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Bußgeldbescheid aus Italien

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Italien allgemein
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  • wiener-michiW Offline
    wiener-michiW Offline
    wiener-michi
    Verwarnt
    schrieb am zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck
    #141

    .hallo zusammen,
    ich habe nun auch lernen muessen was eine ZTL ist .
    Im letzten Juni war ich in Pisa und habe wohl dieses Zeichen ignoriert, nun (9 Monate später!!!!!!) kam der Bußgeldbescheid , 118 €.
    Also auf passen wenn ihr in italienischen Städten unterwegs seid, wenn ihr dieses Zeichen seht keinesfalls weiterfahren.
    Mehr Details zu ZTL hier : https://www.oeamtc.at/thema/reiseplanung/ztl-zona-traffico-limitato-in-italien-worauf-sie-achten-sollten-16181256

    XXXBild gelöscht--Verletzung des UrheberrechtsXXXX

    Wenns Arscherl brummt ists Herzerl gesund

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    • Magis1999M Offline
      Magis1999M Offline
      Magis1999
      schrieb am zuletzt editiert von
      #142

      Ich fahre sonst immer vorschriftsmäßig. Auch in unserem Toscanaurlaub (3 Wochen) hatte ich nicht ein Strafzettel bekommen. Dies war leider nun in Neapel anders. Während dort ja sehr eingeschränkte Parkmöglichkeiten waren und der Verkehr aus meiner Sicht sehr gewöhnungsbedürtig erscheint, weil ständig Mopetfahrer von rechts und links überholt haben, habe ich offenbar dennoch ein Strafmandat in saftiger Höhe über den Autovermieter angekündigt bekommen. Ein weiteres Strafmandat hatten wir vor Ort für das Falschparken bekommen. Dieses konnten wir bis Heute (Aufenthalt war im Mai) nicht bezahlen, da ich der Sprache nicht mächtig bin und keine IBAN auf dem Strafmandat angegeben war. Wir hätten dieses vor Ort bei einer Post bezahlen können, welche aber während unseres Aufenthaltes am Wochenende nicht mehr geöfnet hatte. Am Sonntag sind wir dann zurück geflogen.
      Offenbar bin ich wohl, ohne es zu merken, zu schnell gefahren oder in eine beruhigte Zone (auch das hatten wir nicht gemerkt), wofür dann das zweite Ticket ist. Meine Sorge ist nun, dass sich hier 10 oder mehr Tickets ansammel könnten und ich dann mal eben 1000 Euro zahlen muss. Hat hier jemand eine Idee, an wen ich mich da wenden kann? Die Behörde in Neapel hat auf unsere Kontaktmail leider nicht reagiert.

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • moselpaarM Offline
        moselpaarM Offline
        moselpaar
        schrieb am zuletzt editiert von
        #143

        Hallo Magis1999
        Google mal nach Iban Rechner International. Dort kannst du wenn die C.I.N./A.B.I./C.A.B./Numero di Conto bekannt ist, dir die Iban Nummer errechnen.
        Vielleicht hilft dir das weiter
        Mfg
        Moselpaar

        Man reist nicht, um anzukommen, sondern um zu reisen. "Johann Wolfgang von Goethe"

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        • NeckarSchwabeN Offline
          NeckarSchwabeN Offline
          NeckarSchwabe
          schrieb am zuletzt editiert von
          #144

          Ich würde mich mal an die Autovermietung wenden ob die weiterhelfen können. Das ist ja ein bißchen anders gelagert als eine Buße mit dem Privatwagen, bei Nichtbezahlung wird u.U. der Halter in die Haftung genommen - und das ist die Vermietung.

          Evtl. findet sich auch jemand im Bekanntenkreis, der des italienischen mächtig ist?

          Wenn es nicht regulär bezahlbar ist (was ich mir kaum vorstellen kann) - Schreiben irgendwelcher Inkassounternehmen ignorieren. Die haben keinerlei Befugnis. Vollstreckungen, sprich Beitreibungen ausländischer Bußen übernimmt ausschließlich das Bundesamt für Justiz auf Ersuchen einer ausländischen Behörde. Es gibt eine Grenze von 70 € bis zu der keine Beitreibung im Inland erfolgt.

