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FTI Teil II

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Reiseveranstalter
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  • vonschmelingV Offline
    vonschmelingV Offline
    vonschmeling
    Moderator
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1401

    @municipalx
    Natürlich entbinden die Umstände nicht automatisch von der Vertragserfüllung, allerdings unterbleiben Alternativangebote zur Zeit weitestgehend, da auch die wiederum von Unwägbarkeiten getroffen werden können.
    Ich hab ferner schon wiederholt erklärt, dass die scheinbare Verfügbarkeit von Flügen auf Verbraucherebene (EPV) nicht gleichbedeutend ist mit der Verfügbarkeit zur Produktion einer Pauschalreise. Gleiches gilt für Hotelbetten - im Zweifel kannst du ja alles individuell buchen - wenn das dann funktioniert.

    Es ist übrigens nicht sonderlich zielführend, sich hier auf der Forenebene zu echauffieren - besser investierst du die Energie in einen Vortrag beim Reisebüro. Sofern FTI einen Grund angibt wird HC ihn dir weiterleiten.
    Und ja - richtig! - keine Reise kein Gutschein, das ist also kein "mysteriöses Verschwinden" ... 😏

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
    "Im Herzen barfuß!"

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    • shippyslyS shippysly

      Es geht @municipalx ja um die Frage ob so eine Stornierung ohne Angabe von Gründen möglich ist.
      Dieses ist ganz klar zu verneinen, da selbst wenn sich FTI auf unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände beruft, diese benannt werden müssen.

      Da das Hotel geöffnet hat, Flüge verfügbar sind wird es meiner Ansicht nach sehr schwer dieses aufrecht zu erhalten.

      Daher würde ich auf Durchführung bestehen und auch den Klageweg zwecks Schadensersatz beschreiten (wenn es sich auf Grund des Reisepreises lohnt).

      vonschmelingV Offline
      vonschmelingV Offline
      vonschmeling
      Moderator
      schrieb am zuletzt editiert von
      #1402

      @shippysly sagte:

      Es geht @municipalx ja um die Frage ob so eine Stornierung ohne Angabe von Gründen möglich ist.
      Dieses ist ganz klar zu verneinen, da selbst wenn sich FTI auf unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände beruft, diese benannt werden müssen.

      Die Begründung wird mit Sicherheit nachgereicht.

      Da das Hotel geöffnet hat, Flüge verfügbar sind wird es meiner Ansicht nach sehr schwer dieses aufrecht zu erhalten.

      Wie gesagt - die Verfügbarkeit für Endkunden muss nicht bedeuten, dass Veranstalter Zugriff auf die Vakanzen haben.

      Daher würde ich auf Durchführung bestehen und auch den Klageweg zwecks Schadensersatz beschreiten (wenn es sich auf Grund des Reisepreises lohnt).

      Von einer Klage würde ich entschieden abraten, selbst mangels Spruchpraxis. Darlegung bereits geliefert ... 😏

      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
      "Im Herzen barfuß!"

      KLak4everK 1 Antwort Letzte Antwort
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      • shippyslyS Offline
        shippyslyS Offline
        shippysly
        schrieb am zuletzt editiert von
        #1403

        Ich persönlich würde klagen, rate es aber natürlich niemanden.

        Denn alles auf Corona abwälzen zu wollen, dass erscheint mir mittlerweile zu "billig". Daher wären es nicht die monetären Interessen die mich treiben...

        Aber das gehört hier nicht hin.

        -Nein, ich habe keine Lösung, aber ich bewundere das Problem!-

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        • vonschmelingV Offline
          vonschmelingV Offline
          vonschmeling
          Moderator
          schrieb am zuletzt editiert von
          #1404

          @shippysly
          Die Absage ist im rechtlichen Sinne nicht "kurzfristig" erfolgt, insofern ist eine erfolgreiche Klage wenig wahrscheinlich.
          Vielleicht verfügst du über eine mitwirkungsaffine Rechtschutzversicherung und magst dir daher eine prinzipielle Haltung erlauben - ich halte es jedenfalls für korrekt auf die Risiken hinzuweisen.

