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Insolvenz Thomas Cook

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Reiseveranstalter
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  • TontoboT Tontobo

    Hi, ich hab heute eine offizielle Absage per Mail bekommen, direkt von einer Thomas Cook AG Mailadresse mit PDF-Anhang im Neckermann-Layout. Ca. 14 Std. vor meinem gebuchten Abflug. VG!

    PN klappt glaub ich besser als dieses chaotische Forum.

    olicheckO Offline
    olicheckO Offline
    olicheck
    schrieb am zuletzt editiert von
    #3821

    @tontobo sagte:

    Hi, ich hab heute eine offizielle Absage per Mail bekommen, direkt von einer Thomas Cook AG Mailadresse mit PDF-Anhang im Neckermann-Layout. Ca. 14 Std. vor meinem gebuchten Abflug. VG!

    PN klappt glaub ich besser als dieses chaotische Forum.

    Und wer hat Dich gezwungen dieses "chaotische" Forum zu besuchen? 😡

    TontoboT 1 Antwort Letzte Antwort
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    • gesche.stG gesche.st

      @cliffideo sagte:

      Nochmal zu "alle Reisen bis 13.10. sind abgesagt":
      wenn zu einer Pauschalreise Linienflüge gehören, muss bei Buchung dieser LINIENFLÜGE vom Veranstalter sofort bezahlt werden.
      Erst dann wird das Ticket ausgestellt und kann verwendet werden. Linienflug: Lufthansa, Swiss, Emirates, Etihad, Air France, etc. aber auch Ryanair und Easyjet haben dieses Procedere - erst Geld, dann Ticket.
      Wer solch ein Ticket hat, kann einchecken, einsteigen und losfliegen, muss aber damit rechnen, vor Ort für Transfer und Hotel in Vorkasse treten zu müssen, da diese Leistungen vom Veranstalter storniert wurden. Diese Vorkasse kann man später als Schaden bei der Insolvenzversicherung einreichen. Aber zumindest ist der Urlaub möglich und der Flug bezahlt. Und die versicherung freut sich, dass sie vom Gesamtreisepreis nur noch die Hotelkomponente ersetzen muss und nicht noch zusätzlich die Flugkosten.

      Bei Charterflügen wie Condor, Corendon oder auch Eurowings wird vom Veranstalter eingebucht, aber erst bezahlt wenn der Flug stattfindet oder sogar noch später, daher ist hier auch ein Storno noch vor Abflug möglich und wurde auch bei fast allen Flugbuchungen der Thomas Cook Gruppe gemacht. Ebenso die Hotelbuchungen, so dass es hier weniger Sinn macht, alle Leistungen noch einmal zu bezahlen und diese später mit der Versicherung abzurechnen.

      Bist du da wirklich sicher? Ich kann mir auch bei gebuchten und bezahlten Tickets Geld wiederholen und seien es nur Steuern. Selbst wenn es nur 12,76 Euro pro Ticket als Beispiel sind, macht das bei 1000 Tickets auch schon was aus. Und den Kunden habe ich als Veranstalter ja die Reise abgesagt. Wer weiß, wie hoch die Stornierungskosten im Hotel waren. Lagen die nicht bei 100 Prozent (wovon ich nocht ausgehe), dann spart der Veranstalter auch hiet Geld ein.

      Versteh mich nicht falsch, ich will dir nicht widersprechen.. ich persönlich wäre einfach nur vorsichtig mit so einer Aussage, wenn der Veranstalter offiziell die Reise storniert hat. Ich weiß auch nicht, wie die Insolvenzversicherung das handhabt.

      Sabsie4517S Offline
      Sabsie4517S Offline
      Sabsie4517
      schrieb am zuletzt editiert von
      #3822

      @geschest sagte:

      Bist du da wirklich sicher? Ich kann mir auch bei gebuchten und bezahlten Tickets Geld wiederholen und seien es nur Steuern. Selbst wenn es nur 12,76 Euro pro Ticket als Beispiel sind, macht das bei 1000 Tickets auch schon was aus. Und den Kunden habe ich als Veranstalter ja die Reise abgesagt. Wer weiß, wie hoch die Stornierungskosten im Hotel waren. Lagen die nicht bei 100 Prozent (wovon ich nocht ausgehe), dann spart der Veranstalter auch hiet Geld ein.

      Versteh mich nicht falsch, ich will dir nicht widersprechen.. ich persönlich wäre einfach nur vorsichtig mit so einer Aussage, wenn der Veranstalter offiziell die Reise storniert hat. Ich weiß auch nicht, wie die Insolvenzversicherung das handhabt.

      Also ich hab ja diese Info bekommen:

      unden von Thomas Cook oder den dazugehörigen Reiseveranstaltern (z.B. "Neckermann", "Bucher Reisen - Last Minute", "Öger Tours"), die einen Flug mit Lufthansa (LH), Swiss Airlines (LX) oder Austrian Airlines (OS) gebucht haben, werden auf diesen Flügen wie gewohnt akzeptiert. Zwischen diesen Passagieren und Lufthansa (LH), Swiss Airlines (LX) bzw. Austrian Airlines (OS) besteht ein direktes Vertragsverhältnis. Dies gilt für alle gebuchten LH/LX/OS-Hin- und LH/LX/OS-Rückflüge.

