Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
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Bitte , gern geschehen .
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Am 23.4.haben wir von Holidaycheck die Mitteilung bekommen das der Veranstalter Jahn Reisen die Reise storniert !
Trotzdem hat Jahn Reisen am 26.4. Den restlichen Reisepreis von der Kreditkarte abgebucht !
Mehrere Tage nachdem sie selber storniert haben !!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Unsere Reise hätte am 4.5. gestartet.
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Moin, ich bin jetzt gerade mal richtig Sprachlos. Ich hab bei Jahn-Reisen angerufen und meinen Ägypten Trip im Juni storniert - gegen Gutschein +50€ für den Anzahlungsbetrag (277 € ) - soweit, sogut. Bekomme meinen Gutschein per eMail - noch en zusätzliches Schreiben über die 50€ - prima. Alles so, wie es sein soll. Und das innerhalb einer Woche. Finde ich schnell. Jetzt kommts aber: Ich schau heute auf meine KK Abrechnung - die komplette Anzahlung wurde Rückerstattet. Ohne Aufforderung.... was da wohl schief gelaufen ist...
Grüßé...
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@ lorretoni
Dein Fall zeigt nur einen von mehreren Gründe auf, weshalb Misstrauen und Unmut beim Kunden entsteht.
Unser Fall:
Reiseantritt 7. Mai, somit Restzahlung 7. April
Am 5. April tel. Anfrage bei HC und FTI, was denn nun mit der 'Restzahlung sei, da ja abzusehen ist, dass die Reise am 7. Mai nicht durchgeführt wird.
Antwort: die Reise ist nicht abgtesagt, es gelten die jeweiligen Stornobedingungen.
Wir haben storniert. -
@ lorretoni
Dein Fall zeigt nur einen von mehreren Gründe auf, weshalb Misstrauen und Unmut beim Kunden entsteht.
Unser Fall:
Reiseantritt 7. Mai, somit Restzahlung 7. April
Am 5. April tel. Anfrage bei HC und FTI, was denn nun mit der 'Restzahlung sei, da ja abzusehen ist, dass die Reise am 7. Mai nicht durchgeführt wird.
Antwort: die Reise ist nicht abgtesagt, es gelten die jeweiligen Stornobedingungen.
Wir haben storniert.Wenn "abzusehen war", dass die Reise nicht stattfindet - wovon ich in der Situation ebenfalls ausgegangen wäre, dann hätte ich doch auf die Stornierung seitens des Versanstalter gewartet und nicht noch Geld für die Stornierung gezahlt.
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@haberling sagte:
Danke, dann heißt es wohl warten. Dann gehöre ich wohl noch nicht zu den Personen mit "Reisedatum in den nächsten Tagen".
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Update von meinem Beitrag
Ich habe gerade die neuesten Nachrichten durchforstet. Hier in Österreich gilt nun Einreisebeschränkungen bis 31.5. verlängert.. unter einigen Ausnahmen stand dann folgendes:
Sonstigen Drittstaatsangehörigen ist die Einreise nach Österreich von außerhalb des Schengenraumes auf dem Luftweg grundsätzlich untersagt. Ausgenommen sind hier Mitglieder des Personals diplomatischer Missionen, Angestellte internationaler Organisationen sowie im gemeinsamen Haushalt lebende Familienangehörige dieser Personen. Auch Angestellte internationaler Organisationen, humanitäre Einsatzkräfte, Pflege- und Gesundheitspersonal, Transitpassagiere, sowie Personen, die im Güterverkehr tätig sind, dürfen ebenfalls über den Luftweg ...
das nun alles bis 31.5. und wird dann evaluiert? Wenn nein sieht es nicht gut aus dass weder ich zu ihm - noch mein Partner zu mir kommen kann .. ich kann quasi bloß hoffen dass Drittstaatangehörige ab Juni/Juli oder spätestens August bitte wieder unter Auflagen zusammenkommen können

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Ich weiß nicht wie Kurz und Kollegen es handhaben - hier bei uns wird z.B. bereits am 6.5. wieder evaluiert.
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Nun ich hab das in dem Text schon so verstanden das diese Regelungen bis Ende Mai gelten..
Innerhalb des Schengenraums solle angeblich dann schon gelockert werden..bei uns wird alle 2 Wochen, wenn alles weiterhin gut läuft wieder etwas gelockert. Ich hoffe dass es sich vl bis Juli ausgehen wird dass er ( wenn auch mit Quarantäne) einreisen darf..die Unwissenheit macht es so schwer
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Immer vorbehaltlich ggf. neuer Entwicklungen und Erkenntnisse.
Vermutlich muss er sich sowieso testen lassen bevor er in einen Bomber steigen darf.
Ja, scheußlich solche Hängepartien ... -
@ HABERLING
eben !! ".... mit Abreisedatum bis zum 30. 'April..."
unser Abreisedatum: 7. Mai !!Nicht umsonst hat uns HC und FTI am 5. Mai erklärt (wie vorhin schon geschrieben), dass die Reise NICHT abgesagt ist und daher die jeweiligen Stornokosten anfallen.
@ K. Kork
" .... auf die Stornierung des RV gewartet..."
dann noch die fällige Restzahlung leisten und sich für den gesamten Reisepreis einen (zweifelhaften?) Gutschein einzuhanedeln.
Zumindest sparen wir uns Ärger und Nerven. -
Immer vorbehaltlich ggf. neuer Entwicklungen und Erkenntnisse.
Vermutlich muss er sich sowieso testen lassen bevor er in einen Bomber steigen darf.
Ja, scheußlich solche Hängepartien ...Das mit dem testen wäre kein Problem..Quarantäne auch nicht...daher abwarten und hoffen und Tee , in meinem Fall lieber Kaffee trinken ^^
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Hallo zusammen,
unsere gebuchte Reise nach Menorca soll(te) am 09. Juli starten. Ich vermute ja mal, dass das nichts wird...
4 Wochen zuvor wird die Zahlung des Reisepreises fällig (wir haben bisher nur angezahlt). Wie verhält man sich da? Zahlen oder erstmal aussitzen?
Was meint ihr? -
Willkommen im Forum von HolidayCheck, Jersey17 b)
Darüber wurde hier schon vielfach berichtet.
Sofern der Veranstalter sich nicht von sich aus verlautbart sollte man kurz vor Fälligkeit über das Reisebüro Kontakt aufnehmen und nach der gewünschten Vorgehensweise fragen lassen.
Soweit wird step by step von Forderungen Abstand genommen, wenn die Durchführbarkeit der gegenständlichen Reise unwahrscheinlich ist. -
@ lorretoni
Dein Fall zeigt nur einen von mehreren Gründe auf, weshalb Misstrauen und Unmut beim Kunden entsteht.
Unser Fall:
Reiseantritt 7. Mai, somit Restzahlung 7. April
Am 5. April tel. Anfrage bei HC und FTI, was denn nun mit der 'Restzahlung sei, da ja abzusehen ist, dass die Reise am 7. Mai nicht durchgeführt wird.
Antwort: die Reise ist nicht abgtesagt, es gelten die jeweiligen Stornobedingungen.
Wir haben storniert.@ reisefux99
Unser Fall:Reiseantritt 5. Mai, somit Restzahlung 5. April
ich habe es ausgesessen und keine Restzahlung geleistet, war ja abzusehen, keine Flieger und Einreiseverbot für Europäer auf den Seychellen. Habe auch nicht storniert, einfach abgewartet. -
Mein RV spielt auf Zeit. In der Stornoabrechnung heißt es dass es für die Rückerstattung des Geldes es einer Frist von 6 Wochen bedarf, ein Gutschein jedoch dank eines teilautomatisierten Ablaufes wo auch Fachpersonal aus anderen Unternehmensbereichen eingesetzt werden kann in kürzester Zeit geschickt werden kann.
Ich habe bereits eine Frist von 14 Tagen eingeräumt, wenn diese verstreicht erfolgt ein erneuter Brief mit Fristsetzung. Im Internet lassen die letzten Bewertungen dieses RV nichts Gutes erahnen. Ich vermute dass ich nur mit anwaltlichem schreiben zu meinem Geld komme.
