Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
-
natürlich kann man sepa jederzeit rückbuchen ( 8 Wochen ) jedoch erfolgt der Hinweis der Hausbank , das nicht gerechtfertigte Rückbuchungen rechtliche Schritte nach sich ziehen könnten.
@vik62 sagte:
natürlich kann man sepa jederzeit rückbuchen ( 8 Wochen )
Ja, dir kann aber auch jederzeit der Himmel auf den Kopf fallen.
Wenn du deine Rückbuchung nicht begründen kannst bleibt die Forderung bestehen und wird dann eben auf andere Weise durchgesetzt.
Die ad hoc Gutschrift auf deinem Konto ist damit schwebend, und über schwebende Guthaben zu verfügen ist bekanntlich nicht ratsam. -
Ein Anruf vorhin bei meinem KK ausgebenden Unternehmen (Reisedatum 15.4. - abgesagt vom Veranstalter):
Chargeback ist aktuell nicht möglich, ausgenommen der Veranstalter hat bereits einen Insolvenzantrag gestellt.Chargebacks werden sehr ungern bearbeitet, da sie zeit- und kostenaufwendig sind. Man muss bei der ersten Anfrage oft davon ausgehen abgewiesen zu werden. Setze der Bank eine schriftliche Frist und erkläre hilfsweise die Anstrengung des Klagewegs bei Nichtberücksichtigung.
Normalerweise reicht das aus...
zu deinen weiteren Ausführungen: geht alles an der Realität vorbei. Es gibt in der jetzigen Situation keinen Grund eine Zahlung für eine Reise zu leisten, die innerhalb der nächsten 6 Monate stattfinden soll. Es gilt immer noch der gesunde Menschenverstand auch im Vertragsrecht und es gilt ganz klar, dass bei einem sich abzeichnenden Leistungsausfall oder Zahlungsausfalls des Vertragspartners keine Zahlung geleistet werden muss. Kein Gericht in diesem Land würde dem Kunden in dieser Situation zumuten weitere Zahlungen leisten zu müssen.
Allen Reiseveranstaltern ist derzeit durch externe Faktoren und das eigene Verhalten (Gutscheine statt Rückbuchungen) gemein, dass die rechtliche Grundlage der Vertragserfüllungspflicht der Kunden vollumfänglich entfallen ist. Gefällt dir vielleicht nicht; ist aber so.
und wenn du dich ein wenig umschaust wird das in vielen anderen Branchen auch schon so gelebt..
-
Also ich bin ja mal gespannt, wie Banken und Kreditkartenunternehmen beim Charge back im Falle Corona reagieren?!
Hab schon in anderen Foren von Ablehnung Charge back gelesen aufgrund von Corona.
Ich habe für meinen Fall storniert und die Anzahlung - geleistet in 2019 - in den Wind geschossen, dafür muss ich jetzt nicht die 80 % einer nicht stattfindenden Reise zahlen und mein Kopf ist frei von Reisen in 2020.
Bleibt gesund und nett miteinander, nichts ist so wie es war und wird auch in der Zukunft so sein.
@bienemaja05 sagte:
Also ich bin ja mal gespannt, wie Banken und Kreditkartenunternehmen beim Charge back im Falle Corona reagieren?! Hab schon in anderen Foren von Ablehnung Charge back gelesen aufgrund von Corona.
Ja, drum wär's auch sehr hilfreich, wenn diejenigen, die diese Möglichkeitkeit in Betracht ziehen / nutzen, kurz mitteilen würden, ob's zum Erfolg geführt hat oder nicht.
In diesem Zusammenhang: Danke an vonschmeling für die Rückmeldung. -
wenn es möglich ist, solltest du auf Sepa Lastschrift umstellen. Weiß nur nicht, ob der RV das jetzt noch unterstützt.
