Weiter zum Inhalt
Bei HolidayCheck über 10 Millionen Bewertungen und Bilder für Hotels, Sehenswürdigkeiten und Reiseziele vergleichen und mit Preisvergleich und Tiefpreisgarantie Ihren Urlaub buchen!
  • Einloggen
  1. Startseite
  2. Übersicht
  3. Allgemeines Forum: Alles rund ums Reisen und mehr....
  4. Reiseveranstalter
  5. Insolvenz Thomas Cook
  6. Insolvenz Thomas Cook

Insolvenz Thomas Cook

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Reiseveranstalter
3.9k Beiträge 759 Kommentatoren 651.9k Aufrufe
  • Sortiert nach
  • Älteste zuerst
  • Neuste zuerst
  • Meiste Stimmen
Antworten
  • In einem neuen Thema antworten
Einloggen
Dieses Thema wurde gelöscht. Nur Nutzer mit entsprechenden Rechten können es sehen.
  • JulkusJ Julkus

    @tajana71 sagte:

    Dito, wie geht man denn damit um, ist’s das Verzögerungstaktik?
    Habe das Schreiben auch erhalten? Wir wollten 29.9. starten? Möchte nur vermeiden, dass ich zu spät bin, für den Anspruch ???

    Wenn es um die Ansprüche bei Karea geht, dann kannst du da eh noch nix beantragen weil deine Reise noch nicht abgesagt ist. Und wenn sie das dann sein sollte hast du mehrere Wochen (ich meine 8 aber nagel mich bitte nicht fest) Zeit für die Einreichung der Ansprüche.

    axelmarquardtA Offline
    axelmarquardtA Offline
    axelmarquardt
    schrieb am zuletzt editiert von
    #3041

    Also von meinem jetzigen Standort muss ich am 26.09 gegen 08:00 Uhr in richtung Hamburg starten. Mit öffentlichen Verkehrsmitteln, da Freitag Morgen um 06:15 Uhr Abflug ist. Weiterhin werde ich in einem Hotel übernachten müssen, welches ich leider nur bis zum 26.09 12:00 Uhr kostenlos stornieren kann. Bis wann bekommt man denn bescheid ob eine Reise statfindet oder nicht.

    Die KAERA ist anscheinend nur für eine Schadensabwicklung zuständig. Und das erst im Schadensfall. Eine Stornierung liegt noch nicht vor. In meinen Augen ist per sofort der Insolvensverwalter mein direkter Ansprechpartner bezüglich der gebuchten Reise. Ich möchte an diesen nach deutschem Recht eine entsprechende Anfrage gemäß "Insolvenzordnung (InsO) § 103 Wahlrecht des Insolvenzverwalters" stellen, ob er den Vertrag erfüllen möchte oder nicht.

    Wer ist nun eigentlich Insolvensverwalter. An wen kann ich mich wenden. Warum werden diese Daten vor dem Kunden verheimlicht. Könnten bitte verwertbare Kontaktdaten angegen werden, damit nach deutschem Recht § 103 InsO, entsprechende Anfragen erfolgen können.
    Auf den webseiten der "Reiseveranstalter" ist nichts angegeben.

    AxM

    hainzaH S.D.1974S 2 Antworten Letzte Antwort
    Antworten Zitieren
    • SchlangenfangerS Offline
      SchlangenfangerS Offline
      Schlangenfanger
      Gesperrt
      schrieb am zuletzt editiert von
      #3042

      schtiev , du benimmst dich aber grad , wie ein kleiner Junge .

      schtievS 1 Antwort Letzte Antwort
      Antworten Zitieren
      • SchlangenfangerS Schlangenfanger

        schtiev , du benimmst dich aber grad , wie ein kleiner Junge .

        schtievS Offline
        schtievS Offline
        schtiev
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3043

        @schlangenfanger sagte:

        schtiev , du benimmst dich aber grad , wie ein kleiner Junge .

        Ich hab 2 kleine Kinder und ich brauch Gewissheit was los ist. Meine Nerven liegen blank.

