Small Planet Airlines
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Es kann sich unter keinen Umständen um die Beschreibung einer Situtation während des Fluges handeln, jl ...

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gehe mal nur auf das ein, weil das andere scheint ja eher eine Witztüte zu sein
in der Luft 30 Grad... ohje!
QUOTE
Du solltest vielleich vorrangig klären, ob 5P überhaupt durchführendes Luftverkehrsunternehmen war?
Im Übrigen brauchst du im Gerät einer anderen Gesellschaft keine Eigenschaften zu suchen, die für die Small Planet Geräte angekündigt sind.
Mich würde noch interessieren, was du denn jetzt von Small Planet begehrst?
Falls es dir entgangen ist: Im Moment leasen alle Unternehmen im Produktumfeld alles was ein AOC hat um ihre Angebote bedienen zu können, nach "verwandtschaftlichen Beziehungen" zu fahnden ist daher ziemlich müssig ...
UNQUOTE5P war das durchführende... der Flieger von außen im SP Bemalung innen dann alles Star East
wenn mir auf der Seite gesagt wird alle Flieger haben dies dies dies und das, gehe ich auch davon aus, dass ich diesen Luxus bekomme.
Der Flieger gehört ja zur SP Flotte, wurde aber verliehen und dann gleichzeitig wieder eingesetzt. Da würde mich doch schon mal interessieren was es für eine wirtschaftliche Beziehung hat. Hätte dann eher gedacht, dass ich eine andere Flugnummer habe oder so, dem war aber nicht so. Schon seltsam... geht wohl dann auch nur solange gut bis mal wirklich was passiert. Sicher kann man sich in so einem Flieger ja nicht fühlen. -
Ein AOC ist deine Sicherheit, deine Spekulationen mag jeder für sich selbst einschätzen.
In der Luft 30° war deine Angabe - es fehlte: Bezogen auf welchen Zeitpunkt des Fluges.
Das ist ggf. / offensichtlich nicht jedem Forenteilnehmer selbstverständlich - insofern wäre eine gewisse Präzisierung deiner Aussage sicherlich höflich. -
in der Luft war die Angabe nicht...
da vllt nochmal lesen. es müsste doch logisch sein das in 11km Höhe keine 30 Grad sind... vllt zu viel erwartet sorry!ansonsten habe ich den Flieger natürlich nicht nach technischen Fähigkeiten bewertet, weil ich davon keine Ahnung habe. Ein Mensch wie ich geht nach dem Aussehen etc.. Wohlbefinden hilft Menschen mit Flugangst (Germania, Ryanair, Lufthansa etc. schaffen das). Das konnte die alte Maschine von SP / Star East nicht bieten. Die war nur schmutzig und fiel innen auseinander. Vllt nicht für alle verständlich was das auslöst

Dazu noch eine Airline die im Netz nicht wirklich viel zu bieten hat und ein komisches Geschäftsmodell mit Small Planet pflegt (vllt kann mir das noch jemand genauer erklären: SP verleiht sein Flieger an Star East und setzt ihn dann wieder ein um unter SP zu fliegen?!) da komme ich leider noch nicht so ganz hinter. Macht man dadurch Profit? Oder habe ich das Modell falsch verstanden? -
Nein, es verschafft eine gewisse Flexibilität, insbesondere bei Kapazitätsengpässen.
Kann auch mal zu Lasten des üblichen Standards gehen, davon können auch Nutzer anderer Ferienairlines ein Lied singen.
Ich hab den Einwand von jl ebenfalls nicht verstanden, allerdings war deine Bemerkung tatsächlich etwas zusammenhanglos. -
Nein, es verschafft eine gewisse Flexibilität, insbesondere bei Kapazitätsengpässen.
Kann auch mal zu Lasten des üblichen Standards gehen, davon können auch Nutzer anderer Ferienairlines ein Lied singen.
