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Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Allgemeine Fragen
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  • flaggdeF flaggde

    @gradischnik u. miwu

    Dass bspw. der Wasserpark nicht genutzt werden kann, beruht auf Entscheidungen der Behörden und liegt nicht in der Verantwortung des RV.

    Wenn ihr unter diesen Bedingungen verzichten wollt, storniert, aber macht dafür nicht den RV verantwortlich!

    Edit: Warum es beim Front–Cooking plötzlich Schlangen geben soll, verstehe ich auch nicht... 😏 Interessanterweise schwärmten bis vor Kurzem die Urlauber noch vom leckeren Fleisch/Fisch/Meeresfrüchten, die der Koch direkt vor den Augen nach dem jeweiligen Gusto zubereitet hat, doch plötzlich sind die Warmhaltebehälter, in denen jeder rumwühlen kann, viiiieeel besser... Ein Schelm, der Böses dabei denkt...

    miwuM Offline
    miwuM Offline
    miwu
    schrieb am zuletzt editiert von miwu
    #5641

    @flaggde sagte:

    @gradischnik u. miwu

    Dass bspw. der Wasserpark nicht genutzt werden kann, beruht auf Entscheidungen der Behörden und liegt nicht in der Verantwortung des RV.

    Da machst Du es Dir aber ein bißchen leicht, immerhin hat der RV das ja so verkauft und vielleicht hat man ja auch nur deswegen gebucht. Warum sollte das Risiko von behördlichen Verboten beim Reisegast liegen?

    Edit: Warum es beim Front–Cooking plötzlich Schlangen geben soll, verstehe ich auch nicht... 😏

    Musst Du ja nicht, viele hier werden es verstehen,

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    • flaggdeF Offline
      flaggdeF Offline
      flaggde
      Gesperrt
      schrieb am zuletzt editiert von flaggde
      #5642

      @miwu,

      wie ich bereits schrieb: Wenn‘s dir nicht passt, storniere doch einfach. Mir persönlich wäre es sowas von wumpe, ob ein Wasserpark geöffnet ist oder nicht – wozu gibt es Strand und Meer? Und auch Kindern kann man die Situation erklären.

      Klar, zu „normalen“ Zeiten gibt’s keine Schlangen beim Show–Cooking, mit corona–bedingt deutlich weniger Gästen plötzlich schon. Leuchtet ein!

      miwuM 1 Antwort Letzte Antwort
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      • Vive la FranceV Offline
        Vive la FranceV Offline
        Vive la France
        schrieb am zuletzt editiert von Vive la France
        #5643

        @ miwu

        besten Dank für den Link mit die Auslandskrankenversicherung, ich habe zwar eine auf meine Kreditkarte, aber er beinhaltet nur eine Rücktransport wenn medizinisch notwendig ist und man sollte darauf achten dass es geschrieben ist medizinisch sinnvoll. Deshalb will ich noch eine abschließen

        Super, Jetzt werde ich mich auf die Suche machen. Toll, Danke! 👍

        Nadine

        Hier die Unterschied

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • flaggdeF flaggde

          @miwu,

          wie ich bereits schrieb: Wenn‘s dir nicht passt, storniere doch einfach. Mir persönlich wäre es sowas von wumpe, ob ein Wasserpark geöffnet ist oder nicht – wozu gibt es Strand und Meer? Und auch Kindern kann man die Situation erklären.

          Klar, zu „normalen“ Zeiten gibt’s keine Schlangen beim Show–Cooking, mit corona–bedingt deutlich weniger Gästen plötzlich schon. Leuchtet ein!

          miwuM Offline
          miwuM Offline
          miwu
          schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
          #5644

          @flaggde

          xxx bitte verzichte auf unnütze Zitate! xxx

          Hier geht es immer noch nicht um einen konkreten Fall, ich wollte hier einfach mal ein solches Szenario diskutieren (siehe auch meine früheren Posts), ist hier doch ein Diskussionsforum, oder?

