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Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Allgemeine Fragen
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  • DürenD Offline
    DürenD Offline
    Düren
    schrieb am zuletzt editiert von
    #4921

    @sswiti: Das ist ja ein Ding wenn man den Vertrag mit Dir so gestaltet hat dass Du keine Stornokosten ausgwiesen bekommst. Dass Du das wissen möchtest verstehe ich. Wenn das stimmt hat Tui bei Dir einen Sondervertrag gemacht. Unglaublich, aber das ist mir klar dass Du mit der Informationslage nicht einverstanden bist. Aber wie gesagt bist Du da ein Einzelfall mit besonderem Vertrag.
    Hast Du schon mal nachgehakt oder angerufen?

    Sie beobachten Dich.........

    sswitiS 1 Antwort Letzte Antwort
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    • DürenD Düren

      @sswiti: Das ist ja ein Ding wenn man den Vertrag mit Dir so gestaltet hat dass Du keine Stornokosten ausgwiesen bekommst. Dass Du das wissen möchtest verstehe ich. Wenn das stimmt hat Tui bei Dir einen Sondervertrag gemacht. Unglaublich, aber das ist mir klar dass Du mit der Informationslage nicht einverstanden bist. Aber wie gesagt bist Du da ein Einzelfall mit besonderem Vertrag.
      Hast Du schon mal nachgehakt oder angerufen?

      sswitiS Offline
      sswitiS Offline
      sswiti
      schrieb am zuletzt editiert von
      #4922

      @Düren
      Bei wem angerufen? tui *lach*
      Bei tui stand 30 Euro service Gebühren zuzüglich den Storno kosten von der Airline. Das steht in den AGBs.
      Meine Airline hat mich auf tui verwiesen, da sie stornieren müssen. Wollten mir auch keine Stornogebühren nennen. Ka ob es normal ist
      Ist mir aber inzwischen egal, ich habe den Fall mit der Airline geklärt, als die Flüge annulliert wurden.

      Vive la FranceV 1 Antwort Letzte Antwort
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      • BenB229B Offline
        BenB229B Offline
        BenB229
        schrieb am zuletzt editiert von
        #4923

        Du hast nur Flüge bei Tui gebucht? Und der eigentliche Flug wurde von der Fluggesellschaft erst verschoben und dann anulliert? Dann kannst du doch eh kostenlos stornieren.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • KourionK 1
          KourionK 1
          Kourion
          schrieb am zuletzt editiert von Kourion
          #4924

          @sswiti
          Ich verstehe es so, dass du nicht warten wolltest, bis die Flüge von der Airline storniert wurden.
          Dann - klar - fallen Stornogebühren an.
          Hast du dich nicht vor der Buchung bezüglich dieser Kosten erkundigt ? Sollte man in eigenem Interesse besser tun.

          Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • HABERLINGH 1
            HABERLINGH 1
            HABERLING
            schrieb am zuletzt editiert von
            #4925

            @sswiti kann gar nicht über TUI4U gebucht haben das geht nur über ein Reisebüro. TUI 4U , klick mich

            "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • moselpaarM Offline
              moselpaarM Offline
              moselpaar
              schrieb am zuletzt editiert von
              #4926

              Da das Oberverwaltungsgericht die Quarantänepflicht für Einreisende gestern gekippt hat und Ferienhäuser wenn auch unter Auflagen vermietet werden dürfen, müßte eine Anreise aus dem Ausland nichts mehr im Weg stehen sobald die Grenzkontrollen weg fallen oder?
              Quelle: https://www.haz.de/Nachrichten/Der-Norden/Niedersachsen-Oberverwaltungsgericht-kippt-Quarantaenepflicht-fuer-Einreisende

              Man reist nicht, um anzukommen, sondern um zu reisen. "Johann Wolfgang von Goethe"

              Vive la FranceV 1 Antwort Letzte Antwort
              Antworten Zitieren
              • sswitiS Offline
                sswitiS Offline
                sswiti
                schrieb am zuletzt editiert von sswiti
                #4927

                @Kourion
                Naja Es hätte einfach nichts schief laufen können.
                Flug wurde kurzfristig gebucht und wenn ich mal krank werde ln sollte habe ich eine reiserücktrittsversicherung. Deshalb haben mich Stornogebühren wenig interessiert

                @Haberling habe bei Tui.com gebucht.
                Aber mein Ansprechpartner ist tui4u.

                KourionK 1 Antwort Letzte Antwort
                Antworten Zitieren
                • sswitiS sswiti

                  @Düren
                  Bei wem angerufen? tui *lach*
                  Bei tui stand 30 Euro service Gebühren zuzüglich den Storno kosten von der Airline. Das steht in den AGBs.
                  Meine Airline hat mich auf tui verwiesen, da sie stornieren müssen. Wollten mir auch keine Stornogebühren nennen. Ka ob es normal ist
                  Ist mir aber inzwischen egal, ich habe den Fall mit der Airline geklärt, als die Flüge annulliert wurden.

                  Vive la FranceV Offline
                  Vive la FranceV Offline
                  Vive la France
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #4928

                  @ Switti,

                  welche Airline war es überhaupt?

