Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
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@miwu,
immerhin hat bei deinem Beispiel der Urlauber noch die Wahl, seinen Urlaub anzutreten oder (kostenpflichtig) zu stornieren - auch wenn das zugegebenermassen eher eine "friss-oder-stirb-Wahl" ist.
Andererseits "zwingen" aber doch jetzt auch jede Menge Urlauber ihren RV dazu, ihnen lt. Vertrag ihr Geld zurückzuzahlen - ohne einen Gutschein oder eine Umbuchung in Betracht ziehen zu wollen.
Ist der RV damit "schlechter" oder "fordernder" als die Reisenden ? Letztendlich geht es auf beiden Seiten um Vertragserfüllung . . .Dieser Beitrag wurde gelöscht! -
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@miwu,
immerhin hat bei deinem Beispiel der Urlauber noch die Wahl, seinen Urlaub anzutreten oder (kostenpflichtig) zu stornieren - auch wenn das zugegebenermassen eher eine "friss-oder-stirb-Wahl" ist.
Andererseits "zwingen" aber doch jetzt auch jede Menge Urlauber ihren RV dazu, ihnen lt. Vertrag ihr Geld zurückzuzahlen - ohne einen Gutschein oder eine Umbuchung in Betracht ziehen zu wollen.
Ist der RV damit "schlechter" oder "fordernder" als die Reisenden ? Letztendlich geht es auf beiden Seiten um Vertragserfüllung . . .@sarahsofia sagte:
@miwu,
Andererseits "zwingen" aber doch jetzt auch jede Menge Urlauber ihren RV dazu, ihnen lt. Vertrag ihr Geld zurückzuzahlen - ohne einen Gutschein oder eine Umbuchung in Betracht ziehen zu wollen.Nun, ganz so einfach ist es nicht. Die Rechtslage bei Stornierungen durch RV ist ja völlig klar. Wenn die Reise für den RV nicht durchführbar ist, hat er das Geld zu erstatten. Manche RV haben das anständig gelöst, viele nicht. Darüber sind wir aber nun hinweg denke ich, die jeweiligen Veranstalter sind bekannt.
Interessant ist aber, daß der Kunde lt. den AGB (z.B. bei Schauinsland) bei einer wesentlichen Änderung einer Reiseleistung auch kostenlos vom Vertrag zurücktreten kann. Und hier wird es spannend, was als solches von den einzelnen Veranstaltern so akzeptiert wird. Hier sehe ich noch viel größeres Konfliktpotential als bei den ohnehin unausweichlichen Erstattungen.
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@sarahsofia sagte:
@miwu,
Andererseits "zwingen" aber doch jetzt auch jede Menge Urlauber ihren RV dazu, ihnen lt. Vertrag ihr Geld zurückzuzahlen - ohne einen Gutschein oder eine Umbuchung in Betracht ziehen zu wollen.Nun, ganz so einfach ist es nicht. Die Rechtslage bei Stornierungen durch RV ist ja völlig klar. Wenn die Reise für den RV nicht durchführbar ist, hat er das Geld zu erstatten. Manche RV haben das anständig gelöst, viele nicht. Darüber sind wir aber nun hinweg denke ich, die jeweiligen Veranstalter sind bekannt.
Interessant ist aber, daß der Kunde lt. den AGB (z.B. bei Schauinsland) bei einer wesentlichen Änderung einer Reiseleistung auch kostenlos vom Vertrag zurücktreten kann. Und hier wird es spannend, was als solches von den einzelnen Veranstaltern so akzeptiert wird. Hier sehe ich noch viel größeres Konfliktpotential als bei den ohnehin unausweichlichen Erstattungen.
@ miwu
Konfliktpotenzial sehe ich auch, es gibt schon einige Users die prophylaktisch alles nennen was sie für unzumutbar halten.
ich möchte gerne nochmals der Link posten dass Erik e über mein (und sein vor 2 Jahren) Hotel gepostet hat, das Hotel gibt ein Überblick von die Maßnahmen und Änderungen die es geben wird wegen Covid 19, es ist natürlich nur ein Beispiel aber wegen die gesetzlichen Vorgaben vor Ort dürfte es nicht der einzige sein.
es ist für mich vollkommen okay.
der Text ist im Englisch Hier
Gute Nacht
Nadine
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Aufgeräumt.
Vielen Dank an jene Beiträger, die sich irrtümlich auf einen üblen Troll eingelassen hatten - ihre Postings sind leider der Säuberung ebenfalls geopfert worden.
