FTI Teil II
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Komplexer Sachverhalt ...
Soweit aus deinem Vortrag erkennbar ist zunächst einmal ein Anspruch gem. VO(EG)261/2004 wegen der Verspätung.
Ferner wären Betreuungsleistungen zu erbringen gewesen - ebenfalls vom LFU.
Ab der fünften Stunde der Verspätung und für jede weiter käme ein Anspruch gegenüber dem Veranstalter in Betracht in Höhe von 5% eines Tagessatzes der Reisekosten. Allerdings würde dieser Anspruch ggf.aufgerechnet mit jenem gem. der VO(EG)261/04 und ist ja ziemlich uninteressant im Vergleich.Du kannst also entweder die eine oder die andere Methode zur Beschwerde wählen.
Selbstverständlich ist die Durchsetzung von Forderungen gegenüber SmartLynx möglich, alle anderweitigen Behauptungen sind kompletter Mumpitz. -
Komplexer Sachverhalt ...
Soweit aus deinem Vortrag erkennbar ist zunächst einmal ein Anspruch gem. VO(EG)261/2004 wegen der Verspätung.
Ferner wären Betreuungsleistungen zu erbringen gewesen - ebenfalls vom LFU.
Ab der fünften Stunde der Verspätung und für jede weiter käme ein Anspruch gegenüber dem Veranstalter in Betracht in Höhe von 5% eines Tagessatzes der Reisekosten. Allerdings würde dieser Anspruch ggf.aufgerechnet mit jenem gem. der VO(EG)261/04 und ist ja ziemlich uninteressant im Vergleich.Du kannst also entweder die eine oder die andere Methode zur Beschwerde wählen.
Selbstverständlich ist die Durchsetzung von Forderungen gegenüber SmartLynx möglich, alle anderweitigen Behauptungen sind kompletter Mumpitz.Danke für Deine Einschätzung, aber 5 Fluggastrechte Portale haben den Fall abgelehnt, davon 2 Direktzahler wegen der Airline. Dahingehend scheint man sich ja einig zu sein.
Natürlich habe ich das bei der Airline eingereicht, aber außer einer Eingangsbestätigung habe ich nichts mehr gehört. Wie soll ich dann nachweisen, dass es keine Zahlung gab?Der EGH hat aber doch geurteilt, (C153/19 28.5.2020), dass Fluggastrechtsansprüche nicht mit den entstandenen Zahlungen aus dem BGB anzurechnen sind.
Und wieso wird dann am Flughafen allen Reisenden erklärt, dass sie die entstandenen Kosten vom Reiseveranstalter wieder bekommen?
Verpflegungsgutscheine für den Abreisetag gab es von der Airline am Flughafen. Es geht um Taxikosten/Übernachtung/ Verpflegung Folgetag. -
Ich hatte auch schon einen Fall, der von allen gängigen Eintreiberportalen abgelehnt wurde.
Ein fähiger Amwalt (xxx editiert!) hat für uns den Fall gewonnen.
Braucht nur evtl. etwas Ausdauer, bei uns gings über mehrere Instanzen und ich glaube mindestens 1,5 Jahre.
Aber es gibt durchaus Möglichkeiten, sowas durchzusetzen, die Eintreiber wollen halt die komplizierten Fälle nicht.Und wurde am Flughafen auch ein Haufen Mumpitz erzählt.
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@cocoly
Was bitte willst du mitteilen?
Natürlich werden Ansprüche ggf. aufgerechnet um eine Überkompensation zu vermeiden.
In deinem Fall ergibt sich aus der pauschalen Entschädigung gem. VO(EG)261/2004 die lukrativste Forderung.
Setze sie durch oder verlange alternativ eine Kompensation vom Veranstalter nach der von mir genannten Berechnung.
Du hast ferner die Option die zusätzlichen Kosten vom LFU zu beanspruchen nach Beleg.
Aber nur entweder / oder - deine Entscheidung.
Last not least hat dieser Sachverhalt nur am Rande mit dem Veranstalter FTI zu tun, vielmehr handelt es sich um ein Thema für Smartlynx oder das Unterforum "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen".
Hier findest du auf der letzten Position eine Info zum Beschwerdemangement.
War Smartlynx nur das durchführende oder auch das ausführende LFU?
Sollte der Flug XY0815 nur operated by 6Y gewesen sein richtest du deine Kompensationsforderung bitte an das ausführende LFU.
Mehr Angaben / Konkretisierungen erleichtern die Möglichkeiten für wirksame Tipps! -
@cocoly
Was bitte willst du mitteilen?
Natürlich werden Ansprüche ggf. aufgerechnet um eine Überkompensation zu vermeiden.
In deinem Fall ergibt sich aus der pauschalen Entschädigung gem. VO(EG)261/2004 die lukrativste Forderung.
Setze sie durch oder verlange alternativ eine Kompensation vom Veranstalter nach der von mir genannten Berechnung.
