Insolvenz Thomas Cook
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Wir haben grade über die Rücklastschrift immerhin den Großteil der Zahlung erhalten und bleiben erstmal im Hotel. Buchen jetzt vllt noch den Flug zur Sicherheit nochmal.
@davinci17 sagte:
Wir haben grade über die Rücklastschrift immerhin den Großteil der Zahlung erhalten und bleiben erstmal im Hotel. Buchen jetzt vllt noch den Flug zur Sicherheit nochmal.
Ihr seid also in den Urlaub geflogen, nutzt das Hotel und erhaltet wahrscheinlich auch den Rückflug..
Und trotzdem bucht Ihr die Lastschrift zurück? Könnte eventuell ein Fall für den Staatsanwalt wegen Betrugs werden..
Bei Nichtantritt der Reise hätte ich das irgendwie noch verstanden, aber so nicht. -
"..... begeht der Reiseveranstalter eigentlich Vertragsbruch, wenn er diese gebuchten und bezahlten Reisen jetzt absagt. "Die Reise ist ja gescheitert." Betroffene Kunden, deren Reisen jetzt nicht stattfinden, haben die Möglichkeit, den gezahlten Reisepreis zurückzufordern. Zudem stehe ihnen wahrscheinlich auch Schadenersatz zu.
Da die deutsche Tochter des britischen Unternehmens mit den Marken Thomas Cook, Neckermann, Öger Tours, Air Marin und Bucher Reisen noch nicht insolvent ist, müssen die Ansprüche direkt bei dem jeweiligen Veranstalter geltend gemacht werden."********************
Ich liebe solche Aussagen von Rechtswissenschaftlern

....... und das bedeutet konkret?
Ich bekomme mein komplettes Geld plus auch noch geltend machende Schadensersatzansprüche zurück???? Wers glaubt wird selig.
Und der letzte Satz? Obwohl die deutschen Töchter noch keine Insolvenz angemeldet haben, kann ich meine Forderungen bereits jetzt bei HC oder TC (England) geltend machen?
F ?t -
@davinci17 sagte:
Wir haben grade über die Rücklastschrift immerhin den Großteil der Zahlung erhalten und bleiben erstmal im Hotel. Buchen jetzt vllt noch den Flug zur Sicherheit nochmal.
Ihr seid also in den Urlaub geflogen, nutzt das Hotel und erhaltet wahrscheinlich auch den Rückflug..
Und trotzdem bucht Ihr die Lastschrift zurück? Könnte eventuell ein Fall für den Staatsanwalt wegen Betrugs werden..
Bei Nichtantritt der Reise hätte ich das irgendwie noch verstanden, aber so nicht.@cliffideo sagte:
Ihr seid also in den Urlaub geflogen, nutzt das Hotel und erhaltet wahrscheinlich auch den Rückflug..
Und trotzdem bucht Ihr die Lastschrift zurück? Könnte eventuell ein Fall für den Staatsanwalt wegen Betrugs werden..
Bei Nichtantritt der Reise hätte ich das irgendwie noch verstanden, aber so nicht.Das ist ja mehr als dreist! Wieso bucht ihr zurück, wenn ihr alle Leistungen erhalten habt?
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HHallo Alex Am besten einen Anwalt fragen von HC bekommst du auch keine Antwort
WWir sind seid 12 Tagen schon in der Türkei und haben das Hotel heute komplett bezahlen müssen ,obwohl wir die Reise schon bezahlt haben .
Schon wären wir nicht mehr ins Zimmer gekommen . Die Polizei hilft dir auch nicht dabei sondern
NNur dem Hotel .
MMfg -
@babsie333 sagte:
Ich hab das Hotel direkt angefragt wie es mit der Buchung aussieht, sie mussten es auch stornieren und von Thomas Cook habe ich noch keine Infos bekommen. Jetzt hab ich vom Hotel ein günstiges Angebot bekommen um direkt über das Hotel zu buchen. Geht das bei euch nicht vielleicht auch? Und bei der Fluggesellschaft die sozusagen freigewordenen Plätze auf euch umbuchen? Die Flüge wurden sicher schon bezahlt...
Normalerweise verlangen Linienflug-Airlines die sofortige Bezahlung, bevor sie eine Tiketnummer rausgeben. Wenn Du die Ticketnummer hast, gehört das Ticket Dir. Wenn Du dann nicht fliegst, ist es Dein Problem, auch wenn Du die Nachricht bekommen hast, daß die Reise nicht stattfindet. So steht es im Vertrag von Thomas Cook Reisen Gmbh, den Du mit ihnen abgeschlossen hast. Also immer checken, ob das Flug ticket in Ordnung geht, dann das Hotel überprüfen und ggfs. auf ein Ersatzangebot hoffen, sonst halt über booking.com oder ähnliche neu buchen.
