FTI Teil II
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@municipalx
Natürlich entbinden die Umstände nicht automatisch von der Vertragserfüllung, allerdings unterbleiben Alternativangebote zur Zeit weitestgehend, da auch die wiederum von Unwägbarkeiten getroffen werden können.
Ich hab ferner schon wiederholt erklärt, dass die scheinbare Verfügbarkeit von Flügen auf Verbraucherebene (EPV) nicht gleichbedeutend ist mit der Verfügbarkeit zur Produktion einer Pauschalreise. Gleiches gilt für Hotelbetten - im Zweifel kannst du ja alles individuell buchen - wenn das dann funktioniert.Es ist übrigens nicht sonderlich zielführend, sich hier auf der Forenebene zu echauffieren - besser investierst du die Energie in einen Vortrag beim Reisebüro. Sofern FTI einen Grund angibt wird HC ihn dir weiterleiten.
Und ja - richtig! - keine Reise kein Gutschein, das ist also kein "mysteriöses Verschwinden" ...
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Es geht @municipalx ja um die Frage ob so eine Stornierung ohne Angabe von Gründen möglich ist.
Dieses ist ganz klar zu verneinen, da selbst wenn sich FTI auf unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände beruft, diese benannt werden müssen.Da das Hotel geöffnet hat, Flüge verfügbar sind wird es meiner Ansicht nach sehr schwer dieses aufrecht zu erhalten.
Daher würde ich auf Durchführung bestehen und auch den Klageweg zwecks Schadensersatz beschreiten (wenn es sich auf Grund des Reisepreises lohnt).
@shippysly sagte:
Es geht @municipalx ja um die Frage ob so eine Stornierung ohne Angabe von Gründen möglich ist.
Dieses ist ganz klar zu verneinen, da selbst wenn sich FTI auf unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände beruft, diese benannt werden müssen.Die Begründung wird mit Sicherheit nachgereicht.
Da das Hotel geöffnet hat, Flüge verfügbar sind wird es meiner Ansicht nach sehr schwer dieses aufrecht zu erhalten.
Wie gesagt - die Verfügbarkeit für Endkunden muss nicht bedeuten, dass Veranstalter Zugriff auf die Vakanzen haben.
Daher würde ich auf Durchführung bestehen und auch den Klageweg zwecks Schadensersatz beschreiten (wenn es sich auf Grund des Reisepreises lohnt).
Von einer Klage würde ich entschieden abraten, selbst mangels Spruchpraxis. Darlegung bereits geliefert ...

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Ich persönlich würde klagen, rate es aber natürlich niemanden.
Denn alles auf Corona abwälzen zu wollen, dass erscheint mir mittlerweile zu "billig". Daher wären es nicht die monetären Interessen die mich treiben...
Aber das gehört hier nicht hin.
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@shippysly
Die Absage ist im rechtlichen Sinne nicht "kurzfristig" erfolgt, insofern ist eine erfolgreiche Klage wenig wahrscheinlich.
Vielleicht verfügst du über eine mitwirkungsaffine Rechtschutzversicherung und magst dir daher eine prinzipielle Haltung erlauben - ich halte es jedenfalls für korrekt auf die Risiken hinzuweisen.Ferner geht es gar nicht darum, irgend etwas "abzuwälzen", stattdessen dürfte FTI selbst ein sehr vitales Interesse daran haben, die Reise wenn möglich durchzuführen - nur eben nicht um jeden Preis.
Mir geht es persönlich gegen den Strich, wenn stets Unwillen bzw. Willkür unterstellt wird, zweifellos wird FTI darlegen können, weshalb die Reise des municipalx eben nicht wie vorgesehen durchgeführt werden kann.
Bestehen dann Zweifel an der Darlegung kann man immernoch die Keule auspacken. -
@shippysly sagte:
Es geht @municipalx ja um die Frage ob so eine Stornierung ohne Angabe von Gründen möglich ist.
Dieses ist ganz klar zu verneinen, da selbst wenn sich FTI auf unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände beruft, diese benannt werden müssen.Die Begründung wird mit Sicherheit nachgereicht.
Da das Hotel geöffnet hat, Flüge verfügbar sind wird es meiner Ansicht nach sehr schwer dieses aufrecht zu erhalten.
Wie gesagt - die Verfügbarkeit für Endkunden muss nicht bedeuten, dass Veranstalter Zugriff auf die Vakanzen haben.
Daher würde ich auf Durchführung bestehen und auch den Klageweg zwecks Schadensersatz beschreiten (wenn es sich auf Grund des Reisepreises lohnt).
