Condor (DE)
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Der TE könnte ja auch eine Änderung > Verschiebung um einige Tage in Betracht ziehen, dann kann er den Flug mit der "Condor Partnerairline" umgehen und fliegt Original Condor zu seinen bevorzugten Zeiten.
LG
Vadder -
Du meinst sicherlich Giftmischer, der nicht der TE ist (Seite 692!). Ein Glück möchte man sagen ...

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@ v.s.
genau, den meinte ich.
So wie das ausschaut hat Condor diesen Flugtag (MI) verlagert auf die Partnerairline und damit hat er geloost.LG
Vadder -
@vadder.meier
Nee, das wird nicht klappen. Der User möchte das was er gebucht hat oder - s.u. "bei Abweichungen... Ansprüche"
@giftmischer sagte:"Bei der Buchung einer Pauschalreise gehen Urlauber und Veranstalter einen Vertragein. Gegen die Zahlundes Reisepreises gewährleistet letzterer die Durchführung der Reise zu den zuvor vereinbarten Bedingungen. Bei Abweichungen oder möglichen Reisemängeln können daher gemäß § 651a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Ansprüche gegen den Reiseveranstalter bestehen.".....
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Ich denke, da er sich nicht mehr gemeldet hatte-- wir sollten das Thema jetzt mal deutlich abkühlen lassen..war ...."aufregend" genug

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Ich habe ein anderes Problem.
wir haben für unsere Pauschalreise die Flüge DE 1408 und 1409 , Abflug fra am 16.01.24. gebucht.
diese Flüge führt Alaska Airlines (amerikan. Billigflieger) aus , und das macht mir Sorgen, nachdem was passiert ist. -
Da würde ich mir keine sorgen machen, ob jetzt Alaska Airlines oder irgend eine andere Fluglinie, der Fehler lag ja höchstwahrscheinlich an der Boing und nicht an den Standarts der AIrline.
"Nach dem Abriss eines Kabinenteils samt Fenster an einer Boeing 737-9 Max hat die US-Luftfahrtbehörde FAA ein vorübergehendes Flugverbot für mehr als 170 Maschinen des Typs angeordnet. Die Behörde teilte am Samstag mit, es seien sofortige Inspektionen bestimmter Flugzeuge dieses Modells nötig, die etwa vier bis acht Stunden pro Maschine in Anspruch nähmen. Erst danach könnten die betroffenen Flugzeuge wieder in den Betrieb gehen."
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Zitat von linza07
Quelle: Quelle ZDF / Flugverbot für 171 Boeing-Maschinen -
Ich habe ein anderes Problem.
wir haben für unsere Pauschalreise die Flüge DE 1408 und 1409 , Abflug fra am 16.01.24. gebucht.
diese Flüge führt Alaska Airlines (amerikan. Billigflieger) aus , und das macht mir Sorgen, nachdem was passiert ist.@margarete50 sagte:
Ich habe ein anderes Problem.
wir haben für unsere Pauschalreise die Flüge DE 1408 und 1409 , Abflug fra am 16.01.24. gebucht.
diese Flüge führt Alaska Airlines (amerikan. Billigflieger) aus , und das macht mir Sorgen, nachdem was passiert ist.Du fliegst mit Sicherheit nicht mit Alaska Airlines von FRA nach ACE. Wir hatten auch diesen Hinweis bei unseren Flügen im Dez. FRA-LPA-FRA, und geflogen sind wir beide Male mit einer gestreiften Condor mit DE-Kennung. Nachdem wir am Gate in FRA dann nachgefragt hatten, wurde uns gesagt, dass es dabei um Meilensammlungen zwischen beiden Airlines geht.
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Witzige Erklärung ...
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Aber wie kommt Margarete darauf, dass sie mit Alaska Airlines fliegt ? War ja wohl auch bei nate1 so angegeben. Aber wieso ist das der Fall, wenn nicht mit der Airline geflogen wird ? Weil es ein gemeinsames Meilenprogramm gibt ? Und daraus kann dann der Urlauber schließen, dass er doch mit Condor fliegt ?

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@HABERLING
Das ist mir bekannt. Damit jedoch die falsche Angabe "durchgeführt von Alaska Airlines" zu begründen ist gelinde gesagt "äußerst kreativ".
@Kourion
Wird irgendwo irrtümlich angegeben gewesen sein, gibt´s ja immer wieder (ich sach nur mit Silk Air von MUC nach AYT!?!
).
Zudem nehme ich an, dass die Herrschaften am Counter in FRA irgendwas rausgehauen haben in der Hoffnung, nate1 würde schon nicht nachfragen. -
@vonschmeling Danke.

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@vadder.meier
Nee, das wird nicht klappen. Der User möchte das was er gebucht hat oder - s.u. "bei Abweichungen... Ansprüche"
@giftmischer sagte:"Bei der Buchung einer Pauschalreise gehen Urlauber und Veranstalter einen Vertragein. Gegen die Zahlundes Reisepreises gewährleistet letzterer die Durchführung der Reise zu den zuvor vereinbarten Bedingungen. Bei Abweichungen oder möglichen Reisemängeln können daher gemäß § 651a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Ansprüche gegen den Reiseveranstalter bestehen.".....
@kourion sagte:
@vadder.meier
Nee, das wird nicht klappen. Der User möchte das was er gebucht hat oder - s.u. "bei Abweichungen... Ansprüche"Habt ihr es nun endlich. Ja ich will vertraglich ausgeführt, was ich unterschrieben habe, ihr könnt ja machen was ihr wollt. Gruß an v.s. 🤮
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@Giftmischer
Du bekommst präzise die Leistung, die du vertraglich vereinbart hast, müsstest es lediglich noch kapieren?!
Der Sachverhalt ist übrigens so wenig komplex, dass ich mittlerweile grundsätzlich an deiner Bereitschaft zur Einsicht zweifle. Furchtbar Kräfte raubend, sich an so einer beharrlichen Ignoranz abzuarbeiten.
@all
Das war´s dann verbindlich von mir zum Thema. Ich bin ganz bei Günter: Genug der Ignoranz / Arroganz. Muss man sich nicht geben, zumal stille Leser auch keinen Profit mehr aus epischen Wiederholungen ziehen.