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Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Allgemeine Fragen
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  • Michiii66M Michiii66

    So ,ich wieder , also ich habe ja mein Geld komplett zurück bekommen , ich hätte eventuell einen gutschein akzeptiert wenn der Veranstalter die Gelder an die Airline und an die Resorts weiter geleitet hätte , haben sie aber nicht .

    Zwangsgutschein hätte ich nicht akzeptiert, das hat was von Diktatur .

    Michi

    vonschmelingV Offline
    vonschmelingV Offline
    vonschmeling
    Moderator
    schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
    #2061

    @michiii66 sagte:

    ... ich hätte eventuell einen gutschein akzeptiert wenn der Veranstalter die Gelder an die Airline und an die Resorts weiter geleitet hätte , haben sie aber nicht .

    Wie bist du zu dieser erstaunlichen Erkenntnis gelangt? Oder ist das nur so ein Spruch?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
    "Im Herzen barfuß!"

    Michiii66M HC-Mitglied2162603H 2 Antworten Letzte Antwort
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    • vonschmelingV Offline
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      vonschmeling
      Moderator
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2062

      @Holly-man
      Jau ... darum ging´s aber nicht sondern vielmehr um die konkrete Frage was wäre wenn.
      Wie gesagt - es gibt gerade in Deutschland eine enorme Verbraucherlobby, die Tränengefäße räume ich gern auch schon mal ab obwohl nach mir mit Teetassen geworfen wird ... 😴

      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
      "Im Herzen barfuß!"

      PedroschkaP 1 Antwort Letzte Antwort
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      • vonschmelingV vonschmeling

        @Holly-man
        Jau ... darum ging´s aber nicht sondern vielmehr um die konkrete Frage was wäre wenn.
        Wie gesagt - es gibt gerade in Deutschland eine enorme Verbraucherlobby, die Tränengefäße räume ich gern auch schon mal ab obwohl nach mir mit Teetassen geworfen wird ... 😴

        PedroschkaP Offline
        PedroschkaP Offline
        Pedroschka
        schrieb am zuletzt editiert von
        #2063

        von Schmeling

        Zur Klärung:

        Da ich selber Inhaber eines Systemrelevanten Betriebes bin, kenne ich besser wie
        die meisten wann es jemand in Bezug auf Covid schlecht geht und welcher Aufwand
        betrieben werden muss.

        Deshalb verurteile ich Pauschale Annahmen über Personen😉

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • vonschmelingV vonschmeling

          @michiii66 sagte:

          ... ich hätte eventuell einen gutschein akzeptiert wenn der Veranstalter die Gelder an die Airline und an die Resorts weiter geleitet hätte , haben sie aber nicht .

          Wie bist du zu dieser erstaunlichen Erkenntnis gelangt? Oder ist das nur so ein Spruch?

          Michiii66M Offline
          Michiii66M Offline
          Michiii66
          schrieb am zuletzt editiert von
          #2064

          @vonschmeling sagte:

          Wie bist du zu dieser erstaunlichen Erkenntnis gelangt? Oder ist das nur so ein Spruch?

          Wir sind doch alle nur Sprücheklopfer , ich weiss das weil ein Freund bei Fraport arbeitet und meine Ex Frau beim RV gearbeitet hat da gibts Rechnung nach erbrachter Leistung.

          Und bei TC Pleite konnte ich live mit erleben wie die Hotels die Touristen quasi fast erpresst haben das sie zahlen sollen.

          Michi

          Jeder sagte das geht nicht, dann kam einer der das nicht wusste und machte es einfach.........

          Michiii66M 1 Antwort Letzte Antwort
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          • Michiii66M Michiii66

            @vonschmeling sagte:

            Wie bist du zu dieser erstaunlichen Erkenntnis gelangt? Oder ist das nur so ein Spruch?

            Wir sind doch alle nur Sprücheklopfer , ich weiss das weil ein Freund bei Fraport arbeitet und meine Ex Frau beim RV gearbeitet hat da gibts Rechnung nach erbrachter Leistung.

            Und bei TC Pleite konnte ich live mit erleben wie die Hotels die Touristen quasi fast erpresst haben das sie zahlen sollen.