          Infos unter BfJ wo es auch FAQ's gibt.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • JoebergJ Offline
            JoebergJ Offline
            Joeberg
            schrieb am zuletzt editiert von
            #145

            Ich habe mit Datum 10.01.2017 einen Bußgeldbescheid über 60,80 € (im Falle der verspäteten Zahlung 85,00 €) bekommen, weil ich am 30.05.2016 durch die verkehrsbegrenzte Innenstadt von Brescia gefahren bin. Da ich nicht bezahlt habe, weil ich annahm, dass wegen der Höhe der Betrag nicht eingetrieben würde, bekam ich einen weiteren Bescheid vom 29.03.2017 über nunmehr 68,70 € (zahlbar binnen 5 Tagen) bzw. 93,00 € (zahlbar binnen 60 Tagen) Nach dieser Frist gilt der Bescheid als Vollstreckungstitel in Höhe von 174,00 €.
            Jetzt habe ich mit Datum vom 21.10.2019 das Schreiben einer Anwaltskanzlei in Florenz (abgeschickt in Zürich) bekommen mit einer Forderung über 224,00 € (incl. Beitreibungskosten) Das sind über 2 1/2 Jahre später. Muss ich noch zahlen oder ist der Fall verjährt?

            PossibaerP 1 Antwort Letzte Antwort
            Antworten Zitieren
            • JoebergJ Joeberg

              Ich habe mit Datum 10.01.2017 einen Bußgeldbescheid über 60,80 € (im Falle der verspäteten Zahlung 85,00 €) bekommen, weil ich am 30.05.2016 durch die verkehrsbegrenzte Innenstadt von Brescia gefahren bin. Da ich nicht bezahlt habe, weil ich annahm, dass wegen der Höhe der Betrag nicht eingetrieben würde, bekam ich einen weiteren Bescheid vom 29.03.2017 über nunmehr 68,70 € (zahlbar binnen 5 Tagen) bzw. 93,00 € (zahlbar binnen 60 Tagen) Nach dieser Frist gilt der Bescheid als Vollstreckungstitel in Höhe von 174,00 €.
              Jetzt habe ich mit Datum vom 21.10.2019 das Schreiben einer Anwaltskanzlei in Florenz (abgeschickt in Zürich) bekommen mit einer Forderung über 224,00 € (incl. Beitreibungskosten) Das sind über 2 1/2 Jahre später. Muss ich noch zahlen oder ist der Fall verjährt?

              PossibaerP Offline
              PossibaerP Offline
              Possibaer
              schrieb am zuletzt editiert von
              #146

              Hallo Joeberg,

              klickst du hier: https://www.bussgeld-info.de/strafzettel-italien-verjaehrung/

              Kurz zusammengefasst: Nicht verjährt!

              Ich würde das schnellstens zahlen, dass wird sonst noch teurer wenn der Gerichtsvollzieher klingelt.

              VG

              Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Schnute halten...

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • fraenniF Offline
                fraenniF Offline
                fraenni
                schrieb am zuletzt editiert von
                #147

                @Joeberg,

                willkommen im HC-Forum. 😊

                1. Verfolgungsverjährung 360 Tage = 30.06.2016 Verkehrsvergehen > 10.01.2017 Bußgeldbescheid = Frist eingehalten
                2. Vollstreckungsverjährung 5 Jahre = Nicht verjährt !

                10.01.2017 > 60,80 € und 21.10.2019 > 224,-- €, leicht verkalkuliert würde ich sagen. 😉

                "Indem man über andere schlecht redet, macht man sich selber nicht besser." (Chin. Sprichwort)

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • CliffideoC Offline
                  CliffideoC Offline
                  Cliffideo
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #148

                  Yep, ich würde auch in Strafzettel aus Italien investieren, die jährliche Rendite ist fantastisch im Vergleich zu üblichen Anlagen 😉

                  Und egal, wie doof es hier ist, gegenüber von Calais ist Dover..
                  Und ein See bei Diepholz ist noch Dümmer..

