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FTI Teil II

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Reiseveranstalter
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  • Ahotep2A Ahotep2

    DZA, also Doppelzimmer zur Alleinnutzung, sind oft die Gurkenzimmer. Sprich: Diese können von der Ausstattung her schlechter sein als normale Doppel/Zimmer, die normal belegt sind.
    Das hätte die Dame im RB wissen müssen.
    Hier mal die Beschreibung auf der Hotelseite dazu klick

    Doppelzimmer zur Alleinbenutzung

    • kleiner als Doppelzimmer Superior
    • Zimmergröße: 25 - 30 qm
    • Dusche/WC
    • Flachbildschirm, Föhn, Sat.-TV, Telefon
    • französischer Balkon
    • Safe (inklusive)
    • Minibar (gegen Gebühr)
    • Klimaanlage (inklusive)
    • Roomservice (gegen Gebühr)
    Günter/HolidayCheckG Offline
    Günter/HolidayCheckG Offline
    Günter/HolidayCheck
    Admin Experte Fuerteventura
    schrieb am zuletzt editiert von
    #2001

    @ahotep sagte:

    DZA, also Doppelzimmer zur Alleinnutzung, sind oft die Gurkenzimmer. Sprich: Diese können von der Ausstattung her schlechter sein als normale Doppel/Zimmer, die normal belegt sind.
    Das hätte die Dame im RB wissen müssen.

    Ahotep ,völlig richtiger Hinweis. Der Fehler liegt auch beim Reisebüro. Durchgebucht und fertig.
    Unschön!

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    • Günter/HolidayCheckG Offline
      Günter/HolidayCheckG Offline
      Günter/HolidayCheck
      Admin Experte Fuerteventura
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2002

      @Sanne678 Nein die wirst Du nirgends finden,sehr viele Hotels sind eben keine "Katalogware" siehe meine Hinweise dazu oben
      Das ist bei vielen VA so.
      Ich denke nicht dass das Reisebüro nachträglich etwas herausholen kann. Es gibt eine Bestätigung und das steht nichts von Balkon.
      Sorry, da hat das RB durchgeschlafen.

      Ahotep2A sanne678S 2 Antworten Letzte Antwort
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      • Günter/HolidayCheckG Günter/HolidayCheck

        @Sanne678 Nein die wirst Du nirgends finden,sehr viele Hotels sind eben keine "Katalogware" siehe meine Hinweise dazu oben
        Das ist bei vielen VA so.
        Ich denke nicht dass das Reisebüro nachträglich etwas herausholen kann. Es gibt eine Bestätigung und das steht nichts von Balkon.
        Sorry, da hat das RB durchgeschlafen.

        Ahotep2A Offline
        Ahotep2A Offline
        Ahotep2
        Admin Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
        schrieb am zuletzt editiert von
        #2003

        Steht ja so auch schon ewig auf HP des Hotels....

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • Günter/HolidayCheckG Günter/HolidayCheck

          @Sanne678 Nein die wirst Du nirgends finden,sehr viele Hotels sind eben keine "Katalogware" siehe meine Hinweise dazu oben
          Das ist bei vielen VA so.
          Ich denke nicht dass das Reisebüro nachträglich etwas herausholen kann. Es gibt eine Bestätigung und das steht nichts von Balkon.
          Sorry, da hat das RB durchgeschlafen.

          sanne678S Offline
          sanne678S Offline
          sanne678
          schrieb am zuletzt editiert von sanne678
          #2004

          …. ja, das Reisebüro hätte es bei der Einbuchung wahrscheinlich sehen können, wir haben beim Aussuchen nur gesehen, Doppelzimmer zur allein Benutzung, Balkon/ Terrasse, mehr nicht…..

          @Ahotep…. für die zwei ist aber die Zimmer Beschreibung bindend, die bei der Buchung vom Veranstalter ausgewiesen wurde und das war ganz klar Doppelzimmer zur Alleinnutzung, Balkon oder Terrasse….. Von einer weiteren Information, dass es sich um einen französischen Balkon handelt, war im Februar nichts zu lesen.

          aber nun gut, Hauptsache die zwei haben einen schönen Urlaub, danke Euch 🙂

          Nochmals danke

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • HABERLINGH Offline
            HABERLINGH Offline
            HABERLING
            schrieb am zuletzt editiert von
            #2005