Wichtig: das Angebot vom Hotel muß schriftlich sein und darauf hinweisen, daß der Aufenthalt von Thomas Cook storniert wurde. Damit kannst Du dann Regress fordern, auch wenn sie keine Insolvenz anmelden.Nochmals kurz zusammengefaßt:
- Thomas Cook und Töchter müssen Deine Reise wegen Insolvenz stornieren, erst dann zahlt deren Versicherung!
Ansonsten machen sie sich regresspflichtig, also müssen die Reise und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zahlen.
Sie können die Reise nicht einfach stornieren!Was nun zu tun ist:
- Flug überprüfen, ob Ticket gültig.
- Falls ja: Hotel überprüfen, schriftliche Bestätigung bei Storno anfordern.
- Ggfs. mit Hotel einigen oder anderes Hotel im Ziel buchen.
- Transfer mit Hotel oder Agentur am Flughafen aushandeln.
- Abreisen und Urlaub genießen
- Parallel (vor der Reise oder nach der Rückkkehr) Anwalt mit Regressforderung auf Thomas Cook loshetzen (oder erstmal selbst schreiben, aber ich sehe da wenig Erfolg).
Wir haben bislang den Flug sicher (Abflug übermorgen) und mehrere Hotels in Aussicht, warten noch auf Nachricht vom Originalhotel, aber es wird bestimmt ein Klasse Urlaub.
Wünsche allen anderen Betroffenen alles Guite!@champagner-charlie sagte:
Normalerweise verlangen Linienflug-Airlines die sofortige Bezahlung, bevor sie eine Tiketnummer rausgeben. Wenn Du die Ticketnummer hast, gehört das Ticket Dir. Wenn Du dann nicht fliegst, ist es Dein Problem, auch wenn Du die Nachricht bekommen hast, daß die Reise nicht stattfindet. So steht es im Vertrag von Thomas Cook Reisen Gmbh, den Du mit ihnen abgeschlossen hast. Also immer checken, ob das Flug ticket in Ordnung geht, dann das Hotel überprüfen und ggfs. auf ein Ersatzangebot hoffen, sonst halt über booking.com oder ähnliche neu buchen.
Wichtig: das Angebot vom Hotel muß schriftlich sein und darauf hinweisen, daß der Aufenthalt von Thomas Cook storniert wurde. Damit kannst Du dann Regress fordern, auch wenn sie keine Insolvenz anmelden.Nochmals kurz zusammengefaßt:
Thomas Cook und Töchter müssen Deine Reise wegen Insolvenz stornieren, erst dann zahlt deren Versicherung!
Ansonsten machen sie sich regresspflichtig, also müssen die Reise und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zahlen.
Sie können die Reise nicht einfach stornieren!Was nun zu tun ist:
Flug überprüfen, ob Ticket gültig.
Falls ja: Hotel überprüfen, schriftliche Bestätigung bei Storno anfordern.
Ggfs. mit Hotel einigen oder anderes Hotel im Ziel buchen.
Transfer mit Hotel oder Agentur am Flughafen aushandeln.
Abreisen und Urlaub genießen
Parallel (vor der Reise oder nach der Rückkkehr) Anwalt mit Regressforderung auf Thomas Cook loshetzen (oder erstmal selbst schreiben, aber ich sehe da wenig Erfolg).Wir haben bislang den Flug sicher (Abflug übermorgen) und mehrere Hotels in Aussicht, warten noch auf Nachricht vom Originalhotel, aber es wird bestimmt ein Klasse Urlaub.
Wünsche allen anderen Betroffenen alles Guite!Supi! so schauts aus
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@steelydan1 sagte:
Unser Flug geht über Corendon und die waren bislang nicht in der Lage uns etwas mitzuteilen, außer einer Standard Nachricht.
Also meinst du, wir sollten es am Montag riskieren?@davinci17 sagte:
Unser Flug geht über Corendon und die waren bislang nicht in der Lage uns etwas mitzuteilen, außer einer Standard Nachricht.
Also meinst du, wir sollten es am Montag riskieren?Ihr seit doch auch hingekommen mit Corendon, ich würde es erstmal probieren.