          Ferner geht es gar nicht darum, irgend etwas "abzuwälzen", stattdessen dürfte FTI selbst ein sehr vitales Interesse daran haben, die Reise wenn möglich durchzuführen - nur eben nicht um jeden Preis.
          Mir geht es persönlich gegen den Strich, wenn stets Unwillen bzw. Willkür unterstellt wird, zweifellos wird FTI darlegen können, weshalb die Reise des municipalx eben nicht wie vorgesehen durchgeführt werden kann.
          Bestehen dann Zweifel an der Darlegung kann man immernoch die Keule auspacken.

          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
          "Im Herzen barfuß!"

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          • vonschmelingV vonschmeling

            @shippysly sagte:

            Es geht @municipalx ja um die Frage ob so eine Stornierung ohne Angabe von Gründen möglich ist.
            Dieses ist ganz klar zu verneinen, da selbst wenn sich FTI auf unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände beruft, diese benannt werden müssen.

            Die Begründung wird mit Sicherheit nachgereicht.

            Da das Hotel geöffnet hat, Flüge verfügbar sind wird es meiner Ansicht nach sehr schwer dieses aufrecht zu erhalten.

            Wie gesagt - die Verfügbarkeit für Endkunden muss nicht bedeuten, dass Veranstalter Zugriff auf die Vakanzen haben.

            Daher würde ich auf Durchführung bestehen und auch den Klageweg zwecks Schadensersatz beschreiten (wenn es sich auf Grund des Reisepreises lohnt).

            Von einer Klage würde ich entschieden abraten, selbst mangels Spruchpraxis. Darlegung bereits geliefert ... 😏

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            KLak4ever
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            schrieb am zuletzt editiert von KLak4ever
            #1405

            @vonschmeling sagte:

            Wie gesagt - die Verfügbarkeit für Endkunden muss nicht bedeuten, dass Veranstalter Zugriff auf die Vakanzen haben.

            Natürlich haben sie auch sie Zugriff darauf, ggfs. nur nicht zu ihnen genehmen Konditionen. Was allerdings keine Begründung darstellt, klar umrissene Vertragsvorgaben außer Kraft zu setzen.

            Man muß den Veranstaltern auch nicht aufgrund der jetzigen Krise bei jeder ihrer Handhaben beispringen, unternehmerische Risiken treffen alle Branchen und so sie denn das Risiko eingehen, weiterhin zu produzieren und anzubieten, haben auch sie sich an die Vetragsbedingungen zu halten. Das mußten die Verbraucher in plüschigeren Zeiten der Veranstalter auch und konnten die mal nicht eben ihrem Gusto entsprechend umgestalten, wenn es z. B. die private ökonomische Situation entlasten hätte können.

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            • vonschmelingV Offline
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              vonschmeling
              Moderator
              schrieb am zuletzt editiert von
              #1406

              Die Vertragsbedingungen lauten nun mal eben nicht "Mach´s um jeden Preis", und das hat mit der Krise herzlich wenig zu tun.

              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
              "Im Herzen barfuß!"

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              • shippyslyS Offline
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                schrieb am zuletzt editiert von shippysly
                #1407

                Es besteht nicht nur die Möglichkeit der Klage wg. Kurzfristigkeit....

                Wenn ich etwas Absage, dann nur unter Angabe von Gründen, die sofort und klar kommuniziert.
                Nicht erst wenn irgendjemand nachfragt, komme ich aus meinem Häuschen und argumentiere.

                Und ob hier irgendwem persönlich etwas gegen den Strich geht, das ist für die Argumentation nicht zielführend und beeindruckt nicht im geringsten. 😘

                DsiIm übrigen bin ich bei dir, das auf Risiken hingewiesen werde sollte. Daher ja auch meine Aussage, dass ich persön

                -Nein, ich habe keine Lösung, aber ich bewundere das Problem!-

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                • KLak4everK Offline
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                  KLak4ever
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                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #1408

                  vonschmeling, nee,, die Vertragsbedingungen lauten, das Beschlossene innert vernünftiger Rahmen zu liefern. Im hier vorliegenden Falle sind sowohl Flüge als auch Zimmer noch verfügbar und auch ein Transfer sollte für einen Veranstalter kein Hoax sein, so er denn vereinbart wurde. Es wird weder verlangt, einen Privatjet zu leasen, noch eine neue Butze aus dem Boden zu kloppen. Insofern dürften allemale vernünftige Möglichkeiten vorhanden sein, auch wenn der VA dabei nicht seinen Schnitt machen sollte.

