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FTI Teil II

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  • vonschmelingV Offline
    vonschmelingV Offline
    vonschmeling
    Moderator
    schrieb am zuletzt editiert von
    #2021

    Komplexer Sachverhalt ...
    Soweit aus deinem Vortrag erkennbar ist zunächst einmal ein Anspruch gem. VO(EG)261/2004 wegen der Verspätung.
    Ferner wären Betreuungsleistungen zu erbringen gewesen - ebenfalls vom LFU.
    Ab der fünften Stunde der Verspätung und für jede weiter käme ein Anspruch gegenüber dem Veranstalter in Betracht in Höhe von 5% eines Tagessatzes der Reisekosten. Allerdings würde dieser Anspruch ggf.aufgerechnet mit jenem gem. der VO(EG)261/04 und ist ja ziemlich uninteressant im Vergleich.

    Du kannst also entweder die eine oder die andere Methode zur Beschwerde wählen.
    Selbstverständlich ist die Durchsetzung von Forderungen gegenüber SmartLynx möglich, alle anderweitigen Behauptungen sind kompletter Mumpitz.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
    "Im Herzen barfuß!"

    cocolyC 1 Antwort Letzte Antwort
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    • vonschmelingV vonschmeling

      Komplexer Sachverhalt ...
      Soweit aus deinem Vortrag erkennbar ist zunächst einmal ein Anspruch gem. VO(EG)261/2004 wegen der Verspätung.
      Ferner wären Betreuungsleistungen zu erbringen gewesen - ebenfalls vom LFU.
      Ab der fünften Stunde der Verspätung und für jede weiter käme ein Anspruch gegenüber dem Veranstalter in Betracht in Höhe von 5% eines Tagessatzes der Reisekosten. Allerdings würde dieser Anspruch ggf.aufgerechnet mit jenem gem. der VO(EG)261/04 und ist ja ziemlich uninteressant im Vergleich.

      Du kannst also entweder die eine oder die andere Methode zur Beschwerde wählen.
      Selbstverständlich ist die Durchsetzung von Forderungen gegenüber SmartLynx möglich, alle anderweitigen Behauptungen sind kompletter Mumpitz.

      cocolyC Offline
      cocolyC Offline
      cocoly
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2022

      Danke für Deine Einschätzung, aber 5 Fluggastrechte Portale haben den Fall abgelehnt, davon 2 Direktzahler wegen der Airline. Dahingehend scheint man sich ja einig zu sein.
      Natürlich habe ich das bei der Airline eingereicht, aber außer einer Eingangsbestätigung habe ich nichts mehr gehört. Wie soll ich dann nachweisen, dass es keine Zahlung gab?

      Der EGH hat aber doch geurteilt, (C153/19 28.5.2020), dass Fluggastrechtsansprüche nicht mit den entstandenen Zahlungen aus dem BGB anzurechnen sind.

      Und wieso wird dann am Flughafen allen Reisenden erklärt, dass sie die entstandenen Kosten vom Reiseveranstalter wieder bekommen?
      Verpflegungsgutscheine für den Abreisetag gab es von der Airline am Flughafen. Es geht um Taxikosten/Übernachtung/ Verpflegung Folgetag.

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      • michi137M Offline
        michi137M Offline
        michi137
        schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
        #2023

        Ich hatte auch schon einen Fall, der von allen gängigen Eintreiberportalen abgelehnt wurde.
        Ein fähiger Amwalt (xxx editiert!) hat für uns den Fall gewonnen.
        Braucht nur evtl. etwas Ausdauer, bei uns gings über mehrere Instanzen und ich glaube mindestens 1,5 Jahre.
        Aber es gibt durchaus Möglichkeiten, sowas durchzusetzen, die Eintreiber wollen halt die komplizierten Fälle nicht.

        Und wurde am Flughafen auch ein Haufen Mumpitz erzählt.

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        • vonschmelingV Offline
          vonschmelingV Offline
          vonschmeling
          Moderator
          schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
          #2024

          @cocoly
          Was bitte willst du mitteilen? 😳
          Natürlich werden Ansprüche ggf. aufgerechnet um eine Überkompensation zu vermeiden.
          In deinem Fall ergibt sich aus der pauschalen Entschädigung gem. VO(EG)261/2004 die lukrativste Forderung.
          Setze sie durch oder verlange alternativ eine Kompensation vom Veranstalter nach der von mir genannten Berechnung.
          Du hast ferner die Option die zusätzlichen Kosten vom LFU zu beanspruchen nach Beleg.
          Aber nur entweder / oder - deine Entscheidung.
          Last not least hat dieser Sachverhalt nur am Rande mit dem Veranstalter FTI zu tun, vielmehr handelt es sich um ein Thema für Smartlynx oder das Unterforum "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen".
          Hier findest du auf der letzten Position eine Info zum Beschwerdemangement.
          War Smartlynx nur das durchführende oder auch das ausführende LFU?
          Sollte der Flug XY0815 nur operated by 6Y gewesen sein richtest du deine Kompensationsforderung bitte an das ausführende LFU.
          Mehr Angaben / Konkretisierungen erleichtern die Möglichkeiten für wirksame Tipps!

