Flugzeiten nachträglich recherchieren - Brauche dringend Hilfe
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@joenicasy sagte:
Leider war die Maschine auf dem Foto noch nicht gelandet.
Was meinst du damit?
FlightRadar und andere solcher Portale sind zwar ganz nützlich aber nicht hierfür, da - wie vonschmeling ausführte - nicht touch down oder Ankunft am Gate relavant sind, sondern wann die Tür geöffnet wurde. Das kann nur die Airline selbst sagen.@rejbodenheim sagte:
Was meinst du damit?
FlightRadar und andere solcher Portale sind zwar ganz nützlich aber nicht hierfür, da - wie vonschmeling ausführte - nicht touch down oder Ankunft am Gate relavant sind, sondern wann die Tür geöffnet wurde. Das kann nur die Airline selbst sagen.ist die Maschine nicht 2Km vom Flughafen entfernt?
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Ach so... das ist aber nur ein Playback. Worauf R.t. hinweisen wollte, war die Ankunftszeit von 07:44 - aber siehe vorherige Beiträge bzgl. Aussagekraft.
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Ach so... das ist aber nur ein Playback. Worauf R.t. hinweisen wollte, war die Ankunftszeit von 07:44 - aber siehe vorherige Beiträge bzgl. Aussagekraft.
@rejbodenheim sagte:
Ach so... das ist aber nur ein Playback. Worauf R.t. hinweisen wollte, war die Ankunftszeit von 07:44 - aber siehe vorherige Beiträge bzgl. Aussagekraft.
Danke. Was bedeutet dann aber actual 3:45 ?
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Q.e.d. spielt auch die Flughafenanzeige keine Rolle bei der Beweisführung.
@Joenicasy
Nach meiner Erfahrung geben die Airlines nicht einfach eine falsche AIBT an, da sie wohl wissen, dass diese im Streitfall nachgewiesen werden muss.
Warum du keine Schlichtung willst ist mir ein Rätsel. Deren Ergebnis ist entweder eine Entschädigung gem. VO(EG)261/04 oder eben der Nachweis der Unterschreitung der 3h.
Außerdem hat eine Verspätung überhaupt nichts mit dem Preis des Fluges zu tun oder dem LFU. Zudem wählen alle Veranstalter bei der Produktion von Pauschalreisen das preiswerteste Angebot.
Natürlich kann man auch den Veranstalter (dem zwar am aller wenigsten Verschulden zufällt!?) bei einer Verspätung auf Entschädigung in Anspruch nehmen. Allerdings erst ab der 5. Stunde und nicht bei 3 oder sogar weniger. -
Q.e.d. spielt auch die Flughafenanzeige keine Rolle bei der Beweisführung.
@Joenicasy
Nach meiner Erfahrung geben die Airlines nicht einfach eine falsche AIBT an, da sie wohl wissen, dass diese im Streitfall nachgewiesen werden muss.
Warum du keine Schlichtung willst ist mir ein Rätsel. Deren Ergebnis ist entweder eine Entschädigung gem. VO(EG)261/04 oder eben der Nachweis der Unterschreitung der 3h.
Außerdem hat eine Verspätung überhaupt nichts mit dem Preis des Fluges zu tun oder dem LFU. Zudem wählen alle Veranstalter bei der Produktion von Pauschalreisen das preiswerteste Angebot.
Natürlich kann man auch den Veranstalter (dem zwar am aller wenigsten Verschulden zufällt!?) bei einer Verspätung auf Entschädigung in Anspruch nehmen. Allerdings erst ab der 5. Stunde und nicht bei 3 oder sogar weniger.@vonschmeling sagte:
Q.e.d. spielt auch die Flughafenanzeige keine Rolle bei der Beweisführung.
@Joenicasy
Nach meiner Erfahrung geben die Airlines nicht einfach eine falsche AIBT an, da sie wohl wissen, dass diese im Streitfall nachgewiesen werden muss.
Warum du keine Schlichtung willst ist mir ein Rätsel. Deren Ergebnis ist entweder eine Entschädigung gem. VO(EG)261/04 oder eben der Nachweis der Unterschreitung der 3h.
Außerdem hat eine Verspätung überhaupt nichts mit dem Preis des Fluges zu tun oder dem LFU. Zudem wählen alle Veranstalter bei der Produktion von Pauschalreisen das preiswerteste Angebot.
Natürlich kann man auch den Veranstalter (dem zwar am aller wenigsten Verschulden zufällt!?) bei einer Verspätung auf Entschädigung in Anspruch nehmen. Allerdings erst ab der 5. Stunde und nicht bei 3 oder sogar weniger.Du Hast natürlich in fast allen Punkten recht.
Wir sind nur sehr angep... wegen der gesamten Behandlung. Wir wohnen nicht so weit vom Flughafen entfernt. Unsere Kinder hätten mit unserer Enkelin nach Hause fahren können um dort zu warten. Leider hat man uns gesagt, dass würde dann auf unser Risiko geschehen, obwohl alle wußten, dass der Flieger noch nicht aus Antalya losgeflogen war.
