Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
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Danke schonmal für die Antworten.
Das würde bedeuten das der RV selbst gegen ein Gesetz verstößt um auf ein neues Recht zu warten.
Das wiederspricht ja jedem Rechtsverständnis.Logisch wäre, wenn es für alle Reisen gilt die storniert werden nachdem das eventuellle neue Gesetz mit dem Gutschein durch ist. Evtl. auch noch wenn die 14 Tage noch laufen! Sprich 14 Tage rückwirkend nach Stornierung + Gesetzesänderung.
Naja man wird sehen. Im Zweifel klärst es ein Anwalt.
@meinschiffbucher sagte:
Das wiederspricht ja jedem Rechtsverständnis.
Wieso jedem?
Vielleicht kommt es ja doch ein wenig auf das Niveau der Verständnisebene an - ansonsten hätte ein jeder Volljurist ganz umsonst mindestens 4 Jahre Studienzeit investiert um dann mit 4 Minuten Googeln zu einem abschließenden Ergebnis gelangen zu können?! -
@meinschiffbucher
Falls die Gutschein-Lösung kommt, kannst du dir den Weg zum Anwalt sparen. Die wird mit hoher Wahrscheinlichkeit vor dem BGH bzw. EUGH enden. Aber erst Jahre später, wenn die Gutscheine längst eingelöst oder ausgezahlt wurden.
Bei Gesetzgebungsverfahren unter Zeitdruck wird einkalkuliert, dass ein hohes Gericht das Gesetz evtl. einkassiert. Ein sofortiger Stopp ist nur zu befürchten, wenn z.B. essentielle Grundrechte (Grundgesetz) verletzt werde. Die Folgen beschränken sich daher in fast allen Fällen darauf, dass der Gesetzgeber das Gesetz für die Zunkuft überarbeiten muss bzw. bei einem späteren, ähnlich gelagerten Fall nicht erneut so handeln darf.
Die Alternative für den Gesetzgeber wäre nicht zu handeln. Das ist gerade in Ausnahmesitutionen die schlechteste Lösung. -
@meinschiffbucher
Falls die Gutschein-Lösung kommt, kannst du dir den Weg zum Anwalt sparen. Die wird mit hoher Wahrscheinlichkeit vor dem BGH bzw. EUGH enden. Aber erst Jahre später, wenn die Gutscheine längst eingelöst oder ausgezahlt wurden.
Bei Gesetzgebungsverfahren unter Zeitdruck wird einkalkuliert, dass ein hohes Gericht das Gesetz evtl. einkassiert. Ein sofortiger Stopp ist nur zu befürchten, wenn z.B. essentielle Grundrechte (Grundgesetz) verletzt werde. Die Folgen beschränken sich daher in fast allen Fällen darauf, dass der Gesetzgeber das Gesetz für die Zunkuft überarbeiten muss bzw. bei einem späteren, ähnlich gelagerten Fall nicht erneut so handeln darf.
Die Alternative für den Gesetzgeber wäre nicht zu handeln. Das ist gerade in Ausnahmesitutionen die schlechteste Lösung.@steelydan1
Da hast du Recht! Auch wenn man höchstwahrscheinlich den Rechtsstreit gewinnen würde ist der Zeitaufwand zu hoch und der Zeitraum bis zur Entscheidung zu lange.Gibt ja noch die Möglichkeit, dass das Gesetz noch scheitert oder mein RV die Variante Gutschein nicht anwendet.
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Überaus befremdlich finde ich den recht willkürlichen Termin des 08. März. Was ist am 08. März passiert? Und warum sollte die Gutscheinregelung für Buchungen bis zum 07. März gelten und nicht für Buchungen danach? Umgekehrt wäre es zumindest nachvollziehbar, wenn man sich sehenden Auges in sein Verderben gebucht hätte. Nur für den Fall, dass der 08.03. irgendeine pandemische Relevanz hätte.
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Bist du sicher, die soweit angedachte Regelung wirklich begriffen zu haben?
Sie soll auf Buchungen nach dem 8.3.2020 angewendet werden. -
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Bist du sicher, die soweit angedachte Regelung wirklich begriffen zu haben?
Sie soll auf Buchungen nach dem 8.3.2020 angewendet werden.@vonschmeling sagte:
Bist du sicher, die soweit angedachte Regelung wirklich begriffen zu haben?
Sie soll auf Buchungen nach dem 8.3.2020 angewendet werden.Sie soll auf Buchungen angewendet werden, die vor dem 08. März erfolgten. Ansonsten gäbe es hier sicher nicht so eine Aufregung.
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/gutschein-statt-erstattung-1738860
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@vonschmeling sagte:
Bist du sicher, die soweit angedachte Regelung wirklich begriffen zu haben?
Sie soll auf Buchungen nach dem 8.3.2020 angewendet werden.Sie soll auf Buchungen angewendet werden, die vor dem 08. März erfolgten. Ansonsten gäbe es hier sicher nicht so eine Aufregung.
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/gutschein-statt-erstattung-1738860
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@Schnitzelesser
Ja natürlich ... entschuldige meine Umnachtung!!!
Was geschah am 8.3.2020 klick -
@meinschiffbucher
Das war unnötig und unfair. vonschmelig gibt sich viel Mühe, wendet viel Zeit auf und hat gute Kenntnisse im Reiserecht.
Fehler oder Zahlendreher passieren uns allen hin und wieder. Jeder ist dann froh, wenn sachlich darauf hingewiesen wird. -
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Petitionen und ähnliche Aufrufe plaziert doch bitte in den dafür bestimmten Portalen und verzichtet auf Links und Aufrufe hier im Forum von HolidayCheck.
Danke!
(ggf. mal die Forenregeln doch mal durchlesen!?) -
Schon wieder eine Petition?
Gab heute Nacht schonmal eine. Die war ganz konfus verfasst. -
@edithe sagte:
Alltours verzichtet auf die Gutschein -Lösung>klick
Wäre schön, wenn dies auch für Buchungen der Marken Alltours-X und Byebye gelten soll...
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Das kann ich leider nicht beantworten.
Es ist jedenfalls eine offizielle Pressemitteilung von Alltours: Klick (pdf)