Germania (ST)- was passiert nun mit meinem Flug?
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Ich bin neu hier und auch betroffen. Wir haben eine 10-tägige Pauschalreise mit Byebye von NUE nach RHO gebucht, lt. Buchungsbestätigung Abflug am 30.04. um 05:40, Rückflug am 10.05. um 10:45 Uhr, für uns perfekte Flugzeiten und beides Direktflüge mit jeweils 3 Stunden.
Nach der Germania-Pleite sind nun keine Direktflüge an diesen Tagen ab und nach Nürnberg möglich. Es werden bei HC z.B. bis zu zwei Umstiege mit jeweils längeren Aufenthalten angezeigt. Muss ich Zwischenstopps akzeptieren?
Wir wären ursprünglich um 09:35 in Rhodos gelandet, bei Flug ab NUE mit Zwischenhalt wäre die Ankunft erst spät Abends bzw. Nachts.
Von Byebye haben wir bis jetzt noch kein Angebot zur Umbuchung erhalten, wohl auch mangels Alternativen für 10 Tage ab Nürnberg und deutlich teurer.
Ist noch jemand in der gleichen Lage und hat schon eine Rückmeldung vom Veranstalter?XXXEdit---unnötiges zitat entferntXX
Sorry, wenn ich hier nochmals nachfrage: Müsste ich Zwischenstopps akzeptieren?
Statt NUE 05:40 ab, RHO 09:35 an bietet HC/Byebye auf der Internetseite als Variante nur an: NUE 14:50 ab, RHO 23:25 an, mit zwei Umstiegen (in Frankfurt und Athen). Damit geht der komplette Tag verloren. Zurück geht es mit 1 Stopp: um 7:30 in RHO ab, fast 4 Stunden Aufenthalt in München, Ankunft in NUE um 13:50.
Hat man in solch einem Fall ein Kündigungsrecht? -
Wenn ich Deine Frage korrekt verstehe schaust Du momentan, welche Flüge byebye momentan bei uns auf der Seite anbietet.
Ein Angebot hast Du noch nicht, korrekt?Byebye ist ein spezieller Veranstalter von Alltours, der tagesaktuelle Flüge kauft --und diese mit den ebenso tagesaktuellen Hotelangeboten mixt.
Das sind also in aller Regel keine fixen Flug- Kontingente--- sondern gekaufte Einzelleistungen- direkt bei der Buchung- daher muss der Flug den Du da entdeckt hast auch nicht der sein, den man Dir am Ende anbieten wird/könnte.
Um das noch etwas deutlicher zu schreiben:
Du kannst nicht einfach davon ausgehen, dass der jetzt gelistetete Flug ---auch preislich (anteilig)zu Deiner zuvor gebuchten Pauschalreise passt.
Genau darauf müssen Veranstalter natürlich ebenfalls schauen.Sonst bekämen wir womöglich noch Veranstalter-Pleiten...
Das Thema zieht sich wie ein roter Faden durch den kompletten Thread---Flüge "entdecken" bedeutet eben nicht, das diese auch in der Kalkulation zur gebuchten Pauschalreise passen.Vom Drauflegen kann kein RV leben, deren Renditen sind eh schwach genug.Dir bleibt also momentan nur , auf das neue Angebot zu warten- und natürlich über Dein Reisebüro nachzufassen-
Hast ja noch viel Zeit, bis zum 30.04.
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ich habe eine Frage an diejenigen (Nur-Flug Direktbucher),die eine Erstattung der Kreditkartenfirma erhalten haben: liegt euer Flugdatum in der Zukunft oder Vergangenheit?
Wir haben die Info vom Kreditkartenanbieter erhalten, dass erst nach Ablauf des Flugdatums im September eine Prüfung erfolgen kann. -
Das ist rechtens, wenngleich ein wenig haarspalterisch ... die bisherigen Gutschriften betrafen natürlich alle in der Zukunft liegende Flüge.
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Ich möchte hier noch einmal ein ganz großes Lob an HC und ETI loswerden.
