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Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Allgemeine Fragen
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  • BieneMaja05B BieneMaja05

    @Ela1807 - Im Vergleich zu Deutschland sind Kroatiens-Zahlen aber nicht heftig. Die Ausbrüche sind begrenzt auf Zagreb und Slawonien, das ist alles weit von der Küste.
    Die jetzigen Zahlen würden mich nicht abhalten, hinzufahren. Mit den nötigen Grundregeln, die man auch in Deutschland einhalten sollte, sehe ich für mich persönlich keinen Grund nicht zu reisen.
    LG

    jlechtenboehmerJ Offline
    jlechtenboehmerJ Offline
    jlechtenboehmer
    schrieb am zuletzt editiert von jlechtenboehmer
    #6601

    @bienemaja05 sagte:

    @Ela1807 - Im Vergleich zu Deutschland sind Kroatiens-Zahlen aber nicht heftig.

    Jedenfalls sind sie aktuell vier Mal so hoch als bei uns ..... und schließlich gibt es auch in Deutschland infektionsfreie Kreise ..... alles eine Frage der Sichtweise.

    Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)

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    • alkazar63A alkazar63

      Hallo , mir geht es genauso mein Reiseveranstalter Bye Bye Reisen lässt mich auch ziemlich hängen, bei mir geht es in 9 Tagen los und ich habe ja noch nicht mal die Reiseunterlagen...wir fliegen von Dresden aus mit Sundair, gehe ich auf die Seite und auch den Flug, wird dieser nicht angezeigt... ICH habe Park&Fly dazu gebucht, beides im Dezember letzten Jahres...nach 50 mal nachfragen hat mir Bye Bye Reisen geschrieben dass die Unterlagen erst ca. 5-7 Tage vorher kommen...ob man so mit Kunden umgeht..

      tm90melyT Offline
      tm90melyT Offline
      tm90mely
      schrieb am zuletzt editiert von
      #6602

      Wir wollen am Sonntag (in 4 Tagen) nach Griechenland fliegen und dann mit Fähre auf eine Insel. Bis heute keine Reiseunterlagen, auf mails wird nicht reagiert und anrufen funktioniert auch nicht.

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • Ahotep2A Offline
        Ahotep2A Offline
        Ahotep2
        Moderator Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
        schrieb am zuletzt editiert von
        #6603

        Welcher Veranstalter tm90mely?

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • dedrasD Offline
          dedrasD Offline
          dedras
          schrieb am zuletzt editiert von
          #6604

          Hallo,

          gestern erhielt ich die Auskunft von meinem Reisebüro, dass Alltours (und zum Konzern Gehörige) alle bevorstehenden Reisen 5 Tage vor Beginn auf Durchführbarkeit prüft, und erst dann dem Kunden endgültig mitteilt, ob die Reise stattfindet oder nicht.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • Floh76F Offline
            Floh76F Offline
            Floh76
            schrieb am zuletzt editiert von
            #6605

            Wir haben eine Pauschalreise über ITS Indi vom 4.8.-18.8.20 von Haj nach La Palma gebucht. Ich habe auf Nachfrage meinerseits von Condor erfahren, dass der FluG gestrichen ist. Von HC oder ITS habe ich bisher keine Info. Muss ich die Restzahlung jetzt trotzdem zahlen, obwohl klar ist das es keinen Flug gibt?

            altlöwin63A vonschmelingV 2 Antworten Letzte Antwort
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            • Floh76F Floh76

              Wir haben eine Pauschalreise über ITS Indi vom 4.8.-18.8.20 von Haj nach La Palma gebucht. Ich habe auf Nachfrage meinerseits von Condor erfahren, dass der FluG gestrichen ist. Von HC oder ITS habe ich bisher keine Info. Muss ich die Restzahlung jetzt trotzdem zahlen, obwohl klar ist das es keinen Flug gibt?

              altlöwin63A Offline
              altlöwin63A Offline
              altlöwin63
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6606

              Man wird dich auf einen anderen Flug umbuchen😄

              "BAYERN ist die Vorstufe zum Paradies" !
              (Zitat Horst Seehofer-2015)

              Floh76F 1 Antwort Letzte Antwort
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              • altlöwin63A altlöwin63

                Man wird dich auf einen anderen Flug umbuchen😄

                Floh76F Offline
                Floh76F Offline
                Floh76
                schrieb am zuletzt editiert von
                #6607

                Es gibt im August gar keine Direktflüge von Hannover nach La Palma. So viel habe ich schon rausbekommen. Muss ich die Restzahlung denn wirklich leisten?

                altlöwin63A 1 Antwort Letzte Antwort
                Antworten Zitieren
                • Floh76F Floh76

                  Es gibt im August gar keine Direktflüge von Hannover nach La Palma. So viel habe ich schon rausbekommen. Muss ich die Restzahlung denn wirklich leisten?

                  altlöwin63A Offline
                  altlöwin63A Offline
                  altlöwin63
                  schrieb am zuletzt editiert von altlöwin63
                  #6608

                  Einen Anspruch auf einen Direktflug hast du eh nicht. Aber im August wird es sicher Direktflüge geben, wenn auch mit anderen Airlines. Bis August ist ja noch eine Weile hin, es ändert sich fast täglich etwas. Ja, ich denke du musst die Restzahlung leisten, eine Reisewarnung besteht ja nicht mehr.
                  Sicher kommt Fr. von schmeling😄 hier noch vorbei und wird dir genaueres sagen. Ich denke aber es wird nichts anderes sein, als das was ich dir geschrieben habe.