        SchlangenfangerS 1 Antwort Letzte Antwort
        Antworten Zitieren
        • SugerbabeS Offline
          SugerbabeS Offline
          Sugerbabe
          schrieb am zuletzt editiert von
          #3044

          Nochbeinmal meine Frage, weil noch keine Rückmeldung, evtl. Liest jetzt ein betroffener mit

          Hat in den letzten zwei Tagen noch jemand eine Abbuchung des Restbetrages bekommen ? HC und hier einige sagten, das dürfen die nicht mehr. Ist aber bei einer Bekannten gestern gemacht worden

          AvB

          1 Antwort Letzte Antwort
          Antworten Zitieren
          • axelmarquardtA axelmarquardt

            Also von meinem jetzigen Standort muss ich am 26.09 gegen 08:00 Uhr in richtung Hamburg starten. Mit öffentlichen Verkehrsmitteln, da Freitag Morgen um 06:15 Uhr Abflug ist. Weiterhin werde ich in einem Hotel übernachten müssen, welches ich leider nur bis zum 26.09 12:00 Uhr kostenlos stornieren kann. Bis wann bekommt man denn bescheid ob eine Reise statfindet oder nicht.

            Die KAERA ist anscheinend nur für eine Schadensabwicklung zuständig. Und das erst im Schadensfall. Eine Stornierung liegt noch nicht vor. In meinen Augen ist per sofort der Insolvensverwalter mein direkter Ansprechpartner bezüglich der gebuchten Reise. Ich möchte an diesen nach deutschem Recht eine entsprechende Anfrage gemäß "Insolvenzordnung (InsO) § 103 Wahlrecht des Insolvenzverwalters" stellen, ob er den Vertrag erfüllen möchte oder nicht.

            Wer ist nun eigentlich Insolvensverwalter. An wen kann ich mich wenden. Warum werden diese Daten vor dem Kunden verheimlicht. Könnten bitte verwertbare Kontaktdaten angegen werden, damit nach deutschem Recht § 103 InsO, entsprechende Anfragen erfolgen können.
            Auf den webseiten der "Reiseveranstalter" ist nichts angegeben.

            hainzaH Offline
            hainzaH Offline
            hainza
            schrieb am zuletzt editiert von hainza
            #3045

            @axelmarquardt sagte:

            Wer ist nun eigentlich Insolvensverwalter. An wen kann ich mich wenden. Warum werden diese Daten vor dem Kunden verheimlicht. Könnten bitte verwertbare Kontaktdaten angegen werden, damit nach deutschem Recht § 103 InsO, entsprechende Anfragen erfolgen können.
            Auf den webseiten der "Reiseveranstalter" ist nichts angegeben.

            https://www.insolvenzbekanntmachungen.de/cgi-bin/bl_suche.pl

            Da steht aber bisher nur Öger und Bucher drin. Hatte ich ein paar Seiten vorher gepostet. Einfach "Tours" in der Suchmaske beim Namen eingeben.
            Thomas Cook Deutschland finde ich noch nicht. Vermutlich weil die Prüfung noch läuft.

            1 Antwort Letzte Antwort
            Antworten Zitieren
            • axelmarquardtA axelmarquardt

              Also von meinem jetzigen Standort muss ich am 26.09 gegen 08:00 Uhr in richtung Hamburg starten. Mit öffentlichen Verkehrsmitteln, da Freitag Morgen um 06:15 Uhr Abflug ist. Weiterhin werde ich in einem Hotel übernachten müssen, welches ich leider nur bis zum 26.09 12:00 Uhr kostenlos stornieren kann. Bis wann bekommt man denn bescheid ob eine Reise statfindet oder nicht.

              Die KAERA ist anscheinend nur für eine Schadensabwicklung zuständig. Und das erst im Schadensfall. Eine Stornierung liegt noch nicht vor. In meinen Augen ist per sofort der Insolvensverwalter mein direkter Ansprechpartner bezüglich der gebuchten Reise. Ich möchte an diesen nach deutschem Recht eine entsprechende Anfrage gemäß "Insolvenzordnung (InsO) § 103 Wahlrecht des Insolvenzverwalters" stellen, ob er den Vertrag erfüllen möchte oder nicht.

