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Rückflug Umbuchung ohne Info

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • mkfpaM Offline
    mkfpaM Offline
    mkfpa
    schrieb am zuletzt editiert von mkfpa
    #21

    @HABERLING
    Auch an dich eine Kardinal Frage. Wie kommst du darauf dass der RV den Rückflug storniert hat und nicht wegen Überbuchung geändert hat um damit die fällige Ausgleichszahlung zu umgehen?

    HABERLINGH 1 Antwort Letzte Antwort
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    • HABERLINGH 1
      HABERLINGH 1
      HABERLING
      schrieb am zuletzt editiert von
      #22

      Weil nicht der Reiseveranstalter sondern das Luftfahrtunternehmen bei einer Überbuchung blechen muss, du hast scheinbar gar keine Ahnung.😉

      "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • vonschmelingV Offline
        vonschmelingV Offline
        vonschmeling
        Moderator
        schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
        #23

        Ich bin zwar nicht der HABERLING, aber zum einen geht das aus dem ersten Beitrag hervor ("TUI(fly) hat in der Zeit, in der wir 10 Tage auf Fuerte waren, den Vertrag mit der Fluggesellschaft „Olympus Airways“ gekündigt"), und zum zweiten wurde das auch so im OLY Thread kommuniziert (Kündigung der Beförderungsverträge mit OLY durch einige Veranstalter).
        Der Rat, sich bei einem der beiden LVU auf VO261 zu berufen ist demnach völlig unsinng.
        OLY hat ihren Flug durchgeführt, X3 die Passagiere befördert. Feddich.

        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
        "Im Herzen barfuß!"

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • HABERLINGH 1
          HABERLINGH 1
          HABERLING
          schrieb am zuletzt editiert von
          #24

          Danke vonschmeling für dein Schlusswort😚

          "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • DerewigReisendeD Offline
            DerewigReisendeD Offline
            DerewigReisende
            schrieb am zuletzt editiert von
            #25

            Googelt mal bitte " unfreiwillige umbuchung flug pauschalreise "

            vonschmelingV 1 Antwort Letzte Antwort
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            • HABERLINGH 1
              HABERLINGH 1
              HABERLING
              schrieb am zuletzt editiert von
              #26

              kannst gerne selber machen, ich habe fertig.😉

              "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • vonschmelingV Offline
                vonschmelingV Offline
                vonschmeling
                Moderator
                schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                #27

                @jani3
                Es besteht gar kein Zweifel daran, dass der Veranstalter dir eine rechtzeitige Information geschuldet hätte. Das hat das Incoming versäumt. Mildernd wirkt sich nach meiner Ansicht der Umstand aus, dass die Entscheidung sehr kurz vor deiner Rückreise und auch recht spontan getroffen wurde - man wollte euch das typische Olympus-Chaos ersparen.
                Die Absicht war rechtschaffen, die Umsetzung weist Verbesserungspotenzial auf.
                Mein Rat: Schreibe eine ganz sachliche Beschwerden an deinen Veranstalter, ich nehme an TUI?
                Schildere chronologisch die Folgen für dich und deine Mädchen, beziffere einen angemessenen Entschädigungsbetrag und gib den Leuten eine Chance.
                Im Gegensatz zu anderen Foris habe ich die TUI als sehr kulant erlebt und bin daher ziemlich sicher, dass man dir ein akzeptables Angebot unterbreitet.
                Viel Erfolg!

                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                "Im Herzen barfuß!"

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                • mkfpaM Offline
                  mkfpaM Offline
                  mkfpa
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #28

                  Ok, wenn TUIfly tatsächlich flächendeckend Beförderungsverträge mit Olympus gekündigt hat dann sieht es natürlich anders aus. War für mich allerdings so nicht erkennbar.

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • vonschmelingV Offline
                    vonschmelingV Offline
                    vonschmeling
                    Moderator
                    schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                    #29

                    Nicht TUI fly (die hatten gar keine!) sondern TUI.
                    Vermutlich war es für dich nicht erkennbar, weil t.o. irrtümlich TUI fly schrieb, wo eigentlich TUI stehen sollte.
                    Ich habe mich auch zur plaubsibelsten Erklärung durchgewurschtelt, da von der t.o. selbst ja nicht so üppig feedback perlte ... 😏
                    Meine Auslegung:
                    Wegen der fortgesetzt chaotischen Bedingungen im Rahmen von OLY Operatings hat die TUI (neben anderen Reiseveranstaltern) ihre Buchungen zurückgezogen und die Fluggäste umgebucht. Das ist ungewöhnlich und geschah auch ziemlich spontan, sodass die Information über die Maßnahme die Fluggäste nicht mehr erreichte.
                    Die OLY hat ihren planmäßigen Flug ausgeführt, die TUI fly ebenfalls. Somit bestehen keine Ansprüche auf Kompensation gegenüber einem der beiden LVU, meiner Auslegung nach.

