Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
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Hallo habe hier auch schon einige Zeit mitgelesen nur meistens geht es nur um bevorstehende Reisen.
Mein Sachverhalt ist folgender:
Ich bin am 13.03 als Alleinreisender von Frankfurt nach Cran Canaria geflogen.Zu dieser Zeit bestand noch keine Reisewarnung.
Ab 15.03 war dann die Ausganssperre und ich konnte mich nur noch auf dem Zimmer aufhalten.
Am 19.03 bin ich dann mit Sund Air nach Hannover geflogen nach Anruf meines Reiseveranstalters (Schauinsland Reisen).
Anschliessend mit dem ICE nach Mainz.
Meine Rückreise wäre am 27.03.2020(Condor) gewesen allerdings an Urlaub war in Maspalomas nicht mehr zu denken.
Zuerst einmal bin ich froh das ich wieder zuhause bin jedoch würde mich schon einmal interessieren wie ich mich jetzt verhalten soll.
Wie ist die Rechtliche Situation denn die Reiseabbruchversicherung(Hanse Merkur)tritt wohl nicht ein.
Mir ist schon klar das es sich um eine besondere Lage handelt deshalb frage ich
Soll ich warten bis der Reiseveranstalter sich meldet?
Immerhin habe ich für zwei Wochen bezahlt und nur eine bekommen und die auch mit erheblichen Einschränkungen.@starman402 sagte:
Mir ist schon klar das es sich um eine besondere Lage handelt deshalb frage ich
Soll ich warten bis der Reiseveranstalter sich meldet?
Immerhin habe ich für zwei Wochen bezahlt und nur eine bekommen und die auch mit erheblichen Einschränkungen.Lies doch mal bitte den Beitrag von tinchen78 von heute, 15:59h.
Ich denke, dass - nachdem die aktuell anstehenden Probleme gelöst sind - auch Deine Forderungen bearbeitet werden, wobei es vermutlich auf das Angebot eines Gutscheins herauslaufen wird. Das wird mit Sicherheit noch einige Wochen dauern. Was Du dann machst, ist Deine Sache.LG
Sokrates
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@starmann
Was erwartest du, der RV kann nichts für die Situation. Er hat dich sicher, und wahrscheinlich ohne Zusatzkosten für dich, wieder nach Hause gebracht.
Und ehrlich, am 13. wäre ich nicht mehr geflogen.
Auch wenn noch keine Reisewarnung bestand, die extremen Auswirkungen waren schon abzusehen. -
Hallo habe hier auch schon einige Zeit mitgelesen nur meistens geht es nur um bevorstehende Reisen.
Mein Sachverhalt ist folgender:
Ich bin am 13.03 als Alleinreisender von Frankfurt nach Cran Canaria geflogen.Zu dieser Zeit bestand noch keine Reisewarnung.
Ab 15.03 war dann die Ausganssperre und ich konnte mich nur noch auf dem Zimmer aufhalten.
Am 19.03 bin ich dann mit Sund Air nach Hannover geflogen nach Anruf meines Reiseveranstalters (Schauinsland Reisen).
Anschliessend mit dem ICE nach Mainz.
Meine Rückreise wäre am 27.03.2020(Condor) gewesen allerdings an Urlaub war in Maspalomas nicht mehr zu denken.
Zuerst einmal bin ich froh das ich wieder zuhause bin jedoch würde mich schon einmal interessieren wie ich mich jetzt verhalten soll.
Wie ist die Rechtliche Situation denn die Reiseabbruchversicherung(Hanse Merkur)tritt wohl nicht ein.
Mir ist schon klar das es sich um eine besondere Lage handelt deshalb frage ich
Soll ich warten bis der Reiseveranstalter sich meldet?
Immerhin habe ich für zwei Wochen bezahlt und nur eine bekommen und die auch mit erheblichen Einschränkungen.@starman402 sagte:
Soll ich warten bis der Reiseveranstalter sich meldet?
Melde deine Forderungen per Einwurfeinschreiben beim Veranstalter an - eine Rückforderung von 60% scheint mir angemessen - und verlange eine Zahlung (Konto angeben) binnen 14 Tagen. Sollte keine Reaktion des des Veranstalters innerhalb des Frist erfolgen, Mahbescheid schicken (braucht man keinen Anwalt, kann man auch selber machen)
Damit bist du in jedem Fall auf der sicheren Seite und schon mal ganz vorne dran

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@starman
Die Höhe des Erstattungsanspruchs bemisst sich an den anteiligen Fehltagen, in diesem Fall bezogen auf den reinen Beherbergungspreis (die Flüge wurden ja geleistet), nicht etwa auf 60% ... (@Candecor: Wie kommst du auf das schmale Brett?)Für die Einschränkungen vor Ort kannst du den Veranstalter nicht auf eine Minderung in Anspruch nehmen, das hierfür sind eben jene von außen kommenden unvorhergesehenen Ereignisse ursächlich, von welchen man auch als höhere Gewalt spricht.
Richtig ist:
Forderung (korrekt!) beziffern und per Einwurfeinschreiben an den Veranstalter senden.