          Natürlich kann man den Kindern erklären, dass der Urlaub nicht so wird, wie sie sich es gewünscht oder wie die Eltern/Großeltern das gebucht haben. Es stellt sich halt nur die Frage, ob man den Urlaub in einem Wasserpark-Hotel, in dem der Wasserpark geschlossen hat, kostenfrei stornieren kann und vor allem: Welche Hürden werden einem da vom RV in den Weg gelegt? Die denkbare Bandbreite ist da ziemlich groß:

          • Nicht reagieren bis der Tag der Abreise kommt
          • Den Mangel als nicht schwerwiegend genug abtun (das wir wohl am häufigsten passieren)
          • Angeben, dass man auf behördliche Anordnungen keinen Einfluss hat und sich daraus kein Recht auf kostenfreies Storno ergibt
          • in einer verklausuliert formulierten Mail mitteilen, dass der Kunde nur das Recht auf Umbuchung oder Gutschein hat
          • Bei Nichtzahlung des Reisepreises die üblichen Inkasso-Drohungen ausstoßen
          KourionK 1 Antwort Letzte Antwort
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          • KourionK Offline
            KourionK Offline
            Kourion
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5645

            Es steht zwar noch nichts 100 %ig fest, aber man weiß genau, wie's ablaufen wird. Teils schon Monate im Voraus... Wahnsinn !
            Es geht doch nichts über ungelegte Eier zu spekulieren...

            Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

            miwuM 1 Antwort Letzte Antwort
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            • Vive la FranceV Offline
              Vive la FranceV Offline
              Vive la France
              schrieb am zuletzt editiert von Vive la France
              #5646

              @ miwu

              Wenn wir alle Eventualitäten eins nach dem anderen nehmen die unsere Urlaub einschränken werden und deren Wichtigkeit und der mögliche gratis Stornierung deswegen dann sind wir Wochen damit beschäftigt.

              Wasserpark hotel, keine Wasserrutsche
              Toiletten am Pool geschlossen
              Keine Turnover mehr in fünf Sterne Hotel
              Keine Alkohol mehr im Beach Club
              etc. Etc..

              Du siehst selber wie umfangreich das ganze werden kann.

              Es muss wirklich jeder für sich entscheiden, Fall pro Fall ich glaube nicht dass es da eine allgemein gültige Antwort gibt.

              @ Kourion, absolut einverstanden

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • flaggdeF Offline
                flaggdeF Offline
                flaggde
                Gesperrt
                schrieb am zuletzt editiert von flaggde
                #5647

                @miwu,

                deswegen diskutieren wir ja auch – oder sind anderslautende Meinungen nicht erwünscht?

                Und wie @Kourion gerade schrieb: Es sind ungelegte Eier. Aber du weißt jetzt bereits, dass es Schlangen geben wird. Und dass es dich stört. Und natürlich auch, dass der RV schuld ist. 😏

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • vonschmelingV Offline
                  vonschmelingV Offline
                  vonschmeling
                  Moderator
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #5648

                  @Vive la France
                  kanoanja hat recherchiert hinsichtlich der Versicherungen und mehrfach bereits die Hanse Merkur und Allianz genannt mit Covid19 Deckung.

                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                  "Im Herzen barfuß!"

                  Vive la FranceV 1 Antwort Letzte Antwort
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                  • miwuM miwu

                    @flaggde

                    xxx bitte verzichte auf unnütze Zitate! xxx

                    Hier geht es immer noch nicht um einen konkreten Fall, ich wollte hier einfach mal ein solches Szenario diskutieren (siehe auch meine früheren Posts), ist hier doch ein Diskussionsforum, oder?

                    Natürlich kann man den Kindern erklären, dass der Urlaub nicht so wird, wie sie sich es gewünscht oder wie die Eltern/Großeltern das gebucht haben. Es stellt sich halt nur die Frage, ob man den Urlaub in einem Wasserpark-Hotel, in dem der Wasserpark geschlossen hat, kostenfrei stornieren kann und vor allem: Welche Hürden werden einem da vom RV in den Weg gelegt? Die denkbare Bandbreite ist da ziemlich groß:

                    • Nicht reagieren bis der Tag der Abreise kommt
                    • Den Mangel als nicht schwerwiegend genug abtun (das wir wohl am häufigsten passieren)
                    • Angeben, dass man auf behördliche Anordnungen keinen Einfluss hat und sich daraus kein Recht auf kostenfreies Storno ergibt
                    • in einer verklausuliert formulierten Mail mitteilen, dass der Kunde nur das Recht auf Umbuchung oder Gutschein hat
                    • Bei Nichtzahlung des Reisepreises die üblichen Inkasso-Drohungen ausstoßen
                    KourionK Offline
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                    Kourion
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #5649

                    @miwu sagte:

                    in einer verklausuliert formulierten Mail mitteilen, dass der Kunde nur das Recht auf Umbuchung oder Gutschein hat

                    😳 Also das mit dem Leseverstehen sollte aber klappen... Sooo schwer ist das nun auch wieder nicht.