      Zur Klärung weiterer Fragen wenden Sie sich bitte direkt an ihren Reiseveranstalter bzw. an das buchende Reisebüro.

      Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen geholfen zu haben und freuen uns, Sie demnächst an Bord eines Fluges der Deutschen Lufthansa begrüßen zu dürfen.   
       
      Da ein direktes Vertragsverhältnis zwischen Lufthansa und Gast besteht, kann doch der RV nicht ohne Zustimmung des Gastes die Buchung stornieren oder??????

      gesche.stG 1 Antwort Letzte Antwort
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      • zippocatZ Offline
        zippocatZ Offline
        zippocat
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3823

        Aber 166 Euro für jeden Kunden, völlig unabhängig von der Schadenshöhe geht doch gar nicht, oder?

        Ich verstehe es so, dass die Zurich innerhalb der nächsten acht Wochen den Gesamtschaden ermittelt (zB 550 Mio Euro), sie hat aber nur 110 Mio zu verteilen, also im fiktiven Beispiel 1/5 der Schadenssumme. Folglich bekommt jeder Kunde 1/5 seines individuellen Reisepreises zurück.

        Oder hab ich da nen Denkfehler?

        erik e.E 1 Antwort Letzte Antwort
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        • ZehnEuroZ Offline
          ZehnEuroZ Offline
          ZehnEuro
          schrieb am zuletzt editiert von ZehnEuro
          #3824

          nein, kein Denkfehler, die genannten 166,- sind ja auch nur ein Durchschnittswert (Versicherungssumme geteilt durch Anzahl der Geschädigten). Deshalb hatte ich ja eben die 20% eingeworfen.

          Sabsie4517S 1 Antwort Letzte Antwort
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          • ZehnEuroZ ZehnEuro

            nein, kein Denkfehler, die genannten 166,- sind ja auch nur ein Durchschnittswert (Versicherungssumme geteilt durch Anzahl der Geschädigten). Deshalb hatte ich ja eben die 20% eingeworfen.

            Sabsie4517S Offline
            Sabsie4517S Offline
            Sabsie4517
            schrieb am zuletzt editiert von
            #3825

            @zehneuro sagte:

            nein, kein Denkfehler, die genannten 166,- sind ja auch nur ein Durchschnittswert (Versicherungssumme geteilt durch Anzahl der Geschädigten). Deshalb hatte ich ja eben die 20% eingeworfen.

            Also ca. 662.650 Geschädigte.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • zippocatZ zippocat

              Aber 166 Euro für jeden Kunden, völlig unabhängig von der Schadenshöhe geht doch gar nicht, oder?

              Ich verstehe es so, dass die Zurich innerhalb der nächsten acht Wochen den Gesamtschaden ermittelt (zB 550 Mio Euro), sie hat aber nur 110 Mio zu verteilen, also im fiktiven Beispiel 1/5 der Schadenssumme. Folglich bekommt jeder Kunde 1/5 seines individuellen Reisepreises zurück.

              Oder hab ich da nen Denkfehler?

              erik e.E Offline
              erik e.E Offline
              erik e.
              schrieb am zuletzt editiert von
              #3826

              @zippocat sagte:

              Aber 166 Euro für jeden Kunden, völlig unabhängig von der Schadenshöhe geht doch gar nicht, oder?

              Ich verstehe es so, dass die Zurich innerhalb der nächsten acht Wochen den Gesamtschaden ermittelt (zB 550 Mio Euro), sie hat aber nur 110 Mio zu verteilen, also im fiktiven Beispiel 1/5 der Schadenssumme. Folglich bekommt jeder Kunde 1/5 seines individuellen Reisepreises zurück.

              Oder hab ich da nen Denkfehler?

              Die 166 Euro sind nur ein erster Durchschnittswert für alle Kunden - Die pro Kunde zu erbringende tatsächliche Leistung kann im Moment doch noch niemand beziffern da alle Ansprüche erst nach und nach angemeldet werden. Einfach davon ausgehen das die 110 Millionen nicht reichen ist zumindest nicht verkehrt.

              ... immer erstklassig – egal, in welcher Liga ...

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • Marcus30071974M Marcus30071974

                @sandra-rue sagte:

                So nun heißt es, das alle Reisen bis 13.10.19 abgesagt werden. Ich reise am 03.10.19 über Bucher nach Ibiza.
                Mit dem Hotel habe ich Rücksprache gehalten. Das Zimmer ist nicht bezahlt, ich könnte es aber zum Vorzugspreis selber zahlen. Würde ich wohl machen. Ich bin mir jetzt aber nicht sicher was mit den Flügen ist.
                Ich hatte uns schon am 16.09.19 online eingecheckt. Wenn ich online in das Kundenkonto schaue, steht da Status bestätigt und die Gesamtsumme als "anscheinend" bezahlt. Bei Ryain Air bekomme ich niemanden ans Telefon und auf meine Mail bekomme ich keine Antwort.
                Was meint ihr? Einfach am 03.10. versuchen in den Flieger zu kommen, das Hotel erstmal selber zahlen und dann über die Versicherung geltend machen?
                Bin langsam echt am Verzweifeln, weil man mit seinen Fragen im Regen stehen gelassen wird.

