Rückflug Umbuchung ohne Info
-
@HABERLING
Auch an dich eine Kardinal Frage. Wie kommst du darauf dass der RV den Rückflug storniert hat und nicht wegen Überbuchung geändert hat um damit die fällige Ausgleichszahlung zu umgehen? -
Ich bin zwar nicht der HABERLING, aber zum einen geht das aus dem ersten Beitrag hervor ("TUI(fly) hat in der Zeit, in der wir 10 Tage auf Fuerte waren, den Vertrag mit der Fluggesellschaft „Olympus Airways“ gekündigt"), und zum zweiten wurde das auch so im OLY Thread kommuniziert (Kündigung der Beförderungsverträge mit OLY durch einige Veranstalter).
Der Rat, sich bei einem der beiden LVU auf VO261 zu berufen ist demnach völlig unsinng.
OLY hat ihren Flug durchgeführt, X3 die Passagiere befördert. Feddich. -
Googelt mal bitte " unfreiwillige umbuchung flug pauschalreise "
-
@jani3
Es besteht gar kein Zweifel daran, dass der Veranstalter dir eine rechtzeitige Information geschuldet hätte. Das hat das Incoming versäumt. Mildernd wirkt sich nach meiner Ansicht der Umstand aus, dass die Entscheidung sehr kurz vor deiner Rückreise und auch recht spontan getroffen wurde - man wollte euch das typische Olympus-Chaos ersparen.
Die Absicht war rechtschaffen, die Umsetzung weist Verbesserungspotenzial auf.
Mein Rat: Schreibe eine ganz sachliche Beschwerden an deinen Veranstalter, ich nehme an TUI?
Schildere chronologisch die Folgen für dich und deine Mädchen, beziffere einen angemessenen Entschädigungsbetrag und gib den Leuten eine Chance.
Im Gegensatz zu anderen Foris habe ich die TUI als sehr kulant erlebt und bin daher ziemlich sicher, dass man dir ein akzeptables Angebot unterbreitet.
Viel Erfolg! -
Nicht TUI fly (die hatten gar keine!) sondern TUI.
Vermutlich war es für dich nicht erkennbar, weil t.o. irrtümlich TUI fly schrieb, wo eigentlich TUI stehen sollte.
Ich habe mich auch zur plaubsibelsten Erklärung durchgewurschtelt, da von der t.o. selbst ja nicht so üppig feedback perlte ...
Meine Auslegung:
Wegen der fortgesetzt chaotischen Bedingungen im Rahmen von OLY Operatings hat die TUI (neben anderen Reiseveranstaltern) ihre Buchungen zurückgezogen und die Fluggäste umgebucht. Das ist ungewöhnlich und geschah auch ziemlich spontan, sodass die Information über die Maßnahme die Fluggäste nicht mehr erreichte.
Die OLY hat ihren planmäßigen Flug ausgeführt, die TUI fly ebenfalls. Somit bestehen keine Ansprüche auf Kompensation gegenüber einem der beiden LVU, meiner Auslegung nach. -
Ok, jetzt wird ein Schuh draus. Wenn TUI als RV, wegen fortgesetzter Mängel, die Beförderungsverträge mit OLY storniert hat dann ist natürlich nix mit EU261.
Und @HABERLING
Wann habe ich gesagt dass Ansprüche an den Reiseveranstalter zu stellen sind? TUIFly und Olympus sind und waren für mich immer Luftfahrtunternehmen. -
Noch so ein unglückseliger Halbsatz ...
HABERLING unterstellt nicht du hättest die Institutionen verwechselt. Ich sagte, der Veranstalter sei in Anspruch zu nehmen, was im Falle einer Überbuchung nicht zuträfe. Ich denke darauf bezieht sich sein Beitrag.Gut möglich im Übrigen, dass die Verfasserin des ersten Beitrags ein Schreiben an TUI richten wollte und auch an dieser Stelle wieder irrtümlich TUI fly schrieb - man weiß es nicht, sie hüllt sich in Schweigen.
Bekanntlich ist das hier aber kein Dialog und sie wird wohl nicht die einzige Betroffene der Maßnahme gewesen sein. Aus diesem Grunde wollte ich die Zuständigkeiten und mithin auch die Höhe der realistischen Kompensationsforderungen geklärt haben. -
@HABERLING
Auch an dich eine Kardinal Frage. Wie kommst du darauf dass der RV den Rückflug storniert hat und nicht wegen Überbuchung geändert hat um damit die fällige Ausgleichszahlung zu umgehen? -
Googelt mal bitte " unfreiwillige umbuchung flug pauschalreise "
@derewigreisende sagte:
Googelt mal bitte " unfreiwillige umbuchung flug pauschalreise "
Warum sollte ich das googlen?
M.E. ist der Sachstand hier eindeutig - auch ohne nennenswerte Teilhabe der Initiatiorin dieses Strangs ... -
Stimmt, mkfpa ... der Haken an deiner Kardinalfrage ist, dass es dem RV herzlich wurscht sein kann ob der Flug überbucht war, da er dafür ja nicht in Anspruch genommen werden würde auf eine Erstattung im Rahmen der VO261 ...

-
@derewigreisende sagte:
Googelt mal bitte " unfreiwillige umbuchung flug pauschalreise "
Warum sollte ich das googlen?
M.E. ist der Sachstand hier eindeutig - auch ohne nennenswerte Teilhabe der Initiatiorin dieses Strangs ...@vonschmeling sagte:
Warum sollte ich das googlen?
M.E. ist der Sachstand hier eindeutig - auch ohne nennenswerte Teilhabe der Initiatiorin dieses Strangs ...wie kann man so überheblich sein, Google und schau dir den 3. Treffer an. Es gibt dazu auch ein BGH Urteil. Das nennt sich Unfreiwillige Umbuchung
-
Das hat mit Überheblichkeit nichts zu tun, ich kenne die Rechtslage und brauche nichts zu googlen.