                    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • KourionK Kourion

                      Es steht zwar noch nichts 100 %ig fest, aber man weiß genau, wie's ablaufen wird. Teils schon Monate im Voraus... Wahnsinn !
                      Es geht doch nichts über ungelegte Eier zu spekulieren...

                      miwuM Offline
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                      miwu
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #5650

                      @kourion sagte:

                      Es geht doch nichts über ungelegte Eier zu spekulieren...

                      Nagut, dann lasst uns mal abwarten, was in den nächsten Wochen so passiert. Das Konfliktpotential dieses Themas kann man ja hier schon ganz gut erkennen, wenn man nur mal etwas an der Oberfläche kratzt. Hoffentlich werden da intelligente Lösungen gefunden.

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • vonschmelingV Offline
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                        vonschmeling
                        Moderator
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #5651

                        @miwu
                        Dein Irrtum liegt in der Unterstellung, der Veranstalter habe wissentlich etwas angeboten was er nun verschuldet nicht erfüllen kann.
                        Ebenso wenig wie du bei der Annahme wusste der Anbieter was da auf uns zukommen würde - und wir wissen es auch jetzt noch nicht.

                        Regelmäßig sind unvollständig nutzbare Anlage zwar ein Grund für eine Reisepreisminderung, ein Kündigungsgrund ist gerade im Fall kein Wasserrutschenpark im Strandhotel oder kein Selfservice am Büffet eher nicht zu sehen.
                        Entsprechend wird der Anbieter auf gegenseitiger Leistungserfüllung beharren und nicht nur "Inkassodrohungen ausstoßen" sondern schlicht die Beitreibung seines Anspruchs veranlassen.

                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                        "Im Herzen barfuß!"

                        miwuM 1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • vonschmelingV vonschmeling

                          @Vive la France
                          kanoanja hat recherchiert hinsichtlich der Versicherungen und mehrfach bereits die Hanse Merkur und Allianz genannt mit Covid19 Deckung.

                          Vive la FranceV Offline
                          Vive la FranceV Offline
                          Vive la France
                          schrieb am zuletzt editiert von Vive la France
                          #5652

                          @ VS

                          kann sein, Hatte ich irgendwie nicht mitgekriegt, wobei es natürlich geht um COVID-19 aber auch um diese medizinisch notwendig oder medizinisch sinnvoll Rücktransport geht.

                          Ich bin abonniert bei Test.de und ich hatte schon bisschen angefangen zu gucken und schon gemerkt dass der Hanse Merkur Eben bittet diese medizinisch sinnvoll Rücktransport bietet, aber das war ohne Zusammenhang mit Covid 19.

                          merci Kanoanja

                          Nadine

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • kanoanjaK kanoanja

                            @miwu, der Link zu den Versicherungen ist eher verwirrend.... ich würde jedem empfehlen, direkt beim Versicherer anzurufen und nach zu fragen.
                            Auf jedenfall gibt es einen Einschluss von Pandemie bei Allianz und Hanse Merkur, bei Allianz ist ganz klar der Vorteil der Realtime Karte.

                            retromopsR Offline
                            retromopsR Offline
                            retromops
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #5653

                            @kanoanja sagte:

                            @miwu, der Link zu den Versicherungen ist eher verwirrend.... ich würde jedem empfehlen, direkt beim Versicherer anzurufen und nach zu fragen.

                            z.B. URV: Bin ich im Rahmen der Auslandsreise-Krankenversicherung versichert, wenn ich im Ausland am Corona-Virus erkranke?

