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Insolvenz Thomas Cook

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  • vieV Offline
    vieV Offline
    vie
    schrieb am zuletzt editiert von
    #2641

    Geltendmachung von Ansprüchen
    Alle Betroffenen, sowohl vor als auch bereits auf Reisen, wenden sich bitte an die KAERA AG über nachfolgenden Link.http://www.kaera-ag.de/geschaeftsfelder/abwicklungsstelle/insolvenzthomascook/index.htmKunden werden gebeten, ausschließlich Schadensfälle über das Webformular zu melden. Sollte keine Internetverbindung vorhanden sein: +49 (0)6172 – 99 76 11 23
    Der Link zur Geltendmachung Ihrer Ansprüche wird in kürze freigeschaltet

    mnmlM 1 Antwort Letzte Antwort
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    • SchlangenfangerS Schlangenfanger

      Lest doch mal den Beitrag von cliffideo um 11:37Uhr .

      BienekindB Offline
      BienekindB Offline
      Bienekind
      schrieb am zuletzt editiert von Bienekind
      #2642

      @schlangenfanger sagte:

      Lest doch mal den Beitrag von cliffideo um 11:37Uhr .

      Dafür müsste man ja ein oder zwei Seiten zurückblättern 😡 - und verstehend lesen.... z.B. dass Neckermann (bisher) keine Insolvenz angemeldet hat 😠

      fbaF HC-Mitglied155599H charlie0ne11C BienekindB 4 Antworten Letzte Antwort
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      • playaamadoresP Offline
        playaamadoresP Offline
        playaamadores
        schrieb am zuletzt editiert von
        #2643

        Mein örtliches Reisebüro teilt mit , alle Reisen sind hinfällig , es könnte neu gebucht werden. ( Neckermann weiß ich nicht),
        wir sind Bucher & Öger Kunden.Reisebeginn wäre 01.10. gewesen nach Kreta.
        Das Auto ist bei FTI gebucht, das Geld was ich dafür schon gezahlt habe zahlt FTI aus Kulanz zurück.

        Sie suchen mir was Neues zum 01.10. raus aber ich glaub wir bleiben zuhause, da wird doch nun überall Chaos und gedrückte Stimmung sein an den Urlaubsorten. Um die Reisebranche in den europäischen Ländern tuts mir leid, wenn die nun das Geld der vergangenen Monate nicht erhalten, es sind ja auch kleine private Unterkünfte betroffen.

        Avatar : Mangroven auf Surin Island/Thailand

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • JF110J JF110

          Moin,
          Ich würde mir nur wünschen, endlich eine Info von Bucher oder HC zu bekommen, was mit anstehenden Buchungen passiert.
          Abflug 10.10.
          Alles bezahlt....
          Ich könnte ja neu buchen, wenn ich endlich wüsste ob abgesagt/storniert ist, wg. Insolvenz.
          Erstattungen usw. kann ich ja auch später noch klären...

          Suja13S Offline
          Suja13S Offline
          Suja13
          schrieb am zuletzt editiert von
          #2644

          Genauso geht es mir auch. Würde auch gerne buchen, sobald ich eine schriftliche Absage habe.
          Einfach so traue ich mich nicht.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • SHBHS Offline
            SHBHS Offline
            SHBH
            schrieb am zuletzt editiert von
            #2645

            Eine kurze Frage:

            Könnt ihr mir sagen, ob als Zahlungsnachweis die Zahlungsempfangsbestätigungs-Emails vom Reiseveranstalter ausreichend sind?

            BienekindB 1 Antwort Letzte Antwort
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            • SHBHS SHBH

              Eine kurze Frage:

              Könnt ihr mir sagen, ob als Zahlungsnachweis die Zahlungsempfangsbestätigungs-Emails vom Reiseveranstalter ausreichend sind?

              BienekindB Offline
              BienekindB Offline
              Bienekind
              schrieb am zuletzt editiert von Bienekind
              #2646

              Ja, aber du hast doch auch sicher einen Bankbeleg.

