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Flugzeiten nachträglich recherchieren - Brauche dringend Hilfe

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Airlines
1.0k Beiträge 269 Kommentatoren 434.2k Aufrufe
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  • vonschmelingV vonschmeling

    Ich erlaube mir die Bemerkung, dass diese Recherche müssig ist da du sowieso keine Entschädigung erhalten wirst.

    michmich321M Offline
    michmich321M Offline
    michmich321
    schrieb am zuletzt editiert von
    #521

    warum gibt es keine Entschädigung?

    1 Antwort Letzte Antwort
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    • jlechtenboehmerJ Offline
      jlechtenboehmerJ Offline
      jlechtenboehmer
      schrieb am zuletzt editiert von jlechtenboehmer
      #522

      Weil für Ansprüche die Voraussetzungen nach VO EG 261/2004 erfüllt sein müssen
      https://www.beck.de/rsw/upload/palandt/01_fluggastrechtevo_2008.pdf

      Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)

      michmich321M 1 Antwort Letzte Antwort
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      • vonschmelingV Offline
        vonschmelingV Offline
        vonschmeling
        Moderator
        schrieb am zuletzt editiert von
        #523

        Selbst dann nicht, jlechtenboehmer, einfach weil die Beitreibung im Ausland vollkommen unsinnig ist.

        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
        "Im Herzen barfuß!"

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • jlechtenboehmerJ jlechtenboehmer

          Weil für Ansprüche die Voraussetzungen nach VO EG 261/2004 erfüllt sein müssen
          https://www.beck.de/rsw/upload/palandt/01_fluggastrechtevo_2008.pdf

          michmich321M Offline
          michmich321M Offline
          michmich321
          schrieb am zuletzt editiert von
          #524

          @jlechtenboehmer sagte:

          Weil für Ansprüche die Voraussetzungen nach VO EG 261/2004 erfüllt sein müssen
          https://www.beck.de/rsw/upload/palandt/01_fluggastrechtevo_2008.pdf

          Sind sie das nicht? Strecke ist über 3500, verspätung über 4h, sogar ca. 5 1/2 stunden...

          Dachte die voraussetzungen wären erfüllt.

          Die einschlägigen Portale die die Abwicklung übernehmen bringen da dann auch nichts?

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • vonschmelingV Offline
            vonschmelingV Offline
            vonschmeling
            Moderator
            schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
            #525

            Die einschlägigen Portale übernehmen solche Fälle nicht, siehe mein Kommentar von eben.
            Das sind Wirtschaftsunternehmen, ihren Umsatz generieren sie mit Erfolgsprovisionen nicht mit aufopfernder Unterstützung Betroffener ...
            Hier ist das jedoch off topic, bei Interesse schau mal im Unterforum Airlines in den Thread zu FLY2SKY bzw. Onur Air.

            Last not least ist noch nicht einmal klar, gegen wen du deinen Anspruch zu richten hast ...
            Fazit: Die Causa kannst du gepflegt beerdigen!

            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
            "Im Herzen barfuß!"

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • HABERLINGH HABERLING

              zurück in die Zukunft?😳

              peithoP Offline
              peithoP Offline
              peitho
              schrieb am zuletzt editiert von
              #526

              Ohhh ... typisch.

              Sorry
              Natürlich 26.05

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • vonschmelingV Offline
                vonschmelingV Offline
                vonschmeling
                Moderator
                schrieb am zuletzt editiert von
                #527

                War der denn verspätet? Die SM Daten werden nicht automatisch aufgespielt und eine Abweichung ist bisher nicht hinterlegt.

                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                "Im Herzen barfuß!"

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • Sanny102S Offline
                  Sanny102S Offline
                  Sanny102
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #528

                  Hallo zusammen,

                  ich bin leider über die Seiten nicht weiter gekommen 😞 Liegt aber bestimmt an mir !

                  Ich bin am 06.06.18 von Los Angeles mit AA 6185 nach London geflogen und dann am 07.06.2018 von London mit AA6462 nach Frankfurt, leider kann ich die Ankunftszeit in Frankfurt nicht finden, ich weiß nur noch, das wir verspätet waren. In London war ja quasi nur eine Zwischenlandung.
                  Kann mir da bitte jemand weiterhelfen ?

                  Vielen lieben Dank!

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • rishouR Offline
                    rishouR Offline
                    rishou
                    schrieb am zuletzt editiert von rishou
                    #529

                    Mir verät das Internet zu Flug AA6462 am 7.6.2019
                    Verlassen des Gates
                    13:50 BST
                    Planmäßig 13:45 BST
                    Start
                    14:02 BST
                    Planmäßig 13:45 BST
                    Rollzeit: 12 Minuten
                    Durchschnittliche Verspätung: Weniger als 10 Minuten

                    Ankunftszeiten

                    Landung
                    16:08 CEST
                    Planmäßig 15:56 CEST
                    Ankunft am Gate
                    16:20 CEST
                    Planmäßig 16:30 CEST

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • TrögiT Offline
                      TrögiT Offline
                      Trögi
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #530

                      Brauche bitte Unterstützung, war auf der falschen Seite u. mit kopieren Link klappt bei mir nicht.

                      Flug Erfurt-Antalya am 02.06.19 FHY208 Abflug 14:00 Ankunft 18:10
                      Abflug der Maschine erst gegen ca. 18Uhr. Weiß jemand die genaue Abflugzeit u. Ankunftszeit?
                      Sollte ich über den Reiseveranstalter Jahn Indi gehen?

                      Herzliche Grüße Thomas

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • HC-Mitglied1962447H Offline
                        HC-Mitglied1962447H Offline
                        HC-Mitglied1962447
                        Verwarnt Gesperrt
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #531

                        Moin zusammen!

                        Handelt es sich um einen Flug von oder nach der Europäischen Union, dann unterliegt jede Airline - auch eine ausländische, die nicht ihren Sitz in der EU hat - den Richtlinien der EU-Fluggastrechte. Bestehen berechtigte Ansprüche nach der EU-Fluggastrechteverordnung, dann sind auch diese Airlines zur Entschädigung verpflichtet. Also lohnt es sich, auf sein Recht zu bestehen, unabhängig von der Airline.

                        Was mich wundert, besonders bei mehrstüdigen Verspätungen, dass so wenige Passagiere ein Protokoll des Geschehens führen, denn es macht einen gravierenden Unterschied, ob man mit einer Verspätung von 2:55 Std. am Zielort ankommt oder mit 3:04 Std. Delay. Diverse Websites im Netz bieten "historical flight data" an, also die Flugdaten auch länger zurückliegender Flüge, jedoch meistens nur noch Abschluss eines kostenpflichtigen Zugangs. Man muss sich also überlegen, ob sich diese Investition lohnt.

                        Wendet man sich bei berechtigem Anspruch an die zuständige Fluggesellschaft, erhält man häufig entweder gar keine Antwort oder eine, in der die Ansprüche abgelehnt werden. Oft werden falsche und rechtlich irrelevante Begründungen genannt, dass z.B. ein Streik beim Bodenpersonal in XYZ nicht von der Fluggesellschaft verantwortet werden könne oder es wird schlichtweg mit dem Wetter argumentiert, obwohl ganz andere Gründe vorlagen oder sogar mehrere, bei denen das Wetter nur eine untergeordnete Rolle einnahm.

                        Einen solchen Fall hatte ich hinter mir, als mit einem Gewitter über FRA argumentiert wurde. Dieses hatte aber nur 20 Minuten Verzögerung des Einsteigens ausgelöst an einem anderen deutschen Flughafen und mehrere organisatorische Versäumnisse gepaart mit technischen Ausfällen, wodurch wir eine Gesamtverspätung von ca. 2 Std. aufsummierten, inklusive Verpassen des Langstreckenflugs, und die darauf folgende Umbuchung brachte uns mit 10 Std. Verspätung ans Ziel. Die Airline lehnte die Zahlung ab mit begründung Wetter, und das Amtsgericht Frankfurt sah das ganz anders. Fazit: 1.708 EUR Erstattung, also 2 x 600 EUR plus meine Anwalts- und Gerichtskosten.

                        Tipp: reist man zu zweit oder einer noch größeren Gruppe unter einer Buchungsnummer, sollte man zuerst den Anspruch eines einzigen Passagiers zu klären versuchen, denn dann können alle anderen Beteiligten als Zeugen auftreten. Reiserechtsportale beanspruchen für sich einen Teil der Entschädigung als Provision, der Gewinn für den Passagier Besteht darin, dass er sich um den Beschwerdeprozess nicht weiter kümmern muss und er kein Prozesskostenrisiko erleidet, denn im Falle des Anspruchsablehnung fallen keine Gebühren an. Nimmt das Reiserechtsportal den Fall an, dann fand zuvor eine interne Prüfung der Verfahrenaussichten statt, und somit bestehen gute Gewinnchancen.

                        Für die Zukunft kann man nur raten: Zeichnet sich eine Verspätung ab, sollte das Sammeln von Beweisen los gehen. Fotografieren der Anzeige am Gate. Screenshots von Flightradar24 speichern, welche die Verspätungen ebenfalls protokolliert. Oft kommt eines zum anderen. Hier fehlt ein Bus, da fehlt eine Treppe, da fällt das Hilfstriebwerk aus, da kam das Flugzeug zu spät, die Crew war nicht rechtzeitig da, hat Ruhezeitkonflikte und und und... all das wird per Ansage am Gate oder auch im Flugzeug bekannt gegeben. Einfach filmen mit Handy oder Digicam, Ton aufzeichnen, fertig und notieren, wann welche Information an die Passagiere ging. Die Richter wissen um die Haltung der Airlines, die auch berechtigte Forderungen oft von vorn herein ablehnen, um Millionenbeträge zu sparen, weil die meisten Kunden vor juristischen Auseinandersetzungen zurück schrecken, und urteilen daher äußerst verbraucherfreundlich.

                        Es gibt ganze Kanzleien, die nur von Prozessen gegen Airlines leben. Wie kann das sein? Weil Airlines ständig verlieren *lg*

                        TrögiT 1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • HABERLINGH 1
                          HABERLINGH 1
                          HABERLING
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #532

                          Deine Schilderung bringt dem TO nicht viel, den er müsste seine Forderung vor einem türkischen Gericht durchsetzten.😳

                          "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

                          HC-Mitglied1962447H 1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • HABERLINGH HABERLING

                            Deine Schilderung bringt dem TO nicht viel, den er müsste seine Forderung vor einem türkischen Gericht durchsetzten.😳

                            HC-Mitglied1962447H Offline
                            HC-Mitglied1962447H Offline
                            HC-Mitglied1962447
                            Verwarnt Gesperrt
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #533

                            Kann nicht jede Airline, die Flughäfen in der EU anfliegt, auch vor einem EU-gericht verklagt werden? Ich denke, dass die Verschbraucherschutzrichtlinien der EU das so vorsehen, denn es wäre für den Verbraucher unzumutbar, gegen intrenationale Konzerne im Ausland zu klagen, obwohl diese in seinem Nationalstaat innerhalb der EU Geschäfte machen. Ich halte es für absolut unvorstellbar, dass dieses EU-Gerichtsbarkeit so vorsieht.

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • vonschmelingV Offline
                              vonschmelingV Offline
                              vonschmeling
                              Moderator
                              schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                              #534

                              Kann sie, aber das Urteil muss außerhalb der EU vollstreckt werden - in diesem Fall in der Türkei.
                              Allein die Kosten dafür liegen schon deutlich über der Kompensation - und (bevor du dazu auch noch was sagst ...) abweichend zu D bekommt man sie nicht vom Beklagten wieder.

                              Nicht dass das hier irgendwie hingehört ... auch wenn man sich noch so gern selbst liest! 😏

                              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                              "Im Herzen barfuß!"

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • HC-Mitglied1962447H HC-Mitglied1962447

                                Moin zusammen!

                                Handelt es sich um einen Flug von oder nach der Europäischen Union, dann unterliegt jede Airline - auch eine ausländische, die nicht ihren Sitz in der EU hat - den Richtlinien der EU-Fluggastrechte. Bestehen berechtigte Ansprüche nach der EU-Fluggastrechteverordnung, dann sind auch diese Airlines zur Entschädigung verpflichtet. Also lohnt es sich, auf sein Recht zu bestehen, unabhängig von der Airline.

                                Was mich wundert, besonders bei mehrstüdigen Verspätungen, dass so wenige Passagiere ein Protokoll des Geschehens führen, denn es macht einen gravierenden Unterschied, ob man mit einer Verspätung von 2:55 Std. am Zielort ankommt oder mit 3:04 Std. Delay. Diverse Websites im Netz bieten "historical flight data" an, also die Flugdaten auch länger zurückliegender Flüge, jedoch meistens nur noch Abschluss eines kostenpflichtigen Zugangs. Man muss sich also überlegen, ob sich diese Investition lohnt.

                                Wendet man sich bei berechtigem Anspruch an die zuständige Fluggesellschaft, erhält man häufig entweder gar keine Antwort oder eine, in der die Ansprüche abgelehnt werden. Oft werden falsche und rechtlich irrelevante Begründungen genannt, dass z.B. ein Streik beim Bodenpersonal in XYZ nicht von der Fluggesellschaft verantwortet werden könne oder es wird schlichtweg mit dem Wetter argumentiert, obwohl ganz andere Gründe vorlagen oder sogar mehrere, bei denen das Wetter nur eine untergeordnete Rolle einnahm.

                                Einen solchen Fall hatte ich hinter mir, als mit einem Gewitter über FRA argumentiert wurde. Dieses hatte aber nur 20 Minuten Verzögerung des Einsteigens ausgelöst an einem anderen deutschen Flughafen und mehrere organisatorische Versäumnisse gepaart mit technischen Ausfällen, wodurch wir eine Gesamtverspätung von ca. 2 Std. aufsummierten, inklusive Verpassen des Langstreckenflugs, und die darauf folgende Umbuchung brachte uns mit 10 Std. Verspätung ans Ziel. Die Airline lehnte die Zahlung ab mit begründung Wetter, und das Amtsgericht Frankfurt sah das ganz anders. Fazit: 1.708 EUR Erstattung, also 2 x 600 EUR plus meine Anwalts- und Gerichtskosten.

                                Tipp: reist man zu zweit oder einer noch größeren Gruppe unter einer Buchungsnummer, sollte man zuerst den Anspruch eines einzigen Passagiers zu klären versuchen, denn dann können alle anderen Beteiligten als Zeugen auftreten. Reiserechtsportale beanspruchen für sich einen Teil der Entschädigung als Provision, der Gewinn für den Passagier Besteht darin, dass er sich um den Beschwerdeprozess nicht weiter kümmern muss und er kein Prozesskostenrisiko erleidet, denn im Falle des Anspruchsablehnung fallen keine Gebühren an. Nimmt das Reiserechtsportal den Fall an, dann fand zuvor eine interne Prüfung der Verfahrenaussichten statt, und somit bestehen gute Gewinnchancen.

                                Für die Zukunft kann man nur raten: Zeichnet sich eine Verspätung ab, sollte das Sammeln von Beweisen los gehen. Fotografieren der Anzeige am Gate. Screenshots von Flightradar24 speichern, welche die Verspätungen ebenfalls protokolliert. Oft kommt eines zum anderen. Hier fehlt ein Bus, da fehlt eine Treppe, da fällt das Hilfstriebwerk aus, da kam das Flugzeug zu spät, die Crew war nicht rechtzeitig da, hat Ruhezeitkonflikte und und und... all das wird per Ansage am Gate oder auch im Flugzeug bekannt gegeben. Einfach filmen mit Handy oder Digicam, Ton aufzeichnen, fertig und notieren, wann welche Information an die Passagiere ging. Die Richter wissen um die Haltung der Airlines, die auch berechtigte Forderungen oft von vorn herein ablehnen, um Millionenbeträge zu sparen, weil die meisten Kunden vor juristischen Auseinandersetzungen zurück schrecken, und urteilen daher äußerst verbraucherfreundlich.

                                Es gibt ganze Kanzleien, die nur von Prozessen gegen Airlines leben. Wie kann das sein? Weil Airlines ständig verlieren *lg*

                                TrögiT Offline
                                TrögiT Offline
                                Trögi
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #535

                                Hallo Tancarino,
                                danke für Deine ausführliche Antwort.
                                Klar habe ich gepennt u. mir die Daten nicht aufgeschrieben. War ja froh das der Flieger überhaupt geflogen u. heil angekommen ist.
                                Außerdem bin ich noch nie mit einer gr. Flugverspätung konfrontiert worden. Jetzt löst es mein Problem nicht mehr............

                                Gruß Thomas

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • vonschmelingV Offline
                                  vonschmelingV Offline
                                  vonschmeling
                                  Moderator
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #536

                                  Du kannst bei den einschlägigen Inkassoportalen recherchieren, Trögi. Evtl.mal Diekmann googlen oder die Flugnummer ...
                                  Evtl. findest du was über die tatsächliche Verspätung und eines dieser Inkassounternehmen übernimmt für dich die Beitreibung.
                                  Andernfalls sehe ich tatsächlich keine Chance ...

                                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                  "Im Herzen barfuß!"

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                                  • vonschmelingV vonschmeling

                                    Du kannst bei den einschlägigen Inkassoportalen recherchieren, Trögi. Evtl.mal Diekmann googlen oder die Flugnummer ...
                                    Evtl. findest du was über die tatsächliche Verspätung und eines dieser Inkassounternehmen übernimmt für dich die Beitreibung.
                                    Andernfalls sehe ich tatsächlich keine Chance ...

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                                    #537

                                    Guten Morgen,

                                    Habe schon einige Portale wegen Flugverspätung aufgerufen, zurückliegender Flug - Nachweis mit Abo verbunden oder der Flug nicht auffindbar.

                                    Waren doch nicht die einzigen Leute im Flieger. Komisch war schon, das die Maschine ohne Passagiere ankam. Leerflug......

                                    Schade, ich hatte gehofft mir kann jemand bei der Recherche - Verspätung meines Fluges - die Zeiten mitteilen.

                                    War mit meiner 87 jährigen Mutter im Urlaub u. hätte ihr gern eine Entschädigung für die Zeitverzögerung gegeben.
                                    Habe ich vermasselt........

                                    Danke für Deine Antworten u. einen schönen Sonntag

                                    Gruß Thomas

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                                      schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                                      #538

                                      Ja, Flug nicht auffindbar hat man bei FHY leider oft ...
                                      Natürlich zurückliegender Flug, du wirst kaum eine Entschädigung für einen künftigen Flug fordern ...
                                      Versuche es mal schriftlich beim Flughafen in AYT, die haben die Daten jedenfalls, du kannst ja die Situation schildern, vielleicht hast du damit Glück?
                                      Fragen musst du nach der AIBT des Fluges FHY 208 mit Angabe des Datums und der geplanten Landezeit.
                                      Ich weiß halt, dass Moritz Diekmann auch VAW und Q8 Fälle bearbeitet, schau dir mal seine Seite an, ist der einzige, der mir spontan einfällt.
                                      Last not least ist das hier alles total off topic, und du solltest im Thread der Airline posten bzw. im Unterforum "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen".

                                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                      "Im Herzen barfuß!"

                                      TrögiT 1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • vonschmelingV vonschmeling

                                        Ja, Flug nicht auffindbar hat man bei FHY leider oft ...
                                        Natürlich zurückliegender Flug, du wirst kaum eine Entschädigung für einen künftigen Flug fordern ...
                                        Versuche es mal schriftlich beim Flughafen in AYT, die haben die Daten jedenfalls, du kannst ja die Situation schildern, vielleicht hast du damit Glück?
                                        Fragen musst du nach der AIBT des Fluges FHY 208 mit Angabe des Datums und der geplanten Landezeit.
                                        Ich weiß halt, dass Moritz Diekmann auch VAW und Q8 Fälle bearbeitet, schau dir mal seine Seite an, ist der einzige, der mir spontan einfällt.
                                        Last not least ist das hier alles total off topic, und du solltest im Thread der Airline posten bzw. im Unterforum "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen".

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                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #539

                                        Danke Vonschmeling!

                                        Vielleicht nehme ich Deinen Vorschlag auf.

                                        Man kann schon zum Pessimist werden oder Versuch macht klug..........
                                        Wenn was aus der Reihe läuft muß man immer kämpfen, es könnte doch auch Mal einfach gehen.

                                        Gruß Thomas

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                          #540

                                          So einfach wie in D geht es europaweit nicht, Trögi ...

                                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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