Germania (ST)- was passiert nun mit meinem Flug?
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@Detlef M
Mit dem Zug 7.5 Stunden...müssen um 5 Uhr spätestens auf dem Flughafen sein...das geht nicht...unser Reisebüro klärt das grade ab ob wir zumindest ein Hotelzimmer gestellt bekommen und halt 1 Tag früher los fahren!
@Melijus79
Wollte ja auch nur damit sagen, das die Reise evtl. schon mit Rail&Fly anfängt.
Drücke euch die Daumen, das es bei euch auch akzeptabel wird. Wir hatten ja auch das Glück und wurden wieder zurück auf den FMO gebucht -
@Detlef M
Bekommen jetzt ein Hotel direkt beim Stuttgarter Flughäafen mit kostenlosen Parken für die Woche
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War sehr überrascht. Heute von xjahn neue Flugzeiten für Oktober bekommen. Bremen bleibt. Abflug jetzt im 6h statt 14.35. Rückflug fast gleich geblieben. Vielen Dank an Jahn Reisen für die prompte abwicklung
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Hallo....ist hier jemand im Forum der über JT Touristik gebucht hat....? Wenn ja wurden schon die Flüge umgebucht....?
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Hallo zusammen,
vermutlich mache Ich mal wieder ein Nebenthema auf, aber ich frag trotzdem.

Man hört von bekannten, die bekannte bei Freunden haben, das ST verkauft werden wird und wohl den Flugbetrieb wieder aufnehmen soll. Wie würden die RV sich dann verhalten? Noch mal zurück buchen? Wahrscheinlich nicht oder? Der Aufwand wäre zu groß?!
Aber wie würden sie mit noch nicht geänderten reisen verfahren? Bei der neuen ST auf gute Preise hoffen? Denn die bräuchte ja Passagiere...
@Günter/HolidayCheck: sollte das zu weit weg vom Topic sein, mach das hier weg. Dann nerv ich @vonschmeling via pn

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Selbst wenn das AOC unter dem Titel Germania wiederbelebt werden sollte sind alle bestehenden Verträge obsolete, i.e. kein einziger Veranstalter wird einen ursprünglich gebuchten Flug unter neuer Flagge durchführen.
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Selbst wenn das AOC unter dem Titel Germania wiederbelebt werden sollte sind alle bestehenden Verträge obsolete, i.e. kein einziger Veranstalter wird einen ursprünglich gebuchten Flug unter neuer Flagge durchführen.
Auch ich war von der Insolvenz von Germania betroffen und habe heute – ohne tel. Nachfrage etc. – von HC einen kostenneutralen Umbuchungsvorschlag bekommen, welchen ich gerne angenommen habe. RV ist XFTI.
Ursprünglich gebucht im Mai 2018:
H: NUE-RMF 11.04.2019 ab 13:10 Uhr 11.04.2019 an 17:45 Uhr ST 3818 R: RMF-NUE 25.04.2019 ab 18:30 Uhr 25.04.2019 an 23:35 Uhr ST 3819
Umbuchungsvorschlag:
H: NUE-RMF 12.04.2019 ab 06:15 Uhr 12.04.2019 an 10:55 Uhr XG 4965 R: RMF-NUE 26.04.2019 ab 22:55 Uhr 27.04.2019 an 03:50 Uhr XG 4964
Liebes HC-Team, vielen lieben Dank für die Bemühungen. -
Moin Moin,
jetzt habe ich auch mal eine frage:
ursprünglich sollten wir von FMO fliegen und auch wieder ankommen, haben von Jahn Reisen nun den Flughafen Düsseldorf zu gewiesen bekommen. von dem wollen wir aber nicht fliegen.
Habe nach Alternativen gesucht und auch gefunden, wollen unseren Urlaub um 2 tage verlängern und können dann von Hamburg aus fliegen. Direkt auf der Jahn Reisen Seite steht die Reise für 725,- Euro. Die Mitarbeiterin von Jahnreisen sagt mir die Reise würde 811,- Euro kosten. Weil die Reise für 725,- Euro Jahn Indi Reisen wären und nicht Jahn Reisen. Nur wenn ich verschiedene Angebot ansehe steht da immer Jahn Indi Reisen. Das Verstehe ich jetzt nicht.
