Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
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@Candecor und @vonschmeling
Im jeden Forum, gibt es welche, die meinen Post mit der Anwältin für als Bestätigung gut finden, sowohl als auch andere, die jahrelange Erfahrungen gemacht haben wie vs und genau wissen, wie das Ganze ausgeht. Da will ich auch niemanden schlecht reden, wir profitieren von ihren jahrelangen Erfahrungen hier im Forum von Ihnen.Also ich möchte hier auch niemanden kritisieren oder verunglimpfen, wenn dies vs ggü. mir gemacht hat, nehme ich das nicht ernst - weil ich genau weiß - Was ich mit meinem Post sagen/mitteilen will und auf jede Meinung/Aussage stehe ich voll und ganz hinter, es sei den ich nehme die Widerlegung für korrekt an und revidiere meine Meinung.
Nicht umsonst leben wir in einer Demokratie! Aber auch in der Demokratie, beherrschen wir uns und achten auf die Diplomatie gegenseitig, sonst käme es zu einem Chaos, wie in Italien oder sonst wo, wo sich die Demokraten nur noch am streiten sind und nicht mehr regieren.
Update zum meinem Urlauben:
DER Touristik hat morgen jetzt über HC auch eine Stornobestätigung geschickt. Also, jetzt sind beide Stornobestätigungen von (TUI/DER Touristik) angekommen, aber die geleisteten Zahlungen noch nicht auf meinem Konto zurückgebucht. Urlaubsbeginn wäre 06.04. gewesen. Also 15 Tagen vor Antritt kam die von TUI und 5 Tagen von DER Touristik. -
@holidaytripguy
Ich habe weder dich noch die Frau Tacke "verunglimpft" sondern mir den Hinweis erlaubt, dass diese 2 minütige Sprechzeit nichts erhellt hat, was nicht schon im Forum ausführlich erläutert worden wäre. -
Auch an dieser Stelle der Hinweis.
Durch die Mods und Admins dieses Forums werden gegenwärtig falsche rechtliche Ratschläge erteilt, welche nicht unbedingt am Wohle des Kunden ausgerichtet sind.
wichtig zum Thema Lastschriftrückbuchungen und Kreditkarten Chargebacks:
Euch steht im Falle der Stornierung Eurer Reise eine Rückzahlung Eurer Anzahlung bwz. des vollgeleisteten Betrages in Euro zu. Es gibt an dieser Stelle einfach keinen rechtlichen Spielraum für Reiseveranstalter Euch mit Gutscheinen abzuspeisen.
siehe aktuellen Spiegel Artikel zum Thema:
https://www.spiegel.de/wirtschaft/ausgefallene-reisen-wegen-coronavirus-gutschein-statt-rueckzahlung-a-036126d1-e0a5-41f1-88d8-7cbcf67a3336Sollte Euer Reiseveranstalter keine Rückbuchung Euer Zahlung avisieren, seit ihr sofort berechtigt, entsprechende Maßnahmen zur Rückbuchung selbst einzuleiten.
dies kann sein:
Sepa Lastschriftrückbuchungen: ist bis zu 8 WochEn nach Einzug ohne Angaben von Gründ rückbuchbarKreditkarten Chargebacks: wenn Euer Reiseveranstalter keine Rückzahlung gegen Euro anbietet, sondern Gutscheike anbietet ist dies für Euch ein sofortiger Grund ein Kreditkartenchargeback einzuleiten. Es besteht die hohe Gefahr, dass der Reiseveranstalter finanziell nicht in der Lage ist die Rückbuchung zu leisten. Über Euren Kreditkartenvertrag seit Ihr abgesichert und ihr könnt auch Monate nach der Zahlung Euer Geld zurückfordern.
Paypal Käuferschutz: eine nicht erbrachte Leistung berechtigt Euch, einen Antrag auf Käuferschutz zu stellen. Tut dies schnellstmöglich.
Ihr habt es selbst in der Hand!
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Auch an dieser Stelle der Hinweis.