Die bessere Variante ist allerdings folgendes Vorgehen: du fragst beim RV schriftlich an, ob Du im Falle der Stornierung durch den Veranstalter dein Geld in Euro zeitnah zurückerstattet bekommst. Kommt keine Antwort, veranlasst du direkt einen Chargeback und tätigst keine weiteren Zahlungen
Sollte Dir aus den Medien jetzt schon bekannt sein, dass der Reiseveranstalter seine Kunden mit Gutscheinen abzuspeisen versucht,, solltest du gar keine Zahlung mehr leisten und den Veranstalter auf seine Zahlungsunfähigkeit hinweisen. Gleichzeitig das Chargeback bei der Bank in Auftrag geben.
Nochmal, du hast das Recht deine wirtschaftlichen Interessen zu schützen; es ist abzusehen, dass die Reise nicht durchgeführt werden kann und die weltweite Reisewarnung aufrechterhalten wird. Niemand muss einen Vertrag erfüllen, wenn nach bestem Wissen und Gewissen die Gegenseite keine Möglichkeit zur Erfüllung hat. Schütze Dein Geld
@albo2 sagte:
Sollte Dir aus den Medien jetzt schon bekannt sein, dass der Reiseveranstalter seine Kunden mit Gutscheinen abzuspeisen versucht,, solltest du gar keine Zahlung mehr leisten und den Veranstalter auf seine Zahlungsunfähigkeit hinweisen.
Vielen Dank für die Informationen! Gebucht habe ich über HC bei XFTI.
Ich kenne mich nicht so gut aus - Wie kann ich verhindern, dass von meiner Kreditkarte der Restbetrag „eingezogen“ wird?
Langt es, einfach bei der Bank anzurufen oder besser FTI, HC und Bank (zusammen) schriftlich die Abbuchung zu untersagen? -
@albo2
Der Aufwand ist mir bekannt, ich werde ihn niemandem zumuten, da meine Reise in Gänze bezahlt ist und ein Gutschein mir sehr gut passt.
Was deine Aussage hinsichtlich der Spruchpraxis betrifft wage ich entschiedene Zweifel anzumelden ... aus einiger Erfahrung.
Last not least ist das soweit übrigens weitestgehend rechtliches "Neuland", allein deshalb halte ich solche Einschätzungen für zumindest verfrüht. -
@SuperBarn
Nachdem du einen gültigen Vertrag mit XFTI hast sehe ich keine Möglichkeit, soweit den Einzug zu verhindern.
Ansprechpartner wäre in deinem Fall HC und nicht FTI. -
SuperBarn
Lass dich von Profis beraten, nicht hier.
Z.B. bei einer Verbraucherzentrale. Du läufst sonst Gefahr Vertrags- oder Rechtsbruch zu begehen. -
@SuperBarn
Nachdem du einen gültigen Vertrag mit XFTI hast sehe ich keine Möglichkeit, soweit den Einzug zu verhindern.
Ansprechpartner wäre in deinem Fall HC und nicht FTI.folgender Plan - laienhaft formuliert
1) Ich informiere HC (und sicherheitshalber FTI - @vonschmeling weil von denen die Rechnung kommt), dass ich die Abbuchung der Restzahlung über KK untersage und
2) … erteile als Alternative ein SEPA-Lastschriftmandat. Damit bin ich nicht vertragsbrüchig – ich ändere nur die Verbindung.
3) … dazu frage ich (wie @albo2 vorschlägt) beim RV (FTI) schriftlich an, mir zu bestätigen, dass ich im Falle der Stornierung durch den Veranstalter das Geld in Euro zeitnah erhalte (Fristen gem. BGB)Wenn dann kein Feedback kommt / oder die Reisewarnung aufrechterhalten bleibt / oder der RV selbst storniert
4) … kann ich (ggf. mit Rechtsberatung) das Lastschriftmandat widerrufen, parallel bei meiner Kreditkarte temporär das Limit runtersetzen und
5) … das Chargeback-Verfahren anstoßen, um die Anzahlung ggf. zurückzuerhalten -
folgender Plan - laienhaft formuliert
1) Ich informiere HC (und sicherheitshalber FTI - @vonschmeling weil von denen die Rechnung kommt), dass ich die Abbuchung der Restzahlung über KK untersage und
2) … erteile als Alternative ein SEPA-Lastschriftmandat. Damit bin ich nicht vertragsbrüchig – ich ändere nur die Verbindung.