Wir haben leider auch keine andere Info von Corendon. Wir wollten am Freitag den 27.09. fliegenbeste Grüße
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Wir haben für Ende Oktober gebucht. Gerade von dem Hotel schriftlich bekommen das nicht mal eine Reservierung vorliegt. Danke HC und Neckermann für nichts.
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@vonschmeling sagte:
Ja natürlich kann er, zu den vereinbarten Stornogebühren.
Völliger Quatsch!
Ich. Der Insolvenzverwalter wird jeden Cent beitreiben, auf den rechtlich ein Anspruch besteht. Gehört zu seinen wichtigsten Aufgaben.
Nochmal - völliger Quatsch!
Ist es nicht, was übrigens im folgenden Zitat ebenfalls bestätigt wird.Sitzt du jetzt auf dem Dreifuß und orakelst den geplagten Lesern hier die Ereignisse vom 20.10.??
Sportlich ...Wie schon gesagt kann er stornieren. Und der Insolvenz Verwalter kann nur Geld für erbrachte Leistungen eintreiben. Nicht für eine Reise die nicht mehr stattfindet. Ausser der Insolvenzverwalter garantiert das die Reise statfindet.
Ich glaube kaum das Bucher ein Storno nicht annehmen würde. Ein Problem weniger um das man sich kümmern muss
Also ich finde es eher fahrlässig jemanden zu raten an eine Insolvente Firma Geld zu bezahlen.
Kannst Du garantieren das er dann sein Geld zurück bekommt wenn er sich auf deine Ratschläge beruft?
Wohl kaum....
Sollte die Info kommen das die Reisen von Bucher wieder stattfinden kann er ja immer noch bezahlen.@guba78 sagte:
Wie schon gesagt kann er stornieren. Und der Insolvenz Verwalter kann nur Geld für erbrachte Leistungen eintreiben. Nicht für eine Reise die nicht mehr stattfindet. Ausser der Insolvenzverwalter garantiert das die Reise statfindet.
Ich glaube kaum das Bucher ein Storno nicht annehmen würde. Ein Problem weniger um das man sich kümmern muss
Also ich finde es eher fahrlässig jemanden zu raten an eine Insolvente Firma Geld zu bezahlen.
Kannst Du garantieren das er dann sein Geld zurück bekommt wenn er sich auf deine Ratschläge beruft?
Wohl kaum....
Sollte die Info kommen das die Reisen von Bucher wieder stattfinden kann er ja immer noch bezahlen.Momentan hat er seinen ganz normalen Vertrag, der nicht kostenfrei storniert werden kann. Dafür gibt es keine Grundlage.
Der Insolvenzverwalter ist nochmals eine andere Geschichte, aber solange keine offizielle Insolvenz, solange kein Insolvenzverwalter.. und auch dann ist die Frage, wird das Unternehmen abgewickelt oder nicht.. das sind noch zuviele Variablen, um das genau vorhersagen zu können -
"..... begeht der Reiseveranstalter eigentlich Vertragsbruch, wenn er diese gebuchten und bezahlten Reisen jetzt absagt. "Die Reise ist ja gescheitert." Betroffene Kunden, deren Reisen jetzt nicht stattfinden, haben die Möglichkeit, den gezahlten Reisepreis zurückzufordern. Zudem stehe ihnen wahrscheinlich auch Schadenersatz zu.
Da die deutsche Tochter des britischen Unternehmens mit den Marken Thomas Cook, Neckermann, Öger Tours, Air Marin und Bucher Reisen noch nicht insolvent ist, müssen die Ansprüche direkt bei dem jeweiligen Veranstalter geltend gemacht werden."********************
Ich liebe solche Aussagen von Rechtswissenschaftlern

....... und das bedeutet konkret?
Ich bekomme mein komplettes Geld plus auch noch geltend machende Schadensersatzansprüche zurück???? Wers glaubt wird selig.
Und der letzte Satz? Obwohl die deutschen Töchter noch keine Insolvenz angemeldet haben, kann ich meine Forderungen bereits jetzt bei HC oder TC (England) geltend machen?
F ?t@besucher66 sagte:
"..... begeht der Reiseveranstalter eigentlich Vertragsbruch, wenn er diese gebuchten und bezahlten Reisen jetzt absagt. "Die Reise ist ja gescheitert." Betroffene Kunden, deren Reisen jetzt nicht stattfinden, haben die Möglichkeit, den gezahlten Reisepreis zurückzufordern. Zudem stehe ihnen wahrscheinlich auch Schadenersatz zu.
