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Sunexpress (XQ/XG)

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Airlines
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  • PromehlP Offline
    PromehlP Offline
    Promehl
    schrieb am zuletzt editiert von
    #3241

    Ich hätte eine Frage bzgl. des Fluges XQ254 vom 20.06.2025. Dieser ist am 20.06.2025 um 22:19 gestartet und auf Grund eines technischen Fehlers zurück zum Flughafen Antalya. Nach einiger Zeit sollte der Flug erneut mit der gleichen Maschine starten. Laut Aussage eines Mitreisenden mit türkischer Sprachkenntnis lehnte die Crew dies wohl ab, da die Arbeitszeit (inkl. Rückflug) wohl zu lang gewesen wäre (ob dies richtig ist, kann ich nicht beurteilen). Es wurde eine neue Crew und ein neues Flugzeug organisiert und der Flug startete dann erst um 04:05 am 21.06.2025. Meine Frage ist nun, besteht bei diesem Szenario ein Anspruch auf Entschädigung, da der Flug ja mit über 6 Stunden Verspätung erst in Münster gelandet ist.
    Über eine Einschätzung von euch würde ich mich freuen.

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    • vonschmelingV Offline
      vonschmelingV Offline
      vonschmeling
      Moderator
      schrieb am zuletzt editiert von
      #3242

      Jedenfalls nicht gem. VO (EG)261, da weder der Abflugort in der EU liegt noch ein EU LFU betroffen ist.

      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
      "Im Herzen barfuß!"

      jaykayhamJ 1 Antwort Letzte Antwort
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      • PromehlP Offline
        PromehlP Offline
        Promehl
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3243

        Danke für die schnelle Antwort, ich dachte das der "Ankunftsflughafen" auch relevant ist, da dieser ja in der EU ist.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • vonschmelingV Offline
          vonschmelingV Offline
          vonschmeling
          Moderator
          schrieb am zuletzt editiert von
          #3244

          Leider nein, relevant ist nur der Abflughafen. Es gibt allerdings eine gleichsam analoge Verordnung zu Fluggastansprüchen im türkischen Recht. Da die Wahrnehmung deiner Interessen allerdings schwierig werden würde musst du das gut überlegen. Auf der XQ homepage kannst du es einfach mal mit einer Beschwerde versuchen. Vielleicht hast du ja Glück?

          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
          "Im Herzen barfuß!"

          Günter/HolidayCheckG 1 Antwort Letzte Antwort
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          • HABERLINGH 1
            HABERLINGH 1
            HABERLING
            schrieb am zuletzt editiert von HABERLING
            #3245

            Hallo, du kannst aber unter Flugunregelmäßigkeiten eine Beschwerde einreichen: Feedback und Kontaktformular, klick hier

            Flug XQ254

            "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

            HABERLINGH 1 Antwort Letzte Antwort
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            • vonschmelingV Offline
              vonschmelingV Offline
              vonschmeling
              Moderator
              schrieb am zuletzt editiert von
              #3246

              Maximaler Komfort ... 😃

              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
              "Im Herzen barfuß!"

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • PromehlP Offline
                PromehlP Offline
                Promehl
                schrieb am zuletzt editiert von
                #3247

                Ich danke euch für die Antworten, dort habe ich bereits den Fall eingereicht. Ich wollte nur vorab klären, ob ggf. bei Ablehnung ich an die SÖP heran treten kann. Ich warte die Antwort mal. Danke für die Tips.

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • vonschmelingV Offline
                  vonschmelingV Offline
                  vonschmeling
                  Moderator
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #3248

                  Falls eine Absage erfolgt kann auch die SÖP dir nicht mehr sagen als "kein Anspruch".

                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                  "Im Herzen barfuß!"

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                  • evi27E Offline
                    evi27E Offline
                    evi27
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #3249

                    Hallo,

                    ich hatte leider auch diesen Rückflug.
                    Für uns war es eine Pauschalreise gewesen, gebucht bei der TUI.

                    Können wir vielleicht Ansprüche/Reisepreisminderung bei der TUI stellen ?

                    Danke für eure Meinung.

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • vonschmelingV Offline
                      vonschmelingV Offline
                      vonschmeling
                      Moderator
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #3250

                      Diese Möglichkeit besteht, es gibt 5% des Tagespreises pro Stunde Verspätung ab der fünften. Reich werdet ihr also nicht ... 😏

                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                      "Im Herzen barfuß!"

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                      • vonschmelingV vonschmeling

                        Jedenfalls nicht gem. VO (EG)261, da weder der Abflugort in der EU liegt noch ein EU LFU betroffen ist.

                        jaykayhamJ Offline
                        jaykayhamJ Offline
                        jaykayham
                        schrieb am zuletzt editiert von jaykayham
                        #3251

                        @vonschmeling sagte:

                        Jedenfalls nicht gem. VO (EG)261, da weder der Abflugort in der EU liegt noch ein EU LFU betroffen ist.

