FTI Teil II
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... also einer schrieb von "am Morgen des Abflugtages" - der Flieger ging um 16 Uhr ...
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Hallo an alle,
heute (04.08.2020) wurde unsere Reise in die Türkei vom Reiseveranstalter FTI-Mixx Storniert. 3 Stunden später wurde die Reisewarnung aufgehoben. Na toll!!!
Ich kenne mich gut beim Reisen und meiner Rechte aus, aber eine frage an euch. Kann FTI meine Reise jetzt wieder rückgängig machen und die Stornierung aufheben? Habt ihr mit sowas Erfahrung gemacht?Dank im Voraus an alle.
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Weiß jemand ob FTI auch die Restzahlung ausgesetzt hat bis feststeht ob eine Reise stattfindet oder nicht? Und wann sich FTI meldet? Der schöne Satz "kommen aktiv auf sie zu ob ihre Reise stattfindet oder nicht" ist ja auch dehnbar wie Gummi. So langsam müßte sich ja das Krisenszenario mal eingelaufen haben .
Mein Hotel wird dieses Jahr 2020 überhaupt nicht öffnen und FTI besteht dennoch auch Restzahlung, obwohl genau weiss, dass
die Reise nicht stattfindet.
Ich habe bereits meinen Rechtsanwalt konsultiert und er meinte auf gar keinen Fall zahlen. Man bekommt sein Geld nach Monaten zurück, wenn überhaupt.Laut Unsicherheitseinrede nach § 321 BGB bist du nicht verpflichtet die Restzahlung zu leisten, sobald Unsicherheiten bestehen, dass
die Reise nicht stattfindet.Die Corona Krise ist kein Freischein für Tricksereien.
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@SOberle11
Wenn ein gebuchtes Hotel nicht zur Verfügung steht, bietet der Veranstalter- so vor Corona-Zeiten - erst einmal ein Ersatzhotel an.
Der Kunde kann aber das Ersatzhotel ablehnen und aufgrund dessen vom Vertrag zurücktreten.
Mit einem "Freischein für Tricksereien" seitens des Veranstalters hat das nichts zu tun.
Dir wurde wahrscheinlich noch nichts angeboten, weil nichts Passendes zur Verfügung steht oder du aufgrund deines Abreisedatums noch nicht an der Reihe bist. Bist ja nicht der einzige, der vom Veranstalter abgearbeitet werden muss. -
Der Krug ist irgendwie an mir vorbeigegangen. Gerade durch Zufall diesen Artikel zu Umbuchungsmöglichkeiten FTI sowie DER-Touristik
gefunden. Finde ich eine entspannte Sache
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Der Krug ist irgendwie an mir vorbeigegangen. Gerade durch Zufall diesen Artikel zu Umbuchungsmöglichkeiten FTI sowie DER-Touristik
gefunden. Finde ich eine entspannte Sache
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Laut Antwort meines Reisebüros stimmt die Aussage.
Allerdings habe ich bis jetzt noch keine Bestätigung meiner gewünschten Umbuchung erhalten.FTI bietet auf gebuchte Urlaube mit Abreise bis 31. Oktober 2020 für alle Zielgebiete kostenlose Umbuchungen auf einen späteren Reisetermin an. Die Umbuchung muss spätestens zehn Tage vor Abreise erfolgen. Der späteste Rückreisetermin des neu gebuchten Urlaubs ist der 31. Oktober 2021.
Der Hinweis "auf einen späteren Reisetermin" irritiert mich noch.
Was ist mit Reisen zum gleichen Termin mit anderem Ziel.
Funktioniert das auch oder muss der neue Termin nach dem 31.10.2020 liegen? -
Schmerge möchte wissen, ob er nur dieselbe Reise verschieben oder auch zum gleichen Termin auf ein ganz anderes Ziel umbuchen kann.
Das geht tatsächlich aus dem zitierten Text nicht eindeutig hervor.
Mein Rat: Reisebüro fragen! -
Schmerge möchte wissen, ob er nur dieselbe Reise verschieben oder auch zum gleichen Termin auf ein ganz anderes Ziel umbuchen kann.
Das geht tatsächlich aus dem zitierten Text nicht eindeutig hervor.
Mein Rat: Reisebüro fragen!Habe den folgenden Hinweis in den FTI-AGBs gefunden.
9. Umbuchung / Namenskorrektur
(1) Auf Ihren Wunsch nimmt FTI bei Pauschalreisen
oder auch Einzelleistungen, soweit nachfolgend
nicht ausgeschlossen, vorbehaltlich der Verfügbarkeit bis zum 30. Tag vor Anreise einmalig eine Änderung des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes
des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart bzw. bei Einzelleistungen eine Änderung
des Reisenden vor (Umbuchung).
Für die Umbuchung fällt neben dem sich neu ergebenden Reisepreis ein Bearbeitungsentgelt in
Höhe von € 30 pro Person an. Für Umbuchungen
von Mietwagen bis Mietbeginn fällt kein Bearbeitungsentgelt an.