                Probier es doch mal über den Chat, mir wurde hier zweimal bestätigt, das alle Flüge bezahlt sind und auch nicht mehr storniert werden können. Wir werden fliegen und das Hotel vor Ort bezahlen (Preis und Reservierung schon erhalten).
                Viel Erfolg

                Gruß
                Marcus

                anne2204A Offline
                anne2204A Offline
                anne2204
                schrieb am zuletzt editiert von
                #3827

                Ich habe nach 4 Tagen folgende Antwort bekommen:

                vielen Dank, dass Sie Ryanair kontaktieren.

                Es ist nicht wichtig, ob die Kunden von Neckermann oder anderen Reisebüros oder individuell fliegen, die Maschine fliegt ab, die Flugtickets sind vollständig bezahlt worden.
                Bei Ryanair sind die Flüge nicht stornierbar, deswegen gibt es keine Möglichkeit, dass Sie nicht mitfliegen.
                Hiermit bestätige ich, dass Sie an diesem Flug teilnehmen dürfen.

                also, wir werden fliegen. Das Hotel hab ich nochmal gebucht.

                Sabsie4517S 1 Antwort Letzte Antwort
                Antworten Zitieren
                • Werner EwesW Werner Ewes

                  Nochmal zum Thema Staatshaftung/ nicht hinreichend umgesetzten EU-Recht, für den anzunehmenden Fall, dass die € 110 Mio. nicht ausreichen:

                  M.E. müsste jeder einzelne seinen Schäden Stand heute zur Not per Amtshaftungsverfahren/-klage gegen den zuständigen Bundesminister oder von mir aus auch Angi herself einfordern. Besser wäre natürlich, die Politik würde im Vorfeld einlenken.

                  Sobald geklärt ist, welche Reisen wie noch durchgeführt werden und grob auf welche Summe wohl der Gesamtschaden abzuschätzen ist, halte ich eine Online-Petition z.B. über Change.org für nicht verkehrt. Motto: Anerkenntnis spart dem Staat und dem Michel unzählige Einzelverfahren.

                  olicheckO Offline
                  olicheckO Offline
                  olicheck
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #3828

                  @werner-ewes sagte:

                  Nochmal zum Thema Staatshaftung/ nicht hinreichend umgesetzten EU-Recht, für den anzunehmenden Fall, dass die € 110 Mio. nicht ausreichen:

                  M.E. müsste jeder einzelne seinen Schäden Stand heute zur Not per Amtshaftungsverfahren/-klage gegen den zuständigen Bundesminister oder von mir aus auch Angi herself einfordern. Besser wäre natürlich, die Politik würde im Vorfeld einlenken.

                  Sobald geklärt ist, welche Reisen wie noch durchgeführt werden und grob auf welche Summe wohl der Gesamtschaden abzuschätzen ist, halte ich eine Online-Petition z.B. über Change.org für nicht verkehrt. Motto: Anerkenntnis spart dem Staat und dem Michel unzählige Einzelverfahren.

                  ------------------------------

                  Lies Dir bitte einmal die dazu passende EU-Richtlinie durch, die seit über einem Jahr bei uns Gesetz ist.

                  Und insbesondere die gesetzmäßig vorgegebene Verteiler - und Verantwortungskette:

                  "Die EU-Länder (****Anm. also Deutschland) stellen sicher, dass Nachrichten, Ersuchen oder Beschwerden direkt an den Reisevermittler (also HolidayCheck) gerichtet werden können und dass der Reisevermittler diese an den Reiseveranstalter (also ThomasCook) weiterleitet, der unverzüglich Beistand leisten muss."

                  Pauschalreisen – Verbraucherrechte (ab 2018)

                  Und damit klappt es hier überhaupt nicht......... 😢

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • ZehnEuroZ ZehnEuro

                    @sandraHBC:
                    schön, wenn der Insolvenzverwalter haftet, aber welches Hotel verlässt sich nach den mehr als leidvollen Erfahrungen jetzt noch auf solche Zusagen?
                    Der Hotelier, der dies tut, müsste verrückt sein.
                    Vorkasse ist die einzige Möglichekit und wenn Geld dann dort eintrifft, wird es sicherlich erst einmal mit den noch ausstehenden Beträgen verrechnet.
                    Ihr tut gerade so, als sei dies alles ein schlechter Witz und durch einen Handstreich reparierbar. Nein, der Schaden ist immens, nicht nur vom Betrag her, sondern auch in Bezug auf die Glaubwürdigkeit von allem, was irgendwie mit TC zusammenhängt.
                    Regulär läuft das erst wieder, wenn die offenen Beträge alle beglichen sind, vorher wird der anreisende Gast immer irgendwie in die Haftung genommen - was übel ist, aber auf der Hand liegt.
                    TC hat doch durch seine jahrelange Misswirtschaft und die jetzt vereinnahmten und nicht an die Leistungsempfänger gezahlten Gelder jedwedes Vertrauen verloren.

                    Bevor Du solchen unsinn schreibst, lasse doch ganz einfach mal den gesunden Menschenverstand walten -sofern vorhanden und gaukle nicht Anfragenden vor, dass in einem solchen Falle alles in Ordnung sei.
                    Wie soll den ein den Leistungsträgern bis dato völlig unbekannter Insolvenzverwalter dort Vertrauen geniessen?

