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Kundengeldabsicherung der Veranstalter

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  • jlechtenboehmerJ jlechtenboehmer

    Allerdings könnten sie im nächsten Wirtschaftsjahr, also ab November, wieder woanders versichert sein...... und da käme dann das nächste Milchmädchen ( 😉 ) ins Spiel .....

    BienekindB Offline
    BienekindB Offline
    Bienekind
    schrieb am zuletzt editiert von
    #21

    TUI Cruises ist ebenfalls beim Deutschen Reisepreis Sicherungsverein. So stehts in meiner Bestätigung.

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    • Du_darfstD Offline
      Du_darfstD Offline
      Du_darfst
      schrieb am zuletzt editiert von
      #22

      Anex Tour GmbH = Zürich Versicherung

      *schluck*😳

      Na zumindest dürfte die Zürich Versicherung in den letzten Jahren auch ganz anständige Beitragseinnahmen gehabt haben.

      Wenn du einen Fehler suchst, benutze einen Spiegel und kein Fernglas!

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • Wülfi71W Offline
        Wülfi71W Offline
        Wülfi71
        schrieb am zuletzt editiert von
        #23

        Schauinsland - Zurich Versicherung
        Lufthansa mit allen Töchtern wenn Flug durch Zusatzleistung zur Pauschalreise wird, na ratet mal? Richtig - Zurich Versicherung
        Und wer hat mehr bei Zurich zu bieten?

        06/22 NCE, 08/22 JFK, 06/23 SEZ, 09/23 LCY, 03/24 BCN, 12/24 HND, 05/25 MIA, 10/25 TFS/MS Relax

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        • wauzihW Offline
          wauzihW Offline
          wauzih
          schrieb am zuletzt editiert von
          #24

          na ja, wenn dann die versicherte Gesamtsumme nicht reicht, ist halt der Staat in der Haftung,
          hat jedenfalls der EU-Gerichtshof am 10.Juli 2019 so mitgeteilt:
          Klick
          gemäß der Sätze 41 bis -insbesondere- 43 der Urteilsbegründung (zitiert meinereiner hier mal, ist bei veröffentlichten Urteilen ja zulässig):

          41 Der Gerichtshof hat entschieden, dass Art. 7 der Richtlinie 90/314 die Erfolgspflicht aufstellt, den Pauschalreisenden für den Fall des Konkurses des Reiseveranstalters ein Recht auf die Erstattung gezahlter Beträge zu verleihen, und dass diese Garantie speziell dazu bestimmt ist, den Verbraucher gegen die Folgen des Konkurses – unabhängig von seinen Ursachen – zu schützen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Juni 1999, Rechberger u. a., C 140/97, EU:C:1999:306, Rn. 74, sowie Beschluss vom 16. Januar 2014, Baradics u. a., C 430/13, EU:C:2014:32, Rn. 35).

          42 Der Gerichtshof hat darüber hinaus befunden, dass eine nationale Regelung die Verpflichtungen aus dieser Bestimmung nur dann ordnungsgemäß umsetzt, wenn sie unabhängig von ihren Modalitäten bewirkt, dass im Fall der Zahlungsunfähigkeit des Reiseveranstalters für die Fluggäste die Erstattung aller von ihnen gezahlten Beträge tatsächlich sichergestellt ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Juni 1999, Rechberger u. a., C 140/97, EU:C:1999:306, Rn. 64, sowie Beschluss vom 16. Januar 2014, Baradics u. a., C 430/13, EU:C:2014:32, Rn. 38).

          43 Andernfalls verfügt, wie sich aus der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs ergibt, der betroffene Reisende jedenfalls über die Möglichkeit, eine Klage gegen den betreffenden Mitgliedstaat auf Ersatz des Schadens zu erheben, der ihm durch einen Verstoß gegen das Unionsrecht entstanden ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. November 2010, Fuß, C 429/09, EU:C:2010:717, Rn. 45 bis 48 und die dort angeführte Rechtsprechung).

