Insolvenz Thomas Cook
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@erny1805 sagte:
Und der Rest bleibt auf seinen Kosten sitzen von 4000 Euro z.b. obwohl er nicht mal in der Nähe vom Flughafen war aber voll bezahlt hat? Ist ja richtig gerecht....
Du bekommst doch nicht mehr oder weniger Geld, nur weil du dich möglichst früh in die Warteschlange einreihst. Entschieden werden kann das doch eh erst, wenn bekannt ist, was für eine Summe insgesamt anfällt, ob die Versicherung ausreicht und wer dann anteilig wie viel bekommt.
Wer aber jetzt am Flughafen hockt, braucht akut eine Info, mit wem er fliegen darf/soll.
@paetke18 sagte:
Du bekommst doch nicht mehr oder weniger Geld, nur weil du dich möglichst früh in die Warteschlange einreihst. Entschieden werden kann das doch eh erst, wenn bekannt ist, was für eine Summe insgesamt anfällt, ob die Versicherung ausreicht und wer dann anteilig wie viel bekommt.
Wer aber jetzt am Flughafen hockt, braucht akut eine Info, mit wem er fliegen darf/soll.
Ich habe ja auch nur einen Text zitiert wo derjenige meinte erstmal alles Geld für die gestrandeten, auch wenn die mir Leid tun. Wie du sagst aufteilen. Und das reicht aber nicht für alle trotz Gesetz das alles ihren vollen Betrag eigentlich bekommen sollten...
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Hier der link für thomas cook direkt mit infos von der kaera seite...
Alle Betroffenen, sowohl vor als auch bereits auf Reisen, wenden sich bitte an die KAERA AG über nachfolgenden Link.
http://www.kaera-ag.de/geschaeftsfelder/abwicklungsstelle/insolvenzthomascook/index.htmKunden werden gebeten, ausschließlich Schadensfälle über das Webformular zu melden. Sollte keine Internetverbindung vorhanden sein: +49 (0)6172 – 99 76 11 23
Der Link zur Geltendmachung Ihrer Ansprüche wird in kürze freigeschaltetIst bereits freigeschaltet.konnte es grad einsehen...mfg
@yamaha1983 sagte:
Hier der link für thomas cook direkt mit infos von der kaera seite...
Alle Betroffenen, sowohl vor als auch bereits auf Reisen, wenden sich bitte an die KAERA AG über nachfolgenden Link.
http://www.kaera-ag.de/geschaeftsfelder/abwicklungsstelle/insolvenzthomascook/index.htmKunden werden gebeten, ausschließlich Schadensfälle über das Webformular zu melden. Sollte keine Internetverbindung vorhanden sein: +49 (0)6172 – 99 76 11 23
Der Link zur Geltendmachung Ihrer Ansprüche wird in kürze freigeschaltetIst bereits freigeschaltet.konnte es grad einsehen...mfg
Vielen vielen Dank, das ist mal Service !
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Heute wurden im Hotel über 50 Zimmer zur Zahlung aufgefordert, es herrscht das blanke Chaos. Ob gerechtfertigt oder nicht, ohne Zahlung bzw. erfolgt diese nicht, gibt es Probleme. Zufällig gehen Zimmerkartem nicht mehr...
Der Reiseleiter ist lt. eigenem Bekunden arbeitslos, Transfers und Flüge sollen lt. Ihm zumindest die nächsten Tage ordnungsgemäß stattfinden, lt. SunExpress kann sich dies aber noch ändern. Ein Erleben, auf das man definitiv verzichten kann.
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Kann mir jemand sagen, ob Neckermann auch Insolvenz angemeldet hat? Laut Karena, der Versicherung von TC nicht. Steht zumindest nicht auf der Website.
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Hallo,
Jetzt wo die Versicherung in der Pflicht steht wie genau gehe ich vor. Das Hotel möchte Geld. Angenommen ich bezahle. Welche Rechnung reiche ich ein? Die von bucher oder die dann vom Hotel. Und muss ich Rücksprache mit dem mit der Versicherung halten bevor ich dem Hotel Geld gebe? Werder online noch telefonisch erreichbar die Versicherung. -
Der Schutz der Zurich Insurance Plc, Niederlassung für Deutschland (Zurich) gilt im Rahmen der Reiseversicherungsscheine für die Kunden von Thomas Cook in Deutschland und die dazugehörigen Veranstaltermarken. Zunächst wurden Insolvenzanträge für die Thomas Cook GmbH, die Thomas Cook Touristik GmbH und die Bucher Reisen & Öger Tours GmbH gestellt. Ob auch weitere Gesellschaften betroffen sind, soll laut Thomas Cook in den nächsten Tagen geprüft und in Abstimmung mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter entschieden werden.
Ja und was ist mit Neckermann ? Davon lese ich nichts !
Ich verstehe gar nichts mehr !
Bitte um Info von HC !!! -
Mal eine Frage (auch wenn Sie für manche dumm erscheint):
Hat Öger/Bucher Deutschland GmbH auch Insolvenzantrag gestellt oder sind die jetzt automatisch mit drin?
