Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
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Folgendes fällt mir bei möglichen Flugbuchungen für den nächsten Winter auf: Wenn ich mir aktuell Verbindungen und Preise, z.B. nach Thailand im November, anzeigen lasse hat es den Anschein als würde es keine Post-Corona Zeit geben. Die Airlines (z.B. TG, TK, LH, KL, AF) bieten, analog zum letzten Winter, das nahezu identische Flugprogramm an.
So die Thai mit gewohnt zwei täglichen Flügen nach Bangkok, der Mittagsflug auch wieder A380. Selbst die Lufthansa weist als Fluggerät nach Bangkok den A380 aus, der nach einschlägigen Informationen zumindest für ein Jahr am Boden bleiben soll.
Will sagen: Ist es nicht höchst unwahrscheinlich, dass die Airlines das angebotene Programm auch tatsächlich so abfliegen? Wird man sich nicht auf eine ziemliche Umbuchungsarie einzustellen haben?
Ähnliches stelle ich aber auch auf der Mittelstrecke, z.B. auf die Kanaren fest. So bieten X3, DE und andere Flugfrequenzen an, als würden die Passagiere bis dahin zu ihrem ursprünglichen Reiseverhalten zurückkehren. Was meint ihr? -
xxx Anbieternamen repariert! xxx
Schön schon mal, dass die Restzahlung für Reisen ab dem 15.06 bei Schauinsland Reisen ausgesetzt wurden.
Wobei man da ja nun auch einiges reininterpretieren könnte
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@Kuno_Korken
Ich bitte entschieden darum, von "Reininterpretationen" abzusehen.
Die Fraktion mit dem Aluhut haben wir jetzt grade mal auf die Tribüne gesetzt - du kannst gerne Fragen stellen, wenn du etwas nicht ganz verstehst, dabei sollte es aber auch bleiben! b) -
Folgendes fällt mir bei möglichen Flugbuchungen für den nächsten Winter auf: Wenn ich mir aktuell Verbindungen und Preise, z.B. nach Thailand im November, anzeigen lasse hat es den Anschein als würde es keine Post-Corona Zeit geben. Die Airlines (z.B. TG, TK, LH, KL, AF) bieten, analog zum letzten Winter, das nahezu identische Flugprogramm an.
So die Thai mit gewohnt zwei täglichen Flügen nach Bangkok, der Mittagsflug auch wieder A380. Selbst die Lufthansa weist als Fluggerät nach Bangkok den A380 aus, der nach einschlägigen Informationen zumindest für ein Jahr am Boden bleiben soll.
Will sagen: Ist es nicht höchst unwahrscheinlich, dass die Airlines das angebotene Programm auch tatsächlich so abfliegen? Wird man sich nicht auf eine ziemliche Umbuchungsarie einzustellen haben?
Ähnliches stelle ich aber auch auf der Mittelstrecke, z.B. auf die Kanaren fest. So bieten X3, DE und andere Flugfrequenzen an, als würden die Passagiere bis dahin zu ihrem ursprünglichen Reiseverhalten zurückkehren. Was meint ihr?@du-darfst sagte:
Was meint ihr?
Womit sollen sie planen? Mit einem Lockdown bis 2021?

Vermutlich wird´s aber in der postcoronalen Zeit nicht mehr um die Frei-Semmel gehen sondern um die Trageeigenschaften der Biz-Masken ... -
Wenn mit "man" du gemeint bist: Nein, musst du nicht, das wird wohl Step by Step seitens des RV erfolgen.
Sehr wahrscheinlich wirst du mit der Kündigungsbestätigung gefragt, ob du eine Erstattung wünschst oder einen Gutschein.
Darüber kannst du dann entscheiden. -
Du mußt nicht stornieren , das macht der Reiseveranstalter . Da erfährst du dann auch weiteres über die Erstattung .
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@vonschmelling
Nein nein, die Aluhüte können gerne im Schrank bleiben

Dann war mein Beitrag lediglich als Hinweis für die anderen Reisenden gedacht, die die Information noch nicht kannten
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Hallo,
hier meine kurze Frage, ob ich etwas verpasst habe!? So wie ich die Information auf der Homepage meines RV lese (= Ferien Touristik), bietet dieser als "Rückzahlung" nur noch die Gutscheine an. Ist diese Gangart mittlerweile etwa von der Regierung oder EU legitimiert wurden?
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Nein, wurde noch nicht von der EU legitimiert.
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@daniel113
Klick mal zu HolidayCheck / Aktuelle Veranstalterregelungen (Stand 30.04.) - hier -
Nein, wurde noch nicht von der EU legitimiert.
@vonschmeling
Und wird durch die EU auch nicht legitimiert, höchstens von unserer Regierung...D.h. ab zum Anwalt das Ganze!
xxx und noch ein vollkommen überflüssiges Zitat editiert ... xxx
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Jau, daniel113 - kann man machen ... am besten mit Bedacht.
Ist allerdings aus meiner Sicht vollkommen unnötig, was sich demnach zu deinen Lasten hinsichtlich der Streitbeilegungskosten auswirken könnte. -
@daniel113
Wenn du meinst... -
@daniel113
Wenn du meinst... -
@daniel113
Ich glaube du irrst dich gewaltig!? -
daniel113 , du kannst auch eine Rückerstattung anfordern und mußt den Gutschein nicht annehmen . Man kann es auch schriftlich machen oder ab 2.5. online .
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Nein, das denke ich nicht :-). Gerne beide Texte lesen und dann erkennt man den kleinen aber doch gravierenden Unterschied.
@schlangenfanger
Werde die Rückerstattung anfordern, wo das online gehen soll, weiß ich allerdings nicht. -
Mist , ich hab im Eifer des Gefechtes zum Schluß bei meinem Reiseveranstalter nachgesehen
Entschhuldige bitte