Ich hab den Einwand von jl ebenfalls nicht verstanden, allerdings war deine Bemerkung tatsächlich etwas zusammenhanglos.@vonschmeling sagte:
Nein, es verschafft eine gewisse Flexibilität, insbesondere bei Kapazitätsengpässen.
Kann auch mal zu Lasten des üblichen Standards gehen, ...Also ich wäre froh gewesen wenn sie meinen Flug überhaupt durchgeführt hätten.

Und was @vonschmeling bzgl. Kapazitätsengpässen schreibt ist doch durchaus nachvollziehbar. Flugzeuge können aufgrund der vorgeschriebenen Checks schon einmal eine Zeit ausfallen. Und wenn der Flugbetrieb, sowie hoffentlich auch der Flugplan, dann durch andere Airlines quasi "in Vertretung" aufrechterhalten werden ist dies doch vollkommen ok.
In erster Linie geht es ja um die Beförderung von A nach B.Auf mich haben vor Ort etliche Taucher mit denen ich verabredet war gewartet. Die sind teilweise statt mit 5P selbst mit einer russischen 737 geflogen. Hauptsache sie sind befördert worden.
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Wenn ich es Richtig verstanden habe ging eine Frage in die Richtung, warum verleiht ein LVU Eine oder mehrere Maschinen umd sie dann wieder zu leihen .
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Nein, es verschafft eine gewisse Flexibilität, insbesondere bei Kapazitätsengpässen.
Kann auch mal zu Lasten des üblichen Standards gehen, davon können auch Nutzer anderer Ferienairlines ein Lied singen.
Ich hab den Einwand von jl ebenfalls nicht verstanden, allerdings war deine Bemerkung tatsächlich etwas zusammenhanglos.@vonschmeling sagte:
... es verschafft eine gewisse Flexibilität, insbesondere bei Kapazitätsengpässen.
... und das ist die Richtung, in die die Antwort darauf geht, TF ...

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Danke
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@vonschmeling sagte:
Nein, es verschafft eine gewisse Flexibilität, insbesondere bei Kapazitätsengpässen.
Kann auch mal zu Lasten des üblichen Standards gehen, ...Also ich wäre froh gewesen wenn sie meinen Flug überhaupt durchgeführt hätten.

Und was @vonschmeling bzgl. Kapazitätsengpässen schreibt ist doch durchaus nachvollziehbar. Flugzeuge können aufgrund der vorgeschriebenen Checks schon einmal eine Zeit ausfallen. Und wenn der Flugbetrieb, sowie hoffentlich auch der Flugplan, dann durch andere Airlines quasi "in Vertretung" aufrechterhalten werden ist dies doch vollkommen ok.
In erster Linie geht es ja um die Beförderung von A nach B.Auf mich haben vor Ort etliche Taucher mit denen ich verabredet war gewartet. Die sind teilweise statt mit 5P selbst mit einer russischen 737 geflogen. Hauptsache sie sind befördert worden.
@deepdiver78 sagte:
Auf mich haben vor Ort etliche Taucher mit denen ich verabredet war gewartet. Die sind teilweise statt mit 5P selbst mit einer russischen 737 geflogen. Hauptsache sie sind befördert worden.
Da haben dich die anderen Taucher angeflunkert.
Die 737 die Flüge für 5P durchführt ist in der Slowakei registriert und entspricht damit allen EASA Standards.
Als Randnotiz: Es ist extrem schwierig Fluggerät mit Russischem AOC für Charter in der EU zu gewinnen (vgl. Startschwierigkeiten von Azur Air DE, dort konnte die Russische Mutter erst nach langem hin und her Flüge mit Russischem Gerät ex DE durchführen). -
@deepdiver78 sagte:
Auf mich haben vor Ort etliche Taucher mit denen ich verabredet war gewartet. Die sind teilweise statt mit 5P selbst mit einer russischen 737 geflogen. Hauptsache sie sind befördert worden.
Da haben dich die anderen Taucher angeflunkert.