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • NeckarSchwabeN Offline
                    NeckarSchwabeN Offline
                    NeckarSchwabe
                    schrieb am zuletzt editiert von NeckarSchwabe
                    #149

                    Der Gerichtsvollzieher "klingelt" nur wenn ein vollstreckbarer Bescheid da ist. Und der wird ausschließlich über das Bundesamt für Justiz erstellt. Und bei Bußgeldern unter 70 Euronen gar nicht. Also, entweder dortselbst vorstellig werden oder einen Anwalt das ADAC oder der sonstigen Verkehrsrechtschutzversicherung zu Rate ziehen.

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • Teaser1900T Offline
                      Teaser1900T Offline
                      Teaser1900
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #150

                      Hallo zusammen,

                      ich habe einen Strafzettel in Italien wegen angeblichen Falschparken bekommen. Vor Ort hatte ich extra gut geschaut und sogar Locals gefragt ob ich hier parken dürfe. Es war also absolut nicht zu erkennen. Dennoch habe ich einen Strafzettel bekommen, den ich versucht habe per Email zu widersprechen. Dort hieße das ginge erst, wenn ich per Post eine Nachricht erhalte. Meine Mutter hat als Fahrzeughalterin einen solchen nun bekommen, ausgestellt von der ITALIENISCHEN BEHÖRDE. Meine Frage ist nun, ob es Sinn macht dem Strafzettel zu widersprechen. Laut Schreiben müsste das auf italienisch erfolgen!? Oder soll ich garnichts machen und warten ob sich die Deutsche Behörde meldet? Meines Wissens ist ja nur diese zur Eintreibung berechtigt.
                      Danke im Vorhinein!

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • fraenniF Offline
                        fraenniF Offline
                        fraenni
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #151

                        Hallo

                        und willkommen im HC-Forum.
                        Strafzettel ( ? ) - per Post Nachricht ( ? ) - ausgestellt von der Ital. Behörde ( ? )
                        Etwas viele " Fragezeichen ", da ist "guter Rat teuer".
                        Lies doch einfach mal zur Info in diesem Thread ab S 1. 😉

                        "Indem man über andere schlecht redet, macht man sich selber nicht besser." (Chin. Sprichwort)

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • invitabiminiI Offline
                          invitabiminiI Offline
                          invitabimini
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #152

                          Hallo zusammen,
                          wir haben auch einen Bußgeldbescheid aus Turin erhalten, weil wir angeblich in eine verkehrsberuhigte Zone gefahren sind. Die am Hotel haben wir großzügig umfahren, wissen aber nicht mehr genau, ob wir nicht aus Versehen eine andere erwischt haben. Ist schon 4 Monate her.
                          Auf dem Foto sieht man nichts vom Auto, außer ein paar Scheinwerfer (könnte auch jedes andere Auto sein) und das Kennzeichen.
                          Ich habe jetzt verschiedene Angaben gefunden, ob man diesen Bußgeldbescheid direkt bezahlen oder das alles über eine Rechtsberatung oder das Bundesamt für Justiz laufen lassen soll.
                          Gibt es ganz aktuell Erfahrungen dazu?

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • kertobK Offline
                            kertobK Offline
                            kertob
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #153

                            Hallo Zusammen,

                            ich habe heute 4 Zahlungsaufforderungen bekommen, da wir im April in Brescia einen Tagesausflug gemacht hatten und wie ich jetzt weiß durch eine verkehrsberuhigte Zone gefahren sind.
                            Leider bin ich unwissend in die verkehrsberuhigte Zone gefahren und habe damals nicht kapiert was es damit auf sich hat.
                            Da ich die Straßen nach einem Parkplatz abgesucht habe, bin ich ein paar mal auf und ab gefahren.
                            Die Zahlungsaufforderungen beziehen sich jetzt auf die Altstadt von Brescia und verschiedene Straßen die wir in einem Abstand von ein paar Minuten befahren haben.
                            Auch wenn ich die Gebühren in keinem Verhältnis zu dem „Vergehen“ sehe, bin ich gerne bereit einen der vier Beträge zu zahlen, aber insgesamt 250€ für 15min Fahrt durch die Altstadt.