Soweit durch die Änderung Mehrkosten seitens der
Leistungsträger (z.B. Ticketausstellungskosten etc.)
anfallen, werden diese gesondert belastet.
Führt die Umbuchung zum Wegfall einer wesentlichen Reiseleistung (Hotel, Flug, etc.), so wird hierfür
anteilig die pauschalierte Entschädigung gemäß Ziffer 10 (2) berechnet.
Die Umbuchung ist für Pauschalreisen mit Linienflügen, für Pauschalreisen mit der Kennzeichnung
„XFTI“, für Kreuzfahrten, für Rundreisen jeglicher
Art, für Nur-Flüge mit der Kennzeichnung „FFLY“, für
Wohnmobile & Camper, für sonstige touristische
Einzelleistungen wie Eintrittskarten, Verkehrsmitteltickets und sonstige Tickets sowie für Reiseleistungen, für die gesonderte Entschädigungssätze
vereinbart sind, ausgeschlossen.
Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich
ist, weil FTI Ihnen gegenüber keine, eine unzureichende oder falsche vorvertragliche Information
gegeben hat. In diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich.Demnach müsste doch eine Umbuchung für 2 x 30 € möglich sein.
Unsere Reise beginnt erst am 12.09.20. -
Ja, das ist bekannt und war schon immer so. Die Frage ist, ob es wegen der Problematik Covid erweiterte Optionen gibt.
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Hi, vielleicht hat ja die hiesige Community noch eine hilfreiche Einschätzung bzw. Tipp.
Im Januar über Holidaycheck bei FTI eine Woche in Bulgarien vom 09.08. (also in 2 Tagen) bis zum 16.08. Pauschalurlaub gebucht. Als 3 Wochen vorher noch die Restsumme nicht abgebucht wurde und die Reiseunterlagen nicht da waren, hatte ich HolidayCheck kontaktiert. Antwort: Aufgrund der aktuellen Situation erfolgt dieses erst circa 1 Woche vorher. Soweit erst einmal okay.
Anfang dieser Woche war dann immer noch nichts erfolgt, so dass die Nervösität nun deutlicher stieg. Ich hab vorsorglich die Unterkunft und die Fluglinie kontaktiert. Die Charterfluglinie hat dann auch erfreulich sofort geantwortet, dass jene vorgesehenen Flüge von den Reiseveranstaltern (schon vor Wochen) storniert wurden.
Nach über 1 Stunde in der Warteschleife bei HC bekam ich dann als erste Auskunft zu meiner Reise, dass die Unterlagen erst kurzfristig 2 Tage vorher kommen. Daraufhin teilte ich der Dame am Telefon meine recherchierte Information bzgl. der gestrichenen Flugverbindungen mit. Ihre Reaktion: "Oh ich schaue mal in meine Emails. Ach da ist ja gerade was von FTI hereingekommen. Ihre Flugverbindungen stehen tatsächlich nicht mehr zur Verfügung. FTI bietet Ihnen stattdessen 3 Tage später zum gleichen Preis an.Ich leite Ihnen mal das Angebot weiter" Das habe ich als nicht umsetzbar abgelehnt und schriftlich die kostenlose Stornierung aufgrund Nichterfüllung des Reisevertrags angestoßen, sofern Sie nicht eine umsetzbare Alternative anbieten können.
2,5 Tage keine Reaktion. Nach erneuten 1,5 Stunden in der Warteschleife hat mir die Dame am Telefon mitgeteilt, dass mein Anliegen schon die höchste Priorität hätte und man meinen (weitere schriftliche) Stornierungswunsch an FTI weiterleitet. HC kann es aber selber nicht entscheiden. Es liegt in den Händen von FTI.
FTI konnte ich telefonisch nicht erreichen und auf Emails reagieren sie gar nicht bzw. haben bei einer Email auf HC verwiesen.
Und am Wochenende wird nun weder FTI noch HC reagieren.Nach meinem (Laien-)Verständnis habe ich das Recht auf kostenlosen Rücktritt der Reise, da FTI Ihre Reiseleistung nicht erbringen kann und es in Ihrem Einflussgebiet liegt (= Stornierung der Charterflüge durch die Reiseveranstalter selbst). Zudem sind Sie nicht Ihrer Verpflichtung nachgekommen, frühstmöglich von sich aus zu informieren und eine adäquate Alternative anzubieten.
Wie schätzen die Reiseexperten jene Situation ein?
Kann ich jetzt einfach dem Reiseveranstaltern jetzt die Einzugsermächtigung für die Restzahlung erklären und das Geld für die Anzahlung zurückfordern.Vielen Dank im Voraus!
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Hallo zusammen.
Ich habe eine Türkei Reise über FTI gebucht. Veranstalter ist vtours, die Buchungsbestätigung mit Hinweis auf die AGBs kam aber von FTI.
Gelten für uns die AGBs von FTI oder von vtours?
Bei FTI würde ich das nämlich mit der Umbuchung gerne probieren.car4000
