Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
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Also eins habe ich daraus gelernt ich werde nie wieder im Internet über ein Reiseportal eine Reise buchen,nur über Veranstalter wie sonst auch
.Einfach kein Ansprechpartner wenn mal eine Antwort auf Mails dann wurde meinstens nicht die Frage beantwortet.Hier bei Holidaycheck ist immer noch meine Buchung mit Flug aus Hannover zu sehen,obwohl ich schon vor einer Woche eine Mail ( hab da mal hingeschrieben weil ich kein Sitzplatz reservieren kann)von Alltours aufs Handy bekommen habe das der Abflughafen jetzt nicht Hannover(Tuifly fliegt nicht an diesen Tag Corona) sondern Münster ist .Jetzt steht man hier kann keinen erreichen und muss noch Warten bis kurz vor knapp.Wenn ich Alltours anrufe heisst es bitte beim Vermittler melden.Ich weiss es ist eine schwere Zeit und andere sind Schlechter dran aber ich habe doch auch mein Vertrag erfüllt . Geld pünklich überwiesen .
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Sorry - ist es in dem Fall ganz sicher nicht!
koala1 schildert nämlich, dass an ihrer Reise wesentliche Veränderungen vorgenommen wurden (z.B. Änderung des Schiffs), und diese berechtigen zu einer Kündigung des alten und Ablehnung eines neuen Vertrages.
Der gelbe Button ist zweifellos sehr hilfreich, spielt aber für den hier vorgetragenen Sachverhalt keine Rolle.Falls deine Antwort sich an Andi35 richtete:
Auch dazu ist sie zu allgemein, ich habe die Bedingungen ja bereits präzisiert.
Es geht ferner nicht um eine Absage durch den Veranstalter sondern um die Möglichkeit zur eigenmächtigen Kündigung ohne Kompensationsforderung.Ja die Antwort richtete sich an Andi35.
Ich habe lediglich drauf hingewiesen, das er sich bei den jeweiligen Reiseveranstaltern erkundigen soll. Es ist ja unsinnig die Reise kostenfrei stornieren zu wollen, wenn der Veranstalter sowieso die Reise stoniert / absagt. Beispiel TUI : bis 20.8.2020 sind alle Türkeireisen abgesagt.
Und sollte die Reisewarnung verlängert werden, werden die Anbieter ebenfalls Ihre Stornierungstermine verlängern.Normalerweise gilt aber :
Bei einer Reisewarnung des Auswärtigen Amtes für ein Land ( Türkei zur Zeit bis 30.8.2020 )
hat man ein Recht auf kostenfreie Stonierung ! Siehe Webeseite des Auswärtigen AmtesAber Recht haben und Recht bekommen sind immer zweierlei ! Und wenn man sieht wie die Airlines und Reiseranstalter einfach mal unser Geld für Abschlagszahlungen von nicht stattfindenen Reisen einbehalten und geltendes Recht brechen, würde ich mich nicht darauf verlassen !
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Also eins habe ich daraus gelernt ich werde nie wieder im Internet über ein Reiseportal eine Reise buchen,nur über Veranstalter wie sonst auch
.Einfach kein Ansprechpartner wenn mal eine Antwort auf Mails dann wurde meinstens nicht die Frage beantwortet.Hier bei Holidaycheck ist immer noch meine Buchung mit Flug aus Hannover zu sehen,obwohl ich schon vor einer Woche eine Mail ( hab da mal hingeschrieben weil ich kein Sitzplatz reservieren kann)von Alltours aufs Handy bekommen habe das der Abflughafen jetzt nicht Hannover(Tuifly fliegt nicht an diesen Tag Corona) sondern Münster ist .Jetzt steht man hier kann keinen erreichen und muss noch Warten bis kurz vor knapp.Wenn ich Alltours anrufe heisst es bitte beim Vermittler melden.Ich weiss es ist eine schwere Zeit und andere sind Schlechter dran aber ich habe doch auch mein Vertrag erfüllt . Geld pünklich überwiesen .
Also ich habe im Juni eine Email an Holidaycheck wegen meiner Reise nach Rhodos geschieben und bekam ein paar Tage später eine Antwort, dass die Reise, auf Nachfrage beim Reiseveranstalter, nicht stattfindet, während der Reiseveranstalter selbst es nicht für nötig hielt, die Reise abzusagen.
Die Frage ist natürlich, ob ich eine Absage erhalten hätte, wenn ich nicht selbst nachgefragt hätte ! Es war ja seit Wochen klar, dass erst ab Juli wieder Flugreisen nach Rhodos möglich sind weil die Flughäfen geschlossen sind.
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1968holger, hab jetzt bei TUI nachgeschaut und dort steht noch
Alle Abreisen bis einschließlich 13.08.2020 in die Türkei. Ab dem 14.08.2020 gelten vorerst die TUI AGB & Reisebedingungen.