Jetzt meine frage kann ich meine Reise Kündigen? da wir ja nicht mehr von FMO fliegen können sondern von Düsseldorf aus fliegen sollen. -
btw ... bei speziellen Fragen könnt ihr mir auch gerne pinnen.
Ich fasse nochmal ein paar Grundsätzlichkeiten zusammen, die euch vielleicht bei euren Krisengesprächen mit den Beteiligten helfen:1 Es ist zwar in der Sache richtig, dass der Veranstalter zunächst alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen muss, um ein aufpreisfreies Ersatzangebot zu machen. Dies muss aber nicht exakt dieselben Parameter haben wie eure ursprünglich gebuchte Reise. In einigen Fällen werden die Abweichungen so groß sein, dass er darauf verzichtet und seinerseits kündigt.
2 Erhaltet ihr ein Angebot mit geänderten Flughäfen oder Reisetagen, könnt ihr das ablehnen und eurerseits die Kündigung aussprechen. Das muss nicht begründet werden.
Ratsam ist ggf. eine Nachbesserung zu erbitten, selbst wenn sie möglicherweise mit einer Zuzahlung verbunden ist könnte das preiswerter sein als Kündigung und Neubuchung. Daher also besser nicht gleich die Flinte ins Korn werfen, ausgenommen man hat schon einen Buchungsplan B.
3 Ihr könnt auch aktiv die Kündigung vorschlagen, müsst aber damit rechnen, dass der Vertragspartner die Gelegenheit zur Nachbesserung nicht aufgibt und dem nicht zustimmt bevor eine Alternative vorgeschlagen wurde.
4 Hat man schließlich der Änderung (= dem neuen Vertrag) zugestimmt, sind Ansprüche auf Reisepreisminderung wegen Flughafenänderung oder missliebiger Reisezeiten verwirkt.
5 Eigenmächtig unterbreitete Änderungswünsche werden in der Regel mit Zuzahlungen verbunden sein, zu Recht! Daher ggf. im Wettbewerb checken, ob die Neubuchung günstiger kommt.
Epilog:
Bitte bedenkt bei allen Gesprächen, dass weder die Veranstalter noch die Reisebüros die Misere verschulden oder gar davon profitieren (bei diesen Kommentaren "haben nur $ in den Augen" schließen sich die meinen mit Grausen!) - sie sind die A´karteninhaber und müssen den Flächenbrand austreten, den ein Dritter verursacht hat.Diese grobe Zusammenfassung sollte euch die Entscheidung zur weiteren Vorgehensweise bei eurem ganz persönlichen Anliegen etwas erleichtern und erschien mir angebracht, da inzwischen ganz schön viel Halbgares zu den zentralen Punkten hier verfasst wurde.
@vonschmeling sagte:
btw ... bei speziellen Fragen könnt ihr mir auch gerne pinnen.
Ich fasse nochmal ein paar Grundsätzlichkeiten zusammen, die euch vielleicht bei euren Krisengesprächen mit den Beteiligten helfen:1 Es ist zwar in der Sache richtig, dass der Veranstalter zunächst alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen muss, um ein aufpreisfreies Ersatzangebot zu machen. Dies muss aber nicht exakt dieselben Parameter haben wie eure ursprünglich gebuchte Reise. In einigen Fällen werden die Abweichungen so groß sein, dass er darauf verzichtet und seinerseits kündigt.
2 Erhaltet ihr ein Angebot mit geänderten Flughäfen oder Reisetagen, könnt ihr das ablehnen und eurerseits die Kündigung aussprechen. Das muss nicht begründet werden.
Ratsam ist ggf. eine Nachbesserung zu erbitten, selbst wenn sie möglicherweise mit einer Zuzahlung verbunden ist könnte das preiswerter sein als Kündigung und Neubuchung. Daher also besser nicht gleich die Flinte ins Korn werfen, ausgenommen man hat schon einen Buchungsplan B.
3 Ihr könnt auch aktiv die Kündigung vorschlagen, müsst aber damit rechnen, dass der Vertragspartner die Gelegenheit zur Nachbesserung nicht aufgibt und dem nicht zustimmt bevor eine Alternative vorgeschlagen wurde.
