Corendon Airlines
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Hallo, ich kann diese Airline auf keinen Fall empfehlen:
Unser Flug konnte um 14:00 nicht starten, weil die Maschine wegen Nebel nicht landen konnte - so wurde uns gesagt.
Wir wurden dann mit Bussen zu einem anderen 200 km entfernten Flughafen gebracht und sollten dort am nächsten Morgen abfliegen. Gegen 22:00 Uhr waren wir dann endlich im (ordentlichen) Hotel eingecheckt incl. eines Abendessen-Vouchers über 20,00 €/Person. Es gab 3 Gerichte zur Auswahl, eines tatsächlich unter 20,00 €. Getränke waren recht teuer, aber OK.Frühstück gab es im Hotel am nächsten Morgen nicht.
Ich hätte - auch von einer Billig-Airline - zumindest ein kostenloses Getränk an Bord erwartet.
Das meiste von den zahlungspflichtigen Speisen und Getränken gab es nicht. Die Crew war leider auch nicht so motiviert ....Eine Entschädigung gab es nicht, auf Schreiben des BfJ wird gar nicht geantwortet, der SÖP ist Corendon nicht beigetreten.
Fazit: andere (Billig-) Airlines sind deutlich besser und kulanter.
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Hallo, ich kann diese Airline auf keinen Fall empfehlen:
Unser Flug konnte um 14:00 nicht starten, weil die Maschine wegen Nebel nicht landen konnte - so wurde uns gesagt.
Wir wurden dann mit Bussen zu einem anderen 200 km entfernten Flughafen gebracht und sollten dort am nächsten Morgen abfliegen. Gegen 22:00 Uhr waren wir dann endlich im (ordentlichen) Hotel eingecheckt incl. eines Abendessen-Vouchers über 20,00 €/Person. Es gab 3 Gerichte zur Auswahl, eines tatsächlich unter 20,00 €. Getränke waren recht teuer, aber OK.Frühstück gab es im Hotel am nächsten Morgen nicht.
Ich hätte - auch von einer Billig-Airline - zumindest ein kostenloses Getränk an Bord erwartet.
Das meiste von den zahlungspflichtigen Speisen und Getränken gab es nicht. Die Crew war leider auch nicht so motiviert ....Eine Entschädigung gab es nicht, auf Schreiben des BfJ wird gar nicht geantwortet, der SÖP ist Corendon nicht beigetreten.
Fazit: andere (Billig-) Airlines sind deutlich besser und kulanter.
@ m+h.
Wenn deine Erwartungen sind, etwas kostenlos zu bekommen gehst du einfach mit der falschen Einstellung ran. Warum. Sollten sie dir etwas kostenlos anbieten? Ich möchte bei meinen nächsten Einkauf auch etwas um sonst habe ...
Was bitte möchtest du für eine Entschädigung haben? Wegen Nebel wofür die Fluggesellschaft absolut nichts kann. Naja ein Urlaub refinanzieren ist nicht ganz nach meinen Geschmack. Ihr habt Essen bekommen und das Hotelzimmer kostenlos. Was begehrt du denn noch? -
Selbstverständlich gab es eine Entschädigung - nämlich in Form von Versorgungsleistungen.
Man muss nur mal den Wortsinn reflektieren, dann kommt man gewöhnlich auch von selbst drauf. Den nicht vom LFU verursachten Schaden hat es für die Fluggäste so gut es ging abgemildert.
Ferner hat das Lamento über "kostenlose" Getränke einen kilometerlangen Bart, da bin ich ganz und gar bei andi2601 Empfehlung:
Ewartungen justieren!Mich würde allerdings brennend interessieren, was das "BfJ" (ich nehme an gemeint ist das BMJ???) denn an das LFU geschrieben hat?
So oder so ist der Sachverhalt in diesem Fall rechtschaffen unstreitig: Nebel ist ein außergwöhnliches Ereignis und exkulpiert das LFU von pauschalen Forderungen gem. der VO(EG)261/2004.Fazit: So mancher Verriss ist eher schädlich als dienlich - zumal dies hier ein Forum mit Meinungsaustausch ist ...

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@m&h
Ich würde dir dringend raten, dich vor der nächsten Buchung (und egal bei welcher Airline) zu erkundigen, ab sie eine Wettergarantie anbieten,
Ansonsten schließe ich mich meinen Vorschreibern an. Wurde alles gesagt.
Doch... ich hab noch was: Ist ein recht alberner Verriss. -
Gab es da nicht einmal ein Urteil wo die Kläger Geld bekommen haben weil eine Billigairline bei Ihren Maschinen auf bestimmte Systeme verzichtet hatte die es anderen Airlines ermöglicht haben problemlos zu landen?