            Bis 02.11.2022: FLEXPLUS-Tarif für nur 1€, klick hier

            "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • MAN-mannM Offline
              MAN-mannM Offline
              MAN-mann
              schrieb am zuletzt editiert von
              #2006

              .......etwas neues zum Orient-Geschäft klick mal

              der Heiner

              Zu Hause ist wo man auch am Abend"Moin"sagt

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • KourionK Offline
                KourionK Offline
                Kourion
                schrieb am zuletzt editiert von Kourion
                #2007

                Nil-Programm im Best-of-Katalog U. a.: "20 Schiffe in der Wintersaison"

                Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • Ahotep2A Offline
                  Ahotep2A Offline
                  Ahotep2
                  Admin Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #2008

                  Habe mal reingeschaut: Oase Siwa ist einer der schönsten Gelegenheiten, das richtige Ägypten kennen zu lernen. 😏 Und die Strände um Marsa Matruh haben karibisches Flair...

                  1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • editheE Offline
                    editheE Offline
                    edithe
                    Moderator Türkei Experte Türkische Riviera
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #2009

                    FTI Black Week Woche mit täglich wechselnden Deals >Klick und dazu für nur 10 €uro pro Buchung der FTI Flex Plus Tarif hinzu buchbar.

                    Info für alle User: Mir wurden von den Admins ab dem 07.07.2020 die Moderatorenrechte im Unterforum Türkei eingeräumt. Dies dient auch der Entlastung des Admin-Teams.

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • Günter/HolidayCheckG Offline
                      Günter/HolidayCheckG Offline
                      Günter/HolidayCheck
                      Admin Experte Fuerteventura
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #2010

                      Dazu noch ein Hinweis- das spielen die über alle Kanäle aus, man muss es nicht direkt bei FTI buchen

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • cocolyC Offline
                        cocolyC Offline
                        cocoly
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #2011

                        FTI zahlt entstandene Kosten für Taxi/Verpflegung bei annuliertem Flug nicht sowie den fehlenden Urlaubstag

                        Hallo Zusammen,

                        ich bin mit FTI im Oktober als Pauschalreise verreist. Am Abreisetag war ich morgens um 10 Uhr am Flughafen, während des Check ins, sprang die Abflugzeit von 13 Uhr auf 19 Uhr. Das Spiel ging dann weiter auf 20 Uhr, 20.30 Uhr und letzendlich wurden wir 21.30 Uhr geboarded und dann 22.00 Uhr wieder aus dem Flugzeug auszusteigen und die Info zu bekommen, Flug annuliert. Gepäck wieder holen, leider keine Personal da zum Entladen. Das freut einem doch nach 14h am Flughafen.
                        Am Flughafen erklärte uns ein Flughafen Mitarbeiter, dass die uns entstehenden Kosten für Taxi, Hotelübernachtung sowie Frühstück am nächsten Morgen vom Reiseveranstalter erstattet werden. Wir sollten alle Belege aufheben.
                        Dies habe ich auch getan.

                        Angereist bin ich dann am Zielort 24h später, so dass mir ein kompletter Urlaubstag fehlt. Das Hotel war über die verspätete Anreise nicht informiert und hatte mein Zimmer bereits anderweitig vergeben. Dies konnte aber vor Ort geklärt werden. Eine Nachfrage, Entschuldigung o.ä. eines ortsansässigen Reiseleiters gab es natürlich nicht.
                        Alle diese Kosten habe ich bei FTI eingereicht plus die Reisepreiskürzung wegen des entgangenen Urlaubstages und FTI weigert sich die Kosten zu erstatten, da die Airline zuständig wäre. Ich habe darauf hingewiesen mit Angabe von Gerichtsurteilen, dass das EU Fluggastrecht nichts mit dem Pflichten eine Reiseverantstalter ggü seiner Kunden aus dem BGB zu tun haben und mir diese Kosten zustehen. Aber FTI sagt nein.
                        Habt Ihr einen Tip? Ich habe nun mittlerweile diverses über FTI und deren Kundenservice bzw Nicht Kundenservice gelesen, aber es kann doch nicht sein, dass sie damit durchkommen?
                        Von anderen Reisenden andere Veranstalter weiß ich, dass die Kosten dort anstandslos gezahlt wurden.
                        Gebucht habe ich hier über Holidaycheck, soll ich die als Reisebüro einschalten?

