Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
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@vonschmeling sagte:
Keine Ahnung, was du ggf. aus "Vorsatz" ableiten willst (…)
Entgeltfortzahlung oder nicht im Falle einer Quarantäne!
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Ich bin mit meinem Latein am Ende. Ich habe im August 2019 über weg.de eine Reise bei Dertour nach Gran Canaria gebucht. Diese soll am kommenden Samstag (04.07.2020) starten. Beim letzten Kontakt vor 5 Wochen erklärte mir ein Mitarbeiter von weg.de, dass die Reise stattfinden würde und, da Spanien Urlaubsreisen wieder zulasse, es auch keine Absagen mehr gebe. Ich habe das Geld daher überwiesen und von Dertour auch einen schönen Voucher zum Flug, Hotel und Transfer erhalten. Der dort angegebene Flug existiert jedoch nicht (mehr). Wir sollten mit der TAP Air nach Portugal und von dort nach Las Palmas und zurück fliegen. TAP hat jedoch den Flugbetrieb zu den Kanaren eingestellt und auch der Zubringerflug ab FRA wurde storniert. Der Flug müsste also umgebucht werden (X-Reise/Fluggeber ist vfly).
Jetzt kann ich seit Wochen den Kundenservice des Reisevermittlers weg.de nicht mehr telefonisch erreichen und meine Mails bleiben unbeantwortet. Letztlich ist es mir gelungen, direkt bei dertour jemanden zu sprechen, der normalerweise die Reisebüros betreut. Er stellte mir letzte Woche Hilfe in Aussicht. Bisher ohne jegliche Rückmeldung.
Ich habe jetzt per Einschreiben (an weg.de und dertour) nochmals an die "unmöglichen" Flugdaten erinnert und dringend um Abhilfe gebeten. So gibt es ab Frankfurt mit der Condor einen Direktflug nach Las Palmas, wo gestern noch Plätze buchbar waren.
Sofern die Reise frühzeitig abgesagt worden wäre, hätte ich dies verstanden und mich um eine Alternative gekümmert. Was mich allmählich total sauer macht, ist die Ungewissheit. Man kann die Reise ggf. doch nicht erst einen Tag vorher stornieren. Ich würde ja vielleicht sogar einen Aufpreis für den Direktflug zahlen. Aber wir können doch am nächsten Samstag keinen Phantomflug antreten.
Bei allem Verständnis für die schlimme wirtschaftliche Situation in der Reisebranche muss doch jemand da sein, der sich in großen Unternehmen eines Problems annehmen kann. Den Reisepreis hat man zumindest widerspruchslos entgegengenommen.
Hat jemand vielleicht eine Idee, was ich -außer abwarten- jetzt noch tun kann?
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Ein User schrieb im Unterforum Reiseveranstalter / DERtouristik Thread, er habe gesehen, dass bei facebook geantwortet wurde.
Falls du die Möglichkeit hast wäre das evtl. einen Versuch wert. -
Richtig, in diesem Falle ist der AG nicht zur Lohnfortzahlung verpflichtet (in anderen Fällen durchaus!) – aber das ist natürlich OT und eigentlich wohl auch schon längst geklärt.
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Genau, in diesem Falle spielt daher "Vorsatz" (aka konkludentes Verhalten) keine Rolle.
Es gibt zwar noch keine Spruchpraxis, allerdings sollte es dem Arbeitgeber schwerfallen, einem negativ getesteten Arbeitnehmer die Rückkehr an seinen Arbeitsplatz zu Recht zu verwehren.
Die obligatorischen Hinweise, die hier einige User zur Verfügung gestellt haben sind überwiegend Makulatur. -
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Ein User schrieb im Unterforum Reiseveranstalter / DERtouristik Thread, er habe gesehen, dass bei facebook geantwortet wurde.
Falls du die Möglichkeit hast wäre das evtl. einen Versuch wert.@vonschmeling: danke für den Hinweis!
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Mein Rechtsanwalt hat mir soeben geraten an BigXtra per Einschreiben eine Aufforderung zur Erstattung meiner Reisekosten mit Fristsetzung zu schicken . Er ist der Meinung , dass bis Ende April für die Gutscheinlösung entschieden wird .
Hattest du Erfolg bei Rückerstattung des Reisepreises.
Hier meine Erfahrungen, die ich an Holidaycheck schrieb:
Liebes Holidaycheck Team,
ich buche alle meine Reisen über Sie. Die Betreuung und Ihre Angebote haben immer meinen Gefallen gefunden und ich war bisher sehr zufrieden bei Ihnen.
Für April habe ich 2 Reisen gebucht in die Türkei ,für eine Gruppe von 5 Personen.
3 Personen 1.4, bis 11.4
2 Personen 1.4. bis 9.4. gleiches Hotel Side Crown Charm in Evrenseki, Veranstalter FTI
Im März stornierte FTI die Reise. Da es sich um eine Gruppenreise handelte, teilte ich FTI unverzüglich mit, dass Gutscheine für uns nicht in Frage kommen, da wir in dieser Konstellation nicht wieder verreisen können und ich den Mitreisenden das Geld zurück erstatten werde.
2 Wochen später bekam ich 2 Gutscheine über die Reisesumme ca 2800€
Diese lehnte ich wieder ab, mit dem Hinweis die Summe unverzüglich auf mein Konto zu überweisen mit Fristsetzung und Androhung, dass ich einen Rechtsanwalt einschalten werde.
