Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
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Kleines Update:
Nach Italien (seit 2.3.), Belgien und Holland(seit rund 2 Wochen) setzt nun auch Frankreich den Gutschein( Zusammenhang mit der Corona Pandemie ) ein-
Abgedeckter Zeitraum/Hintergrund : Wegen der Corona Pandemie Pbgesagte Reisen vom 1.März bis 15.09.2020*
Auch Spanien "erwäge dies"--wie die FVW Online schreibt- ebenso wie Polen, das "das Gesetz schon auf den Weg gebracht hat.."*LT.DRV sei hier/Frakreich der Gutschein 18 Monate gültig und Kunden können - sofern bis dahin nicht eingelöst-ihr Geld zurückfordern.
Absicherung: In Belgien und Holland sind die Gutscheine durch Insolvenzversicherung/Garantiefond abgesichert.
Dies soll lt FVW dann auch für die Gutschein in Polen gelten.
Quellen: FVW Bericht(Ausriss) , unter Bezug auf DRVIch halte Euch weiter auf dem Laufenden.
@guenter-holidaycheck sagte:
Kleines Update:
Nach Italien (seit 2.3.), Belgien und Holland(seit rund 2 Wochen) setzt nun auch Frankreich den Gutschein( Zusammenhang mit der Corona Pandemie ) ein-Ehalten auch dort die Unternehmen Milliardensummen als Kreditzusage? Ich kann jeden verstehen, der gerade seine Felle davon schwimmen sieht (HC geht es da sicher nicht anders, so ohne neue Buchungen) aber auch die Leute, die in Urlaub wollten, stehen nun vor der neuen Situation, dass Kurzarbeit angesagt ist, Entlassungen usw. und dass diese ihr Geld zusammen halten wollen. Wem will man da verübeln, dass er lieber Geld als Gutschein nimmt - ob der nun abgesichert ist oder nicht.
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Hallo,
also das mit dem Vereisen ist mir gründlichst vergangen und wenn ich an die Hinhaltetaktiken denke dann erst recht. -
@ Candeco:
Das ist ja nicht mein persönliches Thema -- ich informiere hier über die neuesten Entwicklungen.
Und diese sind sicher recht interessant.
Bleib bitte etwas entspannter und lasse andere auch zu Wort kommen und ihre Meinung schreiben ohne dass Du Ihnen ständig über den Mund fährst , das ist ja nicht Dein persönlicher Thread.
(Und mach Dir mal über HC keine unnötigen Gedanken.) -
Kleines Update:
Nach Italien (seit 2.3.), Belgien und Holland(seit rund 2 Wochen) setzt nun auch Frankreich den Gutschein( Zusammenhang mit der Corona Pandemie ) ein-
Abgedeckter Zeitraum/Hintergrund : Wegen der Corona Pandemie Pbgesagte Reisen vom 1.März bis 15.09.2020*
Auch Spanien "erwäge dies"--wie die FVW Online schreibt- ebenso wie Polen, das "das Gesetz schon auf den Weg gebracht hat.."*LT.DRV sei hier/Frakreich der Gutschein 18 Monate gültig und Kunden können - sofern bis dahin nicht eingelöst-ihr Geld zurückfordern.
Absicherung: In Belgien und Holland sind die Gutscheine durch Insolvenzversicherung/Garantiefond abgesichert.
Dies soll lt FVW dann auch für die Gutschein in Polen gelten.
Quellen: FVW Bericht(Ausriss) , unter Bezug auf DRVIch halte Euch weiter auf dem Laufenden.
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@Günter
Es ist sicher interessant, wie andere Länder verfahren, aber Deutschland hat eben einen anderen Weg gewählt - darauf mache ich aufmerksam, weil man hier denken könnte, dass die Gutscheinlösung die einzige Möglichkeit ist.Die Reiseunternehmen haben bereits Milliardenzusagen von Bund und Ländern, um ihre Geschäft weiterführen zu können. Dazu gehört auch, stornierte Reisen nach Recht und Ordnung abzuwickeln, sprich, die gezahlten Reisepreise zurückzuerstatten. Und das mit Geld und nicht mit Gutscheinen. Wenn diese dann zeitlich die 14 Tage nich einhalten können, ok, aber in den nächsten Wochen soll die Zahlung dann schon erfolgen.
Und um HC mach ich mir keine Sorgen. Die Schweiz hat sicher auch eine Lösung für freigestellte Mitarbeiter.
