Condor (DE)
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Hallo
ich möchte gerne zu meinem gebuchten Condor Flug Extras wie zum Beispiel Priority Package hinzu buchen.
lt Hotline geht das auch online. Ich kann es beim besten Willen nicht finden. Und ich buche Extras nicht zum ersten Mal.
wer kann mir helfen?


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Hallo,
ich liebe Condor… heute wurde mein RückFlug von Chania, Kreta nach FRA am 17.7. von 20Uhr auf 10Uhr vorverlegt. Ist das nicht toll! Nein, natürlich nicht. Extra so gebucht, ich finde, dass ist eine erhebliche Änderung mit zwei kleinen Kindern. Habe mich an den RV gewendet mit Änderung kostenlosem Alternativen Flug! Erstmal, wäre echt schade wenn ich stornieren müsste.
was macht ihr in so einem Fall? (Pauschalreise)
Liebe Grüße
Christoph -
@giftmischer...
Nichts. Du kannst das Angebot annehmen oder kostenlos stornieren. Mehr Optionen gibt es nicht -
Es gibt da noch die 5% Regel als Entschädigung, ab der 4 Std. 5 % vom Tagesreisepreis der Reise für jede weitere Std. Das macht bei 10 Std verschiebung 6 x 5 % = 30 % vom Tagespreis der Reise.
Beispiel: 10 Tage, Reisepreis 5000.-€, 5000.- / 10 = 500.- davon 30 % macht 150.-€ Entschädigung vom RV.
Zitat Condor:
Condor DE1583, durchgeführt von Condor Partner Airline.
Nur die Mittwochsflüge starten um 10:00 Uhr von Chania, montags und samstags um 19:00 Uhr. -
Im Rahmen einer Pauschalreise besteht kein Anspruch auf eine alternative Flugverbindung.
Ob allein die Verschiebung für eine Reisepreisminderung rechtlich Bestand hätte wage ich zu bezweifeln. Hier kommt der Faktor "Zumutbarkeit" in Betracht, 10 Uhr ist schließlich auch mit Kindern eine zumutbare Reisezeit. -
@andi2601: öh... den Rückflug nach D stornieren macht wohl wenig Sinn, schon gar nicht im Rahmen einer Pauschalreise...
@vonschmeling: Besteht Aussicht auf Erfolg Haberlings Rechnnung der Condor vorzulegen, um sich zumindest das 150 EUR-Trostpflaster zu gönnen? -
@giftmischer...
Nichts. Du kannst das Angebot annehmen oder kostenlos stornieren. Mehr Optionen gibt es nicht@andi2601 sagte:
@giftmischer...
Nichts. Du kannst das Angebot annehmen oder kostenlos stornieren. Mehr Optionen gibt es nichtQuatsch, drei Optionen habe. Stornieren ist die erste: "Erfährst Du von neuen Flugzeiten vor Urlaubsbeginn, kannst Du von der Reise zurücktreten und den schon gezahlten Reisepreis zurückverlangen. Dazu müssen sich die Flugzeiten aber erheblich und zugleich unzumutbar verschieben. „Erheblich“ bedeutet, dass der Flug mindestens vier Stunden früher oder später startet. "
Wir haben zwei kleine Kinder (6 und 2J). "Für Familien, die mit kleinen Kindern reisen, ist ein später Abendflug eher unzumutbar (LG Hannover, Urteil vom 27. April 2017, Az. 8 S 46/16). Wahrscheinlich auch ein viel früher!!
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Es gibt da noch die 5% Regel als Entschädigung, ab der 4 Std. 5 % vom Tagesreisepreis der Reise für jede weitere Std. Das macht bei 10 Std verschiebung 6 x 5 % = 30 % vom Tagespreis der Reise.
Beispiel: 10 Tage, Reisepreis 5000.-€, 5000.- / 10 = 500.- davon 30 % macht 150.-€ Entschädigung vom RV.
Zitat Condor:
Condor DE1583, durchgeführt von Condor Partner Airline.
Nur die Mittwochsflüge starten um 10:00 Uhr von Chania, montags und samstags um 19:00 Uhr.@haberling sagte:
Es gibt da noch die 5% Regel als Entschädigung, ab der 4 Std. 5 % vom Tagesreisepreis der Reise für jede weitere Std. Das macht bei 10 Std verschiebung 6 x 5 % = 30 % vom Tagespreis der Reise.
Beispiel: 10 Tage, Reisepreis 5000.-€, 5000.- / 10 = 500.- davon 30 % macht 150.-€ Entschädigung vom RV.
Zitat Condor:
Condor DE1583, durchgeführt von Condor Partner Airline.