              Wer ist nun eigentlich Insolvensverwalter. An wen kann ich mich wenden. Warum werden diese Daten vor dem Kunden verheimlicht. Könnten bitte verwertbare Kontaktdaten angegen werden, damit nach deutschem Recht § 103 InsO, entsprechende Anfragen erfolgen können.
              Auf den webseiten der "Reiseveranstalter" ist nichts angegeben.

              S.D.1974S Offline
              S.D.1974S Offline
              S.D.1974
              schrieb am zuletzt editiert von
              #3046

              @axelmarquardt sagte:

              Wer ist nun eigentlich Insolvensverwalter. An wen kann ich mich wenden. Warum werden diese Daten vor dem Kunden verheimlicht. Könnten bitte verwertbare Kontaktdaten angegen werden, damit nach deutschem Recht § 103 InsO, entsprechende Anfragen erfolgen können.
              Auf den webseiten der "Reiseveranstalter" ist nichts angegeben.

              Mit der Neuausrichtung des Geschäfts im Rahmen eines Insolvenzverfahrens wurde am Mittwoch die Frankfurter Anwaltskanzlei hww beauftragt.
              Quelle: https://www.hessenschau.de/wirtschaft/thomas-cook-deutschland-stellt-insolvenzantrag,thomas-cook-insolvenz-100.html

              hainzaH 1 Antwort Letzte Antwort
              Antworten Zitieren
              • S.D.1974S S.D.1974

                @axelmarquardt sagte:

                Wer ist nun eigentlich Insolvensverwalter. An wen kann ich mich wenden. Warum werden diese Daten vor dem Kunden verheimlicht. Könnten bitte verwertbare Kontaktdaten angegen werden, damit nach deutschem Recht § 103 InsO, entsprechende Anfragen erfolgen können.
                Auf den webseiten der "Reiseveranstalter" ist nichts angegeben.

                Mit der Neuausrichtung des Geschäfts im Rahmen eines Insolvenzverfahrens wurde am Mittwoch die Frankfurter Anwaltskanzlei hww beauftragt.
                Quelle: https://www.hessenschau.de/wirtschaft/thomas-cook-deutschland-stellt-insolvenzantrag,thomas-cook-insolvenz-100.html

                hainzaH Offline
                hainzaH Offline
                hainza
                schrieb am zuletzt editiert von
                #3047

                @sd1974 sagte:

                Mit der Neuausrichtung des Geschäfts im Rahmen eines Insolvenzverfahrens wurde am Mittwoch die Frankfurter Anwaltskanzlei hww beauftragt.
                Quelle: https://www.hessenschau.de/wirtschaft/thomas-cook-deutschland-stellt-insolvenzantrag,thomas-cook-insolvenz-100.html

                Dann ist es der gleiche Insolvenzverwalter der auch Öger und Bucher macht. Ist auch HWW.

                S.D.1974S 1 Antwort Letzte Antwort
                Antworten Zitieren
                • hainzaH hainza

                  @sd1974 sagte:

                  Mit der Neuausrichtung des Geschäfts im Rahmen eines Insolvenzverfahrens wurde am Mittwoch die Frankfurter Anwaltskanzlei hww beauftragt.
                  Quelle: https://www.hessenschau.de/wirtschaft/thomas-cook-deutschland-stellt-insolvenzantrag,thomas-cook-insolvenz-100.html

                  Dann ist es der gleiche Insolvenzverwalter der auch Öger und Bucher macht. Ist auch HWW.

                  S.D.1974S Offline
                  S.D.1974S Offline
                  S.D.1974
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #3048

                  @hainza sagte:

                  Dann ist es der gleiche Insolvenzverwalter der auch Öger und Bucher macht. Ist auch HWW.