            Michi

            Michiii66M Offline
            Michiii66M Offline
            Michiii66
            schrieb am zuletzt editiert von
            #2065

            Ergänzung : das ist ja auch normal in der Geschäftswelt aber bei den Reiseveranstalter anscheinend nicht , die kassieren vorher ab !!!!!

            Michi

            Jeder sagte das geht nicht, dann kam einer der das nicht wusste und machte es einfach.........

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • vonschmelingV Offline
              vonschmelingV Offline
              vonschmeling
              Moderator
              schrieb am zuletzt editiert von
              #2066

              @Michiii66
              Aha, du arbeitest also am Thema ...

              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
              "Im Herzen barfuß!"

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              • vonschmelingV vonschmeling

                @sswiti sagte:

                du orakelst aber, ... dass Deutschland Lösungen hätte.
                Das weißt du nicht,

                Doch, das weiß ich.

                genauso kann die EU Kommission nicht auf die Gutschein Lösung statt Erstattung eingehen. Noch sagen sie deutlich, die Verbraucher haben ein Recht auf Erstattung.

                Richtig, die Entscheidung ist einigermaßen offen.

                Wie es in zwei Wochen aussieht werden wir erfahren.

                Jau. Wie es mit den Gutscheinen aussieht erfährst du vermutlich schneller.

                HC-Mitglied2162603H Offline
                HC-Mitglied2162603H Offline
                HC-Mitglied2162603
                Gesperrt
                schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                #2067

                @vonschmeling

                wenn du weißt, wie diese loesungen aussehen, dann teile es doch den unwissenden und fragenden hier mit

                Michiii66M 1 Antwort Letzte Antwort
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                • forelle12F Offline
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                  forelle12
                  schrieb am zuletzt editiert von forelle12
                  #2068

                  @vonschmeling

                  Hallo,

                  wie sieht es aus für eine Reise am 24.05 , wir haben im Januar eine Reise nach Ägypten gebucht und angezahlt. Am 24.04. wird die Restzahlung abgebucht aber ich denke mal für Mai werden auch keine Flüge stattfinden.

                  Bekommt man dann für die Anzahlung den Gutschein womit ich kein Problem hätte oder wir trotzdem der komplette Reisepreis noch abgebucht und man erhält über die gesamte Summe den Gutschein denn damit habe Ich ein Problem da Ich dieses Jahr nicht mehr fliegen kann.

                  vonschmelingV utipepeU 2 Antworten Letzte Antwort
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                  • vonschmelingV vonschmeling

                    @michiii66 sagte:

                    ... ich hätte eventuell einen gutschein akzeptiert wenn der Veranstalter die Gelder an die Airline und an die Resorts weiter geleitet hätte , haben sie aber nicht .

                    Wie bist du zu dieser erstaunlichen Erkenntnis gelangt? Oder ist das nur so ein Spruch?

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                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #2069

                    @vonschmeling sagte:

                    Wie bist du zu dieser erstaunlichen Erkenntnis gelangt? Oder ist das nur so ein Spruch?

                    es ist doch inzwischen jedem, gerade nach der tc pleite oeffentlich bekannt, das hoteliers und airlines teilweise erst 2-3 monate nachdem der gast abgereist ist, vom veranstalter ihre gelder ausbezahlt bekommen

                    vonschmelingV 1 Antwort Letzte Antwort
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                    • vonschmelingV Offline
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                      Moderator
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #2070

                      Das habe ich bereits - soweit erhärtet, Suzimausi.

                      • Absicherung im Falle der Insolvenz
                      • Auszahlung nach Ablauf der Geltungsdauer (max. 18 Monate)
                      • Verjährung erst nach 36 Monaten

                      Soweit es die Budgetseite betrifft ist die Bundesregierung bestens aufgestellt.
                      Du wirst wohl kaum erwarten, dass ich darüber auch noch darlege?

                      Mannmannmann ...

                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                      "Im Herzen barfuß!"

                      leosneffeL 1 Antwort Letzte Antwort
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                      • vonschmelingV vonschmeling

                        Das habe ich bereits - soweit erhärtet, Suzimausi.