Von einer Klage würde ich entschieden abraten, selbst mangels Spruchpraxis. Darlegung bereits geliefert ...

@vonschmeling sagte:
Wie gesagt - die Verfügbarkeit für Endkunden muss nicht bedeuten, dass Veranstalter Zugriff auf die Vakanzen haben.
Natürlich haben sie auch sie Zugriff darauf, ggfs. nur nicht zu ihnen genehmen Konditionen. Was allerdings keine Begründung darstellt, klar umrissene Vertragsvorgaben außer Kraft zu setzen.
Man muß den Veranstaltern auch nicht aufgrund der jetzigen Krise bei jeder ihrer Handhaben beispringen, unternehmerische Risiken treffen alle Branchen und so sie denn das Risiko eingehen, weiterhin zu produzieren und anzubieten, haben auch sie sich an die Vetragsbedingungen zu halten. Das mußten die Verbraucher in plüschigeren Zeiten der Veranstalter auch und konnten die mal nicht eben ihrem Gusto entsprechend umgestalten, wenn es z. B. die private ökonomische Situation entlasten hätte können.
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Die Vertragsbedingungen lauten nun mal eben nicht "Mach´s um jeden Preis", und das hat mit der Krise herzlich wenig zu tun.
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Es besteht nicht nur die Möglichkeit der Klage wg. Kurzfristigkeit....
Wenn ich etwas Absage, dann nur unter Angabe von Gründen, die sofort und klar kommuniziert.
Nicht erst wenn irgendjemand nachfragt, komme ich aus meinem Häuschen und argumentiere.Und ob hier irgendwem persönlich etwas gegen den Strich geht, das ist für die Argumentation nicht zielführend und beeindruckt nicht im geringsten.

DsiIm übrigen bin ich bei dir, das auf Risiken hingewiesen werde sollte. Daher ja auch meine Aussage, dass ich persön
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vonschmeling, nee,, die Vertragsbedingungen lauten, das Beschlossene innert vernünftiger Rahmen zu liefern. Im hier vorliegenden Falle sind sowohl Flüge als auch Zimmer noch verfügbar und auch ein Transfer sollte für einen Veranstalter kein Hoax sein, so er denn vereinbart wurde. Es wird weder verlangt, einen Privatjet zu leasen, noch eine neue Butze aus dem Boden zu kloppen. Insofern dürften allemale vernünftige Möglichkeiten vorhanden sein, auch wenn der VA dabei nicht seinen Schnitt machen sollte.
Wie vorher gesagt, alle Branchen haben mit der Situation zu kämpfen, beschließt man weiterhin am Markt teilzuhaben, muß man sich den Risiken innerhalb der gesetzlichen Vorgaben stellen und müssen auch Reiseveranstalter nicht in Watte gepackt werden, sondern ggfs. auf hoffentlich vorher gemachte Rücklagen zurückgreifen, wie das sehr viele Unternehmer derzeit tun müssen.
Gelingt das nicht, führt es zu einer Marktbereinigung, oder nenne es von mir aus gerne auch Evolution.
Aber auf keinen Fall müssen berufene Foristen berechtigte Forderungen wie eine Absagebegründung direkt mit CORONA vom Tisch wischen, vor allem nicht, wenn sie es eigentlich besser wissen.
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@shippysly
Prinzipiell darf der Grund der Erschwernis zur Durchführung der Reise nicht in die Sphäre des Veranstalters fallen um eine schadlose Kündigung zu rechtfertigen - das ist durchaus richtig.
Hingegen ist es ihm (Veranstalter) aber auch nicht zuzumuten, bei einer Absage der zur Ausgestaltung der Reise und ihres Preises maßgeblichen Leistungsteile seiner Erfüllungsgehilfen dennoch den Vertrag zu erfüllen, wenn sich daraus ein erheblicher wirtschaftlicher Nachteil für ihn ergibt.
Bei einer kurzfristigen Absage könnte municipalx eigenmächtig Abhilfe schaffen und den Veranstalter auf Erstattung der Mehrkosten in Anspruch nehmen. Dies erscheint mir beim gegenständlichen Sachstand nicht gegeben.
Mich würde interessieren, wie du deine Klage ggf. begründen würdest. -
@KLaK4ever
Mir sind die Vertragsbedingungen bekannt - ich staune allerdings über deine Auslegung!?