                  1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • moselpaarM moselpaar

                    Da das Oberverwaltungsgericht die Quarantänepflicht für Einreisende gestern gekippt hat und Ferienhäuser wenn auch unter Auflagen vermietet werden dürfen, müßte eine Anreise aus dem Ausland nichts mehr im Weg stehen sobald die Grenzkontrollen weg fallen oder?
                    Quelle: https://www.haz.de/Nachrichten/Der-Norden/Niedersachsen-Oberverwaltungsgericht-kippt-Quarantaenepflicht-fuer-Einreisende

                    Vive la FranceV Offline
                    Vive la FranceV Offline
                    Vive la France
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #4929

                    Also Oberverwaltungsgericht sind immer für das jeweilige Land! In dem Fall Niedersachsen, ob es funktioniert wenn Du aus Köln kommt????

                    1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • sswitiS Offline
                      sswitiS Offline
                      sswiti
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #4930

                      @ viva la France
                      Air europa

                      1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • sswitiS sswiti

                        @Kourion
                        Naja Es hätte einfach nichts schief laufen können.
                        Flug wurde kurzfristig gebucht und wenn ich mal krank werde ln sollte habe ich eine reiserücktrittsversicherung. Deshalb haben mich Stornogebühren wenig interessiert

                        @Haberling habe bei Tui.com gebucht.
                        Aber mein Ansprechpartner ist tui4u.

                        KourionK 1
                        KourionK 1
                        Kourion
                        schrieb am zuletzt editiert von Kourion
                        #4931

                        @sswiti sagte:

                        Aber mein Ansprechpartner ist tui4u.

                        Unter dieser Nummer - klick - Fragen zu Ihrer Flugbuchung bei tui.com ?
                        Allerdings... habe ich das richtig verstanden ? - dein Problem hat sich gelöst, als die Airline dann die Flüge storniert hat, ja ?

                        Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • vonschmelingV vonschmeling

                          @fud sagte:

                          Ja, ich habe über HC gebucht.

                          In dem Fall brauchst du gar nicht erst versuchen in Kontakt mit dem Veranstalter zu treten - er wird dich ans Reisebüro verweisen.
                          Leider ist "möchten wir nicht mehr" kein Kündigungsgrund.
                          Bitte also HC beim Veranstalter zu erfragen, ob die Restzahlung wegen der Ungewissheit der Durchfürbarkeit nicht auf einen Termin 7 Tage vor Antritt der Reise verschoben werden kann. Und zwar wacker, denn eine Antwort wird auch nicht sogleich eintrudeln ...
                          Edit:
                          Sorry, mein Beitrag hat sich mit deiner Frage überschnitten ...
                          Den Schmus mit der Unsicherheitseinrede kannst du dir sparen, bitte einfach um eine Verlegung des Fälligkeitstermins.
                          Und nein - müssen tut der Veranstalter gar nichts, i.d.R. sind sie aber entgegenkommen.
                          Schonmal gut, dass du jetzt an das HC Reisebüro geschrieben hast.
                          Dabei belasse es vorerst, dies ist dein Ansprechpartner.

                          FuDF Offline
                          FuDF Offline
                          FuD
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #4932

                          #vonschmeling

                          Leider erhielt ich eben folgende Email:
                           ......
                          Aktuell liegt für diesen Zeitraum noch keine Reisewarnung vor.
                           
                          Deshalb muss die Restzahlung noch geleistet werden, da bei einem aktiven Reisevertrag der Urlauber verpflichtet ist, die Zahlungen fristgemäß zu leisten.
                          Wird die Reise durch den Veranstalter abgesagt, und der Urlauber ist seiner Zahlungspflicht über die Restzahlung nicht nachgekommen, bekommt der Urlauber ohne Kulanz des Veranstalters keine Rückerstattung der Anzahlung.
                           
                          Wurde die Reise seitens des Veranstalters inzwischen storniert, muss die Zahlung nicht mehr geleistet werden. Zum aktuellen Zeitpunkt hat die FTI noch kein Zahlungsstopp bekanntgegeben. 
                          .........

                          Warum HC direkt diese Antwort schickt, anstatt mein Anliegen an den RV weiter zu leiten m, so dass der RV entscheidet, bleibt mir unverständlich!

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • KourionK 1
                            KourionK 1
                            Kourion
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #4933

                            @FuD
                            Der Vermittler HC teilt dir das mit, was ihm vom Veranstalter FTI übermittelt wurde.
                            Und du darfst dir sicher sein, dass das von HC dir Übermittelte die Entscheidung des Veranstalters ist.

                            Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • vonschmelingV Offline
                              vonschmelingV Offline
                              vonschmeling
                              Moderator
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #4934

                              @FuD
                              Ich nehme an, dass für diesen Zeitraum die entsprechenden Handlungsanweisungen des Veranstalters beim HC Reisebüro vorliegen.
                              Ggf. einfach nochmal dort anrufen. Du musst dich ausdrücklich auf die sehr geringe Wahrscheinlichkeit der mängelunbehafteten Durchführung der Reise berufen.