                            • Ja, erkranken Sie im Ausland an Covid-19, so werden die Behandlungskosten bedingungsgemäß erstattet. Zwar sehen die Bedingungen zur Auslandsreise-Krankenversicherung einen Leistungsausschluss für Pandemien vor – aber wir verzichten auf Kulanzbasis auf diesen Ausschluss in der Auslandsreise-Krankenversicherung
                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • vonschmelingV vonschmeling

                              @miwu
                              Dein Irrtum liegt in der Unterstellung, der Veranstalter habe wissentlich etwas angeboten was er nun verschuldet nicht erfüllen kann.
                              Ebenso wenig wie du bei der Annahme wusste der Anbieter was da auf uns zukommen würde - und wir wissen es auch jetzt noch nicht.

                              Regelmäßig sind unvollständig nutzbare Anlage zwar ein Grund für eine Reisepreisminderung, ein Kündigungsgrund ist gerade im Fall kein Wasserrutschenpark im Strandhotel oder kein Selfservice am Büffet eher nicht zu sehen.
                              Entsprechend wird der Anbieter auf gegenseitiger Leistungserfüllung beharren und nicht nur "Inkassodrohungen ausstoßen" sondern schlicht die Beitreibung seines Anspruchs veranlassen.

                              miwuM Offline
                              miwuM Offline
                              miwu
                              schrieb am zuletzt editiert von miwu
                              #5654

                              @vonschmeling sagte:

                              @miwu
                              Dein Irrtum liegt in der Unterstellung, der Veranstalter habe wissentlich etwas angeboten was er nun verschuldet nicht erfüllen kann.
                              Ebenso wenig wie du bei der Annahme wusste der Anbieter was da auf uns zukommen würde - und wir wissen es auch jetzt noch nicht.

                              Nee, da hatte ich mich anscheinend unklar ausgedrückt. Das interessante an dieser Thematik ist ja gerade, dass hier keiner der Beteiligten irgendwie schuldhaft handelt, weder der RV noch der Kunde. Es haben sich nach der Buchung die äußeren Bedingungen geändert, die in jedem Einzelfall unterschiedlich schwer wiegen. Die Frage ist, wie man die resultierenden Belastungen gerecht verteilt.

                              Regelmäßig sind unvollständig nutzbare Anlage zwar ein Grund für eine Reisepreisminderung, ein Kündigungsgrund ist gerade im Fall kein Wasserrutschenpark im Strandhotel oder kein Selfservice am Büffet eher nicht zu sehen.

                              In diesen Fällen nicht. Ein stillgelegter Wasserpark in einem reinen Wasserparkhotel (z.B. Jungle Aqua Park in Hurghada) wäre nach meinem (nicht juristischen) Empfinden da schon eher ein Kündigungsgrund. Oder eben auch die Kombination aus verschiedenen Minderungsgründen, die den Gesamtcharakter des Urlaubes ändern.

                              Entsprechend wird der Anbieter auf gegenseitiger Leistungserfüllung beharren und nicht nur "Inkassodrohungen ausstoßen" sondern schlicht die Beitreibung seines Anspruchs veranlassen.

                              Und schon hat man den Streit, von dem zum Schluß keine der beiden Seiten etwas hat. Der RV ist beim Kunden verbrannt und wird ihn nicht so bald wiedersehen und der Kunde ist sauer, weil er eine Reise antreten muss (sofern er nicht auf den AGB-Stornokosten sitzen bleiben will), die er so nicht gebucht hat.

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                              • miwuM miwu

                                @vonschmeling sagte:

                                @miwu
                                Dein Irrtum liegt in der Unterstellung, der Veranstalter habe wissentlich etwas angeboten was er nun verschuldet nicht erfüllen kann.
                                Ebenso wenig wie du bei der Annahme wusste der Anbieter was da auf uns zukommen würde - und wir wissen es auch jetzt noch nicht.

                                Nee, da hatte ich mich anscheinend unklar ausgedrückt. Das interessante an dieser Thematik ist ja gerade, dass hier keiner der Beteiligten irgendwie schuldhaft handelt, weder der RV noch der Kunde. Es haben sich nach der Buchung die äußeren Bedingungen geändert, die in jedem Einzelfall unterschiedlich schwer wiegen. Die Frage ist, wie man die resultierenden Belastungen gerecht verteilt.

