aufgehalten wurde, würde ich mal sagen, dass die Verkehrsüberwachung dazu nicht zu Rate gezogen wird.

                                  Jetzt aber zur eigentlichen Frage ... Wenn mich jetzt die Polizei in Italien aufhält, kann diese von mir die Begleichung der offenen Strafverfügung gegenüber dem Unternehmen, das der Zulassungsbesitzer ist, fordern? Ich bin ja weder der Zulassungsbesitzer noch hab ich die Strafe verursacht (das wurde ja nicht abgefragt).

                                  Würde mich echt interessieren, ob das jemand weiß ...

                                  PS: In ein bisserl über einem Jahr könns mich dann eh endgülig gern haben 🙂

                                  altlöwin63A 1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • PeterschineggP Peterschinegg

                                    Ich hätte dazu noch eine ergänzende Frage. Wir haben 2015 eine Zahlungsaufforderung für einen Geschwindigkeitsübertretung auf der Brücke/Straße nach Venedig erhalten. Diese sah damals so aus, wie die die "fraenni" (also emo.nivi.it) gepostet hat. Das Datum des Tatbestands war der 08.09.2014 und die wollten € 115,-- für weniger als 10 km/h Überscheitung. Leider find ich es nicht mehr, da ich davon ausgegangen bin dass das Ganze erledigt ist. So weit so nachvollziehbar.

                                    Ich habe die Strafe damals nicht bezahlt und einfach ignoriert, weil es sich 1.) um ein Firmenfahrzeug handelt und keinen entsprechende Lenkererhebung stattgefunden hat und 2.) die erstmalige Zahlungsaufforderung weit über 1 Jahr später zugestellt wurde.

                                    Jetzt hab ich wieder mal ein Schreiben, diesmal von einem Inkossobüro in Klagenfurt erhalten, die mich wiederum zur Zahlung von mittlerweile € 182,-- auffordern. Gut, dass sich die brausen können ist mir klar.

                                    Jetzt würden mich aber dennoch 2 Fragen interessieren:

                                    1. Frage: Das "Nivi" Schreiben stellt ja (wie auch auf den Fotos von fraenni zu sehen) keine amtliche Zustellung dar ... demnach brauch ich dagegen auch keinen Einspruch erheben. Logisch wäre, dass wenn ich die Zahlung nicht leiste, dann den entsprechenden Protokollbescheid bekomm, gegen den ich dann Einspruch erhoben hätte. Irgendwas Anderes ist in der Zwischenzeit auch nicht gekommen.

                                    2. Frage (und das ist das was mich eigentlich interessiert): Die Zahlungsaufforderung kam ja an das Unternehmen (als Zulassungsbesitzer), ebenso kam die jetzige Mahnung an die Geschäftsleitung des Unternehmens. Wie wir ja alle wissen besteht das einzige Risiko darin, dass man beim nächsten Italien Besuch die Strafe zahlen muß, so man aufgehalten wird. Nachdem ich in der Zwischenzeit schon öfters in Italien war, aber nie aufgehalten wurde, würde ich mal sagen, dass die Verkehrsüberwachung dazu nicht zu Rate gezogen wird.

                                    Jetzt aber zur eigentlichen Frage ... Wenn mich jetzt die Polizei in Italien aufhält, kann diese von mir die Begleichung der offenen Strafverfügung gegenüber dem Unternehmen, das der Zulassungsbesitzer ist, fordern? Ich bin ja weder der Zulassungsbesitzer noch hab ich die Strafe verursacht (das wurde ja nicht abgefragt).

                                    Würde mich echt interessieren, ob das jemand weiß ...

                                    PS: In ein bisserl über einem Jahr könns mich dann eh endgülig gern haben 🙂

                                    altlöwin63A Offline
                                    altlöwin63A Offline
                                    altlöwin63
                                    schrieb am zuletzt editiert von altlöwin63
                                    #117

                                    Ob die Italiener deine berechtigten Einwände interessieren möchte ich dahinstellen.
                                    Heisst konkret bei einer Kontrolle dort: "Zahlen oder...".

                                    "BAYERN ist die Vorstufe zum Paradies" !
                                    (Zitat Horst Seehofer-2015)

                                    PeterBuschP 1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • altlöwin63A altlöwin63

                                      Ob die Italiener deine berechtigten Einwände interessieren möchte ich dahinstellen.
                                      Heisst konkret bei einer Kontrolle dort: "Zahlen oder...".