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Die Begründung würde ich anhand der Begründung der Absage seitens FTI festmachen, ich bezweifle stark, daß der wirtschaftliche Aspekt zur Begründung ausreichend ist.
Unabhängig von der zeitlichen Relevanz, kurzfristig scheidet aus, würde ich auf Durchführung klagen.Da das zeitlich nicht funktioniert, da bin ich mir sicher, einen späteren Vergleich anstreben.
Ob das jedoch bei der vorliegenden Reise sich lohnt, da zweifle ich allerdings auch....
Allerdings, und das ist nun mir zuwieder, ich kann die Geschichte von den armen gebeutelten Reiseveranstaltern nicht mehr hören.
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vonschmeling, weshalb?
In deinem vorletzten Beitrag hast du es doch selber hervorragend beschrieben!
Eine "maßgebliche" Erschwernis zur Vertragserbringung dürfte zum Absagezeitpunkt nicht begründbar sein, es wurde hingegen gar keine erbracht, ebensowenig wurden vorgeschriebene Alternativangebote unterbreitet.
"das ist halt momentan so" , wie von dir eingangs argumentiert, reicht halt in vorliegendem Falle nicht und ist in seiner Ausführung eh schon auf sehr schwammigem Fundament gebaut.
Danke, daß zumindest du hier nachgebessert hast, vielleicht macht das ja auch noch der VA oder der Vermittler treibt diese Information bei, was m.E. durchaus zu seinen Obliegenheiten gehört.
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Die Begründung würde ich anhand der Begründung der Absage seitens FTI festmachen, ich bezweifle stark, daß der wirtschaftliche Aspekt zur Begründung ausreichend ist.
Unabhängig von der zeitlichen Relevanz, kurzfristig scheidet aus, würde ich auf Durchführung klagen.Da das zeitlich nicht funktioniert, da bin ich mir sicher, einen späteren Vergleich anstreben.
Ob das jedoch bei der vorliegenden Reise sich lohnt, da zweifle ich allerdings auch....
Allerdings, und das ist nun mir zuwieder, ich kann die Geschichte von den armen gebeutelten Reiseveranstaltern nicht mehr hören.
@shippysly sagte:
...
Allerdings, und das ist nun mir zuwieder, ich kann die Geschichte von den armen gebeutelten Reiseveranstaltern nicht mehr hören.Ein roter Faden, der mich an hiesiger Stelle nicht wirklich wundert - nur die Verve, mit der er von manchen Forenmietgliedern weitergesponnen wird

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@shippysly
Wer stellt denn auf "arme gebeutelte Veranstalter" ab?
Ich für meinen Teil habe lediglich den Verzicht auf Alternativen hergeleitet mit einer geringen Aussicht auf ein Gelingen.
Selbstverständlich kann "nicht durchführbar" begründet werden mit der Absage der Leistungsträger - jedenfalls zunächst.
Weder das BGB noch die regelmäßige Rechtsprechung gibt Hinweise auf einen Anspruch auf Durchführung zu jedem Preis, weshalb vermutlich deine ansonsten sehr wahrscheinliche Hoffnung auf einen Vergleich vergeblich wäre.
Die typische Klage eines Pauschalreisekunden findet nach der Reise statt und dreht sich mehrheitlich um Minderungen.
Klagen auf Durchführung einer Reise mit Erfolg sind mir nicht bekannt - da muss ich auf die Schwarmintelligenz der Foris setzen.Was aus meiner Sicht dem municipalx ad hoc anzuraten wäre ist die umgehende Kontaktaufnahme mit dem Reisebüro zur Klärung seines Sachverhalts.
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@KLak4ever
Ich finde für August / September überhaupt keine Angebote von FTI als Veranstalter für das gewünschte Hotel, weder hier bei HC, noch bei AIDU, noch bei fti.de. (Nach noch späteren Terminen habe ich nicht geschaut.)
Zwar gibt es für die o. g. Monate Angebote zum Hotel unter fti.de, aber nur von anderen Veranstaltern. Nach Setzung des Filters FTI / XFTI - keine Treffer für diese Monate... ebenso bei HC und AIDU.
(Falls ich was übersehen habe, bitte richtig stellen.) -
den Gutschein gibts ja nur nach durchgeführter Reise ausgezahlt.....
Lese nochmal den Beitrag von vonschmeling!@ahotep sagte:
den Gutschein gibts ja nur nach durchgeführter Reise ausgezahlt.....
Lese nochmal den Beitrag von vonschmeling!Richtig.