                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                    "Im Herzen barfuß!"

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                    • mkfpaM Offline
                      mkfpaM Offline
                      mkfpa
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #30

                      Ok, jetzt wird ein Schuh draus. Wenn TUI als RV, wegen fortgesetzter Mängel, die Beförderungsverträge mit OLY storniert hat dann ist natürlich nix mit EU261.

                      Und @HABERLING
                      Wann habe ich gesagt dass Ansprüche an den Reiseveranstalter zu stellen sind? TUIFly und Olympus sind und waren für mich immer Luftfahrtunternehmen.

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • vonschmelingV Offline
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                        vonschmeling
                        Moderator
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #31

                        Noch so ein unglückseliger Halbsatz ...
                        HABERLING unterstellt nicht du hättest die Institutionen verwechselt. Ich sagte, der Veranstalter sei in Anspruch zu nehmen, was im Falle einer Überbuchung nicht zuträfe. Ich denke darauf bezieht sich sein Beitrag.

                        Gut möglich im Übrigen, dass die Verfasserin des ersten Beitrags ein Schreiben an TUI richten wollte und auch an dieser Stelle wieder irrtümlich TUI fly schrieb - man weiß es nicht, sie hüllt sich in Schweigen.
                        Bekanntlich ist das hier aber kein Dialog und sie wird wohl nicht die einzige Betroffene der Maßnahme gewesen sein. Aus diesem Grunde wollte ich die Zuständigkeiten und mithin auch die Höhe der realistischen Kompensationsforderungen geklärt haben.

                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                        "Im Herzen barfuß!"

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                        • mkfpaM mkfpa

                          @HABERLING
                          Auch an dich eine Kardinal Frage. Wie kommst du darauf dass der RV den Rückflug storniert hat und nicht wegen Überbuchung geändert hat um damit die fällige Ausgleichszahlung zu umgehen?

                          HABERLINGH 1
                          HABERLINGH 1
                          HABERLING
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #32

                          @mkfpa sagte:

                          @HABERLING
                          Auch an dich eine Kardinal Frage. Wie kommst du darauf dass der RV den Rückflug storniert hat und nicht wegen Überbuchung geändert hat um damit die fällige Ausgleichszahlung zu umgehen?

                          na hier

                          "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

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                          • mkfpaM Offline
                            mkfpaM Offline
                            mkfpa
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #33

                            na wo????

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • DerewigReisendeD DerewigReisende

                              Googelt mal bitte " unfreiwillige umbuchung flug pauschalreise "

                              vonschmelingV Offline
                              vonschmelingV Offline
                              vonschmeling
                              Moderator
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #34

                              @derewigreisende sagte:

                              Googelt mal bitte " unfreiwillige umbuchung flug pauschalreise "

                              Warum sollte ich das googlen?
                              M.E. ist der Sachstand hier eindeutig - auch ohne nennenswerte Teilhabe der Initiatiorin dieses Strangs ...

                              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                              "Im Herzen barfuß!"

                              DerewigReisendeD 1 Antwort Letzte Antwort
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                                Moderator
                                schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                                #35

                                Stimmt, mkfpa ... der Haken an deiner Kardinalfrage ist, dass es dem RV herzlich wurscht sein kann ob der Flug überbucht war, da er dafür ja nicht in Anspruch genommen werden würde auf eine Erstattung im Rahmen der VO261 ... 😉

                                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                "Im Herzen barfuß!"

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • vonschmelingV vonschmeling

                                  @derewigreisende sagte:

                                  Googelt mal bitte " unfreiwillige umbuchung flug pauschalreise "

                                  Warum sollte ich das googlen?
                                  M.E. ist der Sachstand hier eindeutig - auch ohne nennenswerte Teilhabe der Initiatiorin dieses Strangs ...

                                  DerewigReisendeD Offline
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                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #36

                                  @vonschmeling sagte:

                                  Warum sollte ich das googlen?
                                  M.E. ist der Sachstand hier eindeutig - auch ohne nennenswerte Teilhabe der Initiatiorin dieses Strangs ...

                                  wie kann man so überheblich sein, Google und schau dir den 3. Treffer an. Es gibt dazu auch ein BGH Urteil. Das nennt sich Unfreiwillige Umbuchung

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #37

                                    Das hat mit Überheblichkeit nichts zu tun, ich kenne die Rechtslage und brauche nichts zu googlen.

                                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                    "Im Herzen barfuß!"

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