3) … dazu frage ich (wie @albo2 vorschlägt) beim RV (FTI) schriftlich an, mir zu bestätigen, dass ich im Falle der Stornierung durch den Veranstalter das Geld in Euro zeitnah erhalte (Fristen gem. BGB)Wenn dann kein Feedback kommt / oder die Reisewarnung aufrechterhalten bleibt / oder der RV selbst storniert
4) … kann ich (ggf. mit Rechtsberatung) das Lastschriftmandat widerrufen, parallel bei meiner Kreditkarte temporär das Limit runtersetzen und
5) … das Chargeback-Verfahren anstoßen, um die Anzahlung ggf. zurückzuerhaltenSuper Barn ,: Punkt 2 finde ich am Interessantesten und ob der RV das macht.Natürlich nicht. Aber darf er das rechtlich verneinen?
-
Jetzt habe ich mich nach tagelangem stillen mitlesen doch mal angemeldet.
Was alba2 schreibt kann und muss ich zu 100% bestätigen. Selbstverständlich kann man das Sepa Lastschriftmandat widerrufen oder Lastschriften ohne Angaben von Gründen zurückgeben. Häufig sogar direkt im Online Banking. Da muss man sich auch mit keiner Bank persönlich auseinander setzen oder irgendwas begründen. Sollte die Rückgabe nicht rechtens sein, muss ich mich dafür natürlich verantworten, aber ein zweites Mal abbuchen darf der RV nicht.
Selbstverständlich kann man in der jetzigen Situation bei einer vom RV ausgehenden Stornierung ein Kreditkartenchargeback einleiten. Das sollte man auch und das wird zur Zeit auch schon hundertfach täglich gemacht. Wenn eine Bank dies jetzt gerade ablehnt, sollte man sich einmal mehr die Frage stellen, ob ich bei der schicken trendy Online Bank so gut aufgehoben bin. Für Ablehnungen gibt es zur Zeit nur drei Gründe:
1. Die Bank ist selber Hausbank des RV und möchte durch die Ablehnung des Antragstellers selber aus der Haftung, denn für die Rückzahlung sind die kreditkartenakzeptanzausgebenden Banken verantwortlich. Diese zahlen in der Regel auch nur 60 bis 70% der Kreditkartezahlungen an die Händler/RV aus, um sich genug Liquidität für eventuelle Chargebacks zurück zu halten.
2. Die Bank hat nicht genug Personal um die zu erwartende Flut an Chargeback Anträgen zu bewältigen und lehnt diese deswegen erstmal ab.
3. Der Bank sind ihre Kunden egal.
Zur Zeit sollten alle Kunden alles in ihrer Macht stehende unternehmen ihr Geld zurück zu erhalten oder weitere Abbuchungen zu vermeiden. Was die RV zur Zeit betreiben ist meiner Meinung nach Insolvenzverschleppung. Mitleid muss mit den RV auch keiner haben, denn was man in der Thomas Cook Affäre gesehen hat war, dass es zum normalen Geschäftsgebaren gehört, Airlines und Hotels oder vor Ort Dienstleister erst nach erbrachter Leistung, teilweise erst nach Wochen zu bezahlen. Die RV sitzen also meiner Meinung nach noch auf den Anzahlungen der Reisen, die Sie jetzt gerade durch die Reisewarnungen stornieren müssen und könnten demnach auch Rückzahlungen leisten. Können Sie RV das doch nicht, ist es nur ein weiteres Indiz dafür, dass es sich bei dem Geschäftsmodel um ein Schneeballsystem handelt, d.h. Liquidität ist nur vorhanden, so lange Neugeschäft mit entsprechenden Anzahlungen hereinkommt. Bleibt Neugeschäft aus, ist der RV nicht mehr in der Lage den Cash Flow darzustellen.
-
Jetzt habe ich mich nach tagelangem stillen mitlesen doch mal angemeldet.