          *tschaui*

          meinereiner backt mit selbst aufgeschlagenen Eiern.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • Wülfi71W Offline
            Wülfi71W Offline
            Wülfi71
            schrieb am zuletzt editiert von Wülfi71
            #25

            yo, schön aus dem falschen Zusammenhang zitiert. Das Urteil bezieht sich auf die alte, nicht mehr gültige Richtlinie 90/314/EWG – Konkurs des Reiseveranstalters

            Die aktuelle Richtlinie (EU) 2015/2302 besagt:

            Ein wirksamer Insolvenzschutz sollte jedoch nicht bedeuten, dass sehr unwahrscheinliche Risiken berücksichtigt werden müssen, wie beispielsweise die gleichzeitige Insolvenz mehrerer der größten Reiseveranstalter, wenn dies unverhältnismäßige Auswirkungen auf die Kosten des Schutzes haben und somit seine Wirksamkeit beeinträchtigen würde. In solchen Fällen kann die garantierte Erstattung begrenzt sein.

            Die Änderung war auch zwingend erforderlich, da ein vollständiger Schutz gegen eine Insolvenz mehrerer großer Reiseveranstalter (auch unter dem Dach einer Gruppe) Reisen so verteuern würde, dass sie nicht mehr bezahlbar wären.

            06/22 NCE, 08/22 JFK, 06/23 SEZ, 09/23 LCY, 03/24 BCN, 12/24 HND, 05/25 MIA, 10/25 TFS/MS Relax

            Werner EwesW 1 Antwort Letzte Antwort
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            • Wülfi71W Wülfi71

              yo, schön aus dem falschen Zusammenhang zitiert. Das Urteil bezieht sich auf die alte, nicht mehr gültige Richtlinie 90/314/EWG – Konkurs des Reiseveranstalters

              Die aktuelle Richtlinie (EU) 2015/2302 besagt:

              Ein wirksamer Insolvenzschutz sollte jedoch nicht bedeuten, dass sehr unwahrscheinliche Risiken berücksichtigt werden müssen, wie beispielsweise die gleichzeitige Insolvenz mehrerer der größten Reiseveranstalter, wenn dies unverhältnismäßige Auswirkungen auf die Kosten des Schutzes haben und somit seine Wirksamkeit beeinträchtigen würde. In solchen Fällen kann die garantierte Erstattung begrenzt sein.

              Die Änderung war auch zwingend erforderlich, da ein vollständiger Schutz gegen eine Insolvenz mehrerer großer Reiseveranstalter (auch unter dem Dach einer Gruppe) Reisen so verteuern würde, dass sie nicht mehr bezahlbar wären.

              Werner EwesW Offline
              Werner EwesW Offline
              Werner Ewes
              schrieb am zuletzt editiert von
              #26

              Die Änderung war auch zwingend erforderlich, da ein vollständiger Schutz gegen eine Insolvenz mehrerer großer Reiseveranstalter (auch unter dem Dach einer Gruppe) Reisen so verteuern würde, dass sie nicht mehr bezahlbar wären.

              Das nenne ich mal Milchmädchenrechnung. Eine Absicherung eines durchschnittlichen Reisepreises eines einzelnen Reiseteilnehmers (Stückpreis Sicherungsschein) ist bei redlicher Kalkulation unwesentlich davon abhängig, ob viele kleine oder wenige große RV am Markt sind. Wenn der Versicherer sich aber in Kenntnis der Obergrenze fast alle RV an Land zieht und dank Masse den Sicherungsschein zum Schnäppchenpreis anbieten kann, läuft der eigentliche Sinn des Gesetzgebung ins Leere.

