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Recht bei Nachteil:Aquaparkrutschen durften weg. Übergewichts nicht genutzt werden.

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
37 Beiträge 16 Kommentatoren 13.7k Aufrufe
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  • CliffideoC Offline
    CliffideoC Offline
    Cliffideo
    schrieb am zuletzt editiert von Cliffideo
    #21

    Hier wird es ähnlich sein wie beim Flug, den ja auch jeder buchen kann ohne Angabe seines Körpergewichtes.
    Versucht dann aber der 200kg-Mensch, seinen Sitzplatz in einer vollbesetzten Maschine einzunehmen, kann es durchaus sein, dass ihm die Beförderung verweigert wird oder er bei noch freien Plätzen einen zweiten Sitzplatz dazubuchen muss, ob wohl es in der Fliegerei keine Flugverbote für schwergewichtige Menschen gibt. Es gibt aber Sicherheitsbestimmungen für die Evakuierung der Maschine, die in einem solchen Falle beeinträchtigt werden können.
    Beispielfoto

    In einem ähnlichen Fall weigerte sich ein Pilot, mit einem 300-Kilo-Passagier, der drei Plätze neben dem Notausgang reserviert hatte, zu starten. (09.12.2009)

    Und egal, wie doof es hier ist, gegenüber von Calais ist Dover..
    Und ein See bei Diepholz ist noch Dümmer..

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    • wukovitsW Offline
      wukovitsW Offline
      wukovits
      schrieb am zuletzt editiert von
      #22

      Hallo

      Soweit ich verstanden habe gehört der Aquapark zum Hotel. Wäre es da nicht die Pflicht des Veranstalters gewesen die Gewichtsbeschränkung in seiner Hotelbeschreibung anzuführen damit eine Person welche das Gewicht überschreitet das Hotel nicht bucht?
      Es gibt ja auch öfters Hinweise wie: " Auf Grund der Hanglage ist das Hotel für Personen mit Bewegungseinschränkungen nicht geeignet."

      Gruß
      Karl

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • vonschmelingV 1
        vonschmelingV 1
        vonschmeling
        Moderator
        schrieb am zuletzt editiert von
        #23

        Nein.
        In der Hotelbeschreibung dürfen gewöhnliche Bedingungen zugrunde gelegt werden. Wenn ein Gast irgendwie ungewöhniche Eigenschaften besitzt unterfällt es seiner Obliegenheit daraus resultierende eventuelle Einschränkungen bei der Nutzung der Hoteleinrichtungen im Vorwege der Buchung zu eruieren.

        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
        "Im Herzen barfuß!"

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        • wukovitsW Offline
          wukovitsW Offline
          wukovits
          schrieb am zuletzt editiert von
          #24

          @vonschmeling

          Das bedeutet also das man als rechtsunkundiger Gast weil man in der Vergangenheit solche Hinweiße welche andere Veranstalter aus Goodwill in die Hotelbeschreibung geschrieben haben gelesen hat von der falschen Annahme ausgeht das ein solcher für einen selbst wesentlicher Punkt erwähnt werden muß.
          Aus meiner Sicht besteht das wesenliche Problem darin das der Gast gar nicht wissen kann welche Fragen Er im Reisebüro stellen muß.

          Gruß
          Karl

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • vonschmelingV 1
            vonschmelingV 1
            vonschmeling
            Moderator
            schrieb am zuletzt editiert von
            #25

            Das hat mit "rechtsunkundig" nicht das Mindeste zu tun, wukovits - er ist ja nicht eines Morgens aufgewacht und war 140kg schwer - so ganz kurz vor dem Urlaub. Folglich kann man voraussetzen, dass ihm Einschränkungen auf Grund seiner Gardemaße nicht vollkommen unbekannt sind. Du erwartest doch auch nicht, dass sie reinschreiben auf welches Höchstgewicht die Bistrostühle ausgelegt sind?!
            Wie dem auch sei, den Veranstalter trifft kein Verschulden, ein Grund für eine Reisepreisminderung kommt da her hier nicht in Betracht.

            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
            "Im Herzen barfuß!"

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            • wukovitsW Offline
              wukovitsW Offline
              wukovits
              schrieb am zuletzt editiert von
              #26

              @vonschmelig

              Zwischen einem Bistrostuhl und einem Aquapark besteht aus Sicht der Kunde - möglicherwise sehen Juristen das anders - ein riesengroßer Unterschied. Sich auf den Standpunkt zu stellen das jeder dessen Figur nicht dem statistischem Durchschnitt entspricht gefälligst vor der Buchung nachzufragen habe da dem Veranstalter die Bekantgabe derartiger Informationen nicht zumutbar sei ist höflich ausgedrückt alles andere als Kundenfreundlich.