Die 737 die Flüge für 5P durchführt ist in der Slowakei registriert und entspricht damit allen EASA Standards.
Als Randnotiz: Es ist extrem schwierig Fluggerät mit Russischem AOC für Charter in der EU zu gewinnen (vgl. Startschwierigkeiten von Azur Air DE, dort konnte die Russische Mutter erst nach langem hin und her Flüge mit Russischem Gerät ex DE durchführen).@benny909 sagte:
Da haben dich die anderen Taucher angeflunkert.
Die 737 die Flüge für 5P durchführt ist in der Slowakei registriert und entspricht damit allen EASA Standards.
Als Randnotiz: Es ist extrem schwierig Fluggerät mit Russischem AOC für Charter in der EU zu gewinnen (vgl. Startschwierigkeiten von Azur Air DE, dort konnte die Russische Mutter erst nach langem hin und her Flüge mit Russischem Gerät ex DE durchführen).Es ging auch niemandem darum irgendwelche Sicherheitsstandards anzuzweifeln.
Bewußt gelogen haben die sicher nicht. Evtl war es auch nur so dahingesagt.
Auf der 737 stand Cobrex Trans.
Habe ein Foto davon bekommen.Die anderen sind jedenfalls froh, dass deren Urlaubsreise nicht, so wie meine, komplett gescheitert ist.
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@deepdiver
Irgendein Feedback vom Veranstalter? -
@deepdiver
Irgendein Feedback vom Veranstalter?@vonschmeling sagte:
@deepdiver
Irgendein Feedback vom Veranstalter?Bislang nicht.
Den Reisepreis habe ich bereits vollständig zurück, aber dies sollte ja selbstverständlich sein. Mein Reisebüro hat mich da toll unterstützt, und auch die Entschädigung bei Small Planet beantragt, wozu es bereits eine Vorgangsnummer gibt.FTI habe ich bzgl. meiner unnötigen Aufwendungen (Transferkosten zum Flughafen, Rückfahrt nach Hause, Stornokosten für meine vorausgebuchten Tauchgänge) sowie wegen Schadenersatz nach §651f(2) BGB angeschrieben.
Habe das Schreiben per Einschreiben abgeschickt und vorab gefaxt.
Nun hoffe ich ohne Rechtsstreit etwas zu erreichen. Ich bin nicht rechtschutzversichert, aber je nachdem was dabei herauskommt würde ich ggf. auch noch einen Schritt weitergehen.Ich hatte ja meine Eltern dabei, die eine eigene Buchung hatten, und für diese Reise extra aus dem Oberallgäu angereist sind - hin mit dem Rail&Fly der Pauschalreise. Zurück auf eigene Kosten. Mein Vater hat Montag einen Termin zur Beratung bei einer Rechtsanwältin. Zuvor hat er bei FTI angerufen, und dort sagte man ihm dass es außer der Reisepreiserstattung nichts geben würde. Das BGB sagt da meiner Meinung nach etwas anderes, aber ich bin auch kein Jurist.
Muss nun abwarten wie FTI reagiert.
An meiner Enttäuschung nun zu Hause statt zum Tauchen in meinem geliebten Stammhotel zu sein ändert dies natürlich alles nichts. Zumal es am 10./11.06. wirklich 2 sehr unschöne Tage waren. -
@vonschmeling sagte:
@deepdiver
Irgendein Feedback vom Veranstalter?Bislang nicht.
Den Reisepreis habe ich bereits vollständig zurück, aber dies sollte ja selbstverständlich sein. Mein Reisebüro hat mich da toll unterstützt, und auch die Entschädigung bei Small Planet beantragt, wozu es bereits eine Vorgangsnummer gibt.FTI habe ich bzgl. meiner unnötigen Aufwendungen (Transferkosten zum Flughafen, Rückfahrt nach Hause, Stornokosten für meine vorausgebuchten Tauchgänge) sowie wegen Schadenersatz nach §651f(2) BGB angeschrieben.
