Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
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@Pit Schnaas Könntest du bitte informieren ob Widerspruch eingelegt wurde. Ich hab gehört dass notorische Zahlungsverweigerer selbst bei eindeutigen Ansprüchen hier standardmäßig Widerspruch einlegen.
Allerdings wüssten wir dann wie wir den Veranstalter einschätzen müssen..@__KloppIhnRein__
Ja, ich halte euch gerne auf dem Laufenden, was passiert. Aber das wird alles noch ein wenig dauern. Die rechtlichen Mühlen mahlen wahrscheinlich noch langsamer als die der TUI gerade. Aber immerhin gewinnt man dadurch ein gewisses Maß an Sicherheit.
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Schon mal drüber nachgedacht, dass Leute, dies nicht aus Jux und Dollerei tun oder aus Spaß Großkonzerne schikanieren um sie in den Ruin zu treiben? Ich werde hier mit Sicherheit nicht über meine persönliche Situation sprechen, aber Corona trifft nicht nur die Reisebranche hart. Natürlich wäre das Geld nach der Reise weg gewesen, aber vielleicht wäre der eigene Laden noch offen, das Unternehmen nicht insolvent, der eigene Job noch sicher. Also einfache Antwort: Mit dem Geld die grundlegenden Dinge bezahlen, die zum Leben notwendig sind. Miete, Essen, Bekleidung, etc. Kostspielige Reisen werden für viele in der nahen Zukunft vielleicht einfach nicht mehr möglich sein.
wenn du nicht das naheliegende verstehst, braucht niemand versuchen es dir zu erklären, passt nicht in dein Verstand. Sowas gibts es!
Wir sind nicht da um deine Neugierde zu befriedigen
vielleicht bist besser aufgehoben in dein Auto Forum
übrigens, glaubst Du das es jemanden interessiert wo Du überall ( vielleicht...) gewesen bist?
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Schon mal drüber nachgedacht, dass Leute, dies nicht aus Jux und Dollerei tun oder aus Spaß Großkonzerne schikanieren um sie in den Ruin zu treiben? Ich werde hier mit Sicherheit nicht über meine persönliche Situation sprechen, aber Corona trifft nicht nur die Reisebranche hart. Natürlich wäre das Geld nach der Reise weg gewesen, aber vielleicht wäre der eigene Laden noch offen, das Unternehmen nicht insolvent, der eigene Job noch sicher. Also einfache Antwort: Mit dem Geld die grundlegenden Dinge bezahlen, die zum Leben notwendig sind. Miete, Essen, Bekleidung, etc. Kostspielige Reisen werden für viele in der nahen Zukunft vielleicht einfach nicht mehr möglich sein.
@pit-schnass sagte:
...m Geld die grundlegenden Dinge bezahlen, die zum Leben notwendig sind. Miete, Essen, Bekleidung, etc. Kostspielige Reisen werden für viele in der nahen Zukunft vielleicht einfach nicht mehr möglich sein.
Hm, die Leute die so haushalten sind nicht anders als die "bösen großen Konzerne", die euch jetzt "euer Geld verweigern".
Beide heben nach 3 Wochen ohne Einnahmen die Hand und sagen: "So das wars jetzt gehts nicht mehr."
Miete: Könnt ihr stunden
Essen: ? Im ernst ? Wenn ihr mal kein Gehalt bekommen würdet, habt ihr sofort kein Geld mehr um was zu essen zu kaufen?
Bekleidung: Auch nicht wirklich nötig im Moment denke ich. Es sei denn es geht darum die entstandene Lücke durch entgangene Urlaubsfreude mit weiterem Konsum zu stopfen.Wobei es bei Privatpersonen eigentlich noch einfacher darzustellen sein sollte, etwas anzusparen um nicht direkt in die Sozialhilfe zu rutschen.
Sorry, aber so hört sich deine Schilderung an,... als würde jeder der hier jetzt irgendwelche blöden Briefe durch die gegend sendet, die sich eh niemand durchliest oder "individuell" beantwortet / sich damit Umfangreich auseiander setzt, ums Nackte überleben Kämpfen und nen Hungerbauch vor sich her schieben.
also das glaub ich wirklich nicht, sorry.Vielleicht einfach mal entspannen, wenns Geld kommt kommts und vielleicht mal darüber nachdenken was man besser machen könnte um nicht in finanzielle Notlage zu geraten wenn man, was eigentlich*, wurde.
*Arbeitslos? -> ALG (Wie viele Betrifft das hier in D?)
*Kurzarbeit? -> Gibts halt mal weniger, besser als ALG oder? -
@MatthiasPK also gut ich versuche es einmal zu erklären.
