Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
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@sswiti: Das ist ja ein Ding wenn man den Vertrag mit Dir so gestaltet hat dass Du keine Stornokosten ausgwiesen bekommst. Dass Du das wissen möchtest verstehe ich. Wenn das stimmt hat Tui bei Dir einen Sondervertrag gemacht. Unglaublich, aber das ist mir klar dass Du mit der Informationslage nicht einverstanden bist. Aber wie gesagt bist Du da ein Einzelfall mit besonderem Vertrag.
Hast Du schon mal nachgehakt oder angerufen? -
@sswiti: Das ist ja ein Ding wenn man den Vertrag mit Dir so gestaltet hat dass Du keine Stornokosten ausgwiesen bekommst. Dass Du das wissen möchtest verstehe ich. Wenn das stimmt hat Tui bei Dir einen Sondervertrag gemacht. Unglaublich, aber das ist mir klar dass Du mit der Informationslage nicht einverstanden bist. Aber wie gesagt bist Du da ein Einzelfall mit besonderem Vertrag.
Hast Du schon mal nachgehakt oder angerufen?@Düren
Bei wem angerufen? tui *lach*
Bei tui stand 30 Euro service Gebühren zuzüglich den Storno kosten von der Airline. Das steht in den AGBs.
Meine Airline hat mich auf tui verwiesen, da sie stornieren müssen. Wollten mir auch keine Stornogebühren nennen. Ka ob es normal ist
Ist mir aber inzwischen egal, ich habe den Fall mit der Airline geklärt, als die Flüge annulliert wurden. -
@sswiti
Ich verstehe es so, dass du nicht warten wolltest, bis die Flüge von der Airline storniert wurden.
Dann - klar - fallen Stornogebühren an.
Hast du dich nicht vor der Buchung bezüglich dieser Kosten erkundigt ? Sollte man in eigenem Interesse besser tun. -
Da das Oberverwaltungsgericht die Quarantänepflicht für Einreisende gestern gekippt hat und Ferienhäuser wenn auch unter Auflagen vermietet werden dürfen, müßte eine Anreise aus dem Ausland nichts mehr im Weg stehen sobald die Grenzkontrollen weg fallen oder?
Quelle: https://www.haz.de/Nachrichten/Der-Norden/Niedersachsen-Oberverwaltungsgericht-kippt-Quarantaenepflicht-fuer-Einreisende -
@Kourion
Naja Es hätte einfach nichts schief laufen können.
Flug wurde kurzfristig gebucht und wenn ich mal krank werde ln sollte habe ich eine reiserücktrittsversicherung. Deshalb haben mich Stornogebühren wenig interessiert@Haberling habe bei Tui.com gebucht.
Aber mein Ansprechpartner ist tui4u. -
@Düren
Bei wem angerufen? tui *lach*
Bei tui stand 30 Euro service Gebühren zuzüglich den Storno kosten von der Airline. Das steht in den AGBs.
Meine Airline hat mich auf tui verwiesen, da sie stornieren müssen. Wollten mir auch keine Stornogebühren nennen. Ka ob es normal ist
Ist mir aber inzwischen egal, ich habe den Fall mit der Airline geklärt, als die Flüge annulliert wurden.@ Switti,
welche Airline war es überhaupt?
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Da das Oberverwaltungsgericht die Quarantänepflicht für Einreisende gestern gekippt hat und Ferienhäuser wenn auch unter Auflagen vermietet werden dürfen, müßte eine Anreise aus dem Ausland nichts mehr im Weg stehen sobald die Grenzkontrollen weg fallen oder?
Quelle: https://www.haz.de/Nachrichten/Der-Norden/Niedersachsen-Oberverwaltungsgericht-kippt-Quarantaenepflicht-fuer-EinreisendeAlso Oberverwaltungsgericht sind immer für das jeweilige Land! In dem Fall Niedersachsen, ob es funktioniert wenn Du aus Köln kommt????
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@Kourion
Naja Es hätte einfach nichts schief laufen können.
Flug wurde kurzfristig gebucht und wenn ich mal krank werde ln sollte habe ich eine reiserücktrittsversicherung. Deshalb haben mich Stornogebühren wenig interessiert@Haberling habe bei Tui.com gebucht.
Aber mein Ansprechpartner ist tui4u.@sswiti sagte:
Aber mein Ansprechpartner ist tui4u.
Unter dieser Nummer - klick - Fragen zu Ihrer Flugbuchung bei tui.com ?
Allerdings... habe ich das richtig verstanden ? - dein Problem hat sich gelöst, als die Airline dann die Flüge storniert hat, ja ? -
@fud sagte:
Ja, ich habe über HC gebucht.
In dem Fall brauchst du gar nicht erst versuchen in Kontakt mit dem Veranstalter zu treten - er wird dich ans Reisebüro verweisen.
Leider ist "möchten wir nicht mehr" kein Kündigungsgrund.
Bitte also HC beim Veranstalter zu erfragen, ob die Restzahlung wegen der Ungewissheit der Durchfürbarkeit nicht auf einen Termin 7 Tage vor Antritt der Reise verschoben werden kann. Und zwar wacker, denn eine Antwort wird auch nicht sogleich eintrudeln ...
Edit:
Sorry, mein Beitrag hat sich mit deiner Frage überschnitten ...
