Corona (Covid-19) in Ägypten - Infos & Reisehinweise
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Ich kann Pretsch in vollen Umfang nur Zustimmen. Das was hier einige VA abziehen ist mehr als unter der Gürtellinie z.T. auch vorsätzlich.
Es werden hier Gesundheitsrisiken herruntergespielt bzw. negiert auf kosten der Kunden.
Auf Stornierungsanfragen wird auf den AGB´s herrunmgehackt, obwohl allen klar ist das vor Mai keine Reise mehr geht.
Auf meine Stornierungsanfrage wurde mir zuerst ein falscher Stornierungspreis genannt. 90% solte ich abtreten, obwohl ich laut AGB erst bei 65% war. Und ich glaube auch hier nicht an einen dummen Zufall, sondern Vorsatz!Was ich mir wünsche ist das alle die noch in Ägypten gestrandet sind, wohlbehalten zurückkehren und das die VA eins lernen....
Transparenz und Ehrlichkeit gegenüber ihren zahlenden Kunden! -
Das sehe ich ein bisschen anders: Am Sonntag wurden die Touristen noch nach Ägypten gekarrt. Auch wir sollten am letzten Sonntag noch fliegen, haben aber auf eigene Kosten stornieren müssen, obwohl es vom auswärtigen Amt bereits seit Tagen eine Reisewarnung gab, wegen nicht gewährleisteter medizinischer Versorgung aufgrund Cornonavirus. Da hatte es kein Einreiseverbot von Ägypten gegeben, daher keine Absage vom RV. Und wenn heute nicht die Flughäfen in Ägypten geschlossen wären und es kein Einreiseverbot gibt, würden heute noch die Toruisten ausgeflogen und es gäbe keine kostenfreien Absagen seitens der RV. Die RV sehen auch die Krise und versuchen mit allen Mitteln wengistens noch bei den Urlaubern, die bereits gebucht und gezahlt haben, noch die Einnahmen zu halten. So sieht das aus.
@pretsch sagte:
Das sehe ich ein bisschen anders: Am Sonntag wurden die Touristen noch nach Ägypten gekarrt. Auch wir sollten am letzten Sonntag noch fliegen, haben aber auf eigene Kosten stornieren müssen, obwohl es vom auswärtigen Amt bereits seit Tagen eine Reisewarnung gab, wegen nicht gewährleisteter medizinischer Versorgung aufgrund Cornonavirus. Da hatte es kein Einreiseverbot von Ägypten gegeben, daher keine Absage vom RV. Und wenn heute nicht die Flughäfen in Ägypten geschlossen wären und es kein Einreiseverbot gibt, würden heute noch die Toruisten ausgeflogen und es gäbe keine kostenfreien Absagen seitens der RV. Die RV sehen auch die Krise und versuchen mit allen Mitteln wengistens noch bei den Urlaubern, die bereits gebucht und gezahlt haben, noch die Einnahmen zu halten. So sieht das aus.
Letzten Sonntag gab es keine weltweite Reisewarnung! Aktuell ist da gerade auch nichts mit Abflügen. Was soll das?
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@pretsch sagte:
Das sehe ich ein bisschen anders: Am Sonntag wurden die Touristen noch nach Ägypten gekarrt. Auch wir sollten am letzten Sonntag noch fliegen, haben aber auf eigene Kosten stornieren müssen, obwohl es vom auswärtigen Amt bereits seit Tagen eine Reisewarnung gab, wegen nicht gewährleisteter medizinischer Versorgung aufgrund Cornonavirus. Da hatte es kein Einreiseverbot von Ägypten gegeben, daher keine Absage vom RV. Und wenn heute nicht die Flughäfen in Ägypten geschlossen wären und es kein Einreiseverbot gibt, würden heute noch die Toruisten ausgeflogen und es gäbe keine kostenfreien Absagen seitens der RV. Die RV sehen auch die Krise und versuchen mit allen Mitteln wengistens noch bei den Urlaubern, die bereits gebucht und gezahlt haben, noch die Einnahmen zu halten. So sieht das aus.
Letzten Sonntag gab es keine weltweite Reisewarnung! Aktuell ist da gerade auch nichts mit Abflügen. Was soll das?
Ich vermute er bezieht sich auf die Teilreisewarnung, die es seit Jahren gibt.
Die gab es auch schon, als er seinen Urlaub gebucht hat.... -
Da sag ich besser nix zu.
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Wir wollten eigentlich am 4.5. nach Marsa Alam. Wenn ich bis zum 4.4. storniere, müssen wir 25% Stornogebühren bezahlen. Wie ist denn die Rechtslage, wenn die Reise im Mai dann nicht stattfindet, vom RV (bigextra)z.B. abgesagt oder die Reisewarnung verlängert wird. Bekommen wir dann die Stornokosten zurück oder bleiben wir drauf sitzen, weil wir storniert haben?
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Schau und frage doch auch mal in den Sammelthread dazu, im Forum Allgemeine Fragen...

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@moni910
Ich zitiere aus meinen meinem Link "Reiserecht" von gestern 21.36Uhr:
Bei Reisen, die erst später im Jahr stattfinden, könnte es ratsam sein, geduldig zu sein. Wenn die außergewöhnlichen Umstände dann noch vorliegen, kann weiterhin kostenfrei storniert werden. Storniert man aber schon jetzt, so dürften nach Ansicht der Verbraucherzentralen Stornokosten anfallen.
