Allgemeine Probleme im touristischen Flugverkehr 2018
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Weißt du, tf - es ist eine Sache, nichts zu überreissen, problematisch wird es mit der Ausschmückung, andere sollten "wenigstens ein wenig nachdenken".
Ein ganz untrügliches Zeichen für wachsende Nachfrage ist die wachsende Zahl an Unternehmen, die die Beitreibung als Dienst anbieten (das nennt man einen marktwirtschaftlichen Effekt).
Dafür braucht man keine Untersuchung, man muss "nur ein wenig nachdenken" ... -
@Vs.
und wo ist bitte die unangemessene Inanspruchname ?
Es wurde nicht aus "Daffke" sprich Blödsinn die europäische Fluggastverordnung erlassen.
Wsenn die Lvus sich an die marktwirtschaftlichen Gegebenheiten anpassen würden , sprich entsprechend kalkulieren, würden sie auch im Rahmen der Marktwirtschaftlichen Erfordernisse überleben.
Dafürsind z.B. Manager da.
Ich wehre mich dagegegen das Menschen dafür verteufelt werden, wenn Sie ihre Rechte wahrnehmen wollen. -
Nein, der Gurkenkrümmungsstandard auch nicht ...

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ach tf, bitte recherchiere nochmal die Historie der Entschädigungsregelung für Verspätungen... Ich habe hier keine Lust, alles zu wiederholen, was ich an anderer Stelle geschrieben habe, aber eine Entschädigung für Verspätungen war von der Legislative nie beabsichtigt, sondern nur für Annullierungen und Überbuchungen. Für Verspätungen haben das später übertrieben verbraucherfreundliche Richter unter Missachtung der Gewaltenteilung konstruiert, ein Missstand, den die Legislative, sprich die Politik, schon seit langem zu beheben versucht, mangels Einigung und da verbraucher"feindliche" Änderungen keine Stimmen bringen, aber nur schwer auf die Reihe bringt.
Der nun diskutierte Vorschlag klingt vernünftig, denn wenn Werber von Fluggastportalen Dauergäste im Sicherheitsbereich sind, um sich nach jedem verspäteten Flug an die Fluggäste zu schmeißen, so kann man das schon mit Fug & Recht als Missstand bezeichnen. Zum Volkssport "ich und mein Egoismus müssen noch aus allem was rausholen" möchte ich mich mal lieber gar nicht äußern... Am Ende zahlen es sowieso alle, bzw. es fallen Verbindungen weg, wie die von Small Planet in Paderborn, die vielen Reisenden geholfen haben. Und Small Planet ist/war sicherlich kein großkapitalistisch/gewinnsüchtiges Unternehmen, denen haben die völlig jedes vernünftige Maß verlierenden Entschädigungszahlungen einfach das Geschäftsmodell kaputt gemacht.
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@Wulffi71,
Ja ja die Bösen Richter und die dumme EU.
"kaputt" gemacht haben sie sich selbst mit unternehmerischen Fehlentscheidungen. -
@witwe sagte:
Ich gönne jedem seine Entschädigung von Herzen, wenn es, wie dieses Jahr so viele Leute getroffen hat, die 12-36 Stunden Verspätung hatten... Auch ich finde es nicht prickelnd, 3 Stunden zu warten.., Aber ich finde es auch nicht toll, 3 Stunden im Stau zu stehen, da versuche ich ja auch nicht irgendwen zu verklagen.....

Ein hypothetischer Fall:
Wenn ich für einen Flug von Hamburg nach Südfrankreich / Toulouse 70 € zahle und ich erhalte für eine Verspätung von 3 oder 4 Std. eine Entschädigung in Höhe von 250 €, halte ich diese Summe für überzogen / unangemessen.
Sieht natürlich jeder anders. -
@witwe sagte:
Ich gönne jedem seine Entschädigung von Herzen, wenn es, wie dieses Jahr so viele Leute getroffen hat, die 12-36 Stunden Verspätung hatten... Auch ich finde es nicht prickelnd, 3 Stunden zu warten.., Aber ich finde es auch nicht toll, 3 Stunden im Stau zu stehen, da versuche ich ja auch nicht irgendwen zu verklagen.....