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Wir hatten über ltur 12 Tage Fuerteventura gebucht (Abflug 5.4.). Am 19.3. wurde die Reise per E-Mail abgesagt. Geld habe ich noch keins zurück erhalten. Auf meine Mail-Anfrage gab es keine konkrete Aussage, ob bzw. wann die Erstattung erfolgt.
Da ca. 70 % des Reisepreises erst am 13.3. per Lastschrift abgebucht wurden, könnte ich mir das Geld mit ein paar Klicks im Online-Banking zurückbuchen lassen. Ich werde nun noch die 3 Tage bis zum Ablauf der 14tägigen Erstattungsfrist seit Absage der Reise abwarten und dann wohl der Lastschrift widersprechen. Das Risiko, auf dem Schaden sitzen zu bleiben ist mir ansonsten zu hoch. Wenn es wenigstens eine klare Aussage des RV gäbe - nach dem Motto "ja, sie erhalten Ihr Geld zurück, aber geben Sie uns bitte noch X Tage Zeit", hätte ich kein Problem, noch abzuwarten. Aber die Unverbindlichkeit der Aussagen deutet für mich darauf hin, dass die Rückzahlung eher ungewiss bis unwahrscheinlich ist.
Was meint Ihr?
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Wir hatten über ltur 12 Tage Fuerteventura gebucht (Abflug 5.4.). Am 19.3. wurde die Reise per E-Mail abgesagt. Geld habe ich noch keins zurück erhalten. Auf meine Mail-Anfrage gab es keine konkrete Aussage, ob bzw. wann die Erstattung erfolgt.
Da ca. 70 % des Reisepreises erst am 13.3. per Lastschrift abgebucht wurden, könnte ich mir das Geld mit ein paar Klicks im Online-Banking zurückbuchen lassen. Ich werde nun noch die 3 Tage bis zum Ablauf der 14tägigen Erstattungsfrist seit Absage der Reise abwarten und dann wohl der Lastschrift widersprechen. Das Risiko, auf dem Schaden sitzen zu bleiben ist mir ansonsten zu hoch. Wenn es wenigstens eine klare Aussage des RV gäbe - nach dem Motto "ja, sie erhalten Ihr Geld zurück, aber geben Sie uns bitte noch X Tage Zeit", hätte ich kein Problem, noch abzuwarten. Aber die Unverbindlichkeit der Aussagen deutet für mich darauf hin, dass die Rückzahlung eher ungewiss bis unwahrscheinlich ist.
Was meint Ihr?
Rücklastschrift - und zwar sofort, ohne zu warten.?
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Ja, das schon, allerdings weiß ich nicht, ob das auch noch funktioniert, wenn der RV zwischenzeitlich insolvent wird.
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@Candecor
Für die Begründung der Rücklastschrift bedarf es der Fälligkeit des Betrages, "sofort" ist - mal wieder!? - ein übereifriger Zuruf von dir.
@bonkee450
So ist es.
@MaKoBo
Auch im Falle einer Insolvenz kann die Lastschrift wieder zurückgerufen werden - allerdings sehe ich keinen Anlass für dich, über die Fälligkeit hinaus zu warten. -
Wir hatten über ltur 12 Tage Fuerteventura gebucht (Abflug 5.4.). Am 19.3. wurde die Reise per E-Mail abgesagt. Geld habe ich noch keins zurück erhalten. Auf meine Mail-Anfrage gab es keine konkrete Aussage, ob bzw. wann die Erstattung erfolgt.
Da ca. 70 % des Reisepreises erst am 13.3. per Lastschrift abgebucht wurden, könnte ich mir das Geld mit ein paar Klicks im Online-Banking zurückbuchen lassen. Ich werde nun noch die 3 Tage bis zum Ablauf der 14tägigen Erstattungsfrist seit Absage der Reise abwarten und dann wohl der Lastschrift widersprechen. Das Risiko, auf dem Schaden sitzen zu bleiben ist mir ansonsten zu hoch. Wenn es wenigstens eine klare Aussage des RV gäbe - nach dem Motto "ja, sie erhalten Ihr Geld zurück, aber geben Sie uns bitte noch X Tage Zeit", hätte ich kein Problem, noch abzuwarten. Aber die Unverbindlichkeit der Aussagen deutet für mich darauf hin, dass die Rückzahlung eher ungewiss bis unwahrscheinlich ist.
Was meint Ihr?
@makobo
XXXUnnötiges Zitat entfernt, ein @...(Username) reicht ausXXXXDarf ich fragen warum du nicht vorher schon selbst storniert hast? Hattest du keine Angst auf den gesamten Kosten sitzen zu bleiben?
