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Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?

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  • marenkalvelageM marenkalvelage

    Hallo ihr lieben, erstmal super, dass es hier so viele Nachrichten/Antworten gibt.
    Die Situation momentan ist einfach super komisch... man weiß einfach nicht, was das Richtige ist. Wir würden Mittwoch nach Fuerteventura fliegen, ab das jetzt noch klappen würde, ist ja ziemlich fragwürdig. Vor allem, ob man so auch fliegen möchte 😢 wie handhabt ihr das? Oder wir sind eure Gedanken?

    steffiw1985S Offline
    steffiw1985S Offline
    steffiw1985
    schrieb am zuletzt editiert von
    #541

    Hallo Maren, wir hoffen dass sich noch was an der Lage ändert bzw. der Reiseveranstalter selber einschreiten. So ist gerade unser Plan oder Nichtplan. Wir können uns gerade eigentlich nicht vorstellen zum vollen Preis im Hotel eingepfercht zu sein. Aber mit 100prozent Stornogebühren zu kündigen sehen wir auch nicht ein

    marenkalvelageM 1 Antwort Letzte Antwort
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    • csynxC Offline
      csynxC Offline
      csynx
      schrieb am zuletzt editiert von
      #542

      @von Schmeling
      Bei dem Formular handelt es sich um eine Anfrage zu Stornierungsmöglichkeiten und nicht um eine tatsächliche Stornierung. Ich habe das Formular gestern verwendet und bisher keine Antwortt errhalten. Klar haben jetzt alle bei HC und den Veranstaltern viel zu tun. Nur bei einem knappen Zeitfenster bis zum Abflug bleibt der Kunde im Ungewissen.

      Ich denke auch, das Dreh- und Angelpunkt in der Frage die Möglichkeit der Durchführbarkeit der Pauschalreise ist und auf welche Position sich der jeweilige Veranstalter zurückzieht. § 651h BGB beschreibt ein Rücktrittsrecht des Kunden. Ich brauche mich daher nicht auf die Argumentation des Veranstalters bzgl. AA oder RKI einlassen.

      Durch Erklärung des Notstands hat Spanien einseitig erklärt, dass erhöhte gesundheitliche Risiken im ganzen Land bestehen, unabhängig vom RKI. Und gesundheitliche Risiken sind eindeutige Gründe i. S. des § 651h Abs. 3 BGB

      (3) Abweichend von Absatz 1 Satz 3 kann der Reiseveranstalter keine Entschädigung verlangen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich im Sinne dieses Untertitels, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei unterliegen, die sich hierauf beruft, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.

      Mit der Erklärung des Notstands ist eine entsprechende Situation wie in Italien eingetreten, so dass die Ausführungen des AA zumindest analog interpretiert werden können. Die Ausführungen des AA sind auch nicht allein ausschlaggebend, dass unvermeidbare außergewöhnliche Umstände vorliegen, sondern sind lediglich ein Indiz dafür. Spannend ist die Frage inwieweit Sinn und Zweck einer urlaubsorientierten Pauschalreise gegenüber der rein technischen Abwicklung der Reise ohne Rücksicht auf die begleitenden Umstände ggf. gerichtlich bewertet werden.

      Da kann man darauf hoffen das der Veranstalter kulant ist oder man muss das Ganze rechtlich durchfechten.

      Des weiteren kann man mit dem Verweis auf kulante Reiseveranstalter den eigenen Veranstalter i. S. von Kundenzufriedenheit und zukünftigen Buchungen konfrontieren. In der Presse macht es sich auch nicht so gut zu lesen Veranstalter XY schickt seine Kunden weiterhin in Notstandsgebiete. 😎

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      • steffiw1985S steffiw1985

        Hallo Maren, wir hoffen dass sich noch was an der Lage ändert bzw. der Reiseveranstalter selber einschreiten. So ist gerade unser Plan oder Nichtplan. Wir können uns gerade eigentlich nicht vorstellen zum vollen Preis im Hotel eingepfercht zu sein. Aber mit 100prozent Stornogebühren zu kündigen sehen wir auch nicht ein

        marenkalvelageM Offline
        marenkalvelageM Offline
        marenkalvelage
        schrieb am zuletzt editiert von
        #543

        @steffiw1985 sagte:

        Hallo Maren, wir hoffen dass sich noch was an der Lage ändert bzw. der Reiseveranstalter selber einschreiten. So ist gerade unser Plan oder Nichtplan. Wir können uns gerade eigentlich nicht vorstellen zum vollen Preis im Hotel eingepfercht zu sein. Aber mit 100prozent Stornogebühren zu kündigen sehen wir auch nicht ein

        Wann würde euer Flug denn gehen?