                    Sandra HBCS Offline
                    Sandra HBCS Offline
                    Sandra HBC
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #3829

                    @zehneuro sagte:

                    @sandraHBC:
                    schön, wenn der Insolvenzverwalter haftet, aber welches Hotel verlässt sich nach den mehr als leidvollen Erfahrungen jetzt noch auf solche Zusagen?
                    Der Hotelier, der dies tut, müsste verrückt sein.
                    Vorkasse ist die einzige Möglichekit und wenn Geld dann dort eintrifft, wird es sicherlich erst einmal mit den noch ausstehenden Beträgen verrechnet.
                    Ihr tut gerade so, als sei dies alles ein schlechter Witz und durch einen Handstreich reparierbar. Nein, der Schaden ist immens, nicht nur vom Betrag her, sondern auch in Bezug auf die Glaubwürdigkeit von allem, was irgendwie mit TC zusammenhängt.
                    Regulär läuft das erst wieder, wenn die offenen Beträge alle beglichen sind, vorher wird der anreisende Gast immer irgendwie in die Haftung genommen - was übel ist, aber auf der Hand liegt.
                    TC hat doch durch seine jahrelange Misswirtschaft und die jetzt vereinnahmten und nicht an die Leistungsempfänger gezahlten Gelder jedwedes Vertrauen verloren.

                    Bevor Du solchen unsinn schreibst, lasse doch ganz einfach mal den gesunden Menschenverstand walten -sofern vorhanden und gaukle nicht Anfragenden vor, dass in einem solchen Falle alles in Ordnung sei.
                    Wie soll den ein den Leistungsträgern bis dato völlig unbekannter Insolvenzverwalter dort Vertrauen geniessen?

                    Wenn der insolvenzverwalter das freigibt ist auch Geld da. Und wer sagt dass das dann nicht evtl per Vorkasse geleistet wird. Und mit ausstehenden Beträgen kann nichts verrechnet werden. Da werden dann entsprechende Verhandlungen stattfinden. Die Hoteliers sind auch Kaufleute. Ich komme übrigens aus einer Insolvenz und arbeite im Bereich finanzen und bin nicht ganz so unbedarft. Und bevor du mich beleidigst empfehle ich die gruppenregeln zu lesen.

                    ZehnEuroZ 1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • anne2204A anne2204

                      Ich habe nach 4 Tagen folgende Antwort bekommen:

                      vielen Dank, dass Sie Ryanair kontaktieren.

                      Es ist nicht wichtig, ob die Kunden von Neckermann oder anderen Reisebüros oder individuell fliegen, die Maschine fliegt ab, die Flugtickets sind vollständig bezahlt worden.
                      Bei Ryanair sind die Flüge nicht stornierbar, deswegen gibt es keine Möglichkeit, dass Sie nicht mitfliegen.
                      Hiermit bestätige ich, dass Sie an diesem Flug teilnehmen dürfen.

                      also, wir werden fliegen. Das Hotel hab ich nochmal gebucht.

                      Sabsie4517S Offline
                      Sabsie4517S Offline
                      Sabsie4517
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #3830

                      @anne2204 sagte:

                      Ich habe nach 4 Tagen folgende Antwort bekommen:

                      vielen Dank, dass Sie Ryanair kontaktieren.

                      Es ist nicht wichtig, ob die Kunden von Neckermann oder anderen Reisebüros oder individuell fliegen, die Maschine fliegt ab, die Flugtickets sind vollständig bezahlt worden.
                      Bei Ryanair sind die Flüge nicht stornierbar, deswegen gibt es keine Möglichkeit, dass Sie nicht mitfliegen.
                      Hiermit bestätige ich, dass Sie an diesem Flug teilnehmen dürfen.

                      also, wir werden fliegen. Das Hotel hab ich nochmal gebucht.

                      Sehr gute Nachrichten für euch 🙂
                      Sobald ich das auch schriftlich von Lufthansa habe, werden wir auch buchen. Wird dann halt ein Mexikourlaub zu Maledivenpreise xD Besser so als kein Urlaub und leidlich ein paar hundert Euro in 6-12 Monaten retour!!!

                      1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • DaVinci17D Offline
                        DaVinci17D Offline
                        DaVinci17
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #3831

                        Habe vorhin endlich in der Hotline der Kaera jemanden erreichen können.
                        Er zeigte mir, dass auf der Kaera unter den FAQ nun zwei Kostenübernahmeerklärungen verfügbar sind, die man dem Hotel und Flughafen zeigen soll. Ich habe mich darüber gefreut, bis ich merkte, dass das Hotel-Dokument auf DEUTSCH ist...
                        Ohman, ich weiß nicht ob die sich drauf einlassen oder uns weiter zahlen lassen. Ich denke ich wende mich dann an die Botschaft.

                        DaVinci17D 1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • olicheckO olicheck

                          @tontobo sagte:

                          Hi, ich hab heute eine offizielle Absage per Mail bekommen, direkt von einer Thomas Cook AG Mailadresse mit PDF-Anhang im Neckermann-Layout. Ca. 14 Std. vor meinem gebuchten Abflug. VG!

                          PN klappt glaub ich besser als dieses chaotische Forum.