                        • Absicherung im Falle der Insolvenz
                        • Auszahlung nach Ablauf der Geltungsdauer (max. 18 Monate)
                        • Verjährung erst nach 36 Monaten

                        Soweit es die Budgetseite betrifft ist die Bundesregierung bestens aufgestellt.
                        Du wirst wohl kaum erwarten, dass ich darüber auch noch darlege?

                        Mannmannmann ...

                        leosneffeL Offline
                        leosneffeL Offline
                        leosneffe
                        schrieb am zuletzt editiert von leosneffe
                        #2071

                        Lach das wird vom BGH in die richtige Richtung gelenkt

                        und ja ich habeZeit

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • HC-Mitglied2162603H HC-Mitglied2162603

                          @vonschmeling sagte:

                          Wie bist du zu dieser erstaunlichen Erkenntnis gelangt? Oder ist das nur so ein Spruch?

                          es ist doch inzwischen jedem, gerade nach der tc pleite oeffentlich bekannt, das hoteliers und airlines teilweise erst 2-3 monate nachdem der gast abgereist ist, vom veranstalter ihre gelder ausbezahlt bekommen

                          vonschmelingV Offline
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                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #2072

                          @suzimausi sagte:

                          es ist doch inzwischen jedem, gerade nach der tc pleite oeffentlich bekannt, das hoteliers und airlines teilweise erst 2-3 monate nachdem der gast abgereist ist, vom veranstalter ihre gelder ausbezahlt bekommen

                          Sorry, aber was ein Schwachsinn???
                          Volkstümliche Erkenntnis aus bitte welcher Quelle genau?
                          So eine pauschale Mutmaßung entbehrt nun mal jeglicher Substanz bei den höchst unterschiedlichen Verträgen - bitte setze sowas nicht als Fakt ab.

                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                          "Im Herzen barfuß!"

                          leosneffeL HC-Mitglied2162603H 2 Antworten Letzte Antwort
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                          • HC-Mitglied2162603H HC-Mitglied2162603

                            @vonschmeling

                            wenn du weißt, wie diese loesungen aussehen, dann teile es doch den unwissenden und fragenden hier mit

                            Michiii66M Offline
                            Michiii66M Offline
                            Michiii66
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #2073

                            @suzimausi sagte:

                            wenn du weißt, wie diese loesungen aussehen, dann teile es doch den unwissenden und fragenden hier mit

                            Er denkt er ist Gott , iser aber nicht😃.

                            Jeder sagte das geht nicht, dann kam einer der das nicht wusste und machte es einfach.........

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • vonschmelingV vonschmeling

                              @suzimausi sagte:

                              es ist doch inzwischen jedem, gerade nach der tc pleite oeffentlich bekannt, das hoteliers und airlines teilweise erst 2-3 monate nachdem der gast abgereist ist, vom veranstalter ihre gelder ausbezahlt bekommen

                              Sorry, aber was ein Schwachsinn???
                              Volkstümliche Erkenntnis aus bitte welcher Quelle genau?
                              So eine pauschale Mutmaßung entbehrt nun mal jeglicher Substanz bei den höchst unterschiedlichen Verträgen - bitte setze sowas nicht als Fakt ab.

                              leosneffeL Offline
                              leosneffeL Offline
                              leosneffe
                              schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                              #2074

                              @vonschmeling

                              Aber mal halblang VS diese Vorgehensweise ist mir auch von einigen Hoteliers in der Türkei im persönlichen Gespräch bestätigt worden

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • forelle12F forelle12

                                @vonschmeling

                                Hallo,

                                wie sieht es aus für eine Reise am 24.05 , wir haben im Januar eine Reise nach Ägypten gebucht und angezahlt. Am 24.04. wird die Restzahlung abgebucht aber ich denke mal für Mai werden auch keine Flüge stattfinden.

                                Bekommt man dann für die Anzahlung den Gutschein womit ich kein Problem hätte oder wir trotzdem der komplette Reisepreis noch abgebucht und man erhält über die gesamte Summe den Gutschein denn damit habe Ich ein Problem da Ich dieses Jahr nicht mehr fliegen kann.