              SonneStrand75S 1 Antwort Letzte Antwort
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              • Ahotep2A 1
                Ahotep2A 1
                Ahotep2
                Moderator Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
                schrieb am zuletzt editiert von
                #27

                Passt hier rein. Gerade in der Touristik aktuell Keine Mehrheit für Erhöhung der Insolvenzabsicherung

                erhard50E 1 Antwort Letzte Antwort
                Antworten Zitieren
                • Ahotep2A Ahotep2

                  Passt hier rein. Gerade in der Touristik aktuell Keine Mehrheit für Erhöhung der Insolvenzabsicherung

                  erhard50E Offline
                  erhard50E Offline
                  erhard50
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #28

                  Da haben CDU und SPD endlich ein Thema gefunden, um gemeinsam mit der AFD gegen die Interessen der Bevölkerung zu agieren.

                  burton_B 1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • erhard50E erhard50

                    Da haben CDU und SPD endlich ein Thema gefunden, um gemeinsam mit der AFD gegen die Interessen der Bevölkerung zu agieren.

                    burton_B Offline
                    burton_B Offline
                    burton_
                    schrieb am zuletzt editiert von burton_
                    #29

                    Das ist doch jetzt wieder populistischer Stuss, weil´s grad so schön mit der TC-Insolvenz zusammen fällt! 😡

                    Die Rückführung gestrandeter Urlauber ist gesichert. Und alles andere mag ärgerlich sein, aber es bleiben Kunden eventuell auf Kosten für eine Urlaubsreise (=Luxusausgabe) sitzen! Da geht´s nicht um Leben und Tod, da ist niemand krank, da wird niemand, um seine Existenz gebracht.

                    Das Geschrei möchte ich hören, wenn die Haftungsbegrenzung gestrichen wird und sämtliche Pauschalreisen dann schlagartig 20% teurer würden, weil die Versicherer die Prämien entsprechend erhöhen... 😭

                    erhard50E 1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • burton_B burton_

                      Das ist doch jetzt wieder populistischer Stuss, weil´s grad so schön mit der TC-Insolvenz zusammen fällt! 😡

                      Die Rückführung gestrandeter Urlauber ist gesichert. Und alles andere mag ärgerlich sein, aber es bleiben Kunden eventuell auf Kosten für eine Urlaubsreise (=Luxusausgabe) sitzen! Da geht´s nicht um Leben und Tod, da ist niemand krank, da wird niemand, um seine Existenz gebracht.

                      Das Geschrei möchte ich hören, wenn die Haftungsbegrenzung gestrichen wird und sämtliche Pauschalreisen dann schlagartig 20% teurer würden, weil die Versicherer die Prämien entsprechend erhöhen... 😭

                      erhard50E Offline
                      erhard50E Offline
                      erhard50
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #30

                      Das Geschrei wird eher groß sein, wenn die derzeitige Haftungssumme nicht ausreicht, und die Geschädigten nur anteilig entschädigt werden. Außerdem soll die Entschädigungsgrenze nicht gestrichen, sondern erhöht werden.
                      Die Versicherungsprämien dürften im übrigen ohnehin wegen des Großschadens erhöht werden.
                      Weiterhin verbitte ich mir deinen unverschämten Ton.

                      burton_B 1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • erhard50E erhard50

                        Das Geschrei wird eher groß sein, wenn die derzeitige Haftungssumme nicht ausreicht, und die Geschädigten nur anteilig entschädigt werden. Außerdem soll die Entschädigungsgrenze nicht gestrichen, sondern erhöht werden.
                        Die Versicherungsprämien dürften im übrigen ohnehin wegen des Großschadens erhöht werden.
                        Weiterhin verbitte ich mir deinen unverschämten Ton.

                        burton_B Offline
                        burton_B Offline
                        burton_
                        schrieb am zuletzt editiert von burton_
                        #31

                        Ein Hoch auf die deutsche Vollkasko-Mentalität!

                        Das ist nun mal das Risiko bei Vorauszahlungsgeschäften, dass man das Insolvenzrisiko des Vertragspartners trägt. Und im Reiserecht gibt´s eben sogar noch die Besonderheit, dass die schlimmsten Spitzen durch die Kundengeldabsicherung abgefangen werden.