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                                      PeterBuschP Offline
                                      PeterBusch
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                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #118

                                      @altloewin63 sagte:

                                      Ob die Italiener deine berechtigten Einwände interessieren möchte ich dahinstellen.
                                      Heisst konkret bei einer Kontrolle dort: "Zahlen oder...".
                                      😆

                                      so sieht's aus.

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                        Peterschinegg
                                        schrieb am zuletzt editiert von Peterschinegg
                                        #119

                                        Nur um sicher zu gehen, dass ihr die Frage richtig verstanden habt. Es geht nicht darum ob man grundsätzlich zahlen muß sondern WER zahlen muß.

                                        Nehmen wir an ihr nutzt ein Familien-Auto. Der Halter ist z.B. der Ehemann. Gegen den besteht jetzt ein offener Bußgeldbescheid und nehmen wir an dass dieser, bei der nächsten Verkehrskontrolle, eingefordert werden könnte (keine Ahnung ob das grundsätzlich in D oder AT auch so ist).

                                        Wenn jetzt die Ehefrau (die ja nicht die Fahrzeughalterin und demnach auch nicht die Betroffene ist) in eine Verkehrskontrolle kommt, kann ich mir nicht vorstellen, dass diese die offene Bußgeldforderung ihres Ehenmanns zu begleichen hat, oder?

                                        Und genauso ist es meiner Meinung nach wenn jetzt ein Mitarbeiter mit dem Firmenwagen in eine Verkehrskontrolle kommt ..... Lenker ungleich Fahrzeughalter, gegenüber dem die offene Forderung besteht. Anders wäre es wenn man den Lenker ermittelt hätte, dann würde die Forderung ja gegenüber der natürlichen Person und nicht gegenüber der juristischen Person bestehen. Kommt dieser dann in eine Verkehrskontrolle ist die rechtliche Situation eindeutig.

                                        altlöwin63A 1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • PeterschineggP Peterschinegg

                                          Nur um sicher zu gehen, dass ihr die Frage richtig verstanden habt. Es geht nicht darum ob man grundsätzlich zahlen muß sondern WER zahlen muß.

                                          Nehmen wir an ihr nutzt ein Familien-Auto. Der Halter ist z.B. der Ehemann. Gegen den besteht jetzt ein offener Bußgeldbescheid und nehmen wir an dass dieser, bei der nächsten Verkehrskontrolle, eingefordert werden könnte (keine Ahnung ob das grundsätzlich in D oder AT auch so ist).

                                          Wenn jetzt die Ehefrau (die ja nicht die Fahrzeughalterin und demnach auch nicht die Betroffene ist) in eine Verkehrskontrolle kommt, kann ich mir nicht vorstellen, dass diese die offene Bußgeldforderung ihres Ehenmanns zu begleichen hat, oder?

                                          Und genauso ist es meiner Meinung nach wenn jetzt ein Mitarbeiter mit dem Firmenwagen in eine Verkehrskontrolle kommt ..... Lenker ungleich Fahrzeughalter, gegenüber dem die offene Forderung besteht. Anders wäre es wenn man den Lenker ermittelt hätte, dann würde die Forderung ja gegenüber der natürlichen Person und nicht gegenüber der juristischen Person bestehen. Kommt dieser dann in eine Verkehrskontrolle ist die rechtliche Situation eindeutig.

                                          altlöwin63A Offline
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                                          altlöwin63
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #120

                                          Wie schon gesagt wird das den ital. Behörden bei einer Kontrolle vor Ort herzlich egal sein. Eine große Diskussion wirds da gar nicht geben.
                                          Das heisst konkret: "Zahlen oder..." !
                                          Rechtliche Einwände kannst du ja später geltend machen. Mit Anwalt oder Ohne . Ob es was hilft, bezweifle ich aber .
                                          Ebenfalls ob sich der Aufwand darüber überhaupt lohnt.

                                          "BAYERN ist die Vorstufe zum Paradies" !
                                          (Zitat Horst Seehofer-2015)

                                          Dandy77D 1 Antwort Letzte Antwort
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                                          Hotel Aufsteiger
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                                          Apulien/Italien
                                          Weiterempfehlung: 71%
                                          ab 278 €
                                          CDSHotels Terrasini - Città del Mare
                                          Sizilien/Italien
                                          Weiterempfehlung: 84%
                                          ab 278 €
                                          Hotel Palladium Palace
                                          Latium/Italien
                                          Weiterempfehlung: 80%
                                          ab 278 €
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