Was alba2 schreibt kann und muss ich zu 100% bestätigen. Selbstverständlich kann man das Sepa Lastschriftmandat widerrufen oder Lastschriften ohne Angaben von Gründen zurückgeben. Häufig sogar direkt im Online Banking. Da muss man sich auch mit keiner Bank persönlich auseinander setzen oder irgendwas begründen. Sollte die Rückgabe nicht rechtens sein, muss ich mich dafür natürlich verantworten, aber ein zweites Mal abbuchen darf der RV nicht.
Selbstverständlich kann man in der jetzigen Situation bei einer vom RV ausgehenden Stornierung ein Kreditkartenchargeback einleiten. Das sollte man auch und das wird zur Zeit auch schon hundertfach täglich gemacht. Wenn eine Bank dies jetzt gerade ablehnt, sollte man sich einmal mehr die Frage stellen, ob ich bei der schicken trendy Online Bank so gut aufgehoben bin. Für Ablehnungen gibt es zur Zeit nur drei Gründe:
1. Die Bank ist selber Hausbank des RV und möchte durch die Ablehnung des Antragstellers selber aus der Haftung, denn für die Rückzahlung sind die kreditkartenakzeptanzausgebenden Banken verantwortlich. Diese zahlen in der Regel auch nur 60 bis 70% der Kreditkartezahlungen an die Händler/RV aus, um sich genug Liquidität für eventuelle Chargebacks zurück zu halten.
2. Die Bank hat nicht genug Personal um die zu erwartende Flut an Chargeback Anträgen zu bewältigen und lehnt diese deswegen erstmal ab.
3. Der Bank sind ihre Kunden egal.
Zur Zeit sollten alle Kunden alles in ihrer Macht stehende unternehmen ihr Geld zurück zu erhalten oder weitere Abbuchungen zu vermeiden. Was die RV zur Zeit betreiben ist meiner Meinung nach Insolvenzverschleppung. Mitleid muss mit den RV auch keiner haben, denn was man in der Thomas Cook Affäre gesehen hat war, dass es zum normalen Geschäftsgebaren gehört, Airlines und Hotels oder vor Ort Dienstleister erst nach erbrachter Leistung, teilweise erst nach Wochen zu bezahlen. Die RV sitzen also meiner Meinung nach noch auf den Anzahlungen der Reisen, die Sie jetzt gerade durch die Reisewarnungen stornieren müssen und könnten demnach auch Rückzahlungen leisten. Können Sie RV das doch nicht, ist es nur ein weiteres Indiz dafür, dass es sich bei dem Geschäftsmodel um ein Schneeballsystem handelt, d.h. Liquidität ist nur vorhanden, so lange Neugeschäft mit entsprechenden Anzahlungen hereinkommt. Bleibt Neugeschäft aus, ist der RV nicht mehr in der Lage den Cash Flow darzustellen.
Danke für deinen Beitrag Dominik. Genau so ist es. Man hat nicht mit armen Leuten zu tun.
-
Jetzt habe ich mich nach tagelangem stillen mitlesen doch mal angemeldet.
Was alba2 schreibt kann und muss ich zu 100% bestätigen. Selbstverständlich kann man das Sepa Lastschriftmandat widerrufen oder Lastschriften ohne Angaben von Gründen zurückgeben. Häufig sogar direkt im Online Banking. Da muss man sich auch mit keiner Bank persönlich auseinander setzen oder irgendwas begründen. Sollte die Rückgabe nicht rechtens sein, muss ich mich dafür natürlich verantworten, aber ein zweites Mal abbuchen darf der RV nicht.
Selbstverständlich kann man in der jetzigen Situation bei einer vom RV ausgehenden Stornierung ein Kreditkartenchargeback einleiten. Das sollte man auch und das wird zur Zeit auch schon hundertfach täglich gemacht. Wenn eine Bank dies jetzt gerade ablehnt, sollte man sich einmal mehr die Frage stellen, ob ich bei der schicken trendy Online Bank so gut aufgehoben bin. Für Ablehnungen gibt es zur Zeit nur drei Gründe:
1. Die Bank ist selber Hausbank des RV und möchte durch die Ablehnung des Antragstellers selber aus der Haftung, denn für die Rückzahlung sind die kreditkartenakzeptanzausgebenden Banken verantwortlich. Diese zahlen in der Regel auch nur 60 bis 70% der Kreditkartezahlungen an die Händler/RV aus, um sich genug Liquidität für eventuelle Chargebacks zurück zu halten.