Habe das Schreiben per Einschreiben abgeschickt und vorab gefaxt.
Nun hoffe ich ohne Rechtsstreit etwas zu erreichen. Ich bin nicht rechtschutzversichert, aber je nachdem was dabei herauskommt würde ich ggf. auch noch einen Schritt weitergehen.Ich hatte ja meine Eltern dabei, die eine eigene Buchung hatten, und für diese Reise extra aus dem Oberallgäu angereist sind - hin mit dem Rail&Fly der Pauschalreise. Zurück auf eigene Kosten. Mein Vater hat Montag einen Termin zur Beratung bei einer Rechtsanwältin. Zuvor hat er bei FTI angerufen, und dort sagte man ihm dass es außer der Reisepreiserstattung nichts geben würde. Das BGB sagt da meiner Meinung nach etwas anderes, aber ich bin auch kein Jurist.
Muss nun abwarten wie FTI reagiert.
An meiner Enttäuschung nun zu Hause statt zum Tauchen in meinem geliebten Stammhotel zu sein ändert dies natürlich alles nichts. Zumal es am 10./11.06. wirklich 2 sehr unschöne Tage waren.@deepdiver78 sagte:
...
Zuvor hat er bei FTI angerufen, und dort sagte man ihm dass es außer der Reisepreiserstattung nichts geben würde. Das BGB sagt da meiner Meinung nach etwas anderes, aber ich bin auch kein Jurist.Und eben auf der Grundlage des BGB kamen Gerichte bislang Entscheidungen, die deutlich von der Auskunft von FTI abweichen.
Das ist aber ebenfalls Thema für den FTI Thread, ich denke, es wäre überaus interessant wenn du dort weiter über den Verlauf deiner Causa berichten würdest.
Voraussetzung für einen Anspruch auf Schadenersatz ist, dass die Reise erheblich beeinträchtig bzw. vereitelt wurde - beispielsweise Absage der gesamten Reise. Man braucht kein Jurist zu sein um zu verstehen, dass in deinem Fall demnach ein solcher Anspruch unstreitig besteht.
Die Forderung wird als Schadenersatz für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit wegen Nichterfüllung substantiiert.Das Bürgerliche Gesetzbuch sagt nach § 651f BGB zum Schadensersatzanspruch bei Pauschalreisen:
(1) Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat.
FTI konnte für die Reisenden nach RMF offenbar keinen alternativen Flug anbieten. Den Ausfall des Small Planet Fluges ist der Sphäre des Veranstalters zuzuordnen, auch wenn er ihn nicht direkt verschuldet hat sondern ein Erfüllungsgehilfe.
Die Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit ist ein Schadenersatzanspruch besonderer Art und kann folglich neben anderen pauschalreiserechtlichen Ansprüchen (etwa aus §§ 651 c-f BGB) geltend gemacht werden.
Diese Norm zielt auf die Wiedergutmachung immaterieller Schäden.
Während der auf die Begleichung von materiellen Schäden gerichtete Schadenersatzanspruch aus § 651 f Abs. 1 BGB mit anderen, ebenfalls auf den Ersatz von materiellen Schäden gerichteten Schadenersatzansprüchen - etwa aus dem MÜ - verrechnet werden kann um einer Überkompensation vorzubeugen, muss ein solcher Ausgleich bei Vorliegen eines Schadenersatzanspruches aus § 651 f Abs. 2 BGB wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit nicht vorgenommen werden. -
@deepdiver78 sagte:
...
Zuvor hat er bei FTI angerufen, und dort sagte man ihm dass es außer der Reisepreiserstattung nichts geben würde. Das BGB sagt da meiner Meinung nach etwas anderes, aber ich bin auch kein Jurist.Und eben auf der Grundlage des BGB kamen Gerichte bislang Entscheidungen, die deutlich von der Auskunft von FTI abweichen.