Durch die Mods und Admins dieses Forums werden gegenwärtig falsche rechtliche Ratschläge erteilt, welche nicht unbedingt am Wohle des Kunden ausgerichtet sind.
wichtig zum Thema Lastschriftrückbuchungen und Kreditkarten Chargebacks:
Euch steht im Falle der Stornierung Eurer Reise eine Rückzahlung Eurer Anzahlung bwz. des vollgeleisteten Betrages in Euro zu. Es gibt an dieser Stelle einfach keinen rechtlichen Spielraum für Reiseveranstalter Euch mit Gutscheinen abzuspeisen.
siehe aktuellen Spiegel Artikel zum Thema:
https://www.spiegel.de/wirtschaft/ausgefallene-reisen-wegen-coronavirus-gutschein-statt-rueckzahlung-a-036126d1-e0a5-41f1-88d8-7cbcf67a3336Sollte Euer Reiseveranstalter keine Rückbuchung Euer Zahlung avisieren, seit ihr sofort berechtigt, entsprechende Maßnahmen zur Rückbuchung selbst einzuleiten.
dies kann sein:
Sepa Lastschriftrückbuchungen: ist bis zu 8 WochEn nach Einzug ohne Angaben von Gründ rückbuchbarKreditkarten Chargebacks: wenn Euer Reiseveranstalter keine Rückzahlung gegen Euro anbietet, sondern Gutscheike anbietet ist dies für Euch ein sofortiger Grund ein Kreditkartenchargeback einzuleiten. Es besteht die hohe Gefahr, dass der Reiseveranstalter finanziell nicht in der Lage ist die Rückbuchung zu leisten. Über Euren Kreditkartenvertrag seit Ihr abgesichert und ihr könnt auch Monate nach der Zahlung Euer Geld zurückfordern.
Paypal Käuferschutz: eine nicht erbrachte Leistung berechtigt Euch, einen Antrag auf Käuferschutz zu stellen. Tut dies schnellstmöglich.
Ihr habt es selbst in der Hand!
@albo2 sagte:
wichtig zum Thema Lastschriftrückbuchungen und Kreditkarten Chargebacks:
Euch steht im Falle der Stornierung Eurer Reise eine Rückzahlung Eurer Anzahlung bwz. des vollgeleisteten Betrages in Euro zu.
Aber nicht - wenn wie im aktuell diskutierten Fall die Stornierung nicht etwa durch den Veranstalter sondern durch den Reisenden selbst erfolgt ist. Dieser ist dann nämlich an den unverändert bestehenden Reisevertrag gebunden - und die dort vereinbarten Stornogebühren.
Ferner ist die Behauptung "ohne Angabe von Gründen" kompletter Mumpitz.
Auch Chargeback ist zur Zeit nicht ohne weiteres möglich (das hat Wülfi71 bereits mehrfach ausführlich dargelegt).
Soviel nur zu "hier werden rechtlich falsche Aussagen getroffen" ...
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@albo2 sagte:
wichtig zum Thema Lastschriftrückbuchungen und Kreditkarten Chargebacks:
Euch steht im Falle der Stornierung Eurer Reise eine Rückzahlung Eurer Anzahlung bwz. des vollgeleisteten Betrages in Euro zu.
Aber nicht - wenn wie im aktuell diskutierten Fall die Stornierung nicht etwa durch den Veranstalter sondern durch den Reisenden selbst erfolgt ist. Dieser ist dann nämlich an den unverändert bestehenden Reisevertrag gebunden - und die dort vereinbarten Stornogebühren.
Ferner ist die Behauptung "ohne Angabe von Gründen" kompletter Mumpitz.
Auch Chargeback ist zur Zeit nicht ohne weiteres möglich (das hat Wülfi71 bereits mehrfach ausführlich dargelegt).
Soviel nur zu "hier werden rechtlich falsche Aussagen getroffen" ...
Erneut; diese Behauptung ist schlichtweg falsch. Ein Kreditkartenchargeback kann eingeleitet werden, wenn die Gegenseite die bezahlte Leistung nicht liefert. Man muss sich nicht mit einer Wartezeit abspeisen lassen. Der Antrag kann genau jetzt eingereicht werden, nichts hindert den Kunden daran.
Quelle: Bankangestellter meines Vertrauens, nämlich ich...
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Auch an dieser Stelle der Hinweis.