                                Regelmäßig sind unvollständig nutzbare Anlage zwar ein Grund für eine Reisepreisminderung, ein Kündigungsgrund ist gerade im Fall kein Wasserrutschenpark im Strandhotel oder kein Selfservice am Büffet eher nicht zu sehen.

                                In diesen Fällen nicht. Ein stillgelegter Wasserpark in einem reinen Wasserparkhotel (z.B. Jungle Aqua Park in Hurghada) wäre nach meinem (nicht juristischen) Empfinden da schon eher ein Kündigungsgrund. Oder eben auch die Kombination aus verschiedenen Minderungsgründen, die den Gesamtcharakter des Urlaubes ändern.

                                Entsprechend wird der Anbieter auf gegenseitiger Leistungserfüllung beharren und nicht nur "Inkassodrohungen ausstoßen" sondern schlicht die Beitreibung seines Anspruchs veranlassen.

                                Und schon hat man den Streit, von dem zum Schluß keine der beiden Seiten etwas hat. Der RV ist beim Kunden verbrannt und wird ihn nicht so bald wiedersehen und der Kunde ist sauer, weil er eine Reise antreten muss (sofern er nicht auf den AGB-Stornokosten sitzen bleiben will), die er so nicht gebucht hat.

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                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #5655

                                @ miwu

                                anstatt alle Möglichkeiten dis es geben kann durchzugehen, Wobei die Wasserrutsche scheint dir besonders ans Herz zu legen.

                                kannst du uns sagen wie es mit dir ist? Was hast du gebucht und wie willst du verfahren? Oder ist es geheim? Kann ich mich kaum vorstellen schließlich frage ich dich nicht welche Aktien oder ETFs in dein Depot sind.

                                Nun?

                                Nadine

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                                  @ miwu

                                  anstatt alle Möglichkeiten dis es geben kann durchzugehen, Wobei die Wasserrutsche scheint dir besonders ans Herz zu legen.

                                  kannst du uns sagen wie es mit dir ist? Was hast du gebucht und wie willst du verfahren? Oder ist es geheim? Kann ich mich kaum vorstellen schließlich frage ich dich nicht welche Aktien oder ETFs in dein Depot sind.

                                  Nun?

                                  Nadine

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                                  schrieb am zuletzt editiert von miwu
                                  #5656

                                  Kein Problem, ist kein Geheimnis:

                                  Ich wäre Ende Juni für eine Rundreise nach China geflogen, das wird wohl nichts mehr werden. Danach wollten wir in die Türkei, haben bisher aber nur das Hotel gebucht (über den Reiseanbieter Holidaycheck, da kann man noch bis kurz vor Anreise kostenfrei stornieren, also kein Problem). Danach gehts dann an die polnische Ostsee, aber erst Ende Juli, bis dahin macht Polen sicher wieder auf. Und dann sind die Sommerferien hier in Berlin leider schon wieder vorbei 😞

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                                  • miwuM miwu

                                    @vonschmeling sagte:

                                    @miwu
                                    Dein Irrtum liegt in der Unterstellung, der Veranstalter habe wissentlich etwas angeboten was er nun verschuldet nicht erfüllen kann.
                                    Ebenso wenig wie du bei der Annahme wusste der Anbieter was da auf uns zukommen würde - und wir wissen es auch jetzt noch nicht.

                                    Nee, da hatte ich mich anscheinend unklar ausgedrückt. Das interessante an dieser Thematik ist ja gerade, dass hier keiner der Beteiligten irgendwie schuldhaft handelt, weder der RV noch der Kunde. Es haben sich nach der Buchung die äußeren Bedingungen geändert, die in jedem Einzelfall unterschiedlich schwer wiegen. Die Frage ist, wie man die resultierenden Belastungen gerecht verteilt.

                                    Regelmäßig sind unvollständig nutzbare Anlage zwar ein Grund für eine Reisepreisminderung, ein Kündigungsgrund ist gerade im Fall kein Wasserrutschenpark im Strandhotel oder kein Selfservice am Büffet eher nicht zu sehen.

                                    In diesen Fällen nicht. Ein stillgelegter Wasserpark in einem reinen Wasserparkhotel (z.B. Jungle Aqua Park in Hurghada) wäre nach meinem (nicht juristischen) Empfinden da schon eher ein Kündigungsgrund. Oder eben auch die Kombination aus verschiedenen Minderungsgründen, die den Gesamtcharakter des Urlaubes ändern.