                  "BAYERN ist die Vorstufe zum Paradies" !
                  (Zitat Horst Seehofer-2015)

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                  • Floh76F Offline
                    Floh76F Offline
                    Floh76
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #6609

                    Vielen Dank schon mal für Deine Antwort. Das bedeutet, ich muss zahlen und abwarten was der Reiseveranstalter mir anbietet? Und wenn dann ein anderer Flughafen angeboten wird, kann ich aber kostenfrei stornieren? So habe ich es in dem anderen Thread gelesen?

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • altlöwin63A Offline
                      altlöwin63A Offline
                      altlöwin63
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #6610

                      Soweit richtig wiedergegeben. Du könntest auch Zahlungsaufschub (sogenannte Unsicherheitseinrede) für deine Restzahlung beantragen. Ob sich dein Reiseveranstalter darauf einlässt? Kontaktiere den doch mal.

                      "BAYERN ist die Vorstufe zum Paradies" !
                      (Zitat Horst Seehofer-2015)

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • Floh76F Offline
                        Floh76F Offline
                        Floh76
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #6611

                        Hab ich schon vor Tagen. Keine Reaktion.

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • alkazar 63A Offline
                          alkazar 63A Offline
                          alkazar 63
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #6612

                          Hallo, ich habe eine Frage , gebucht wurde ein Direktflug von Dresden nach Heraklion Hin& Rückflug. Nun sind meine Unterlagen gekommen und der Hinflug würde von Berlin Tegel starten und der Rückflug würde dann in Dresden enden. Zwei verschiedene Flughäfen muss ich das hinnehmen oder kann ich die Reise kostenlos stornieren. Der Reiseveranstalter hat mir kein Zug zum Flug angeboten oder eine Reisepreisminderung angeboten

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                            vonschmeling
                            Moderator
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #6613

                            @alkazar 63
                            Du kannst den Reisevertrag kündigen. Ob der Veranstalter darauf eingeht bleibt abzuwarten.

                            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                            "Im Herzen barfuß!"

                            alkazar 63A 1 Antwort Letzte Antwort
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                            • vonschmelingV vonschmeling

                              @alkazar 63
                              Du kannst den Reisevertrag kündigen. Ob der Veranstalter darauf eingeht bleibt abzuwarten.

                              alkazar 63A Offline
                              alkazar 63A Offline
                              alkazar 63
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #6614

                              erstmal vielen Dank für deine Antwort, habe gerade an den Reiseveranstalter byebye Reisen geschrieben, das ich unter diesen Voraussetzungen 100% vom Pauschalreise Vertrag zurück treten werde. Wenn es sich um Flugzeitenänderung gehandelt hätte das ist ja nicht so schlimm aber gleich der ganze Flughafen. Sie haben ja noch nicht mal kostenlos Zug zum Flug oder ähnliches angeboten..

                              olicheckO 1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
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                                schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                                #6615

                                Dein Ansprechpartner ist das Reisebüro nicht der Veranstalter.

                                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                "Im Herzen barfuß!"

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • alkazar 63A alkazar 63

                                  erstmal vielen Dank für deine Antwort, habe gerade an den Reiseveranstalter byebye Reisen geschrieben, das ich unter diesen Voraussetzungen 100% vom Pauschalreise Vertrag zurück treten werde. Wenn es sich um Flugzeitenänderung gehandelt hätte das ist ja nicht so schlimm aber gleich der ganze Flughafen. Sie haben ja noch nicht mal kostenlos Zug zum Flug oder ähnliches angeboten..

                                  olicheckO Offline
                                  olicheckO Offline
                                  olicheck
                                  schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                                  #6616

                                  xxx editiert zur besseren Lesbarkeit! xxx

                                  @alkazar-63:
                                  Noch nicht einmal eine kurzfristige geplante Flugzeitenänderung müßtest Du, rechtlich gesehen, akzeptieren. Ausnahmen gelten nur für plötzlich unvorhergesehene Ereignisse.
                                  TUI hat das einmal (Airline-Änderung + andere Flugzeiten), nach der Niederlage vor dem BGH, bei mir probiert.
                                  Nach meinem Antwortbrief waren plötzlich doch noch Plätze in der ursprünglichen Maschine frei.

                                  Und ein Flugplatzwechsel ist sowieso nur mit Einverständnis des Kunden möglich.
                                  Also, bestehe auf die Erfüllung der ursprüngölichen Vertragsdaten und widerspreche der einseitigen Vertragsänderung durch den RV.
                                  Wenn nicht dann fordere den Reiseveranstalter zur Kündigung auf.