Durch die Mods und Admins dieses Forums werden gegenwärtig falsche rechtliche Ratschläge erteilt, welche nicht unbedingt am Wohle des Kunden ausgerichtet sind.
wichtig zum Thema Lastschriftrückbuchungen und Kreditkarten Chargebacks:
Euch steht im Falle der Stornierung Eurer Reise eine Rückzahlung Eurer Anzahlung bwz. des vollgeleisteten Betrages in Euro zu. Es gibt an dieser Stelle einfach keinen rechtlichen Spielraum für Reiseveranstalter Euch mit Gutscheinen abzuspeisen.
siehe aktuellen Spiegel Artikel zum Thema:
https://www.spiegel.de/wirtschaft/ausgefallene-reisen-wegen-coronavirus-gutschein-statt-rueckzahlung-a-036126d1-e0a5-41f1-88d8-7cbcf67a3336Sollte Euer Reiseveranstalter keine Rückbuchung Euer Zahlung avisieren, seit ihr sofort berechtigt, entsprechende Maßnahmen zur Rückbuchung selbst einzuleiten.
dies kann sein:
Sepa Lastschriftrückbuchungen: ist bis zu 8 WochEn nach Einzug ohne Angaben von Gründ rückbuchbarKreditkarten Chargebacks: wenn Euer Reiseveranstalter keine Rückzahlung gegen Euro anbietet, sondern Gutscheike anbietet ist dies für Euch ein sofortiger Grund ein Kreditkartenchargeback einzuleiten. Es besteht die hohe Gefahr, dass der Reiseveranstalter finanziell nicht in der Lage ist die Rückbuchung zu leisten. Über Euren Kreditkartenvertrag seit Ihr abgesichert und ihr könnt auch Monate nach der Zahlung Euer Geld zurückfordern.
Paypal Käuferschutz: eine nicht erbrachte Leistung berechtigt Euch, einen Antrag auf Käuferschutz zu stellen. Tut dies schnellstmöglich.
Ihr habt es selbst in der Hand!
@albo2 sagte:
Auch an dieser Stelle der Hinweis.
Durch die Mods und Admins dieses Forums werden gegenwärtig falsche rechtliche Ratschläge erteilt, welche nicht unbedingt am Wohle des Kunden ausgerichtet sind.
Auch von mir mal ein Hinweis :
Wenn ich etwas als falsch erachte muss ich ja wissen wie es richtig ist - insofern erübrigt sich von vornherein jegliche Fragestellung im Forum.Sollte Euer Reiseveranstalter keine Rückbuchung Euer Zahlung avisieren, seit ihr sofort berechtigt, entsprechende Maßnahmen zur Rückbuchung selbst einzuleiten.
Mit welchem Ziel ?
zu erreichen , das der RV ein Insolvenzverfahren beantragen muss und man selbst und zusätzlich andere in den Wind schauen ?ihr habt es in der Hand !
Das allerdings kann ich voll und ganz bestätigen.
Jedoch weiß ich (leider) auch ohne Glaskugel wie es ausgeht. Schade das in Deutschland der Egoismus so weit verbreitet ist . Aber von nix kommt nix ..... -
@albo2 sagte:
Auch an dieser Stelle der Hinweis.
Durch die Mods und Admins dieses Forums werden gegenwärtig falsche rechtliche Ratschläge erteilt, welche nicht unbedingt am Wohle des Kunden ausgerichtet sind.
Auch von mir mal ein Hinweis :
Wenn ich etwas als falsch erachte muss ich ja wissen wie es richtig ist - insofern erübrigt sich von vornherein jegliche Fragestellung im Forum.Sollte Euer Reiseveranstalter keine Rückbuchung Euer Zahlung avisieren, seit ihr sofort berechtigt, entsprechende Maßnahmen zur Rückbuchung selbst einzuleiten.
Mit welchem Ziel ?
zu erreichen , das der RV ein Insolvenzverfahren beantragen muss und man selbst und zusätzlich andere in den Wind schauen ?ihr habt es in der Hand !
Das allerdings kann ich voll und ganz bestätigen.