                  Wie vorher gesagt, alle Branchen haben mit der Situation zu kämpfen, beschließt man weiterhin am Markt teilzuhaben, muß man sich den Risiken innerhalb der gesetzlichen Vorgaben stellen und müssen auch Reiseveranstalter nicht in Watte gepackt werden, sondern ggfs. auf hoffentlich vorher gemachte Rücklagen zurückgreifen, wie das sehr viele Unternehmer derzeit tun müssen.

                  Gelingt das nicht, führt es zu einer Marktbereinigung, oder nenne es von mir aus gerne auch Evolution.

                  Aber auf keinen Fall müssen berufene Foristen berechtigte Forderungen wie eine Absagebegründung direkt mit CORONA vom Tisch wischen, vor allem nicht, wenn sie es eigentlich besser wissen.

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                  • vonschmelingV Offline
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                    vonschmeling
                    Moderator
                    schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                    #1409

                    @shippysly
                    Prinzipiell darf der Grund der Erschwernis zur Durchführung der Reise nicht in die Sphäre des Veranstalters fallen um eine schadlose Kündigung zu rechtfertigen - das ist durchaus richtig.
                    Hingegen ist es ihm (Veranstalter) aber auch nicht zuzumuten, bei einer Absage der zur Ausgestaltung der Reise und ihres Preises maßgeblichen Leistungsteile seiner Erfüllungsgehilfen dennoch den Vertrag zu erfüllen, wenn sich daraus ein erheblicher wirtschaftlicher Nachteil für ihn ergibt.
                    Bei einer kurzfristigen Absage könnte municipalx eigenmächtig Abhilfe schaffen und den Veranstalter auf Erstattung der Mehrkosten in Anspruch nehmen. Dies erscheint mir beim gegenständlichen Sachstand nicht gegeben.
                    Mich würde interessieren, wie du deine Klage ggf. begründen würdest.

                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                    "Im Herzen barfuß!"

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                    • vonschmelingV Offline
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                      vonschmeling
                      Moderator
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #1410

                      @KLaK4ever
                      Mir sind die Vertragsbedingungen bekannt - ich staune allerdings über deine Auslegung!? 😏

                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                      "Im Herzen barfuß!"

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                      • shippyslyS Offline
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                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #1411

                        Die Begründung würde ich anhand der Begründung der Absage seitens FTI festmachen, ich bezweifle stark, daß der wirtschaftliche Aspekt zur Begründung ausreichend ist.
                        Unabhängig von der zeitlichen Relevanz, kurzfristig scheidet aus, würde ich auf Durchführung klagen.

                        Da das zeitlich nicht funktioniert, da bin ich mir sicher, einen späteren Vergleich anstreben.

                        Ob das jedoch bei der vorliegenden Reise sich lohnt, da zweifle ich allerdings auch....

                        Allerdings, und das ist nun mir zuwieder, ich kann die Geschichte von den armen gebeutelten Reiseveranstaltern nicht mehr hören.

                        -Nein, ich habe keine Lösung, aber ich bewundere das Problem!-

                        KLak4everK 1 Antwort Letzte Antwort
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                        • KLak4everK Offline
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                          KLak4ever
                          Bekannter Forentroll Gesperrt
                          schrieb am zuletzt editiert von KLak4ever
                          #1412

                          vonschmeling, weshalb?

                          In deinem vorletzten Beitrag hast du es doch selber hervorragend beschrieben!

                          Eine "maßgebliche" Erschwernis zur Vertragserbringung dürfte zum Absagezeitpunkt nicht begründbar sein, es wurde hingegen gar keine erbracht, ebensowenig wurden vorgeschriebene Alternativangebote unterbreitet.

                          "das ist halt momentan so" , wie von dir eingangs argumentiert, reicht halt in vorliegendem Falle nicht und ist in seiner Ausführung eh schon auf sehr schwammigem Fundament gebaut.

                          Danke, daß zumindest du hier nachgebessert hast, vielleicht macht das ja auch noch der VA oder der Vermittler treibt diese Information bei, was m.E. durchaus zu seinen Obliegenheiten gehört.

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • shippyslyS shippysly

                            Die Begründung würde ich anhand der Begründung der Absage seitens FTI festmachen, ich bezweifle stark, daß der wirtschaftliche Aspekt zur Begründung ausreichend ist.
                            Unabhängig von der zeitlichen Relevanz, kurzfristig scheidet aus, würde ich auf Durchführung klagen.