ursprünglich sollten wir letzten Freitag 08.03. ab HH nach Sharm El Sheikh fliegen.... Problem Germania hatte Monopol auf Sharm El Sheikh, daher hatten wir unseren Urlaub schon abgeschrieben
nunmehr fliegen wir morgen ab Düsseldorf für 2 Wochen, durch die 2 Tage Urlaubsverlust durch Verschiebung An- und Abreise und Flughafen 400km entfernt mit schlechteren Flugzeiten konnten wir uns mit ETI auf Rail&Fly und ein Zimmerupgrade einigen. Ich finde super gelöst

win win Situation für alle Beteiligten 
wir wollten unbedingt wieder in unser Wunschhotel und keine neue Buchung oder wie hier oft beschriebene Klage „wg. entgangener Urlaubsfreude“
Für diese Situation kann keiner was, meine Erfahrung ist, dass auch kurzfristige Reisen für alle Beteiligten zur Zufriedenheit umgebucht werden können. Man kann sich halt nicht auf „beste Flugzeiten“ berufen, die können immer geändert werden!!! Man muss entweder Abstriche machen oder stornieren und teuer neu buchen.... -
XXXEdit---unnötiges zitat entferntXX
Sorry, wenn ich hier nochmals nachfrage: Müsste ich Zwischenstopps akzeptieren?
Statt NUE 05:40 ab, RHO 09:35 an bietet HC/Byebye auf der Internetseite als Variante nur an: NUE 14:50 ab, RHO 23:25 an, mit zwei Umstiegen (in Frankfurt und Athen). Damit geht der komplette Tag verloren. Zurück geht es mit 1 Stopp: um 7:30 in RHO ab, fast 4 Stunden Aufenthalt in München, Ankunft in NUE um 13:50.
Hat man in solch einem Fall ein Kündigungsrecht?@oma-lies sagte:
Sorry, wenn ich hier nochmals nachfrage: Müsste ich Zwischenstopps akzeptieren?
Ja, wenn sich dadurch der Zuschnitt deiner Reise nicht signifikant ändert.
Aber Günter hat dich ja bereits hinsichtlich deiner offenbar zumindest halbgaren Rückschlüsse informiert.
Also abwarten und Tee trinken ... -
@fledi - auch meine Kreditkartenfirma wartet die Insolvenz und ggfs. den Beginn meiner Flüge jeweils Mai und Oktober ab.
Es ist alles noch in der Prüfung und Visa wird sich mit Beginn der Insolvenz entscheiden, wann meiner Reklamation nachgegeben wird.
Jede Kreditkartenfirma händelt das wohl anders.
LG -
ich habe eine Frage an diejenigen (Nur-Flug Direktbucher),die eine Erstattung der Kreditkartenfirma erhalten haben: liegt euer Flugdatum in der Zukunft oder Vergangenheit?
Wir haben die Info vom Kreditkartenanbieter erhalten, dass erst nach Ablauf des Flugdatums im September eine Prüfung erfolgen kann.@fledi
XXXEDIT: Unnötiges Zitat entferntXXhallo,
da muß ich jetzt mal, nur zu meinem Verständnis, nachfragen.
Warum sollte hier die KK-Firma Ersatz leisten ? So wie ich das kenne wird Ersatz nur bei Kartenmissbrauch geleistet, und der lag ja hier nicht vor.
Es wurde eine Ware(Reise) bestellt und ordnungsgemäß mit der KK bezahlt. Für Insolvenzen des Verkäufers ist die KK-Firma ja nicht verantwortlich.
Bitte um Aufklärung
lg MichL -
Dann hast Du leider hier im Thread nicht mitgelesen--hier ein paar Infos zu dem Thema.
(Ist aber nicht umfassend--)
Finanztest
klick
Tagesspiegel
klickSollten wir aber nicht weiter vertiefen, da alles schon mehrfach erklärt wurde --und es zudem noch viele Fragen zu der Umbucherei gibt.
Und von der bist Du vermutlich nicht betroffen.
Fragen Betroffener haben hier absoluten Vorrang. Danke! -
Sorry Günter, aber die beiden verlinkten Artikel passen nicht wirklich zur gängigen Praxis.
Denn demnach haben KK-Zahler so gut wie keine Möglichkeit, das Geld zurück zu bekommen.Dem ist aber nicht so.
Anscheinend wird aus Kulanz und aus Marketinggründen entgegen der verlinkten Artikel doch erstattet.(Haftungsfonds).
Allerdings würde ich mich jetzt nicht festlegen wollten, dass das in allen Fällen so gehandhabt wird.
Außerdem bieten einige KK-Gesellschaften ja explizit Insolvenzschutz an.Da es ja auch sehr viele Individualbucher gibt, wäre ggfs. eine Abspaltung in einen eigen Thread wünschenswert, damit doch auch Erfahrungen ausgetauscht werden können.
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Das bringt alles nichts, weil es nur Vermutungen sind.--mag sein dass das so ist- wobei ich von Marketing Gründen da nicht ausgehen würde.