4 Hat man schließlich der Änderung (= dem neuen Vertrag) zugestimmt, sind Ansprüche auf Reisepreisminderung wegen Flughafenänderung oder missliebiger Reisezeiten verwirkt.
5 Eigenmächtig unterbreitete Änderungswünsche werden in der Regel mit Zuzahlungen verbunden sein, zu Recht! Daher ggf. im Wettbewerb checken, ob die Neubuchung günstiger kommt.
Epilog:
Bitte bedenkt bei allen Gesprächen, dass weder die Veranstalter noch die Reisebüros die Misere verschulden oder gar davon profitieren (bei diesen Kommentaren "haben nur $ in den Augen" schließen sich die meinen mit Grausen!) - sie sind die A´karteninhaber und müssen den Flächenbrand austreten, den ein Dritter verursacht hat.Diese grobe Zusammenfassung sollte euch die Entscheidung zur weiteren Vorgehensweise bei eurem ganz persönlichen Anliegen etwas erleichtern und erschien mir angebracht, da inzwischen ganz schön viel Halbgares zu den zentralen Punkten hier verfasst wurde.
Danke "vonSchmeling" für die Zusammenfassung.
Denke, sollte mal wieder daran erinnert werden.
zu finden auf Seite 197
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Wahnsinn, schon für Oktober!
Ich bin mal gespannt, ob es für uns überhaupt eine Alternative gibt. Bremen - Kos im Oktober über XFTI.
Flughafen wäre uns fast egal, warten wir mal ab und sind gespannt.
@bibibibs sagte:
Wahnsinn, schon für Oktober!
Ich bin mal gespannt, ob es für uns überhaupt eine Alternative gibt. Bremen - Kos im Oktober über XFTI.
Flughafen wäre uns fast egal, warten wir mal ab und sind gespannt.
Hallo,
wolltet ihr am DO oder am SA nach Kos fliegen?
Wir hatten am DO gebucht (3.10.) und sind nach Hannover umgebucht worden. An den SA-Terminen fliegt Corendon ab Bremen.
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@bibibibs sagte:
Wahnsinn, schon für Oktober!
Ich bin mal gespannt, ob es für uns überhaupt eine Alternative gibt. Bremen - Kos im Oktober über XFTI.
Flughafen wäre uns fast egal, warten wir mal ab und sind gespannt.
Hallo,
wolltet ihr am DO oder am SA nach Kos fliegen?
Wir hatten am DO gebucht (3.10.) und sind nach Hannover umgebucht worden. An den SA-Terminen fliegt Corendon ab Bremen.
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Habe gerade eine Mail aus dem Reisebüro erhalten.
Wir sollten ab Berlin Schönefeld nach Bulgarien fliegen und wieder zurück.
Der neue Abflughafen ist Basel, zurück nach Leipzig. Unmöglich mit einem Kleinkind.
Alternativen würden uns 200 € mehr kosten (wieder Berlin Schönefeld).Was nun? Muss ich nun wirklich 200 € mehr zahlen, wenn ich vom gleichen Flughafen fliegen möchte wie ursprünglich gebucht?
Hilft die direkte Nachfrage bei TUI? Oder geht das alles über das Reisebüro.Ich bin ziemlich verzweifelt, da es unsere erste Pauschalreise ist und gleich alles so schief geht.
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btw ... bei speziellen Fragen könnt ihr mir auch gerne pinnen.
Ich fasse nochmal ein paar Grundsätzlichkeiten zusammen, die euch vielleicht bei euren Krisengesprächen mit den Beteiligten helfen:1 Es ist zwar in der Sache richtig, dass der Veranstalter zunächst alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen muss, um ein aufpreisfreies Ersatzangebot zu machen. Dies muss aber nicht exakt dieselben Parameter haben wie eure ursprünglich gebuchte Reise. In einigen Fällen werden die Abweichungen so groß sein, dass er darauf verzichtet und seinerseits kündigt.
2 Erhaltet ihr ein Angebot mit geänderten Flughäfen oder Reisetagen, könnt ihr das ablehnen und eurerseits die Kündigung aussprechen. Das muss nicht begründet werden.