Das ist aber ebenfalls Thema für den FTI Thread, ich denke, es wäre überaus interessant wenn du dort weiter über den Verlauf deiner Causa berichten würdest.
Voraussetzung für einen Anspruch auf Schadenersatz ist, dass die Reise erheblich beeinträchtig bzw. vereitelt wurde - beispielsweise Absage der gesamten Reise. Man braucht kein Jurist zu sein um zu verstehen, dass in deinem Fall demnach ein solcher Anspruch unstreitig besteht.
Die Forderung wird als Schadenersatz für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit wegen Nichterfüllung substantiiert.Das Bürgerliche Gesetzbuch sagt nach § 651f BGB zum Schadensersatzanspruch bei Pauschalreisen:
(1) Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat.
FTI konnte für die Reisenden nach RMF offenbar keinen alternativen Flug anbieten. Den Ausfall des Small Planet Fluges ist der Sphäre des Veranstalters zuzuordnen, auch wenn er ihn nicht direkt verschuldet hat sondern ein Erfüllungsgehilfe.
Die Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit ist ein Schadenersatzanspruch besonderer Art und kann folglich neben anderen pauschalreiserechtlichen Ansprüchen (etwa aus §§ 651 c-f BGB) geltend gemacht werden.
Diese Norm zielt auf die Wiedergutmachung immaterieller Schäden.
Während der auf die Begleichung von materiellen Schäden gerichtete Schadenersatzanspruch aus § 651 f Abs. 1 BGB mit anderen, ebenfalls auf den Ersatz von materiellen Schäden gerichteten Schadenersatzansprüchen - etwa aus dem MÜ - verrechnet werden kann um einer Überkompensation vorzubeugen, muss ein solcher Ausgleich bei Vorliegen eines Schadenersatzanspruches aus § 651 f Abs. 2 BGB wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit nicht vorgenommen werden.Danke @vonschmeling
Ja..wir sollten hier nicht weiter OT gehen. Zumal ich dies generell eh schon etwas ausgeartet in diesem Thread, in welchem es um die Airline gehen sollte, finde.Nochmal vielen Dank für Deine Hilfestellung.
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@deepdiver78
Es gibt ja weitere Betroffenen dieses speziellen Operatings mit berechtigten Interesse daran, welche Möglichkeiten zur Kompensation ihnen gegeben sind.
Insofern steht das hier Geschriebene durchaus in einem Bezug zum Sachverhalt "Totalausfall der Reise durch Streichung des gegenständlichen Small Planet Fluges" und ist auch für jene womöglich interessant, die mit anderen Veranstaltern dort gebucht hatten. -
@deepdiver78
Es gibt ja weitere Betroffenen dieses speziellen Operatings mit berechtigten Interesse daran, welche Möglichkeiten zur Kompensation ihnen gegeben sind.
Insofern steht das hier Geschriebene durchaus in einem Bezug zum Sachverhalt "Totalausfall der Reise durch Streichung des gegenständlichen Small Planet Fluges" und ist auch für jene womöglich interessant, die mit anderen Veranstaltern dort gebucht hatten.Das stimmt.
Leider habe ich hier von anderen Betroffenen der Annulierung am 10.06.2018 noch nichts gelesen.Im veranstalter Forum habe ich allerdings noch nicht geschaut. Werde ich mal nachholen.
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Hier mal wieder was positives :
Flug 5P5221 Köln - Agadir, auf die Minute pünktlich gestartet, 10 Minuten verfrüht gelandet. Boenig 737-800 in jungfräulichem weiß ohne Beschriftung, Kennung OM HEX (wo ist die denn her ?). Sitzkomfort passabel, alles sehr sauber. Statt eines auf der HP angekündigten Speisen- und Getränkeverkaufs gab es kostenlos ein großes Kürbiskernbrötchen mit Käse oder Schinken, dazu Heiss- und Kaltgetränke. Aus welchen Gründen auch immer kein Bordverkauf. Meine drei Mitreisenden und ich waren rundum zufrieden.