                          Und wer hat Dich gezwungen dieses "chaotische" Forum zu besuchen? 😡

                          TontoboT Offline
                          TontoboT Offline
                          Tontobo
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #3832

                          @olicheck sagte:

                          Und wer hat Dich gezwungen dieses "chaotische" Forum zu besuchen? 😡

                          Wow, wtf. Beruhig dich. Ich les hier als Betroffene seit Tagen mit und finde es in der Tat schwierig mich in dem 375-Seiten-Thread zurechtzufinden, deswegen "chaotisch". Dein Beitrag macht es noch "chaotischer" und er hilft leider keinem Menschen in dieser "chaotischen" Situation. Hab versucht Leuten zu helfen, weil ich lange selbst keine direkte Absage für meine Buchung erhalten hatte und nicht wusste, ob es so etwas überhaupt gibt (ja, gibt es, hab heute eine per Mail bekommen!).

                          Dieses Forum ist bislang das nützlichste, was ich als Betroffene zu dem Thema finden konnte (abgesehen von unnötigen Beiträgen wie deinem und jetzt meinem hier).
                          Aber wenn es ned gewünscht ist Erfahrungen hier zu teilen lass ich das sein. Sorry. Viel Spaß dir noch beim haten (oder was auch immer du hier verloren hast) und dem Rest viel Geduld und Glück in der ganzen Sache.

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • Sandra HBCS Sandra HBC

                            @marcus2801 sagte:

                            Wir fliegen ebenfalls auf die Malediven. Am 13.10 solls los gehen. Hotel ist nicht storniert und Flüge sind bestätigt. Das Hotel hat nur noch kein Geld erhalten. Das würden wir dann zahlen.

                            Blödsinn. Wenn der insolvenzverwalter die Reise freigibt dann kann man auch fliegen. Das wird dann auch bezahlt. Der haftet ja dafür. Aber ist nicht bis einschl. 13.10 alles abgesagt?

                            Marcus2801M Offline
                            Marcus2801M Offline
                            Marcus2801
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #3833

                            @sandra-hbc sagte:

                            Blödsinn. Wenn der insolvenzverwalter die Reise freigibt dann kann man auch fliegen. Das wird dann auch bezahlt. Der haftet ja dafür. Aber ist nicht bis einschl. 13.10 alles abgesagt?

                            Was interessiert mich der Insolvenzverwalter, wir fliegen wenn das Hotel Freigabe erteilt. Der Restbetrag wurde noch nicht abgebucht, davon werden wir das Hotel bezahlen. Da wird uns dann keiner mehr aufhalten, Flüge können laut Emirates nur noch durch mich stoniert werden.
                            Wenn ich am Ende gar nicht fliegen durfte, sollen die mich doch verklagen.

                            Sandra HBCS 1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • Sabsie4517S Sabsie4517

                              @geschest sagte:

                              Bist du da wirklich sicher? Ich kann mir auch bei gebuchten und bezahlten Tickets Geld wiederholen und seien es nur Steuern. Selbst wenn es nur 12,76 Euro pro Ticket als Beispiel sind, macht das bei 1000 Tickets auch schon was aus. Und den Kunden habe ich als Veranstalter ja die Reise abgesagt. Wer weiß, wie hoch die Stornierungskosten im Hotel waren. Lagen die nicht bei 100 Prozent (wovon ich nocht ausgehe), dann spart der Veranstalter auch hiet Geld ein.

                              Versteh mich nicht falsch, ich will dir nicht widersprechen.. ich persönlich wäre einfach nur vorsichtig mit so einer Aussage, wenn der Veranstalter offiziell die Reise storniert hat. Ich weiß auch nicht, wie die Insolvenzversicherung das handhabt.

                              Also ich hab ja diese Info bekommen:

                              unden von Thomas Cook oder den dazugehörigen Reiseveranstaltern (z.B. "Neckermann", "Bucher Reisen - Last Minute", "Öger Tours"), die einen Flug mit Lufthansa (LH), Swiss Airlines (LX) oder Austrian Airlines (OS) gebucht haben, werden auf diesen Flügen wie gewohnt akzeptiert. Zwischen diesen Passagieren und Lufthansa (LH), Swiss Airlines (LX) bzw. Austrian Airlines (OS) besteht ein direktes Vertragsverhältnis. Dies gilt für alle gebuchten LH/LX/OS-Hin- und LH/LX/OS-Rückflüge.

                              Zur Klärung weiterer Fragen wenden Sie sich bitte direkt an ihren Reiseveranstalter bzw. an das buchende Reisebüro.

                              Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen geholfen zu haben und freuen uns, Sie demnächst an Bord eines Fluges der Deutschen Lufthansa begrüßen zu dürfen.   
                               
                              Da ein direktes Vertragsverhältnis zwischen Lufthansa und Gast besteht, kann doch der RV nicht ohne Zustimmung des Gastes die Buchung stornieren oder??????

                              gesche.stG Offline
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                              gesche.st
                              schrieb am zuletzt editiert von gesche.st
                              #3834

                              @sabsie4517 sagte:

                              Also ich hab ja diese Info bekommen:

                              unden von Thomas Cook oder den dazugehörigen Reiseveranstaltern (z.B. "Neckermann", "Bucher Reisen - Last Minute", "Öger Tours"), die einen Flug mit Lufthansa (LH), Swiss Airlines (LX) oder Austrian Airlines (OS) gebucht haben, werden auf diesen Flügen wie gewohnt akzeptiert. Zwischen diesen Passagieren und Lufthansa (LH), Swiss Airlines (LX) bzw. Austrian Airlines (OS) besteht ein direktes Vertragsverhältnis. Dies gilt für alle gebuchten LH/LX/OS-Hin- und LH/LX/OS-Rückflüge.