Da die deutsche Tochter des britischen Unternehmens mit den Marken Thomas Cook, Neckermann, Öger Tours, Air Marin und Bucher Reisen noch nicht insolvent ist, müssen die Ansprüche direkt bei dem jeweiligen Veranstalter geltend gemacht werden."********************
Ich liebe solche Aussagen von Rechtswissenschaftlern

....... und das bedeutet konkret?
Ich bekomme mein komplettes Geld plus auch noch geltend machende Schadensersatzansprüche zurück???? Wers glaubt wird selig.
Und der letzte Satz? Obwohl die deutschen Töchter noch keine Insolvenz angemeldet haben, kann ich meine Forderungen bereits jetzt bei HC oder TC (England) geltend machen?
F ?tSteht doch alles drin. Da er nicht insolvent ist, sind deine Forderungen an die jeweilige Tochter zu richten. Wäre sie insolvent an die Versicherung.
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@vonschmeling sagte:
Bei solchen "Tipps" würde ich mir aber an deiner Stelle Sorgen machen ...

alex-mo hat einen gültigen Reisevertrag und ist damit Verpflichtungen eingegangen. Selbst in der Insolvenz "können die was holen" - und werden es erfahrungsgemäß auch tun.Ich als Kunde von TC habe einen gültigen Reisevertrag..... Ok, sehe ich ein.
Auch Verpflichtungen, nämlich die Zahlung hieraus, sind ok.
Jedoch kommt der Veranstalter TC seinen Verpflichtungen nicht nach. Ich verstehe Vertragsrecht immer noch in beide Richtungen..... Leistung/Gegenleistung...... Oder sehe ich da was falsch?
Vieleicht kann man so die Insolventsmasse erhöhen, es müssen noch viele Provisionen bezahlt werden! -
@davinci17 sagte:
Wir haben grade über die Rücklastschrift immerhin den Großteil der Zahlung erhalten und bleiben erstmal im Hotel. Buchen jetzt vllt noch den Flug zur Sicherheit nochmal.
Ihr seid also in den Urlaub geflogen, nutzt das Hotel und erhaltet wahrscheinlich auch den Rückflug..
Und trotzdem bucht Ihr die Lastschrift zurück? Könnte eventuell ein Fall für den Staatsanwalt wegen Betrugs werden..
Bei Nichtantritt der Reise hätte ich das irgendwie noch verstanden, aber so nicht.@cliffideo sagte:
Ihr seid also in den Urlaub geflogen, nutzt das Hotel und erhaltet wahrscheinlich auch den Rückflug..
Und trotzdem bucht Ihr die Lastschrift zurück? Könnte eventuell ein Fall für den Staatsanwalt wegen Betrugs werden..
Bei Nichtantritt der Reise hätte ich das irgendwie noch verstanden, aber so nicht.So wie ich seine Beiträge heute verstanden habe sollen sie aus dem Hotel geworfen werden wenn sie nicht nochmal dort zahlen. Geld für die doppelzahlung hat die Familie nicht. Deshalb Rückbuchung und von diesem Geld die Finanzierung der Unterkunft.
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@cliffideo sagte:
Ihr seid also in den Urlaub geflogen, nutzt das Hotel und erhaltet wahrscheinlich auch den Rückflug..
Und trotzdem bucht Ihr die Lastschrift zurück? Könnte eventuell ein Fall für den Staatsanwalt wegen Betrugs werden..
Bei Nichtantritt der Reise hätte ich das irgendwie noch verstanden, aber so nicht.So wie ich seine Beiträge heute verstanden habe sollen sie aus dem Hotel geworfen werden wenn sie nicht nochmal dort zahlen. Geld für die doppelzahlung hat die Familie nicht. Deshalb Rückbuchung und von diesem Geld die Finanzierung der Unterkunft.
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@cliffideo sagte:
Ihr seid also in den Urlaub geflogen, nutzt das Hotel und erhaltet wahrscheinlich auch den Rückflug..
Und trotzdem bucht Ihr die Lastschrift zurück? Könnte eventuell ein Fall für den Staatsanwalt wegen Betrugs werden..
Bei Nichtantritt der Reise hätte ich das irgendwie noch verstanden, aber so nicht.So wie ich seine Beiträge heute verstanden habe sollen sie aus dem Hotel geworfen werden wenn sie nicht nochmal dort zahlen. Geld für die doppelzahlung hat die Familie nicht. Deshalb Rückbuchung und von diesem Geld die Finanzierung der Unterkunft.