                                vonschmelingV Offline
                                vonschmelingV Offline
                                vonschmeling
                                Moderator
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #2075

                                @forelle12
                                Du kannst der Abbuchung widersprechen, ich glaube tatsächlich auch nicht an eine unbeeinträchtige Durchführung von Reisen im Mai 2020.
                                Die Buchungsstelle (Reisebüro (OTA oder stationär) ist dein Ansprechpartner. Trage dort dein Problem vor.
                                Falls du einen Gutschein nicht einlösen kannst geht der Wert nicht verloren sondern muss dir nach Ablauf ausbezahlt werden.

                                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                "Im Herzen barfuß!"

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • forelle12F forelle12

                                  @vonschmeling

                                  Hallo,

                                  wie sieht es aus für eine Reise am 24.05 , wir haben im Januar eine Reise nach Ägypten gebucht und angezahlt. Am 24.04. wird die Restzahlung abgebucht aber ich denke mal für Mai werden auch keine Flüge stattfinden.

                                  Bekommt man dann für die Anzahlung den Gutschein womit ich kein Problem hätte oder wir trotzdem der komplette Reisepreis noch abgebucht und man erhält über die gesamte Summe den Gutschein denn damit habe Ich ein Problem da Ich dieses Jahr nicht mehr fliegen kann.

                                  utipepeU Offline
                                  utipepeU Offline
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                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #2076

                                  @forelle12 sagte:

                                  @vonschmeling

                                  Hallo,

                                  wie sieht es aus für eine Reise am 24.05 , wir haben im Januar eine Reise nach Ägypten gebucht und angezahlt. Am 24.04. wird die Restzahlung abgebucht aber ich denke mal für Mai werden auch keine Flüge stattfinden.

                                  Bekommt man dann für die Anzahlung den Gutschein womit ich kein Problem hätte oder wir trotzdem der komplette Reisepreis noch abgebucht und man erhält über die gesamte Summe den Gutschein denn damit habe Ich ein Problem da Ich dieses Jahr nicht mehr fliegen kann.

                                  Hallo,

                                  der Frage würde ich mich gerne Anschließen. Unsere Anzahlung (40%) wurde im Januar 2020 bezahlt, die Restzahlung (60%) ist Anfang Mai fällig. Pauschalreise in die Türkei, gebucht über XFTI, bezahlt via Kreditkarte.

                                  Danke für Eure Hilfe.

                                  vonschmelingV 1 Antwort Letzte Antwort
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                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #2077

                                    @leosneffe
                                    Aber mal halblang -- unter genau welchen vertraglichen Vereinbarungen?
                                    Erinnerung:
                                    Ursächlich für den Aspekt war die Mutmaßung, die Guthaben würden grundsätzlich nicht an die "Airlines und Hotels /Resorts" weitergegeben.
                                    Klar soweit?
                                    Wie gesagt - es gibt da höchst unterschiedliche Modalitäten - insofern bleibe ich absolut bei meiner Antwort an Suzimausi.

                                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                    "Im Herzen barfuß!"

                                    Ta_MaraT leosneffeL 2 Antworten Letzte Antwort
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                                    • vonschmelingV vonschmeling

                                      @suzimausi sagte:

                                      es ist doch inzwischen jedem, gerade nach der tc pleite oeffentlich bekannt, das hoteliers und airlines teilweise erst 2-3 monate nachdem der gast abgereist ist, vom veranstalter ihre gelder ausbezahlt bekommen

                                      Sorry, aber was ein Schwachsinn???
                                      Volkstümliche Erkenntnis aus bitte welcher Quelle genau?
                                      So eine pauschale Mutmaßung entbehrt nun mal jeglicher Substanz bei den höchst unterschiedlichen Verträgen - bitte setze sowas nicht als Fakt ab.