                              Zur Klärung weiterer Fragen wenden Sie sich bitte direkt an ihren Reiseveranstalter bzw. an das buchende Reisebüro.

                              Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen geholfen zu haben und freuen uns, Sie demnächst an Bord eines Fluges der Deutschen Lufthansa begrüßen zu dürfen.   
                               
                              Da ein direktes Vertragsverhältnis zwischen Lufthansa und Gast besteht, kann doch der RV nicht ohne Zustimmung des Gastes die Buchung stornieren oder??????

                              Thomas Cook hat doch die Reisen anfangs für Montag und Dienstag auch abgesagt, da bedarf es keiner Zustimmung.
                              Der RV hat die Reise komplett abgesagt, die ganze Reise inklusive aller Teilleistungen. Dazu gehört auch der Flug. Das ganze geht sehr ins Rechtliche, ich kann und will da keine verbindliche Auskunft geben. Natürich besteht ein direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Kunde und der Airline, die Beförderung. Aber hast du den Flug direkt gebucht und bezahlt oder war es der RV? Hat er dir diesen eingebucht und ihn für dich bezahlt?
                              Wie bereits gesagt, ich weiß es nicht genau genug, um verbindlich zu antworten, ich würde mir nur diese Fragen stellen, bevor ich in den Flieger steige.

                              Sabsie4517S 1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • DaVinci17D DaVinci17

                                Habe vorhin endlich in der Hotline der Kaera jemanden erreichen können.
                                Er zeigte mir, dass auf der Kaera unter den FAQ nun zwei Kostenübernahmeerklärungen verfügbar sind, die man dem Hotel und Flughafen zeigen soll. Ich habe mich darüber gefreut, bis ich merkte, dass das Hotel-Dokument auf DEUTSCH ist...
                                Ohman, ich weiß nicht ob die sich drauf einlassen oder uns weiter zahlen lassen. Ich denke ich wende mich dann an die Botschaft.

                                DaVinci17D Offline
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                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #3835

                                @davinci17 sagte:

                                Habe vorhin endlich in der Hotline der Kaera jemanden erreichen können.
                                Er zeigte mir, dass auf der Kaera unter den FAQ nun zwei Kostenübernahmeerklärungen verfügbar sind, die man dem Hotel und Flughafen zeigen soll. Ich habe mich darüber gefreut, bis ich merkte, dass das Hotel-Dokument auf DEUTSCH ist...
                                Ohman, ich weiß nicht ob die sich drauf einlassen oder uns weiter zahlen lassen. Ich denke ich wende mich dann an die Botschaft.

                                Korrigiere mich selbst: Es gibt sie nun auf Englisch. Vielleicht hat der Sachbearbeiter meine Kritik aufgenommen haha

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • Marcus2801M Marcus2801

                                  @sandra-hbc sagte:

                                  Blödsinn. Wenn der insolvenzverwalter die Reise freigibt dann kann man auch fliegen. Das wird dann auch bezahlt. Der haftet ja dafür. Aber ist nicht bis einschl. 13.10 alles abgesagt?

                                  Was interessiert mich der Insolvenzverwalter, wir fliegen wenn das Hotel Freigabe erteilt. Der Restbetrag wurde noch nicht abgebucht, davon werden wir das Hotel bezahlen. Da wird uns dann keiner mehr aufhalten, Flüge können laut Emirates nur noch durch mich stoniert werden.
                                  Wenn ich am Ende gar nicht fliegen durfte, sollen die mich doch verklagen.

                                  Sandra HBCS Offline
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                                  Sandra HBC
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #3836

                                  @marcus2801 sagte:

                                  Was interessiert mich der Insolvenzverwalter, wir fliegen wenn das Hotel Freigabe erteilt. Der Restbetrag wurde noch nicht abgebucht, davon werden wir das Hotel bezahlen. Da wird uns dann keiner mehr aufhalten, Flüge können laut Emirates nur noch durch mich stoniert werden.
                                  Wenn ich am Ende gar nicht fliegen durfte, sollen die mich doch verklagen.

                                  Ich glaube wir haben aneinander vorbei geredet.

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • paetke18P paetke18

                                    @sascha72 sagte:

                                    egal wie profitabel TC Deutscland gearbeitet hat...sie sind eine Tochter de TC GB ....und die haben über 1 Milliarde Schulden. was die Insolvenzerklärung von TC Deutschland da bewirken kann, kann noch niemand sagen... kein Anwalt oder RV, oder Reisebüro 😞 leider

                                    Mir ging es da auch eher um die grundsätzliche Vorgehensweise. Ob ich mich bei Versicherer und Insolvenzverwalter melden sollte.

                                    Du hattest glaube ich auch das SENTIDO Mamlouk gebucht, oder? Konntest du dich mit dem Hotel irgendwie einigen?

