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Wissenswerte Gerichtsentscheidungen "rund ums Reisen"

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • vonschmelingV Offline
    vonschmelingV Offline
    vonschmeling
    Moderator
    schrieb am zuletzt editiert von
    #101

    Spanische Airline kann auch in Hamburg verklagt werden. Mit dieser Entscheidung stärkte heute der EuGH die Verbraucherrechte bei Flugausfällen.
    Die Luxemburger Richter erkannten als Recht, dass Passagiere bei einer mehrteiligen Flugverbindung ihren Anspruch auf Ausgleich auch dann vor dem Gericht des Abflugorts geltend machen, wenn der annullierte Teilflug nicht aus oder in dieses Land ging (Beschl. v. 20.02.2020, Az. C-606/19). Bei einer einheitlichen Buchung mehrerer Teilflüge könne der Abflugort des ersten Teilflugs der Erfüllungsort im Sinne der Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit sein. Sowohl Kläger als Beklagter könnten daher an dem Gericht des im Beförderungsvertrag festgelegten Abflugort Klage erheben.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
    "Im Herzen barfuß!"

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    • vonschmelingV Offline
      vonschmelingV Offline
      vonschmeling
      Moderator
      schrieb am zuletzt editiert von
      #102

      BGH:
      Erwachsenenhotel darf Gäste unter 16 Jahre ablehnen ohne sich unangemessenen Benachteiligung schuldig zu machen.

      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
      "Im Herzen barfuß!"

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      • vonschmelingV Offline
        vonschmelingV Offline
        vonschmeling
        Moderator
        schrieb am zuletzt editiert von
        #103

        VG Berlin
        AA darf Reisewarnungen aussprechen ohne die berufliche Entfaltungsmöglichkeit von Veranstaltern zu verletzen.

        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
        "Im Herzen barfuß!"

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        • Wülfi71W Offline
          Wülfi71W Offline
          Wülfi71
          schrieb am zuletzt editiert von Wülfi71
          #104

          mal eine klare Absage an besonders dreiste Urlaubsrefinanzierer:

          Riss in der Flugzeugscheibe rechtfertigt kein Schmerzensgeld

          Berichte über solche "Beinahe Abstürze" und "Todesängsten" bei zügiger Flightlevelreduzierung aus Sicherheitsgründen hatten wir hier im Forum ja auch schon zuhauf...
          Jetzt wurde gerichtlich klar gestellt, was wir hier im Forum schon immer geschrieben haben: Das gehört zu den allgemeinen Lebensrisiken des Fliegens und rechtfertigt keine zusätzliche immaterielle Entschädigung, schon gar nicht die verlangten 5k(!) + Verdienstausfall + Ersatzticket pro Person...

          War LG Hannover, beim Schampus AG Düsseldorf wäre es vielleicht anders ausgegangen...

          06/22 NCE, 08/22 JFK, 06/23 SEZ, 09/23 LCY, 03/24 BCN, 12/24 HND, 05/25 MIA, 10/25 TFS/MS Relax

          vonschmelingV 1 Antwort Letzte Antwort
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          • Wülfi71W Wülfi71

            mal eine klare Absage an besonders dreiste Urlaubsrefinanzierer:

            Riss in der Flugzeugscheibe rechtfertigt kein Schmerzensgeld

            Berichte über solche "Beinahe Abstürze" und "Todesängsten" bei zügiger Flightlevelreduzierung aus Sicherheitsgründen hatten wir hier im Forum ja auch schon zuhauf...
            Jetzt wurde gerichtlich klar gestellt, was wir hier im Forum schon immer geschrieben haben: Das gehört zu den allgemeinen Lebensrisiken des Fliegens und rechtfertigt keine zusätzliche immaterielle Entschädigung, schon gar nicht die verlangten 5k(!) + Verdienstausfall + Ersatzticket pro Person...