Jedoch weiß ich (leider) auch ohne Glaskugel wie es ausgeht. Schade das in Deutschland der Egoismus so weit verbreitet ist . Aber von nix kommt nix .....Das eine hat nichts mit dem anderen zu tun. Die Deckung deiner Lastschrift bei einer etwaigen Rückbuchung erfolgt nicht durch den Reiseveranstalter sondern durch die Bank des gegnerischen Kontoinhabers.
SEPA Rückbuchungen und Kreditkarten Chargebacks werden auch geleistet, wenn sich die Gegenseite bereits im Insolvenzverfahren befindet. Genau genommen ist extra für diese Fälle die Möglichkeit der Rückbuchung gegeben. Du erhältst Dein Geld bei einer Sepa Rückbuchung immer zurück; auch wenn das Konto der Gegenseite einen negativen Saldo aufweist, der in die Millionen geht.
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Das eine hat nichts mit dem anderen zu tun. Die Deckung deiner Lastschrift bei einer etwaigen Rückbuchung erfolgt nicht durch den Reiseveranstalter sondern durch die Bank des gegnerischen Kontoinhabers.
SEPA Rückbuchungen und Kreditkarten Chargebacks werden auch geleistet, wenn sich die Gegenseite bereits im Insolvenzverfahren befindet. Genau genommen ist extra für diese Fälle die Möglichkeit der Rückbuchung gegeben. Du erhältst Dein Geld bei einer Sepa Rückbuchung immer zurück; auch wenn das Konto der Gegenseite einen negativen Saldo aufweist, der in die Millionen geht.
natürlich kann man sepa jederzeit rückbuchen ( 8 Wochen ) jedoch erfolgt der Hinweis der Hausbank , das nicht gerechtfertigte Rückbuchungen rechtliche Schritte nach sich ziehen könnten.
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Das eine hat nichts mit dem anderen zu tun. Die Deckung deiner Lastschrift bei einer etwaigen Rückbuchung erfolgt nicht durch den Reiseveranstalter sondern durch die Bank des gegnerischen Kontoinhabers.
SEPA Rückbuchungen und Kreditkarten Chargebacks werden auch geleistet, wenn sich die Gegenseite bereits im Insolvenzverfahren befindet. Genau genommen ist extra für diese Fälle die Möglichkeit der Rückbuchung gegeben. Du erhältst Dein Geld bei einer Sepa Rückbuchung immer zurück; auch wenn das Konto der Gegenseite einen negativen Saldo aufweist, der in die Millionen geht.
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natürlich kann man sepa jederzeit rückbuchen ( 8 Wochen ) jedoch erfolgt der Hinweis der Hausbank , das nicht gerechtfertigte Rückbuchungen rechtliche Schritte nach sich ziehen könnten.
@vik62
Rechtliche Schritte stehen immer allen Seiten zur Verfügung. Jeder Kunde, der einen Waren oder Dienstleistungsausfall befürchtet hat das Recht, ex-ante, also vorgelagert, den Schutz des eigenen Vermögens sicherzustellen. Die Bewertung erfolgt im Streitfall durch ein Gericht. Für den Kunden spricht derzeit bei jeder Rückbuchung, dass ein Zahlungsausfall der Gegenseite entweder schon bestätigt wurde oder aufgrund sich abzeichnender wirtschaftlicher Verwerfungen wahrscheinlich wird. Die Gegenseite hat derzeit keinerlei Chance, eine Rückbuchung rechtlich als unbegründet zu definieren.
Alleine die Haltung, dass anstatt der rechtlich zustehenden Rückerstattung ein Gutschein angeboten wird, impliziert eine immanente Zahlungsunfähigkeit des RV. Der Einwand der unbegründeten Rückbuchung wird mit der Ansage „Gutschein“ negiert.
Verzögerte Stornierungsbestätigungen während einer aktuellen Reisewarnung führen ebenfalls UNMITTELBAR dazu, dass eine Rückbuchung durch den Kunden hinreichend begründet ist.
Die RV haben keine Chance, dies ist ihnen bewusst und daher verschleppen diese gegenwärtig Ansprüche auf Rückzahlung. Bestenfalls so lange bis die SEPA Rückbuchungsfrist oder Kreditkarten Chargeback Frist abgelaufen ist.
Das Spiel ist offensichtlich. Vermeintliche Solidarität mit den Reiseveranstaltern durch Akzeptanz der Gutscheine führt mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit zum Totalverlust der geleisteten Zahlungen. Kaum jemand wird sich darauf einlassen, sobald ihm bewusst ist; dass in vielen Fällen eine Einlagen gesicherte Form der Rückzahlung (Rückbuchung, Chargeback) zur Verfügung steht. Wer jetzt den Reiseveranstaltern die Hand reicht und seine Frist verstreichen lässt ist am Ende der Dumme...
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@albo2
das Chargeback geht aber nur, wenn die Airline oder der RV explizit eine Barauszahlung verweigert. Das ist das Problem, sie bieten eben nur eine Umbuchung oder Voucher an.@ingsimaus sagte:
@albo2
das Chargeback geht aber nur, wenn die Airline oder der RV explizit eine Barauszahlung verweigert. Das ist das Problem, sie bieten eben nur eine Umbuchung oder Voucher an.Dies ist in keiner AGB so festgehalten. Ich arbeite selbst für einen der weltweit größten Kreditanbieter. Dir steht der Chargeback zu, sobald die Leistung ausbleibt. Du bist nicht verpflichtet einen Gutschein zu akzeptieren! Dran bleiben und drauf hinweisen. Bei Kreditkartenchargebacks braucht man oft 2-3 Anläufe. Aber eine nachhaltige Ablehnung bei einer rechtlich sauberen Forderung findet normalerweise nicht statt.
nach dem Motto, „versuchen kann man es ja mal“ agieren die Banken da leider
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@Candecor und @vonschmeling
Im jeden Forum, gibt es welche, die meinen Post mit der Anwältin für als Bestätigung gut finden, sowohl als auch andere, die jahrelange Erfahrungen gemacht haben wie vs und genau wissen, wie das Ganze ausgeht. Da will ich auch niemanden schlecht reden, wir profitieren von ihren jahrelangen Erfahrungen hier im Forum von Ihnen.Also ich möchte hier auch niemanden kritisieren oder verunglimpfen, wenn dies vs ggü. mir gemacht hat, nehme ich das nicht ernst - weil ich genau weiß - Was ich mit meinem Post sagen/mitteilen will und auf jede Meinung/Aussage stehe ich voll und ganz hinter, es sei den ich nehme die Widerlegung für korrekt an und revidiere meine Meinung.
Nicht umsonst leben wir in einer Demokratie! Aber auch in der Demokratie, beherrschen wir uns und achten auf die Diplomatie gegenseitig, sonst käme es zu einem Chaos, wie in Italien oder sonst wo, wo sich die Demokraten nur noch am streiten sind und nicht mehr regieren.
Update zum meinem Urlauben:
DER Touristik hat morgen jetzt über HC auch eine Stornobestätigung geschickt. Also, jetzt sind beide Stornobestätigungen von (TUI/DER Touristik) angekommen, aber die geleisteten Zahlungen noch nicht auf meinem Konto zurückgebucht. Urlaubsbeginn wäre 06.04. gewesen. Also 15 Tagen vor Antritt kam die von TUI und 5 Tagen von DER Touristik.Update zum meinem Urlauben:
DER Touristik hat morgen jetzt über HC auch eine Stornobestätigung geschickt. Also, jetzt sind beide Stornobestätigungen von (TUI/DER Touristik) angekommen, aber die geleisteten Zahlungen noch nicht auf meinem Konto zurückgebucht. Urlaubsbeginn wäre 06.04. gewesen. Also 15 Tagen vor Antritt kam die von TUI und 5 Tagen von DER Touristik.Das ist die Zeitspanne dienich auch erwarte wir wären nächste woche samstag los und laut dertour kann man bis eine woche vor abflug umbuchen, denke so lange lassen sie alles einfach so stehen, von check 24 selbst kam vor 2 wochen schon die absage.
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Ich habe eine Stornorechnung vom 17.3. zum Urlaub ab 18.3. ItS. Bis heute ist noch kein Geld zurück gezahlt. Auch seitens sunexpress ist noch keine Rückmeldung zu den gebuchten Leistungen. Sitzplätze und Essen erfolgt. Die reiseversicherung meldet sich auch nicht, da wir die Leistung ab 18.3. infolge Absage nicht mehr benötigen.