                  Gehören ja auch alle zur Thomas Cook Deutschland Gruppe 😉

                  1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • sch.michaS Offline
                    sch.michaS Offline
                    sch.micha
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #3049

                    Weiss jemand, ob der Sicherungsschein verfällt, wenn die Pauschalreise storniert wurde
                    und ich trotzdem die bezahlten Flüge von Norwegian Air in Anspruch nehme?
                    Würde das Hotel separat bezahlen und später die Kosten geltend machen wollen.

                    Gruß
                    Micha

                    Hotel aus diesem Beitrag
                    94%
                    Air In Berlin Hotel
                    Berlin/Deutschland
                    Zum Hotel
                    S.D.1974S gesche.stG 2 Antworten Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • *yasmin* *yasmin

                      Ich hab mal eine vielleicht für einige doofe Frage?

                      Will man eine Rückbuchung von der Kreditkarte um das Geld zurückzuholen, wer haftet denn dafür, weil bei Thomas Cook ist ja nichts mehr zu holen, haftet dann die Bank. So sehe ich es auch wenn ich eine Abbuchung zurückgebe, wenn doch nichts mehr zu holen ist, von wo soll das Geld denn kommen?

                      SchneeglitzernS Offline
                      SchneeglitzernS Offline
                      Schneeglitzern
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #3050

                      @-yasmin sagte:

                      Ich hab mal eine vielleicht für einige doofe Frage?

                      Will man eine Rückbuchung von der Kreditkarte um das Geld zurückzuholen, wer haftet denn dafür, weil bei Thomas Cook ist ja nichts mehr zu holen, haftet dann die Bank. So sehe ich es auch wenn ich eine Abbuchung zurückgebe, wenn doch nichts mehr zu holen ist, von wo soll das Geld denn kommen?

                      Wieso sollte die Bank dafür haften ? Bei einer Rücklastschrift wird das Konto einfach belastet.

                      1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • schtievS schtiev

                        @schlangenfanger sagte:

                        schtiev , du benimmst dich aber grad , wie ein kleiner Junge .

                        Ich hab 2 kleine Kinder und ich brauch Gewissheit was los ist. Meine Nerven liegen blank.

                        SchlangenfangerS Offline
                        SchlangenfangerS Offline
                        Schlangenfanger
                        Gesperrt
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #3051

                        @schtiev sagte:

                        Ich hab 2 kleine Kinder und ich brauch Gewissheit was los ist. Meine Nerven liegen blank.

                        Ist verständlich , dass deine Nerven blank liegen und man merkst auch . Beruhig dich irgendwie . Es kann dir doch keiner hier weiterhelfen . Du musst warten , wie alle andern auch .

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • sch.michaS sch.micha

                          Weiss jemand, ob der Sicherungsschein verfällt, wenn die Pauschalreise storniert wurde
                          und ich trotzdem die bezahlten Flüge von Norwegian Air in Anspruch nehme?
                          Würde das Hotel separat bezahlen und später die Kosten geltend machen wollen.

                          Gruß
                          Micha

                          S.D.1974S Offline
                          S.D.1974S Offline
                          S.D.1974
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #3052

                          @schmicha sagte:

                          Weiss jemand, ob der Sicherungsschein verfällt, wenn die Pauschalreise storniert wurde
                          und ich trotzdem die bezahlten Flüge von Norwegian Air in Anspruch nehme?
                          Würde das Hotel separat bezahlen und später die Kosten geltend machen wollen.

                          Gruß
                          Micha

                          Wissen nicht aber könnte mir vorstellen das es verfällt.

                          BienekindB 1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • *yasmin* Offline
                            *yasmin* Offline
                            *yasmin
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #3053

                            Das meinte ich ja aber wie kann man denn ein Konto belasten, auf dem nichts mehr drauf ist. Meinst du wenn einer Insovent ist, dann wird
                            die Bank das Konto ins Minus belasten.

                            SchneeglitzernS 1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • S.D.1974S S.D.1974

                              @schmicha sagte:

                              Weiss jemand, ob der Sicherungsschein verfällt, wenn die Pauschalreise storniert wurde
                              und ich trotzdem die bezahlten Flüge von Norwegian Air in Anspruch nehme?
                              Würde das Hotel separat bezahlen und später die Kosten geltend machen wollen.

