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Condor (DE)

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Airlines
7.7k Beiträge 898 Kommentatoren 2.5m Aufrufe
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  • nate1N Offline
    nate1N Offline
    nate1
    schrieb am zuletzt editiert von
    #6901

    Rückflug von LPA nach FRA am 25. 12. wieder mit einer A321-200, Abflug und Ankunft pünktlich. Gerne wieder mit Condor.

    "Der Tourist zerstört das, was er sucht, indem er es findet." (Hans Magnus Enzensberger)

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    • Kijhara055K Offline
      Kijhara055K Offline
      Kijhara055
      schrieb am zuletzt editiert von
      #6902

      Hallo

      ich möchte gerne zu meinem gebuchten Condor Flug Extras wie zum Beispiel Priority Package hinzu buchen.

      lt Hotline geht das auch online. Ich kann es beim besten Willen nicht finden. Und ich buche Extras nicht zum ersten Mal.

      wer kann mir helfen?

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • GiftmischerG Offline
        GiftmischerG Offline
        Giftmischer
        schrieb am zuletzt editiert von Giftmischer
        #6903

        Hallo,

        ich liebe Condor… heute wurde mein RückFlug von Chania, Kreta nach FRA am 17.7. von 20Uhr auf 10Uhr vorverlegt. Ist das nicht toll! Nein, natürlich nicht. Extra so gebucht, ich finde, dass ist eine erhebliche Änderung mit zwei kleinen Kindern. Habe mich an den RV gewendet mit Änderung kostenlosem Alternativen Flug! Erstmal, wäre echt schade wenn ich stornieren müsste.

        was macht ihr in so einem Fall? (Pauschalreise)

        Liebe Grüße
        Christoph

        REJBodenheimR KourionK vonschmelingV 4 Antworten Letzte Antwort
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        • andi2601A Offline
          andi2601A Offline
          andi2601
          schrieb am zuletzt editiert von
          #6904

          @giftmischer...
          Nichts. Du kannst das Angebot annehmen oder kostenlos stornieren. Mehr Optionen gibt es nicht

          GiftmischerG 1 Antwort Letzte Antwort
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          • HABERLINGH 1
            HABERLINGH 1
            HABERLING
            schrieb am zuletzt editiert von HABERLING
            #6905

            Es gibt da noch die 5% Regel als Entschädigung, ab der 4 Std. 5 % vom Tagesreisepreis der Reise für jede weitere Std. Das macht bei 10 Std verschiebung 6 x 5 % = 30 % vom Tagespreis der Reise.
            Beispiel: 10 Tage, Reisepreis 5000.-€, 5000.- / 10 = 500.- davon 30 % macht 150.-€ Entschädigung vom RV.
            Zitat Condor:
            Condor DE1583, durchgeführt von Condor Partner Airline.
            Nur die Mittwochsflüge starten um 10:00 Uhr von Chania, montags und samstags um 19:00 Uhr.

            "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

            GiftmischerG 1 Antwort Letzte Antwort
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            • vonschmelingV Offline
              vonschmelingV Offline
              vonschmeling
              Moderator
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6906

              Im Rahmen einer Pauschalreise besteht kein Anspruch auf eine alternative Flugverbindung.
              Ob allein die Verschiebung für eine Reisepreisminderung rechtlich Bestand hätte wage ich zu bezweifeln. Hier kommt der Faktor "Zumutbarkeit" in Betracht, 10 Uhr ist schließlich auch mit Kindern eine zumutbare Reisezeit.

              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
              "Im Herzen barfuß!"

              GiftmischerG 1 Antwort Letzte Antwort
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              • REJBodenheimR Offline
                REJBodenheimR Offline
                REJBodenheim
                schrieb am zuletzt editiert von
                #6907

                @andi2601: öh... den Rückflug nach D stornieren macht wohl wenig Sinn, schon gar nicht im Rahmen einer Pauschalreise...
                @vonschmeling: Besteht Aussicht auf Erfolg Haberlings Rechnnung der Condor vorzulegen, um sich zumindest das 150 EUR-Trostpflaster zu gönnen?

                andi2601A 1 Antwort Letzte Antwort
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                • andi2601A andi2601

                  @giftmischer...
                  Nichts. Du kannst das Angebot annehmen oder kostenlos stornieren. Mehr Optionen gibt es nicht

                  GiftmischerG Offline
                  GiftmischerG Offline
                  Giftmischer
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #6908

                  @andi2601 sagte:

                  @giftmischer...
                  Nichts. Du kannst das Angebot annehmen oder kostenlos stornieren. Mehr Optionen gibt es nicht