              SHBHS 1 Antwort Letzte Antwort
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              • hainzaH Offline
                hainzaH Offline
                hainza
                schrieb am zuletzt editiert von
                #2647

                Wann ist mit Auszahlungen seitens der Versicherung zu rechnen ?

                Wenn die Versicherung davon ausgehen muss, dass die Versicherungssumme für das Jahr 2019 nicht reicht um alle berechtigten Forderungen in voller Höhe zu begleichen, dann können sie doch eigentlich erst auszahlen, wenn sie sicher sind, dass alle Forderungen bei ihnen eingegangen sind.

                Das können sie aber erst dann wissen, wenn alle Unternehmen (die auf der gleichen Versicherungspolice laufen), alle Reisen offiziell Abgesagt/Storniert haben und dann alle Geschädigten sich innerhalb einer gewissen Zeit (8 Wochen waren es doch) gemeldet haben. Und alle Rechnungen für die Rückholungen und Hotelkosten vor Ort bei der Versicherung eingegangen sind, oder ?

                Wenn die Summe also nicht reichen sollte, dann können die doch frühestens im Dezember oder auch erst in 2020 begleichen , oder ???

                MAXENGELM Ahotep2A CliffideoC 3 Antworten Letzte Antwort
                Antworten Zitieren
                • vieV vie

                  Geltendmachung von Ansprüchen
                  Alle Betroffenen, sowohl vor als auch bereits auf Reisen, wenden sich bitte an die KAERA AG über nachfolgenden Link.http://www.kaera-ag.de/geschaeftsfelder/abwicklungsstelle/insolvenzthomascook/index.htmKunden werden gebeten, ausschließlich Schadensfälle über das Webformular zu melden. Sollte keine Internetverbindung vorhanden sein: +49 (0)6172 – 99 76 11 23
                  Der Link zur Geltendmachung Ihrer Ansprüche wird in kürze freigeschaltet

                  mnmlM Offline
                  mnmlM Offline
                  mnml
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #2648

                  Jetzt ging es durch. Eingangsbestätigung bekommen.
                  Adios!

                  1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • Simone25S Offline
                    Simone25S Offline
                    Simone25
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #2649

                    Wie sieht es den RECHTLICH !!!!!! mit der ausgesetzten Restzahlung aus?
                    Zieht der Insolvenzverwalter die Restzahlungen jetzt ein ???
                    Ich möchte jetzt nicht wissen wie das jeder für sich entscheiden ich würde gerne wissen
                    wie die Rechtslage ist, da unsere Restzahlung heute fällig gewesen wäre.
                    Gruss
                    Simone

                    hainzaH 1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • PedroschkaP Offline
                      PedroschkaP Offline
                      Pedroschka
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #2650

                      Insolvenz TC Deutschland.
                      Tuifly hat schon das Geld für die Sitzplatzresevierung angewiesen.
                      Eurowings sträubt sich die Sonderleistung zu erstatten.
                      Das müsste noch entschieden werden.
                      Neue Reise gebucht einen Tag früher und Rückreise einen Tag später ,Expedia Leihwagen gecancelt und neu gebucht,Parkplatzreservierung umgebucht auf den nächsten Urrlaub.
                      Versicherer Webseite erreicht man nicht wie TC ...

                      HacksyH 1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • nsc08N nsc08

                        Urlaub sollte am 29.09. starten mit Neckermann Reisen. Da jetzt schon mehrmals gesagt wurde, dass der Status für Reisen ab dem 27.09. noch unklar ist, wollte ich fragen, ob ich dann mit der Schadensmeldung noch etwas warten soll?

                        MAXENGELM Offline
                        MAXENGELM Offline
                        MAXENGEL
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #2651

                        @nsc08 sagte:

                        Urlaub sollte am 29.09. starten mit Neckermann Reisen. Da jetzt schon mehrmals gesagt wurde, dass der Status für Reisen ab dem 27.09. noch unklar ist, wollte ich fragen, ob ich dann mit der Schadensmeldung noch etwas warten soll?