Ein hypothetischer Fall:
Wenn ich für einen Flug von Hamburg nach Südfrankreich / Toulouse 70 € zahle und ich erhalte für eine Verspätung von 3 oder 4 Std. eine Entschädigung in Höhe von 250 €, halte ich diese Summe für überzogen / unangemessen.
Sieht natürlich jeder anders.Ein hypothetischer Fall:
Wenn ich für einen Flug von Hamburg nach Südfrankreich 430,-- € zahle und ich erhalte für eine Verspätung von z. B. 4 Std. eine Entschädigung in Höhe von 250 € halte ich diese Summe für nicht überzogen / angemessen.
Sieht natürlich jeder anders.

Spaß beiseite, uns hat die EU/VerO auch schon 1600,-- € erbracht und haben die Summe dankbar angenommen. Das die "Strafzahlungen" zu hoch sind bestreite ich nicht, aber jetzt kommt das berühmte aber, warum sollte ich darauf verzichten wenn es der Gesetzgeber vorsieht?
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Was ein Mumpitz!?
Seit vielen Jahren gibt es Richtlinien zur Fluggastentschädigung, die materielle Defizite in den Mittelpunkt stellen und Kosten ausgleichen.
Allein in der EU gab es den Impuls, mittels drastischer Maßnahmen vorgeblich die Pünktlichkeitsquote hochzuzwingen ... eine Furzidee, die mehr Schaden als Nutzen für die Gesamtheit der Verbraucher angerichtet hat.
Allein bei der Begrifflichkeit "immaterieller Schaden" haut´s mir schon direkt den Vogel raus, nicht zuletzt mit dem Auge auf die gesamte Auswirkung / Verteilung eines individuellen "immateriellen Schadens".
Beispiel Azur Air:
Da haben verspätete Reisende gleich mal die kompletten Kosten überkompensiert mit der Erstattung von 1800 Öcken!
Merkst du was? (vermutlich nicht ... )
Und hinterher kommt dann eine Türkeifliege um die Kurve und nimmt die Backen ziemlich voll mit "Oooh, unternehmerische Fehlentscheidung, joh..."???
Dein Fazit "böse Richter dumme EU" ist unfassbar dämlich, wenn du etwas nicht kapierst könntest du doch vielleicht minimal einfach still bleiben oder maximal deine Defizite als Entschuldigung benennen?!Der Fisch stinkt an dem Ende, an dem der Verbraucher enorme Ansprüche an minimale Kosten bindet (und sich für seinen Schnapp unverholen feiert!), mit der Folge, dass ohne groteske Preise Marktanteile gar nicht mehr zu erlangen sind.
Diese absolut überzogene Kompensationsrichtlinie hat am Ende mindestens 2 in Deutschland gestartete LVU den Kopf gekostet - nicht nur aber maßgeblich.
@Türkeifliegende
Deine (tf) basissozialökonomischen Diffamierungen unternehmerischer Entscheidungen bezeugen m.E. allein deine totale Unkenntnis bereffend des Sachstandes, und ich fühle mich davon mehr und mehr *********. Schuster, bleib bei deinem Leisten - auch wenn dir fad ist!Allmächtiger - das ist gewiss ein höchst kontroverses Thema aber bitte doch nicht mit irgendwelchen 68er Argumenten angemessen zu beharken!?
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@Frankenstephan
... und mit all deiner Forenerfahrung gelingt es dir nicht, Zitat von Beitrag zu trennen?
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Ein hypothetischer Fall:
Wenn ich für einen Flug von Hamburg nach Südfrankreich 430,-- € zahle und ich erhalte für eine Verspätung von z. B. 4 Std. eine Entschädigung in Höhe von 250 € halte ich diese Summe für nicht überzogen / angemessen.
Sieht natürlich jeder anders.