              Gruß
              Karl

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • hokahe0H Offline
                hokahe0H Offline
                hokahe0
                schrieb am zuletzt editiert von
                #27

                Ich denke man sollte unterscheiden zwischen übergewichtig und stark übergewichtig. Bei Übergewicht in einem noch zumutbaren Rahmen habe ich im Privatleben evtl. keine Probleme mit zb. Zugfahren, Busfahren etc. und auch noch keine gehabt beim Fliegen.
                Bin ich aber stark übergewichtig werde ich auch im privaten Bereich schon des öfteren Probleme gehabt haben und da empfielt es sich doch eigentlich von selbst mal im Vorhinein nachzufragen damit man im Nachhinein keinen Stress hat.
                Ich würde das jedenfalls so handhaben bevor man mir sagt,..sorry das geht leider so nicht,..!
                Einfach, egal was auch immer, blauäugig mal drauf ankommen zu lassen ist meiner Meinung nach schon leicht dumm oder auch ein bisschen unverschämt.
                Im Rahmen der Sicherheitsmaßnahmen wird eine Ablehnung zur Benutzung im geschilderten Fall mit Sicherheit Rechtens sein, alles andere würde mich aber sehr überraschen.

                Alle Menschen sind klug, die einen vorher, die anderen nachher.

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • wukovitsW Offline
                  wukovitsW Offline
                  wukovits
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #28

                  @hohake0

                  Das das Hotel die behördlichen Auflagen erfüllen muß ist klar. Das man sich aber als Veranstalter auf den Standpunkt stellen kann der Gast habe sich gefälligst selbst zu informieren finde ich nicht richtig.

                  Gruß
                  Karl

                  Praia60P 1 Antwort Letzte Antwort
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                  • vonschmelingV 1
                    vonschmelingV 1
                    vonschmeling
                    Moderator
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #29

                    Jau, wahnsinnig kundenunfreundlich zu erwarten, dass man sich über ggf. bestehende Sicherheitsbestimmungen in einem Aquapark ins Bild bringt bevor man bucht ... allein fragen hier alle naslang Eltern, wieviel ihre Abkömmlinge mindestens wiegen müssten um bei der Rutschenbenutzung nicht ins erdnahe Orbit geschossen zu werden?!
                    Und 140kg als "nicht entsprechend dem statistischen Durchschnitt" zu bezeichnen erscheint mir dann doch etwas zu höflich ... bedaure!
                    Insbesondere wirkt die Forderung nach solchen Angaben grotesk als ja schon 3 Textblöcke mit je 5 Zeilen als belastend ausführlich gelten.
                    Ich bin mal so sportlich mir die Unterstellung zu erlauben, dass sich der Betroffene erst nach der Absage wegen zu hohen Gewichts überhaupt erst mit den Angaben des Veranstalters zum Aquapark so en detail befasst hat um das Fehlen einer Höchstgewichtsangabe festzustellen.

                    Nicht umsonst gibt es den Terminus "allgemeines Lebensrisiko" - und das meint nicht etwa die ausgezeichneten Aussichten auf einen zu frühen Herztot oder marode Gelenke.
                    Letzten Endes noch ein kleiner interkultureller Hinweis:
                    Ich einigen Urlaubsländern kann man mit Hilfe eines Bakshish Verbote beeinflussen, selbst wenn man damit sich und andere gefährdet.
                    Das ist nun einmal in doppelter Hinsicht wenig moralisch und gewiss nicht dem Veranstalter anzulasten!

                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                    "Im Herzen barfuß!"

                    jlechtenboehmerJ 1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • vonschmelingV vonschmeling

                      Jau, wahnsinnig kundenunfreundlich zu erwarten, dass man sich über ggf. bestehende Sicherheitsbestimmungen in einem Aquapark ins Bild bringt bevor man bucht ... allein fragen hier alle naslang Eltern, wieviel ihre Abkömmlinge mindestens wiegen müssten um bei der Rutschenbenutzung nicht ins erdnahe Orbit geschossen zu werden?!
                      Und 140kg als "nicht entsprechend dem statistischen Durchschnitt" zu bezeichnen erscheint mir dann doch etwas zu höflich ... bedaure!
                      Insbesondere wirkt die Forderung nach solchen Angaben grotesk als ja schon 3 Textblöcke mit je 5 Zeilen als belastend ausführlich gelten.
                      Ich bin mal so sportlich mir die Unterstellung zu erlauben, dass sich der Betroffene erst nach der Absage wegen zu hohen Gewichts überhaupt erst mit den Angaben des Veranstalters zum Aquapark so en detail befasst hat um das Fehlen einer Höchstgewichtsangabe festzustellen.

                      Nicht umsonst gibt es den Terminus "allgemeines Lebensrisiko" - und das meint nicht etwa die ausgezeichneten Aussichten auf einen zu frühen Herztot oder marode Gelenke.
                      Letzten Endes noch ein kleiner interkultureller Hinweis:
                      Ich einigen Urlaubsländern kann man mit Hilfe eines Bakshish Verbote beeinflussen, selbst wenn man damit sich und andere gefährdet.
                      Das ist nun einmal in doppelter Hinsicht wenig moralisch und gewiss nicht dem Veranstalter anzulasten!

                      jlechtenboehmerJ Offline
                      jlechtenboehmerJ Offline
                      jlechtenboehmer
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #30

                      @vonschmeling sagte:

                      Ich einigen Urlaubsländern kann man mit Hilfe eines Bakshish Verbote beeinflussen

                      ... was aber nicht im Sinne des TO gewesen wäre (das Bakshish) ; vielmehr will er genau das Gegenteil erreichen.... 😊

                      Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)

                      1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • vonschmelingV 1
                        vonschmelingV 1
                        vonschmeling
                        Moderator
                        schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                        #31

                        Die Schilderung genau dieses seines Vorgehens (Seite 1) ist deiner Aufmerksamkeit entgangen?
                        Schade eigentlich ...