        Uns geht es genauso. Eingesperrt sein möchte man auch nicht. Haben uns sehr auf unseren Urlaub dort gefreut. Nur unter diesen Bedingungen ist es einfach seltsam. Man weiß echt nicht, was das Richtige ist...
        Wir haben vor ein paar Tagen diese Mail bekommen in der auch stand:

        ,,Falls Ihre Reise durch zukünftige Entwicklungen gravierend beeinträchtigt oder unmöglich werden sollte (z.B. aufgrund einer Einschränkung der Bewegungsfreiheit im Urlaubsland oder einer offiziellen Reisewarnung des Auswärtigen Amtes), kann eine kostenfreie Stornierung möglich werden oder auch der Reiseveranstalter vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall erhalten Sie den gezahlten Reisepreis voll zurückerstattet. Abwarten könnte sich also für Sie lohnen.“

        steffiw1985S 1 Antwort Letzte Antwort
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        • marenkalvelageM marenkalvelage

          @steffiw1985 sagte:

          Hallo Maren, wir hoffen dass sich noch was an der Lage ändert bzw. der Reiseveranstalter selber einschreiten. So ist gerade unser Plan oder Nichtplan. Wir können uns gerade eigentlich nicht vorstellen zum vollen Preis im Hotel eingepfercht zu sein. Aber mit 100prozent Stornogebühren zu kündigen sehen wir auch nicht ein

          Wann würde euer Flug denn gehen?

          Uns geht es genauso. Eingesperrt sein möchte man auch nicht. Haben uns sehr auf unseren Urlaub dort gefreut. Nur unter diesen Bedingungen ist es einfach seltsam. Man weiß echt nicht, was das Richtige ist...
          Wir haben vor ein paar Tagen diese Mail bekommen in der auch stand:

          ,,Falls Ihre Reise durch zukünftige Entwicklungen gravierend beeinträchtigt oder unmöglich werden sollte (z.B. aufgrund einer Einschränkung der Bewegungsfreiheit im Urlaubsland oder einer offiziellen Reisewarnung des Auswärtigen Amtes), kann eine kostenfreie Stornierung möglich werden oder auch der Reiseveranstalter vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall erhalten Sie den gezahlten Reisepreis voll zurückerstattet. Abwarten könnte sich also für Sie lohnen.“

          steffiw1985S Offline
          steffiw1985S Offline
          steffiw1985
          schrieb am zuletzt editiert von
          #544

          Wir fliegen leider schon Morgen Mittag. Sehr blödes Timing.
          Ich kann das ganze Verhalten dort nicht verstehen, meines Erachtens nach ist dort die Reisefreiheit schon stark eingeschränkt.
          Mit welchem Anbieter flieht ihr und war das ne Mail von Dem Reiseanbieter?
          Ich weiss auf jeden Fall, dass wenn FTI es mir nicht ermöglicht zu stornieren ich die nächsten Male mit Sicherheit kein FTI mehr buche, sondern eine kulantere Gesellschaft wie TUI

          Funda 00F marenkalvelageM 2 Antworten Letzte Antwort
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          • steffiw1985S steffiw1985

            Wir fliegen leider schon Morgen Mittag. Sehr blödes Timing.
            Ich kann das ganze Verhalten dort nicht verstehen, meines Erachtens nach ist dort die Reisefreiheit schon stark eingeschränkt.
            Mit welchem Anbieter flieht ihr und war das ne Mail von Dem Reiseanbieter?
            Ich weiss auf jeden Fall, dass wenn FTI es mir nicht ermöglicht zu stornieren ich die nächsten Male mit Sicherheit kein FTI mehr buche, sondern eine kulantere Gesellschaft wie TUI

            Funda 00F Offline
            Funda 00F Offline
            Funda 00
            schrieb am zuletzt editiert von
            #545

            Sehe ich genauso wie du..
            Falls FTI nicht so kulant wird wie TUI, werde ich meine anderen Reisen in Zukunft bei TUI buchen!

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • steffiw1985S steffiw1985

              Wir fliegen leider schon Morgen Mittag. Sehr blödes Timing.
              Ich kann das ganze Verhalten dort nicht verstehen, meines Erachtens nach ist dort die Reisefreiheit schon stark eingeschränkt.
              Mit welchem Anbieter flieht ihr und war das ne Mail von Dem Reiseanbieter?
              Ich weiss auf jeden Fall, dass wenn FTI es mir nicht ermöglicht zu stornieren ich die nächsten Male mit Sicherheit kein FTI mehr buche, sondern eine kulantere Gesellschaft wie TUI

              marenkalvelageM Offline
              marenkalvelageM Offline
              marenkalvelage
              schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
              #546

              Also, wir haben den Flug über CHECK24 gebucht, aber unser Anbieter ist TUI. Die email kam über CHECK24, aber in der Mail stand auch, dass sie uns unverzüglich kontaktieren würden, falls sich an einer Situation was ändert. Bisher haben wir aber nichts gehört.