@julkus sagte:
So wie ich seine Beiträge heute verstanden habe sollen sie aus dem Hotel geworfen werden wenn sie nicht nochmal dort zahlen. Geld für die doppelzahlung hat die Familie nicht. Deshalb Rückbuchung und von diesem Geld die Finanzierung der Unterkunft.
Danke für die Klarstellung
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@steelydan1 sagte:
Unser Flug geht über Corendon und die waren bislang nicht in der Lage uns etwas mitzuteilen, außer einer Standard Nachricht.
Also meinst du, wir sollten es am Montag riskieren?@davinci17 sagte:
Also meinst du, wir sollten es am Montag riskieren?
Sehe da nach aktuellem Stand kein Risiko. Weder gibt es bisher für deutsche Kunden Probleme mit Rückflügen - egal mit welcher Airline - noch sehe ich bis Montag welche, da Corendon selbst ja nicht von Insolvenz bedroht ist.
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@vonschmeling sagte:
Bei solchen "Tipps" würde ich mir aber an deiner Stelle Sorgen machen ...

alex-mo hat einen gültigen Reisevertrag und ist damit Verpflichtungen eingegangen. Selbst in der Insolvenz "können die was holen" - und werden es erfahrungsgemäß auch tun.Ich als Kunde von TC habe einen gültigen Reisevertrag..... Ok, sehe ich ein.
Auch Verpflichtungen, nämlich die Zahlung hieraus, sind ok.
Jedoch kommt der Veranstalter TC seinen Verpflichtungen nicht nach. Ich verstehe Vertragsrecht immer noch in beide Richtungen..... Leistung/Gegenleistung...... Oder sehe ich da was falsch?
Vieleicht kann man so die Insolventsmasse erhöhen, es müssen noch viele Provisionen bezahlt werden!@harry61 sagte:
@vonschmeling sagte:
Ich als Kunde von TC habe einen gültigen Reisevertrag..... Ok, sehe ich ein.
Auch Verpflichtungen, nämlich die Zahlung hieraus, sind ok.
Jedoch kommt der Veranstalter TC seinen Verpflichtungen nicht nach. Ich verstehe Vertragsrecht immer noch in beide Richtungen..... Leistung/Gegenleistung...... Oder sehe ich da was falsch?
Vieleicht kann man so die Insolventsmasse erhöhen, es müssen noch viele Provisionen bezahlt werden!Wann reist du denn? Anders gefragt, kannst du mit Sicherheit sagen, dass es keine Leistung geben wird?
Provisionen erhält man ja nicht pauschal, sollten also alle Reisen abgesagt werden, dann hat da das Reisebüro auch nicht wirklich etwas davon.. das sollte man vielleicht auch mal im Hinterkopf haben, die müssen gerade jetzt viel aushalten und versuchen den ganzen Kunden gerecht zu werden.. -
ich möchte mich diesem Kommentar anschließen. Auch ich werde nicht wieder bei Holidaycheck buchen. Man wird förmlich allein gelassen, bekommt keine Antwort, Telefon ist abgeschalten und selbst ein Zugriff auf meine Buchung, die ich jetzt zwar mit Verlust stornieren möchte, ist nicht möglich....
Ich möchte noch einmal nachlegen. Auf meinen vorgenannten Kommentar erhielt ich die Antwort, ich könne meine Buchung stornieren, im Bereich Holidaycheck - meine Buchungen - . Nur leider ist da nichts vorgesehen. Ggf. möge ich doch die Tel. Nr. +49 89 14379150 benutzen. Das tat ich auch. Fehlanzeige, es ist eine Aufzeichnung, die sich da meldet und vertröstet.
Da ich nur Hotel mit Selbstanreise gebucht habe und daher keinen Sicherungsschein habe, fürchte ich, dass man das Spielchen weiter macht, um noch die Restzahlung zu kassieren, um mir dann erst mitzuteilen, Reise geht nicht. Ich bin Rentnerin und muss mit meinem Geld rechnen! Man hat als Reisenehmer nur Pflichten, während die anderen am längeren Hebel sitzen und sich Rechte rausnehmen.