Als die Frist verstrichen war, beauftragte ich einen Rechtsanwalt. Dieser setzte FTI eine Frist bis zum 27.5.
Als Anfang Juni noch immer keine Rückzahlung kam, haben wir Klage eingereicht.
Gestern kam an den Rechtsanwalt eine Mail mit der Behauptung von FTI, ich hätte den Gutschein eingelöst und damit wäre die Rückzahlung hinfällig.
Natürlich habe ich das nicht gemacht. In den nächsten Tagen wird FTI wohl die Klage vom Gericht erhalten. Dadurch entstehen FTI erheblich mehr Kosten.
Ich schreibe Ihnen diese Mail, weil ich Vertrauen zu Ihrem Unternehmen habe, zu FTI natürlich nun nicht mehr.
Arbeiten Sie weiterhin mit diesem unseriösem Veranstalter? Ist FTI zwischenzeitlich insolvent? In Berlin stand in der Zeitung, ein arabischer Investor sei jetzt mit 71 % bei FTI beteiligt.
Bitte teilen Sie mir mit, welche Erfahrungen Ihre anderen Kunden mit FTI gemacht haben.
Ich hoffe, Sie finden Zeit, mir zu antworten -
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Hallo Biene B
Nein, FTI ist nicht insolvent und dem Ägypter Sawris gehörten immer schon Anteile an der FTI Group, welche auch in Ägypten ganz groß aufgestellt ist.
Seit einiger Zeit sind es 75,1 %. Ich würde mir solche Unterstellungen in der Öffentlichkeit verkneifen. FTI ist nicht unseriös, aber irgendwas ist wohl definitiv schief gelaufen bei der Rückabwicklung deiner Reisen.Erfahrungen zum Veranstalter in Coronazeiten findest Du hier im Thread oder im FTI Thread. Ich glaube nicht, das die Mitabeiter vom HC Reisebüro gerade die Zeit haben, für Dich eine Umfrage unter den Kunden zu starten, daher erkundige Dich bitte hier. Und ganz bestimmt arbeiten alle Vermittler weiterhin mit der FTI Group
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Biene B . , war bei deinen Gutscheinen denn kein Link über den du die Rückerstattung beantragen kannst ?
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Ich hoffe, jemand fand die Zeit das zu überlesen ...
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Im Ernst Biene B - sachlicher Vortrag wirkt sich ungeheuer aus auf die Behandlung von Beschwerden. Ausschweifungen zu "arabischen Investoren" (es handelt sich um einen der erfolgreichsten Player der Branche!) oder Mutmaßungen über eine mögliche Insolvenz haben darin absolut nichts verloren! -
Hallo Biene B
Schlangenfanger hat es ja schon angesprochen. Bei den Gutscheinen ist ein Link, über den man die Rückerstattung beantragt. Ist das auch geschehen? Hier wurde scheinbar über Umwege aneinander vorbeigeschrieben.
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Ich hoffe, jemand fand die Zeit das zu überlesen ...
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Im Ernst Biene B - sachlicher Vortrag wirkt sich ungeheuer aus auf die Behandlung von Beschwerden. Ausschweifungen zu "arabischen Investoren" (es handelt sich um einen der erfolgreichsten Player der Branche!) oder Mutmaßungen über eine mögliche Insolvenz haben darin absolut nichts verloren!Arabischer Investor war nicht abwertend gemeint. Ich kann mir nur nicht erklären, warum der Reisepreis nicht zurück erstattet wird, trotz mehrfacher Mails, deren Eingang ja bestätigt wurde und Fristsetzung auch über Anwalt.Die einzige Erklärung für mich war, dass bei FTI kein Geld da ist. Und die Nachricht bzgl Investor habe ich positiv aufgefasst. Dass FTI nun schreibt, ich hätte den Gutschein am 26.5, eingelöst, ist überhaupt nicht zu verstehen. Dein ironischer Kommentar, vonschmeling, ist absolut nicht hilfreich, als Moderator ist destruktives Verhalten wohl nicht angebracht.
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Biene B , nochmal meine Frage : Hast du denn keinen Link auf deinen Gutscheinen ? Es wird dort doch darauf hingewiesen , dass man , für den Fall , man möchte den Gutschein samt Group - Cash nicht , den Reisepreis zurückfordern kann . Schau doch nochmal nach , man kann das leicht übersehen .
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@Biene B
Zero Ironie, Beschwerden haben sachlich zu sein.
Etliche Betroffene haben bereits eine Rückzahlung erhalten (ganz ohne Anwalt und sonstiges Brimborium!), insofern ist deine Schlussfolgerung - sagen wir´s mal freundlich! - abenteuerlich.
Ganz offensichtlich gibt es da einen Irrtum, den gilt es aufzuklären - spätestens vor Gericht.
Hätte man aber sicherlich auch einfacher haben können ... q.e.d. -
Biene B , bei den Einlösungsbedingungen steht : Falls Sie eine Auszahlung des Urlaubsguthabens wünschen und auf die 200€ FTI Group-Cash verzichten möchten, können Sie das auf der Website www.fti-Group.com/de/rückerstattung veranlassen .
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Jemand hier, der nach Griechendland fliegt und auch gerade etwas schockiert über die verschärften Bestimmungen ist?
Und ich gestehe gleichwohl, dass ich erst vor etwas über einer Woche gebucht habe, weil ich den Urlaub so dringend brauchte. Aber damit habe ich auch nicht gerechnet.
Denkt ihr, dass diese Stichproben oft durchgeführt werden?