Meine Malediven Reise hätte ab 16.03.20 statt gefunden. Die Reise wurde am 14.03.20 vom Veranstalter telefonisch abgesagt. Frist in der AGB des Veranstalters waren 14 Tage, gesetzliche Frist wären 14 Tage, EU Recht wären ebenfalls 14 Tage. Also habe ich 18 Tage auf die Rückzahlung gewartet und ab und an das Reisebüro angeschrieben und nachgefragt. An Tag 18 eine E-Mail an den Veranstalter mit Fristsetzung und das Einschreiben abgeschickt Rückzahlung bis zum 14.04.20. Am 15.04.20 den Anwalt angeschrieben (da absolut kein Ton kein Brief und keine Mail vom Veranstalter kam) und beauftragt. Am 16.04.20 eine E_Mail bekommen wo drin stand Gutschein oder Rückzahlung wählbar. Ich auf Rückzahlung geklickt und es funktionierte nicht. Mit anderem Internet-Browser noch einmal probiert und es ging nicht. Den Veranstalter angeschrieben und geschrieben das es nicht funktioniert. Es kam eine Empfangsbestätigung mit ID und das nachgeprüft wird. Bisher ist nichts weiter passiert. Der Anwalt macht jetzt weiter da Verträge nicht einseitig gelten und der Veranstalter auch auf Zahlung vor der Reise pocht.
@riffschnecke sagte:
@MatthiasPK also gut ich versuche es einmal zu erklären.
Meine Malediven Reise hätte ab 16.03.20 statt gefunden. Die Reise wurde am 14.03.20 vom Veranstalter telefonisch abgesagt. Frist in der AGB des Veranstalters waren 14 Tage, gesetzliche Frist wären 14 Tage, EU Recht wären ebenfalls 14 Tage.
Frist für? Um dich im vorraus über die Stornierung zu informieren? Ich hoffe doch das meinst du nicht so oder?
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welche Rolle spielt das?
Wenn eine bereits bezahlte Leistung nicht erbracht werden kann, ist es doch nur verständlich, dass man schnellstmöglich sein Geld zurück haben möchte. Oder welche Gründe sprechen dafür, einem RV ein (zinsloses) Darlehen zu gewähren?
Noch dazu dürfte der eine oder andere von Kurzarbeit oder sogar Arbeitslosigkeit betroffen sein...
Tja, dass es immer noch Leute gibt, die die längeren Lieferzeiten nicht nachvollziehen können, kapiere ich auch nicht... Sehr nervig!
@flaggde sagte:
welche Rolle spielt das?
Keine. Hab ja geschrieben: Ich wills einfach nur verstehen.
Zu den Argumenten Arbeitslos und Kurzarbeit siehe meine vorige Antwort.
Besondere Situationen erfordern besondere Lösungen. Denks mal andersrum: Warum soll der Vermieter, der von seinem eigenen Geld dein* Wohnraum zur Verfügung stellt dir ein zinsloses Darlehen geben? Kommt der von dir genannten Zielgruppe ALG/Kurzarbeit doch auch entgegen.
*irgendjemandes
Geben und Nehmen, versteht jeder. Wird nur schwer vorzustellen, dass das auch zwischen Partein / Vertrags-(Partnern) funktioniert wo eine Seite deutlich mehr hat als die andere (von was auch immer).
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@pit-schnass sagte:
...m Geld die grundlegenden Dinge bezahlen, die zum Leben notwendig sind. Miete, Essen, Bekleidung, etc. Kostspielige Reisen werden für viele in der nahen Zukunft vielleicht einfach nicht mehr möglich sein.
Hm, die Leute die so haushalten sind nicht anders als die "bösen großen Konzerne", die euch jetzt "euer Geld verweigern".
Beide heben nach 3 Wochen ohne Einnahmen die Hand und sagen: "So das wars jetzt gehts nicht mehr."
Miete: Könnt ihr stunden
Essen: ? Im ernst ? Wenn ihr mal kein Gehalt bekommen würdet, habt ihr sofort kein Geld mehr um was zu essen zu kaufen?
Bekleidung: Auch nicht wirklich nötig im Moment denke ich. Es sei denn es geht darum die entstandene Lücke durch entgangene Urlaubsfreude mit weiterem Konsum zu stopfen.Wobei es bei Privatpersonen eigentlich noch einfacher darzustellen sein sollte, etwas anzusparen um nicht direkt in die Sozialhilfe zu rutschen.