          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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          cocolyC 1 Antwort Letzte Antwort
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          • vonschmelingV vonschmeling

            @cocoly
            Was bitte willst du mitteilen? 😳
            Natürlich werden Ansprüche ggf. aufgerechnet um eine Überkompensation zu vermeiden.
            In deinem Fall ergibt sich aus der pauschalen Entschädigung gem. VO(EG)261/2004 die lukrativste Forderung.
            Setze sie durch oder verlange alternativ eine Kompensation vom Veranstalter nach der von mir genannten Berechnung.
            Du hast ferner die Option die zusätzlichen Kosten vom LFU zu beanspruchen nach Beleg.
            Aber nur entweder / oder - deine Entscheidung.
            Last not least hat dieser Sachverhalt nur am Rande mit dem Veranstalter FTI zu tun, vielmehr handelt es sich um ein Thema für Smartlynx oder das Unterforum "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen".
            Hier findest du auf der letzten Position eine Info zum Beschwerdemangement.
            War Smartlynx nur das durchführende oder auch das ausführende LFU?
            Sollte der Flug XY0815 nur operated by 6Y gewesen sein richtest du deine Kompensationsforderung bitte an das ausführende LFU.
            Mehr Angaben / Konkretisierungen erleichtern die Möglichkeiten für wirksame Tipps!

            cocolyC Offline
            cocolyC Offline
            cocoly
            schrieb am zuletzt editiert von
            #2025

            Es war ein 6Y Flug, kein operated by.
            Sorry, wenn es im falschen Forum gelandet ist.
            Danke für Deine Infos, hab ich jetzt verstanden, dass FTI bzw Reiseveranstalter in so einem Fall gar nichts zahlen muss, nicht mal den entfallen Urlaubstag, den hatte ich übrigens schon eingefordert.
            Alles abgelehnt.
            Einzig die Airline ist zuständig, aber die Antworten ja nicht mehr.
            Ergo, ich bleibe auf meinen Kosten sitzen. Aber man lernt nie aus, auch mit Pauschalreise ist man rechtlich nicht auf der sicheren Seite, sondern ist der Depp, der sich selber um alles kümmern soll und der Reiseveranstalter läßt einen komplett hängen.

            Ein Anwalt und Gerichtskosten sind sicherlich deutlich teurer als die 600 Euro Erstattung.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • vonschmelingV Offline
              vonschmelingV Offline
              vonschmeling
              Moderator
              schrieb am zuletzt editiert von
              #2026

              Anwalts- und Gerichtskosten gehen zu Lasten der Beklagten im Falle einer Entscheidung zu deinen Gunsten.
              Natürlich ist nicht "einzig die Airline" auf Kosten in Anspruch zu nehmen, das hatte ich ja sehr präzise dargestellt.

              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
              "Im Herzen barfuß!"

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              • HABERLINGH 1
                HABERLINGH 1
                HABERLING
                schrieb am zuletzt editiert von
                #2027

                DER Touristik will angeblich FTI Group übernehmen, klick hier

                "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

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                • KourionK 1
                  KourionK 1
                  Kourion
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #2028

                  Artikel gelesen. Na so was. 😳

                  Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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                  • KourionK 1
                    KourionK 1
                    Kourion
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #2029

                    Bundesregierung will offenbar nicht auf Hilfsgelder für Touristik-Konzern FTI verzichten – platzt nun die Fusion mit DER Touristik?
                    Und ausführlicher:
                    Warum DER die angeschlagene FTI wohl nicht übernimmt

                    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • HABERLINGH 1
                      HABERLINGH 1
                      HABERLING
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #2030

                      FTI: Neue Kinderfestpreise ab 99 Euro, klick hier

                      "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • HC-Mitglied2788355H Offline
                        HC-Mitglied2788355H Offline
                        HC-Mitglied2788355
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #2031

                        Wenn man die aktuelle Berichterstattung hier und im Netz so verfolgt, wäre es dann vernünftiger, in der nächsten Zeit einen Bogen um Buchungen/Reisen mit FTI zu machen, um nicht evtl. in ein ähnliches Schlamassel zu geraten, wie 2019 bei Thomas Cook?

