FTI Teil II
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Stimmt, habe dort auch nur das alte Angebot bis zum 31.07.20 gefunden.
Habe jetzt mal in meinem Reisebüro nachgefragt. -
Laut Antwort meines Reisebüros stimmt die Aussage.
Allerdings habe ich bis jetzt noch keine Bestätigung meiner gewünschten Umbuchung erhalten.FTI bietet auf gebuchte Urlaube mit Abreise bis 31. Oktober 2020 für alle Zielgebiete kostenlose Umbuchungen auf einen späteren Reisetermin an. Die Umbuchung muss spätestens zehn Tage vor Abreise erfolgen. Der späteste Rückreisetermin des neu gebuchten Urlaubs ist der 31. Oktober 2021.
Der Hinweis "auf einen späteren Reisetermin" irritiert mich noch.
Was ist mit Reisen zum gleichen Termin mit anderem Ziel.
Funktioniert das auch oder muss der neue Termin nach dem 31.10.2020 liegen? -
Schmerge möchte wissen, ob er nur dieselbe Reise verschieben oder auch zum gleichen Termin auf ein ganz anderes Ziel umbuchen kann.
Das geht tatsächlich aus dem zitierten Text nicht eindeutig hervor.
Mein Rat: Reisebüro fragen! -
Schmerge möchte wissen, ob er nur dieselbe Reise verschieben oder auch zum gleichen Termin auf ein ganz anderes Ziel umbuchen kann.
Das geht tatsächlich aus dem zitierten Text nicht eindeutig hervor.
Mein Rat: Reisebüro fragen!Habe den folgenden Hinweis in den FTI-AGBs gefunden.
9. Umbuchung / Namenskorrektur
(1) Auf Ihren Wunsch nimmt FTI bei Pauschalreisen
oder auch Einzelleistungen, soweit nachfolgend
nicht ausgeschlossen, vorbehaltlich der Verfügbarkeit bis zum 30. Tag vor Anreise einmalig eine Änderung des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes
des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart bzw. bei Einzelleistungen eine Änderung
des Reisenden vor (Umbuchung).
Für die Umbuchung fällt neben dem sich neu ergebenden Reisepreis ein Bearbeitungsentgelt in
Höhe von € 30 pro Person an. Für Umbuchungen
von Mietwagen bis Mietbeginn fällt kein Bearbeitungsentgelt an.
Soweit durch die Änderung Mehrkosten seitens der
Leistungsträger (z.B. Ticketausstellungskosten etc.)
anfallen, werden diese gesondert belastet.
Führt die Umbuchung zum Wegfall einer wesentlichen Reiseleistung (Hotel, Flug, etc.), so wird hierfür
anteilig die pauschalierte Entschädigung gemäß Ziffer 10 (2) berechnet.
Die Umbuchung ist für Pauschalreisen mit Linienflügen, für Pauschalreisen mit der Kennzeichnung
„XFTI“, für Kreuzfahrten, für Rundreisen jeglicher
Art, für Nur-Flüge mit der Kennzeichnung „FFLY“, für
Wohnmobile & Camper, für sonstige touristische
Einzelleistungen wie Eintrittskarten, Verkehrsmitteltickets und sonstige Tickets sowie für Reiseleistungen, für die gesonderte Entschädigungssätze
vereinbart sind, ausgeschlossen.
Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich
ist, weil FTI Ihnen gegenüber keine, eine unzureichende oder falsche vorvertragliche Information
gegeben hat. In diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich.Demnach müsste doch eine Umbuchung für 2 x 30 € möglich sein.
Unsere Reise beginnt erst am 12.09.20. -
Ja, das ist bekannt und war schon immer so. Die Frage ist, ob es wegen der Problematik Covid erweiterte Optionen gibt.
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Hi, vielleicht hat ja die hiesige Community noch eine hilfreiche Einschätzung bzw. Tipp.
Im Januar über Holidaycheck bei FTI eine Woche in Bulgarien vom 09.08. (also in 2 Tagen) bis zum 16.08. Pauschalurlaub gebucht. Als 3 Wochen vorher noch die Restsumme nicht abgebucht wurde und die Reiseunterlagen nicht da waren, hatte ich HolidayCheck kontaktiert. Antwort: Aufgrund der aktuellen Situation erfolgt dieses erst circa 1 Woche vorher. Soweit erst einmal okay.