Es wird dauern ... -
Hier ist kein Treffpunkt für Plaudereien oder themenfremde Beiträge.
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Hallo habe hier auch schon einige Zeit mitgelesen nur meistens geht es nur um bevorstehende Reisen.
Mein Sachverhalt ist folgender:
Ich bin am 13.03 als Alleinreisender von Frankfurt nach Cran Canaria geflogen.Zu dieser Zeit bestand noch keine Reisewarnung.
Ab 15.03 war dann die Ausganssperre und ich konnte mich nur noch auf dem Zimmer aufhalten.
Am 19.03 bin ich dann mit Sund Air nach Hannover geflogen nach Anruf meines Reiseveranstalters (Schauinsland Reisen).
Anschliessend mit dem ICE nach Mainz.
Meine Rückreise wäre am 27.03.2020(Condor) gewesen allerdings an Urlaub war in Maspalomas nicht mehr zu denken.
Zuerst einmal bin ich froh das ich wieder zuhause bin jedoch würde mich schon einmal interessieren wie ich mich jetzt verhalten soll.
Wie ist die Rechtliche Situation denn die Reiseabbruchversicherung(Hanse Merkur)tritt wohl nicht ein.
Mir ist schon klar das es sich um eine besondere Lage handelt deshalb frage ich
Soll ich warten bis der Reiseveranstalter sich meldet?
Immerhin habe ich für zwei Wochen bezahlt und nur eine bekommen und die auch mit erheblichen Einschränkungen.xxx Zitat sinngemäß gekürzt xxx
@starman402 sagte:
Ich bin am 13.03 als Alleinreisender von Frankfurt nach Gran Canaria geflogen. Zu dieser Zeit bestand noch keine Reisewarnung.
Ab 15.03 war dann die Ausganssperre und ich konnte mich nur noch auf dem Zimmer aufhalten.
Am 19.03 bin ich dann mit Sund Air nach Hannover geflogen nach Anruf meines Reiseveranstalters (Schauinsland Reisen).
Meine Rückreise wäre am 27.03.2020 (Condor) gewesen, allerdings an Urlaub war in Maspalomas nicht mehr zu denken.Hallo Starman, ich bin in der gleichen Situation. Ich hatte deshalb meinem Reiseveranstalter eine E-Mail geschrieben. Er hat den Eingang dann bestätigt und um Geduld gebeten. Das würde ich Dir in Deinem Fall auch anraten. Immerhin wurden meine Ansprüche nicht gleich abgewehrt.
Dann noch eine Anmerkung an die Foristen. Sprüche wie " das hätte man doch kommen sehen müssen" bringen uns nicht weiter und sind einfach nur überflüssig!!!!! -
@haberling sagte:
Na ja, weil deine Ansprüche noch keiner vom RV gelesen hat.

Tut mir leid, aber genau solche Antworten sind überflüssig wie ein Kropf.
Wir (auch Starman) haben für eine Leistung mit z.B 14 Übernachtungen bezahlt aber weniger Nächte bekommen. So einfach ist das. Meiner Meinung nach hat der Reiseveranstalter seinen Vertrag so nicht voll erfüllt. So hoffe ich auf eine Teilerstattung der nicht erbrachten Leistung.
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Wenn man aber bedenkt, wie es um die Veranstalter steht, ist "hoffen" der richtige Audruck dafür.
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@haberling sagte:
Na ja, weil deine Ansprüche noch keiner vom RV gelesen hat.

Tut mir leid, aber genau solche Antworten sind überflüssig wie ein Kropf.
Wir (auch Starman) haben für eine Leistung mit z.B 14 Übernachtungen bezahlt aber weniger Nächte bekommen. So einfach ist das. Meiner Meinung nach hat der Reiseveranstalter seinen Vertrag so nicht voll erfüllt. So hoffe ich auf eine Teilerstattung der nicht erbrachten Leistung.
@reisender-schwabe sagte:
Wir (auch Starman) haben für eine Leistung mit z.B 14 Übernachtungen bezahlt aber weniger Nächte bekommen. So einfach ist das.
Nicht ganz so einfach mit Blick auf die aktuellen Ereignisse und ihre weitreichende Auswirkung - bedaure!
Meiner Meinung nach hat der Reiseveranstalter seinen Vertrag so nicht voll erfüllt. So hoffe ich auf eine Teilerstattung der nicht erbrachten Leistung.
Irrtum!
Der Veranstalter hat das in seiner Macht stehende durchaus erfüllt - die Situation entwickelte sich weit über seine Einflussmöglichkeiten hinaus.
Gem. aktueller Rechtsprechung wäre Ersatz für die nicht genutzen Beherbergungsleistungen zu erstatten, den ganzen Driss der Quarantäne könnt ihr leider nicht versilbern. -
@reisender-schwabe sagte:
Wir (auch Starman) haben für eine Leistung mit z.B 14 Übernachtungen bezahlt aber weniger Nächte bekommen. So einfach ist das.
Nicht ganz so einfach mit Blick auf die aktuellen Ereignisse und ihre weitreichende Auswirkung - bedaure!