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • Günter/HolidayCheckG Offline
                          Günter/HolidayCheckG Offline
                          Günter/HolidayCheck
                          Admin Experte Fuerteventura
                          schrieb am zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck
                          #2032

                          Meine ganz persönliche Meinung dazu:
                          Das kann man nun wirklich überhaupt nicht mit Cook vergleichen. Dort war damals die Übernahme der britischen MY Travel wohl der Anfang vom Ende. Völlig anderes Thema, das ist Geschichte- eine traurige zwar, aber auch ein völlig anderes anderes Szenario. Und -was die Absicherung der Kundengelder betrifft- die steht heute auf gänzlich anderen Füßen!
                          FTI
                          Der hauptsächliche Anteilseigner(75,1 % )der FTI Group, Samih Sawiris ist -(inzwischen zusammen mit seinem Sohn)-- immer noch unverändert dabei. Sawiris gehört eben nicht nur El Gouna. Mal was zur Person, seinem geschätzten, beachtlichen Vermögen (!) und seinen Aktivitäten, klick
                          Schon sehr interessant seine Lebensleistung.
                          Ob das was wird mit DER -oder was da am Ende als Konzept rauskommt wird man sehen.
                          Jedenfalls war der aktuelle CEO von FTI Schiller zuvor auch schon mal in der Geschäftsleitung genau der DER mit der man heute verhandelt.
                          Die kennen sich schon alle untereinander.
                          Zudem hatte FTI die Weichen-nämlich weg vom billigen Jakob -und hin, zum ertragsstärkeren Unternehmen schon vor deutlich längerer Zeit gestellt -und dies auch umgesetzt.
                          Ist aber in der Summe ganz sicher kein Thema für unser Reiseforum. Es gibt genügend kompetente andere Medien dafür.
                          Und ob man da bucht oder nicht --bleibt natürlich immer die eigene Entscheidung.
                          Die war es aber auch schon vor dem Aufkommen der Berichte.Die Verbindlichkeiten gibt es ja nicht erst seit gestern.

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • HC-Mitglied2788355H Offline
                            HC-Mitglied2788355H Offline
                            HC-Mitglied2788355
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #2033

                            Danke für den ausführlichen Background.
                            Stimmt: die Entscheidung trifft und verantwortet man letztlich immer selbst.

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • MAN-mannM Offline
                              MAN-mannM Offline
                              MAN-mann
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #2034

                              .... das in einem kurzem Zeitraum,unsere Reise zu zweit,gebucht im RB-FTI am 05.01.23 Aydinbey Kings Palace 13 Nächte 1574,-Euro,heute aktuell,gleiche Daten 1778,-❓,unser Reisebeginn 5 KW 23,noch etwas zum Reise-Deal DER-FTI von Capital klick mal .

                              der Heiner

                              Hotel aus diesem Beitrag
                              96%
                              Aydinbey Kings Palace & Spa
                              Türkische Riviera/Türkei
                              Zum Hotel

                              Zu Hause ist wo man auch am Abend"Moin"sagt

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • FinjaSophiF Offline
                                FinjaSophiF Offline
                                FinjaSophi
                                schrieb am zuletzt editiert von FinjaSophi
                                #2035

                                Oh man, wir fliegen ende März mit fti nach Mexico.
                                Hatten damals schon die thomas Cook pleite mitgenommen und jetzt bangen wir wieder.
                                Haben es gerade erst mitbekommen.

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • Ahotep2A Offline
                                  Ahotep2A Offline
                                  Ahotep2
                                  Moderator Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #2036

                                  Da musst Du nicht bangen, gute Reise😎

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • FinjaSophiF Offline
                                    FinjaSophiF Offline
                                    FinjaSophi
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #2037

                                    Und wieso soll ich da nicht bangen? Überlegen , das wir stonieren.

                                    KourionK 1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • HABERLINGH 1
                                      HABERLINGH 1
                                      HABERLING
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #2038

                                      Weil es um eine Übernahme geht und nicht um eine pleite...😊

                                      "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

                                      1 Antwort Letzte Antwort
                                      Antworten Zitieren
                                      • FinjaSophiF FinjaSophi

                                        Und wieso soll ich da nicht bangen? Überlegen , das wir stonieren.

                                        KourionK 1
                                        KourionK 1
                                        Kourion
                                        schrieb am zuletzt editiert von Kourion
                                        #2039

                                        FinjaSophi
                                        Ist schon erwas länger bekannt. 😊 Eine schöne Zeit und viel Spaß in Mexiko. ☀ 🌴

                                        Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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                                          #2040

                                          Guten morgen,

                                          Leider hat unser Reisebüro uns keinen Hinweis gegeben.

                                          BienekindB 1 Antwort Letzte Antwort
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