                            Jetzt meine Frage an alle: Weiss vielleicht jemand ob sich Widerspruch, Einspruch oder der Gang zum Anwalt lohnt....

                            Persönlich muss ich sagen, bin ich sehr von dem behördlichen Vorgehen gekränkt. So muss man Touristen nicht behandeln... Naja andere Länder haben auch schöne Orte. Und die Ironie dabei, am Ende haben wir im Parkhaus auserhalb der Altstadt ebenfalls für hohe Parkgebühren geparkt.

                            Grüße und schon mal Danke für gute Tips

                            TangomausT 1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • kertobK kertob

                              Hallo Zusammen,

                              ich habe heute 4 Zahlungsaufforderungen bekommen, da wir im April in Brescia einen Tagesausflug gemacht hatten und wie ich jetzt weiß durch eine verkehrsberuhigte Zone gefahren sind.
                              Leider bin ich unwissend in die verkehrsberuhigte Zone gefahren und habe damals nicht kapiert was es damit auf sich hat.
                              Da ich die Straßen nach einem Parkplatz abgesucht habe, bin ich ein paar mal auf und ab gefahren.
                              Die Zahlungsaufforderungen beziehen sich jetzt auf die Altstadt von Brescia und verschiedene Straßen die wir in einem Abstand von ein paar Minuten befahren haben.
                              Auch wenn ich die Gebühren in keinem Verhältnis zu dem „Vergehen“ sehe, bin ich gerne bereit einen der vier Beträge zu zahlen, aber insgesamt 250€ für 15min Fahrt durch die Altstadt.

                              Jetzt meine Frage an alle: Weiss vielleicht jemand ob sich Widerspruch, Einspruch oder der Gang zum Anwalt lohnt....

                              Persönlich muss ich sagen, bin ich sehr von dem behördlichen Vorgehen gekränkt. So muss man Touristen nicht behandeln... Naja andere Länder haben auch schöne Orte. Und die Ironie dabei, am Ende haben wir im Parkhaus auserhalb der Altstadt ebenfalls für hohe Parkgebühren geparkt.

                              Grüße und schon mal Danke für gute Tips

                              TangomausT Offline
                              TangomausT Offline
                              Tangomaus
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #154

                              Wie heißt es so schön, Augen auf im Straßenverkehr.
                              Das Thema "Zona traffico limitado" ist ja nun nicht wirklich neu, daß man es einmal übersieht - aber sicher nicht 4 x.
                              Du kannst natürlich auch nichts zahlen oder nur teilweise. Dann hast Du hoffentlich bei dem nächsten Italienbesuch Glück.

                              kertobK 1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • kertobK Offline
                                kertobK Offline
                                kertob
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #155

                                Naja ich habe das Ztl nicht als Fahrverbot wahrgenommen. Mein Fehler. Aber ist das rechtens in so kurzer Zeit in einem Stadtgebiet 4 Zahlungsaufforderungen zu übersenden und wenn ich nicht zahle was passiert dann...

                                TangomausT 1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • KourionK Offline
                                  KourionK Offline
                                  Kourion
                                  schrieb am zuletzt editiert von Kourion
                                  #156

                                  @kertob
                                  Dann kann's noch teurer werden.
                                  Lies mal hier und zur Verjährung hier

                                  Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • kertobK kertob

                                    Naja ich habe das Ztl nicht als Fahrverbot wahrgenommen. Mein Fehler. Aber ist das rechtens in so kurzer Zeit in einem Stadtgebiet 4 Zahlungsaufforderungen zu übersenden und wenn ich nicht zahle was passiert dann...

                                    TangomausT Offline
                                    TangomausT Offline
                                    Tangomaus
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #157

                                    Das ist aber nicht dein Ernst, das Fahrverbotschild schaut ganz gleich aus wie in Deutschland oder Österreich.
                                    Wenn du das nicht erkennst, solltest du evtl. erwägen, deinen Führerschein abzugeben.