Nur die Mittwochsflüge starten um 10:00 Uhr von Chania, montags und samstags um 19:00 Uhr.Option zwei, ein paar Peanuts zurück. Für 10h weniger Aufenthalt. ich weiß nicht, gerade bei so einem teuren Urlaub. Der Condor sollte 20Uhr in Chania starten laut Reisebuchung.
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Im Rahmen einer Pauschalreise besteht kein Anspruch auf eine alternative Flugverbindung.
Ob allein die Verschiebung für eine Reisepreisminderung rechtlich Bestand hätte wage ich zu bezweifeln. Hier kommt der Faktor "Zumutbarkeit" in Betracht, 10 Uhr ist schließlich auch mit Kindern eine zumutbare Reisezeit.@vonschmeling sagte:
Im Rahmen einer Pauschalreise besteht kein Anspruch auf eine alternative Flugverbindung.
Ob allein die Verschiebung für eine Reisepreisminderung rechtlich Bestand hätte wage ich zu bezweifeln. Hier kommt der Faktor "Zumutbarkeit" in Betracht, 10 Uhr ist schließlich auch mit Kindern eine zumutbare Reisezeit.Natürlich, mehr als 10h Zeitverschiebung finde ich schon als unzumutbar, weil ich muss ja dementsprechend früh aus dem Hotel raus um zum Flughafen zu kommen.
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Redaktioneller Hinweis:
Bitte vermeide unnötige Zitate. Mit einem @username kannst du die Kommentare den Antworten zuweisen.
Zur Sache:
Was du als unzumutbar empfindest muss sich ggf. an der gängigen Spruchpraxis messen lassen.
Sofern keine erhebliche Störung der Nachtruhe durch die geänderte Reisezeit entsteht ist diese im rechtlichen Sinne zumutbar.
Genauso könnte man argumentieren, dass du beim Abflug um 20 Uhr erst spät in der Nacht am Heimatflughafen ankommst und das entsprechend "unzumutbar" wäre für deine kleinen Kinder.
Schau mal in das Unterforum zu "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen", dort sind derlei Verschiebungen bereits recht ausführlich behandelt. -
Hallo,
ich liebe Condor… heute wurde mein RückFlug von Chania, Kreta nach FRA am 17.7. von 20Uhr auf 10Uhr vorverlegt. Ist das nicht toll! Nein, natürlich nicht. Extra so gebucht, ich finde, dass ist eine erhebliche Änderung mit zwei kleinen Kindern. Habe mich an den RV gewendet mit Änderung kostenlosem Alternativen Flug! Erstmal, wäre echt schade wenn ich stornieren müsste.
was macht ihr in so einem Fall? (Pauschalreise)
Liebe Grüße
Christoph@giftmischer sagte:
[...] von 20Uhr auf 10Uhr vorverlegt [...] Extra so gebucht [...] (Pauschalreise)
Wäre hier nicht der übliche Hinweis angebracht, dass bei Buchung einer Pauschalreise nur eine Beförderung von A nach B und zurück gebucht wurde und dass in den Reiseunterlagen, wenn nicht gar gleich bei der Buchung, erwähnt ist, dass Flugzeiten unter Vorbehalt sind und sich ändern können.
Ob es jetzt für die lieben Kleinen angenehmer ist tagsüber zu reisen und rechtzeitig zum Sandmännchen zu Hause zu sein (Flug um 10:00) oder ob es ihnen (und den Eltern) nichts ausmacht erst nach Mitternacht ins Bett zu kommen (Flug um 20:00) , ist wohl ein Thema, das von Familie zu Familie unterschiedlich ist und mal mal so gesehen wird... -
@andi2601: öh... den Rückflug nach D stornieren macht wohl wenig Sinn, schon gar nicht im Rahmen einer Pauschalreise...
@vonschmeling: Besteht Aussicht auf Erfolg Haberlings Rechnnung der Condor vorzulegen, um sich zumindest das 150 EUR-Trostpflaster zu gönnen?@ bodenheim.. Ich sprach von stornieren. Natürlich bei pauschal Reisen die gesammte Reise. Natürlich erhält der Reisende seine Anzahlung zurück.
Unser Flug wurde ebenfalls verschoben um 6 Stunden. Unser Veranstalter bot uns Natürlich den kostenlosen Storno an.
Sollten wir die Änderungen unserer ursprünglichen Flüge akzeptieren erhalten wir "aus Kulanz" 40 Euro pro Person.
Veranstalter v tours.
Das mal kurz ot.
Wie gesagt er hat nicht viele Möglichkeiten 2 aus meiner Sicht
A akzeptieren
B kostenlose Stornierung -
Ja, mag ja alles sein.
Aber deswegen gleich den ganzen Urlaub stornieren? um eine andere Pauschalreise zu buchen? bei der man dann wieder Flugzeiten "extra so" bucht in der Hoffnung, dass sie diesmal nicht verschoben werden? -
Gehört das ganze nicht ins Reiserecht?