Schade drum - aber an Konsequenz geht in so einem Fall halt leider nix vorbei. -
@sarahsofia sagte:
@miwu,
Andererseits "zwingen" aber doch jetzt auch jede Menge Urlauber ihren RV dazu, ihnen lt. Vertrag ihr Geld zurückzuzahlen - ohne einen Gutschein oder eine Umbuchung in Betracht ziehen zu wollen.Nun, ganz so einfach ist es nicht. Die Rechtslage bei Stornierungen durch RV ist ja völlig klar. Wenn die Reise für den RV nicht durchführbar ist, hat er das Geld zu erstatten. Manche RV haben das anständig gelöst, viele nicht. Darüber sind wir aber nun hinweg denke ich, die jeweiligen Veranstalter sind bekannt.
Interessant ist aber, daß der Kunde lt. den AGB (z.B. bei Schauinsland) bei einer wesentlichen Änderung einer Reiseleistung auch kostenlos vom Vertrag zurücktreten kann. Und hier wird es spannend, was als solches von den einzelnen Veranstaltern so akzeptiert wird. Hier sehe ich noch viel größeres Konfliktpotential als bei den ohnehin unausweichlichen Erstattungen.
Interessant ist aber, daß der Kunde lt. den AGB (z.B. bei Schauinsland) bei einer wesentlichen Änderung einer Reiseleistung auch kostenlos vom Vertrag zurücktreten kann.
Na das ist ein uralter Hut und mit "interessant" m. E. enorm überbewertet ...
Und hier wird es spannend, was als solches von den einzelnen Veranstaltern so akzeptiert wird.
In der Tat wird es hierzu wieder eine spannende Beobachtung der Spruchpraxis geben - wie schon zigfach zuvor bei unbekannten Fallsituationen.
Hier sehe ich noch viel größeres Konfliktpotential als bei den ohnehin unausweichlichen Erstattungen.
Könnte sein - ist ja halt auch ein vollkommen unbestelltes rechtliches Feld.
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Aufgeräumt.
Vielen Dank an jene Beiträger, die sich irrtümlich auf einen üblen Troll eingelassen hatten - ihre Postings sind leider der Säuberung ebenfalls geopfert worden.
Schade drum - aber an Konsequenz geht in so einem Fall halt leider nix vorbei.@ vs wegen aufgeräumt
perfekt so, es ist so als wäre nichts passiert.
tomorrow is another (better) day!
Nadine
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Ja echt, wir hatten einfach nur ein schlechter Traum, wachen auf und merken, ist alles weg.

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@ miwu
Konfliktpotenzial sehe ich auch, es gibt schon einige Users die prophylaktisch alles nennen was sie für unzumutbar halten.
ich möchte gerne nochmals der Link posten dass Erik e über mein (und sein vor 2 Jahren) Hotel gepostet hat, das Hotel gibt ein Überblick von die Maßnahmen und Änderungen die es geben wird wegen Covid 19, es ist natürlich nur ein Beispiel aber wegen die gesetzlichen Vorgaben vor Ort dürfte es nicht der einzige sein.
es ist für mich vollkommen okay.
der Text ist im Englisch Hier
Gute Nacht
Nadine
@vive-la-france sagte:
@ miwu
Konfliktpotenzial sehe ich auch, es gibt schon einige Users die prophylaktisch alles nennen was sie für unzumutbar halten.
Natürlich nennen hier einige User die Sachen, die sie für unzumutbar halten, ist ja ein Forum hier. Sicherlich gibt es auch viele Dinge, die in diesem Zusammenhang ganz offensichtlich unzumutbar sind, wie z.B. Einreisequarantänen.
Interessant wird es aber dann, wenn man z.B. für die Familie ein AI-Hotel mit Buffets und 8 Restaurants in einem Wasserpark mit Kinderclub gebucht hat und dort dann keine Buffetts sind, der Wasserpark geschlossen ist, von den 8 Restaurant nur 2 geöffnet haben und auch der Kinderclub gesperrt ist. Jeder der Mängel allein wäre kein Kündigungsgrund, da würde man irgendwann ein paar Prozente zurück bekommen wenn man dranbleibt. Aber in Kombination reduziert sich dann der Familien-Badeurlaub auf einen einfachen Urlaub, den man auch in irgendeinem Accor-Hotel in Deutschland hätte machen können. Hinzu kommt, dass die RVs dann sicher auch auf Zeit spielen werden und erstmal gar nicht auf den Storno-Wunsch reagieren und die Urlauber dann in eine ziemlich blöde Situation bringen. Hier wird sich dann erneut die Spreu vom Weizen bei den Reiseveranstaltern trennen...