2. Die Bank hat nicht genug Personal um die zu erwartende Flut an Chargeback Anträgen zu bewältigen und lehnt diese deswegen erstmal ab.
3. Der Bank sind ihre Kunden egal.
Zur Zeit sollten alle Kunden alles in ihrer Macht stehende unternehmen ihr Geld zurück zu erhalten oder weitere Abbuchungen zu vermeiden. Was die RV zur Zeit betreiben ist meiner Meinung nach Insolvenzverschleppung. Mitleid muss mit den RV auch keiner haben, denn was man in der Thomas Cook Affäre gesehen hat war, dass es zum normalen Geschäftsgebaren gehört, Airlines und Hotels oder vor Ort Dienstleister erst nach erbrachter Leistung, teilweise erst nach Wochen zu bezahlen. Die RV sitzen also meiner Meinung nach noch auf den Anzahlungen der Reisen, die Sie jetzt gerade durch die Reisewarnungen stornieren müssen und könnten demnach auch Rückzahlungen leisten. Können Sie RV das doch nicht, ist es nur ein weiteres Indiz dafür, dass es sich bei dem Geschäftsmodel um ein Schneeballsystem handelt, d.h. Liquidität ist nur vorhanden, so lange Neugeschäft mit entsprechenden Anzahlungen hereinkommt. Bleibt Neugeschäft aus, ist der RV nicht mehr in der Lage den Cash Flow darzustellen.
-
Mein Gott, lest doch mal die Chargebackbedingungen von Mastercard und Visa. Es sagt ja niemand, dass Chargeback nicht irgendwann möglich sein wird.
Aber nicht jetzt als Fasttrack, um sein Geld schneller wiederzubekommen! Selbst falls Ihr das Glück haben solltet, einen völlig ahnungslosen Bankangestellten wie alba2 zu erwischen, der den Antrag raushaut, erhaltet Ihr bestenfalls eine Vorbehaltsgutschrift auf dem Kreditkartenkonto, dem die acquirer Bank widersprechen kann. Ich weiß, dass es vielen nicht in ihr Weltbild passt, aber die Banken versuchen gerade aus dem Home Office die Wirtschaft am laufen zu halten, da Bund/KfW ja den gesamten Verwaltungsaufwand des größten Rettungsschirms der Nachkriegsgeschichte auf sie verlagert haben, das hat nichts mit mangelnder Kundenorientierung zu tun. Da kommen "ich will mein Geld aber heute und nicht in vier Wochen" Anträge von ungeduldigen Reisenden ganz besonders gut..."
Grundsätzlich ist die Idee, dass die Reiseveranstalter/Airlines mit Staatshilfe wieder flüssig gemacht werden und aus dieser Liquidität die Erstattung dann selbst vornehmen, sofern ein Gutschein/eine Umbuchung nicht auf Gegenliebe stößt. Sofern das (bei einzelnen) nicht funktioniert, bleibt das Chargeback ja immer noch als Fallback.
Lastschriftwiderspruch ist natürlich was anderes, ganz anderes Verfahren, geht auch bequem von zu Hause im Onlinebanking.
Und alle die jetzt meinen an Ihrer Kreditkarte rummanipulieren zu müssen (Sperre, Limitsenkung, etc.), nur um eine Abbuchung zu verhindern... Ihr wisst nie, wann Ihr die Karte noch brauchen werdet in dieser Krise...
-
SuperBarn
Lass dich von Profis beraten, nicht hier.
Z.B. bei einer Verbraucherzentrale. Du läufst sonst Gefahr Vertrags- oder Rechtsbruch zu begehen. -
Mein Gott, lest doch mal die Chargebackbedingungen von Mastercard und Visa. Es sagt ja niemand, dass Chargeback nicht irgendwann möglich sein wird.