                        ja - das eilt nicht, das wird dann eh erst über die nächsten Wochen gesammelt

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • BienekindB Bienekind

                          @schlangenfanger sagte:

                          Lest doch mal den Beitrag von cliffideo um 11:37Uhr .

                          Dafür müsste man ja ein oder zwei Seiten zurückblättern 😡 - und verstehend lesen.... z.B. dass Neckermann (bisher) keine Insolvenz angemeldet hat 😠

                          fbaF Offline
                          fbaF Offline
                          fba
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #2652

                          @bienekind sagte:

                          Dafür müsste man ja ein oder zwei Seiten zurückblättern 😡 - und verstehend lesen.... z.B. dass Neckermann (bisher) keine Insolvenz angemeldet hat 😠

                          Dann solltest du mal deine Reiseunterlagen oder Alternativ das Impressum von der Neckermann Website lesen.
                          Dort steht nämlich: "Neckermann Reisen - Eine Marke der Thomas Cook Touristik GmbH" das Ergebnis dürfte dann Bekannt sein.

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • hainzaH hainza

                            Wann ist mit Auszahlungen seitens der Versicherung zu rechnen ?

                            Wenn die Versicherung davon ausgehen muss, dass die Versicherungssumme für das Jahr 2019 nicht reicht um alle berechtigten Forderungen in voller Höhe zu begleichen, dann können sie doch eigentlich erst auszahlen, wenn sie sicher sind, dass alle Forderungen bei ihnen eingegangen sind.

                            Das können sie aber erst dann wissen, wenn alle Unternehmen (die auf der gleichen Versicherungspolice laufen), alle Reisen offiziell Abgesagt/Storniert haben und dann alle Geschädigten sich innerhalb einer gewissen Zeit (8 Wochen waren es doch) gemeldet haben. Und alle Rechnungen für die Rückholungen und Hotelkosten vor Ort bei der Versicherung eingegangen sind, oder ?

                            Wenn die Summe also nicht reichen sollte, dann können die doch frühestens im Dezember oder auch erst in 2020 begleichen , oder ???

                            MAXENGELM Offline
                            MAXENGELM Offline
                            MAXENGEL
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #2653

                            @hainza sagte:

                            Wann ist mit Auszahlungen seitens der Versicherung zu rechnen ?

                            Wenn die Versicherung davon ausgehen muss, dass die Versicherungssumme für das Jahr 2019 nicht reicht um alle berechtigten Forderungen in voller Höhe zu begleichen, dann können sie doch eigentlich erst auszahlen, wenn sie sicher sind, dass alle Forderungen bei ihnen eingegangen sind.

                            Das können sie aber erst dann wissen, wenn alle Unternehmen (die auf der gleichen Versicherungspolice laufen), alle Reisen offiziell Abgesagt/Storniert haben und dann alle Geschädigten sich innerhalb einer gewissen Zeit (8 Wochen waren es doch) gemeldet haben. Und alle Rechnungen für die Rückholungen und Hotelkosten vor Ort bei der Versicherung eingegangen sind, oder ?

                            Wenn die Summe also nicht reichen sollte, dann können die doch frühestens im Dezember oder auch erst in 2020 begleichen , oder ???

                            ja das wird Monate dauern, und es wird eine Frist geben, bis wann jeder sein Zeug einzureichen hat

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • BienekindB Bienekind

                              @schlangenfanger sagte:

                              Lest doch mal den Beitrag von cliffideo um 11:37Uhr .

                              Dafür müsste man ja ein oder zwei Seiten zurückblättern 😡 - und verstehend lesen.... z.B. dass Neckermann (bisher) keine Insolvenz angemeldet hat 😠

                              HC-Mitglied155599H Offline
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                              HC-Mitglied155599
                              Gesperrt
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #2654

                              @bienekind sagte:

                              Dafür müsste man ja ein oder zwei Seiten zurückblättern 😡 - und verstehend lesen.... z.B. dass Neckermann (bisher) keine Insolvenz angemeldet hat 😠

                              Bienekind da bist du nicht auf dem laufendem
                              TC Deutschland zu dem Neckermann gehört hat Insolvenz angemeldet

                              BienekindB 1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • hainzaH hainza

                                Wann ist mit Auszahlungen seitens der Versicherung zu rechnen ?