                              Gruß
                              Micha

                              Wissen nicht aber könnte mir vorstellen das es verfällt.

                              BienekindB Offline
                              BienekindB Offline
                              Bienekind
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #3054

                              Wenn du die Reise stornierst, dann vermutlich ja.

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • ArminA Offline
                                ArminA Offline
                                Armin
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #3055

                                Ich weiß, den aktuell "Gestrandeten" zu denen ich auch beihnahe gehört hätte hilft es wenig..aber lt. Meldung vom focus um 17:26 Uhr und wie ich auch gerade auf n-tv hörte, hat auch die deutsche Thomas Cook- Gruppe 375 Mio. Staatskredit beantragt. Vielleicht gelingt es ja doch das Unternehmen von der hochdefizitären britischen TC abzutrennen und neu (vielleicht in Partnerschaft mit Condor?) aufzustellen. Es sind zunächst ja nur die Reisen bis 26.9. abgesagt und wegen der Insolvenz ein Versicherungsfall. Für alle Betroffenen, die jetzt kurzfrisig reisen bzw. verreist sind wie ich bis gestern natürlich ein Nervendrahtseilakt. Der Insolvenzverwalter wird als Geschäftsbevollmächtigter in der Insolvenz sich einen Überblick verschaffen und nach Lösungen suchen. Stornierungen für Reisen in der Zukunft werden dann durch ihn, so war es auch bei GTI, durchgeführt.

                                Übrigens..ich glaube es wurde schon erwähnt..die Beschäftigten von TC Deutschland bekommen 3 Monate Konkursausfallgeld von der Arbeitsagentur..insofern gehe ich fest davon aus daß dort die Schreibtische nicht verwaist sind.

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • andrelenaA andrelena

                                  Dieser Beitrag wurde gelöscht!

                                  MaliniM Offline
                                  MaliniM Offline
                                  Malini
                                  Verwarnt Gesperrt
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #3056

                                  @andrelena sagte:

                                  Tc ist nicht weit von einer kriminellen Vereinigung, und HC ist da auch nicht weit weg. Hc kann wenn sie wollen ganz schnell feststellen, wer was wo über hc gebucht hat, wie der Status ist, Anzahlung restzahlung unterwegs usw, hier könnten sie eine Gruppenentschädigung ansteuern. Das was jetzt geschieht ist absolute ***********.

                                  Glaubst du wirklich, dass das Reisebüro „umme Ecke“ mehr ausrichten könnte als HC?

                                  Zum Sicherungsschein wurde hier übrigens schon hunderte Male etwas geschrieben... Einfach mal lesen statt meckern! :neckbeard:

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • paetke18P paetke18

                                    Für Reisende, die bereits im Urlaub sind:

                                    Gute Nachrichten für Kunden, die bereits im Urlaub sind: Laut Angaben von Thomas Cook Deutschland werden alle Pauschalreisen von Gästen, die sich bereits im Urlaub befinden, regulär durchgeführt. Hotels, Transferagenturen und die Airlines werden eine Kostenübernahmeerklärung der Insolvenzversicherung erhalten. Dies gilt gegebenenfalls nicht für reine Hotel-Buchungen. Die Gäste werden dazu auch von ihrem Veranstalter per SMS informiert.

                                    https://urlaub.check24.de/reisewelt/thomas-cook-insolvenz

                                    binakaB Offline
                                    binakaB Offline
                                    binaka
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #3057

                                    @paetke18 sagte:

                                    Für Reisende, die bereits im Urlaub sind:

                                    https://urlaub.check24.de/reisewelt/thomas-cook-insolvenz

                                    Wenn das wirklich stimmen sollte dann hätten wir doch noch etwas vom Urlaub😀.
                                    Hoffentlich klappt das und ich drücke allen, die so wie wir im Urlaub sind, ganz fest die Daumen.
                                    Liebe Grüße Birgit

                                    Always look at the bright side of life!