                              @sswiti
                              Bei einer Nur-Flug Buchung betragen die Stornierungskosten gewöhnlich 100%, abzüglich Steuern und Gebühren.
                              Wenn das LVU die Flüge gecancelled hat muss auch niemand mehr stornieren. Du musst einfach abwarten, bis TUI.com dir einen Gutschein/die Rückerstattung anbietet.
                              Da kannst du wohl auch leider keine Beschleunigung herbeiführen, jedoch sollte man sich solche Bedingungen auch bei einer sehr kurzfristigen Buchung ansehen. Ich jedenfalls mache das und buche 90% meiner Tickets sehr kurzfristig.

                              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                              "Im Herzen barfuß!"

                              FuDF 1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • vonschmelingV vonschmeling

                                @FuD
                                Ich nehme an, dass für diesen Zeitraum die entsprechenden Handlungsanweisungen des Veranstalters beim HC Reisebüro vorliegen.
                                Ggf. einfach nochmal dort anrufen. Du musst dich ausdrücklich auf die sehr geringe Wahrscheinlichkeit der mängelunbehafteten Durchführung der Reise berufen.

                                @sswiti
                                Bei einer Nur-Flug Buchung betragen die Stornierungskosten gewöhnlich 100%, abzüglich Steuern und Gebühren.
                                Wenn das LVU die Flüge gecancelled hat muss auch niemand mehr stornieren. Du musst einfach abwarten, bis TUI.com dir einen Gutschein/die Rückerstattung anbietet.
                                Da kannst du wohl auch leider keine Beschleunigung herbeiführen, jedoch sollte man sich solche Bedingungen auch bei einer sehr kurzfristigen Buchung ansehen. Ich jedenfalls mache das und buche 90% meiner Tickets sehr kurzfristig.

                                FuDF Offline
                                FuDF Offline
                                FuD
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #4935

                                Sobald ich dort anrufe und die Vorgangsnummer angebe, wird der Anruf gar nicht weitergeleitet, da die Reise später als in 3 Wochen stattfinden soll. Oder welchen Trick gibt es dort durch zu kommen? 😄

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • HABERLINGH 1
                                  HABERLINGH 1
                                  HABERLING
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #4936

                                  Hallo @FuD das HC Reisebüro wird dir leider auch nicht anderes sagen können:
                                  „Buchungen mit Abreise bis 30. Juni 2020 können kostenfrei auf einen späteren Termin (späteste Rückreise 30. April 2021) umgebucht werden. Die Umbuchung muss bis 30. Juni 2020, spätestens jedoch zehn Tage vor Abreise, erfolgen.“ 😟

                                  "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

                                  rishouR 1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • vonschmelingV Offline
                                    vonschmelingV Offline
                                    vonschmeling
                                    Moderator
                                    schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                                    #4937

                                    Es geht FuD nun zuerst einmal darum die Fälligkeit der Restzahlung auf einen Zeitpunkt kurz vor der Abreise zu verschieben.
                                    Wenn ich es recht verstehe erhält sie/er hierzu nur die automatischen Antworten.
                                    In diesem Fall würde ich es als Erklärung formulieren im Sinne von "teile ich Ihnen mit, dass ich wegen der Unsicherheiten bei der Durchführbarkeit die Restzahlung erst am ... anweisen werde".
                                    Notfalls würde ich eine Mahnung riskieren, dann kann man ja den Dialog immernoch aufnehmen.

                                    Nachtrag:
                                    Hast du mal versucht ob der Chat mit dem RB funktioniert?

                                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                    "Im Herzen barfuß!"

                                    FuDF 2 Antworten Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • HABERLINGH HABERLING

                                      Hallo @FuD das HC Reisebüro wird dir leider auch nicht anderes sagen können:
                                      „Buchungen mit Abreise bis 30. Juni 2020 können kostenfrei auf einen späteren Termin (späteste Rückreise 30. April 2021) umgebucht werden. Die Umbuchung muss bis 30. Juni 2020, spätestens jedoch zehn Tage vor Abreise, erfolgen.“ 😟

                                      rishouR Offline
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                                      rishou
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #4938

                                      Wie gestern schon mal erwähnt, mittlerweile bis Abreise 31.Juli kostenlose Umbuchung möglich bei FTI.

                                      1 Antwort Letzte Antwort
                                      Antworten Zitieren
                                      • HABERLINGH 1
                                        HABERLINGH 1
                                        HABERLING
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #4939

                                        FTI wird sich bei ausbleibender Restzahlung melden.
                                        AGB:
                                        3) Im Fall der nicht fristgerechten oder nicht voll-ständigen Anzahlung oder Restzahlung behält sich FTI nach Mahnung mit Fristsetzung vor, den Rücktritt vom Vertrag zu erklären und Schadensersatz zu verlangen.

                                        "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

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                                        • vonschmelingV Offline
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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #4940

                                          Eben - Mahnung und Fristsetzung würde ich in dem Fall (FuD) riskieren, da ja überhaupt kein Interesse mehr an der Durchführung der Reise besteht.

                                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                          "Im Herzen barfuß!"

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