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Olympus Airways(OLY)

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  • Mola☆MolaM Offline
    Mola☆MolaM Offline
    Mola☆Mola
    schrieb am zuletzt editiert von
    #401

    Wir gehören zu denen welche nach ca 30 Std die komplette Reise storniert haben. Soviel Aufregung und Vorfreude für nix. Sehr schade aber nun gut, nicht mehr zu ändern.
    Was mich interessiert, OLY702 ist ja letztendlich gestartet. Angegeben war aber ab Mittags rum nur noch Gran Canaria als Zielflughafen, nichts mehr von Teneriffa.
    Und in der Tat scheint er wirklich nur nach GC geflogen zu sein laut Flightradar.
    Was ist das denn? Wenn wir also nicht storniert sondern in den Flieger gestiegen wären, würden wir jetzt auf GC sitzen? Ich versteh die ganze Sache nicht.
    Hat hier jemand Infos dazu?

    KüstenkindyK 1 Antwort Letzte Antwort
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    • Mola☆MolaM Mola☆Mola

      Wir gehören zu denen welche nach ca 30 Std die komplette Reise storniert haben. Soviel Aufregung und Vorfreude für nix. Sehr schade aber nun gut, nicht mehr zu ändern.
      Was mich interessiert, OLY702 ist ja letztendlich gestartet. Angegeben war aber ab Mittags rum nur noch Gran Canaria als Zielflughafen, nichts mehr von Teneriffa.
      Und in der Tat scheint er wirklich nur nach GC geflogen zu sein laut Flightradar.
      Was ist das denn? Wenn wir also nicht storniert sondern in den Flieger gestiegen wären, würden wir jetzt auf GC sitzen? Ich versteh die ganze Sache nicht.
      Hat hier jemand Infos dazu?

      KüstenkindyK Offline
      KüstenkindyK Offline
      Küstenkindy
      schrieb am zuletzt editiert von
      #402

      Seid ihr am Montag wieder zum Flughafen Hannover gefahren? Leider hab ich keine weiteren Infos.

      Wir konnten umbuchen, ohne Gebühren, geht jetzt am Mittwoch los. Gleiche Urlaubslänge, kein Olympus.

      Mola☆MolaM 1 Antwort Letzte Antwort
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      • KüstenkindyK Küstenkindy

        Seid ihr am Montag wieder zum Flughafen Hannover gefahren? Leider hab ich keine weiteren Infos.

        Wir konnten umbuchen, ohne Gebühren, geht jetzt am Mittwoch los. Gleiche Urlaubslänge, kein Olympus.

        Mola☆MolaM Offline
        Mola☆MolaM Offline
        Mola☆Mola
        schrieb am zuletzt editiert von
        #403

        Nein, nicht nochmal hin. War ja im nachhinein wohl auch der richtige Weg.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • christina88hhC Offline
          christina88hhC Offline
          christina88hh
          schrieb am zuletzt editiert von christina88hh
          #404

          Hat schonmal jemand rechtliche Schritte gegen Olympus eingeleitet ?

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • vonschmelingV Offline
            vonschmelingV Offline
            vonschmeling
            Moderator
            schrieb am zuletzt editiert von
            #405

            Was schwebt dir vor?

            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
            "Im Herzen barfuß!"

            christina88hhC 1 Antwort Letzte Antwort
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            • vonschmelingV vonschmeling

              Was schwebt dir vor?

              christina88hhC Offline
              christina88hhC Offline
              christina88hh
              schrieb am zuletzt editiert von
              #406

              1. Vorverlegung des Hinflugs um 24 Stunden
              2. Verlegung des Rückflugs um 24 Stunden nach hinten
              3. Annulierung des verlegten Rückflugs wegen technischen Defekts

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • vonschmelingV Offline
                vonschmelingV Offline
                vonschmeling
                Moderator
                schrieb am zuletzt editiert von
                #407

                VO(EG)261/04 - wobei aus dem Hinflug natürlich keinerlei Ansprüche gegegen das LVU zu deinen Gusten herzuleiten sind.

                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                "Im Herzen barfuß!"

                HC-Mitglied2421491H 1 Antwort Letzte Antwort
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                • Der TeppichfliegerD Offline
                  Der TeppichfliegerD Offline
                  Der Teppichflieger
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #408

                  Für 24 Stunden auf dem Flughafen Hannover, ohne Info wie es weiter geht. Dann mit der Information keine Flüge nach Teneriffa in den nächsten Tagen möglich, sollte der Reiseveranstalter den Schaden regulieren.

                  1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • vonschmelingV vonschmeling

                    VO(EG)261/04 - wobei aus dem Hinflug natürlich keinerlei Ansprüche gegegen das LVU zu deinen Gusten herzuleiten sind.