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@ miwu
alle diese Restriktionen werden vor Abreise bekannt, es wird kein Überraschung beim Ankunft sein. Deshalb habe ich der Link gepostet um einen Eindruck zu vermitteln.
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@ miwu
alle diese Restriktionen werden vor Abreise bekannt, es wird kein Überraschung beim Ankunft sein. Deshalb habe ich der Link gepostet um einen Eindruck zu vermitteln.
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@vive-la-france sagte:
@ miwu
Konfliktpotenzial sehe ich auch, es gibt schon einige Users die prophylaktisch alles nennen was sie für unzumutbar halten.
Natürlich nennen hier einige User die Sachen, die sie für unzumutbar halten, ist ja ein Forum hier. Sicherlich gibt es auch viele Dinge, die in diesem Zusammenhang ganz offensichtlich unzumutbar sind, wie z.B. Einreisequarantänen.
Interessant wird es aber dann, wenn man z.B. für die Familie ein AI-Hotel mit Buffets und 8 Restaurants in einem Wasserpark mit Kinderclub gebucht hat und dort dann keine Buffetts sind, der Wasserpark geschlossen ist, von den 8 Restaurant nur 2 geöffnet haben und auch der Kinderclub gesperrt ist. Jeder der Mängel allein wäre kein Kündigungsgrund, da würde man irgendwann ein paar Prozente zurück bekommen wenn man dranbleibt. Aber in Kombination reduziert sich dann der Familien-Badeurlaub auf einen einfachen Urlaub, den man auch in irgendeinem Accor-Hotel in Deutschland hätte machen können. Hinzu kommt, dass die RVs dann sicher auch auf Zeit spielen werden und erstmal gar nicht auf den Storno-Wunsch reagieren und die Urlauber dann in eine ziemlich blöde Situation bringen. Hier wird sich dann erneut die Spreu vom Weizen bei den Reiseveranstaltern trennen...
@miwu sagte:
Interessant wird es aber dann, wenn man z.B. für die Familie ein AI-Hotel mit Buffets und 8 Restaurants (…) von den 8 Restaurant nur 2 geöffnet haben und auch der Kinderclub gesperrt ist. (…) Aber in Kombination reduziert sich dann der Familien-Badeurlaub auf einen einfachen Urlaub, den man auch in irgendeinem Accor-Hotel in Deutschland hätte machen können.
Wirklich grausig! Man stelle sich vor, man hätte nur die Wahl zwischen Nikkei Nine und Haerlin...

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@miwu sagte:
Interessant wird es aber dann, wenn man z.B. für die Familie ein AI-Hotel mit Buffets und 8 Restaurants (…) von den 8 Restaurant nur 2 geöffnet haben und auch der Kinderclub gesperrt ist. (…) Aber in Kombination reduziert sich dann der Familien-Badeurlaub auf einen einfachen Urlaub, den man auch in irgendeinem Accor-Hotel in Deutschland hätte machen können.
Wirklich grausig! Man stelle sich vor, man hätte nur die Wahl zwischen Nikkei Nine und Haerlin...

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@miwu
So einige Merkmale sind schon bedacht mit einer Spruchpraxis.
Was ich allerdings mies finde, ist jetzt wieder deine vorsorgliche Stänkerei hinsichtlich des Zwangs zu reisen, obwohl vielfältige Mängel zu drohen scheinen - worauf gründet diese deine Behauptung?! -
Da kommt wieder die Entscheidung ins Spiel, was denn eine Beeiträchtigung oder nur eine Unannehmlichkeit darstellt.
Das lässt sich auch jetzt schon in gewissen Teilen prognostizieren ... -
@miwu
So einige Merkmale sind schon bedacht mit einer Spruchpraxis.
Was ich allerdings mies finde, ist jetzt wieder deine vorsorgliche Stänkerei hinsichtlich des Zwangs zu reisen, obwohl vielfältige Mängel zu drohen scheinen - worauf gründet diese deine Behauptung?!VS, ich verbitte mir den Vorwurf der Stänkerei, gerade von Dir.
Ich wollte gern über dieses Szenario diskutieren, da ich befürchte, dass es eintreten wird, wenn die weltweite Reisewarnung Mitte Juni aufgehoben wird. Und Du wirst zugeben müssen, daß das Verhalten vieler RV in dieser Krise nicht unbedingt kundenorientiert war/ist und somit die Eintrittswahrscheinlichkeit des von mir hier zur Diskussion gestellten Szenarios durchaus nicht zu unterschätzen ist.