                                    sascha72S Offline
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                                    sascha72
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #3837

                                    @paetke18 sagte:

                                    Mir ging es da auch eher um die grundsätzliche Vorgehensweise. Ob ich mich bei Versicherer und Insolvenzverwalter melden sollte.

                                    Du hattest glaube ich auch das SENTIDO Mamlouk gebucht, oder? Konntest du dich mit dem Hotel irgendwie einigen?

                                    ja, Ich hatte Kontakt mit dem Hotel. Sie hatten mir eine Neubuchung direkt über das Hotel angeboten (mit 30% Preisnachlass) .
                                    Da meine Flüge aber nicht bestätigt wurden, habe ich eine komplett neue Paulschalreise gebucht....

                                    Hotel aus diesem Beitrag
                                    98%
                                    Sunrise Mamlouk Palace Resort/ Sentido Mamlouk Palace Resort
                                    Hurghada/Safaga/Ägypten
                                    Zum Hotel
                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • JulkusJ Julkus

                                      Weil die Frage aufkam:

                                      Unsere Reise sollte Samstag Abend gehen. Heute um 16:15 Uhr bekam ich die erste Mail von Thomas Cook selbst. Darin wird die Reise offiziell abgesagt.

                                      Da jemand anders mit Abreise morgen seine Mail schon gegen 14 Uhr hatte, wird die Aussage mit der gestaffelten Absage nach Abreise wohl stimmen.

                                      Mein Schadensformular habe ich auch gerade vollständig eingereicht und freue mich nun auf den neu gebuchten Urlaub, der nun zwar von einem anderen Flughafen und zu einem teureren Preis am Samstag startet.

                                      sascha72S Offline
                                      sascha72S Offline
                                      sascha72
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #3838

                                      @julkus sagte:

                                      Weil die Frage aufkam:

                                      Unsere Reise sollte Samstag Abend gehen. Heute um 16:15 Uhr bekam ich die erste Mail von Thomas Cook selbst. Darin wird die Reise offiziell abgesagt.

                                      Da jemand anders mit Abreise morgen seine Mail schon gegen 14 Uhr hatte, wird die Aussage mit der gestaffelten Absage nach Abreise wohl stimmen.

                                      Mein Schadensformular habe ich auch gerade vollständig eingereicht und freue mich nun auf den neu gebuchten Urlaub, der nun zwar von einem anderen Flughafen und zu einem teureren Preis am Samstag startet.

                                      Ich habe die offizielle Absage für Samstag auch um 15:55Uhr bekommen. Ich freue mich auch, dass ich gestern schon neu gebucht hatte und jetzt einen Tag später noch in mein Hotel komme 🙂 Euch noch einen schönen Urlaub...LG

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • gesche.stG gesche.st

                                        @sabsie4517 sagte:

                                        Also ich hab ja diese Info bekommen:

                                        unden von Thomas Cook oder den dazugehörigen Reiseveranstaltern (z.B. "Neckermann", "Bucher Reisen - Last Minute", "Öger Tours"), die einen Flug mit Lufthansa (LH), Swiss Airlines (LX) oder Austrian Airlines (OS) gebucht haben, werden auf diesen Flügen wie gewohnt akzeptiert. Zwischen diesen Passagieren und Lufthansa (LH), Swiss Airlines (LX) bzw. Austrian Airlines (OS) besteht ein direktes Vertragsverhältnis. Dies gilt für alle gebuchten LH/LX/OS-Hin- und LH/LX/OS-Rückflüge.

                                        Zur Klärung weiterer Fragen wenden Sie sich bitte direkt an ihren Reiseveranstalter bzw. an das buchende Reisebüro.

                                        Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen geholfen zu haben und freuen uns, Sie demnächst an Bord eines Fluges der Deutschen Lufthansa begrüßen zu dürfen.   
                                         
                                        Da ein direktes Vertragsverhältnis zwischen Lufthansa und Gast besteht, kann doch der RV nicht ohne Zustimmung des Gastes die Buchung stornieren oder??????

                                        Thomas Cook hat doch die Reisen anfangs für Montag und Dienstag auch abgesagt, da bedarf es keiner Zustimmung.
                                        Der RV hat die Reise komplett abgesagt, die ganze Reise inklusive aller Teilleistungen. Dazu gehört auch der Flug. Das ganze geht sehr ins Rechtliche, ich kann und will da keine verbindliche Auskunft geben. Natürich besteht ein direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Kunde und der Airline, die Beförderung. Aber hast du den Flug direkt gebucht und bezahlt oder war es der RV? Hat er dir diesen eingebucht und ihn für dich bezahlt?
                                        Wie bereits gesagt, ich weiß es nicht genau genug, um verbindlich zu antworten, ich würde mir nur diese Fragen stellen, bevor ich in den Flieger steige.

                                        Sabsie4517S Offline
                                        Sabsie4517S Offline
                                        Sabsie4517
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #3839

                                        @geschest sagte:

                                        Thomas Cook hat doch die Reisen anfangs für Montag und Dienstag auch abgesagt, da bedarf es keiner Zustimmung.
                                        Der RV hat die Reise komplett abgesagt, die ganze Reise inklusive aller Teilleistungen. Dazu gehört auch der Flug. Das ganze gehzt sehr ins Rechtliche, ich kann und will da keine verbindliche Auskunft geben. Natürich besteht ein direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Kunde und der Airline, die Beförderung. Aber hast du den Flug drekt gebucht und bezahlt oder war es der RV? Hat er dir diesen eingebucht und ihn für dich bezahlt?
                                        Wie bereits gesagt, ich weiß es nicht genau genug, um verbindlich zu antworten, ich würde mir nur diese Fragen stellen, bevor ich in den Flieger steige.