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@Holger1968
Offenbar betrachtet Andi35 es eben nicht als unsinnig die Reise zu stornieren und nicht auf die Absage zu warten - demnach kann er das einfach tun und braucht nicht erst zu recherchieren.
Die korrekte Antwort auf die Frage
"Kann ich aufgrund einer Reisewarnung vom Vertrag zurücktreten mit Anspruch auf Erstattung aller Zahlungen?"
"Ja, sofern die Reise nicht mehr als 30 Tage in der Zukunft stattfinden soll."
Übrigens wird entgegen deiner Unterstellung nicht willkürlich Recht gebrochen, die katastrophalen Auswirkungen auf die Reisebranche bedingen einfach eine längere Bearbeitungszeit - und daran kann auch kein chices tool zur Durchsetzung deiner Rechte etwas ändern.
Klärungsbedarf gibt es erst, wenn der Veranstalter die Kündigung verweigert. -
Sicher, die Reiseveranstalter sind überlastet ! Das ändert nicht an der Rechtslage ! Ich hatte zu Anfang Verständnis, dass die Rückzahlung nicht innerhalb von 14 Tagen erfolgte. Aber mittlerweile sind es 2 Monate und kein Ende in Sicht ! Es kann mir keiner erzählen, dass eine Fluglinie für einen Flug zwar in der Lage ist, innerhalb von einer Woche das Geld von meinem Konto abzubuchen, aber seit mehr als 2 Monaten nicht in der Lage ist, den Betrag aufgrund des nicht stattfindenenden Flugs zurück zu buchen !
Von meinen Bekannten, welche Flüge oder Pauschalreisen gebucht hatten ( Reisebeginn Zeitraum Mai ) kenne ich niemanden, wirklich niemanden, der bisher eine Rückzahlung erhalten hat. Nur Vertröstungen, dass es länger dauern kann.
Ein Schelm, der Böses denkt ! ( Z.B. dass die Firmen mit den einbehaltenen Geldern arbeiten. Wir reden hier schließlich nicht von ein paar Millionen )
Ps : Keine Ahnung welches "Tool" gemeint ist ! Ich habe lediglich die Webseites des Auswärtigen Amtes erwähnt, wo klar gestellt wird, dass bei Reiswarnungen des AA im Allgemeinen die Gerichte zu Gunsten einer kostenlosen Stornierung entscheiden werden.
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Entweder "EILIG TERMIN XX.07.2020..." im Betreff und/oder in deinem E-Mail Programm die Prioirtät der Mail hochsetzen. Wäre meine Idee...
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Sicher, die Reiseveranstalter sind überlastet ! Das ändert nicht an der Rechtslage ! Ich hatte zu Anfang Verständnis, dass die Rückzahlung nicht innerhalb von 14 Tagen erfolgte. Aber mittlerweile sind es 2 Monate und kein Ende in Sicht ! Es kann mir keiner erzählen, dass eine Fluglinie für einen Flug zwar in der Lage ist, innerhalb von einer Woche das Geld von meinem Konto abzubuchen, aber seit mehr als 2 Monaten nicht in der Lage ist, den Betrag aufgrund des nicht stattfindenenden Flugs zurück zu buchen !
Von meinen Bekannten, welche Flüge oder Pauschalreisen gebucht hatten ( Reisebeginn Zeitraum Mai ) kenne ich niemanden, wirklich niemanden, der bisher eine Rückzahlung erhalten hat. Nur Vertröstungen, dass es länger dauern kann.
Ein Schelm, der Böses denkt ! ( Z.B. dass die Firmen mit den einbehaltenen Geldern arbeiten. Wir reden hier schließlich nicht von ein paar Millionen )
Ps : Keine Ahnung welches "Tool" gemeint ist ! Ich habe lediglich die Webseites des Auswärtigen Amtes erwähnt, wo klar gestellt wird, dass bei Reiswarnungen des AA im Allgemeinen die Gerichte zu Gunsten einer kostenlosen Stornierung entscheiden werden.
@1968holger sagte:
Sicher, die Reiseveranstalter sind überlastet ! Das ändert nicht an der Rechtslage !
Sagt auch kein Mensch.
Ich habe meine Anzahlung längst zurückerhalten - vollkommen ohne Brimborium! - und ich hatte sogar meine Bereitschaft zur Entgeltung in Form eines Gutscheins übermittelt.
Du meanderst hier auch beherzt zwischen vollkommen verschiedenen Sachverhalten - besonders hilfreich im Sinne des Forenmottos ist das nun wahrlich nicht ...
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@Holger
Ich habe 4 Monate auf meine Erstattung von Condor gewartet.
:neckbeard: