Flugzeiten nachträglich recherchieren - Brauche dringend Hilfe
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Ich erlaube mir die Bemerkung, dass diese Recherche müssig ist da du sowieso keine Entschädigung erhalten wirst.
warum gibt es keine Entschädigung?
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Weil für Ansprüche die Voraussetzungen nach VO EG 261/2004 erfüllt sein müssen
https://www.beck.de/rsw/upload/palandt/01_fluggastrechtevo_2008.pdf -
Selbst dann nicht, jlechtenboehmer, einfach weil die Beitreibung im Ausland vollkommen unsinnig ist.
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Weil für Ansprüche die Voraussetzungen nach VO EG 261/2004 erfüllt sein müssen
https://www.beck.de/rsw/upload/palandt/01_fluggastrechtevo_2008.pdf@jlechtenboehmer sagte:
Weil für Ansprüche die Voraussetzungen nach VO EG 261/2004 erfüllt sein müssen
https://www.beck.de/rsw/upload/palandt/01_fluggastrechtevo_2008.pdfSind sie das nicht? Strecke ist über 3500, verspätung über 4h, sogar ca. 5 1/2 stunden...
Dachte die voraussetzungen wären erfüllt.
Die einschlägigen Portale die die Abwicklung übernehmen bringen da dann auch nichts?
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Die einschlägigen Portale übernehmen solche Fälle nicht, siehe mein Kommentar von eben.
Das sind Wirtschaftsunternehmen, ihren Umsatz generieren sie mit Erfolgsprovisionen nicht mit aufopfernder Unterstützung Betroffener ...
Hier ist das jedoch off topic, bei Interesse schau mal im Unterforum Airlines in den Thread zu FLY2SKY bzw. Onur Air.Last not least ist noch nicht einmal klar, gegen wen du deinen Anspruch zu richten hast ...
Fazit: Die Causa kannst du gepflegt beerdigen! -
War der denn verspätet? Die SM Daten werden nicht automatisch aufgespielt und eine Abweichung ist bisher nicht hinterlegt.
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Hallo zusammen,
ich bin leider über die Seiten nicht weiter gekommen
Liegt aber bestimmt an mir !Ich bin am 06.06.18 von Los Angeles mit AA 6185 nach London geflogen und dann am 07.06.2018 von London mit AA6462 nach Frankfurt, leider kann ich die Ankunftszeit in Frankfurt nicht finden, ich weiß nur noch, das wir verspätet waren. In London war ja quasi nur eine Zwischenlandung.
Kann mir da bitte jemand weiterhelfen ?Vielen lieben Dank!
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Mir verät das Internet zu Flug AA6462 am 7.6.2019
Verlassen des Gates
13:50 BST
Planmäßig 13:45 BST
Start
14:02 BST
Planmäßig 13:45 BST
Rollzeit: 12 Minuten
Durchschnittliche Verspätung: Weniger als 10 MinutenAnkunftszeiten
Landung
16:08 CEST
Planmäßig 15:56 CEST
Ankunft am Gate
16:20 CEST
Planmäßig 16:30 CEST -
Brauche bitte Unterstützung, war auf der falschen Seite u. mit kopieren Link klappt bei mir nicht.
Flug Erfurt-Antalya am 02.06.19 FHY208 Abflug 14:00 Ankunft 18:10
Abflug der Maschine erst gegen ca. 18Uhr. Weiß jemand die genaue Abflugzeit u. Ankunftszeit?
Sollte ich über den Reiseveranstalter Jahn Indi gehen?Herzliche Grüße Thomas
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Moin zusammen!
Handelt es sich um einen Flug von oder nach der Europäischen Union, dann unterliegt jede Airline - auch eine ausländische, die nicht ihren Sitz in der EU hat - den Richtlinien der EU-Fluggastrechte. Bestehen berechtigte Ansprüche nach der EU-Fluggastrechteverordnung, dann sind auch diese Airlines zur Entschädigung verpflichtet. Also lohnt es sich, auf sein Recht zu bestehen, unabhängig von der Airline.
Was mich wundert, besonders bei mehrstüdigen Verspätungen, dass so wenige Passagiere ein Protokoll des Geschehens führen, denn es macht einen gravierenden Unterschied, ob man mit einer Verspätung von 2:55 Std. am Zielort ankommt oder mit 3:04 Std. Delay. Diverse Websites im Netz bieten "historical flight data" an, also die Flugdaten auch länger zurückliegender Flüge, jedoch meistens nur noch Abschluss eines kostenpflichtigen Zugangs. Man muss sich also überlegen, ob sich diese Investition lohnt.
Wendet man sich bei berechtigem Anspruch an die zuständige Fluggesellschaft, erhält man häufig entweder gar keine Antwort oder eine, in der die Ansprüche abgelehnt werden. Oft werden falsche und rechtlich irrelevante Begründungen genannt, dass z.B. ein Streik beim Bodenpersonal in XYZ nicht von der Fluggesellschaft verantwortet werden könne oder es wird schlichtweg mit dem Wetter argumentiert, obwohl ganz andere Gründe vorlagen oder sogar mehrere, bei denen das Wetter nur eine untergeordnete Rolle einnahm.
Einen solchen Fall hatte ich hinter mir, als mit einem Gewitter über FRA argumentiert wurde. Dieses hatte aber nur 20 Minuten Verzögerung des Einsteigens ausgelöst an einem anderen deutschen Flughafen und mehrere organisatorische Versäumnisse gepaart mit technischen Ausfällen, wodurch wir eine Gesamtverspätung von ca. 2 Std. aufsummierten, inklusive Verpassen des Langstreckenflugs, und die darauf folgende Umbuchung brachte uns mit 10 Std. Verspätung ans Ziel. Die Airline lehnte die Zahlung ab mit begründung Wetter, und das Amtsgericht Frankfurt sah das ganz anders. Fazit: 1.708 EUR Erstattung, also 2 x 600 EUR plus meine Anwalts- und Gerichtskosten.
Tipp: reist man zu zweit oder einer noch größeren Gruppe unter einer Buchungsnummer, sollte man zuerst den Anspruch eines einzigen Passagiers zu klären versuchen, denn dann können alle anderen Beteiligten als Zeugen auftreten. Reiserechtsportale beanspruchen für sich einen Teil der Entschädigung als Provision, der Gewinn für den Passagier Besteht darin, dass er sich um den Beschwerdeprozess nicht weiter kümmern muss und er kein Prozesskostenrisiko erleidet, denn im Falle des Anspruchsablehnung fallen keine Gebühren an. Nimmt das Reiserechtsportal den Fall an, dann fand zuvor eine interne Prüfung der Verfahrenaussichten statt, und somit bestehen gute Gewinnchancen.
Für die Zukunft kann man nur raten: Zeichnet sich eine Verspätung ab, sollte das Sammeln von Beweisen los gehen. Fotografieren der Anzeige am Gate. Screenshots von Flightradar24 speichern, welche die Verspätungen ebenfalls protokolliert. Oft kommt eines zum anderen. Hier fehlt ein Bus, da fehlt eine Treppe, da fällt das Hilfstriebwerk aus, da kam das Flugzeug zu spät, die Crew war nicht rechtzeitig da, hat Ruhezeitkonflikte und und und... all das wird per Ansage am Gate oder auch im Flugzeug bekannt gegeben. Einfach filmen mit Handy oder Digicam, Ton aufzeichnen, fertig und notieren, wann welche Information an die Passagiere ging. Die Richter wissen um die Haltung der Airlines, die auch berechtigte Forderungen oft von vorn herein ablehnen, um Millionenbeträge zu sparen, weil die meisten Kunden vor juristischen Auseinandersetzungen zurück schrecken, und urteilen daher äußerst verbraucherfreundlich.
Es gibt ganze Kanzleien, die nur von Prozessen gegen Airlines leben. Wie kann das sein? Weil Airlines ständig verlieren *lg*
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Deine Schilderung bringt dem TO nicht viel, den er müsste seine Forderung vor einem türkischen Gericht durchsetzten.

Kann nicht jede Airline, die Flughäfen in der EU anfliegt, auch vor einem EU-gericht verklagt werden? Ich denke, dass die Verschbraucherschutzrichtlinien der EU das so vorsehen, denn es wäre für den Verbraucher unzumutbar, gegen intrenationale Konzerne im Ausland zu klagen, obwohl diese in seinem Nationalstaat innerhalb der EU Geschäfte machen. Ich halte es für absolut unvorstellbar, dass dieses EU-Gerichtsbarkeit so vorsieht.
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Kann sie, aber das Urteil muss außerhalb der EU vollstreckt werden - in diesem Fall in der Türkei.
Allein die Kosten dafür liegen schon deutlich über der Kompensation - und (bevor du dazu auch noch was sagst ...) abweichend zu D bekommt man sie nicht vom Beklagten wieder.Nicht dass das hier irgendwie hingehört ... auch wenn man sich noch so gern selbst liest!

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Moin zusammen!
Handelt es sich um einen Flug von oder nach der Europäischen Union, dann unterliegt jede Airline - auch eine ausländische, die nicht ihren Sitz in der EU hat - den Richtlinien der EU-Fluggastrechte. Bestehen berechtigte Ansprüche nach der EU-Fluggastrechteverordnung, dann sind auch diese Airlines zur Entschädigung verpflichtet. Also lohnt es sich, auf sein Recht zu bestehen, unabhängig von der Airline.
Was mich wundert, besonders bei mehrstüdigen Verspätungen, dass so wenige Passagiere ein Protokoll des Geschehens führen, denn es macht einen gravierenden Unterschied, ob man mit einer Verspätung von 2:55 Std. am Zielort ankommt oder mit 3:04 Std. Delay. Diverse Websites im Netz bieten "historical flight data" an, also die Flugdaten auch länger zurückliegender Flüge, jedoch meistens nur noch Abschluss eines kostenpflichtigen Zugangs. Man muss sich also überlegen, ob sich diese Investition lohnt.
Wendet man sich bei berechtigem Anspruch an die zuständige Fluggesellschaft, erhält man häufig entweder gar keine Antwort oder eine, in der die Ansprüche abgelehnt werden. Oft werden falsche und rechtlich irrelevante Begründungen genannt, dass z.B. ein Streik beim Bodenpersonal in XYZ nicht von der Fluggesellschaft verantwortet werden könne oder es wird schlichtweg mit dem Wetter argumentiert, obwohl ganz andere Gründe vorlagen oder sogar mehrere, bei denen das Wetter nur eine untergeordnete Rolle einnahm.
Einen solchen Fall hatte ich hinter mir, als mit einem Gewitter über FRA argumentiert wurde. Dieses hatte aber nur 20 Minuten Verzögerung des Einsteigens ausgelöst an einem anderen deutschen Flughafen und mehrere organisatorische Versäumnisse gepaart mit technischen Ausfällen, wodurch wir eine Gesamtverspätung von ca. 2 Std. aufsummierten, inklusive Verpassen des Langstreckenflugs, und die darauf folgende Umbuchung brachte uns mit 10 Std. Verspätung ans Ziel. Die Airline lehnte die Zahlung ab mit begründung Wetter, und das Amtsgericht Frankfurt sah das ganz anders. Fazit: 1.708 EUR Erstattung, also 2 x 600 EUR plus meine Anwalts- und Gerichtskosten.
Tipp: reist man zu zweit oder einer noch größeren Gruppe unter einer Buchungsnummer, sollte man zuerst den Anspruch eines einzigen Passagiers zu klären versuchen, denn dann können alle anderen Beteiligten als Zeugen auftreten. Reiserechtsportale beanspruchen für sich einen Teil der Entschädigung als Provision, der Gewinn für den Passagier Besteht darin, dass er sich um den Beschwerdeprozess nicht weiter kümmern muss und er kein Prozesskostenrisiko erleidet, denn im Falle des Anspruchsablehnung fallen keine Gebühren an. Nimmt das Reiserechtsportal den Fall an, dann fand zuvor eine interne Prüfung der Verfahrenaussichten statt, und somit bestehen gute Gewinnchancen.
Für die Zukunft kann man nur raten: Zeichnet sich eine Verspätung ab, sollte das Sammeln von Beweisen los gehen. Fotografieren der Anzeige am Gate. Screenshots von Flightradar24 speichern, welche die Verspätungen ebenfalls protokolliert. Oft kommt eines zum anderen. Hier fehlt ein Bus, da fehlt eine Treppe, da fällt das Hilfstriebwerk aus, da kam das Flugzeug zu spät, die Crew war nicht rechtzeitig da, hat Ruhezeitkonflikte und und und... all das wird per Ansage am Gate oder auch im Flugzeug bekannt gegeben. Einfach filmen mit Handy oder Digicam, Ton aufzeichnen, fertig und notieren, wann welche Information an die Passagiere ging. Die Richter wissen um die Haltung der Airlines, die auch berechtigte Forderungen oft von vorn herein ablehnen, um Millionenbeträge zu sparen, weil die meisten Kunden vor juristischen Auseinandersetzungen zurück schrecken, und urteilen daher äußerst verbraucherfreundlich.
Es gibt ganze Kanzleien, die nur von Prozessen gegen Airlines leben. Wie kann das sein? Weil Airlines ständig verlieren *lg*
Hallo Tancarino,
danke für Deine ausführliche Antwort.
Klar habe ich gepennt u. mir die Daten nicht aufgeschrieben. War ja froh das der Flieger überhaupt geflogen u. heil angekommen ist.
Außerdem bin ich noch nie mit einer gr. Flugverspätung konfrontiert worden. Jetzt löst es mein Problem nicht mehr............Gruß Thomas
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Du kannst bei den einschlägigen Inkassoportalen recherchieren, Trögi. Evtl.mal Diekmann googlen oder die Flugnummer ...
Evtl. findest du was über die tatsächliche Verspätung und eines dieser Inkassounternehmen übernimmt für dich die Beitreibung.
Andernfalls sehe ich tatsächlich keine Chance ... -
Du kannst bei den einschlägigen Inkassoportalen recherchieren, Trögi. Evtl.mal Diekmann googlen oder die Flugnummer ...
Evtl. findest du was über die tatsächliche Verspätung und eines dieser Inkassounternehmen übernimmt für dich die Beitreibung.
Andernfalls sehe ich tatsächlich keine Chance ...Guten Morgen,
Habe schon einige Portale wegen Flugverspätung aufgerufen, zurückliegender Flug - Nachweis mit Abo verbunden oder der Flug nicht auffindbar.
Waren doch nicht die einzigen Leute im Flieger. Komisch war schon, das die Maschine ohne Passagiere ankam. Leerflug......
Schade, ich hatte gehofft mir kann jemand bei der Recherche - Verspätung meines Fluges - die Zeiten mitteilen.
War mit meiner 87 jährigen Mutter im Urlaub u. hätte ihr gern eine Entschädigung für die Zeitverzögerung gegeben.
Habe ich vermasselt........Danke für Deine Antworten u. einen schönen Sonntag
Gruß Thomas
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Ja, Flug nicht auffindbar hat man bei FHY leider oft ...
Natürlich zurückliegender Flug, du wirst kaum eine Entschädigung für einen künftigen Flug fordern ...
Versuche es mal schriftlich beim Flughafen in AYT, die haben die Daten jedenfalls, du kannst ja die Situation schildern, vielleicht hast du damit Glück?
Fragen musst du nach der AIBT des Fluges FHY 208 mit Angabe des Datums und der geplanten Landezeit.
Ich weiß halt, dass Moritz Diekmann auch VAW und Q8 Fälle bearbeitet, schau dir mal seine Seite an, ist der einzige, der mir spontan einfällt.
Last not least ist das hier alles total off topic, und du solltest im Thread der Airline posten bzw. im Unterforum "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen". -
Ja, Flug nicht auffindbar hat man bei FHY leider oft ...
Natürlich zurückliegender Flug, du wirst kaum eine Entschädigung für einen künftigen Flug fordern ...
Versuche es mal schriftlich beim Flughafen in AYT, die haben die Daten jedenfalls, du kannst ja die Situation schildern, vielleicht hast du damit Glück?
Fragen musst du nach der AIBT des Fluges FHY 208 mit Angabe des Datums und der geplanten Landezeit.
Ich weiß halt, dass Moritz Diekmann auch VAW und Q8 Fälle bearbeitet, schau dir mal seine Seite an, ist der einzige, der mir spontan einfällt.
Last not least ist das hier alles total off topic, und du solltest im Thread der Airline posten bzw. im Unterforum "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen". -
So einfach wie in D geht es europaweit nicht, Trögi ...