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Wissenswerte Gerichtsentscheidungen "rund ums Reisen"

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • Wülfi71W Offline
    Wülfi71W Offline
    Wülfi71
    schrieb am zuletzt editiert von Wülfi71
    #181

    haha, Hannover ist halt nicht Düsseldorf. Für Flugreisende von der Kö war ja sogar Schampus angemessen (Az: 27 C 257/18):
    Gerichtsurteil in Düsseldorf: Es gibt ein Recht auf Schampus (rp-online.de)

    Jetzt weiß ich auch, warum LH bei meiner letzten Verspätung die Entschädigung nach EU Verordnung so brav als Kulanzzahlung überwiesen hat: Ich hätte ja auch noch meine Brezn beim Umsteigen am MUC geltend machen können, habe ich doch glatt vergessen😄

    Kein Urteil gab es übrigens zum eigenmächtigen Upgrade von Ex-BVB Keeper Roman Bürki von Eurowings auf Privatjet wegen Überbuchung, die Sache wurde per diskreten Vergleich geregelt, hinter den Kulissen wird gemunkelt, dass sich Bürki und sein Anwalt (ich glaube, es war sogar der Schampus Anwalt aus dem vorgenannten Urteil) ihre Vorstellungen weitgehend durchgesetzt haben...

    06/22 NCE, 08/22 JFK, 06/23 SEZ, 09/23 LCY, 03/24 BCN, 12/24 HND, 05/25 MIA, 10/25 TFS/MS Relax

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    • vonschmelingV Offline
      vonschmelingV Offline
      vonschmeling
      Moderator
      schrieb am zuletzt editiert von
      #182

      Schampusurteil

      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
      "Im Herzen barfuß!"

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      • HABERLINGH Offline
        HABERLINGH Offline
        HABERLING
        schrieb am zuletzt editiert von HABERLING
        #183

        Keine Erfrischung: Airline muss Aperol Spritz nicht zahlen, klick hier 😉

        "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • REJBodenheimR Offline
          REJBodenheimR Offline
          REJBodenheim
          schrieb am zuletzt editiert von
          #184

          Darf ich copy/pasten?

          "Es ist für das Amtsgericht Düsseldorf allgemein bekannt, dass zu einem gelungenen Essen nicht nur der Verzehr begleitender Biere und/oder Weine gehört, sondern darüber hinaus auch der Genuss von Champagner und Dessertwein,"

          Köstlich.....

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • vonschmelingV Offline
            vonschmelingV Offline
            vonschmeling
            Moderator
            schrieb am zuletzt editiert von
            #185

            Hattest du schon gepostet, HABERLING - daher ja "haha ..."😉
            Tatsächlich ist dieser Teil der Begründung (sh. Zitat von REJB) auch meine Lieblingsstelle.
            Viel wesentlicher finde ich allerdings, dass die Entscheidung zu Gunsten einer Entschädigung getroffen wurde, obwohl sich das LFU auf widrige Witterung berief.

            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
            "Im Herzen barfuß!"

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            • REJBodenheimR Offline
              REJBodenheimR Offline
              REJBodenheim
              schrieb am zuletzt editiert von
              #186

              Ich glaube das Gericht war leicht angefressen, weil die Beklagte zunächst nicht zum Termin erschienen ist und keine Gründe genannt hat. Ich weiß, Gerichte sind niemals angefressen 😏

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • vonschmelingV Offline
                vonschmelingV Offline
                vonschmeling
                Moderator
                schrieb am zuletzt editiert von
                #187

                Ich kenne keinen nicht angefressenen Amtsrichter ... 😌 ...

                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                "Im Herzen barfuß!"

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                • REJBodenheimR Offline
                  REJBodenheimR Offline
                  REJBodenheim
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #188

                  😂😂😂

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • Riga04R Offline
                    Riga04R Offline
                    Riga04
                    schrieb am zuletzt editiert von Riga04
                    #189

                    ===

                    BGH schwächt Rechte der Fluggäste beim Cross Ticketing
                    Entscheidung hier nachzulesen

                    Ich bin unsicher ob die Verlinkung ok ist. ( im Zweifel löschen, Bitte 😀 )
                    Hatte es eigentlich in der FVW gelesen nur leider ist dahin die Verlinkung nicht möglich.

                    "Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsene Version von: " Das sag ich meiner Mama".

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • vonschmelingV Offline
                      vonschmelingV Offline
                      vonschmeling
                      Moderator
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #190

                      Tod des Copiloten ist kein "außergewöhnliches Ereignis" ...
                      Entscheidung EuGH

                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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                      • vonschmelingV Offline
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                        vonschmeling
                        Moderator
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #191

                        EuGH: Kein Anspruch gegenüber kommerziellen LFU für staatlich organisierte Rückholflüge.

                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                        "Im Herzen barfuß!"

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                        • KourionK 1
                          KourionK 1
                          Kourion
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #192

                          BGH: Fluggäste dürfen flexibel umbuchen

                          Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • HABERLINGH Offline
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                            HABERLING
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #193

                            AG München: Reisende müssen selbst an Reisepass denken, klick hier

                            "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • vonschmelingV Offline
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                              vonschmeling
                              Moderator
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #194

                              Anspruch auf Erstattung trotz no-show ...

                              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                              "Im Herzen barfuß!"

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                              • burton_B Offline
                                burton_B Offline
                                burton_
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #195

                                Sehr bezeichnend auch der zugrunde liegende Sachverhalt - da bucht man einen Flug nach Griechenland für 27 €, tritt diesen nicht an und macht dann eine Rückforderung von 18 € gerichtlich geltend, und das bis zum BGH 😯

                                Sag mir, dass du deutsch bist, ohne mir zu sagen, dass du deutsch bist 🇩🇪😉

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • vonschmelingV Offline
                                  vonschmelingV Offline
                                  vonschmeling
                                  Moderator
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #196

                                  😌 ... auf Wertung bewusst verzichtet!

                                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                  "Im Herzen barfuß!"

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • wukovitsW Offline
                                    wukovitsW Offline
                                    wukovits
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #197

                                    @vonschmeling

                                    Das man Steuern und Gebühren zurückverlangen darf weil diese nicht der Fluggesellschaft gehören ist doch nichts neues.
                                    Warum war da eine weitere Gerichtsentscheidung notwendig?

                                    Gruß
                                    Karl

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                      vonschmeling
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                                      schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                                      #198

                                      Weil Ryanair die Erstattung verweigert hat mit der Begründung, die Kosten seien "nicht im Ticketpreis kalkuliert" gewesen.
                                      30% Provision von den 18,41€ gehen übrigens an den Dienstleister.

                                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                      "Im Herzen barfuß!"

                                      HABERLINGH 1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • REJBodenheimR Offline
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                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #199

                                        Wie viel verdient denn eigentlich ein Anwalt an so einem Fall?
                                        Frage für einen Freund, der vor der Wahl seines Studiums steht...

                                        burton_B 1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • vonschmelingV vonschmeling

                                          Weil Ryanair die Erstattung verweigert hat mit der Begründung, die Kosten seien "nicht im Ticketpreis kalkuliert" gewesen.
                                          30% Provision von den 18,41€ gehen übrigens an den Dienstleister.

                                          HABERLINGH Offline
                                          HABERLINGH Offline
                                          HABERLING
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #200

                                          @vonschmeling sagte:

                                          Weil Ryanair die Erstattung verweigert hat mit der Begründung, die Kosten seien "nicht im Ticketpreis kalkuliert" gewesen.
                                          30% Provision von den 18,41€ gehen übrigens an den Dienstleister.

                                          😄

                                          "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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