Sorry, aber so hört sich deine Schilderung an,... als würde jeder der hier jetzt irgendwelche blöden Briefe durch die gegend sendet, die sich eh niemand durchliest oder "individuell" beantwortet / sich damit Umfangreich auseiander setzt, ums Nackte überleben Kämpfen und nen Hungerbauch vor sich her schieben.
also das glaub ich wirklich nicht, sorry.Vielleicht einfach mal entspannen, wenns Geld kommt kommts und vielleicht mal darüber nachdenken was man besser machen könnte um nicht in finanzielle Notlage zu geraten wenn man, was eigentlich*, wurde.
*Arbeitslos? -> ALG (Wie viele Betrifft das hier in D?)
*Kurzarbeit? -> Gibts halt mal weniger, besser als ALG oder?Sorry, aber so hört sich deine Schilderung an,... als würde jeder der hier jetzt irgendwelche blöden Briefe durch die gegend sendet, die sich eh niemand durchliest oder "individuell" beantwortet / sich damit Umfangreich auseiander setzt, ums Nackte überleben Kämpfen und nen Hungerbauch vor sich her schieben.
also das glaub ich wirklich nicht, sorry.Vielleicht einfach mal entspannen, wenns Geld kommt kommts und vielleicht mal darüber nachdenken was man besser machen könnte um nicht in finanzielle Notlage zu geraten wenn man, was eigentlich*, wurde.
Halt dich doch einfach bitte aus dieser Diskussion raus. Anscheinend betrifft dich die Situation nicht und über die Argumente der Betroffenen machst Du dich lustig. Ich glaube auch, dass Du mit dieser Arroganz im Autoforum besser augehoben bist.
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Für den Antragsteller. Du kannst dann aber auch gleich ein Verfahren einleiten lassen, wenn sich an der Rechtslage nicht elementar etwas ändert kann das kaum verloren gehen.
Allerdings braucht man Geduld, schon ohne Covid 19 sind da 9 Monate mindestens anzuberaumen.
Wie ich schon schrieb ist m.E. die SÖP zu empfehlen - dieses Schlichtungsverfahren ist vollkommen kostenlos.@vonschmeling sagte:
Wie ich schon schrieb ist m.E. die SÖP zu empfehlen - dieses Schlichtungsverfahren ist vollkommen kostenlos.
Versuche ja erst alles durchzulesen bevor ich frage. Den Tipp SÖP in Bezug auf diverse RVA verstehe ich nicht.
Viele RVA sind kein Mitglied der Schlichtungsstelle, somit ist ein Schlichtungsverfahren via SÖP m. E. nicht möglich.
Oder was verstehe ich falsch ? -
@riffschnecke sagte:
@MatthiasPK also gut ich versuche es einmal zu erklären.
Meine Malediven Reise hätte ab 16.03.20 statt gefunden. Die Reise wurde am 14.03.20 vom Veranstalter telefonisch abgesagt. Frist in der AGB des Veranstalters waren 14 Tage, gesetzliche Frist wären 14 Tage, EU Recht wären ebenfalls 14 Tage.
Frist für? Um dich im vorraus über die Stornierung zu informieren? Ich hoffe doch das meinst du nicht so oder?
@MatthiasPK für die Rückzahlung des Reisepreises. Reise gezahlt, Reise wurde vom Veranstalter storniert. Mein Geld hat er gerne genommen aber zurückzahlen will er bis jetzt nicht wirklich. Stellt sich Tod. Am Hungertuch nage ich nicht und auch Kurzarbeit schockt mich auch nicht.
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nochmal meine Frage: „Oder welche Gründe sprechen dafür, einem RV ein (zinsloses) Darlehen zu gewähren?“
Natürlich verhungert in Deutschland niemand, aber ich verstehe jeden, der seinen Lebensstandard so lange beibehalten möchte, wie es geht. Und der sich nicht bei seinem Vermieter verschulden möchte. Und der nicht in seinen „ollen“ Klamotten zum Vorstellungsgespräch erscheinen möchte, sollte eines anstehen. Vielleicht benötigt man sogar einen neuen PC, weil der alte ausgerechnet jetzt, wo man nach Jahren wieder Bewerbungen schreiben muss, plötzlich den Geist aufgibt? Oder weil man schon 97,5 Jahre alt ist und nicht davon ausgeht wieder zu verreisen? Möglicherweise möchte man einfach nur sein Geld zurück, um tatsächlich einen Lustkauf zu tätigen?
Na, und? Hat es irgendjemand zu beurteilen, was ein anderer mit seinem Geld plant?
