Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
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@girly895222. Haben die alles widersprochen oder nur einen Teil des Mahnbescheids? Natürlich muss ITS das Mahnverfahren bezahlen wenn deine Forderungen vorher unbestritten und berechtigt waren.
Mal was Allgemeines zum Mahnbescheid.
Das Allerwichtigste ist, Diesem fristgerecht zu widersprechen. Alles Andere ist dann erstmal egal. Da prüft keiner ob der Widerspruch berechtigt ist, oder nicht. Er muß nur fristgerecht sein.
Der nächste Schritt ist dann die Klage. Deswegen hatte ich ja schon weiter vorne geschrieben, dass man nach fristgerechtem Widerspruch durch den RV, in der eigentlichen Sache wieder am gleichen Punkt ist, wie vor dem Mahnverfahren und die Gebühren sind auch zu bezahlen.
Und ja, aus persönlicher Erfahrung. Allerdings nicht mit einem RV, sondern mit einer Immobiliengesellschaft und deren Nebenkostenabrechnungen.
Und wenn Insolvenzen befürchtet werden, was ja durchaus passieren kann, dann sind ja auch die jetzt beworbenen Gutscheine und "Extras" nichts Wert.
Nochwas zu den Klagen, die ja bis Gestern hier noch von einigen verpönt wurden. Noch sind die Gutscheine kein EU-Recht. Deswegen ist es aus meiner persönlichen Sicht in der Sache nicht hilfreich, sich jetzt noch Wochen und Monate vertrösten zu lassen, oder irgendwelche Schlichtungen, mit ungewissen Ausgang, zu durchlaufen.
Warum sollte ein RV, der sich jetzt vehement weigert, bestehendes EU-Recht anzuerkennen, z.B. nach einer Schlichtung freiwillig zahlen?
Jeder wählt aber natürlich seine Vorgehensweise selbst.
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Hallo vonschmeling.
Erstmal danke für die schnelle Aufklärung. Dann wird es mir ausreichen, mit dem Schreiben von Holidaycheck zur Bank zu gehen? Da ich nur von deren Seite die Info habe, dass die Reise storniert wird.
Die Suchfunktion ist mir natürlich bekannt, habe nur nicht konkret für mein Anliegen antworten finden können.
Vielen Dank und beste Grüße
@dunklerfuerst sagte:
Dann wird es mir ausreichen, mit dem Schreiben von Holidaycheck zur Bank zu gehen? Da ich nur von deren Seite die Info habe, dass die Reise storniert wird.
@vonSchmeling
Zur Info möchte ich mitteilen, dass ich unter Beifügung der Buchungsbestätigung/Rechnung des RV und der Mail von HC, dass die Pauschalreise storniert wird, das Chargeback-Verfahren beantragt habe, welches jetzt mit folgender Begründung von Bayern Card-Services (BCS) - Kartenservice der DKB abgelehnt wurde:"(...) Der erste Ansprechpartner für Sie als Karteninhaber bei Stornierungsfragen ist immer das jeweilige Vertragsunternehmen.
Die internationalen Regularien der Kartenorganisationen MasterCard und Visa sehen aktuell keine Rechte für eine Rückbuchung in einem Pandemie-Fall vor. Aus diesem Grund müssen wir Sie zur Klärung Ihres Anliegens direkt an das Vertragsunternehmen verweisen.
Nur wenn dieses eine Stornierung inkl. Erstattung zusagt und diese nicht innerhalb von 15 Tagen erfolgt, können Sie sich an uns per Zahlungsreklamaktionsformular, mit einer Erstattungsbestätigung und den Buchungsunterlagen erneut an uns wenden.
Wir werden uns bemühen, den Betrag für Sie zurück zu buchen. (...)"
Wenn der BCS auf Vorlage einer Stornierungs- inkl. Erstattungszusage des RV besteht, hat man mit einem Chargeback-Verfahren "Pech", wenn sich der RV nicht meldet ...
... unbefriedigende Situation.Nachtrag: Der RV hat zwischenzeitlich nach Inverzugsetzung den vollständigen Reisepreis zurück überwiesen.
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Ich werde jetzt mal abwarten, was sich seitens ITS tut. Habe eine Mail von Ihnen erhalten, dass der Reisepreis zurück gezahlt wird.
Nach Rücksprache mit dem Amtsgericht habe ich für das weitere Vorgehen drei Jahre Zeit bis zur Verjährung und bin an keine Termine gebunden.