Gruß
Karl -
@wukovits
Man muss zuerst einmal verstehen, dass die Aussage "konnte wegen Nebels nicht landen" unvollständig ist.
Dank ILS (über diese Ausstattung verfügt auch die billigste Billigairline, die hier verkehren darf!) sind Landungen auch bei dichtem Nebel möglich. Dennoch bedarf es enormer Sicherheitsvorkehrungen, und die Slots müssen weit auseinander gezogen werden. Begreiflicher Weise entsteht dadurch eine rasch anwachsende Verspätung für den gesamten traffic, und bei bestimmten Parametern muss ein Teil auf andere Airports umgeleitet werden.
Die VO(EG)261/2004 anerkennt diese Situation als "außergewöhnliches Ereignis" (eines der wenigen verbliebenen). Dadurch werden die LFU von Kompensationsforderungen entbunden.
Da das im BMJ sattsam bekannt sein dürfte würde mich eben auch brennend interessieren, was die an Corendon geschrieben haben sollen???
Gewöhnlich ergeht der Hinweis, dass bei Nebel und daraus resultierender Verspätung kein Anspruch auf eine pauschale Entschädigung besteht, jedoch unverändert der auf sog. Versorgungsleistungen.
Diese wurden erbracht. Der Umstand, dass m&h das Essen und die Getränke als zu teuer empfanden ist subjektiv und spielt rechtlich betrachtet keine Rolle.
Im Übrigen ist mir ein Urteil wie von dir erwähnt zumindest aus den letzten 10 Jahren nicht bekannt.
Für einen auch bei schlechten Wetterbedingungen gegebenen Anspruch auf Kompensation sind vielfältige Erwägungen im Einzelfall erforderlich. Dazu gehören diverse Prognosen betreffend die Auswirkung auf den gesamten Umlauf / weitere mögliche betroffene Passagiere, wobei hier tatsächlich die Zumutbarkeit für das LFU noch einigermaßen evaluiert wird. -
m&h haben sich hier mit einem ersten Beitrag hinterlassen - die übliche Begrüßung hab ich irgendwie versäumt ... Asche auf mein Haupt ...

Mich beruhigt die Gewissheit, dass regelmäßige Mitleser derartige "Kritik" tadellos zu bewerten in der Lage sein werden.
Aufmerksame Beobachter werden vermutlich eine breite Streuung dieses unsubstantiierten Vortrags verorten - mal schön den Hals geleert und nicht großartig nachgedacht.
Eine der wunderbarsten Errungenschaften dieses Forum ist die Möglichkeit zur Widerrede / Relativierung. Damit kann man hoffentlich verhindern, dass sich die hier häufig vorgetragene Unsicherheit einstellt durch "zahlreiche schlimme Bewertungen". -
Dieser Beitrag wurde gelöscht!
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Mein Wort zum Sonntag:
Für Nebel kann weder Corendon etwas noch jedes andere Luftfahrtunternehmen - soweit jedenfalls beurteit das die überaus gestrenge Kommission der EU.
Wir können Eintagsfliegenschissen beherzt entgegentreten - das möchte ich hiermit einfach mal ordentlich feiern! -
Guten Morgen liebe Forengemeinde!
Ich hoffe, Ihr könnt helfen und/oder habt Erfahrungen zum Thema 3G-Kontrolle bei Corendon.
Wir fliegen Mitte Mai (2 E + 2 K unter 6) mit Corendon nach Kreta. Da Griechenland nun die Nachweispflicht bei Einreise aufhebt, ist die Frage, wie es Corendon an Bord handhabt. Die Infos auf der Internetseite finde ich nicht eindeutig. Unter Nachrichten/Meldungen heißt es, alle Fluggäste benötigen einen Nachweis, unter den Coronainfos selbst steht gar nichts und dann wieder gibt es eine Maskenpflicht ab 6 Jahren. Was gilt denn nun? Vlt hat da jemand Erfahrungen, auch beim Fliegen in andere Länder. Letztes Jahr ging es für die Kinder problemlos nach Kos mit der Airline.
Eine Kontaktaufnahme mit Corendon selbst ist bisher gescheitert (Kontaktformular sagt, wende dich an die Hotline, die wiederum ist nicht zu erreichen).Vielen Dank schonmal vorab!
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Ich tippe mal, die haben schlicht und ergreifend bei Griechenland die Einreisebestimmungen auf der Page noch nicht aktualisiert. Der Verzicht auf die Vorlage des Impfnachweises bei Einreise läuft ja ab heute.