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@ingsimaus sagte:
@albo2
das Chargeback geht aber nur, wenn die Airline oder der RV explizit eine Barauszahlung verweigert. Das ist das Problem, sie bieten eben nur eine Umbuchung oder Voucher an.Dies ist in keiner AGB so festgehalten. Ich arbeite selbst für einen der weltweit größten Kreditanbieter. Dir steht der Chargeback zu, sobald die Leistung ausbleibt. Du bist nicht verpflichtet einen Gutschein zu akzeptieren! Dran bleiben und drauf hinweisen. Bei Kreditkartenchargebacks braucht man oft 2-3 Anläufe. Aber eine nachhaltige Ablehnung bei einer rechtlich sauberen Forderung findet normalerweise nicht statt.
nach dem Motto, „versuchen kann man es ja mal“ agieren die Banken da leider
@albo2 am 30.4. wird die Restzahlung für unsere Ägyptenreise 30.5 – 14.6 fällig.
Anzahlung lief Ende Dezember über Visa.
Ich vermute, dass die Reise vom Veranstalter Mitte Mai storniert wird, d.h. die ziehen die Restzahlung am 30.4. noch ein.Frage - soll ich für die Restzahlung nun besser auf Lastschrift umstellen lassen, weil das Rückbuchen ggf. einfacher ist?
Chargeback für die Anzahlung sollte bei Nichtleistung doch auch möglich sein, oder?Vielen Dank
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@albo2 am 30.4. wird die Restzahlung für unsere Ägyptenreise 30.5 – 14.6 fällig.
Anzahlung lief Ende Dezember über Visa.
Ich vermute, dass die Reise vom Veranstalter Mitte Mai storniert wird, d.h. die ziehen die Restzahlung am 30.4. noch ein.Frage - soll ich für die Restzahlung nun besser auf Lastschrift umstellen lassen, weil das Rückbuchen ggf. einfacher ist?
Chargeback für die Anzahlung sollte bei Nichtleistung doch auch möglich sein, oder?Vielen Dank
wenn es möglich ist, solltest du auf Sepa Lastschrift umstellen. Weiß nur nicht, ob der RV das jetzt noch unterstützt.
Die bessere Variante ist allerdings folgendes Vorgehen: du fragst beim RV schriftlich an, ob Du im Falle der Stornierung durch den Veranstalter dein Geld in Euro zeitnah zurückerstattet bekommst. Kommt keine Antwort, veranlasst du direkt einen Chargeback und tätigst keine weiteren Zahlungen
Sollte Dir aus den Medien jetzt schon bekannt sein, dass der Reiseveranstalter seine Kunden mit Gutscheinen abzuspeisen versucht,, solltest du gar keine Zahlung mehr leisten und den Veranstalter auf seine Zahlungsunfähigkeit hinweisen. Gleichzeitig das Chargeback bei der Bank in Auftrag geben.
Nochmal, du hast das Recht deine wirtschaftlichen Interessen zu schützen; es ist abzusehen, dass die Reise nicht durchgeführt werden kann und die weltweite Reisewarnung aufrechterhalten wird. Niemand muss einen Vertrag erfüllen, wenn nach bestem Wissen und Gewissen die Gegenseite keine Möglichkeit zur Erfüllung hat. Schütze Dein Geld
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Also ich bin ja mal gespannt, wie Banken und Kreditkartenunternehmen beim Charge back im Falle Corona reagieren?!
Hab schon in anderen Foren von Ablehnung Charge back gelesen aufgrund von Corona.
Ich habe für meinen Fall storniert und die Anzahlung - geleistet in 2019 - in den Wind geschossen, dafür muss ich jetzt nicht die 80 % einer nicht stattfindenden Reise zahlen und mein Kopf ist frei von Reisen in 2020.
Bleibt gesund und nett miteinander, nichts ist so wie es war und wird auch in der Zukunft so sein.
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Ein Anruf vorhin bei meinem KK ausgebenden Unternehmen (Reisedatum 15.4. - abgesagt vom Veranstalter):
Chargeback ist aktuell nicht möglich, ausgenommen der Veranstalter hat bereits einen Insolvenzantrag gestellt.