"Später im Jahr" bedeutet momentan "nach Ende April", denn solange wird die weltweite Reisewarnung lt. Heiko Maas auf jeden Fall aufrechterhalten. -
@pretsch sagte:
Das sehe ich ein bisschen anders: Am Sonntag wurden die Touristen noch nach Ägypten gekarrt. Auch wir sollten am letzten Sonntag noch fliegen, haben aber auf eigene Kosten stornieren müssen, obwohl es vom auswärtigen Amt bereits seit Tagen eine Reisewarnung gab, wegen nicht gewährleisteter medizinischer Versorgung aufgrund Cornonavirus. Da hatte es kein Einreiseverbot von Ägypten gegeben, daher keine Absage vom RV. Und wenn heute nicht die Flughäfen in Ägypten geschlossen wären und es kein Einreiseverbot gibt, würden heute noch die Toruisten ausgeflogen und es gäbe keine kostenfreien Absagen seitens der RV. Die RV sehen auch die Krise und versuchen mit allen Mitteln wengistens noch bei den Urlaubern, die bereits gebucht und gezahlt haben, noch die Einnahmen zu halten. So sieht das aus.
Letzten Sonntag gab es keine weltweite Reisewarnung! Aktuell ist da gerade auch nichts mit Abflügen. Was soll das?
@ AHOTEP
So stand es beim AA bsi zum Wochenende oser noch länger unter Teilreisewarnung:
Natürlich ist das kein Einreisevebot. Aber das ist 4 Tage später passiert und war doch am Wocheende absehbar.Den jetzt noch in Ägypten verweilenden Urlaubern wünsche ich eine geregelte Rückkehr und vor allem Gesundheit.
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@ AHOTEP
So stand es beim AA bsi zum Wochenende oser noch länger unter Teilreisewarnung:
Natürlich ist das kein Einreisevebot. Aber das ist 4 Tage später passiert und war doch am Wocheende absehbar.Den jetzt noch in Ägypten verweilenden Urlaubern wünsche ich eine geregelte Rückkehr und vor allem Gesundheit.
@pretsch sagte:
@ AHOTEP
So stand es beim AA bsi zum Wochenende oser noch länger unter Teilreisewarnung:
Natürlich ist das kein Einreisevebot. Aber das ist 4 Tage später passiert und war doch am Wocheende absehbar.Den jetzt noch in Ägypten verweilenden Urlaubern wünsche ich eine geregelte Rückkehr und vor allem Gesundheit.
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@ AHOTEP
So stand es beim AA bsi zum Wochenende oser noch länger unter Teilreisewarnung:
Natürlich ist das kein Einreisevebot. Aber das ist 4 Tage später passiert und war doch am Wocheende absehbar.Den jetzt noch in Ägypten verweilenden Urlaubern wünsche ich eine geregelte Rückkehr und vor allem Gesundheit.
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Die s. langem bestehende Teilreisewarnung für den Nordsinai hat und hatte damit gar nichts zu tun!
Was Du meinst sind die aktuellen Reisehinweise. Die sind kein Grund kostenlos zu stornieren. -
Die s. langem bestehende Teilreisewarnung für den Nordsinai hat und hatte damit gar nichts zu tun!
Was Du meinst sind die aktuellen Reisehinweise. Die sind kein Grund kostenlos zu stornieren.Eben, Wortklauberei. Und aus den "Hinweisen" sind jetzt Schliessungen der Flughäfen gefolgt, sodass jetzt auch amtlich keine Reise mehr möglich ist. Nach meinem Dafürhalten war das letzte Woche auch schon so und auch absehbar. Mit den jetzigen Konsequenzen für die Urlauber- auch denen und vor allem denen, die den Urlaub angetreten haben.
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Diese Wortklauberei oder Einstufung des AA, macht aber den Unterschied zwischen erstattet bekommen und selber bezahlen.
Und wer am Sonntag mitten in der Pandemie noch geflogen wäre oder ist (Reisewarnung hin- oder her) hatte das Szenario doch sicherlich schon eingeplant. -
Eben @pretsch , die Verbraucherzentrale sieht es auch so, klick mich
Zitat: Liegen unvermeidbare außergewöhnliche Umstände, die zum kostenfreien Rücktritt vom Reisevertrag berechtigen, auch nach einer Stornierung noch vor, wenn der geplante Reisetermin erreicht ist, darf ein Pauschalreiseanbieter kein Stornokosten von Ihnen verlangen! -
Dieser Beitrag wurde gelöscht!
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Niemand wurde gegen seinen Willen in den Urlaub "gekarrt" letzten Sonntag vor der Reisewarnung.
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Niemand wurde gegen seinen Willen in den Urlaub "gekarrt" letzten Sonntag vor der Reisewarnung.
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@Ahotep , um das geht es nicht, es soll heißen wenn man die Reise am 13.03. Storniert hat, die Reise vom So. 15.03 bis So. 22.03 ginge und die Reisewarnung am zb.17.03. in kraft tritt, darf ein Pauschalreiseanbieter kein Stornokosten von verlangen.
Das man sich mit dem Reiseanbieter letztlich streitig einigen muss, steht außer Frage.