                                        Ich rede nicht von der Buchung für den Gast, die komplett abgesagt wurde, da der RV ja ein Komplettpaket angeboten hat und jetzt keine einzelnen Teil von dem Vertrag bestehen bleiben können. Ich meine rein die Bestellung der Flüge bei der Airline. Scheinbar hat die RV für den Gast bereits alles gezahlt, weshalb jetzt ein Vertragsverhältnis zwischen Airline und Gast besteht. Was könnte es für Auswirkungen haben, wenn ich die Flüge „konsumiere“? Ich habe meinen Teil, nämlich die vollständige Begleichung der Kosten, erfüllt. Wenn der RV entscheidet, dass er nun gegen diese Vereinbarung verstößt, liegt die Schuld bei ihm. Ich schätze, dass man im schlimmsten Fall kein Geld von den 110 Mio. sieht. Mein Verlust (finanziell und erholungstechnisch) wäre aber um einiges höher, wenn ich gar nicht verreisen und nur einen kleinen Teil retour bekommen. Bei der hohen Anzahl an Betroffenen ist dies leider nicht anders zu erwarten.
                                        Ich bin aber auch keine Juristen und hoffe auf eine Rückmeldung von jemanden, der sich wirklich auskennt ☺️

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • Sandra HBCS Sandra HBC

                                          @zehneuro sagte:

                                          @sandraHBC:
                                          schön, wenn der Insolvenzverwalter haftet, aber welches Hotel verlässt sich nach den mehr als leidvollen Erfahrungen jetzt noch auf solche Zusagen?
                                          Der Hotelier, der dies tut, müsste verrückt sein.
                                          Vorkasse ist die einzige Möglichekit und wenn Geld dann dort eintrifft, wird es sicherlich erst einmal mit den noch ausstehenden Beträgen verrechnet.
                                          Ihr tut gerade so, als sei dies alles ein schlechter Witz und durch einen Handstreich reparierbar. Nein, der Schaden ist immens, nicht nur vom Betrag her, sondern auch in Bezug auf die Glaubwürdigkeit von allem, was irgendwie mit TC zusammenhängt.
                                          Regulär läuft das erst wieder, wenn die offenen Beträge alle beglichen sind, vorher wird der anreisende Gast immer irgendwie in die Haftung genommen - was übel ist, aber auf der Hand liegt.
                                          TC hat doch durch seine jahrelange Misswirtschaft und die jetzt vereinnahmten und nicht an die Leistungsempfänger gezahlten Gelder jedwedes Vertrauen verloren.

                                          Bevor Du solchen unsinn schreibst, lasse doch ganz einfach mal den gesunden Menschenverstand walten -sofern vorhanden und gaukle nicht Anfragenden vor, dass in einem solchen Falle alles in Ordnung sei.
                                          Wie soll den ein den Leistungsträgern bis dato völlig unbekannter Insolvenzverwalter dort Vertrauen geniessen?

                                          Wenn der insolvenzverwalter das freigibt ist auch Geld da. Und wer sagt dass das dann nicht evtl per Vorkasse geleistet wird. Und mit ausstehenden Beträgen kann nichts verrechnet werden. Da werden dann entsprechende Verhandlungen stattfinden. Die Hoteliers sind auch Kaufleute. Ich komme übrigens aus einer Insolvenz und arbeite im Bereich finanzen und bin nicht ganz so unbedarft. Und bevor du mich beleidigst empfehle ich die gruppenregeln zu lesen.

                                          ZehnEuroZ Offline
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                                          schrieb am zuletzt editiert von ZehnEuro
                                          #3840

                                          @sandra-hbc sagte:

                                          Wenn der insolvenzverwalter das freigibt ist auch Geld da. Und wer sagt dass das dann nicht evtl per Vorkasse geleistet wird. Und mit ausstehenden Beträgen kann nichts verrechnet werden. Da werden dann entsprechende Verhandlungen stattfinden. Die Hoteliers sind auch Kaufleute. Ich komme übrigens aus einer Insolvenz und arbeite im Bereich finanzen und bin nicht ganz so unbedarft. Und bevor du mich beleidigst empfehle ich die gruppenregeln zu lesen.

                                          Das, was Du als verbindlichen Ratschlag gibst, ist fahrlässig, dabei bleibe ich und das hat nichts mit Forenregeln und ganz sicher nicht mit Deiner vermeintlichen Kenntnis einer Insolvenz zu tun.
                                          Wer will denn den Hoteliers vor Ort verbieten, die neu gezahlten Gelder mit noch offenen Beträgen zu verrechnen? Deutsche Gesetze, die auch für die DomRep oder Griechenland Gültigkeit haben müssen? Ganz schön blauäugig.
                                          Die Hoffnung stirbt zuletzt oder nach welchem Motto gehst Du vor, wenn Du Anderen eindeutige Ratschläge zu geben versuchst?

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