              Das glaube ich, dass es blöd ist für euch 😢 ihr wisst also noch gar nicht, ob ihr fliegen wollt? Eine Entscheidung zu treffen ist so schwierig.

              steffiw1985S 1 Antwort Letzte Antwort
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              • Mohrinho225M Offline
                Mohrinho225M Offline
                Mohrinho225
                schrieb am zuletzt editiert von
                #547

                Hi Leute, würden am 27 März nach Thailand fliegen und aktuell soll auch alles planmäßig laufen. Thailand hat zwar die Einreisebestimmungen für Deutsche nochmals verschärft aber noch keine Quarantäne oder sonstiges verhängt. Eines unserer drei Hotels als auch Lufthansa haben sich schon gemeldet das wir später im Jahr die Reise antreten könnten und eine Umbuchung möglich wäre, bei den anderen zwei Hotels leider noch keine Infos. Wir haben keine Angst vor dem Virus im Gegenteil, sondern eher davor das Thailand während des Aufenthalts alles dicht macht und unsere Rückreise in Gefahr gerät. Kann mir jemand der aktuell in Thailand ist berichten wie die Lage vor Ort ist? Man hört natürlich das so wenig wie noch nie los ist und es daher recht entspannt ist. Allerdings wurde auch z. B über den Farrang berichtet das auch die thailändische Regierung sich negativ über Europäer geäußert habe das wir gefährlicher als die Chinesen sind und den Virus weiter in ihrem Land verbreiten. Letztlich will man sich dort ja nicht als Zielscheibe oder ausgegrenzter fühlen zu mal wir ja deren Land und Leute mit unseren Urlauben ernähren. Wir lassen uns noch ein paar Tage Zeit und beobachten die Situation weiter.

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • raimi123R Offline
                  raimi123R Offline
                  raimi123
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #548

                  Hallo,
                  wir hatten Glück: wir sollten heute Mittag auf Gran Canaria fliegen. HC Hotline konnte uns nicht helfen, so habe ich gestern Abend eine Email an 'storno@schauinsland-reisen.de' geschrieben und heute früh die Antwort bekommen, dass unsere Reise kostenfrei storniert wurde. Das wäre vermutlich ohne die aufgerufene Ausgangssperre nicht so glatt gelaufen.

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • charlie634C Offline
                    charlie634C Offline
                    charlie634
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #549

                    Beim AA kommen die Aktualisierungen heute Schlag auf Schlag, Freunde saßen heute vormittag schon im Flieger nach Samana, dann kam die Nachricht über Einreisestop in die Dominikanische Republik, alle wieder raus und nach Hause.
                    Bei uns sollte es morgen früh losgehen, Frankfurt nach Malaysia über Doha, bis jetzt noch kein Einreiseverbot, aber was, wenn wir in Katar sitzen und Malaysia macht in der Zeit dicht, das ist alles Käse...

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • marenkalvelageM marenkalvelage

                      Also, wir haben den Flug über CHECK24 gebucht, aber unser Anbieter ist TUI. Die email kam über CHECK24, aber in der Mail stand auch, dass sie uns unverzüglich kontaktieren würden, falls sich an einer Situation was ändert. Bisher haben wir aber nichts gehört.

                      Das glaube ich, dass es blöd ist für euch 😢 ihr wisst also noch gar nicht, ob ihr fliegen wollt? Eine Entscheidung zu treffen ist so schwierig.

                      steffiw1985S Offline
                      steffiw1985S Offline
                      steffiw1985
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #550

                      Nee wissen wir noch nicht. Aber für euch Glückwunsch, habe hier im forum gelesen TUI storniert alles bis 27.3. Sonst für euch einmal direkt dort anrufen

                      1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • Günter/HolidayCheckG Online
                        Günter/HolidayCheckG Online
                        Günter/HolidayCheck
                        Admin Experte Fuerteventura
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #551

                        Schauinsland fliegt - bis einschl. 27.03. auch nicht mehr nach Spanien(Ergebnis FVW Rückfrage)
                        Ausriss aus der Meldung:
                        ----Auch der in Spanien starke Veranstalter Schauinsland Reisen sagt alle Anreisen bis zum 27. März ab. Reisebüros und Kunden würden informiert.......
                        ====================

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • csynxC Offline
                          csynxC Offline
                          csynx
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #552

                          Habe gerade einen Anruf von DER-Touristik (Veranstalter ist Jahn-Reisen) erhalten, dass meine Reise nach Fuerte (15.03. - 24.03.) storniert ist und ich den vollen Reisepreis zurück bekomme.