Anfang dieser Woche war dann immer noch nichts erfolgt, so dass die Nervösität nun deutlicher stieg. Ich hab vorsorglich die Unterkunft und die Fluglinie kontaktiert. Die Charterfluglinie hat dann auch erfreulich sofort geantwortet, dass jene vorgesehenen Flüge von den Reiseveranstaltern (schon vor Wochen) storniert wurden.
Nach über 1 Stunde in der Warteschleife bei HC bekam ich dann als erste Auskunft zu meiner Reise, dass die Unterlagen erst kurzfristig 2 Tage vorher kommen. Daraufhin teilte ich der Dame am Telefon meine recherchierte Information bzgl. der gestrichenen Flugverbindungen mit. Ihre Reaktion: "Oh ich schaue mal in meine Emails. Ach da ist ja gerade was von FTI hereingekommen. Ihre Flugverbindungen stehen tatsächlich nicht mehr zur Verfügung. FTI bietet Ihnen stattdessen 3 Tage später zum gleichen Preis an.Ich leite Ihnen mal das Angebot weiter" Das habe ich als nicht umsetzbar abgelehnt und schriftlich die kostenlose Stornierung aufgrund Nichterfüllung des Reisevertrags angestoßen, sofern Sie nicht eine umsetzbare Alternative anbieten können.
2,5 Tage keine Reaktion. Nach erneuten 1,5 Stunden in der Warteschleife hat mir die Dame am Telefon mitgeteilt, dass mein Anliegen schon die höchste Priorität hätte und man meinen (weitere schriftliche) Stornierungswunsch an FTI weiterleitet. HC kann es aber selber nicht entscheiden. Es liegt in den Händen von FTI.
FTI konnte ich telefonisch nicht erreichen und auf Emails reagieren sie gar nicht bzw. haben bei einer Email auf HC verwiesen.
Und am Wochenende wird nun weder FTI noch HC reagieren.Nach meinem (Laien-)Verständnis habe ich das Recht auf kostenlosen Rücktritt der Reise, da FTI Ihre Reiseleistung nicht erbringen kann und es in Ihrem Einflussgebiet liegt (= Stornierung der Charterflüge durch die Reiseveranstalter selbst). Zudem sind Sie nicht Ihrer Verpflichtung nachgekommen, frühstmöglich von sich aus zu informieren und eine adäquate Alternative anzubieten.
Wie schätzen die Reiseexperten jene Situation ein?
Kann ich jetzt einfach dem Reiseveranstaltern jetzt die Einzugsermächtigung für die Restzahlung erklären und das Geld für die Anzahlung zurückfordern.Vielen Dank im Voraus!
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Ich konnte gerade den geplanten Türkei Urlaub, ab dem 12.09.20, kostenfrei in einem Gran Canaria Urlaub (gleicher Zeitraum) umbuchen.
Die Umbuchung hat direkt im Reisebüro geklappt.Hallo zusammen.
Ich habe eine Türkei Reise über FTI gebucht. Veranstalter ist vtours, die Buchungsbestätigung mit Hinweis auf die AGBs kam aber von FTI.
Gelten für uns die AGBs von FTI oder von vtours?
Bei FTI würde ich das nämlich mit der Umbuchung gerne probieren.car4000
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also ich musste folgendes eintragen:
- Veranstalter (es gab eine Auswahlmöglichkeit)
- Buchungs-Nr. lt. Buchungsbestätigung/Rechnung (..die Nummer oben rechts im Kästchen...nur die ersten 5 Stellen eingeben...)
- den persönlichen Guthaben Code (vom Urlaubsguthaben, war in der Anlage zur Guthabenmail)
- Nachname
- mailadresse
- wie wurde der gezahlte Betrag geleistet (es gab eine Auswahlmöglichkeit)
...abschicken...
dann kam sofort eine Antwortmail:
Sehr geehrter FTI GROUP Gast_,_
Der Antrag auf Rückerstattung Ihres FTI GROUP Urlaubsguthaben im Wert von xxx € ist eingegangen.
Nach Überprüfung Ihrer Angaben und Berechtigung erhalten Sie Ihre Rückerstattung über den ausgewählten Zahlweg. Die Anträge auf Rückerstattung werden sukzessive nach Eingang abgearbeitet. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es zu längeren Bearbeitungszeiten kommen kann.