Soll jeder versuchen--wenn es dauerhaft klappt --und aus der Rückforderung dann nicht doch am Ende eine" Rück-Rückforderung" wird --alles gut.Da wir aber kein Finanzportal sind-- und uns zu dem Thema belastbare Grundlagen/oder Aussagen fehlen--möchte ich das Thema auch nicht vertiefen.Und beende es daher auch.Für Vermutungen werde ich das Forum nicht zur Verfügung stellen.
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Hallo,uns ging es genauso. Anderer Flughafen, Reise um 2 Tage verschoben, nicht zumutbare Zeiten, Umbuchung auf ägyptische Airline. Ich habe der Umbuchung aus den Gründen widersprochen und selbst ein Angebot meines Anbieters vorgeschlagen welches unter HolidayCheck stand. Sonst würde ich kostenlos stornieren wollen. Mein Anbieter hat zugestimmt und mich umgebucht wie von mir gewünscht. Lies in den AGB deines Anbieters nach...Grüße
Leider hat unser Reiseveranstalter Alltours der von uns vorgeschlagenen Reisezeitraumänderung nur mit 400 Euro Ausschlag zugestimmt. Das haben wir nicht akzepiert.
Wir wollten vom 15.05.-26.05.19 nach Gran Canaria reisen.
Langsam wird es uns doch etwas mulmig, den die Preise in diesem Zeitraum sind enorm gestiegen.
Was würdet ihr machen, weiter abwarten? Bis zum heutigen Tag haben wir noch kein Alternativangebot erhalten !!! -
Ich befürchte, die 400 Tacken werden dir noch milde vorkommen, wenn du kurzfristig kündigst und neu buchst ...

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@elli
Lies mal meinen Beitrag etwas zurück hierzu. Es muss auch für den Reiseveranstalter preislich passen-er wird keinesfalls in die eigene Tasche greifen, um Mehrkosten des Fluganteils auszugleichen. Daher empfiehlt es sich schon abzuwägen, ob eine Neubuchung am Ende nicht der falsche Weg ist- und eine evtl. Aufzahlung die ganze Sache nicht-- entspannter - jetzt "in trockene Tücher bringt." -
@elli
Lies mal meinen Beitrag etwas zurück hierzu. Es muss auch für den Reiseveranstalter preislich passen-er wird keinesfalls in die eigene Tasche greifen, um Mehrkosten des Fluganteils auszugleichen. Daher empfiehlt es sich schon abzuwägen, ob eine Neubuchung am Ende nicht der falsche Weg ist- und eine evtl. Aufzahlung die ganze Sache nicht-- entspannter - jetzt "in trockene Tücher bringt."@Günter
Unabhängig davon ob der Veranstalter nun hinsichtlich des Fluganteils in die eigene Tasche greifen muss und deshalb die Reise evtl. ein Verlustgeschäft für ihn ist, ist er doch auf der anderen Seite trotzdem in der Pflicht ein kostenneutrales Alternativangebot abzugeben. Oder habe ich das falsch verstanden?
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Jein, ReisenGern19 ... er (Veranstalter) kann ggf. schlüssig darlegen, dass seine Beförderungspflicht unter zumutbaren Bedingungen nicht erfüllbar ist und seinerseits den Vertrag kündigen.
Wie schlüssig die Darlegung tatsächlich ist muss ggf. ein Gericht entscheiden.
Bei den jüngsten Urteilen zu Gunsten der Kläger (Reisegäste) haben die Beklagten (Veranstalter) jedenfalls zumeist darauf vertraut, durch beispielsweise eine Insolvenz (=ganz gar nicht ihrer Sphäre zuzuordnen!) ausreichend exkulpiert zu sein hinsichtlich einer Absage.
Das war ein Irrtum.Auch wenn sie nicht vorhersehbar ist ist eine Insolvenz kein "außergewöhnlicher Umstand", der generell von Forderungen zur Vertragserfüllung entbindet, ergo können dem Reisenden durchaus über die Erstattung des Erlangten hinaus auch noch Entschädigungsansprüche immaterieller Art zugesprochen werden.
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So nun nochmal für alle die es immer noch nicht Verstanden haben. Wer nur Flüge bei Germania direkt ( oder über Vermittler) gekauft hat und mit KK bezahlt hat,hat Anspruch auf Reklamation/Cashback. Das sehen die VISA Regeln so vor. Ich möchte jetzt auch nicht so ins Detail gehen. Viel Imput findet man unter der Google Suche : CC-Rückbuchung/Lastschrift bei Insolvenz (Liquidation). War auch betroffen. Hatte im Oktober 2018,Flüge für Juli 2019 gekauft. Habe dann eine Reklamation bei meiner Bank ( Volks und Reifeisenbank)veranlasst und seit einigen Tagen habe ich das komplette Geld wieder auf meinem Konto.