Den Schmus mit der Unsicherheitseinrede kannst du dir sparen, bitte einfach um eine Verlegung des Fälligkeitstermins.
Und nein - müssen tut der Veranstalter gar nichts, i.d.R. sind sie aber entgegenkommen.
Schonmal gut, dass du jetzt an das HC Reisebüro geschrieben hast.
Dabei belasse es vorerst, dies ist dein Ansprechpartner.#vonschmeling
Leider erhielt ich eben folgende Email:
......
Aktuell liegt für diesen Zeitraum noch keine Reisewarnung vor.
Deshalb muss die Restzahlung noch geleistet werden, da bei einem aktiven Reisevertrag der Urlauber verpflichtet ist, die Zahlungen fristgemäß zu leisten.
Wird die Reise durch den Veranstalter abgesagt, und der Urlauber ist seiner Zahlungspflicht über die Restzahlung nicht nachgekommen, bekommt der Urlauber ohne Kulanz des Veranstalters keine Rückerstattung der Anzahlung.
Wurde die Reise seitens des Veranstalters inzwischen storniert, muss die Zahlung nicht mehr geleistet werden. Zum aktuellen Zeitpunkt hat die FTI noch kein Zahlungsstopp bekanntgegeben.
.........Warum HC direkt diese Antwort schickt, anstatt mein Anliegen an den RV weiter zu leiten m, so dass der RV entscheidet, bleibt mir unverständlich!
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@FuD
Ich nehme an, dass für diesen Zeitraum die entsprechenden Handlungsanweisungen des Veranstalters beim HC Reisebüro vorliegen.
Ggf. einfach nochmal dort anrufen. Du musst dich ausdrücklich auf die sehr geringe Wahrscheinlichkeit der mängelunbehafteten Durchführung der Reise berufen.@sswiti
Bei einer Nur-Flug Buchung betragen die Stornierungskosten gewöhnlich 100%, abzüglich Steuern und Gebühren.
Wenn das LVU die Flüge gecancelled hat muss auch niemand mehr stornieren. Du musst einfach abwarten, bis TUI.com dir einen Gutschein/die Rückerstattung anbietet.
Da kannst du wohl auch leider keine Beschleunigung herbeiführen, jedoch sollte man sich solche Bedingungen auch bei einer sehr kurzfristigen Buchung ansehen. Ich jedenfalls mache das und buche 90% meiner Tickets sehr kurzfristig. -
@FuD
Ich nehme an, dass für diesen Zeitraum die entsprechenden Handlungsanweisungen des Veranstalters beim HC Reisebüro vorliegen.
Ggf. einfach nochmal dort anrufen. Du musst dich ausdrücklich auf die sehr geringe Wahrscheinlichkeit der mängelunbehafteten Durchführung der Reise berufen.@sswiti
Bei einer Nur-Flug Buchung betragen die Stornierungskosten gewöhnlich 100%, abzüglich Steuern und Gebühren.
Wenn das LVU die Flüge gecancelled hat muss auch niemand mehr stornieren. Du musst einfach abwarten, bis TUI.com dir einen Gutschein/die Rückerstattung anbietet.
Da kannst du wohl auch leider keine Beschleunigung herbeiführen, jedoch sollte man sich solche Bedingungen auch bei einer sehr kurzfristigen Buchung ansehen. Ich jedenfalls mache das und buche 90% meiner Tickets sehr kurzfristig. -
Hallo @FuD das HC Reisebüro wird dir leider auch nicht anderes sagen können:
„Buchungen mit Abreise bis 30. Juni 2020 können kostenfrei auf einen späteren Termin (späteste Rückreise 30. April 2021) umgebucht werden. Die Umbuchung muss bis 30. Juni 2020, spätestens jedoch zehn Tage vor Abreise, erfolgen.“
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Es geht FuD nun zuerst einmal darum die Fälligkeit der Restzahlung auf einen Zeitpunkt kurz vor der Abreise zu verschieben.
Wenn ich es recht verstehe erhält sie/er hierzu nur die automatischen Antworten.
In diesem Fall würde ich es als Erklärung formulieren im Sinne von "teile ich Ihnen mit, dass ich wegen der Unsicherheiten bei der Durchführbarkeit die Restzahlung erst am ... anweisen werde".
Notfalls würde ich eine Mahnung riskieren, dann kann man ja den Dialog immernoch aufnehmen.Nachtrag:
Hast du mal versucht ob der Chat mit dem RB funktioniert? -
Hallo @FuD das HC Reisebüro wird dir leider auch nicht anderes sagen können:
„Buchungen mit Abreise bis 30. Juni 2020 können kostenfrei auf einen späteren Termin (späteste Rückreise 30. April 2021) umgebucht werden. Die Umbuchung muss bis 30. Juni 2020, spätestens jedoch zehn Tage vor Abreise, erfolgen.“
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FTI wird sich bei ausbleibender Restzahlung melden.
AGB:
3) Im Fall der nicht fristgerechten oder nicht voll-ständigen Anzahlung oder Restzahlung behält sich FTI nach Mahnung mit Fristsetzung vor, den Rücktritt vom Vertrag zu erklären und Schadensersatz zu verlangen. -
Eben - Mahnung und Fristsetzung würde ich in dem Fall (FuD) riskieren, da ja überhaupt kein Interesse mehr an der Durchführung der Reise besteht.