                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                        "Im Herzen barfuß!"

                        jlechtenboehmerJ 1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • manuel1967M manuel1967

                          Gewicht ist aber nicht gleich fett. Ich fahre einen Smart 453, bin Rettungssanitäter mit 1,95m Größe und verteilt auf 140 Kilo mit einem gekugelten Bier-Bauch aber nicht so breit, um in der Rutsche stecken zu bleiben 😁

                          NixN Offline
                          NixN Offline
                          Nix
                          Verwarnt
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #32
                          Dieser Beitrag wurde gelöscht!
                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • Ahotep2A Online
                            Ahotep2A Online
                            Ahotep2
                            Moderator Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
                            schrieb am zuletzt editiert von Ahotep2
                            #33

                            Geht's bei Dir noch, Nix? Bleibe mal bitte höflich und sachlich. Dein unpassender Beitrag wurde archiviert.

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • vonschmelingV vonschmeling

                              Die Schilderung genau dieses seines Vorgehens (Seite 1) ist deiner Aufmerksamkeit entgangen?
                              Schade eigentlich ...

                              jlechtenboehmerJ Offline
                              jlechtenboehmerJ Offline
                              jlechtenboehmer
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #34

                              @vonschmeling sagte:

                              Die Schilderung genau dieses seines Vorgehens (Seite 1) ist deiner Aufmerksamkeit entgangen?

                              Wäre es mir entgangen, hätte ich es nicht erwähnen können ?! Auch weiß ich kurze und prägnante Sätze wie die Frage „Was steht mir zu ?“ durchaus zu deuten.
                              Gleichwohl verstehe ich allerdings nicht, wie einem erwachsenen Menschen ein „riesiger Nachteil“ entsteht, wenn er ein Kinderspielzeug nicht nutzen kann.

                              Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • vonschmelingV 1
                                vonschmelingV 1
                                vonschmeling
                                Moderator
                                schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                                #35

                                Es geht nicht um dein Verständnis, jlechtenboehmer.
                                Und offenbar ist es dir doch entgangen ... daher für deine geschätzte Aufmerksamkeit:
                                " ... wage ich auch das Sicherheitsargument zu bezweifeln, zu mal 2 Bademeister mich mal drauf gelassen haben, wenn der Chef nicht in der Nähe war. Also da kann dann ja wirklich nicht direkt von Sicherheitspunkt die Rede sein, wenn man einen für Trinkgeld Mal ein Auge zudrückt."

                                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                "Im Herzen barfuß!"

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • rishouR Offline
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                                  rishou
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #36

                                  Es ist doch in jeden betriebenen Unternehmungsbereichen diverse Limits oder Mindestmaße gesetzt. Mir ging es damals (da war sie 4) mit meiner Kleinen auch an der Rutsche nicht anders. Der Bademeister in der Türkei wollte meine Tochter nicht rutschen lassen, da er Bedenken hatte das sie unter geht bei der Wassertiefe von 1,40m und auch keine Schwimmhilfe erlaubt waren. Dies steht wie in Deutschland auch üblich an einer Tafel vor der Attraktion. Allerdings konnte sie schon perfekt schwimmen, führte aber nix dran vorbei das sie nur mit mir Rutschen durfte. Hab ich auch Verständnis da diese Leute dann dafür grade stehen müssen wenn etwas passiert. Habe eher Respekt davor das überhaupt ein Bademeister dort war und kontrolliert hat.

                                  Einen Rechtlichen Nachteil sehe ich nicht, die Kids 15&16 sind ja alt genug um allein zu rutschen.

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • wukovitsW wukovits

                                    @hohake0

                                    Das das Hotel die behördlichen Auflagen erfüllen muß ist klar. Das man sich aber als Veranstalter auf den Standpunkt stellen kann der Gast habe sich gefälligst selbst zu informieren finde ich nicht richtig.

                                    Gruß
                                    Karl

                                    Praia60P Offline
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                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #37

                                    @wukovits sagte:

                                    @hohake0

                                    Das das Hotel die behördlichen Auflagen erfüllen muß ist klar. Das man sich aber als Veranstalter auf den Standpunkt stellen kann der Gast habe sich gefälligst selbst zu informieren finde ich nicht richtig.

                                    Gruß
                                    Karl

                                    Wenn man z. B. 2,1m groß ist, sollte man sich sicherheitshalber auch vorher infotmieren , ob es ein passenden Bett im Hotel gibt.

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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