Wir hoffen Sie kommen gut und gesund durch diese Zeit und freuen uns, Sie bald wieder bei einem der Reiseveranstalter der FTI GROUP (FTI Touristik GmbH, BigXtra Touristik GmbH, 5vorFlug GmbH, FTI Cruises GmbH und LAL Sprachreisen GmbH) als Gast begrüßen zu dürfen.
Ihre FTI GROUPOb das Geld nun bis Weihnachten da ist....?

Hast Du nach der Storno Rechnung von FTI noch eine Mail mit dem GuthabenCode bekommen?
BG Thomas
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Hallo,
wir hoffen hier auf ein wenig Hilfe oder Klarheit, da FTI telefonisch nicht zu erreichen war...Wir hatten bereits im Februar eine Reise in die Türkei gebucht.
Am 04.08. kam von HolidayCheck eine Mail, dass FTI die Reise stornieren würde, wenn wir nicht proaktiv handeln und eine Mail schreiben würden, dass wir die Reise auf jeden Fall antreten wollen.
Wir haben darauf nicht geantwortet, da es für uns aus Sicherheitsgründen sinnvoll wäre, nicht zu verreisen.
Heute, am 10.07. kam wiederum von HolidayCheck die Mail, dass die Reise nun doch stattfinden würde.Wir stehen ein wenig auf dem Schlauch, müssen wir nun verreisen oder wurde wie angekündigt storniert?
Wem geht es auch so?
Vielen Dank für eure Antworten!

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Herzlich willkommen im Forum von HolidayCheck, antschi84.
Ihr habt überhaupt nicht reagiert also fasst der Anbieter noch einmal pflichtbewusst nach.
Teilt doch einfach mit, dass ihr die Reise nicht antreten wollt und erspart den Beteiligten weitere Nachfragen. -
Wir haben letztes Jahr unseren Urlaub für Oktober 2020 in Ägypten über HC bei FTI gebucht. Mittlerweile kann man für alle Abreisen bis 31.10. kostenlos umbuchen. Dies möchten wir nun gerne in Anspruch nehmen. Wir haben das HC letzten Sonntag per Mail mitgeteilt und gleich die Wunschumbuchung mitgeteilt (natürlich auch wieder mit FTI). Ich hoffe, soweit war alles richtig. Leider kam nur eine automatische Antwort von HC zurück. Da unsere Reise nicht in Kürze stattfindet, müssen wir mit einer Bearbeitungszeit von 3-4 Wochen rechnen. In 4 Wochen ist unsere Restzahlung für Ägypten fällig. Außerdem ist es fraglich, ob unsere Wunschumbuchung dann noch zu haben ist bzw. der Preis hierfür ansteigt.
Meine Frage ist: dauert eine Umbuchung tatsächlich so lange? Werden uns dann andere Umbuchungsmöglichkeiten vorgeschlagen falls unser Wunsch nicht mehr möglich ist? Was ist mit unserer Restzahlung für Ägypten?
Können wir nichts weiter machen als abwarten? -
Guten Morgen,
an die lieben Experten hier.
Meine Eltern hatten für September über FTI eine Reise auf die Kanaren gebucht. Eigentlich Flüge über Madrid, mit jeweils 2 Stunden Aufenthalt (Berlin-Madrid-Kanaren und zurück auch so). Jetzt wurden Sie umgebucht auf Flüge wo sie 21 Stunden Aufenthalt in Madrid hätten, sowohl hin als auch rückzu. Das ist natürlich ein Unding. Bin ich der Annahme richtig das man das nicht annehmen muss und daraufhin stornieren kann? Sie hätten die Reise gern angetreten, aber würden sich dann was neues suchen.
LG -
Hallo Haberling, danke für die Rückmeldung. Ja genau, meine Umbuchungsanfrage habe ich an buchung@holidaycheck.com geschickt. Das war am Sonntag. Seitdem ist unser Umbuchungsvorschlag schon im Preis gestiegen. Deswegen meine Frage, ob meine Anfrage wirklich erst in 3-4 Wochen bearbeitet wird und ob es dann andere Umbuchungsangebote gibt, wenn unser Vorschlag so nicht mehr möglich ist? Hinzu kommt dann zeitlich gesehen noch die Restzahlung unseres Ägypten-Urlaubs.