                                Wenn die Versicherung davon ausgehen muss, dass die Versicherungssumme für das Jahr 2019 nicht reicht um alle berechtigten Forderungen in voller Höhe zu begleichen, dann können sie doch eigentlich erst auszahlen, wenn sie sicher sind, dass alle Forderungen bei ihnen eingegangen sind.

                                Das können sie aber erst dann wissen, wenn alle Unternehmen (die auf der gleichen Versicherungspolice laufen), alle Reisen offiziell Abgesagt/Storniert haben und dann alle Geschädigten sich innerhalb einer gewissen Zeit (8 Wochen waren es doch) gemeldet haben. Und alle Rechnungen für die Rückholungen und Hotelkosten vor Ort bei der Versicherung eingegangen sind, oder ?

                                Wenn die Summe also nicht reichen sollte, dann können die doch frühestens im Dezember oder auch erst in 2020 begleichen , oder ???

                                Ahotep2A Offline
                                Ahotep2A Offline
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                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #2655

                                @hainza sagte:

                                Wann ist mit Auszahlungen seitens der Versicherung zu rechnen ?

                                Wenn die Versicherung davon ausgehen muss, dass die Versicherungssumme für das Jahr 2019 nicht reicht um alle berechtigten Forderungen in voller Höhe zu begleichen, dann können sie doch eigentlich erst auszahlen, wenn sie sicher sind, dass alle Forderungen bei ihnen eingegangen sind.

                                Das können sie aber erst dann wissen, wenn alle Unternehmen (die auf der gleichen Versicherungspolice laufen), alle Reisen offiziell Abgesagt/Storniert haben und dann alle Geschädigten sich innerhalb einer gewissen Zeit (8 Wochen waren es doch) gemeldet haben. Und alle Rechnungen für die Rückholungen und Hotelkosten vor Ort bei der Versicherung eingegangen sind, oder ?

                                Wenn die Summe also nicht reichen sollte, dann können die doch frühestens im Dezember oder auch erst in 2020 begleichen , oder ???

                                Rechne mit 1 Jahr Bearbeitungszeit!

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • Simone25S Simone25

                                  Wie sieht es den RECHTLICH !!!!!! mit der ausgesetzten Restzahlung aus?
                                  Zieht der Insolvenzverwalter die Restzahlungen jetzt ein ???
                                  Ich möchte jetzt nicht wissen wie das jeder für sich entscheiden ich würde gerne wissen
                                  wie die Rechtslage ist, da unsere Restzahlung heute fällig gewesen wäre.
                                  Gruss
                                  Simone

                                  hainzaH Offline
                                  hainzaH Offline
                                  hainza
                                  schrieb am zuletzt editiert von hainza
                                  #2656

                                  @simone25 sagte:

                                  Wie sieht es den RECHTLICH !!!!!! mit der ausgesetzten Restzahlung aus?
                                  Zieht der Insolvenzverwalter die Restzahlungen jetzt ein ???
                                  Ich möchte jetzt nicht wissen wie das jeder für sich entscheiden ich würde gerne wissen
                                  wie die Rechtslage ist, da unsere Restzahlung heute fällig gewesen wäre.
                                  Gruss
                                  Simone

                                  So wie ich das Insolvenzrecht lese, darf er das nicht und wird es auch nicht machen, ausser er ist sich sicher, die Leistung (also die Reise) wie vereinbart erbringen zu können.
                                  Ich würde in jedem Fall jede jetzt noch abgehende Zahlung sofort zurückbuchen lassen und ausserdem versuchen alle bereits erfolgten Zahlungen ebenfalls (auch wenn das in vielen Fällen nicht klappen wird). Und dann, wenn nicht bereits eine Stornierungsmeldung des Reiseveranstalters vorliegt, von diesem eine schriftliche Entscheidung verlangen, ob er noch Leistet oder nicht.