Du hast ferner die Option die zusätzlichen Kosten vom LFU zu beanspruchen nach Beleg.
Aber nur entweder / oder - deine Entscheidung.
Last not least hat dieser Sachverhalt nur am Rande mit dem Veranstalter FTI zu tun, vielmehr handelt es sich um ein Thema für Smartlynx oder das Unterforum "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen".
Hier findest du auf der letzten Position eine Info zum Beschwerdemangement.
War Smartlynx nur das durchführende oder auch das ausführende LFU?
Sollte der Flug XY0815 nur operated by 6Y gewesen sein richtest du deine Kompensationsforderung bitte an das ausführende LFU.
Mehr Angaben / Konkretisierungen erleichtern die Möglichkeiten für wirksame Tipps!Es war ein 6Y Flug, kein operated by.
Sorry, wenn es im falschen Forum gelandet ist.
Danke für Deine Infos, hab ich jetzt verstanden, dass FTI bzw Reiseveranstalter in so einem Fall gar nichts zahlen muss, nicht mal den entfallen Urlaubstag, den hatte ich übrigens schon eingefordert.
Alles abgelehnt.
Einzig die Airline ist zuständig, aber die Antworten ja nicht mehr.
Ergo, ich bleibe auf meinen Kosten sitzen. Aber man lernt nie aus, auch mit Pauschalreise ist man rechtlich nicht auf der sicheren Seite, sondern ist der Depp, der sich selber um alles kümmern soll und der Reiseveranstalter läßt einen komplett hängen.Ein Anwalt und Gerichtskosten sind sicherlich deutlich teurer als die 600 Euro Erstattung.
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Anwalts- und Gerichtskosten gehen zu Lasten der Beklagten im Falle einer Entscheidung zu deinen Gunsten.
Natürlich ist nicht "einzig die Airline" auf Kosten in Anspruch zu nehmen, das hatte ich ja sehr präzise dargestellt. -
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Wenn man die aktuelle Berichterstattung hier und im Netz so verfolgt, wäre es dann vernünftiger, in der nächsten Zeit einen Bogen um Buchungen/Reisen mit FTI zu machen, um nicht evtl. in ein ähnliches Schlamassel zu geraten, wie 2019 bei Thomas Cook?
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Meine ganz persönliche Meinung dazu:
Das kann man nun wirklich überhaupt nicht mit Cook vergleichen. Dort war damals die Übernahme der britischen MY Travel wohl der Anfang vom Ende. Völlig anderes Thema, das ist Geschichte- eine traurige zwar, aber auch ein völlig anderes anderes Szenario. Und -was die Absicherung der Kundengelder betrifft- die steht heute auf gänzlich anderen Füßen!
FTI
Der hauptsächliche Anteilseigner(75,1 % )der FTI Group, Samih Sawiris ist -(inzwischen zusammen mit seinem Sohn)-- immer noch unverändert dabei. Sawiris gehört eben nicht nur El Gouna. Mal was zur Person, seinem geschätzten, beachtlichen Vermögen (!) und seinen Aktivitäten, klick
Schon sehr interessant seine Lebensleistung.
Ob das was wird mit DER -oder was da am Ende als Konzept rauskommt wird man sehen.
Jedenfalls war der aktuelle CEO von FTI Schiller zuvor auch schon mal in der Geschäftsleitung genau der DER mit der man heute verhandelt.
Die kennen sich schon alle untereinander.
Zudem hatte FTI die Weichen-nämlich weg vom billigen Jakob -und hin, zum ertragsstärkeren Unternehmen schon vor deutlich längerer Zeit gestellt -und dies auch umgesetzt.
Ist aber in der Summe ganz sicher kein Thema für unser Reiseforum. Es gibt genügend kompetente andere Medien dafür.
Und ob man da bucht oder nicht --bleibt natürlich immer die eigene Entscheidung.
Die war es aber auch schon vor dem Aufkommen der Berichte.Die Verbindlichkeiten gibt es ja nicht erst seit gestern. -
Danke für den ausführlichen Background.
Stimmt: die Entscheidung trifft und verantwortet man letztlich immer selbst. -
.... das in einem kurzem Zeitraum,unsere Reise zu zweit,gebucht im RB-FTI am 05.01.23 Aydinbey Kings Palace 13 Nächte 1574,-Euro,heute aktuell,gleiche Daten 1778,-
,unser Reisebeginn 5 KW 23,noch etwas zum Reise-Deal DER-FTI von Capital klick mal .der Heiner
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Oh man, wir fliegen ende März mit fti nach Mexico.
Hatten damals schon die thomas Cook pleite mitgenommen und jetzt bangen wir wieder.
Haben es gerade erst mitbekommen. -
Da musst Du nicht bangen, gute Reise

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Und wieso soll ich da nicht bangen? Überlegen , das wir stonieren.
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Und wieso soll ich da nicht bangen? Überlegen , das wir stonieren.
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Guten morgen,
Leider hat unser Reisebüro uns keinen Hinweis gegeben.