Spaß beiseite, uns hat die EU/VerO auch schon 1600,-- € erbracht und haben die Summe dankbar angenommen. Das die "Strafzahlungen" zu hoch sind bestreite ich nicht, aber jetzt kommt das berühmte aber, warum sollte ich darauf verzichten wenn es der Gesetzgeber vorsieht?
@frankenstephan sagte:
Spaß beiseite ...
Spaß war nicht, bitterer Ernst ist die Devise!
uns hat die EU/VerO auch schon 1600,-- € erbracht und haben die Summe dankbar angenommen.
... nichts anderes würde man erwarten ...
Das die "Strafzahlungen" zu hoch sind bestreite ich nicht, aber jetzt kommt das berühmte aber, warum sollte ich darauf verzichten wenn es der Gesetzgeber vorsieht?
Z.B. weil du das Gesamte als unangemessen betrachtest - abgesehen von deinem persönlichen Vorteil!
Und weil du sehr wohl ermessen kannst, dass über deinen persönlichen Profit hinaus mal wieder der Preis der Unangemessenheit auf die Mehrheit der nicht Betroffenen schon irgendwie geschmeidig verteilt wird ...?
Ich sehe da durchaus Argumente!
"Joh, sieht der Gesetzgeber doch so vor!" ist meiner Ansicht nach das eierloseste Argument ever.
Dir gings namentlich um deinen Vorteil, die Auswirkungen ansonsten sind dir scheixxegal.
Verstanden ... -
@Frankenstephan
Ich schrieb:
@kourion sagte:Ein hypothetischer Fall:
Wenn ich für einen Flug von Hamburg nach Südfrankreich / Toulouse 70 € zahle (und nicht 430 € wie du falsch zitierst) und ich erhalte für eine Verspätung von 3 oder 4 Std. eine Entschädigung in Höhe von 250 €, halte ich diese Summe für überzogen / unangemessen.
Sieht natürlich jeder anders.Und ich schrieb auch, dass Andere es anders sehen... allerdings ohne den Zwinker-Smiley (den du in deinem Zitat dran hängst)
Nur ändert das nichts an meiner Meinung, dass ich die Entschädigung für maßlos überzogen / unangemessen halte. -
vonschmeling, am 14.02.17 hast du dich noch "aufrichtig" für mich gefreut, ich zitierte deinen gesamten Beitrag (gut, ich weiß jetzt nicht welcher von den beiden vonschmelings damals geschrieben hat):
So geht´s oft - nur kaum eine Socke meldet solche Ergebnisse!?
Daher meinen Dank für dein positives Feeback - freut mich aufrichtig.Moralapostel geht anders.
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@Frankenstephan
Und ich bitte nicht ebenfalls, korrekt zu zitieren. Siehe mein Posting hier über dem deinen.
Du solltest wenigstens die Zahlen richtig übernehmen.
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@Frankenstephan
Und was hätte das von dir Zitierte nun ggf. mit dem gegenständlichen Thema zu tun???
Du wirst hoffentlich nicht auf meine Erklärung warten und es lieber selbst erkennen nehme ich mal an?! -
@Kourion und vonschmelings, lest doch bitte meinen Beitrag nochmal durch...
@vonschmelings: genauso viel oder wenig wie euer Beitrag von heute 21.33 Uhr. Ich nehme an, dies erkennt ihr selber.
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@frankenstephan sagte:
Ein hypothetischer Fall:
Wenn ich für einen Flug von Hamburg nach Südfrankreich 430,-- € zahle und ich erhalte für eine Verspätung von z. B. 4 Std. eine Entschädigung in Höhe von 250 € halte ich diese Summe für nicht überzogen / angemessen.
Sieht natürlich jeder anders.
Du hast meinen Wortlaut übernommen, den Preis aber erheblich geändert ( von 70 auf 430 € hochgeschraubt ) und ein Smiley angehängt. Das ist für mich kein Spaß.

