Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
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Hallo, also heute ist der Flug Condor DE2162 planmäßig von Frankfurt nach Montego Bay
geflogen. -
@haberling
vom Auswärtigen Amt -
WHO erklärt Corona zur Pandemie, damit entfällt bei einigen Reiserücktritts- und Auslandskrankenversicherungen der Versicherungsschutz, bitte unbedingt ganz genau die Versicherungsbedingungen checken!
https://rp-online.de/panorama/deutschland/coronavirus-who-bezeichnet-ausbruch-der-krankheit-als-pandemie_aid-49502333 -
Wir haben einen Flug nach Jamaika mit Condor gebucht. Jetzt gibt es ja ein Einreisestop für Deutsche. Kann also nicht einreisen.
Habe ich ein Recht auf kostenlose Stornierung? Vielleicht hat jemand schon Erfahrung damit.
vielen Dank im Vorraus!@ingsimaus sagte:
Wir haben einen Flug nach Jamaika mit Condor gebucht. Jetzt gibt es ja ein Einreisestop für Deutsche. Kann also nicht einreisen.
Habe ich ein Recht auf kostenlose Stornierung?Nicht, wenn der Flug regulär durchgeführt wird (wann auch immer - dazu machst du ja keinerlei Angaben?!).
Ggf. können die Stornokosten über eine Reiserücktrittversicherung geltend gemacht werden (mit Einschränkungen!).
Evtl. könnte der Absage auch ein wichtiger Grund / ein außergewöhnliches Ereignis zugrunde liegen, das von Stornokosten entbindet.
Da es jedoch so gut wie keine Präzendezfälle hierzu gibt ist das wohl rechtlich nicht abschließend zu beurteilen. -
Das ist hier schwierig, bibikommt ... bei aller Nachvollziehbarkeit des Wunsches (heißt: Wer soll das leisten - in seiner Freizeit?).
Die Updates erfolgen oft mehrmals täglich, die IATA führt eine Liste mit laufender Aktualisierung.
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Halso alle zusammen,
wir 4 Köpfige Familie haben eine Pauschalreise ab 17.04.2020 nach Thailand gebucht (Dertouristik).
Jetzt wäre nächste Woche die Restzahlung fällig.
Wir haben Bedenken das bis in 5 Wochen keine Deutschen mehr ein/ausreisen dürfen und sämtliche Flüge storniert werden. ( Unser Flug wäre über Abi Dhabi nach Phuket )Würden wir unser Geld im Ernstfall zurück bekommen, sollten die Flüge tatsächlich annulliert werden, oder zählt das zu höherer Gewalt?
Würdet ihr die Anzahlung noch überweisen?DAnke für eure Meinungen und Hilfe
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Schlicht und ergreifend:
Die Restzahlung nicht fristgerecht anzuweisen wäre eine Pflichtverletzung und der Veranstalter kann den Vertrag seinersteits kündigen sowie Kompensation fordern.
Falls sämtliche oder auch nur teilweise Flüge storniert würden müsste dir der Vertragspartner einen neuen Vorschlag unterbreiten (den du nicht annehmen musst!) oder die Reise ingesamt absagen.
Im letztgenannten Fall hättest du Aspruch auf Erstattung des Reisepreises. -
Nicht überweisen, aber Kontakt(Absprache mit DER-Touristik aufnehmen.
Der Virus breitet sich stündlich unfassbar aus, weltweit. -
Wie oft denn noch, Reiseamazone1970?
Ein Reisevertrag legt wie jeder andere auch Rechte und Pflichten der Beteiligten fest.
Der Veranstalter DER Touristik gibt zur Sache SARS Cov2 / Asienreisen folgende Hinweise - klick!
Ansprechpartner für FeiWed - wie auch für alle anderen! - ist das Reisebüro, hierüber können die Möglichkeiten eruiert und die entsprechenden Maßnahmen eingeleitet werden.Bitte verschone die community mit unsauber formulierten "Tipps" sonst geht das gerne mal nach hinten los ...
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hier der link zu Malta
Malta
Zudem werden zahlreiche Flüge von und nach Deutschland und anderen Ländern eingestellt. Auch Kreuzfahrtschiffe aus Italien, Spanien und Frankreich dürfen Malta nicht mehr anlaufen.
Aus Deutschland gekommene Urlauber, die sich derzeit auf Malta aufhalten und deren Rückflüge abgesagt wurden, wenden sich per Mail an Deutsche Botschaft Malta. -
@Suzimausi
Tatsächlich fänd ich es toll, wenn irgendwo eine (erweiterbare) Liste festgepinnt wäre, welche Länder Einreisen aus Deutschland nicht mehr erlauben, bzw. nur, wenn man erst einmal 14Tage in Quarantäne geht. Aber wer sollte das machen?Ich persönlich gucke täglich mach Spanien, weil das die Kanarischen Inseln einschließt, aber auch auf der Seite des Auswärtigen Amtes finde ich nicht, welche Länder inzwischen die Einreise verbieten, bzw. erschweren und ich finde es wirklich für „Ungeübte“ echt unübersichtlich.
Die Hinweise von HolidayCheck bzgl. Corona finde ich auch nicht auf der Startseite, sondern nur, wenn ich den link aus Günthers Signatur kopiere.
Ich möchte mich nicht an Panikmache oder ähnlichem beteiligen, aber es gibt bestimmt viele Urlauber, die lange gebucht haben und nicht wissen, ob sie den in 2 - 4 Wochen geplanten Urlaub antreten dürfen und ich würde schnell zu findende Infos toll finden.
Wobei ich eigentlich nicht glaube, dass z.B. die Kanaren Einreisen verbieten. Ob man fahren möchte, oder lieber nicht, muss jeder selber entscheiden. Mir geht es eher darum, ob ich fahren (fliegen) darf.
@bibikommt sagte:
@Suzimausi
Tatsächlich fänd ich es toll, wenn irgendwo eine (erweiterbare) Liste festgepinnt wäre, welche Länder Einreisen aus Deutschland nicht mehr erlauben, bzw. nur, wenn man erst einmal 14Tage in Quarantäne geht. Aber wer sollte das machen?Ich persönlich gucke täglich mach Spanien, weil das die Kanarischen Inseln einschließt, aber auch auf der Seite des Auswärtigen Amtes finde ich nicht, welche Länder inzwischen die Einreise verbieten, bzw. erschweren und ich finde es wirklich für „Ungeübte“ echt unübersichtlich.
das kann niemand leisten und das ist auch nicht sinnvoll
am sinnvollsten ist es fuer den einzelnen den newsletter des auswaertigen amtes fuer sein reiseland zu abonniern, dann flattern bei aenderungen die mails zeitnah in das postfach und man ist informiert
da ist auch ein wenig eigeninitiative des einzelnen gefragt
hier nochmal der link
Abo Newsletter Auswaertiges Amt -
@ingsimaus sagte:
Wir haben einen Flug nach Jamaika mit Condor gebucht. Jetzt gibt es ja ein Einreisestop für Deutsche. Kann also nicht einreisen.
Habe ich ein Recht auf kostenlose Stornierung?Nicht, wenn der Flug regulär durchgeführt wird (wann auch immer - dazu machst du ja keinerlei Angaben?!).
Ggf. können die Stornokosten über eine Reiserücktrittversicherung geltend gemacht werden (mit Einschränkungen!).
Evtl. könnte der Absage auch ein wichtiger Grund / ein außergewöhnliches Ereignis zugrunde liegen, das von Stornokosten entbindet.
Da es jedoch so gut wie keine Präzendezfälle hierzu gibt ist das wohl rechtlich nicht abschließend zu beurteilen.