Nach der Anfrage an Tailwind hätten die doch auch einen Auszug aus ihren Dokumenten schicken können der beweist, dass der Flug 2:55h Verspätung hatte. Machen die nicht sondern schreiben einfach 2:55h und gut ist.
Es geht hier auch nicht vorrangig um den Veranstalter. Im normalen Geschäftsleben wäre es zwar so, dass man Dinge mit seinem Vertragspartner klärt und wenn eine Entschädigung ansteht, dann zahlt es der Vertragspartner und holt sich u.U. das Geld von seinem Vertragspartner (hier Tailwind) wieder.
Noch ein letzter Punkt. Die Entschädigung laut Fluggastordnung ist ja noch nicht so alt und sollte genau dieses Verhalten der Fluggesellschaften erschweren. -
@Joenicasy
Bitte nicht immer zitieren, benutze einfach den Button "Antworten",
Eine Verspätung ist immer ärgerlich, nicht nur für die Fluggäste. Du kannst davon ausgehen, dass jede Airline immer nach Kräften bemüht ist um Pünktlichkeit und Information an die Paxe. Aber oft hängen die eben auch in der Luft und müssen zusehen wie sie die Kuh vom Eis bzw. den Bomber vom Hof bekommen. Die Auskunft, dass ihr bei kurzfristigen Änderungen ggf. auf eigenes Risiko den Flug verpasst ist absolut rechtens.
Fazit: Es nützt nichts sich unnütz zu ärgern!
Ich würde an deiner Stelle abwarten was die Schlichtungsstelle dir berichtet. Dein Anspruch verjährt nicht so schnell (Frist 3 Jahre). Wenn du von der Flugsicherung die AIBT mit 7:42 bekommst hast du einen Hunni verfeuert.@HABERLING
Ich sehe das nicht, sorry. -
@rejbodenheim sagte:
Ach so... das ist aber nur ein Playback. Worauf R.t. hinweisen wollte, war die Ankunftszeit von 07:44 - aber siehe vorherige Beiträge bzgl. Aussagekraft.
Danke. Was bedeutet dann aber actual 3:45 ?
@joenicasy sagte:
Danke. Was bedeutet dann aber actual 3:45 ?
Nochmal: Das spielt keine Rolle für dich, weil es als Beweis bei einer streitigen Auseinandersetzung keine Beweiskraft entfaltet.
Last not least solltest du dich auch darauf einstellen, dass die Beitreibung einer Forderung im Falle eines Bestehens bei TWI sehr aufwändig geraten könnte. Viele der einschlägigen Rechteverwerter führen sie erst gar nicht in ihrer Datenbank. -
Die Schlichtungsstelle kann lediglich den Anspruch bestätigen lassen, einen Prozess führt sie für dich hingegen nicht.
Etwas abgegriffen der Spruch von Recht haben und Recht bekommen, du hast zwar Recht musst es aber noch durchsetzen.
In deinem Fall ist ja noch nicht einmal der Anspruch geklärt, das ist der erste Schritt den du unternehmen musst. In der Folge (im Falle eines Anspruchs) wird dich sicherlich der Anwalt vertreten, mit dem du bereits Kontakt aufgenommen hast. -
Noch ein kleiner Hinweis:
Solltest du schließlich anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen ist das Schlichtungsverfahren hinfällig. -
Hallo, ist hier vielleicht auch jemand letzte Woche am 18.4.24 verspätet um "2.05 Uhr" mit Mavi Gök Flugnr.- 4M304 von Hannover nach Antalya geflogen?
Und weiß wann der Flieger genau gelandet ist bzw die Türen geöffnet wurden?
Oder kann vielleicht jemand helfen, wo man den Flug zurück verfolgen könnte?
Ich wäre dankbar für jede Hilfe! -
Hallo, ist hier vielleicht auch jemand letzte Woche am 18.4.24 verspätet um "2.05 Uhr" mit Mavi Gök Flugnr.- 4M304 von Hannover nach Antalya geflogen?
Und weiß wann der Flieger genau gelandet ist bzw die Türen geöffnet wurden?
Oder kann vielleicht jemand helfen, wo man den Flug zurück verfolgen könnte?
Ich wäre dankbar für jede Hilfe!Nach meinen Quellen kam es zu einer Verspätung von 27 Minuten

Abflug 3.30 Uhr statt 3.00 Uhr
Landung 7.42 Uhr statt 7.15 Uhr -
Kann mir jemand helfen herauszufinden, ob am 30.05.2024 zwischen ca. 13.00 Uhr und 17.00 Uhr in München Flugzeuge abgeflogen sind? Fluggesellschaft spielt keine Rolle. Es geht darum, ob Abflüge stattgefunden haben.
Danke im Voraus!
Flug XQ 131 von München nach Antalya ist um 13.36 Uhr gestartet, geplant war 13.15 Uhr.