                  Quatsch, drei Optionen habe. Stornieren ist die erste: "Erfährst Du von neuen Flugzeiten vor Urlaubsbeginn, kannst Du von der Reise zurücktreten und den schon gezahlten Reisepreis zurückverlangen. Dazu müssen sich die Flugzeiten aber erheblich und zugleich unzumutbar verschieben. „Erheblich“ bedeutet, dass der Flug mindestens vier Stunden früher oder später startet. "

                  Wir haben zwei kleine Kinder (6 und 2J). "Für Familien, die mit kleinen Kindern reisen, ist ein später Abendflug eher unzumutbar (LG Hannover, Urteil vom 27. April 2017, Az. 8 S 46/16). Wahrscheinlich auch ein viel früher!!

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • HABERLINGH HABERLING

                    Es gibt da noch die 5% Regel als Entschädigung, ab der 4 Std. 5 % vom Tagesreisepreis der Reise für jede weitere Std. Das macht bei 10 Std verschiebung 6 x 5 % = 30 % vom Tagespreis der Reise.
                    Beispiel: 10 Tage, Reisepreis 5000.-€, 5000.- / 10 = 500.- davon 30 % macht 150.-€ Entschädigung vom RV.
                    Zitat Condor:
                    Condor DE1583, durchgeführt von Condor Partner Airline.
                    Nur die Mittwochsflüge starten um 10:00 Uhr von Chania, montags und samstags um 19:00 Uhr.

                    GiftmischerG Offline
                    GiftmischerG Offline
                    Giftmischer
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #6909

                    @haberling sagte:

                    Es gibt da noch die 5% Regel als Entschädigung, ab der 4 Std. 5 % vom Tagesreisepreis der Reise für jede weitere Std. Das macht bei 10 Std verschiebung 6 x 5 % = 30 % vom Tagespreis der Reise.
                    Beispiel: 10 Tage, Reisepreis 5000.-€, 5000.- / 10 = 500.- davon 30 % macht 150.-€ Entschädigung vom RV.
                    Zitat Condor:
                    Condor DE1583, durchgeführt von Condor Partner Airline.
                    Nur die Mittwochsflüge starten um 10:00 Uhr von Chania, montags und samstags um 19:00 Uhr.

                    Option zwei, ein paar Peanuts zurück. Für 10h weniger Aufenthalt. ich weiß nicht, gerade bei so einem teuren Urlaub. Der Condor sollte 20Uhr in Chania starten laut Reisebuchung.

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • vonschmelingV vonschmeling

                      Im Rahmen einer Pauschalreise besteht kein Anspruch auf eine alternative Flugverbindung.
                      Ob allein die Verschiebung für eine Reisepreisminderung rechtlich Bestand hätte wage ich zu bezweifeln. Hier kommt der Faktor "Zumutbarkeit" in Betracht, 10 Uhr ist schließlich auch mit Kindern eine zumutbare Reisezeit.

                      GiftmischerG Offline
                      GiftmischerG Offline
                      Giftmischer
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #6910

                      @vonschmeling sagte:

                      Im Rahmen einer Pauschalreise besteht kein Anspruch auf eine alternative Flugverbindung.
                      Ob allein die Verschiebung für eine Reisepreisminderung rechtlich Bestand hätte wage ich zu bezweifeln. Hier kommt der Faktor "Zumutbarkeit" in Betracht, 10 Uhr ist schließlich auch mit Kindern eine zumutbare Reisezeit.

                      Natürlich, mehr als 10h Zeitverschiebung finde ich schon als unzumutbar, weil ich muss ja dementsprechend früh aus dem Hotel raus um zum Flughafen zu kommen.

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • vonschmelingV Offline
                        vonschmelingV Offline
                        vonschmeling
                        Moderator
                        schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                        #6911

                        Redaktioneller Hinweis:
                        Bitte vermeide unnötige Zitate. Mit einem @username kannst du die Kommentare den Antworten zuweisen.
                        Zur Sache:
                        Was du als unzumutbar empfindest muss sich ggf. an der gängigen Spruchpraxis messen lassen.
                        Sofern keine erhebliche Störung der Nachtruhe durch die geänderte Reisezeit entsteht ist diese im rechtlichen Sinne zumutbar.
                        Genauso könnte man argumentieren, dass du beim Abflug um 20 Uhr erst spät in der Nacht am Heimatflughafen ankommst und das entsprechend "unzumutbar" wäre für deine kleinen Kinder.
                        Schau mal in das Unterforum zu "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen", dort sind derlei Verschiebungen bereits recht ausführlich behandelt.