Ich frage nur, ob ich dann auch jetzt schon gleich den Antrag an die Versicherung ausfüllen kann.
Danke -
Na wunderbar. Dann können wir noch zusehen, wie die Buchung auf unserer Kreditkarte am 10.10. dann vom Giro abgebucht wird. Was für eine Freude
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Wie lang wollen die uns noch für dumm verkaufen? Insolvenzantrag gestellt, dann können die Geschäfte weiterlaufen.....
Ich werde jetzt bei der Versicherung den Antrag stellen und dann mal schauen... hab mich abgefunden das hier irgenwer noch fliegen wird oder wir überhaupt ein cent jemals sehen werden und von dem Holidaycheck Team fühl ich mich im stich gelassen, die Infos sind = 0.
Vielen Dank für nichts.
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Mal eine Frage (auch wenn Sie für manche dumm erscheint):
Hat Öger/Bucher Deutschland GmbH auch Insolvenzantrag gestellt oder sind die jetzt automatisch mit drin?
Ich frage nur, ob ich dann auch jetzt schon gleich den Antrag an die Versicherung ausfüllen kann.
Danke@wirwolleninurlaub sagte:
Mal eine Frage (auch wenn Sie für manche dumm erscheint):
Hat Öger/Bucher Deutschland GmbH auch Insolvenzantrag gestellt oder sind die jetzt automatisch mit drin?
Ich frage nur, ob ich dann auch jetzt schon gleich den Antrag an die Versicherung ausfüllen kann.
DankeJa, Öger/Bucher hat Insolvenz angemeldet.
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@murat1977 sagte:
Hallo,
Jetzt wo die Versicherung in der Pflicht steht wie genau gehe ich vor. Das Hotel möchte Geld. Angenommen ich bezahle. Welche Rechnung reiche ich ein? Die von bucher oder die dann vom Hotel. Und muss ich Rücksprache mit dem mit der Versicherung halten bevor ich dem Hotel Geld gebe? Werder online noch telefonisch erreichbar die Versicherung.Rücksprache mit der Versicherung vorher halten, kann vorkommen das Sie nicht alles bezahlen.
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Der Versicherungsträger hat gegenüber dem Deutschen Reiseverband (DRV) bestätigt, alle Kosten für die vereinbarten Leistungen mit Hotels und Fluggesellschaften zu übernehmen. Das bedeutet, dass Hotels in den Urlaubsgebieten keinen Grund haben, Urlauber aus Angst vor Zahlungsschwierigkeiten des Reiseveranstalters zur Kasse zu bitten, heißt es in einer Mitteilung des DRV.
Das bringt den Betroffenen vor Ort wohl aber leider auch nichts, wenn sie vom Hotelier die Pistole auf die Brust gesetzt bekommen

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@pixy, wuren deine Verwandten perm Mail benachrichtigt?
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Neckermann hat noch keine Insolvenz angemeldet....
Thomas Cook meldet Insolvenz an
Die deutschen Thomas Cook Gesellschaften haben am 25. September 2019 einen Insolvenzantrag eingereicht. Zunächst werden Insolvenzanträge für die Thomas Cook GmbH, die Thomas Cook Touristik GmbH und die Bucher Reisen & Öger Tours GmbH gestellt werden. Ob auch weitere Gesellschaften betroffen sind, wird in den nächsten Tagen geprüft und in Abstimmung mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter entschieden werden.
Der reguläre Geschäftsbetrieb ist eingestellt, jeglicher Verkauf von Reisen aus dem Portfolio der Thomas Cook-Veranstalter ist gestoppt. Dazu zählen: Thomas Cook Signature, Neckermann Reisen, Bucher Reisen, Öger Tours und Air Marin.
Wir sind derzeit im Austausch mit dem Auswärtigen Amt, dem Reiseinsolvenzversicherer und weiteren Partnern, mit dem Ziel, eine geordnete Rückführung der Gäste zu ermöglichen.
Betroffene Kunden können sich für Informationen zum weiteren Vorgehen an den von der Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutschland beauftragten Dienstleister KAERA AG, www.kaera-ag .de wenden.
Der Veranstalter Aldiana ist hiervon nicht betroffen. -
@murat1977 sagte:
Hallo,
Jetzt wo die Versicherung in der Pflicht steht wie genau gehe ich vor. Das Hotel möchte Geld. Angenommen ich bezahle. Welche Rechnung reiche ich ein? Die von bucher oder die dann vom Hotel. Und muss ich Rücksprache mit dem mit der Versicherung halten bevor ich dem Hotel Geld gebe? Werder online noch telefonisch erreichbar die Versicherung.Zitat von der kaera seite...
Kein Versicherungsschutz besteht für z.B.
- Versicherungsprämien von Reiseschutz
- Rechtsanwaltskosten
- Kreditkartengebühren
- Portokosten und sonstige Auslagen
Bei den genannten Kosten handelt es sich nicht um Leistungen der gebuchten Pauschalreise. Daher unterliegen diese Kosten nicht dem Versicherungsschutz zur Kundengeldabsicherung gem. § 651 r BGB
Würde die persönliche zahlung des zimmers im hotel als sonstige auslagen sehen...(meiner Meinung nach)