                                    Entsprechend wird der Anbieter auf gegenseitiger Leistungserfüllung beharren und nicht nur "Inkassodrohungen ausstoßen" sondern schlicht die Beitreibung seines Anspruchs veranlassen.

                                    Und schon hat man den Streit, von dem zum Schluß keine der beiden Seiten etwas hat. Der RV ist beim Kunden verbrannt und wird ihn nicht so bald wiedersehen und der Kunde ist sauer, weil er eine Reise antreten muss (sofern er nicht auf den AGB-Stornokosten sitzen bleiben will), die er so nicht gebucht hat.

                                    KourionK Offline
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                                    schrieb am zuletzt editiert von Kourion
                                    #5657

                                    @miwu sagte:

                                    Der RV ist beim Kunden verbrannt und wird ihn nicht so bald wiedersehen...

                                    Jau, und ein anderer Kunde ist auf seinen RV sauer und wird dort nicht mehr buchen - ein Bäumchen-wechsel-dich-Spiel.
                                    Zieht sich schon seit Wochen durch den einen oder anderen Veranstalterthread. 😏

                                    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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                                    • KourionK Kourion

                                      @miwu sagte:

                                      Der RV ist beim Kunden verbrannt und wird ihn nicht so bald wiedersehen...

                                      Jau, und ein anderer Kunde ist auf seinen RV sauer und wird dort nicht mehr buchen - ein Bäumchen-wechsel-dich-Spiel.
                                      Zieht sich schon seit Wochen durch den einen oder anderen Veranstalterthread. 😏

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                                      schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                                      #5658

                                      xxx Zitat entfernt - seufz xxx

                                      @kourion

                                      Ein paar Reiseveranstalter haben sich in Sachen Erstattung dann doch anständiger verhalten als einige andere. Zumindest bei mir wird dies bei meinen Buchungen in den nächste 2 oder 3 Jahren Berücksichtigung finden. Wäre schön, wenn das einige andere auch machen würden. Ob das die breite Masse so durchzieht wage ich zu bezweifeln, jedoch bleiben Reiseveranstalter, mit denen man sich herumstreiten musste, bestimmt lange in schlechter Erinnerung. Wer mich geärgert hat wird bei meinen Suchen einfach rausgefiltert, dann komme ich erst gar nicht in Versuchung 🙂 Aber dieses Thema hatten wir schonmal vor 200 Seiten oder so, damit würde ich ungern hier wieder anfangen.

                                      Wünschenswert wären auch einige Änderungen im Markt. Ich fände es toll, wenn sich Anbieter wie Holidaycheck Reisen, die kundenfreundlichere Storno-Bedingungen anbieten, mehr durchsetzen und diese Unsitte der frühen Zahlungen (besonders bei Flügen) beendet wird. Dann könnte man dieser ganzen Krise auch etwas Positives abgewinnen.

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                                      • miwuM miwu

                                        Kein Problem, ist kein Geheimnis:

                                        Ich wäre Ende Juni für eine Rundreise nach China geflogen, das wird wohl nichts mehr werden. Danach wollten wir in die Türkei, haben bisher aber nur das Hotel gebucht (über den Reiseanbieter Holidaycheck, da kann man noch bis kurz vor Anreise kostenfrei stornieren, also kein Problem). Danach gehts dann an die polnische Ostsee, aber erst Ende Juli, bis dahin macht Polen sicher wieder auf. Und dann sind die Sommerferien hier in Berlin leider schon wieder vorbei 😞

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                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #5659

                                        @ miwu

                                        gehst du nun in die Türkei?

                                        miwuM 1 Antwort Letzte Antwort
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                                          @ miwu

                                          gehst du nun in die Türkei?

                                          miwuM Offline
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                                          #5660

                                          Kann ich Dir jetzt noch nicht sagen, das entscheiden wir eine Woche vorher anhand der Gegebenheiten. Wenn es keine Quarantäne gibt und die Flüge preislich so bleiben wie sie sind würde ich fliegen.

                                          Vive la FranceV 1 Antwort Letzte Antwort
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