                                      HC-Mitglied2162603H Offline
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                                      #2078

                                      @vonschmeling

                                      fakten die nicht in dein weltbild / superwissen passen, duerfen als schwachsinn bezeichnet werden ?
                                      und nein, es entbehrt nicht jeglicher substanz, aber das muß ich dir sicher genausowenig darlegen, wie du der meinung bist, anderen es mit fakten zu belegen

                                      vonschmelingV 1 Antwort Letzte Antwort
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                                        @forelle12 sagte:

                                        @vonschmeling

                                        Hallo,

                                        wie sieht es aus für eine Reise am 24.05 , wir haben im Januar eine Reise nach Ägypten gebucht und angezahlt. Am 24.04. wird die Restzahlung abgebucht aber ich denke mal für Mai werden auch keine Flüge stattfinden.

                                        Bekommt man dann für die Anzahlung den Gutschein womit ich kein Problem hätte oder wir trotzdem der komplette Reisepreis noch abgebucht und man erhält über die gesamte Summe den Gutschein denn damit habe Ich ein Problem da Ich dieses Jahr nicht mehr fliegen kann.

                                        Hallo,

                                        der Frage würde ich mich gerne Anschließen. Unsere Anzahlung (40%) wurde im Januar 2020 bezahlt, die Restzahlung (60%) ist Anfang Mai fällig. Pauschalreise in die Türkei, gebucht über XFTI, bezahlt via Kreditkarte.

                                        Danke für Eure Hilfe.

                                        vonschmelingV Offline
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                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #2079

                                        @utipepe sagte:

                                        ... Unsere Anzahlung (40%) wurde im Januar 2020 bezahlt, die Restzahlung (60%) ist Anfang Mai fällig. Pauschalreise in die Türkei, gebucht über XFTI, bezahlt via Kreditkarte.

                                        Danke für Eure Hilfe.

                                        Welche Hilfe erwartest du, utipepe?
                                        Wir hangeln uns gerade im Rythmus von maximal 12h voran!?
                                        Ggf. kündigst du die Verweigerung der Restzahlung an und wartest die Reaktion ab.
                                        (Risiken und Nebenwirkungen: Dieser Beitrag hat ein mhd von ca. 25 Minuten!)

                                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                        "Im Herzen barfuß!"

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                                          @leosneffe
                                          Aber mal halblang -- unter genau welchen vertraglichen Vereinbarungen?
                                          Erinnerung:
                                          Ursächlich für den Aspekt war die Mutmaßung, die Guthaben würden grundsätzlich nicht an die "Airlines und Hotels /Resorts" weitergegeben.
                                          Klar soweit?
                                          Wie gesagt - es gibt da höchst unterschiedliche Modalitäten - insofern bleibe ich absolut bei meiner Antwort an Suzimausi.

                                          Ta_MaraT Offline
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                                          #2080

                                          Hallo,

                                          wir haben vom 13. bis 27.3. einen Urlaub in Ägypten gebucht. Am 18.3. wurden wir vorzeitig zurückgelogen, nach München anstatt nach Frankfurt. Letzte Woche habe ich Schauinsland aufgefordert mir den Betrag zu erstatten, der auf die nicht erbrachten Urlaubstage entfällt. Heute kam die Antwort:

                                          • Anliegen umfassend geprüft
                                          • wegen der Pandemie unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände
                                          • deshalb Fortführung bzw mangelfreie Durhcführung der ursprünglich geplanten Reise unmöglich
                                          • "im Ergebnis kein Erstattungsanspruch aus rechtlichen Gründen (unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände)

                                          Hat jemand auch schon so ein Schreiben bekommen? Wie handelt ihr jetzt bzw wie sollte man handeln?
                                          Ich habe über 100 Seiten des Forums durchgelesen und gesehen, dass einige von Schauinsland schon Gutschriften/Rückzahlungen bekommen haben. Ich sehe keinen Grund jemanden, der seinen Urlaub abbrechen musste anders zu behandelt als bei einer Stornierung. Die Umbuchung auf einen früheren Flug sehe ich als Kündigung seitens des Reiseveranstalters an, also ist der anteilige Reisepreis zurückzuzahlen. Sehe ich das falsch?

                                          Schauinsland beruft sich auf unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände. Die spielen aber nur bei Schadensersatz eine Rolle. Schadensersatz beanspruche ich jedoch gar nicht...

                                          vonschmelingV 1 Antwort Letzte Antwort
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