                        Falls das noch wichtig ist, die Airline war Smart Lynx Airline, da wird es keinen Pfennig geben, sogar die Fluggastrechte Portale haben alle abgelehnt, da Smart Lynx auch nach Gerichtsurteilen nicht zahlt.

                        Danke für Eure Hilfe

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • vonschmelingV Offline
                          vonschmelingV Offline
                          vonschmeling
                          Moderator
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #2012

                          Komplexer Sachverhalt ...
                          Soweit aus deinem Vortrag erkennbar ist zunächst einmal ein Anspruch gem. VO(EG)261/2004 wegen der Verspätung.
                          Ferner wären Betreuungsleistungen zu erbringen gewesen - ebenfalls vom LFU.
                          Ab der fünften Stunde der Verspätung und für jede weiter käme ein Anspruch gegenüber dem Veranstalter in Betracht in Höhe von 5% eines Tagessatzes der Reisekosten. Allerdings würde dieser Anspruch ggf.aufgerechnet mit jenem gem. der VO(EG)261/04 und ist ja ziemlich uninteressant im Vergleich.

                          Du kannst also entweder die eine oder die andere Methode zur Beschwerde wählen.
                          Selbstverständlich ist die Durchsetzung von Forderungen gegenüber SmartLynx möglich, alle anderweitigen Behauptungen sind kompletter Mumpitz.

                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                          "Im Herzen barfuß!"

                          cocolyC 1 Antwort Letzte Antwort
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                          • vonschmelingV vonschmeling

                            Komplexer Sachverhalt ...
                            Soweit aus deinem Vortrag erkennbar ist zunächst einmal ein Anspruch gem. VO(EG)261/2004 wegen der Verspätung.
                            Ferner wären Betreuungsleistungen zu erbringen gewesen - ebenfalls vom LFU.
                            Ab der fünften Stunde der Verspätung und für jede weiter käme ein Anspruch gegenüber dem Veranstalter in Betracht in Höhe von 5% eines Tagessatzes der Reisekosten. Allerdings würde dieser Anspruch ggf.aufgerechnet mit jenem gem. der VO(EG)261/04 und ist ja ziemlich uninteressant im Vergleich.

                            Du kannst also entweder die eine oder die andere Methode zur Beschwerde wählen.
                            Selbstverständlich ist die Durchsetzung von Forderungen gegenüber SmartLynx möglich, alle anderweitigen Behauptungen sind kompletter Mumpitz.

                            cocolyC Offline
                            cocolyC Offline
                            cocoly
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #2013

                            Danke für Deine Einschätzung, aber 5 Fluggastrechte Portale haben den Fall abgelehnt, davon 2 Direktzahler wegen der Airline. Dahingehend scheint man sich ja einig zu sein.
                            Natürlich habe ich das bei der Airline eingereicht, aber außer einer Eingangsbestätigung habe ich nichts mehr gehört. Wie soll ich dann nachweisen, dass es keine Zahlung gab?

                            Der EGH hat aber doch geurteilt, (C153/19 28.5.2020), dass Fluggastrechtsansprüche nicht mit den entstandenen Zahlungen aus dem BGB anzurechnen sind.

                            Und wieso wird dann am Flughafen allen Reisenden erklärt, dass sie die entstandenen Kosten vom Reiseveranstalter wieder bekommen?
                            Verpflegungsgutscheine für den Abreisetag gab es von der Airline am Flughafen. Es geht um Taxikosten/Übernachtung/ Verpflegung Folgetag.

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • michi137M Offline
                              michi137M Offline
                              michi137
                              schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                              #2014

                              Ich hatte auch schon einen Fall, der von allen gängigen Eintreiberportalen abgelehnt wurde.
                              Ein fähiger Amwalt (xxx editiert!) hat für uns den Fall gewonnen.
                              Braucht nur evtl. etwas Ausdauer, bei uns gings über mehrere Instanzen und ich glaube mindestens 1,5 Jahre.
                              Aber es gibt durchaus Möglichkeiten, sowas durchzusetzen, die Eintreiber wollen halt die komplizierten Fälle nicht.

                              Und wurde am Flughafen auch ein Haufen Mumpitz erzählt.