Aber der Gutschein war zur Buchung zeitlich begrenzt,
das Datum liegt in der Vergangenheit. Fällt also
dieser Gutschein einfach WEG, oder kann ich den
Code bei einer weiteren Buchung über HC nutzen ?Dazu gab und gibt es seitens HC keine Info,
verfällt er, also einfach so ?Und, nur der Ordnung halber für alle, die raten sich mit
HC (als der Reisevermittler) in tel. Verbindung zu setzen,
das funktioniert nur für Abreisen innerhalb der nächsten
14 Tage.Und jetzt ?
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@Kourion
Ich hab im Erklärbärkostüm Rotz und Wasser geschwitzt - sie bleiben dabei:
Sofern irgendwo im Orbit die gegenständlichen Flüge und Zimmer angeboten werden verliert der Veranstalter seine Rechtfertigung zur Absage, und führt man mangels Mitwirkung eben mittels einer Klage den Ausgleich herbei. -
@KLak4ever
Ich finde für August / September überhaupt keine Angebote von FTI als Veranstalter für das gewünschte Hotel, weder hier bei HC, noch bei AIDU, noch bei fti.de. (Nach noch späteren Terminen habe ich nicht geschaut.)
Zwar gibt es für die o. g. Monate Angebote zum Hotel unter fti.de, aber nur von anderen Veranstaltern. Nach Setzung des Filters FTI / XFTI - keine Treffer für diese Monate... ebenso bei HC und AIDU.
(Falls ich was übersehen habe, bitte richtig stellen.)@kourion sagte:
@KLak4ever
Ich finde für August / September überhaupt keine Angebote von FTI als Veranstalter für das gewünschte Hotel, weder hier bei HC, noch bei AIDU, noch bei fti.de.
Zwar gibt es Angebote zum Hotel unter fti.de, aber nur von anderen Veranstaltern. Nach Setzung des Filters FTI / XFTI - keine Treffer für die o. g. Monate... ebenso bei HC und AIDU.
(Falls ich was übersehen habe, bitte richtig stellen.)Stimmt. Jetzt /heute. Die Buchung erfolgte Ende Dezember 2019 über die HC-Seite beim Veranstalter FTI.
FTI verkauft aber auch Reisen ANDERER Veranstalter. Die schriftliche Reisebestätigung
stammte aber von XFTI. Wo und wie DIE ihre Reisen "packen", entzieht sich meiner
Kenntnis. Muß mich auch nicht interessieren, oder ? Ich habe und hatte NUR mit
HC und FTI zu tun, und es besteht ein Vertrag. -
@municipalx
Ja, der Gutschein verfällt jetzt einfach - bei einer erneuten Buchung erhältst du allerdings wieder einen.
Versuche die Kontaktaufnahme mit HC über "mein HC" oder per Email.
Übrigens ist das kein Rat sondern die vertragliche Konsequenz - HC ist für deine Belange hinsichtlich der Buchung zuständig. -
@shippysly
Wer stellt denn auf "arme gebeutelte Veranstalter" ab?
Ich für meinen Teil habe lediglich den Verzicht auf Alternativen hergeleitet mit einer geringen Aussicht auf ein Gelingen.
Selbstverständlich kann "nicht durchführbar" begründet werden mit der Absage der Leistungsträger - jedenfalls zunächst.
Weder das BGB noch die regelmäßige Rechtsprechung gibt Hinweise auf einen Anspruch auf Durchführung zu jedem Preis, weshalb vermutlich deine ansonsten sehr wahrscheinliche Hoffnung auf einen Vergleich vergeblich wäre.
Die typische Klage eines Pauschalreisekunden findet nach der Reise statt und dreht sich mehrheitlich um Minderungen.
Klagen auf Durchführung einer Reise mit Erfolg sind mir nicht bekannt - da muss ich auf die Schwarmintelligenz der Foris setzen.Was aus meiner Sicht dem municipalx ad hoc anzuraten wäre ist die umgehende Kontaktaufnahme mit dem Reisebüro zur Klärung seines Sachverhalts.
xxx restlos überflüssiges Zitat entfernt - bitte benutze den button Antworten! xxx
xxx Beitrag auf Zimmerlautstärke editiert xxx@vonschmeling
"Klagen auf Durchführung einer Reise mit Erfolg sind mir nicht bekannt..."Googeln hilft.
Zur Kontaktaufnahme: Das Reisebüro/der Reisevermittler heißt HolidayCheck, und ist (zumindest telefonisch) nur
bei bei Abreise innerhalb der nächsten 14 Tage zu erreichen.