                                  Bundesgerichtshof zur Bindung des Reiseveranstalters an "vorläufige Flugzeiten"

                                  TUI will keine Flugzeiten mehr änder - wer´s glaubt 😢

                                  Bei Änderungen muss der RV u.U. den eigenmächtig gebuchten Ersatzflug bezahlen 😀

                                  Fahr aber sicherheitshalber zweigleisig: Reisebüro & Reiseveranstalter kontaktieren......

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • vonschmelingV Offline
                                    vonschmelingV Offline
                                    vonschmeling
                                    Moderator
                                    schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                                    #6617

                                    Um zu erfahren, dass der Veranstalter zu einer Auskunft nicht befugt ist?
                                    Merkwürdiger Ratschlag ...

                                    Auch ansonsten warne ich vor Risiken und Nebenwirkungen - die BGH Entscheidung bedeutet keinesfalls, dass Änderungen der Reisezeiten generell nicht mehr erlaubt wären.
                                    Ferner müssen bei einer eigenmächtigen Neubuchung sehr enge Kriterien zugrunde gelegt werden - beispielsweise eine erhebliche Störung der Nachtruhe durch die Verlegung. Zudem sind das Einzelentscheidungen - gefällt einem Richter am AG eine abweichende Auffassung bleibt man bei übereifriger Reaktion womöglich sauber auf den zusätzlichen Ticketkosten sitzen.

                                    Bei der Einrede gegen einen abweichenden Flughafen wird gerne mit "Zumutbarkeit" (nahe gelegener Flughafen + Zugticket) argumentiert - das ist nicht rechtens (und eigentlich eine ziemliche Schweinerei, mit derartigen Behauptungen Unsicherheit zu verursachen!).
                                    Start- und Zielflughafen sind wesentliche Eigenschaften des Reisevertrages und Änderungen bedürfen deshalb der ausdrücklichen Zustimmung des Reisenden.

                                    Richtig ist hingegen, auf Erfüllung des Vertrages mit den ursprünglich geplanten Start- und Ankunftsorten zu bestehen und anderfalls die Kündigung auszusprechen.
                                    Selbst wenn - wie zur Zeit wohl üblich!? - der Veranstalter nicht antwortet, ist die Kündigung rechtens und wird nach meiner Erfahrung auch nicht auf dem neuen Vertrag beharrt.

                                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                    "Im Herzen barfuß!"

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • Floh76F Floh76

                                      Wir haben eine Pauschalreise über ITS Indi vom 4.8.-18.8.20 von Haj nach La Palma gebucht. Ich habe auf Nachfrage meinerseits von Condor erfahren, dass der FluG gestrichen ist. Von HC oder ITS habe ich bisher keine Info. Muss ich die Restzahlung jetzt trotzdem zahlen, obwohl klar ist das es keinen Flug gibt?

                                      vonschmelingV Offline
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                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #6618

                                      @floh76 sagte:

                                      Muss ich die Restzahlung jetzt trotzdem zahlen, obwohl klar ist das es keinen Flug gibt?

                                      Ja, denn es ist zum jetztigen Zeitpunkt keineswegs "klar", dass die Reise nicht durchgeführt werden kann mangels geeigneter Flugverbindungen.
                                      Allerdings hat DER Touristik meines Wissens für all ihre Marken eine längere Zahlungsfrist eingeräumt wegen der Unsicherheiten, die zur Zeit die Branche noch zusätzlich zwiebeln.
                                      Sofern du nicht direkt bei ITS gebucht hast wende dich an dein Reisebüro und teile mit, dass du die Restzahlung vorläufig zurückbehältst.
                                      Sie sollen dem Veranstalter ruhig mitteilen, dass lt. Condor dein Flug nicht mehr geplant ist.
                                      Ich gehe zwar auch davon aus, dass dir eine alternative Verbindung angetragen wird, trotzdem kannst du bisher die Schlusszahlung zurückbehalten.

                                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                      "Im Herzen barfuß!"

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                                      • Floh76F Offline
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                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #6619

                                        Vielen Dank. Eine Frage noch, kann mir der Veranstalter auch einen Flug mit einem oder mehreren Zwischenstopps anbieten und wenn ja muss ich das annehmen. (Ich reise mit 2 Kindern) Es gibt bis jetzt außer von DüsseLdorf keine Direktverbindung nach La Palma und dann auch nicht am 4.8.

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • vonschmelingV Offline
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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #6620

                                          Leider ja.
                                          Du hast vermutlich einen Direktflug gebucht, dieser kann einen oder mehrere Zwischenstops enthalten.
                                          Falls allerdings astronomische Umsteigezeiten / eine erheblich verlängerte An- bzw. Abreisedauer damit einhergehen kannst du widersprechen oder ggf. eine Reisepreisminderung verlangen.
                                          Kinder finden Zwischenstops zumeist super - darüber würde ich mir weniger Sorgen machen.

                                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                          "Im Herzen barfuß!"

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