                        Und unverschämt hin oder her - ich bleibe dabei, hier jetzt von einer unseligen Allianz aus CDSU/SPD/AfD zu Lasten der kleinen Bürger zu faseln, ist Unfug.

                        erhard50E 1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • burton_B burton_

                          Ein Hoch auf die deutsche Vollkasko-Mentalität!

                          Das ist nun mal das Risiko bei Vorauszahlungsgeschäften, dass man das Insolvenzrisiko des Vertragspartners trägt. Und im Reiserecht gibt´s eben sogar noch die Besonderheit, dass die schlimmsten Spitzen durch die Kundengeldabsicherung abgefangen werden.

                          Und unverschämt hin oder her - ich bleibe dabei, hier jetzt von einer unseligen Allianz aus CDSU/SPD/AfD zu Lasten der kleinen Bürger zu faseln, ist Unfug.

                          erhard50E Offline
                          erhard50E Offline
                          erhard50
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #32

                          Okay, das reicht mir dann.
                          Ich werde mich ab sofort auf meine Hotelbewertungen und Reisetipps konzentrieren. Da quatscht mir wenigstens niemand rein.
                          Und tschüs.

                          KourionK 1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • erhard50E erhard50

                            Okay, das reicht mir dann.
                            Ich werde mich ab sofort auf meine Hotelbewertungen und Reisetipps konzentrieren. Da quatscht mir wenigstens niemand rein.
                            Und tschüs.

                            KourionK Offline
                            KourionK Offline
                            Kourion
                            schrieb am zuletzt editiert von Kourion
                            #33

                            @erhard50 sagte:

                            Ich werde mich ab sofort auf meine Hotelbewertungen und Reisetipps konzentrieren. Da quatscht mir wenigstens niemand rein.

                            Nun ja, wenn du mit so was um die Ecke kommst und es dann noch so drehst, dass man es (siehe burton) als eine "Allianz aus CD/S/U SPD und AfD" verstehen könnte, musst du schon mit Gegenwind rechnen. Mit "Reinquatschen" hat das nichts zu tun.

                            Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                            Werner EwesW 1 Antwort Letzte Antwort
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                            • KourionK Kourion

                              @erhard50 sagte:

                              Ich werde mich ab sofort auf meine Hotelbewertungen und Reisetipps konzentrieren. Da quatscht mir wenigstens niemand rein.

                              Nun ja, wenn du mit so was um die Ecke kommst und es dann noch so drehst, dass man es (siehe burton) als eine "Allianz aus CD/S/U SPD und AfD" verstehen könnte, musst du schon mit Gegenwind rechnen. Mit "Reinquatschen" hat das nichts zu tun.

                              Werner EwesW Offline
                              Werner EwesW Offline
                              Werner Ewes
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #34

                              Dieses blödsinnige Gefasel über Vollkaskomentalität oder trifft die Richtigen (Luxus) lässt letztlich psychopathologische Aspekte bei den Autoren annehmen.

                              Fakt ist:: EU-Recht wurde missachtet bzw. fehlerhaft umgesetzt. Amtshaftung zur Not auf dem Klageweg festzustellen. Der Sicherungsschein wird nach der Buchung ausgestellt. Kein Richter dürfte ernsthaft vom Verbraucher erwarten, dass dieser dann die Bilanzen und Jahresumsätze aller RV und Firmierung derer Insolvenzversicherungsträger studiert, um dann das Risiko einer Unterdeckung zu erkennen und umgehend die Buchung zu widerrufen.

                              jlechtenboehmerJ 1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • Werner EwesW Werner Ewes

                                Dieses blödsinnige Gefasel über Vollkaskomentalität oder trifft die Richtigen (Luxus) lässt letztlich psychopathologische Aspekte bei den Autoren annehmen.

                                Fakt ist:: EU-Recht wurde missachtet bzw. fehlerhaft umgesetzt. Amtshaftung zur Not auf dem Klageweg festzustellen. Der Sicherungsschein wird nach der Buchung ausgestellt. Kein Richter dürfte ernsthaft vom Verbraucher erwarten, dass dieser dann die Bilanzen und Jahresumsätze aller RV und Firmierung derer Insolvenzversicherungsträger studiert, um dann das Risiko einer Unterdeckung zu erkennen und umgehend die Buchung zu widerrufen.