            War LG Hannover, beim Schampus AG Düsseldorf wäre es vielleicht anders ausgegangen...

            vonschmelingV Offline
            vonschmelingV Offline
            vonschmeling
            Moderator
            schrieb am zuletzt editiert von
            #105

            Anspruch auf Erstattung des gesamten Reisepreises bei Gefährdung durch Covid19 Pandemie

            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
            "Im Herzen barfuß!"

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            • vonschmelingV Offline
              vonschmelingV Offline
              vonschmeling
              Moderator
              schrieb am zuletzt editiert von
              #106

              Konkretisierung der Einschätzung für Arbeitnehmer bei bewussten Reisen in ein RKI Risikogebiet

              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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              • jlechtenboehmerJ Offline
                jlechtenboehmerJ Offline
                jlechtenboehmer
                schrieb am zuletzt editiert von jlechtenboehmer
                #107

                Nun ist dies allerdings weder eine „Gerichtsentscheidung“ im Sinne des Threadtitels noch sonSteiermark in irgendeiner Form rechtlich relevant - hier macht lediglich jemand den Erklärbär ......
                Viel zu oft taucht mir hier der vage Begriff „sollte“ auf.

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                • vonschmelingV Offline
                  vonschmelingV Offline
                  vonschmeling
                  Moderator
                  schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                  #108

                  Im Artikel stellen 2 promovierte Juristen einer überaus renommierten Sozietät die arbeitsrechtlichen Aspekte der Quarantäne bei der Rückkehr aus einem Risikogebiet vor.
                  Das dürfte für einige Betroffene durchaus interessant sein.
                  Dagegen ist dein Gefasel dazu tatsächlich vollkommen irrelevant / überflüssig!

                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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                  jlechtenboehmerJ 1 Antwort Letzte Antwort
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                  • vonschmelingV vonschmeling

                    Im Artikel stellen 2 promovierte Juristen einer überaus renommierten Sozietät die arbeitsrechtlichen Aspekte der Quarantäne bei der Rückkehr aus einem Risikogebiet vor.
                    Das dürfte für einige Betroffene durchaus interessant sein.
                    Dagegen ist dein Gefasel dazu tatsächlich vollkommen irrelevant / überflüssig!

                    jlechtenboehmerJ Offline
                    jlechtenboehmerJ Offline
                    jlechtenboehmer
                    schrieb am zuletzt editiert von jlechtenboehmer
                    #109
                    Dieser Beitrag wurde gelöscht!
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                    • HABERLINGH Offline
                      HABERLINGH Offline
                      HABERLING
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #110
                      Dieser Beitrag wurde gelöscht!
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                      • Ahotep2A Offline
                        Ahotep2A Offline
                        Ahotep2
                        Moderator Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
                        schrieb am zuletzt editiert von Ahotep2
                        #111

                        Zwar keine Gerichtsentscheidung, aber trotzdem sehr unteressant, was Reiserechtsexperte E. Führch in einem offenen Brief fordert Bei Pandemie Stornos nicht kostenlos

                        ...."Reiserechtsexperte Ernst Führich fordert eine Neuregelung des Pauschalreiserechts bei einer Pandemie. So soll der Buchende seiner Ansicht nach bei Stornierungen die Hälfte der Stornokosten übernehmen. Dies formulierte Führich in einem Offenen Brief an das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz...." weiterlesen Quelle Touristik aktuell

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                        • MühlengeistM Offline
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                          Mühlengeist
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #112

                          Wenn er in Pandemiezeiten gebucht hat bin ich voll bei ihm, denn wer schon vor corona, d.h. im letzten Jahr gebucht hat als Covid19 noch ein unbekanntes Wesen war der muss auch STornokosten tragen.

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • vonschmelingV Offline
                            vonschmelingV Offline
                            vonschmeling
                            Moderator
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #113

                            Da ein Änderungsvorschlag unterbreitet wurde dürfte klar sein, dass es sich um Reisen dreht, die bereits in Kenntnis der Pandemierisikos gebucht wurden ...
                            Im Übrigen wussten die Veranstalter auch noch nichts von Covid19 als sie ihre Verträge mit den Erfüllunggehilfen abgeschlossen haben - nur mal so als Denkansatz.