                            Da das zeitlich nicht funktioniert, da bin ich mir sicher, einen späteren Vergleich anstreben.

                            Ob das jedoch bei der vorliegenden Reise sich lohnt, da zweifle ich allerdings auch....

                            Allerdings, und das ist nun mir zuwieder, ich kann die Geschichte von den armen gebeutelten Reiseveranstaltern nicht mehr hören.

                            KLak4everK Offline
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                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #1413

                            @shippysly sagte:

                            ...
                            Allerdings, und das ist nun mir zuwieder, ich kann die Geschichte von den armen gebeutelten Reiseveranstaltern nicht mehr hören.

                            Ein roter Faden, der mich an hiesiger Stelle nicht wirklich wundert - nur die Verve, mit der er von manchen Forenmietgliedern weitergesponnen wird 😳

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • vonschmelingV Offline
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                              vonschmeling
                              Moderator
                              schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                              #1414

                              @shippysly
                              Wer stellt denn auf "arme gebeutelte Veranstalter" ab?
                              Ich für meinen Teil habe lediglich den Verzicht auf Alternativen hergeleitet mit einer geringen Aussicht auf ein Gelingen.
                              Selbstverständlich kann "nicht durchführbar" begründet werden mit der Absage der Leistungsträger - jedenfalls zunächst.
                              Weder das BGB noch die regelmäßige Rechtsprechung gibt Hinweise auf einen Anspruch auf Durchführung zu jedem Preis, weshalb vermutlich deine ansonsten sehr wahrscheinliche Hoffnung auf einen Vergleich vergeblich wäre.
                              Die typische Klage eines Pauschalreisekunden findet nach der Reise statt und dreht sich mehrheitlich um Minderungen.
                              Klagen auf Durchführung einer Reise mit Erfolg sind mir nicht bekannt - da muss ich auf die Schwarmintelligenz der Foris setzen.

                              Was aus meiner Sicht dem municipalx ad hoc anzuraten wäre ist die umgehende Kontaktaufnahme mit dem Reisebüro zur Klärung seines Sachverhalts.

                              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                              "Im Herzen barfuß!"

                              municipalxM 1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • KourionK 1
                                KourionK 1
                                Kourion
                                schrieb am zuletzt editiert von Kourion
                                #1415

                                @KLak4ever
                                Ich finde für August / September überhaupt keine Angebote von FTI als Veranstalter für das gewünschte Hotel, weder hier bei HC, noch bei AIDU, noch bei fti.de. (Nach noch späteren Terminen habe ich nicht geschaut.)
                                Zwar gibt es für die o. g. Monate Angebote zum Hotel unter fti.de, aber nur von anderen Veranstaltern. Nach Setzung des Filters FTI / XFTI - keine Treffer für diese Monate... ebenso bei HC und AIDU.
                                (Falls ich was übersehen habe, bitte richtig stellen.)

                                Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                                municipalxM 1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • Ahotep2A Ahotep2

                                  den Gutschein gibts ja nur nach durchgeführter Reise ausgezahlt.....
                                  Lese nochmal den Beitrag von vonschmeling!

                                  municipalxM Offline
                                  municipalxM Offline
                                  municipalx
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #1416

                                  @ahotep sagte:

                                  den Gutschein gibts ja nur nach durchgeführter Reise ausgezahlt.....
                                  Lese nochmal den Beitrag von vonschmeling!

                                  Richtig.

                                  Aber der Gutschein war zur Buchung zeitlich begrenzt,
                                  das Datum liegt in der Vergangenheit. Fällt also
                                  dieser Gutschein einfach WEG, oder kann ich den
                                  Code bei einer weiteren Buchung über HC nutzen ?

                                  Dazu gab und gibt es seitens HC keine Info,
                                  verfällt er, also einfach so ?

                                  Und, nur der Ordnung halber für alle, die raten sich mit
                                  HC (als der Reisevermittler) in tel. Verbindung zu setzen,
                                  das funktioniert nur für Abreisen innerhalb der nächsten
                                  14 Tage.

                                  Und jetzt ?

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
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                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #1417

                                    @Kourion
                                    Ich hab im Erklärbärkostüm Rotz und Wasser geschwitzt - sie bleiben dabei:
                                    Sofern irgendwo im Orbit die gegenständlichen Flüge und Zimmer angeboten werden verliert der Veranstalter seine Rechtfertigung zur Absage, und führt man mangels Mitwirkung eben mittels einer Klage den Ausgleich herbei.