                                jlechtenboehmerJ Offline
                                jlechtenboehmerJ Offline
                                jlechtenboehmer
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #35

                                @werner-ewes sagte:

                                Kein Richter dürfte ernsthaft vom Verbraucher erwarten, dass dieser dann die Bilanzen und Jahresumsätze aller RV und Firmierung derer Insolvenzversicherungsträger studiert,

                                nein, aber jeder Richter wird erwarten, dass ein Verbraucher, der sich für einen sog. „mündigen Bürger“ hält, auch die Konsequenzen für sein Verhalten trägt. Einfach ein gesunder Menschenverstand ist auch mal gefragt. Den kann man nicht bei Belieben abschalten wenn man hierdurch Vorteile erzielt.

                                um dann das Risiko einer Unterdeckung zu erkennen und umgehend die Buchung zu widerrufen.

                                Diese sind nicht vorab zu erkennen, da sich das Potential erst am letzten Tag eines Wirtschaftsjahres aus der Summe aller Schadensmeldungen eines Versicherers ergibt.

                                Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)

                                Werner EwesW 1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • jlechtenboehmerJ jlechtenboehmer

                                  @werner-ewes sagte:

                                  Kein Richter dürfte ernsthaft vom Verbraucher erwarten, dass dieser dann die Bilanzen und Jahresumsätze aller RV und Firmierung derer Insolvenzversicherungsträger studiert,

                                  nein, aber jeder Richter wird erwarten, dass ein Verbraucher, der sich für einen sog. „mündigen Bürger“ hält, auch die Konsequenzen für sein Verhalten trägt. Einfach ein gesunder Menschenverstand ist auch mal gefragt. Den kann man nicht bei Belieben abschalten wenn man hierdurch Vorteile erzielt.

                                  um dann das Risiko einer Unterdeckung zu erkennen und umgehend die Buchung zu widerrufen.

                                  Diese sind nicht vorab zu erkennen, da sich das Potential erst am letzten Tag eines Wirtschaftsjahres aus der Summe aller Schadensmeldungen eines Versicherers ergibt.

                                  Werner EwesW Offline
                                  Werner EwesW Offline
                                  Werner Ewes
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #36

                                  @jlechtenboehmer sagte:

                                  nein, aber jeder Richter wird erwarten, dass ein Verbraucher, der sich für einen sog. „mündigen Bürger“ hält, auch die Konsequenzen für sein Verhalten trägt. Einfach ein gesunder Menschenverstand ist auch mal gefragt. Den kann man nicht bei Belieben abschalten wenn man hierdurch Vorteile erzielt.
                                  Diese sind nicht vorab zu erkennen, da sich das Potential erst am letzten Tag eines Wirtschaftsjahres aus der Summe aller Schadensmeldungen eines Versicherers ergibt.

                                  Bullshit Bingo Treffer !!

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                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #37

                                    Wäre ja schön, wenn man zumindest die Beiträge weiter oben mal lesen würde, bevor man ausfallend wird.

                                    Erstens heißt das Staatshaftung und nicht Amtshaftung
                                    Und zweitens sieht die aktuelle EU Richtlinie wie von mir oben verlinkt und zitiert bei Großschadenereignissen gar keine 100%ige Absicherung mehr vor.

                                    Letztendlich ist die ganze EU-Richtlinie Murks und verstößt genau wie die EU-Fluggastverordnung gegen ein Grundprinzip des Rechts, nämlich den Gleichbehandlungsgrundsatz. Genau so wenig wie Flugreisende besser gestellt werden dürfen, als Nutzer anderer Verkehrsmittel, dürfen Anzahlungen für Reisen nicht besser gestellt werden, als Anzahlungen für Möbel, etc.. Eine Erhöhung der Deckungssumme wäre auch nur Markulatur an einem kranken System.