                            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                            "Im Herzen barfuß!"

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • MühlengeistM Offline
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                              Mühlengeist
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #114

                              Das ist klar, aber wenn sich so wie von Führich angedacht beide die Kosten teilen, auch für die Altfälle dann wäre das ausgleichende Gerechtigkeit. Denn machen wir uns doch nichts vor Altfälle zahlen die Kosten voll alleine und wenn das RB bei der Weitergabe der Stornowünsche auch so fix wie bei der Weitergabe der Umbuchungswünsche kommen da höhere Kosten zusammen als nötig wären. Und andere buchen in Pandemiezeiten als wenn es kein Morgen gebe und können wenn Sie dann keinen Bock haben bis 14 Tage zuvor kostenlos stornieren, den Punkt sehe ich nicht ein in der bisherigen Regelung.

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                                vonschmeling
                                Moderator
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #115

                                Versteh ich nicht.
                                "Altfälle" sind nicht betroffen, eine nachträgliche Forderung wird es also nicht geben.

                                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                "Im Herzen barfuß!"

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                  Ahotep2
                                  Moderator Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
                                  schrieb am zuletzt editiert von Ahotep2
                                  #116

                                  Die Kemptener Reisemängel Tabelle von E. Führich wurde aktualisiert, mit aktuellen Urteilen bis 12/2020, neu: auch mit Rubrik Corona Pandemie und Rechte klick

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                                    kiotari
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                                    #117

                                    "EuGH v. 23.3.2021 - C-28/20

                                    Streik des Flugpersonals kein „außergewöhnlicher Umstand“ i.S.d. Verordnung über Fluggastrechte"

                                    klick

                                    Die Erinnerung ist das einzige Paradies aus dem man nicht vertrieben werden kann

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                                      #118

                                      Auch behördliche Anordnungen im Pandemiegeschehen können eine Reisepreisminderung bewirken.

                                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                      "Im Herzen barfuß!"

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                                        #119

                                        @vs: Das Urteil halte ich ja wirklich für sehr markant. Hat es Rechtskraft erlangt oder ist die Sache, was ich durchaus verstehen könnte, in die Berufung gegangen? Und: Mich würde deine Einschätzung, natürlich nur in aller gebotenen Kürze, interessieren.

                                        Wenn du einen Fehler suchst, benutze einen Spiegel und kein Fernglas!

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                                          schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                                          #120

                                          Soweit ich informiert bin hat die Beklagte das Urteil anerkannt und auf eine Berufung verzichtet.
                                          Ja, ich halte die Entscheidung ebenfalls für markant (trefflich gewähltes Adjektiv!), versuchten sich bislang doch die Veranstalter mit Berufung auf besondere Umstände außerhalb ihrer Sphäre und der des Hoteliers zu exkulpieren.
                                          Trotzdem ist es kein Freifahrtschein für lukrative Beschwerden, es müssen die jeweiligen Umstände beachtet werden.
                                          Im vorliegenden Fall beispielsweise waren die Urlauber nicht informiert über das Ausmaß der Beschränkungen, andernfalls hätten sie die Reise vielleicht gar nicht angetreten.
                                          Der wesentliche Unterschied zwischen damals ./. heute ist der, dass inzwischen die Restriktionen sattsam bekannt sind. Die Buchungsentscheidung wird dann im Bewusstsein der tatsächlichen Situation im Hotel / der Umgebung getroffen, im Idealfall werden sie im Beratungsgespräch oder auf der Website des Veranstalters spezifiziert.
                                          Das traf auf den klagenden Familienvater nicht zu, er wurde von den Einschränkungen noch überrascht.

                                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                          "Im Herzen barfuß!"

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