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So wird das wohl sein, denn Corendon - wie die meisten anderen LFU - wendet die jeweiligen Regeln der Reiseländer an und strickt sich keine eigenen.
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So wird das wohl sein, denn Corendon - wie die meisten anderen LFU - wendet die jeweiligen Regeln der Reiseländer an und strickt sich keine eigenen.
Danke für eure Meinungen. Das mit der Aktualisierung der Webseite habe ich mir auch schon gedacht. Mich hatte jedoch der erste Satz unter der Überschrift auf dem Bild oben stutzig gemacht bzw. dass dort eben keine Unterscheidung beim Alter gemacht wird und dass unter den Coronainfos eben gar nichts zu Tests steht.
Mal schauen, ob sich da in den nächsten Tagen noch was tut.
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Ja sicher - zumindest solche!

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Aber man muss es nicht zitieren
, das es doppelt hier steht. -
Guten Morgen liebe Forengemeinde!
Ich hoffe, Ihr könnt helfen und/oder habt Erfahrungen zum Thema 3G-Kontrolle bei Corendon.
Wir fliegen Mitte Mai (2 E + 2 K unter 6) mit Corendon nach Kreta. Da Griechenland nun die Nachweispflicht bei Einreise aufhebt, ist die Frage, wie es Corendon an Bord handhabt. Die Infos auf der Internetseite finde ich nicht eindeutig. Unter Nachrichten/Meldungen heißt es, alle Fluggäste benötigen einen Nachweis, unter den Coronainfos selbst steht gar nichts und dann wieder gibt es eine Maskenpflicht ab 6 Jahren. Was gilt denn nun? Vlt hat da jemand Erfahrungen, auch beim Fliegen in andere Länder. Letztes Jahr ging es für die Kinder problemlos nach Kos mit der Airline.
Eine Kontaktaufnahme mit Corendon selbst ist bisher gescheitert (Kontaktformular sagt, wende dich an die Hotline, die wiederum ist nicht zu erreichen).Vielen Dank schonmal vorab!
@msb3108 sagte:
Wir fliegen Mitte Mai (2 E + 2 K unter 6) mit Corendon nach Kreta. Da Griechenland nun die Nachweispflicht bei Einreise aufhebt, ist die Frage, wie es Corendon an Bord handhabt. Die Infos auf der Internetseite finde ich nicht eindeutig.
Ihr fliegt Mitte Mai, also in ca. 10-15 Tagen. Die Griechischen Bestimmungen wurden kurzfristig per heute 01.05.2022 geändert. Und heute (Sonntag, 01.05.2022, Tag der Arbeit) um 07:54 bemängelst du, dass Angaben auf einer Internetseite nicht aktuell sind?
Und du fragst nach Erfahrungen?!?!? um 07:54?
Hab doch etwas Geduld. Es brennt doch nichts an bei dir.
DIE IATA hat erst im Laufe des Tages auf "COVID-19 entry regulations lifted on 1 May 2022." aktualisiert und jetzt folgen zumindest die Seiten, die sich bemühen aktuell zu sein.
Selbst LH hat nur den englischen Teil aktualisiert, den sie direkt von der IATA bezieht. Vom AA ganz zu schweigen, die kommen frühestens morgen um die Ecke.
Die Airlines haben grundsätzlich keine Interesse strengere Vorschriften zu erlassen, als die ihrer Ziele. Deshalb kann mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gesagt werden, dass bis ihr reist tatsächlich keine Kontrollen der Impfstati mehr vorgenommen werden.
Also nochmal: Geduld, Geduld, und keine Panik. -
Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem. Fliege demnächst nach Hurghada (Pauschalreise) mit dieser Airline und da ich 2 Meter groß bin, wollte ich mir die XL Sitze am Notausgang buchen. Beim Hinflug kein Problem: Flugnummer, Datum und Namen unter "Zusätzliche Leistungen" eingegeben und schon war ich in der Maske wo ich die Sitze buchen konnte.
Für den Rückflug nun folgendes Problem. Ich gebe Flugnummer, Datum und Name ein und lande dennoch auf dem Hinflug, auf dem ich die Sitze schon gebucht habe.
Kennt jemand das Problem und hat evtl. eine Idee woran das liegen könnte?
Habe es schon von 3 verschiedenen PCs/Laptops aus probiert und auch vom Smartphone, immer das selbe Ergebnis. Ich lande immer beim Hinflug obwohl die eingegeben Daten (also Flugnummer und Datum) die vom Rückflug sind.
Danke