                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                        "Im Herzen barfuß!"

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • GiftmischerG Giftmischer

                          Hallo,

                          ich liebe Condor… heute wurde mein RückFlug von Chania, Kreta nach FRA am 17.7. von 20Uhr auf 10Uhr vorverlegt. Ist das nicht toll! Nein, natürlich nicht. Extra so gebucht, ich finde, dass ist eine erhebliche Änderung mit zwei kleinen Kindern. Habe mich an den RV gewendet mit Änderung kostenlosem Alternativen Flug! Erstmal, wäre echt schade wenn ich stornieren müsste.

                          was macht ihr in so einem Fall? (Pauschalreise)

                          Liebe Grüße
                          Christoph

                          REJBodenheimR Offline
                          REJBodenheimR Offline
                          REJBodenheim
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #6912

                          @giftmischer sagte:

                          [...] von 20Uhr auf 10Uhr vorverlegt [...] Extra so gebucht [...] (Pauschalreise)

                          Wäre hier nicht der übliche Hinweis angebracht, dass bei Buchung einer Pauschalreise nur eine Beförderung von A nach B und zurück gebucht wurde und dass in den Reiseunterlagen, wenn nicht gar gleich bei der Buchung, erwähnt ist, dass Flugzeiten unter Vorbehalt sind und sich ändern können.
                          Ob es jetzt für die lieben Kleinen angenehmer ist tagsüber zu reisen und rechtzeitig zum Sandmännchen zu Hause zu sein (Flug um 10:00) oder ob es ihnen (und den Eltern) nichts ausmacht erst nach Mitternacht ins Bett zu kommen (Flug um 20:00) , ist wohl ein Thema, das von Familie zu Familie unterschiedlich ist und mal mal so gesehen wird...

                          GiftmischerG 1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • REJBodenheimR REJBodenheim

                            @andi2601: öh... den Rückflug nach D stornieren macht wohl wenig Sinn, schon gar nicht im Rahmen einer Pauschalreise...
                            @vonschmeling: Besteht Aussicht auf Erfolg Haberlings Rechnnung der Condor vorzulegen, um sich zumindest das 150 EUR-Trostpflaster zu gönnen?

                            andi2601A Offline
                            andi2601A Offline
                            andi2601
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #6913

                            @ bodenheim.. Ich sprach von stornieren. Natürlich bei pauschal Reisen die gesammte Reise. Natürlich erhält der Reisende seine Anzahlung zurück.

                            Unser Flug wurde ebenfalls verschoben um 6 Stunden. Unser Veranstalter bot uns Natürlich den kostenlosen Storno an.
                            Sollten wir die Änderungen unserer ursprünglichen Flüge akzeptieren erhalten wir "aus Kulanz" 40 Euro pro Person.
                            Veranstalter v tours.
                            Das mal kurz ot.
                            Wie gesagt er hat nicht viele Möglichkeiten 2 aus meiner Sicht
                            A akzeptieren
                            B kostenlose Stornierung

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • REJBodenheimR Offline
                              REJBodenheimR Offline
                              REJBodenheim
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #6914

                              Ja, mag ja alles sein.
                              Aber deswegen gleich den ganzen Urlaub stornieren? um eine andere Pauschalreise zu buchen? bei der man dann wieder Flugzeiten "extra so" bucht in der Hoffnung, dass sie diesmal nicht verschoben werden?

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • Rhincodon typusR Online
                                Rhincodon typusR Online
                                Rhincodon typus
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #6915

                                Gehört das ganze nicht ins Reiserecht?

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • Ahotep2A Offline
                                  Ahotep2A Offline
                                  Ahotep2
                                  Moderator Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #6916

                                  Der Hinweis kam schon😏 Hier gerne noch einmal für giftmischer klick

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • vonschmelingV Offline
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                                    schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                                    #6917

                                    @Rhincodon typus
                                    Jein, die Beschwerde ergeht zunächst einmal hinsichtlich eines geänderten Operatings durch Condor im Rahmen einer Pauschalreise.
                                    Es gibt vermutlich reichlich Betroffene mit derselben Konstellation, insofern ist eine sachliche Darstellung der Optionen auch in diesem Unterforum durchaus sinnvoll.
                                    Recht hast du natürlich mit den Spezifikationen im Hinblick auf Zumutbarkeit und Ansprüche. Darüber könnte sich der Giftmischer entsprechend im genannten Unterforum informieren.
                                    @REJBodenheim
                                    Dieser Hinweis erging bereits, wenn auch anders formuliert.
                                    @Giftmischer
                                    Bitte keine Kopien von anderen Quellen (hier: Finanztipp) ohne die Angabe des Ursprungs! Kurz mal querlesen hilft nicht unbedingt weiter im gegenständlichen Fall, es sind stets die spezifischen Bedingungen zu berücksichtigen.
                                    Deine Berechnung "-10h" ist überdies irrtümlich, da die An- und Abreisetage nicht als Erholungszeit gewertet werden (rechtlich). Bei solchen Änderungen werden üblicherweise 20-40% eines Tagessatzes der Reise als Minderung zugesprochen - wenn überhaupt solltest du entsprechend beim Veranstalter vortragen.