                          calineC 1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • vonschmelingV Offline
                            vonschmelingV Offline
                            vonschmeling
                            Moderator
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #553

                            Na also, dann brauchst du "die Presse" ja nicht bemühen ... 😶
                            Ich weiß was das für ein Formular ist, hatte ich ja ausführlich erläutert.

                            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                            "Im Herzen barfuß!"

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • Kathrin_1986K Offline
                              Kathrin_1986K Offline
                              Kathrin_1986
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #554

                              Hallo! Wir sind auch betroffen.
                              Freitag hatte ich die Hoffnung, dass unsere Reise storniert wird wegen dem Transit in der Türkei. Nun lese ich heute, dass ein Transit doch kein Problem ist!? Gibt es dazu irgendwelche Infos?

                              Danke

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • SchnitzelesserS Offline
                                SchnitzelesserS Offline
                                Schnitzelesser
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #555

                                Sehe ich das richtig, dass ich von Ltur 90 % (ab dem 3. Tag vor Reisebeginn) des Reisepreises als Schadenersatz verlangen kann, wenn Ltur die Reise storniert?

                                AGB Ltur:

                                2. Unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände
                                Der Reiseveranstalter kann vor Reiseantritt wegen unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände, die ihn an der Erfüllung des Vertrages verhindern, vom Reisevertrag zurücktreten.

                                4. Umbuchung der Reise, Buchung Ersatzreisender, Storno
                                c. Im Falle des Rücktritts von Pauschalreisen, Kreuzfahrten oder Hotelaufenthalten gelten
                                folgende Stornogebühren:
                                Bei Stornierung bis zum 31. Tag vor Reiseantritt: 25% des Reisepreises
                                Bei Stornierung ab dem 30. Tag vor Reiseantritt: 65% des Reisepreises
                                Bei Stornierung ab dem 15. Tag vor Reiseantritt: 75% des Reisepreises
                                Bei Stornierung ab dem 7. Tag vor Reiseantritt: 85% des Reisepreises
                                Bei Stornierung ab dem 3. Tag vor Reiseantritt: 90% des Reisepreises
                                Der Reisende ist berechtigt, die Entstehung eines geringeren Schadens nachzuweisen - der
                                Veranstalter ist berechtigt, im Einzelfall gegen Nachweis einen die Rücktrittspauschale
                                übersteigenden Rücktrittschaden geltend zu machen.

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • flaggdeF Offline
                                  flaggdeF Offline
                                  flaggde
                                  Gesperrt
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #556

                                  Nein.

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • KourionK Offline
                                    KourionK Offline
                                    Kourion
                                    schrieb am zuletzt editiert von Kourion
                                    #557

                                    Nein, siehst du nicht richtig.
                                    Die 90% Stornogebühren fallen für den Urlauber an, wenn seine Stornierung 3 Tage vor Reiseantritt erfolgt.
                                    Storniert der RV aus den zitierten Gründen, weil die Reise nicht durchgeführt werden kann, so kann der Urlauber seine bisherigen Zahlungen zurückerhalten... wie z. B. geschrieben im 2. Posting oben auf der Seite um 13.34 Uhr von User csynx.

                                    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                                    steffiw1985S 1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • KourionK Kourion

                                      Nein, siehst du nicht richtig.
                                      Die 90% Stornogebühren fallen für den Urlauber an, wenn seine Stornierung 3 Tage vor Reiseantritt erfolgt.
                                      Storniert der RV aus den zitierten Gründen, weil die Reise nicht durchgeführt werden kann, so kann der Urlauber seine bisherigen Zahlungen zurückerhalten... wie z. B. geschrieben im 2. Posting oben auf der Seite um 13.34 Uhr von User csynx.

                                      steffiw1985S Offline
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                                      steffiw1985
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #558

                                      Ist irgendjemand Mal bei fti in der Hotline durchgekommen wegen Spanien?

                                      exxon1E 1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • SchnitzelesserS Offline
                                        SchnitzelesserS Offline
                                        Schnitzelesser
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #559

                                        Tja, ich wollte die entscheidenden Passagen fett markieren, aber irgendwer hat es als Spam markiert. Von daher: Es steht nirgendwo, dass Punkt 4 nur für den Urlauber gilt. Es ist dort aber, genau wie in Punkt 2 von "Rücktritt" die Rede. Von daher ist das sicherlich diskussionswürdig. Hier ist aber, zugegeben, sicherlich der falsche Ort.

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • flaggdeF Offline
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                                          flaggde
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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #560

                                          Davon abgesehen, dass dir kein Schaden entstanden ist und im Besonderen kein Schaden, den der Reiseveranstalter zu vertreten hat: Der letzte Satz erklärt es doch spätestens.

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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