Ratsam ist ggf. eine Nachbesserung zu erbitten, selbst wenn sie möglicherweise mit einer Zuzahlung verbunden ist könnte das preiswerter sein als Kündigung und Neubuchung. Daher also besser nicht gleich die Flinte ins Korn werfen, ausgenommen man hat schon einen Buchungsplan B.
3 Ihr könnt auch aktiv die Kündigung vorschlagen, müsst aber damit rechnen, dass der Vertragspartner die Gelegenheit zur Nachbesserung nicht aufgibt und dem nicht zustimmt bevor eine Alternative vorgeschlagen wurde.
4 Hat man schließlich der Änderung (= dem neuen Vertrag) zugestimmt, sind Ansprüche auf Reisepreisminderung wegen Flughafenänderung oder missliebiger Reisezeiten verwirkt.
5 Eigenmächtig unterbreitete Änderungswünsche werden in der Regel mit Zuzahlungen verbunden sein, zu Recht! Daher ggf. im Wettbewerb checken, ob die Neubuchung günstiger kommt.
Epilog:
Bitte bedenkt bei allen Gesprächen, dass weder die Veranstalter noch die Reisebüros die Misere verschulden oder gar davon profitieren (bei diesen Kommentaren "haben nur $ in den Augen" schließen sich die meinen mit Grausen!) - sie sind die A´karteninhaber und müssen den Flächenbrand austreten, den ein Dritter verursacht hat.Diese grobe Zusammenfassung sollte euch die Entscheidung zur weiteren Vorgehensweise bei eurem ganz persönlichen Anliegen etwas erleichtern und erschien mir angebracht, da inzwischen ganz schön viel Halbgares zu den zentralen Punkten hier verfasst wurde.
@vonschmeling sagte:
Ich fasse nochmal ein paar Grundsätzlichkeiten zusammen, die euch vielleicht bei euren Krisengesprächen mit den Beteiligten helfen:
1 Es ist zwar in der Sache richtig, dass der Veranstalter zunächst alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen muss, um ein aufpreisfreies Ersatzangebot zu machen. Dies muss aber nicht exakt dieselben Parameter haben wie eure ursprünglich gebuchte Reise. In einigen Fällen werden die Abweichungen so groß sein, dass er darauf verzichtet und seinerseits kündigt.
2 Erhaltet ihr ein Angebot mit geänderten Flughäfen oder Reisetagen, könnt ihr das ablehnen und eurerseits die Kündigung aussprechen. Das muss nicht begründet werden.
Ratsam ist ggf. eine Nachbesserung zu erbitten, selbst wenn sie möglicherweise mit einer Zuzahlung verbunden ist könnte das preiswerter sein als Kündigung und Neubuchung. Daher also besser nicht gleich die Flinte ins Korn werfen, ausgenommen man hat schon einen Buchungsplan B.
3 Ihr könnt auch aktiv die Kündigung vorschlagen, müsst aber damit rechnen, dass der Vertragspartner die Gelegenheit zur Nachbesserung nicht aufgibt und dem nicht zustimmt bevor eine Alternative vorgeschlagen wurde.
4 Hat man schließlich der Änderung (= dem neuen Vertrag) zugestimmt, sind Ansprüche auf Reisepreisminderung wegen Flughafenänderung oder missliebiger Reisezeiten verwirkt.
5 Eigenmächtig unterbreitete Änderungswünsche werden in der Regel mit Zuzahlungen verbunden sein, zu Recht! Daher ggf. im Wettbewerb checken, ob die Neubuchung günstiger kommt.
Epilog:
Bitte bedenkt bei allen Gesprächen, dass weder die Veranstalter noch die Reisebüros die Misere verschulden oder gar davon profitieren (bei diesen Kommentaren "haben nur $ in den Augen" schließen sich die meinen mit Grausen!) - sie sind die A´karteninhaber und müssen den Flächenbrand austreten, den ein Dritter verursacht hat.Diese grobe Zusammenfassung sollte euch die Entscheidung zur weiteren Vorgehensweise bei eurem ganz persönlichen Anliegen etwas erleichtern und erschien mir angebracht, da inzwischen ganz schön viel Halbgares zu den zentralen Punkten hier verfasst wurde.
Ergänzung: Dein Ansprechpartner ist das Reisebüro.