                                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                    "Im Herzen barfuß!"

                                    KLak4everK 1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • KourionK Kourion

                                      @KLak4ever
                                      Ich finde für August / September überhaupt keine Angebote von FTI als Veranstalter für das gewünschte Hotel, weder hier bei HC, noch bei AIDU, noch bei fti.de. (Nach noch späteren Terminen habe ich nicht geschaut.)
                                      Zwar gibt es für die o. g. Monate Angebote zum Hotel unter fti.de, aber nur von anderen Veranstaltern. Nach Setzung des Filters FTI / XFTI - keine Treffer für diese Monate... ebenso bei HC und AIDU.
                                      (Falls ich was übersehen habe, bitte richtig stellen.)

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                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #1418

                                      @kourion sagte:

                                      @KLak4ever
                                      Ich finde für August / September überhaupt keine Angebote von FTI als Veranstalter für das gewünschte Hotel, weder hier bei HC, noch bei AIDU, noch bei fti.de.
                                      Zwar gibt es Angebote zum Hotel unter fti.de, aber nur von anderen Veranstaltern. Nach Setzung des Filters FTI / XFTI - keine Treffer für die o. g. Monate... ebenso bei HC und AIDU.
                                      (Falls ich was übersehen habe, bitte richtig stellen.)

                                      Stimmt. Jetzt /heute. Die Buchung erfolgte Ende Dezember 2019 über die HC-Seite beim Veranstalter FTI.
                                      FTI verkauft aber auch Reisen ANDERER Veranstalter. Die schriftliche Reisebestätigung
                                      stammte aber von XFTI. Wo und wie DIE ihre Reisen "packen", entzieht sich meiner
                                      Kenntnis. Muß mich auch nicht interessieren, oder ? Ich habe und hatte NUR mit
                                      HC und FTI zu tun, und es besteht ein Vertrag.

                                      vonschmelingV 1 Antwort Letzte Antwort
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                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #1419

                                        @municipalx
                                        Ja, der Gutschein verfällt jetzt einfach - bei einer erneuten Buchung erhältst du allerdings wieder einen.
                                        Versuche die Kontaktaufnahme mit HC über "mein HC" oder per Email.
                                        Übrigens ist das kein Rat sondern die vertragliche Konsequenz - HC ist für deine Belange hinsichtlich der Buchung zuständig.

                                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                        "Im Herzen barfuß!"

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • vonschmelingV vonschmeling

                                          @shippysly
                                          Wer stellt denn auf "arme gebeutelte Veranstalter" ab?
                                          Ich für meinen Teil habe lediglich den Verzicht auf Alternativen hergeleitet mit einer geringen Aussicht auf ein Gelingen.
                                          Selbstverständlich kann "nicht durchführbar" begründet werden mit der Absage der Leistungsträger - jedenfalls zunächst.
                                          Weder das BGB noch die regelmäßige Rechtsprechung gibt Hinweise auf einen Anspruch auf Durchführung zu jedem Preis, weshalb vermutlich deine ansonsten sehr wahrscheinliche Hoffnung auf einen Vergleich vergeblich wäre.
                                          Die typische Klage eines Pauschalreisekunden findet nach der Reise statt und dreht sich mehrheitlich um Minderungen.
                                          Klagen auf Durchführung einer Reise mit Erfolg sind mir nicht bekannt - da muss ich auf die Schwarmintelligenz der Foris setzen.

                                          Was aus meiner Sicht dem municipalx ad hoc anzuraten wäre ist die umgehende Kontaktaufnahme mit dem Reisebüro zur Klärung seines Sachverhalts.

                                          municipalxM Offline
                                          municipalxM Offline
                                          municipalx
                                          schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                                          #1420

                                          xxx restlos überflüssiges Zitat entfernt - bitte benutze den button Antworten! xxx
                                          xxx Beitrag auf Zimmerlautstärke editiert xxx

                                          @vonschmeling
                                          "Klagen auf Durchführung einer Reise mit Erfolg sind mir nicht bekannt..."

                                          Googeln hilft.

                                          Zur Kontaktaufnahme: Das Reisebüro/der Reisevermittler heißt HolidayCheck, und ist (zumindest telefonisch) nur
                                          bei bei Abreise innerhalb der nächsten 14 Tage zu erreichen.

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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