Aber nicht jetzt als Fasttrack, um sein Geld schneller wiederzubekommen! Selbst falls Ihr das Glück haben solltet, einen völlig ahnungslosen Bankangestellten wie alba2 zu erwischen, der den Antrag raushaut, erhaltet Ihr bestenfalls eine Vorbehaltsgutschrift auf dem Kreditkartenkonto, dem die acquirer Bank widersprechen kann. Ich weiß, dass es vielen nicht in ihr Weltbild passt, aber die Banken versuchen gerade aus dem Home Office die Wirtschaft am laufen zu halten, da Bund/KfW ja den gesamten Verwaltungsaufwand des größten Rettungsschirms der Nachkriegsgeschichte auf sie verlagert haben, das hat nichts mit mangelnder Kundenorientierung zu tun. Da kommen "ich will mein Geld aber heute und nicht in vier Wochen" Anträge von ungeduldigen Reisenden ganz besonders gut..."
Grundsätzlich ist die Idee, dass die Reiseveranstalter/Airlines mit Staatshilfe wieder flüssig gemacht werden und aus dieser Liquidität die Erstattung dann selbst vornehmen, sofern ein Gutschein/eine Umbuchung nicht auf Gegenliebe stößt. Sofern das (bei einzelnen) nicht funktioniert, bleibt das Chargeback ja immer noch als Fallback.
Lastschriftwiderspruch ist natürlich was anderes, ganz anderes Verfahren, geht auch bequem von zu Hause im Onlinebanking.
Und alle die jetzt meinen an Ihrer Kreditkarte rummanipulieren zu müssen (Sperre, Limitsenkung, etc.), nur um eine Abbuchung zu verhindern... Ihr wisst nie, wann Ihr die Karte noch brauchen werdet in dieser Krise...
@Wülfi, es geht hier nicht um ein FastTrack, sondern um den Anspruch einer Rückforderung der mit Eintritt des gesetzlichen Verzugs (14 Tage nach BGB) automatisch eintritt. Die Gutschrift ist im Chargeback-Prozess ohnehin immer vorläufig, da die AquiringBank in einem Zeitraum von 8 Wochen widersprechen kann. Dies kann sie aber nur dann, wenn die Ansprüche nicht rechtens sind. Mir fehlt die Fantasie, wie das eine Bank begründen will.
In meiner Bank vor Ort hat den Chargeback Antrag ein Schalter Mitarbeiter durchgeführt. Der hatte ohnehin gerade nicht viel zu tun und Kunden dürfe nur einzeln eintreten . Mit KfW Darlehen hat der jedenfalls nichts zu tun. Ich hin froh meine kompetenten Ansprechpartner vor Ort zu haben. In einer Krise weiß man den Wert der Regionalbanken manchmal ganz besonders zu schätzen.
-
Das Bürgerliche Gesetzbuch ist hier bereits mehrfach zitiert und auch auszugsweise hochgeladen worden. Interessiert manche Seite aber ganz und gar nicht.
-
@DominikK - den Antrag annehmen kann er ja, aber entscheiden, ob sie das Verfahren einleiten, tut die Kreditkartenbank, ich bin skeptisch zu Charge Back.
-
@DominikK - den Antrag annehmen kann er ja, aber entscheiden, ob sie das Verfahren einleiten, tut die Kreditkartenbank, ich bin skeptisch zu Charge Back.
@BieneMaja, ich habe die Fax Bestätigung an die Kreditkartengesellschaft Visa und werde seit Montag auf dem Laufenden über den Bearbeitungsstand gehalten. Also ja, der Chargeback ist eingeleitet.
-
In einer Krise ist Solidarität gefragt. Zwischen Menschen untereinander, zwischen Regierung und Bürgern und zwischen Verbrauchern und Unternehmen. Egoismus in Form von "me first", "gilt nur für die anderen" oder "Hauptsache mein Geld ist gerettet" ist unsolidarisch.
Meine anfänglich hohe Meinung über das HC-Forum, seine User und seine Admistratoren sinkt von Tag zu Tag.