                        Ja, richtig!😄
                        Aber die Tuerkei hat Ihre eigene "VO (EG)261", ist fast identisch mit der von der EU, nennt sich da aber "SHY-Yolcu"! Und natuerlich gibt es analog zur "SOEP" eine tuerkische Schlichtungsstelle! Also, man kann seine Rechte als Passagier genauso unkompliziert wie in D geltend machen!😄
                        Einfach den Link folgen:
                        https://web.shgm.gov.tr/en/s/3934-how-can-we-help-you

                        LEBEN IST, WAS EINEM BEGEGNET, WÄHREND MAN AUF SEINE TRÄUME WARTET!

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • vonschmelingV Offline
                          vonschmelingV Offline
                          vonschmeling
                          Moderator
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #3252

                          Hatte ich bereits drauf hingewiesen. Und leider muss ich deiner Beurteilung als "unkompliziert" widersprechen (aus eigener Erfahrung!).

                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                          "Im Herzen barfuß!"

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                          • HABERLINGH 1
                            HABERLINGH 1
                            HABERLING
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #3253

                            jaykayham ,
                            du brauchst vonschmeling nicht belehren mit „kann seine Rechte“ die Betonung liegt auf „kann“: Was glaubst du wie viele Ansprüche im Sand verlaufen sind...😳

                            "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • vonschmelingV vonschmeling

                              Leider nein, relevant ist nur der Abflughafen. Es gibt allerdings eine gleichsam analoge Verordnung zu Fluggastansprüchen im türkischen Recht. Da die Wahrnehmung deiner Interessen allerdings schwierig werden würde musst du das gut überlegen. Auf der XQ homepage kannst du es einfach mal mit einer Beschwerde versuchen. Vielleicht hast du ja Glück?

                              Günter/HolidayCheckG Offline
                              Günter/HolidayCheckG Offline
                              Günter/HolidayCheck
                              Admin Experte Fuerteventura
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #3254

                              @vonschmeling sagte:

                              Leider nein, relevant ist nur der Abflughafen. Es gibt allerdings eine gleichsam analoge Verordnung zu Fluggastansprüchen im türkischen Recht. Da die Wahrnehmung deiner Interessen allerdings schwierig werden würde musst du das gut überlegen. Auf der XQ homepage kannst du es einfach mal mit einer Beschwerde versuchen. Vielleicht hast du ja Glück?

                              @jaykayham: Empfehlung: Immer alles was zuvor gepostet wurde lesen!

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                                Admin Experte Fuerteventura
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #3255
                                Dieser Beitrag wurde gelöscht!
                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • jaykayhamJ Offline
                                  jaykayhamJ Offline
                                  jaykayham
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #3256

                                  Sorry, ich habe direkt auf den Beitrag auf Seite 325 geantwortet ohne die weiteren Antworten die danach kamen (Seite 326) abzuwarten. Daher kam es zur Überschneidung!

                                  LEBEN IST, WAS EINEM BEGEGNET, WÄHREND MAN AUF SEINE TRÄUME WARTET!

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • Günter/HolidayCheckG Offline
                                    Günter/HolidayCheckG Offline
                                    Günter/HolidayCheck
                                    Admin Experte Fuerteventura
                                    schrieb am zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck
                                    #3257

                                    Da lagen aber schon einige Stunden dazwischen. Was wir hier wollen ist klare Info, die hatte vs gegeben, Haberling hat unterstützt
                                    Wir sind nun eben mal ein Forum und wollen sicher kein unübersichtlicher Chat sein. Darum gehts hier auch!
                                    Aber ok, Haken drunter-- zukünftig bitte einfach vor der Antwort alles lesen.Dankeschön.

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • evi27E Offline
                                      evi27E Offline
                                      evi27
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #3258

                                      Hallo,

                                      so wie ich es jetzt sehe, lohnt es sich wohl nicht, sich die Mühe zu machen, um einen geringen Betrag
                                      erstattet zu bekommen, oder ?

                                      Was meint ihr?
                                      Welchen Weg soll ich gehen oder auch nicht ?

                                      Danke für eure Meinungen.

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • vonschmelingV Offline
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                                        vonschmeling
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                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #3259

                                        Nun, es gibt diese Gesetze ja um Schaden auszugleichen. Rechne dir mal aus welcher Betrag über TUI herauskäme und ob es für alle eine Pizza reicht.
                                        Weiterhin steht dir die Beschwerde gem. türkischer VO offen, entscheiden musst du selbst!

                                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                        "Im Herzen barfuß!"

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • HABERLINGH 1
                                          HABERLINGH 1
                                          HABERLING
                                          schrieb am zuletzt editiert von HABERLING
                                          #3260

                                          Hallo, dein Flug hatte 5 Std. 41 min. verspätung, das wären dann bei einem Reisepreis zb. 3000.- für 1 Woche, 3000 / 7 = 428,57, davon 5% ab der fünften Std. und für jede weitere vollen Std., macht 21,43 € Entschädigung vom RV.😉

                                          "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

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