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Der Hinweis kam schon
Hier gerne noch einmal für giftmischer klick -
@Rhincodon typus
Jein, die Beschwerde ergeht zunächst einmal hinsichtlich eines geänderten Operatings durch Condor im Rahmen einer Pauschalreise.
Es gibt vermutlich reichlich Betroffene mit derselben Konstellation, insofern ist eine sachliche Darstellung der Optionen auch in diesem Unterforum durchaus sinnvoll.
Recht hast du natürlich mit den Spezifikationen im Hinblick auf Zumutbarkeit und Ansprüche. Darüber könnte sich der Giftmischer entsprechend im genannten Unterforum informieren.
@REJBodenheim
Dieser Hinweis erging bereits, wenn auch anders formuliert.
@Giftmischer
Bitte keine Kopien von anderen Quellen (hier: Finanztipp) ohne die Angabe des Ursprungs! Kurz mal querlesen hilft nicht unbedingt weiter im gegenständlichen Fall, es sind stets die spezifischen Bedingungen zu berücksichtigen.
Deine Berechnung "-10h" ist überdies irrtümlich, da die An- und Abreisetage nicht als Erholungszeit gewertet werden (rechtlich). Bei solchen Änderungen werden üblicherweise 20-40% eines Tagessatzes der Reise als Minderung zugesprochen - wenn überhaupt solltest du entsprechend beim Veranstalter vortragen. -
@giftmischer sagte:
[...] von 20Uhr auf 10Uhr vorverlegt [...] Extra so gebucht [...] (Pauschalreise)
Wäre hier nicht der übliche Hinweis angebracht, dass bei Buchung einer Pauschalreise nur eine Beförderung von A nach B und zurück gebucht wurde und dass in den Reiseunterlagen, wenn nicht gar gleich bei der Buchung, erwähnt ist, dass Flugzeiten unter Vorbehalt sind und sich ändern können.
Ob es jetzt für die lieben Kleinen angenehmer ist tagsüber zu reisen und rechtzeitig zum Sandmännchen zu Hause zu sein (Flug um 10:00) oder ob es ihnen (und den Eltern) nichts ausmacht erst nach Mitternacht ins Bett zu kommen (Flug um 20:00) , ist wohl ein Thema, das von Familie zu Familie unterschiedlich ist und mal mal so gesehen wird...@rejbodenheim sagte:
Wäre hier nicht der übliche Hinweis angebracht, dass bei Buchung einer Pauschalreise nur eine Beförderung von A nach B und zurück gebucht wurde und dass in den Reiseunterlagen, wenn nicht gar gleich bei der Buchung, erwähnt ist, dass Flugzeiten unter Vorbehalt sind und sich ändern können.
Ob es jetzt für die lieben Kleinen angenehmer ist tagsüber zu reisen und rechtzeitig zum Sandmännchen zu Hause zu sein (Flug um 10:00) oder ob es ihnen (und den Eltern) nichts ausmacht erst nach Mitternacht ins Bett zu kommen (Flug um 20:00) , ist wohl ein Thema, das von Familie zu Familie unterschiedlich ist und mal mal so gesehen wird...Buchungen sind rechtsgültig, da kann tausendmal stehen nur unter vorbehält, Änderung von vielen Stunden muss man nicht hinnehmen.
"Bei der Buchung einer Pauschalreise gehen Urlauber und Veranstalter einen Vertragein. Gegen die Zahlung des Reisepreises gewährleistet letzterer die Durchführung der Reise zu den zuvor vereinbarten Bedingungen. Bei Abweichungen oder möglichen Reisemängeln können daher gemäß § 651a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Ansprüche gegen den Reiseveranstalter bestehen."
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Hallo,
ich liebe Condor… heute wurde mein RückFlug von Chania, Kreta nach FRA am 17.7. von 20Uhr auf 10Uhr vorverlegt. Ist das nicht toll! Nein, natürlich nicht. Extra so gebucht, ich finde, dass ist eine erhebliche Änderung mit zwei kleinen Kindern. Habe mich an den RV gewendet mit Änderung kostenlosem Alternativen Flug! Erstmal, wäre echt schade wenn ich stornieren müsste.
was macht ihr in so einem Fall? (Pauschalreise)
Liebe Grüße
Christoph@giftmischer sagte:
was macht ihr in so einem Fall? (Pauschalreise)
Das war deine Frage in deinem Eingangsposting. Nun erhältst du Antworten, du kommentierst sie mit Quatsch, bist dir sicher was die Zumutbarkeit betrifft, zitierst das BGB, usw.
Wenn du dir sicher bist, dann "mach". Und - was hilfreich für die hier Lesenden wäre - berichte anschließend hier.