                                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                    "Im Herzen barfuß!"

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • REJBodenheimR REJBodenheim

                                      @giftmischer sagte:

                                      [...] von 20Uhr auf 10Uhr vorverlegt [...] Extra so gebucht [...] (Pauschalreise)

                                      Wäre hier nicht der übliche Hinweis angebracht, dass bei Buchung einer Pauschalreise nur eine Beförderung von A nach B und zurück gebucht wurde und dass in den Reiseunterlagen, wenn nicht gar gleich bei der Buchung, erwähnt ist, dass Flugzeiten unter Vorbehalt sind und sich ändern können.
                                      Ob es jetzt für die lieben Kleinen angenehmer ist tagsüber zu reisen und rechtzeitig zum Sandmännchen zu Hause zu sein (Flug um 10:00) oder ob es ihnen (und den Eltern) nichts ausmacht erst nach Mitternacht ins Bett zu kommen (Flug um 20:00) , ist wohl ein Thema, das von Familie zu Familie unterschiedlich ist und mal mal so gesehen wird...

                                      GiftmischerG Offline
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                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #6918

                                      @rejbodenheim sagte:

                                      Wäre hier nicht der übliche Hinweis angebracht, dass bei Buchung einer Pauschalreise nur eine Beförderung von A nach B und zurück gebucht wurde und dass in den Reiseunterlagen, wenn nicht gar gleich bei der Buchung, erwähnt ist, dass Flugzeiten unter Vorbehalt sind und sich ändern können.
                                      Ob es jetzt für die lieben Kleinen angenehmer ist tagsüber zu reisen und rechtzeitig zum Sandmännchen zu Hause zu sein (Flug um 10:00) oder ob es ihnen (und den Eltern) nichts ausmacht erst nach Mitternacht ins Bett zu kommen (Flug um 20:00) , ist wohl ein Thema, das von Familie zu Familie unterschiedlich ist und mal mal so gesehen wird...

                                      Buchungen sind rechtsgültig, da kann tausendmal stehen nur unter vorbehält, Änderung von vielen Stunden muss man nicht hinnehmen.

                                      "Bei der Buchung einer Pauschalreise gehen Urlauber und Veranstalter einen Vertragein. Gegen die Zahlung des Reisepreises gewährleistet letzterer die Durchführung der Reise zu den zuvor vereinbarten Bedingungen. Bei Abweichungen oder möglichen Reisemängeln können daher gemäß § 651a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Ansprüche gegen den Reiseveranstalter bestehen."

                                      https://www.anwalt.org/flugzeitaenderung-pauschalreise

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • TangomausT Offline
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                                        Tangomaus
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #6919

                                        @ Wie war das mit dem Ei und der Henne❓🤔

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • GiftmischerG Giftmischer

                                          Hallo,

                                          ich liebe Condor… heute wurde mein RückFlug von Chania, Kreta nach FRA am 17.7. von 20Uhr auf 10Uhr vorverlegt. Ist das nicht toll! Nein, natürlich nicht. Extra so gebucht, ich finde, dass ist eine erhebliche Änderung mit zwei kleinen Kindern. Habe mich an den RV gewendet mit Änderung kostenlosem Alternativen Flug! Erstmal, wäre echt schade wenn ich stornieren müsste.

                                          was macht ihr in so einem Fall? (Pauschalreise)

                                          Liebe Grüße
                                          Christoph

                                          KourionK Offline
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                                          Kourion
                                          schrieb am zuletzt editiert von Kourion
                                          #6920

                                          @giftmischer sagte:

                                          was macht ihr in so einem Fall? (Pauschalreise)

                                          Das war deine Frage in deinem Eingangsposting. Nun erhältst du Antworten, du kommentierst sie mit Quatsch, bist dir sicher was die Zumutbarkeit betrifft, zitierst das BGB, usw.
                                          Wenn du dir sicher bist, dann "mach". Und - was hilfreich für die hier Lesenden wäre - berichte anschließend hier.

                                          Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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