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • vonschmelingV Offline
                                vonschmelingV Offline
                                vonschmeling
                                Moderator
                                schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                                #2015

                                @cocoly
                                Was bitte willst du mitteilen? 😳
                                Natürlich werden Ansprüche ggf. aufgerechnet um eine Überkompensation zu vermeiden.
                                In deinem Fall ergibt sich aus der pauschalen Entschädigung gem. VO(EG)261/2004 die lukrativste Forderung.
                                Setze sie durch oder verlange alternativ eine Kompensation vom Veranstalter nach der von mir genannten Berechnung.
                                Du hast ferner die Option die zusätzlichen Kosten vom LFU zu beanspruchen nach Beleg.
                                Aber nur entweder / oder - deine Entscheidung.
                                Last not least hat dieser Sachverhalt nur am Rande mit dem Veranstalter FTI zu tun, vielmehr handelt es sich um ein Thema für Smartlynx oder das Unterforum "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen".
                                Hier findest du auf der letzten Position eine Info zum Beschwerdemangement.
                                War Smartlynx nur das durchführende oder auch das ausführende LFU?
                                Sollte der Flug XY0815 nur operated by 6Y gewesen sein richtest du deine Kompensationsforderung bitte an das ausführende LFU.
                                Mehr Angaben / Konkretisierungen erleichtern die Möglichkeiten für wirksame Tipps!

                                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                "Im Herzen barfuß!"

                                cocolyC 1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • vonschmelingV vonschmeling

                                  @cocoly
                                  Was bitte willst du mitteilen? 😳
                                  Natürlich werden Ansprüche ggf. aufgerechnet um eine Überkompensation zu vermeiden.
                                  In deinem Fall ergibt sich aus der pauschalen Entschädigung gem. VO(EG)261/2004 die lukrativste Forderung.
                                  Setze sie durch oder verlange alternativ eine Kompensation vom Veranstalter nach der von mir genannten Berechnung.
                                  Du hast ferner die Option die zusätzlichen Kosten vom LFU zu beanspruchen nach Beleg.
                                  Aber nur entweder / oder - deine Entscheidung.
                                  Last not least hat dieser Sachverhalt nur am Rande mit dem Veranstalter FTI zu tun, vielmehr handelt es sich um ein Thema für Smartlynx oder das Unterforum "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen".
                                  Hier findest du auf der letzten Position eine Info zum Beschwerdemangement.
                                  War Smartlynx nur das durchführende oder auch das ausführende LFU?
                                  Sollte der Flug XY0815 nur operated by 6Y gewesen sein richtest du deine Kompensationsforderung bitte an das ausführende LFU.
                                  Mehr Angaben / Konkretisierungen erleichtern die Möglichkeiten für wirksame Tipps!

                                  cocolyC Offline
                                  cocolyC Offline
                                  cocoly
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #2016

                                  Es war ein 6Y Flug, kein operated by.
                                  Sorry, wenn es im falschen Forum gelandet ist.
                                  Danke für Deine Infos, hab ich jetzt verstanden, dass FTI bzw Reiseveranstalter in so einem Fall gar nichts zahlen muss, nicht mal den entfallen Urlaubstag, den hatte ich übrigens schon eingefordert.
                                  Alles abgelehnt.
                                  Einzig die Airline ist zuständig, aber die Antworten ja nicht mehr.
                                  Ergo, ich bleibe auf meinen Kosten sitzen. Aber man lernt nie aus, auch mit Pauschalreise ist man rechtlich nicht auf der sicheren Seite, sondern ist der Depp, der sich selber um alles kümmern soll und der Reiseveranstalter läßt einen komplett hängen.

                                  Ein Anwalt und Gerichtskosten sind sicherlich deutlich teurer als die 600 Euro Erstattung.

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #2017

                                    Anwalts- und Gerichtskosten gehen zu Lasten der Beklagten im Falle einer Entscheidung zu deinen Gunsten.
                                    Natürlich ist nicht "einzig die Airline" auf Kosten in Anspruch zu nehmen, das hatte ich ja sehr präzise dargestellt.

                                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                    "Im Herzen barfuß!"

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                                      #2018

                                      DER Touristik will angeblich FTI Group übernehmen, klick hier

                                      "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

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                                        #2019

                                        Artikel gelesen. Na so was. 😳

                                        Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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                                          #2020

                                          Bundesregierung will offenbar nicht auf Hilfsgelder für Touristik-Konzern FTI verzichten – platzt nun die Fusion mit DER Touristik?
                                          Und ausführlicher:
                                          Warum DER die angeschlagene FTI wohl nicht übernimmt

                                          Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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