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@__KloppIhnRein__
Ja, ich halte euch gerne auf dem Laufenden, was passiert. Aber das wird alles noch ein wenig dauern. Die rechtlichen Mühlen mahlen wahrscheinlich noch langsamer als die der TUI gerade. Aber immerhin gewinnt man dadurch ein gewisses Maß an Sicherheit.
@pit-schnass sagte:
Aber das wird alles noch ein wenig dauern. Die rechtlichen Mühlen mahlen wahrscheinlich noch langsamer
Das ist ein automatisiertes Verfahren und geht ruck zuck. Für den Widerspruch hätte der Antragsgegner dann noch eine Frist von 2 Wochen und aus die Maus.
Langsam wird es erst, wenn ein Verfahren nötig ist. Im Übrigen braucht man den Widerspruch nicht zu begründen. -
@vonschmeling sagte:
Wie ich schon schrieb ist m.E. die SÖP zu empfehlen - dieses Schlichtungsverfahren ist vollkommen kostenlos.
Versuche ja erst alles durchzulesen bevor ich frage. Den Tipp SÖP in Bezug auf diverse RVA verstehe ich nicht.
Viele RVA sind kein Mitglied der Schlichtungsstelle, somit ist ein Schlichtungsverfahren via SÖP m. E. nicht möglich.
Oder was verstehe ich falsch ?@regnal0 sagte:
Versuche ja erst alles durchzulesen bevor ich frage. Den Tipp SÖP in Bezug auf diverse RVA verstehe ich nicht.
Viele RVA sind kein Mitglied der Schlichtungsstelle, somit ist ein Schlichtungsverfahren via SÖP m. E. nicht möglich.
Oder was verstehe ich falsch ?Es ging um die TUI und um Eurowings ... ansonsten muss man halt mal in den AGB schauen oder gleich bei der SÖP.
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@pit-schnass sagte:
...m Geld die grundlegenden Dinge bezahlen, die zum Leben notwendig sind. Miete, Essen, Bekleidung, etc. Kostspielige Reisen werden für viele in der nahen Zukunft vielleicht einfach nicht mehr möglich sein.
Hm, die Leute die so haushalten sind nicht anders als die "bösen großen Konzerne", die euch jetzt "euer Geld verweigern".
Beide heben nach 3 Wochen ohne Einnahmen die Hand und sagen: "So das wars jetzt gehts nicht mehr."
Miete: Könnt ihr stunden
Essen: ? Im ernst ? Wenn ihr mal kein Gehalt bekommen würdet, habt ihr sofort kein Geld mehr um was zu essen zu kaufen?
Bekleidung: Auch nicht wirklich nötig im Moment denke ich. Es sei denn es geht darum die entstandene Lücke durch entgangene Urlaubsfreude mit weiterem Konsum zu stopfen.Wobei es bei Privatpersonen eigentlich noch einfacher darzustellen sein sollte, etwas anzusparen um nicht direkt in die Sozialhilfe zu rutschen.
Sorry, aber so hört sich deine Schilderung an,... als würde jeder der hier jetzt irgendwelche blöden Briefe durch die gegend sendet, die sich eh niemand durchliest oder "individuell" beantwortet / sich damit Umfangreich auseiander setzt, ums Nackte überleben Kämpfen und nen Hungerbauch vor sich her schieben.
also das glaub ich wirklich nicht, sorry.Vielleicht einfach mal entspannen, wenns Geld kommt kommts und vielleicht mal darüber nachdenken was man besser machen könnte um nicht in finanzielle Notlage zu geraten wenn man, was eigentlich*, wurde.
*Arbeitslos? -> ALG (Wie viele Betrifft das hier in D?)
*Kurzarbeit? -> Gibts halt mal weniger, besser als ALG oder?Dieser Beitrag wurde gelöscht! -
Jetzt ist aber mal gut, danke. Bitte dem eigentlichen Thema widmen und nicht provozieren lassen.
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In Sachen Mahnverfahren.
So wie sich z.B. der TUI-Konzern momentan verhält, ist davon auszugehen, dass die fristgerecht Widerspruch gegen das Mahnverfahren einlegen, und das war es dann erstmal. Gebühren müssen ebenfalls gezahlt werden. Bis 1000€ sind es wohl 32€ Gebühren.
Daher kann ich nur jedem mit Rechtsschutzversicherung raten, schriftlich Frist setzen, und wenn die fruchtlos verstreicht, Anwalt beauftragen. Das geht online und ist schnell erledigt.
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Soeben habe ich per Mail eine neue Stornierungsbestätigung erhalten . Sie ersetzt die Stornierungsrechnung vom 19.3. Alles etwas wirr heute .