                                    wiener-michiW 1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • KourionK Offline
                                      KourionK Offline
                                      Kourion
                                      schrieb am zuletzt editiert von Kourion
                                      #158

                                      Hier noch Einzelheiten zur "zona traffico limitato (ZTL)" .

                                      Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                                      1 Antwort Letzte Antwort
                                      Antworten Zitieren
                                      • TangomausT Tangomaus

                                        Wie heißt es so schön, Augen auf im Straßenverkehr.
                                        Das Thema "Zona traffico limitado" ist ja nun nicht wirklich neu, daß man es einmal übersieht - aber sicher nicht 4 x.
                                        Du kannst natürlich auch nichts zahlen oder nur teilweise. Dann hast Du hoffentlich bei dem nächsten Italienbesuch Glück.

                                        kertobK Offline
                                        kertobK Offline
                                        kertob
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #159

                                        Hallo tangomaus,

                                        Deine Kommentare sind bedingt hilfreich...mein Tip an Dich... lass doch Deine schlauen Posts... ist schade um deine Zeit und schade für die die es lesen müssen.

                                        Und nein die Schilder schauen nicht wie in Deutschland aus...sonst wäre ich da nicht hinein gefahren.
                                        Und vermutlich auch viele anderen ist es so gegangen, wie in diesem Forum zu lesen.
                                        ———————————————-

                                        Ich bleibe dabei 4 x 62,50€ für 15min in der Altstadt fahren ist unangemessen hoch. Unter dem Strich werde ich das wohl zahlen, aber die nächsten Jahre einfach in anderen Ländern Urlaub machen.
                                        Sicherlich geht es zwar um Verkehrsberuhigung, das Gesamtkonzept hat aber einen sehr fahlen Beigeschmack nach Zusatzeinnahmen für Italienische Kommunen.

                                        In diesem Sinne „Augen auf im Straßenverkehr“

                                        fraenniF 1 Antwort Letzte Antwort
                                        Antworten Zitieren
                                        • kertobK kertob

                                          Hallo tangomaus,

                                          Deine Kommentare sind bedingt hilfreich...mein Tip an Dich... lass doch Deine schlauen Posts... ist schade um deine Zeit und schade für die die es lesen müssen.

                                          Und nein die Schilder schauen nicht wie in Deutschland aus...sonst wäre ich da nicht hinein gefahren.
                                          Und vermutlich auch viele anderen ist es so gegangen, wie in diesem Forum zu lesen.
                                          ———————————————-

                                          Ich bleibe dabei 4 x 62,50€ für 15min in der Altstadt fahren ist unangemessen hoch. Unter dem Strich werde ich das wohl zahlen, aber die nächsten Jahre einfach in anderen Ländern Urlaub machen.
                                          Sicherlich geht es zwar um Verkehrsberuhigung, das Gesamtkonzept hat aber einen sehr fahlen Beigeschmack nach Zusatzeinnahmen für Italienische Kommunen.

                                          In diesem Sinne „Augen auf im Straßenverkehr“

                                          fraenniF Offline
                                          fraenniF Offline
                                          fraenni
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #160

                                          @kertob sagte:

                                          ..... aber die nächsten Jahre einfach in anderen Ländern Urlaub machen.

                                          Da kann ich Dir nur den guten Rat geben, Dich vor dem Urlaub z.B. beim ADAC "Bußgeldrechner Ausland" entsprechend zu informieren.
                                          Aktuelles Beispiel Holland:
                                          Ende Aug. 2019 bin ich auf der A 10 bei Amsterdam mit korrigierter Geschwindigkeit von 85 km/h (zulässig 80 km/h) geblitzt worden.
                                          Bußgeldbescheid: 31 € Sanktion + 9 € Verw.-Gebühr = 40,00 € ❗
                                          In diesem Sinne "Augen auf auch in anderen Länder". 😏

                                          "Indem man über andere schlecht redet, macht man sich selber nicht besser." (Chin. Sprichwort)

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