Wenn du etwas sagen möchtest, trag's bitte mit deinen eigenen Worten vor und verfälsche nicht den Beitrag anderer, der dann auch noch wie ein nicht gelungen gesetztes Zitat erscheint.
Aber ich wiederhole gern noch einmal: Wenn ich für ein Ticket 70 € gezahlt habe und ich erhalte als Entschädigung für eine Verspätung von 3-4 Std. eine Summe in Höhe von 250 €, so halte ich diese Summe für überzogen / unangemessen. -
Willst du die Änderungen zu deinem Beitrag wirklich nicht erkennen?
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Bevor alle an Langeweile sterben:
@Frankenstephan
Es ist aufrichtig, dir zu einem Erfolg zu gratulieren; das bedeutet nicht, dass dessen Ursache nicht kritischer Betrachtung bedarf.
Du bist ein Korinthenkacker ersten Ranges - also schau drauf, was wer in welchem Kontext wiedergibt, mit Bedacht und Sorgfalt.Ich halte die Fluggastrechte der EU in ihrer Form und Auslegung für unangemessen, ja für benachteiligend im internationalen Wettbewerb (ist sattsam bekannt!).
Löst ein LVU einen Fluggastkonflikt dennoch geschmeidig, kann ich das unbeachtlich meiner prinzipiellen Bedenken hinsichtlich der Angemessenheit als positiv werten.
Einfach ausgedrückt: Du hast Glück gehabt!Ich bezweifle aus bereits unendlich erwähnten Gründen die Angemessenheit der EU Lösung - Ticket- und Kostenerstattung würde vollkommen ausreichen (sh. MÜ).
Die überobligatorische Auslegung "immaterieller" Schädigung für EU Fluggäste betrachte ich als völlig unangemessen oder sogar diskriminierend, i.e. EU Fluggäste sind nicht anders zu stellen als alle andern. -
@frankenstephan sagte:
Ein hypothetischer Fall:
Wenn ich für einen Flug von Hamburg nach Südfrankreich 430,-- € zahle und ich erhalte für eine Verspätung von z. B. 4 Std. eine Entschädigung in Höhe von 250 € halte ich diese Summe für nicht überzogen / angemessen.
Sieht natürlich jeder anders.
Du hast meinen Wortlaut übernommen, den Preis aber erheblich geändert ( von 70 auf 430 € hochgeschraubt ) und ein Smiley angehängt. Das ist für mich kein Spaß.

Wenn du etwas sagen möchtest, trag's bitte mit deinen eigenen Worten vor und verfälsche nicht den Beitrag anderer, der dann auch noch wie ein nicht gelungen gesetztes Zitat erscheint.
Aber ich wiederhole gern noch einmal: Wenn ich für ein Ticket 70 € gezahlt habe und ich erhalte als Entschädigung für eine Verspätung von 3-4 Std. eine Summe in Höhe von 250 €, so halte ich diese Summe für überzogen / unangemessen.@Frankenstephan
Du hältst bei einem Preis von 430 € die Entschädigung in Höhe von 250 € für angemessen. Ein anderer Fall. In meinem Posting ging's um Unangemessenheit, womit ich mich Witwe anschloss, die ich auch zitierte.
Zur Art der Übermittlung deiner Meinung habe ich bereits um 22.15 Uhr geschrieben:Wenn du etwas sagen möchtest, trag's bitte mit deinen eigenen Worten vor und verfälsche nicht den Beitrag anderer, der dann auch noch wie ein nicht gelungen gesetztes Zitat erscheint.
Sollte dir das pingelig erscheinen, ist das halt so.
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@Vs.
ich fordere Dich auf, Dich an die Forenregeln zu halten, allzumal an die Forennettikette, wenn es kein Admin tut.
Hinweis, Beitrag von gestern 21:17 Uhr und 23:00 Uhr