                    HC-Mitglied2421491H Offline
                    HC-Mitglied2421491H Offline
                    HC-Mitglied2421491
                    Gesperrt
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #409

                    @vonschmeling sagte:

                    VO(EG)261/04 - wobei aus dem Hinflug natürlich keinerlei Ansprüche gegegen das LVU zu deinen Gusten herzuleiten sind.

                    Unsinn!!! Die VO(EG)261/04 unterscheidet nicht zwischen Hinflug und Rückflug!!!

                    FrankenstephanF vonschmelingV 2 Antworten Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • HC-Mitglied2421491H HC-Mitglied2421491

                      @vonschmeling sagte:

                      VO(EG)261/04 - wobei aus dem Hinflug natürlich keinerlei Ansprüche gegegen das LVU zu deinen Gusten herzuleiten sind.

                      Unsinn!!! Die VO(EG)261/04 unterscheidet nicht zwischen Hinflug und Rückflug!!!

                      FrankenstephanF Offline
                      FrankenstephanF Offline
                      Frankenstephan
                      Gesperrt
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #410

                      @traveler737 sagte:

                      Unsinn!!! Die VO(EG)261/04 unterscheidet nicht zwischen Hinflug und Rückflug!!!

                      Flugvorverlegung (Hin) und Flugverspätung (Rück), finde deinen Fehler traveler737 😉

                      HC-Mitglied2421491H 1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • FrankenstephanF Frankenstephan

                        @traveler737 sagte:

                        Unsinn!!! Die VO(EG)261/04 unterscheidet nicht zwischen Hinflug und Rückflug!!!

                        Flugvorverlegung (Hin) und Flugverspätung (Rück), finde deinen Fehler traveler737 😉

                        HC-Mitglied2421491H Offline
                        HC-Mitglied2421491H Offline
                        HC-Mitglied2421491
                        Gesperrt
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #411

                        @frankenstephan sagte:

                        Flugvorverlegung (Hin) und Flugverspätung (Rück), finde deinen Fehler traveler737 😉

                        @frankenstephan, na, dann such mal lieber Deinen Fehler. Ich habe weder von Flugvorverlegung (Hin) noch Flugverspätung (Rück) geredet, sondern erklärt, dass eine pauschale Aussage, wie sie hier getroffen worden ist ("VO(EG)261/04 - wobei aus dem Hinflug natürlich keinerlei Ansprüche gegegen das LVU zu deinen Gusten herzuleiten sind."), insbesondere angesichts der hier geschilderten zahlreichen Fälle unsinnig ist - und im Übrigen auch zu erheblicher Verunsicherung bei den Betroffenen führt, wie Du allein anhand der umgehend darauf erfolgten Reaktion eines Betroffenen sehen kannst:
                        @der-teppichflieger sagte:

                        Für 24 Stunden auf dem Flughafen Hannover, ohne Info wie es weiter geht. Dann mit der Information keine Flüge nach Teneriffa in den nächsten Tagen möglich, sollte der Reiseveranstalter den Schaden regulieren.

                        Darauf habe ich reagiert.

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • FrankenstephanF Offline
                          FrankenstephanF Offline
                          Frankenstephan
                          Gesperrt
                          schrieb am zuletzt editiert von Frankenstephan
                          #412

                          Lies mal den Beitrag von christina88hh von 19.36 Uhr (Punkt 1 ist ganz wichtig 🙂 ), dann denn folgenden Beitrag von vonschmeling. Lese auch mal die 261/04 durch, dann wirst du vielleicht merken, dass die Aussage von vonschmeling richtig ist.

                          HC-Mitglied2421491H 1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • KourionK 1
                            KourionK 1
                            Kourion
                            schrieb am zuletzt editiert von Kourion
                            #413

                            @Traveler737
                            ❓ christina88hh beschreibt die Lage. vonschmeling antwortet direkt:

                            VO(EG)261/04 - wobei aus dem Hinflug natürlich keinerlei Ansprüche gegegen das LVU zu deinen Gusten herzuleiten sind.

                            Es ist folglich keine unsinnige oder pauschale Aussage. Sollte eigentlich jeder verstehen können.