Ich bedanke mich bei allen, die mir mit Rat zur Seite gestanden haben.
Da ich in meinem Bekanntenkreis ein paar Juristen habe, werde ich mir dort auch einen guten Rat einholen.An dieser Stelle bedanke ich mich hier im Forum für die nette und kompetent schnelle Hilfe
vor allem bei @vonschmeling und @HABERLINGIch berichte später, wie es weiter gegangen ist.
Ob ITS doch gezahlt hat oder ich vor Gericht gehe.Für heute war es das erstmal für mich.
Auch an andere Betroffene, die das Mahnverfahren angestrebt haben, wundert euch nicht, wenn ihr trotz berechtigter Forderungen
einen Widerspruch seitens der Reiseveranstalter erhaltet. -
Wenn wie hier geschrieben, unstrittige und berechtigte Mahnverfahren per Amtsgericht von ITS Widersprochen werden, ist für mich klar, dass man den Reisepreis nun vermutlich als Totalverlust abschreiben kann. Die haben vermutlich kein Geld mehr für Auszahlungen. Bleibt jetzt nur noch die Zahlungsklage übrig. Das dauer aber gut 6 Monate und wenn ITS dann Insolvenz angemeldet hat, wars das auch und man bleibt auf seinen Gerichtskosten (ohne Rechtsschutz) sitzen. Die Lage ist ernster als ich bisher dachte. Ich habe derzeit auch ein gerichtliches Mahnverfahren gegen FTI laufen, ist aber noch im Gange. Derzeit gehe ich aber immer mehr davon aus, dass demnächst viele Reiseunternehmen in die Insolvenz gehen werden.
@Urlaub 2020: Das Risiko sehe ich auch. Mahnverfahren oder aussergerichtliche Schreiben gehen gerade alle ins Leere und man wird zur Klage gezwungen. Diese wird man gewinnen, aber können die RVs in 6 bis 8 Monaten diese Mehrkosten der Forderungseintreibung auch stemmen? Man muss bedenken das ja gerade eine risige Welle rollt. Bedenkt man noch das das eigentliche Geschäftsmodell für weite Teile des Jahres 2020 weggebrochen ist, dann wird es sicherlich für einige kritisch. Andererseits wären dann auch Reiseguthaben wertlos,da es aktuelle ja hier auch keine Sicherung gibt. Der lange Zustand ohne eine stattliche Sicherung wird die Klagewelle immer größer werden lassen,so das am Ende nur noch ein statlicher Reisefond bei den RVs mit niedriger Eigenkapitalquote helfen könnte.
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@dunklerfuerst sagte:
Dann wird es mir ausreichen, mit dem Schreiben von Holidaycheck zur Bank zu gehen? Da ich nur von deren Seite die Info habe, dass die Reise storniert wird.
@vonSchmeling
Zur Info möchte ich mitteilen, dass ich unter Beifügung der Buchungsbestätigung/Rechnung des RV und der Mail von HC, dass die Pauschalreise storniert wird, das Chargeback-Verfahren beantragt habe, welches jetzt mit folgender Begründung von Bayern Card-Services (BCS) - Kartenservice der DKB abgelehnt wurde:"(...) Der erste Ansprechpartner für Sie als Karteninhaber bei Stornierungsfragen ist immer das jeweilige Vertragsunternehmen.
Die internationalen Regularien der Kartenorganisationen MasterCard und Visa sehen aktuell keine Rechte für eine Rückbuchung in einem Pandemie-Fall vor. Aus diesem Grund müssen wir Sie zur Klärung Ihres Anliegens direkt an das Vertragsunternehmen verweisen.
Nur wenn dieses eine Stornierung inkl. Erstattung zusagt und diese nicht innerhalb von 15 Tagen erfolgt, können Sie sich an uns per Zahlungsreklamaktionsformular, mit einer Erstattungsbestätigung und den Buchungsunterlagen erneut an uns wenden.
Wir werden uns bemühen, den Betrag für Sie zurück zu buchen. (...)"
Wenn der BCS auf Vorlage einer Stornierungs- inkl. Erstattungszusage des RV besteht, hat man mit einem Chargeback-Verfahren "Pech", wenn sich der RV nicht meldet ...
... unbefriedigende Situation.Nachtrag: Der RV hat zwischenzeitlich nach Inverzugsetzung den vollständigen Reisepreis zurück überwiesen.
Noch eine allgemeine Anmerkung zum Faktor "Zeit".
Hier wird ja desöfteren damit argumentiert, dass die RV jetzt sehr viel zu tun hätten, und die Rückerstatungen deswegen nicht zeitnah durchgeführt würden.
Wir sprechen von voll digitalisierten, Datenbank gestützten, Buchungssystemen. Da ist es ein Klacks, auch große Mengen an Transaktionen durchzuführen. Die Zahlmethoden sind ja im System gespeichert und funktionieren in eine Richtung (Abbuchung) ja auch reibungslos. Auch in einer "Krise".
Man muß es nur wollen!
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@Urlaub 2020: Das Risiko sehe ich auch. Mahnverfahren oder aussergerichtliche Schreiben gehen gerade alle ins Leere und man wird zur Klage gezwungen. Diese wird man gewinnen, aber können die RVs in 6 bis 8 Monaten diese Mehrkosten der Forderungseintreibung auch stemmen? Man muss bedenken das ja gerade eine risige Welle rollt. Bedenkt man noch das das eigentliche Geschäftsmodell für weite Teile des Jahres 2020 weggebrochen ist, dann wird es sicherlich für einige kritisch. Andererseits wären dann auch Reiseguthaben wertlos,da es aktuelle ja hier auch keine Sicherung gibt. Der lange Zustand ohne eine stattliche Sicherung wird die Klagewelle immer größer werden lassen,so das am Ende nur noch ein statlicher Reisefond bei den RVs mit niedriger Eigenkapitalquote helfen könnte.
@KloppIhnRein
....und ein Chargeback-Verfahren scheint auch nicht zielführend zu sein, wenn das Kartenservicenter auf Vorlage einer Stornierungs- inkl. Erstattungszusage des RV besteht, sich der RV jedoch nicht meldet ... -
@girly895222 ich drück dir die Daumen

@bzips wie oft willst du uns den gleichen Nonsens noch auftischen.
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Rein hypothetische Frage:
Sollte ITS nur den Reisepreis zurückzahlen, kann ich dann im Nachhinein noch die Kosten für den Mahnbescheid einfordern?
@girly895222 sagte:
Rein hypothetische Frage:
Sollte ITS nur den Reisepreis zurückzahlen, kann ich dann im Nachhinein noch die Kosten für den Mahnbescheid einfordern?
Das wird hypothetisch bleiben, ein Titel enthält ggf. alle Kosten des Vefahrens, die dem Antragsgegner zur Last gelegt werden.
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@Trostlos7
Das handhaben die Unternehmen unterschiedlich.
@bzips
Kein Mensch redet von Wochen und Monaten, du könntest inzwischen auch gemerkt haben, dass die Mühlen anlaufen.
Ich nehme an, HABERLING meint deinen digitalisierten Knöpfchendrückmumpitz.
Übrigens "verpöne" ich nach wie vor die allfällige Prozesshanselei, nur weil´s "nix kostet".
Gerichte haben schon über genug Moschndrohtzäune zu entscheiden, eine Streitbeilegung wird ja nicht angeboten um Juristen in Lohn und Brot zu bringen. -
@bzips. Im SAP wird normalerweise beim versenden Einer Reisestornierung, die viele ja bekommen haben, ein automatischer Zahlungslauf in Gang gesetzt. Wir reden tatsächlich von nur einem Tastendruck bzw. Mausklick. Man kann natürlich aber auch diesen Automatismus deaktivieren und auf Zeit spielen, bis die EU ein Gesetz ändern

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Ich beobachte dieses Forum jetzt schon sehr lange. Es gibt natürlich immer wieder qualifizierte und unqualifizierte Einträge. Auch gibt es hier anscheinend Guru's die genau wissen was ok, oder was vepönt ist. Recht ist nunmal Recht und muss auch Recht bleiben. Da helfen auch keine evtl. rückwirkenden Gesetzesänderungen, die lt. EU Recht ohnehin nicht erlaubt sind. Ob nun Gerichte genug über Moschndrahtzäune zu entscheiden haben ist hier total unerheblich! Prozesshanselei hin oder her, es gibt Menschen die auf das Geld angewiesen sind!
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Ich beobachte dieses Forum jetzt schon sehr lange. Es gibt natürlich immer wieder qualifizierte und unqualifizierte Einträge. Auch gibt es hier anscheinend Guru's die genau wissen was ok, oder was vepönt ist. Recht ist nunmal Recht und muss auch Recht bleiben. Da helfen auch keine evtl. rückwirkenden Gesetzesänderungen, die lt. EU Recht ohnehin nicht erlaubt sind. Ob nun Gerichte genug über Moschndrahtzäune zu entscheiden haben ist hier total unerheblich! Prozesshanselei hin oder her, es gibt Menschen die auf das Geld angewiesen sind!
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@bzips. Im SAP wird normalerweise beim versenden Einer Reisestornierung, die viele ja bekommen haben, ein automatischer Zahlungslauf in Gang gesetzt. Wir reden tatsächlich von nur einem Tastendruck bzw. Mausklick. Man kann natürlich aber auch diesen Automatismus deaktivieren und auf Zeit spielen, bis die EU ein Gesetz ändern

@ Urlaub 2020
Ich bin selbst im IT-Bereich tätig, deswegen schreibe ich diesen "Mumpitz" hier ja in vereinfachter Form. Diese Info ist für diejenigen, die wirklich glauben, dass die Rückerstattung großen zeitlichen Aufwand bedeutet, und jetzt wegen der vielen Fälle nicht, bzw. nur mit großer Zeitverzögerung, getätigt werden könne.
Was jeder Einzelne mit dieser Info anfängt, bleibt jedem natürlich selbst überlassen.
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Ich bin ebenfalls in diesem Bereich tätig und kann es dadurch auch entsprechend beurteilen. Für die Leute, die auf das Geld angewiesen weil Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit ist das kein Mumpitz. Manche können deswegen auch keine Miete mehr bezahlen, haben aber ein Guthaben beim RV. Ist das kkorrekt?
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Und noch etwas an die Administratoren: Wenn man hier für seine Meinungsäußerung verwanrt wird solltet ihr euch mal überlegen, ob das hier ein Forum ist, bei dem sich Hilfesuchende wohlfühlen. Man hat als Admin natürlich auch Rechte, sollte die aber nicht mißbrauchen um anders denkende zum Schweigen zu verurteilen.
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Ich bin ebenfalls in diesem Bereich tätig und kann es dadurch auch entsprechend beurteilen. Für die Leute, die auf das Geld angewiesen weil Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit ist das kein Mumpitz. Manche können deswegen auch keine Miete mehr bezahlen, haben aber ein Guthaben beim RV. Ist das kkorrekt?
Ich bin normalerweise nicht in Foren aktiv, habe aber gedacht, ein Erfahrungsaustausch unter persönlich Betroffenen könnte in der aktuellen Situation hilfreich sein. Auch der Titel der Diskussion schien zu passen.
Wahr wohl ein Trugschluss.
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@Trostlos7
Das handhaben die Unternehmen unterschiedlich.
@bzips
Kein Mensch redet von Wochen und Monaten, du könntest inzwischen auch gemerkt haben, dass die Mühlen anlaufen.
Ich nehme an, HABERLING meint deinen digitalisierten Knöpfchendrückmumpitz.
Übrigens "verpöne" ich nach wie vor die allfällige Prozesshanselei, nur weil´s "nix kostet".
Gerichte haben schon über genug Moschndrohtzäune zu entscheiden, eine Streitbeilegung wird ja nicht angeboten um Juristen in Lohn und Brot zu bringen.@vonschmeling
Trotz "internationaler Regularien der Kartenorganisationen MasterCard und Visa" handhaben die Unternehmen das Chargeback-Verfahren unterschiedlich?Kann mir hier im Forum jemand sagen, wo man die Regularien nachlesen kann?
Ich fühle mich von Bayern Card-Services ,(Kartenservice meiner Bank) regelrecht "abgefertigt", eine Ablehnung ohne Angabe der konkreten, überprüfbaren und nachlesbaren Rechtsgrundlage erhalten zu haben. Bei uns sagt man hierzu "friss oder stirb" oder "nimm's oder lass es sein" ...
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Und noch etwas an die Administratoren: Wenn man hier für seine Meinungsäußerung verwanrt wird solltet ihr euch mal überlegen, ob das hier ein Forum ist, bei dem sich Hilfesuchende wohlfühlen. Man hat als Admin natürlich auch Rechte, sollte die aber nicht mißbrauchen um anders denkende zum Schweigen zu verurteilen.