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@Candecor
Für die Begründung der Rücklastschrift bedarf es der Fälligkeit des Betrages, "sofort" ist - mal wieder!? - ein übereifriger Zuruf von dir.
@bonkee450
So ist es.
@MaKoBo
Auch im Falle einer Insolvenz kann die Lastschrift wieder zurückgerufen werden - allerdings sehe ich keinen Anlass für dich, über die Fälligkeit hinaus zu warten.@vonschmeling sagte:
@Candecor
Für die Begründung der Rücklastschrift bedarf es der Fälligkeit des Betrages, "sofort" ist - mal wieder!? - ein übereifriger Zuruf von dir.Da nach deiner Auffassung das Recht im Bezug auf Rückforderungen aus stornierten Reisen ausgesetzt ist, erlaube ich mir, hier auf "Gefahr im Verzug" zu plädieren und zu empfehlen, die Kohle schnellstmöglich zurückzuholen, da ja der Grund für die Lastschrift (Reise storniert) entfallen ist. Eine Rücklastschrift von einem insolventen Unternehmen zu holen ... wohl an Frau Schmeling ....
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@vonschmeling sagte:
@Candecor
Für die Begründung der Rücklastschrift bedarf es der Fälligkeit des Betrages, "sofort" ist - mal wieder!? - ein übereifriger Zuruf von dir.Da nach deiner Auffassung das Recht im Bezug auf Rückforderungen aus stornierten Reisen ausgesetzt ist, erlaube ich mir, hier auf "Gefahr im Verzug" zu plädieren und zu empfehlen, die Kohle schnellstmöglich zurückzuholen, da ja der Grund für die Lastschrift (Reise storniert) entfallen ist. Eine Rücklastschrift von einem insolventen Unternehmen zu holen ... wohl an Frau Schmeling ....
@candecor sagte:
Eine Rücklastschrift von einem insolventen Unternehmen zu holen ... wohl an Frau Schmeling ....
Mit dieser Aussage disqualifizierst Du Dich mal wieder selbst. Selbstverständlich ist es problemlos möglich innerhalb der Widerufsfrist eine Lastschrift zurückzugeben, auch wenn das Unternehmen in Insolvenz ist.
Ich versuche das jetzt so höflich und neutral wie möglich auszudrücken: Ich kann alle Mitleser nur vor den stets selbstbewusst vorgetragenen Äußerungen des Users candecor warnen, da ist vieles dabei, das einer näheren Überprüfung nicht stand hält und gefährliches Halbwissen vermuten lässt. Ganz im Gegensatz zur werten vs

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@candecor sagte:
Eine Rücklastschrift von einem insolventen Unternehmen zu holen ... wohl an Frau Schmeling ....
Mit dieser Aussage disqualifizierst Du Dich mal wieder selbst. Selbstverständlich ist es problemlos möglich innerhalb der Widerufsfrist eine Lastschrift zurückzugeben, auch wenn das Unternehmen in Insolvenz ist.
Ich versuche das jetzt so höflich und neutral wie möglich auszudrücken: Ich kann alle Mitleser nur vor den stets selbstbewusst vorgetragenen Äußerungen des Users candecor warnen, da ist vieles dabei, das einer näheren Überprüfung nicht stand hält und gefährliches Halbwissen vermuten lässt. Ganz im Gegensatz zur werten vs
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@Candecor
Wofür du plädierst wird die Bank herzlich wenig interessieren ...
Ferner bin ich nicht der Auffassung, das Recht sei im Bezug auf Rückforderungen "ausgesetzt", ich bin nur nicht d´accord mit deiner Ansicht, dass man gleich immer die ganz große Wumme auspacken muss.
Im Sepa Verfahren sind Rücklastschriften insolvenzgeschützt für den Schuldner, hast du vielleicht noch nicht mit zu tun gehabt?
Einerseits muss die Forderung berechtigt sein (in diesem Fall eben "fällig 14 Tage nach der Vertragsauflösung), andererseits geht die Rechtsprechung nach einem widerspruchslosen Ablauf von 6 Wochen von einer sogenannten konkludenten Genehmigung aus. -
VS das darfst du gerne so handhaben. Ich rate dazu, das Geld unverzüglich zurückzuholen (nachdem doch Gutscheine auch schon rechtens sein sollen
ist es aus meiner Sicht besser, wer weiß schon, ob du nicht in einigen Tagen um die Ecke kommst und Rücklastschriften auch noch streichst)