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • sch.michaS sch.micha

                                      Weiss jemand, ob der Sicherungsschein verfällt, wenn die Pauschalreise storniert wurde
                                      und ich trotzdem die bezahlten Flüge von Norwegian Air in Anspruch nehme?
                                      Würde das Hotel separat bezahlen und später die Kosten geltend machen wollen.

                                      Gruß
                                      Micha

                                      gesche.stG Offline
                                      gesche.stG Offline
                                      gesche.st
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #3058

                                      @schmicha sagte:

                                      Weiss jemand, ob der Sicherungsschein verfällt, wenn die Pauschalreise storniert wurde
                                      und ich trotzdem die bezahlten Flüge von Norwegian Air in Anspruch nehme?
                                      Würde das Hotel separat bezahlen und später die Kosten geltend machen wollen.

                                      Gruß
                                      Micha

                                      Kannst du das etwas deutlicher fragen? Wenn die Reise storniert ist (durch wen?) , dann ist sie quasi Vergangenheit. Wenn du sie storniert hast, dann hast du die Kosten der Stornierung und den Rest würdest du im Normalfall vom Reiseveranstalter erhalten. Die Flüge sind dann doch aber auch storniert. Somit nicht nutzbar. Kosten für eine Neubuchung kannst du dann nicht extra gültig machen..
                                      Der Sicherungschein hat kein Verfallsdatum, ist aber an diese eine Reise gebunden.

                                      1 Antwort Letzte Antwort
                                      Antworten Zitieren
                                      • JulkusJ Julkus

                                        @tajana71 sagte:

                                        Dito, wie geht man denn damit um, ist’s das Verzögerungstaktik?
                                        Habe das Schreiben auch erhalten? Wir wollten 29.9. starten? Möchte nur vermeiden, dass ich zu spät bin, für den Anspruch ???

                                        Wenn es um die Ansprüche bei Karea geht, dann kannst du da eh noch nix beantragen weil deine Reise noch nicht abgesagt ist. Und wenn sie das dann sein sollte hast du mehrere Wochen (ich meine 8 aber nagel mich bitte nicht fest) Zeit für die Einreichung der Ansprüche.

                                        tajana71T Offline
                                        tajana71T Offline
                                        tajana71
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #3059

                                        Danke dir!

                                        1 Antwort Letzte Antwort
                                        Antworten Zitieren
                                        • *yasmin* *yasmin

                                          Das meinte ich ja aber wie kann man denn ein Konto belasten, auf dem nichts mehr drauf ist. Meinst du wenn einer Insovent ist, dann wird
                                          die Bank das Konto ins Minus belasten.

                                          SchneeglitzernS Offline
                                          SchneeglitzernS Offline
                                          Schneeglitzern
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #3060

                                          @-yasmin sagte:

                                          Das meinte ich ja aber wie kann man denn ein Konto belasten, auf dem nichts mehr drauf ist. Meinst du wenn einer Insovent ist, dann wird
                                          die Bank das Konto ins Minus belasten.

                                          Die Bank wird es wohl kaum ihren eigenen Konten belasten.

                                          TanjaCT 1 Antwort Letzte Antwort
                                          Antworten Zitieren
                                          Antworten
                                          • In einem neuen Thema antworten
                                          Einloggen
                                          • Sortiert nach
                                          • Älteste zuerst
                                          • Neuste zuerst
                                          • Meiste Stimmen

                                          • 1
                                          • 2
                                          • 151
                                          • 152
                                          • 153
                                          • 154
                                          • 155
                                          • 195
                                          • 196
                                          • 153 von 196
                                          Reiseforum Service
                                          • RSS-Feed abonnieren
                                          • Verhaltensregeln im Reiseforum
                                          • Reiseforum Hilfe
                                          • Forensuche
                                          • Aktuelle Themen

                                          • Inhalte melden
                                          • Veranstalter AGB
                                          • Nutzungsbedingungen
                                          • Datenschutz
                                          • Privatsphäre-Einstellungen
                                          • AGB
                                          • Impressum
                                          © 1999 - 2026 HolidayCheck AG. Alle Rechte vorbehalten.
                                          • Erster Beitrag
                                            Letzter Beitrag