Ehrlich sehr enttäuschend, was Holidaycheck da an Hilfe anbietet. Für mich sind sie in der Mitschuld, denn seit ca. 5 Monaten weiß man um die Zahlungsschwierigkeiten ( kam im TV) des Unternehmens Thomas Cook.- -
Ich möchte noch einmal nachlegen. Auf meinen vorgenannten Kommentar erhielt ich die Antwort, ich könne meine Buchung stornieren, im Bereich Holidaycheck - meine Buchungen - . Nur leider ist da nichts vorgesehen. Ggf. möge ich doch die Tel. Nr. +49 89 14379150 benutzen. Das tat ich auch. Fehlanzeige, es ist eine Aufzeichnung, die sich da meldet und vertröstet.
Da ich nur Hotel mit Selbstanreise gebucht habe und daher keinen Sicherungsschein habe, fürchte ich, dass man das Spielchen weiter macht, um noch die Restzahlung zu kassieren, um mir dann erst mitzuteilen, Reise geht nicht. Ich bin Rentnerin und muss mit meinem Geld rechnen! Man hat als Reisenehmer nur Pflichten, während die anderen am längeren Hebel sitzen und sich Rechte rausnehmen.
Ehrlich sehr enttäuschend, was Holidaycheck da an Hilfe anbietet. Für mich sind sie in der Mitschuld, denn seit ca. 5 Monaten weiß man um die Zahlungsschwierigkeiten ( kam im TV) des Unternehmens Thomas Cook.-@sylvia03 sagte:
Ehrlich sehr enttäuschend, was Holidaycheck da an Hilfe anbietet. Für mich sind sie in der Mitschuld, denn seit ca. 5 Monaten weiß man um die Zahlungsschwierigkeiten ( kam im TV) des Unternehmens Thomas Cook.-
und warum haben sie dann gebucht, wenn doch alles schon so lange klar und bekannt war?
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@davinci17 sagte:
Wir haben grade über die Rücklastschrift immerhin den Großteil der Zahlung erhalten und bleiben erstmal im Hotel. Buchen jetzt vllt noch den Flug zur Sicherheit nochmal.
Ihr seid also in den Urlaub geflogen, nutzt das Hotel und erhaltet wahrscheinlich auch den Rückflug..
Und trotzdem bucht Ihr die Lastschrift zurück? Könnte eventuell ein Fall für den Staatsanwalt wegen Betrugs werden..
Bei Nichtantritt der Reise hätte ich das irgendwie noch verstanden, aber so nicht.@cliffideo sagte:
Ihr seid also in den Urlaub geflogen, nutzt das Hotel und erhaltet wahrscheinlich auch den Rückflug..
Und trotzdem bucht Ihr die Lastschrift zurück? Könnte eventuell ein Fall für den Staatsanwalt wegen Betrugs werden..
Bei Nichtantritt der Reise hätte ich das irgendwie noch verstanden, aber so nicht.Wir haben das Hotel jetzt selbst nochmal gezahlt. Bezüglich des Rückfluges wissen wir nichts. Die Lastschrift entspricht nicht der vollen Zahlung der Pauschalreise.
Zudem erfordert der Betrug, dass unser Vertragspartner, Bucher Reisen, im Glauben an unseren Zahlungswillen eine Verfügung getätigt hat. Dabei haben sie ja offensichtlich weder das Hotel, noch den Flug gezahlt.
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meine Frage von vorher hat sich erledigt. Habe soeben eine Automatische Mail bekommen von Bucher mit der Abholzeit am Hotel und wünschen uns einen guten Rückflug, somit wird wohl alles klappen
scheint also bei Rückflügen aus dem Urlaub kein Problem momentan zu geben. -
@cliffideo sagte:
Ihr seid also in den Urlaub geflogen, nutzt das Hotel und erhaltet wahrscheinlich auch den Rückflug..
Und trotzdem bucht Ihr die Lastschrift zurück? Könnte eventuell ein Fall für den Staatsanwalt wegen Betrugs werden..
Bei Nichtantritt der Reise hätte ich das irgendwie noch verstanden, aber so nicht.So wie ich seine Beiträge heute verstanden habe sollen sie aus dem Hotel geworfen werden wenn sie nicht nochmal dort zahlen. Geld für die doppelzahlung hat die Familie nicht. Deshalb Rückbuchung und von diesem Geld die Finanzierung der Unterkunft.
@julkus sagte:
So wie ich seine Beiträge heute verstanden habe sollen sie aus dem Hotel geworfen werden wenn sie nicht nochmal dort zahlen. Geld für die doppelzahlung hat die Familie nicht. Deshalb Rückbuchung und von diesem Geld die Finanzierung der Unterkunft.
Das ist korrekt! Da behält jemand den Überblick in diesen endlosen Seiten