Meiner Meinung nach hat der Reiseveranstalter seinen Vertrag so nicht voll erfüllt. So hoffe ich auf eine Teilerstattung der nicht erbrachten Leistung.
Irrtum!
Der Veranstalter hat das in seiner Macht stehende durchaus erfüllt - die Situation entwickelte sich weit über seine Einflussmöglichkeiten hinaus.
Gem. aktueller Rechtsprechung wäre Ersatz für die nicht genutzen Beherbergungsleistungen zu erstatten, den ganzen Driss der Quarantäne könnt ihr leider nicht versilbern.@vonschmeling sagte:
Gem. aktueller Rechtsprechung wäre Ersatz für die nicht genutzen Beherbergungsleistungen zu erstatten, den ganzen Driss der Quarantäne könnt ihr leider nicht versilbern.
Es geht mir nicht um Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreuden oder Quarantäneentschädigung, steht nirgends in meinem Text!! Auch nicht hier noch Geld rauszuschlagen (versilbern)!!!!!
Es geht hier um die Sachleistung der Übernachtungen!!!! Eine Erstattung dieser Position siehst Du ja in Deinem letzten Satz selbst nach der Rechtsprechung für gegeben an!!!! -
Hallo zusammen,
Hat hier jemand schon seine Reisekosten erstattet bekommen?
Wenn ja, von welchem RV und mit welchem Reisedatum?
Wir wären am 19.03 geflogen HC hat uns am 18.03 benachrichtigt, dass die Reise seitens TUI storniert wurde.
Bis jetzt haben wir noch keine Rückerstattung erhalten.
Vielen Dank für eure Erfahrungen

xxx Zitat von Beitrag getrennt gem. Forenregeln xxx
@alyx sagte:
Wir wären am 19.03 geflogen HC hat uns am 18.03 benachrichtigt, dass die Reise seitens TUI storniert wurde.
...
Bis jetzt haben wir noch keine Rückerstattung erhalten.Hallo @alyx,
wir wären morgen am 28.03.2020 geflogen, Pauschalreise nach Fuerteventura wurde seitens FTI per 18.03.2020 automatisch storniert, auf die Rückerstattung über Kreditkarte warten wir noch. Würde mich ebenfalls interessieren, ob es schon Erstattungen gab oder nur Stornierungen? -
@Reisender-Schwabe
Leider müssen wir die Antworten etwas allgmein gestalten um wenigstens irgendwie nachzukommen - genau das liegt auch meinem zitierten Beitrag zugrunde.
Lies einfach das für dich Relevante und arbeite dich nicht an Interpretationen ab. -
Agent C , ich denke , man muß sich noch etwas gedulden . Wir wären heute am 27.3. geflogen , haben am 19.3. die Stornierungsmitteilung von BigXtra bekommen . Wir halten uns an die Bitte , nicht anzurufen und warten , bis wir mehr erfahren .
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Wie lange hat ein RV Zeit die Kundengelder aus abgesagten Reisen zurück zu erstatten ... 4 Wochen?
"vonschmeling" weiß das sicher genau und kann mich gerne korrigieren.
Ein kompetenter und seiner Verpflichtung nachkommender Vorstand / Geschäftsführer eines RV wird folgendes machen:
Die Rückzahlung im rechtlichen Rahmen, vielleicht auch etwas darüber hinaus, solange hinauszögern bis mindestens 2 Dinge klar sind- Wie schnell und in welchem Umfang kommt das Unternehmen aus dem Maßnahmenpaket der Bundesregierung an Liquidität.
- Ist "Gutschein statt Geld" o.k., oder ist zumindest erkennbar, dass eine entsprechende Rechtsänderung/Ausnahmeregelung kommen wird.
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@von schmeling
mehr erwarte ich auch nicht als das zumindest die nicht erbrachten Leistungen(Übernachtungen)ersetzt werden.Versilbert möchte ich da gar nichts haben.
@schwabe danke für deinen Rat und ich gebe dir recht jeder kommt jetzt mit Sprüchen "da wäre ich nicht geflogen" da aber die Reisewarnung noch nicht bestanden hat hätte ich die kompletten Stornokosten übernehmen müssen
und jeden der solche Sprüche rollt frage ich ob er so einfach einen doch etwas höheren Geldbetrag einfach so in den Sand setzt
Das der Reiseveranstalter für die Einschränkungen nichts kann ist mir auch klar deshalb wäre ich( wenn rechtlich abgesichert) auch mit einem Gutschein zufrieden da ich wenn das alles vorbei ist gerne wieder nach Cran Canaria fliegen würde -
@starman402
Und was ist dabei rausgekommen?
Du bist das Risiko eingegangen 14 Tage auf Gran Canaria in Quarantäne zu landen. Du musstest die Reise abbrechen. Du hattest keine Erholung oder Reiseeindrücke. Du musst dich mit dem RV um eine Teilerstattung streiten.
Du bekommst einen kleinen Teil des Reisepreises zurück, bei 80% Stornokosten hätte deine Endabrechnung wohl sehr ähnlich ausgesehen. War es wirklich die richtige Entscheidung die Reise anzutreten, nach dem Motto "wird schon gutgehen, bloß keine Stornokosten"?