                                    Wo man wirklich ansetzen muss, ist es, Unternehmen zu verbieten, sich über Gelder von Verbrauchern zu finanzieren. Dass es anders geht, zeigt die Makler- und Bauträgerverordnung. Nach einigen spektakulären Pleiten dürfen Bauleistung grundsätzlich nur nach erreichten Bautenstand bzw. gegen Stellung einer entsprechenden Bürgschaft fällig gestellt werden. D.h. Geld nur gegen Leistung. Genau so sollte das bei allen Verträgen mit Verbrauchern geregelt sein. Brauchen die Unternehmen halt höhere Kreditlinien und wer die nicht bekommt, scheidet halt aus dem Markt aus. Das wäre eine natürliche Marktbereinigung, die am Ende nur noch die wirklich leistungsfähigen überlässt, die Kundengelder nicht nach dem Schneeballprinzip verwenden. Und das airbnb Problem in den Städten würde sich gleich mitlösen, denn bei so einer Regelung hätten die kein Geschäftsmodell mehr.

                                    06/22 NCE, 08/22 JFK, 06/23 SEZ, 09/23 LCY, 03/24 BCN, 12/24 HND, 05/25 MIA, 10/25 TFS/MS Relax

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                                      #38

                                      Tour Vital hat Insolvenz angemeldet (siehe Thread dazu). Kundengeldabsicherer ist natürlich wieder -wen wunderts- die Zurich...

                                      06/22 NCE, 08/22 JFK, 06/23 SEZ, 09/23 LCY, 03/24 BCN, 12/24 HND, 05/25 MIA, 10/25 TFS/MS Relax

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                                      • Werner EwesW Werner Ewes

                                        Die Änderung war auch zwingend erforderlich, da ein vollständiger Schutz gegen eine Insolvenz mehrerer großer Reiseveranstalter (auch unter dem Dach einer Gruppe) Reisen so verteuern würde, dass sie nicht mehr bezahlbar wären.

                                        Das nenne ich mal Milchmädchenrechnung. Eine Absicherung eines durchschnittlichen Reisepreises eines einzelnen Reiseteilnehmers (Stückpreis Sicherungsschein) ist bei redlicher Kalkulation unwesentlich davon abhängig, ob viele kleine oder wenige große RV am Markt sind. Wenn der Versicherer sich aber in Kenntnis der Obergrenze fast alle RV an Land zieht und dank Masse den Sicherungsschein zum Schnäppchenpreis anbieten kann, läuft der eigentliche Sinn des Gesetzgebung ins Leere.

                                        SonneStrand75S Offline
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                                        #39

                                        @werner-ewes sagte:

                                        Das nenne ich mal Milchmädchenrechnung. Eine Absicherung eines durchschnittlichen Reisepreises eines einzelnen Reiseteilnehmers (Stückpreis Sicherungsschein) ist bei redlicher Kalkulation unwesentlich davon abhängig, ob viele kleine oder wenige große RV am Markt sind. Wenn der Versicherer sich aber in Kenntnis der Obergrenze fast alle RV an Land zieht und dank Masse den Sicherungsschein zum Schnäppchenpreis anbieten kann, läuft der eigentliche Sinn des Gesetzgebung ins Leere.

                                        Der Gedanke ist wirklich nicht zu verachten...

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                                          #40

                                          So, hab mal meine letzten Sicherungsscheine nachgeschaut:

                                          Canusa (Spezialanbieter, aber da meist hochpreisige Reisen auch nicht gerade klein): Aktueller, noch gültiger Sicherungsschein: Natürlich mal wieder von der Zurich...

                                          DERTour im vergangenen Jahr: Deutscher Reisepreis-Sicherungsverein (analog TUI Gruppe)

                                          06/22 NCE, 08/22 JFK, 06/23 SEZ, 09/23 LCY, 03/24 BCN, 12/24 HND, 05/25 MIA, 10/25 TFS/MS Relax

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