                            Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                            HC-Mitglied2421491H 1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • HC-Mitglied2421491H Offline
                              HC-Mitglied2421491H Offline
                              HC-Mitglied2421491
                              Gesperrt
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #414

                              @Frankenstephan, Zitat aus Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen:

                              "Das Ärgernis und die Unannehmlichkeiten, die den Fluggästen durch die Annullierung von Flügen entstehen, sollten ebenfalls verringert werden. Dies sollte dadurch erreicht werden, dass die Luftfahrtunternehmen veranlasst werden, die Fluggäste vor der planmäßigen Abflugzeit über Annullierungen zu unterrichten und ihnen darüber hinaus eine zumutbare anderweitige Beförderung anzubieten, so dass die Fluggäste umdisponieren können. Andernfalls sollten die Luftfahrtunternehmen den Fluggästen einen Ausgleich leisten und auch eine angemessene Betreuung anbieten, es sei denn, die Annullierung geht auf außergewöhnliche Umstände zurück, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären."

                              Der Entschädigungs-Anspruch wird insbesondere in Art. 5 (Annullierung), Art. 6 (Verspätung) sowie in Art. 7, Art. 8 und Art. 9 geregelt.

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • KourionK Kourion

                                @Traveler737
                                ❓ christina88hh beschreibt die Lage. vonschmeling antwortet direkt:

                                VO(EG)261/04 - wobei aus dem Hinflug natürlich keinerlei Ansprüche gegegen das LVU zu deinen Gusten herzuleiten sind.

                                Es ist folglich keine unsinnige oder pauschale Aussage. Sollte eigentlich jeder verstehen können.

                                HC-Mitglied2421491H Offline
                                HC-Mitglied2421491H Offline
                                HC-Mitglied2421491
                                Gesperrt
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #415

                                @kourion sagte:

                                Es ist folglich keine unsinnige oder pauschale Aussage. Sollte eigentlich jeder verstehen können.

                                @kourion, wie Du anhand der Reaktion von Der Teppichflieger gesehen hast, ist dies nicht so.

                                KourionK 1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • FrankenstephanF Offline
                                  FrankenstephanF Offline
                                  Frankenstephan
                                  Gesperrt
                                  schrieb am zuletzt editiert von Frankenstephan
                                  #416

                                  Wunderbar Traveler737 der Text aus 261/04, es gab aber lt. Aussage von christina weder eine Annullierung (!) noch eine Verspätung (!) beim Hinflug.

                                  Von daher nochmal für dich: Für Flüge die vorverlegt werden kann man aus 261/04 keine Ansprüche herleiten.

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • HC-Mitglied2421491H HC-Mitglied2421491

                                    @vonschmeling sagte:

                                    VO(EG)261/04 - wobei aus dem Hinflug natürlich keinerlei Ansprüche gegegen das LVU zu deinen Gusten herzuleiten sind.

                                    Unsinn!!! Die VO(EG)261/04 unterscheidet nicht zwischen Hinflug und Rückflug!!!

                                    vonschmelingV Offline
                                    vonschmelingV Offline
                                    vonschmeling
                                    Moderator
                                    schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                                    #417

                                    @traveler737 sagte:

                                    Unsinn!!! Die VO(EG)261/04 unterscheidet nicht zwischen Hinflug und Rückflug!!!

                                    Auch nicht zwischen Verspätung und Verfrühung, Schlauwi? 😏
                                    Wäre mir neu, dass für einen vorverlegten Flug - abgesehen von Streichungen! - Ansprüche gem. VO(EG)261/04 geltend gemacht werden können ...

                                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                    "Im Herzen barfuß!"

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • christina88hhC Offline
                                      christina88hhC Offline
                                      christina88hh
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #418

                                      Also der ursprüngliche Hinflug am 18.06.18 wurde annuliert, und daraufhin wurden wir dann von der Olympus auf einen Flug am 17.06.18 gesetzt. Das haben wir 7 Tage vorher erfahren. Demnach gibt es keine Ansprüche, habe ich das nun richtig verstanden ?

                                      vonschmelingV HC-Mitglied2421491H 2 Antworten Letzte Antwort
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                                      • vonschmelingV Offline
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                                        vonschmeling
                                        Moderator
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #419

                                        Sorry, Frankenstephan - fresh-up vergeigt ... 😕

                                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                        "Im Herzen barfuß!"

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                                        • FrankenstephanF Frankenstephan

                                          Lies mal den Beitrag von christina88hh von 19.36 Uhr (Punkt 1 ist ganz wichtig 🙂 ), dann denn folgenden Beitrag von vonschmeling. Lese auch mal die 261/04 durch, dann wirst du vielleicht merken, dass die Aussage von vonschmeling richtig ist.

                                          HC-Mitglied2421491H Offline
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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #420

                                          @frankenstephan sagte:

                                          Lese mal die 261/04 durch, dann wirst du vielleicht merken, dass die Aussage von vonschmeling richtig ist.

                                          @Frankenstephan, das war Deine ursprüngliche Aussage, bevor Du sie ergänzt hast. Entsprechend habe ich Dich über die VO aufgeklärt.

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