                                  Insolvenzrecht sagt zu Verträgen bei denen noch keine Seite geleistet hat (also du nicht bezahlt und der Reiseveranstalter noch nicht die Leistung erbracht hat), dass der Insolvenzverwalter entscheiden kann, ob er die Verträge noch ausführt --> Dann Leistung gegen Leistung, oder nicht. Er hat das Entscheidungsrecht. Aber er darf nicht deine Leistung entgegennehmen und seine Leistung nicht mehr erbringen. Das wäre Betrug.

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • BienekindB Bienekind

                                    Ja, aber du hast doch auch sicher einen Bankbeleg.

                                    SHBHS Offline
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                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #2657

                                    @bienekind sagte:

                                    Ja, aber du hast doch auch sicher einen Bankbeleg.

                                    Schon, hab aber jetzt gerade keinen Zugriff und könnte es mit den Bestätigungsmails direkt fertig machen.

                                    Werner EwesW HC-Mitglied155599H 2 Antworten Letzte Antwort
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                                    • Ahotep2A Ahotep2

                                      Was mit Buchungen, Abreise ab 27 September geschieht, entscheiden gerade die Insolvenzverwalter und die Insolvenzversicherung.
                                      Jetzt geht es in erster Linie um die Rückführung aller "gestrandeten" Urlauber klick

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                                      #2658

                                      Also ich habe über Neckermann gebucht.Am 28.9 soll es losgehen von Tegel. Ich habe gerade im Hotel in Griechenland angerufen.Mein Zimmer ist nicht bezahlt.Der Flieger Eurowings wahrscheinlich auch nicht.Was mach ich jetzt???

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • nsc08N nsc08

                                        Urlaub sollte am 29.09. starten mit Neckermann Reisen. Da jetzt schon mehrmals gesagt wurde, dass der Status für Reisen ab dem 27.09. noch unklar ist, wollte ich fragen, ob ich dann mit der Schadensmeldung noch etwas warten soll?

                                        CliffideoC Offline
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                                        #2659

                                        @nsc08 sagte:

                                        Urlaub sollte am 29.09. starten mit Neckermann Reisen. Da jetzt schon mehrmals gesagt wurde, dass der Status für Reisen ab dem 27.09. noch unklar ist, wollte ich fragen, ob ich dann mit der Schadensmeldung noch etwas warten soll?

                                        Noch ist doch gar kein Schaden eingetroffen.
                                        Wunschdenken wäre, alle Reisen ab dem 28.9 finden wieder wie gewohnt statt, die ausgestellten Tickets und Reiseunterlagen behalten ihre Gültigkeit...
                                        Dann wärst Du mit Deiner heutigen Schadensmeldung für eine Reise ab dem 29.9. aber sowas von daneben.

                                        Und egal, wie doof es hier ist, gegenüber von Calais ist Dover..
                                        Und ein See bei Diepholz ist noch Dümmer..

                                        zuegiZ 1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • HC-Mitglied155599H HC-Mitglied155599

                                          @bienekind sagte:

                                          Dafür müsste man ja ein oder zwei Seiten zurückblättern 😡 - und verstehend lesen.... z.B. dass Neckermann (bisher) keine Insolvenz angemeldet hat 😠

                                          Bienekind da bist du nicht auf dem laufendem
                                          TC Deutschland zu dem Neckermann gehört hat Insolvenz angemeldet

                                          BienekindB Offline
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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #2660

                                          @piluvi sagte:

                                          Bienekind da bist du nicht auf dem laufendem
                                          TC Deutschland zu dem Neckermann gehört hat Insolvenz angemeldet

                                          Ok, danke!

                                          Erny1805E 1 Antwort Letzte Antwort
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